Planungsleistungen für die Erweiterung der Kläranlage Leutkirch

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.06.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Eigenbetrieb Städt.Abwasserbeseitigung LeutkirchProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.05.2026
Bekanntmachungsnummer
429388-2026
Verfahrensnummer
21e33df4-1111-49c1-81c5-07822f2bf3be
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71321000 · Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen; 71323100 · Planung von StromversorgungssystemenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu, Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung, vergibt Planungsleistungen für die Erweiterung ihrer Kläranlage in Leutkirch. Vorgesehen sind unter anderem zwei neue Belebungsbecken mit insgesamt etwa 4.700 m³, ein Zwischenhebewerk mit vier Schneckenpumpen sowie Umbauten an Denitrifikationsbecken, Verbindungsgerinne und Gebläsestation. Die Planung umfasst Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung und Tragwerk ab unterschiedlichen Leistungsphasen und soll die Umsetzung im laufenden Betrieb ermöglichen; die vorläufig geschätzten Baukosten betragen rund 5,7 Millionen Euro netto. Angebote müssen bis zum 29. Juni 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Leutkirch“ betreibt eine mechanisch-biologische Kläranlage mit getrennter anaerober Schlammstabilisierung. Die Ausbaugröße beträgt 100.000 EW, die wasserrechtliche Erlaubnis endete am 31.12.2025. Die Kläranlage ist aufgrund der deutlich gestiegenen Belastung bzw. aufgrund neuer Bemessungsvorgaben zu erweitern. Die Zahl der natürlichen Einwohner im Einzugs-gebiet beträgt derzeit ca. 20.000 E, ein Indirekteinleiter (Molkeverwertung) trägt maßgebend zur Gesamtbelastung bei. Die künftige Ausbaugröße der Kläranlage wird vorläufig mit 110.000 EW, die hydraulische Kapazität bei Mischwasserzufluss mit 340 l/s festgelegt. Eine endgültige Festlegung erfolgt bis zur Vergabe der Ingenieurleistungen. In den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Vorplanung zur Erweiterung der Belebungsbecken erstellt: Die Neubemessung der biologischen Stufe ergab ein erforderliches Belebungsbeckenvolumen von ca. 12.350 m3, unter Berücksichtigung des vorhandenen Belebungsvolumen von 7.650 m³ ist der Neubau von ca. 4.700 m³ erforderlich. Aktuell vorhanden sind insgesamt 6 Belebungsbecken mit jeweils 1.275 m³. Es gibt zwei vorgeschaltete Denitrifikationsbecken und vier Nitrifikationsbecken. Das erforderliche Neubauvolumen von 4.700 m³ wird auf zwei Becken aufgeteilt, die hydraulisch zwischen die Denitrifikationsbecken und die Nitrifikationsbecken gebaut werden. Die neuen Belebungsbecken werden mit Rührwerken und abschaltbaren Belüftern ausgestattet, so dass sie variabel als Deni- bzw. Nitrifikationsbecken genutzt werden können. Die neuen Belebungsbecken werden tiefer als die vorhandenen gebaut. Die Belüf-tung der neuen Becken erfolgt unabhängig von den bereits vorhandenen Nitrifikationsbecken. Neben dem erforderlichen Neubau der zwei geplanten Belebungsbecken ist der Neu-bau eines Zwischenhebewerks erforderlich. Das Zwischenhebewerk ist als Schneckenpumpwerk geplant. Die zu behandelnde maximale Wassermenge der Kläranlage bleibt unverändert. Die mechanische Stufe vom Zulauf der Kläranlage bis zum Ablauf des Sand- und Fettfangs, bleibt von der Maßnahme unberührt. Auch an der Nachklärung sind keine Maßnahmen geplant. Die erforderlichen Maßnahmen umfassen: - Verlegen des Kanal DN 1.200 - Neubau Belebungsbecken ca. 4.700 m³ – Ausstattung mit abschaltbaren Belüftern, Rührwerken und Messtechnik - Neubau Zwischenhebewerk mit 4 Schneckenpumpen - Umbau Denitrifikationsbecken - Umbau Verbindungsgerinne zur Anbindung an Bestand - Umbau Gebläsestation Die erforderliche Erweiterung der Kläranlage muss im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit durchgeführt werden. Die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 für diese Maßnahmen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Als zentrale Planungsaufgabe wird das Erreichen folgender Ziele betrachtet: - Erweiterung der Belebungsanlage im laufenden Betrieb Alle durchzuführenden Maßnahmen müssen in sinnvolle Bauabschnitte unterteilt werden. - Erhöhung der Kostensicherheit Die zu erwartenden Baukosten sind durch eine strukturierte Vorgehensweise im gesamten Planungs- und Bauprozesses kontinuierlich zu überwachen und es ist jeweils frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren. Die Anwendung entsprechender Werkzeuge zur Kostenplanung wird erwartet. Da sich auch vorbefasste Ingenieurbüros an diesem Verfahren beteiligen dürfen, liegen folgende vorhandene Unterlagen bei: - Auszug Vorplanung Lageplan der Kläranlage Leutkirch Die bisher geschätzten Baukosten betragen ca. 5,7 Mio € netto.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Erweiterung Kläranlage Leutkirch - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung

    Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 4 - 9 - Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 4, LPH 1 - 9 - Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 2 - 6 - Besondere Leistungen Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 2 - 4 (TWP) / 1 - / 4 - Stufe 2: LPH 5 + 6 (TWP) / 5 - 8 - Stufe 3: LPH 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Anforderungen an deinen Betrieb

- Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. - Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. - Der Bewerber/Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV - Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV - Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) - Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder Vergleichbares). Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Dipl.-Ing./Master Elektrotechnik oder vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein. - Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. -

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

- Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissentranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zuammenarbeit des Projektteams).
10 %
- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens überdruchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiters und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
15 %
Erwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze. Der Bieter soll sich insbesondere mit der Terminplanung und -einhaltung sowie der Kostenplanung und -einhaltung auseinandersetzen.
25 %
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Der Zuschlagswert Honorar errechnet sich gemäß folgender Formel: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot "Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Allerdings müssen für die Bewertungskriterien 1 - 3 mindestens 1,50 Punkte (gewichtet) erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

- Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. - Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. - Der Bewerber/Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV - Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV - Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) - Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder Vergleichbares). Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Dipl.-Ing./Master Elektrotechnik oder vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein. - Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. -

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 24.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 582572-2026
  2. 24.06.2026Berichtigung 3Bei den Referenzen 1+ 2 des Leistungsbereichs 1 "Objektplanung Ingenieurbauwerke" wird im Projektmerkmal Bauwerkskosten KG 300 + 400 keine biologische Reinigungsstufe vorgeschrieben. Es können auch Referenzen mit mechanischer und / oder chemischer Reinigungsstufe eingereicht werden.
  3. 15.06.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 409335-2026
  4. 11.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 399867-2026
Vergleichbare Verfahren260vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag84 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 18 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (66) · Baden-Württemberg (59) · Nordrhein-Westfalen (34) · Niedersachsen (26) · Rheinland-Pfalz (25) · Hessen (15)
GDGemeinde DenkendorfDenkendorf1224.07.2026
GKGroße Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - HochbauLeutkirch810.08.2026
WSWasserversorgung SULINGER LANDSulingen730.07.2026
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ZGZweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am NeckarWendlingen am Neckar418.09.2026
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    20.01.2026noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Eigenbetrieb Städt.Abwasserbeseitigung Leutkirch

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 22 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IGiat-Ingenieurberatung GmbH121.08.20261 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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26.05.2026Planungsleistungen für die Erweiterung der Kläranlage LeutkirchVergebenIGiat-Ingenieurberatung GmbH1 €

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