Planung und Bauüberwachung zur Instandsetzung der Radweg- und Straßenbrücke K68

Landkreis Stade

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Stade
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
24.09.2026
Originalbekanntmachung
deutsches-ausschreibungsblatt.de
Bekanntmachungsnummer
25855012
CPV-Codes
Planungsleistungen für Brücken (71322300)

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Stade beauftragt die Objektplanung über alle neun Leistungsphasen sowie die örtliche Bauüberwachung für die Instandsetzung der Radweg- und Straßenbrücke K68. Der Auftrag betrifft den Landkreis Stade; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

LDK045 + LDK046: Instandsetzung Brücke K68 - Objektplanung (LPH. 1-9) und örtliche Bauüberwachung LDK045 und LDK046: Instandsetzung Radweg- und Straßenbrücke K68 - Objektplanung (Lph 1-9) und Örtliche Bauüberwachung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · LDK045 und LDK046: Instandsetzung Radweg- und Straßenbrücke K68 - Objektplanung (Lph 1-9) und Örtliche Bauüberwachung

    LDK045 + LDK046: Instandsetzung Brücke K68 - Objektplanung (LPH. 1-9) und örtliche Bauüberwachung LDK045 und LDK046: Instandsetzung Radweg- und Straßenbrücke K68 - Objektplanung (Lph 1-9) und Örtliche Bauüberwachung

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.