Planungsleistungen für Straßen, Entwässerung, Versickerung und Lärmschutz im Wohngebiet Köllsche Gärten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Stockstadt am Rhein
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- CPV-Codes
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- Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
- Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 735301-2026
- Verfahrensnummer
- d0daec82-7139-43cf-a2eb-70805c69ef18
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Stockstadt am Rhein vergibt Planungsleistungen für die Erschließung des rund 17 Hektar großen zweiten Bauabschnitts des Wohngebiets Köllsche Gärten. Zum Auftrag gehören Straßen und Wege mit Dammschüttungen und Anschluss an den Odenwaldring, Entwässerungs- und Versickerungsanlagen, eine Lärmschutzwand sowie Bauvermessung; die veranschlagten Baukosten betragen insgesamt rund 7,4 Millionen Euro netto. Die Beauftragung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen, die Erschließungsarbeiten sollen voraussichtlich Anfang 2029 beginnen.
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Leistungsbeschreibung
In Stockstadt am Rhein soll unter dem Titel "Köllsche Gärten - Wohnen am Kühkopf" ein 30 ha großes Wohngebiet entstehen. Die Umsetzung erfolgt dabei abschnittsweise. Für den ersten Planungsabschnitt (PA1) im nördlichen Plangebiet mit einer Fläche von ca. 13 ha wurde nach Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes im Jahr 2023 die Planung ab dem Jahr 2025 unter Berücksichtigung aktueller Markt- und Rahmenbedingungen hinsichtlich Flächenorganisation, baulicher Dichte und Erschließung optimiert, ohne die grundlegenden städtebaulichen Zielsetzungen zu verändern. Nach erneuter Offenlage wurde der Bebauungsplan im Juni 2026 zur Satzung beschlossen. Die bereits vorhandene Planung (LPH 1-5) der Verkehrsanlagen, Entwässerung und weiterer Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwand) wird aktuell an die Umplanung angepasst (Stand LPH 3). Ziel ist im Juli 2027 mit dem Vorstufenausbau zu beginnen. Die Entwässerung erfolgt als modifiziertes Trennsystem. Das anfallende Schmutzwasser wird über einen Freispiegelkanal in nördliche Richtung abgeführt und dort an den bestehenden Mischwasserkanal im "Sangenweg" angeschlossen. Das Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen wird über straßenbegleitende Mulden versickert, der Überschuss läuft in zentrale Versickerungsmulden. Um diese Gefälleverhältnisse zu gewährleisten, muss stellenweise die Verkehrsfläche angehoben werden, wodurch Dammschüttungen notwendig werden. Die Versickerung der privaten Flächen wird über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan auf den jeweiligen Grundstücken geregelt. Entlang der Bahnlinie wird die Errichtung einer Lärmschutzwand notwendig werden, um die Wohnbebauung realisieren zu können. Die Kindertagesstätte im Norden des Plangebietes und der notwendige Teilabschnitt der Lärmschutzwand entlang der Bahn wurden im Jahr 2024 bereits gebaut. +++ Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erschließung (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen) des zweiten Planungsabschnitts südlich gelegen mit etwa 17 ha. Der Bebauungsplan hierfür befindet sich aktuell in der Aufstellung. Die Offenlage ist für das 2. Quartal 2027 vorgesehen. Eine erste Erschließungskonzeption ist aus den beigefügten Unterlagen (städtebaulicher Entwurf) zu ersehen. Mit PA2 muss die Erschließungskonzeption (inkl. LSW) des PA1 planerisch fortgeführt werden. Die vorliegenden Planunterlagen der Erschließungsplanung PA1 werden den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. +++ Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die folgenden Ingenieurbauwerke (ggf. mit Technischer Ausrüstung) und Verkehrsanlagen für PA2 mit den entsprechenden Leistungen gemäß §43, §47, Anlage 1 Punkt 1.4.5 bzw. ggf. §55 HOAI: - Entwässerungs- und Versickerungsanlagen - Verkehrsanlagen inkl. Dammschüttungen und Anschluss an Odenwaldring - Lärmschutzwand (LSW) - Bauvermessung +++ Projektzeitraum: - Beauftragung etwa im 1. Quartal 2027 - Bearbeitung unmittelbar nach Beauftragung - Beginn Erschließungsarbeiten vrsl. Anfang 2029 (bei Erfordernis mehrerer Bauabschnitte: Verlängerung des Projektzeitraums) - Berücksichtigung des zeitlich parallellaufenden Verfahrens zur Bauleitplanung +++ Projektkosten: Es ist von folgenden anrechenbaren Herstellkosten auszugehen: - Entwässerungsanlagen (Schmutzwasserkanäle): ca. 1,1 Mio. Euro netto - Versickerungsanlagen (Rigolen): ca. 0,7 Mio. Euro netto - Straßen und Wege: ca. 4,1 Mio. Euro netto - Lärmschutzanlagen: ca. 1,5 Mio. Euro netto
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Leistungen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für das Baugebiet Köllsche Gärten, Projektabschnitt 2 in Stockstadt am Rhein
Ingenieurbauwerke (ggf. mit Technischer Ausrüstung) und Verkehrsanlagen mit den entsprechenden Leistungen gemäß §43, §47 bzw. ggf. §55 HOAI. +++ Es sind bereits Planungsbüros mit Voruntersuchungen befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Leistungen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für das Baugebiet Köllsche Gärten, Projektabschnitt 2 in Stockstadt am Rhein
- Faktoren 0-5; detaillierte Beschreibung siehe Erläuterung Angebotsphase in den Vergabeunterlagen
- 40 %
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- Faktoren 0-5; detaillierte Beschreibung siehe Erläuterung Angebotsphase in den Vergabeunterlagen
- 20 %
Vergabeunterlagen
3 Dateien laut Portal · Stand 23.10.2026| Sonstiges | 8,2 MB | |
| Sonstiges | 4,8 MB | |
| Sonstiges | 22,3 MB |
Anforderungen
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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