Planungsleistungen für die Freianlagen beim Umbau der Geschwister-Scholl-Schule zur Gesamtschule

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt GöttingenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.05.2026
Bekanntmachungsnummer
340539-2026
Verfahrensnummer
11bba62f-b1d5-4c53-b108-d7d18623db3d
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71222000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie VermessungsdiensteMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Göttingen vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen beim Umbau der Geschwister-Scholl-Schule zu einer integrativen Gesamtschule. Der Auftrag umfasst die Objektplanung der Außenanlagen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den Bauabschnitten 2 bis 5, einschließlich barrierefreier Wege, Pausen-, Lern- und Spielflächen sowie der ökologischen Weiterentwicklung und Verringerung der Versiegelung. Die geschätzten Baukosten betragen rund 3,0 Millionen Euro brutto; die Fertigstellung ist bis Dezember 2032 vorgesehen. Die Schule liegt in Göttingen, Niedersachsen; Teilnahmeanträge müssen bis zum 22. Juni 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Göttingen beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen für die Freianlagen im Rahmen des Umbaus zur IGS an der Geschwister-Scholl-Schule. Die Geschwister-Scholl-Schule soll zukünftig als integrative Schule betrieben werden. Die Außenanlagen sollen im Rahmen der Planung funktional, gestalterisch und ökologisch weiterentwickelt werden und den Anforderungen eines modernen, inklusiven Schulstandortes entsprechen. Grundlage der Planung stellen die bekannten baulichen und topografischen Gegebenheiten des Grundstücks und Bestands dar. Die Planung und Ausführung sollen in den folgenden Bauabschnitten erfolgen: - Bauabschnitt 1 (Neubau) - nicht Bestandteil des Auftrags - Bauabschnitt 2 (Bauteil D, E, F, G) - Bauabschnitt 3 (Bauteil A1, A2) - Bauabschnitt 4 (Bauteil Godehard, B) - Bauabschnitt 5 (Bauteil A-H, Badewanne) Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden: - barrierefreie Wegeführung - angemessene Oberflächen - niveaugleiche oder überwindbare Höhenunterschiede - übersichtliche Erschließungsbereiche - Aufenthalts- und Pausenflächen für Ruhe-, Lern- und Spielflächen - Lichthof in Gebäudeteil D Es wurde bereits ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Vorplanung in Bezug auf bestehende Flächen, Nutzungen und Erschließungen beauftragt. Dieses Planungsbüro wurde auch mit der weiteren Planung und Umsetzung des Bauabschnitts 1 (Neubau) beauftragt. Die bereits erarbeiteten Unterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Rahmen der Vorplanung wurde festgestellt, dass die Bestandsflächen einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen. Eine Minimierung der Versiegelung ist angestrebt und soll auch im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden. Die Kosten werden auf rd. brutto 3,0 Mio. Euro geschätzt. Geplant ist eine Fertigstellung des Bauvorhabens bis Dezember 2032.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Stadt Göttingen - Geschwister-Scholl-Gesamtschule - Umbau zur IGS - Objektplanung Freianlagen

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) Es sind bauabschnittsweise die folgenden Leistungsphasen zu erbringen: - Bauabschnitt 2 (Bauteil D, E, F, G): Leistungsphase 5 - 9 - Bauabschnitt 3 (Bauteil A1, A2): Leistungsphase 3 - 9 - Bauabschnitt 4 (Bauteil Godehard, B): Leistungsphase 3 - 9 - Bauabschnitt 5 (Bauteil A-H, Badewanne): Leistungsphase 3 - 9 Für Bauabschnitt 2 beauftragt der Auftraggeber zunächst nur die Leistungsphase 4 bis 5 und für die Bauabschnitte 3 bis 5 die Leistungsphasen 3 - 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen bauabschnittsweise abzurufen.

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben (Projektorganigramm) und besonderen Kenntnissen und Erfahrungen dargelegt durch vergleichbare Referenzprojekte - 25 %
25 %
Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams - 15 %
15 %
Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers - 10 %
10 %
Grundsatzüberlegungen zur Förderung der Biodiversität und Unterstützung von Klimaschutzzielen, insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit - 10 %
10 %
Konzeptioneller Ansatz zur bedarfsgerechten Gestaltung der Freianlagen insbesondere im Kontext von weiterführender Schule, hinsichtlich Funktionalität, pädagogischem Mehrwert, Gestaltungsqualität und Umsetzbarkeit - 10 %
10 %
Honorarangebot - 30 %
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 03.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 609330-2026
  2. 28.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 594992-2026
Vergleichbare Verfahren267vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag122 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 16 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
WWWLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbBNürnberg2010.08.2026129 Tsd. €steigend
ARarchitektur-werk-stadtPaderborn2013.07.2026 - steigend
FDFreiraumwerkstadt Deißler Göpel LandschaftsarchitektenÜberlingen2023.06.2026110 Tsd. €steigend
ICIB climaconcept WernerSpangenberg1107.07.2026530 Tsd. €steigend
DBDÖRING Beratende Ingenieure GmbHKassel1107.07.2026530 Tsd. €steigend
IFIBF Felling Ingenieure GmbHDülmen1008.09.2026 - steigend
SGSchröder GmbH & Co.KGEssen1008.09.2026 - steigend
PDPECK DAAM Architekten GmbHMünchen1007.09.2026225 Tsd. €steigend
LLLATZ+PARTNER LandschaftsArchitektur StadtplanungKranzberg1004.09.20261 €steigend
LLLindner Lohse ArchitektenDortmund1001.09.2026963 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (55) · Bayern (52) · Niedersachsen (31) · Baden-Württemberg (27) · Hessen (24) · Schleswig-Holstein (13)

Laufende Rahmenverträge

Niedersachsen
  • Rahmenvereinbarung für normgerechte Produktsicherheitsprüfungen und technische Bewertungencetecom advanced GmbH +1 weitereBundesnetzagenturMainz, Deutschland
    359 Tsd. €
    10.12.2024noch 16 Monate31.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Projektsteuerung für die Modernisierung von AutobahnbrückenDrees & Sommer SE +2 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestHannover, Deutschland
    14.07.2026noch 22 Monate14.07.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Generalplanungsleistungen zur Sanierung der bühnentechnischen Anlagen eines OpernhausesKunkeln Consulting International GmbHNiedersächsisches Staatstheater Hannover GmbH (NSH)Hannover, Deutschland
    3 Mio. €
    12.06.2026noch 25 Monate31.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Fachliche Beratung zu Sicherheitsanalysen für Endlager und StandortauswahlGesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbHBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine, Deutschland
    7 Mio. €
    13.12.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Verkehrswertermittlung und Berechnung von Entschädigungen für InfrastrukturmaßnahmenBüro Gontarski ImmobiliensachverständigeDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordHamburg, Deutschland
    24.04.2025noch 30 Monate30.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Aktualisierung und Fortschreibung eines BIM-ModellsBPS International GmbHBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine, Deutschland
    747 Tsd. €
    19.08.2026noch 35 Monate19.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Göttingen

Aktiv seit 2024 · 35 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr14Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 35 seit 2024Spitze KW 19 · 2026 · 6

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
HMHeiztechnik Mühlhausen GmbH308.09.2026302 Tsd. €
GBGebr. Becker Energie- und Versorgungstechnik GmbH & Co. KG116.09.2026390 Tsd. €
A+adam + adam GbR126.08.2026 -
CGConsel Group AG124.08.20260,01 €
DGDaume GmbH103.08.2026275 Tsd. €
KGKieback&Peter GmbH & Co. KG NL-Kassel103.08.202652 Tsd. €
AGAhlers&Lambrecht GmbH124.07.202687 Tsd. €
M&Metall & Stahlbau Schmickler GmbH122.07.2026175 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
16.09.2026Metall- und Stahlbauarbeiten für die Sanierung des Otfried-Müller-HausesOffen - 163 Tsd. €
21.08.2026Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382 für die Sanierung des Otfried-Müller-HausesOffen - 894 Tsd. €
20.08.2026Fassadenplanung für das Deutsche Theater Göttingen inkl. Fenster- und DachsanierungOffen - -
04.08.2026Installation der Gebäudeautomation für die Regenbogenschule GöttingenVergebenKGKieback&Peter GmbH & Co. KG NL-Kassel52 Tsd. €
04.08.2026Sanitärtechnische Anlagen für die Sanierung des Otfried-Müller-Hauses in GöttingenVergebenDGDaume GmbH275 Tsd. €
27.07.2026Rahmenvertrag zur Kampfmittelräumung und Sondierung im Stadtgebiet GöttingenVergebenSKSchollenberger Kampfmittelbergung726 Tsd. €
27.07.2026Bodenverlegearbeiten für den Bühnenboden im Otfried-Müller-Haus GöttingenVergebenAGAhlers&Lambrecht GmbH87 Tsd. €
21.07.2026Trockenbauarbeiten zur Sanierung der Regenbogenschule in GöttingenOffen - 155 Tsd. €
20.07.2026Lieferung und Installation von Bühnentechnik für das Junge Theater GöttingenVergebenSSSchneider Spezialbau GmbH348 Tsd. €
16.07.2026Estrichbauarbeiten für den Erweiterungsneubau der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in GöttingenOffen - 247 Tsd. €
15.07.2026Beschaffung von 35 zertifizierten mobilen ZufahrtssperrenVergebenCGConsel Group AG0,01 €
15.07.2026Lieferung und Installation der Bühnenbeleuchtungsanlage für das Junge Theater GöttingenVergebenLGLSS GmbH592 Tsd. €
25.06.2026Heizungs- und Sanitärinstallation für die energetische Sanierung der Regenbogenschule GöttingenVergebenHMHeiztechnik Mühlhausen GmbH286 Tsd. €
11.06.2026Installation heizungstechnischer Anlagen nach DIN 18380 im Jungen Theater GöttingenVergebenGBGebr. Becker Energie- und Versorgungstechnik GmbH & Co. KG390 Tsd. €
19.05.2026Planungsleistungen für die Freianlagen beim Umbau der Geschwister-Scholl-Schule zur GesamtschuleVergebenA+adam + adam GbR -
19.05.2026Installation raumlufttechnischer Anlagen für das Otfried-Müller-Haus in GöttingenVergebenHMHeiztechnik Mühlhausen GmbH422 Tsd. €
18.05.2026Metallbau- und Schlosserarbeiten für die Sanierung einer SchuleVergebenM&Metall & Stahlbau Schmickler GmbH175 Tsd. €
07.05.2026Neubau Feuerwehrhaus Geismar Göttingen - Architekten- und IngenieurleistungenVergeben - -
06.05.2026Installation Gebäudeautomation DIN 18386 für SchulgebäudeOffen - 67 Tsd. €
06.05.2026Bühnenbodenarbeiten im Otfried-Müller-Haus GöttingenOffen - 108 Tsd. €
06.05.2026Rahmenvertrag zur Kampfmittelbeseitigung im Stadtgebiet GöttingenOffen - -
05.05.2026Herstellung der Außenanlagen für den Neubau der Geschwister-Scholl-GesamtschuleVergeben - 624 Tsd. €
05.05.2026Fassaden- und Sanierungsarbeiten an der Regenbogenschule GöttingenVergeben - 188 Tsd. €
30.04.2026Lieferung und Installation von Bühnentechnik für das Junge Theater GöttingenOffen - 358 Tsd. €
30.04.2026Lieferung und Installation Bühnenbeleuchtung Junge Theater GöttingenOffen - 778 Tsd. €

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