Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Planungsbegleitende Vermessungsleistungen für Brückenbauwerke im Bereich Hameln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.03.2026
CPV-Codes
Vermessungsarbeiten (71355000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
187815-2026
Verfahrensnummer
31b3fdaa-ab48-46c1-acfb-452ab5e3490e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt Vermessungsleistungen für die Sanierung und den Neubau von sechs Brückenbauwerken im Raum Hameln aus. Der Auftrag umfasst die planungsbegleitende Vermessung an Bundes- und Landesstraßen. Die Leistungen sind in zwei Lose unterteilt, wobei die Bearbeitungsdauer pro Los auf 180 Tage angesetzt ist.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Konzepts Masterplan Brücke des Landes Niedersachsen zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur und zur Reduzierung der Anzahl kritischer Brücken, ist die Erneuerung und Sanierung ausgewählter Bauwerke in Planung. Die Bauwerke befinden sich im Zuständigkeitsbereich des regionalen Geschäftsbereichs Hameln und liegen sowohl an Bundes- wie auch Landesstraßen. Für das denkmalgeschützte Objekt an der L433 ist eine Sanierung geplant. Für die anderen Bauwerke ist jeweils ein Neubau vorgesehen. Im Einzelnen sind es: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Alle Bauwerke führen über Wasserwege, teilweise existieren Verkehrswege unterhalb der Bauwerke. Nähere Beschreibungen und Fotos sind den Bauwerkbeschreibungen der Anlage zu entnehmen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Planungsbegleitende Vermessung: - L586 Ottenstein, - L550 Meinbrexen

    Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Aufmaßgebiet bei den anderen Bauwerken ist mit 50m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 20m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Erbringung der Zwischenfristen: Vermessungsleistungen für die Projekte L431 + L433 bis zum: 01.08.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B65 bis zum: 01.09.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B83 bis zum: 01.11.2026 Die Vermessungsleistungen der 4 BW werden gebündelt vergeben sollen aber nach erfolgreicher Auftragserfüllung gesondert abgerechnet werden.

    Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Planngsbegleitende Vermessung: - L433 Rinteln-Exten, - B65 Algesdorf, - B83 Hameln, - L431 Welsede

    Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Aufmaßgebiet bei den anderen Bauwerken ist mit 50m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 20m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Erbringung der Zwischenfristen: Vermessungsleistungen für die Projekte L431 + L433 bis zum: 01.08.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B65 bis zum: 01.09.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B83 bis zum: 01.11.2026 Die Vermessungsleistungen der 4 BW werden gebündelt vergeben sollen aber nach erfolgreicher Auftragserfüllung gesondert abgerechnet werden.

    Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Planungsbegleitende Vermessung: - L586 Ottenstein, - L550 Meinbrexen

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
100 %

LOT-0002 · Planngsbegleitende Vermessung: - L433 Rinteln-Exten, - B65 Algesdorf, - B83 Hameln, - L431 Welsede

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 417308-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.