Planungsleistungen für Bebauungs- und Grünordnungsplan einer Siedlung in München
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.12.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
- Heizungsplanung (71321200)
- Beratung im Bereich Sanitärinstallation (71321300)
- Beratung im Bereich Belüftung (71321400)
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 766100-2025
- Verfahrensnummer
- e7db6eea-1e68-46b3-8d6c-0cc338fbbe07
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Direktion München, vergibt Planungsleistungen für die ehemalige amerikanische Siedlung an der Neuherbergstraße/Rockefellerstraße in München-Milbertshofen beziehungsweise Am Hart. Der Auftrag umfasst zwei Lose: die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Aufstellung eines Grünordnungsplans. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, in 2 Losen Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen: Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans, Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans zu vergeben.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der ehemaligen amerikanischen Siedlung an der Neuherbergstraße in München-Milbertshofen / Am Hart. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) möchte deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um Wohnungen des preisgedämpften Wohnungsbaus im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes zu schaffen. Dazu erfordert die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland die Nutzung vorhandener Potentiale der Nachverdichtung in Bestandsquartieren - so auch die Siedlung an der Neuherbergstraße in München. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion München– beabsichtigt für die Liegenschaft in Milbertshofen im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung den Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern. Die zu erbringenden Leistungen entsprechen dem Leistungsbild Bebauungsplan gemäß HOAI § 19 HOAI 2021, Anlage 3, Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundleistungen) sowie Anlage 9 (Besondere Leistungen zur Flächenplanung). Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der zu erbringenden Grundleistungen nach HOAI (Anlagen 3 und 5) bereits im Rahmen des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs erbracht werden und auf dieser Grundlage vom Wettbewerbssieger der Rahmenplan als Grundlage des Bebauungsplanes erstellt wird. Für weitere Details: siehe Anlage C-02_Leistungsbeschreibung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
LOT-0002 · Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der ehemaligen amerikanischen Siedlung an der Neuherbergstraße in München-Milbertshofen / Am Hart. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) möchte deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um Wohnungen des preisgedämpften Wohnungsbaus im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes zu schaffen. Dazu erfordert die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland die Nutzung vorhandener Potentiale der Nachverdichtung in Bestandsquartieren - so auch die Siedlung an der Neuherbergstraße in München. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion München– beabsichtigt für die Liegenschaft in Milbertshofen im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung den Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern. Die zu erbringenden Leistungen entsprechenden Grundleistungen des Leistungsbildes Grünordnungsplan gemäß HOAI § 24 in Verbindung mit Anlage 5, Lph. 1 bis 4. Die in der Anlage C-02_Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 genannten, zusätzlichen Festlegungen zu den zu erbringenden Leistungen und die teilweise unter dieser Ziffer genannten Konkretisierungen und Ergänzungen von zu erbringenden Leistungen sind in der Angebotsstellung zu beachten. Die Leistungen im Bereich der Grünordnungsplanung wurden der Anlage 5 der HOAI 2021 entnommen, jedoch mit folgenden ergänzenden Maßgaben: im Folgenden in der Anlage C-02_Leistungsbeschreibung aufgeführt sind die Leistungen (jeweils mit den Buchstaben der HOAI aufgelistet), die aus Sicht der Auftraggeberin tatsächlich erbracht werden müssen; ferner sind – ebenso wie bereits in Ziffer 2 (Anlage C-02_Leistungsbeschreibung) – zu erbringende Leistungen gegenüber der HOAI konkretisiert und ergänzt: Für die Bearbeitung der Leistungen des Grünordnungsplans sind die Freiflächenorientierungswerte der LHM heranzuziehen und die erforderlichen Berechnungen zu erarbeiten. Für weitere Details: siehe Anlage C-02_Leistungsbeschreibung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anforderungen an deinen Betrieb
§§ 123, 124 GWB, Bewerberauskunft (bspw. Eigenerklärung Russland-Bezug), Nichterfüllung der Mindestanforderungen in Anlage_A-02 "Eignungsanforderungen" i.V.m. Anlage_B-02 "Bewerberauskunft_Eigenerklärung" - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter der entsprechende Punkt in der Anlage B-02.0 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. - Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb Die Bewertung erfolgt anhand folgender Matrix, aufgeteilt nach Losen: Gesamtumsatz – maximal mögliche Punktzahl 10 (siehe Ziff. 6 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die Bauleitplanung wie folgt: Bis 200.000,00 Euro = 0 Punkte ab 200.000,01 bis 300.000,99 Euro = 1 Punkte ab 300.001,00 bis 400.000,99 Euro = 2 Punkte ab 400.001,00 bis 500.000,99 Euro = 3 Punkte ab 500.001,00 bis 600.000,99 Euro = 4 Punkte ab 600.001,00 Euro = 5 Punkte Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. Referenzen – maximal mögliche Punktzahl 50 (siehe Ziff. 11 ff. der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet werden die Referenzen gemäß Tabelle (siehe Ziffer 1.5 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich - Entwicklung im Bestand und Integration des Bestands, - Umgang mit hoher baulicher Dichte und Nutzungsdiversität, - Umgang mit hohen Anforderungen an Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit - Umgang mit vorhandenem Baumbestand und Grünflächen - einer Auftraggeberschaft durch einen Investor/Behörde (abweichend von Kommune) gewertet. Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert. Unternehmensgröße und –struktur – maximal mögliche Punktzahl 20 (siehe Ziff. 9 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Anzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) (Vollzeit) in dem Bereich Bauleitplanung, wie folgt: ab 4 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkte ab 6 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte ab 8 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte ab 10 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte ab 12 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 4 multipliziert. Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen – maximal mögliche Punktzahl 20 (siehe Ziff. 10 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird die Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen im Ganzen (keine Bewertung der Einzelpersonen) gemäß nachfolgender Tabelle (siehe 1.6 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich - Mitarbeit bei einer der dargelegten Referenzen - Erfahrung bei der Aufstellung und Abstimmung von Bebauungsplänen - Erfahrung mit Satzungen mit einer vergleichbaren Flächengröße des Geltungsbereichs und inhaltlichen Komplexität Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. weitere Details: siehe Vergabeunterlagen Anlage A-03_Wertung_Teilnahmeanträge
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
- Preis gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung_Zuschlagskriterien: Das Zuschlagskriterium „Honorar/Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein. Das angebotene Honorar ist in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen. Das Preisblatt ist je Los, für das angeboten werden soll, vollständig auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Honorarblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben: Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Honorar/Preis“ (Gewichtung 60 %): Gewertet wird pro Los das in dem Preisblatt angegebene Honorar. Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 10 Punkten und einem Gewichtungsfaktor von 6 bewertet (= maximal 60 Punkte). „0“ Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-Fachen des niedrigsten Preises. Liegt ein Angebot über dem 2-Fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Punkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand der in der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien in der Ziffer 1.2.2 genannten Formel.
- 60 %
- Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien zu beachten und zu erörtern. Je Los ist ein eigenständiges Konzeptpapier, das sich inhaltlich auf die Aufgabenstellung des jeweiligen Loses bezieht, abzugeben. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Konzept“ (Gewichtung 40 %) Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung in einer Konzeptskizze, die formlos erstellt werden kann, darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. acht DIN A4 Seiten - muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (Punkte 40) enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden. Die federführenden Mitarbeiter für die Planung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten, qualifizierten Mitarbeitern übereinstimmen. Bewertet werden im Vergleich der Angebote untereinander die Qualität, die Plausibilität und die Verständlichkeit des Konzeptes mit Blick auf die besonderen Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Für das Konzept wird eine zu erreichende Mindestpunktzahl von 24 von 40 Punkten festgelegt. Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen. Dazu werden die Konzepte unter Berücksichtigung der in der Ziffer 1.2.4 der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien genannten Tabellen bewertet und gewichtet.
- 40 %
LOT-0002 · Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
- Preis gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung_Zuschlagskriterien: Das Zuschlagskriterium „Honorar/Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein. Das angebotene Honorar ist in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen. Das Preisblatt ist je Los, für das angeboten werden soll, vollständig auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Honorarblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben: Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Honorar/Preis“ (Gewichtung 60 %): Gewertet wird pro Los das in dem Preisblatt angegebene Honorar. Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 10 Punkten und einem Gewichtungsfaktor von 6 bewertet (= maximal 60 Punkte). „0“ Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-Fachen des niedrigsten Preises. Liegt ein Angebot über dem 2-Fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Punkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand der in der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien in der Ziffer 1.2.2 genannten Formel.
- 60 %
- Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien zu beachten und zu erörtern. Je Los ist ein eigenständiges Konzeptpapier, das sich inhaltlich auf die Aufgabenstellung des jeweiligen Loses bezieht, abzugeben. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Konzept“ (Gewichtung 40 %) Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung in einer Konzeptskizze, die formlos erstellt werden kann, darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. acht DIN A4 Seiten - muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (Punkte 40) enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden. Die federführenden Mitarbeiter für die Planung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten, qualifizierten Mitarbeitern übereinstimmen. Bewertet werden im Vergleich der Angebote untereinander die Qualität, die Plausibilität und die Verständlichkeit des Konzeptes mit Blick auf die besonderen Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Für das Konzept wird eine zu erreichende Mindestpunktzahl von 24 von 40 Punkten festgelegt. Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen. Dazu werden die Konzepte unter Berücksichtigung der in der Ziffer 1.2.4 der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien genannten Tabellen bewertet und gewichtet.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§§ 123, 124 GWB, Bewerberauskunft (bspw. Eigenerklärung Russland-Bezug), Nichterfüllung der Mindestanforderungen in Anlage_A-02 "Eignungsanforderungen" i.V.m. Anlage_B-02 "Bewerberauskunft_Eigenerklärung" - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter der entsprechende Punkt in der Anlage B-02.0 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. - Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb Die Bewertung erfolgt anhand folgender Matrix, aufgeteilt nach Losen: Gesamtumsatz – maximal mögliche Punktzahl 10 (siehe Ziff. 6 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die Bauleitplanung wie folgt: Bis 200.000,00 Euro = 0 Punkte ab 200.000,01 bis 300.000,99 Euro = 1 Punkte ab 300.001,00 bis 400.000,99 Euro = 2 Punkte ab 400.001,00 bis 500.000,99 Euro = 3 Punkte ab 500.001,00 bis 600.000,99 Euro = 4 Punkte ab 600.001,00 Euro = 5 Punkte Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. Referenzen – maximal mögliche Punktzahl 50 (siehe Ziff. 11 ff. der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet werden die Referenzen gemäß Tabelle (siehe Ziffer 1.5 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich - Entwicklung im Bestand und Integration des Bestands, - Umgang mit hoher baulicher Dichte und Nutzungsdiversität, - Umgang mit hohen Anforderungen an Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit - Umgang mit vorhandenem Baumbestand und Grünflächen - einer Auftraggeberschaft durch einen Investor/Behörde (abweichend von Kommune) gewertet. Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert. Unternehmensgröße und –struktur – maximal mögliche Punktzahl 20 (siehe Ziff. 9 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Anzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) (Vollzeit) in dem Bereich Bauleitplanung, wie folgt: ab 4 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkte ab 6 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte ab 8 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte ab 10 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte ab 12 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 4 multipliziert. Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen – maximal mögliche Punktzahl 20 (siehe Ziff. 10 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird die Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen im Ganzen (keine Bewertung der Einzelpersonen) gemäß nachfolgender Tabelle (siehe 1.6 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich - Mitarbeit bei einer der dargelegten Referenzen - Erfahrung bei der Aufstellung und Abstimmung von Bebauungsplänen - Erfahrung mit Satzungen mit einer vergleichbaren Flächengröße des Geltungsbereichs und inhaltlichen Komplexität Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. weitere Details: siehe Vergabeunterlagen Anlage A-03_Wertung_Teilnahmeanträge
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 637177-2026
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