Planungsleistungen für den Tunnel Hegne an der B 33 neu
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.05.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 215905-2026
- Verfahrensnummer
- 6590e52d-7f75-48ff-bf19-021dba9cc83d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt Planungsleistungen für den Tunnel Hegne im Abschnitt D der B 33 neu zwischen Allensbach-West und dem Landeplatz Konstanz aus. Beauftragt werden die Planung des Ingenieurbauwerks in den Leistungsphasen 4 bis 9 einschließlich örtlicher Bauüberwachung sowie die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 bis 6; der Tunnel liegt bei Hegne in der Gemeinde Allensbach. Als Frist ist der 4. Mai 2026, 12 Uhr, angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 4, 5, 6, 7, 8 inkl. örtl. BÜ und 9 / Tragwerksplanung Lph 3, 4, 5 und 6
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · B 33neu Allensbach-West - Konstanz (Landeplatz) - Abschnitt D Tunnel Hegne
Die B 33neu soll die Anbindung der Stadt Konstanz an das überregionale Straßennetz verbessern. Die Baumaßnahme umfasst den Aus- und Neubau der B 33 zwischen Anschlussstelle Allensbach-West und dem Landeplatz Konstanz. Der Bau erfolgt als zweibahnige, vierstreifige Bundesstraße mit ingesamt drei Tunnelbauwerken (Tunnel Röhrenberg, Tunnel Hegne, Tunnel Waldsiedlung). Im Abschnitt D der Baumaßnahme, in unmittelbarer Nähe zum Ortsteil Hegne der Gemeinde Allensbach, ist der 700 m lange Tunnel Hegne vorgesehen. Der Tunnel wird in Deckelbauweise hergestellt und dient später als Lärmschutzeinhausung. Zur Unterstützung des Projektteams in Allensbach sollen die Leistungsphasen 4 und 6 in der Tragwerksplanung und Leistungsphasen 4,,5,6,7,8,9, die örtliche Bauüberwachung in der Objektplanung sowie die geotechnische Dokumentation und Kontrollvermessung für die Rohbauarbeiten des Tunnel Hegne einschl. zugehöriger Gewerke vergeben werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlicheiner durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWBvorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführtenSelbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach sei es als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren, so führt dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweiligeUnternehmen beteiligt ist. Die Beteiligung eines Unterauftragnehmers (Nachunternehmer) an mehreren Angeboten verschiedener Bieter/Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und führt nicht zum Verfahrensausschluss aus diesem Grund. Die Bieter haben allerdings sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) keinen Einblick in die jeweilige Angebotskalkulation oder sonstige wertungsrelevanteAngebotsinhalte des Bieters erhält. 2. Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). 3. § 47 (1) VgV: Sofern sich der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind das Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten anderen Unternehmen den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Seitens der etwaigen Eignungsgeber müssen die Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB gem. dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung Bewerbergemeinschaft"abgeben.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · B 33neu Allensbach-West - Konstanz (Landeplatz) - Abschnitt D Tunnel Hegne
- Der Personaleinsatz wird anhand des Personaleinsatzplanes und einer zugehörigen Beschreibung/Er läuterung gewertet. Das Personal ist namentlich zu benennen, einschließlich der Berufsbezeichnung und der Berufserfahrung. Eventuell vorhandene (BIM-)Zusatzqualifikationen sind ebenfalls zu benennen. Der Personaleinsatzplan ist als Balkenplan mit maximaler Breite DIN A3 vorzulegen, die Lesbarkeit ist sicherzustellen. Die Verfügbarkeit und Kontinuität des Personals (Vertretungsregelung) zum möglichen Auftragszeitpunkt ist zu erläutern. Es ist darzulegen, wie flexibel auf Änderungen des Bauablaufs reagiert werden kann. Es ist auf die unterschiedlichen Funktionen (Projektleitung Planung, Stellvertretender Projektleitung Planung, Bauoberleitung, Leiter Bauüberwachung, Stellvertretender Leiter Bauüberwachung, Überwachung Erdbau und Betonbau, Vermesser) einzugehen. Der eingereichte Personaleinsatzplan und die Beschreibung/Erläuterung werden auf Grundlage folgender Aspekte bewertet und miteinander verglichen: -Beschreibung des eingesetzten Personals -Berufserfahrung des eingesetzten Personals -(BIM-) Zusatzqualifikation des eingesetzten Personals -Erläuterung zur Verfügbarkeit und Kontinuität -Qualität des eingereichten Personaleinsatzplans
- 25 %
- Es wird ein Grobkonzept des projektspezifischen BIM-Abwicklungsplans (Vor-BAP) sowie dessen Erläuterung, wie ein solcher erarbeitet wird, gewertet. Der Vor-BAP ist mittels dem beigefügten Muster-BAP vorzulegen. Die Konzeptinhalte sind in den unten genannten Kapiteln des eingereichten Vor-BAP auszuformulieren. Die Bieter werden auf Grundlage folgender Aspekte bewertet und miteinander verglichen: - Kapitel 2.2: Darstellung der projektspezifischen Umsetzung der Anwendungsfälle 110 Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe, 120 Terminplanung der Ausführung und 170 Abnahme- und Mängelmanagement unter Anwendung der Tabelle 5. - Kapitel 8.2.1: Darstellung einer projektspezifischen Projekt- und Modellstruktur unter Berücksichtigung von Gesamt-, Fach und Teilmodellen unter Benennung der offenen und nativen Dateiformate (inkl. Version). - Kapitel 5: Darstellung der Projektorganisation anhand eines Organigramms, sowie namentliche Vertei lung von Verantwortlichen zu den projektspezifischen BIM-Rollen mit Vertretungsregelung für die LPH 5 und 8. - Kapitel 7: Darstellung der projektbezogenen Qualitätssicherung (inkl. Kollisionsprüfung) bei Fach- und Koordinationsmodellen. Darstellung des Workflows, der eingesetzten Software und der Datenaustauschformate.
- 15 %
- Preis
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlicheiner durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWBvorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführtenSelbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach sei es als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren, so führt dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweiligeUnternehmen beteiligt ist. Die Beteiligung eines Unterauftragnehmers (Nachunternehmer) an mehreren Angeboten verschiedener Bieter/Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und führt nicht zum Verfahrensausschluss aus diesem Grund. Die Bieter haben allerdings sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) keinen Einblick in die jeweilige Angebotskalkulation oder sonstige wertungsrelevanteAngebotsinhalte des Bieters erhält. 2. Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). 3. § 47 (1) VgV: Sofern sich der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind das Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten anderen Unternehmen den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Seitens der etwaigen Eignungsgeber müssen die Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB gem. dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung Bewerbergemeinschaft"abgeben.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 662449-2026
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