Planungsleistungen fuer den Ausbau der Ortsdurchfahrt Einbeck

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.313.840,79 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Stadt EinbeckProfil ansehen
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.04.2026
Bekanntmachungsnummer
227312-2026
Verfahrensnummer
f98d6a45-9532-4a8f-9b99-6723d5f89b7c
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Die Stadt Einbeck schreibt Planungsleistungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt (ehemals B3) in sieben Bauabschnitten aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Verkehrsanlagen sowie für Ingenieurbauwerke im Bereich Kanalbau über die Leistungsphasen 1 bis 9. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum 2026 bis 2032 vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Einbeck plant einen Ausbau der Ortsdurchfahrt Einbeck (ehemals B3) in Einbeck. Der geplante Bereich umfasst das Altendorfer Tor, die Altendorfer Straße sowie das Hullerser Tor, die Hullerser Straße und die Hannoversche Straße. Die Maßnahme sieht die Erneuerung der Ortsdurchfahrt (ehemals B3) in sieben Bauabschnitten auf der vorhandenen Trasse im Tiefeinbau vor. Die Kosten für den Straßenausbau werden auf rd. 17,0 Mio. EUR brutto geschätzt. Im Zuge des Straßenausbaus sollen im erforderlichen Umfang auch die Abwasseranlagen erneuert werden: - ca. 2.300,00 m Schmutzwasser-Hauptkanäle (DN 200 - DN 1400) - ca. 2.400,00 m Regenwasser-Hauptkanäle (DN 300 - DN 1000) - ca. 1.000,00 m Schmutzwasser-Transportleitung (DN 450) - ca. 150 Stck. Schmutzwasser-Hausanschlüsse - ca. 150 Stck. Regenwasser-Hausanschlüsse - ca. 120 Stck. Straßenabläufe (Anschlussleitung) Im Falle einer kompletten Sanierung liegen die geschätzten Baukosten bei rd. 1,4 Mio. EUR brutto. In einem ersten Schritt wird die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts beauftragt. Die Kamerabefahrung wird derzeit vergeben. Die Baumaßnahme soll abschnittsweise in den Jahren 2026 - 2032 durchgeführt werden. Bis zum 30.10.2026 sind zur Bewilligung von Fördermitteln nach dem GVFG Ausführungspläne für die ersten Bauabschnitte einzureichen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI)

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 1), - Objektplanung Ingenieurbauwerk: Kanalbau (Los 2), Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt in Los 1 zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle sieben Bauabschnitte gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bauabschnittsweise weiter zu beauftragen. Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, soweit eine Genehmigungsplanung erforderlich ist. Der Auftraggeber beauftragt in Los 2 zunächst nur die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts. Im Anschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle erforderlichen Maßnahmen vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bauabschnittsweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

    Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 43 ff. HOAI)

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 1), - Objektplanung Ingenieurbauwerk: Kanalbau (Los 2), Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt in Los 1 zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle sieben Bauabschnitte gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bauabschnittsweise weiter zu beauftragen. Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, soweit eine Genehmigungsplanung erforderlich ist. Der Auftraggeber beauftragt in Los 2 zunächst nur die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts. Im Anschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle erforderlichen Maßnahmen vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bauabschnittsweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

    Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI)

Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm.
20 %
Darstellung der Verfügbarkeit und der Redundanz des Projektteams.
15 %
Darstellung der örtlichen Präsenz auf der Baustelle insbesondere kurzfristige Verfügbarkeit (Reaktionszeit < 1 Stunde).
15 %
Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens.
10 %
Vorstellung eines groben Rahmenterminplans.
10 %
Honorarangebot
30 %

LOT-0002 · Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 43 ff. HOAI)

Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm.
20 %
Darstellung der Verfügbarkeit und der Redundanz des Projektteams.
15 %
Darstellung der örtlichen Präsenz auf der Baustelle insbesondere kurzfristige Verfügbarkeit (Reaktionszeit < 1 Stunde).
15 %
Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens.
10 %
Vorstellung eines groben Rahmenterminplans.
10 %
Honorarangebot
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 399644-2026
Vergleichbare Verfahren279vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag115 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 19 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Planungsleistungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Stederdorf (K 17)Landkreis UelzenUelzen, Deutschland20.07.2026 -
Planungsleistungen für Straßenausbau und Kanalsanierung der Mühlenfeldstraße in BündeStadt Bünde - Amt für VerkehrsplanungBünde, Deutschland01.07.2026 -
Planungsleistungen für den Neubau einer Straßenbrücke über die Hörsel in EisenachStadtverwaltung EisenachEisenach, Deutschland06.07.2026 -
Planungsleistungen für die grundhafte Erneuerung der A 7 zwischen Bispingen und EvendorfDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordHamburg, Deutschland28.07.2026 -
Planungsleistungen Verkehrsanlagen B 19 Ortsumfahrung MeiningenThüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 41 - NeubauErfurt, Deutschland29.04.2026664 Tsd. €
Planungsleistungen Verkehrsanlage B 281 Ortsumgehung Rockendorf - KrölpaThüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 41 - NeubauErfurt, Deutschland29.04.2026303 Tsd. €
Planungsleistungen für den Ausbau der Biostraße in HalberstadtStadt HalberstadtHalberstadt, Deutschland15.01.2026 -
Planungsleistungen für den Ausbau der Erich-Steinfurth-StraßeStadt EberswaldeEberswalde, Deutschland04.05.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BIBreinlinger Ingenieure Tiefbau GmbHTuttlingen3031.08.2026316 Tsd. €steigend
WGWeber-Ingenieure GmbHPfortzheim2014.09.2026661 Tsd. €steigend
VIVössing Ingenieurgesellschaft mbHHamburg2010.07.202646 Tsd. €steigend
IIibt Ingenieure + Planer Infrastruktur und Stadtentwicklung GmbH & Co. KGOsnabrück2007.07.2026206 Tsd. €steigend
MMM&P Magdeburg GmbHMagdeburg2004.07.2026364 Tsd. €steigend
SISchüßler-Plan IngenieurgesellschaftFrankfurt am Main2020.05.2026 - stabil
BCBest Civil Engineering e.K.Berlin1015.09.202638 Tsd. €steigend
IGIngenieurbüro Grassl GmbH - Beratende Ingenieure für dasEssen1011.09.2026 - steigend
HEHOCHTIEF Engineering GmbH - 1011.09.2026 - steigend
IIIGS INGENIEURE GmbH & Co. KGWeimar1010.09.2026244 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (44) · Nordrhein-Westfalen (43) · Bayern (31) · Hessen (28) · Niedersachsen (23) · Thüringen (13)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Prüfleistungen im Straßenbau für Hamburger Bezirke und den Hafenbereichasphalt-labor, Arno J. Hinrichsen GmbH & Co. KG +4 weitereFreie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und MobilitätswendeHamburg, Deutschland
    1 €
    25.11.2024noch 2 Monate25.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Gebäude- und Schadstoffuntersuchungen an BundesliegenschaftenWessling Consulting Engineering GmbH & Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundDortmund, Deutschland
    402 Tsd. €
    20.10.2025noch 2 Monate01.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Gebäude- und Schadstoffuntersuchungen auf BundesliegenschaftenWessling Consulting Engineering GmbH & Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundDortmund, Deutschland
    402 Tsd. €
    20.10.2025noch 2 Monate01.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Planungs- und Ingenieurleistungen nach HOAIDW-Ingenieure GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundDortmund, Deutschland
    217 Tsd. €
    06.12.2024noch 3 Monate06.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Prüfung von Nachtrags- und Schlussrechnungen im Tief- und RohrleitungsbauKREBS+KIEFER Ingenieure GmbH +4 weitereBerliner WasserbetriebeBerlin, Deutschland
    06.12.2024noch 3 Monate15.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Neubau- und SanierungsprojekteAssmann Emutec GmbH +18 weitereSprinkenhof GmbHHamburg, Deutschland
    23.12.2024noch 3 Monate23.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Einbeck

Aktiv seit 2026 · 4 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr4Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 4 seit 2026Spitze KW 17 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SISiebert IngenieurTeam GmbH108.06.20261,3 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
21.04.2026Tragwerksplanung für Sanierung und Anbau LehrschwimmbeckenVergeben - -
21.04.2026Objektplanung Sanierung und Anbau LehrschwimmbeckenVergeben - -
21.04.2026Sanierung und Anbau Lehrschwimmbecken - TGA-PlanungVergeben - -
02.04.2026Planungsleistungen fuer den Ausbau der Ortsdurchfahrt EinbeckVergebenSISiebert IngenieurTeam GmbH1,3 Mio. €

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.