Verkehrsuntersuchung für den Neubau der Ortsumgehung Uslar
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Gandersheim
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
- CPV-Codes
- Gutachterische Tätigkeit (71319000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 228452-2026
- Verfahrensnummer
- cc896bdf-5747-4e9b-856e-5dcee1a24dc7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt eine Verkehrsuntersuchung für das Projekt Ortsumgehung Uslar aus. Der Auftrag umfasst die Analyse der verkehrlichen Auswirkungen des Neubaus sowie einer zusätzlichen Querverbindung zur B80. Die Laufzeit des Auftrags beträgt 365 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Der Geschäftsbereich Gandersheim der NLStBV plant den Neubau der Ortsumgehung Uslar (rote Linie, Abb. 1, Leistungsbeschreibung), PROJIS NR. B241-G10-NI. Hier wird im Rahmen der Voruntersuchung eine Verkehrsuntersuchung benötigt. Diese soll auch eine Einschätzung der verkehrlichen Auswirkungen einer Querverbindung zwischen einer Südumgehung und der B80 (hell-blaue Linie, Abb. 1, Leistungsbeschreibung) beinhalten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2026-23_OU Uslar_Verkehrsuntersuchung
Verkehrsuntersuchung
Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 2026-23_OU Uslar_Verkehrsuntersuchung
- Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 415847-2026
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