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Ausführungsplanung für den Ausbau der B 469 und die Umgestaltung des Stockstädter Baggersees

Status
Offen
Angebotsfrist
05.11.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
06.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
687411-2026
Verfahrensnummer
b6ea3075-d7d5-474f-8117-6949b90bcb34

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg beauftragt Planungsleistungen für den Ausbau der B 469 zwischen den Anschlussstellen Stockstadt und Großostheim auf rund sechs Kilometern. Dazu gehören die Planung der Verkehrsanlagen, darunter Fahrbahnen, Entwässerung und Versickerungsbecken, sowie die Gestaltung von Freianlagen am Stockstädter Baggersee auf etwa 6,02 Hektar. Die Leistungen umfassen verschiedene Leistungsphasen der Planung und Ausführung; Angebote können bis zum 5. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

B 469 Ausbau zwischen AS Stockstadt und AS Großostheim Ausfuehrungsplanung Verkehrsanlagen und Freianlagen Die B 469 soll in Bestandslage ausgebaut und um 2 Standstreifen ergänzt werden. Die Baumaßnahme beginnt südlich der Anschlußstelle der B 469 mit der AB 16 (AS Stock-stadt) bei Abschnitt 160 Station 0,406 und endet bei Abschnitt 180, Station 3,308 vor der Anschlussstelle der B 469 mit der St 3115. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 6,0 km. Gegenstand der Planung: - Verkehrsanlagen LPH 5 und 6: • 2 Fahrbahnen mit je 2 Fahrstreifen • Fahrbahnentwässerung u.a. RistWag • 2 Versickerungsbecken • Hebeanlage - Freianlagen LPH 3, 5-6, 8: • Umgestaltung Stockstädter Baggersee • Fläche: 6,02 ha • Erhalt von wertvollen Wald und Gehölzbeständen • Teilrodungen im Uferbereich • Herstellung von Auffüllungen / Flachwasserzonen • Bepflanzung

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ausfuehrungsplanung Verkehrsanl Landsch

    B 469 Ausbau zwischen AS Stockstadt und AS Großostheim Ausfuehrungsplanung Verkehrsanlagen und Freianlagen Die B 469 soll in Bestandslage ausgebaut und um 2 Standstreifen ergänzt werden. Die Baumaßnahme beginnt südlich der Anschlußstelle der B 469 mit der AB 16 (AS Stock-stadt) bei Abschnitt 160 Station 0,406 und endet bei Abschnitt 180, Station 3,308 vor der Anschlussstelle der B 469 mit der St 3115. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 6,0 km. Gegenstand der Planung: - Verkehrsanlagen LPH 5 und 6: • 2 Fahrbahnen mit je 2 Fahrstreifen • Fahrbahnentwässerung u.a. RistWag • 2 Versickerungsbecken • Hebeanlage - Freianlagen LPH 3, 5-6, 8: • Umgestaltung Stockstädter Baggersee • Fläche: 6,02 ha • Erhalt von wertvollen Wald und Gehölzbeständen • Teilrodungen im Uferbereich • Herstellung von Auffüllungen / Flachwasserzonen • Bepflanzung

    Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Ausfuehrungsplanung Verkehrsanl Landsch

Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/303986
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/303986

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026
21_vii-15-4_lstg-honorar-verkehrsanlagen.xlsxSonstiges -
22_vii-13-4_lstg-honorar-freianlagen.xlsxSonstiges -
III-20-1_Zusammenfassung_Angebotssumme.xlsxSonstiges -
Planunterlagen_Freianlagen.zipSonstiges -
Planunterlagen_Verkehrsanlagen.zipSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 02.10.2026 (PDF)Sonstiges -
eForm_16_25479.pdfSonstiges -
vii-21-stb_vertrag-gesamt_26-065618.pdfVertragsbedingungen -
vii-21-stb_vertrag-gesamt_anlagen.pdfVertragsbedingungen -
vii153StB_projektbeschreibung_verkehrs-_freianlagen.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

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