Planung und Bau von Einzelbalkonanlagen mit Dächern und Fundamenten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.780.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gebäudewirtschaft Cottbus GmbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 377017-2026
- Verfahrensnummer
- 80b32dea-23f9-45c3-9713-1e613b7d9729
- CPV-Codes
- 45223110 · Installation von Metallkonstruktionen
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Kurzbeschreibung
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt in Cottbus die Planung und den Bau von insgesamt 31 achtgeschossigen Balkonkonstruktionen mit Balkondächern, Seitenteilen, Blumenkastenhalterungen, Fallrohren und Fundamenten aus. Der Leistungsumfang umfasst außerdem Ausführungs- und Werkplanung sowie Statik, rund 231,3 m³ Fundamentherstellung und etwa 744 m Fallrohre; der geschätzte Auftragswert beträgt 1,78 Millionen Euro. Angebote müssen bis zum 2. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Los 100a: 1 Stk. AP, WP, Statik, 7 Stk. Balkonkonstruktion 8-geschossig, 7 Stk. Balkondach, 112 Stk Seitenteile, 224 Stk. Blumenkastenhalterung, 168 m Fallrohr, 52,2 m³ Fundament- herstellung, Fundamenterder | Los 100b bis d, jeweils: 1 Stk. AP, WP, Statik, 8 Stk. Balkonkonstruktion 8-geschossig, 8 Stk. Balkondach, 128 Stk Seitenteile, 256 Stk. Blumenkastenhalterung, 192 m Fallrohr, 59,7 m³ Fundamentherstellung, Fundamenterder
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14 Einzelbalkonanlagen 02.07.2026
Los 100a: 1 Stk. AP, WP, Statik, 7 Stk. Balkonkonstruktion 8-geschossig, 7 Stk. Balkondach, 112 Stk Seitenteile, 224 Stk. Blumenkastenhalterung, 168 m Fallrohr, 52,2 m³ Fundament- herstellung, Fundamenterder | Los 100b bis d, jeweils: 1 Stk. AP, WP, Statik, 8 Stk. Balkonkonstruktion 8-geschossig, 8 Stk. Balkondach, 128 Stk Seitenteile, 256 Stk. Blumenkastenhalterung, 192 m Fallrohr, 59,7 m³ Fundamentherstellung, Fundamenterder
Frist: 02.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" gl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV.
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Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Bieter mit dem besten Angebotspreis für die ausgeschriebene Leistung erhält den Zuschlag.
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" gl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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- Wartung und Instandsetzung von Türen, Toren und BrandschutztürenMetallbau Görres GmbhBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland2,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.09.2026noch 26 Monate30.11.2028
- Metallbauarbeiten an Brandschutz- und Rauchschutztüren in Düsseldorf und UmlandMM Metallbau-Schlosserei Mühlbauer GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland3,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.01.2026noch 28 Monate31.01.2029
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Aktiv seit 2026 · 23 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| BBBöhm Bedachung GmbH | 2 | 11.08.2026 | 165 Tsd. € |
| MHMetallbau Hänchen GmbH | 1 | 18.08.2026 | 1,8 Mio. € |
| FBFFD Bedachungs GmbH | 1 | 11.08.2026 | 160 Tsd. € |
| FBFFD BEdachungs GmbH | 1 | 11.08.2026 | 135 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 16.08.2026 | Komplexe Modernisierung und Instandsetzung von zwei Wohngebäuden in Cottbus | Offen | - | - |
| 16.08.2026 | Umbau und Modernisierung von Wohneinheiten in der Hufelandstraße 13 | Offen | - | - |
| 20.07.2026 | Modernisierung und technische Gebäudeausstattung Hufelandstraße 13 | Geplant | - | - |
| 09.07.2026 | Fassadensanierung und WDVS-Arbeiten Zuschka 25-39 | Offen | - | - |
| 09.07.2026 | Austausch von Fenstern und Fenstertüren in Cottbus | Offen | - | - |
| 09.07.2026 | Fassadensanierung und Balkoninstandsetzung Zuschka 25-39 | Offen | - | - |
| 09.07.2026 | Erneuerung von Balkongeländern und Montage von Briefkastenanlagen | Offen | - | - |
| 06.07.2026 | Baustelleneinrichtung für Bauvorhaben Zuschka 25-39 | Offen | - | - |
| 06.07.2026 | Demontage von Balkonbrüstungen und Sicherungsmaßnahmen | Offen | - | - |
| 19.06.2026 | Fassadensanierung und Balkonbau Trattendorfer Straße 18 | Geplant | - | - |
| 02.06.2026 | Planung und Bau von Einzelbalkonanlagen mit Dächern und Fundamenten | Vergeben | MHMetallbau Hänchen GmbH | 1,8 Mio. € |
| 26.05.2026 | Fassadensanierung und Wärmedämmung Juri-Gagarin-Straße 14 | Offen | - | - |
| 26.05.2026 | Fassadensanierung und Wärmedämmverbundsystem Juri-Gagarin-Straße 12 | Offen | - | - |
| 26.05.2026 | Dachabdichtungs- und Dachbauarbeiten in der Juri-Gagarin-Straße 13 | Vergeben | FBFFD BEdachungs GmbH | 135 Tsd. € |
| 26.05.2026 | Fassadensanierung und Wärmedämmung Juri-Gagarin-Straße 11 | Offen | - | - |
| 26.05.2026 | Dachabdichtungs-, Dachklempner- und Blitzschutzarbeiten an einem Flachdach | Vergeben | FBFFD Bedachungs GmbH | 160 Tsd. € |
| 26.05.2026 | Dachabdichtungs- und Dachklempnerarbeiten einschließlich Demontage und Blitzschutz | Vergeben | BBBöhm Bedachung GmbH | 162 Tsd. € |
| 26.05.2026 | Fassadensanierung und Wärmedämmung Juri-Gagarin-Straße 13 | Offen | - | - |
| 26.05.2026 | Dachabdichtungs- und Dachklempnerarbeiten einschließlich Abbruch, Gerüstbau und Blitzschutz | Vergeben | BBBöhm Bedachung GmbH | 168 Tsd. € |
| 21.05.2026 | Gärtnerische Jahrespflege und Reparaturleistungen in Cottbus | Offen | - | - |
| 07.05.2026 | Baustelleneinrichtung für Neubau Juri-Gagarin-Straße in Cottbus | Offen | - | - |
| 07.05.2026 | Demontage von Balkonanlagen, Brüstungsplatten und Dachplatten | Offen | - | - |
| 16.04.2026 | Objektplanung und Baubetreuung für Komplexmodernisierung Wohnquartier Zuschka in Cottbus | Vergeben | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenKomplexe Modernisierung und Instandsetzung von zwei Wohngebäuden in Cottbus
Offen · Frist 30.10.2026
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH plant die umfassende Modernisierung und Instandsetzung der bestehenden Wohngebäude Drebkauer Straße 69 und 70 in Cottbus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Rückbau- und Rohbauarbeiten, die Anpassung von Wohnungsgrundrissen, neue Fenster und Türen, Innenausbau, Boden- und Wandbeläge, vorgestellte Balkone sowie die Erneuerung der Trinkwasser-, Abwasser- und Sanitäreinrichtungen. Die Frist ist auf den 30. Oktober 2026, 9:00 Uhr, festgelegt.
56 % ähnlichSanierung von Fluchtbalkonen und Betoninstandsetzungsarbeiten
Konstanz · Offen · Frist 06.10.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, beschafft Betoninstandsetzungsarbeiten zur Sanierung einer Fluchtbalkonanlage sowie weiterer Fassaden und Fassadenbauteile in Konstanz. Vorgesehen sind unter anderem die Beseitigung von Betonabplatzungen, Rissen und korrodierter Bewehrung an Leichtbetonfassaden, Fertigteil-Fluchtbalkonen und einem Fluchttreppenhaus; der geschätzte Auftragswert beträgt 3.553.549,50 Euro. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 12:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
52 % ähnlichAufbau und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten verschiedener Höhen
Bayreuth · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Bayreuth Hochbauamt schreibt Gerüstarbeiten aus, bei denen Arbeits- und Schutzgerüste in verschiedenen Höhen (bis 23 Meter) mit einer Gesamtfläche von etwa 3.600 Quadratmetern auf- und abgebaut werden sollen. Das Projekt umfasst zudem die Montage von Belagverbreiterungen auf einer Länge von etwa 1.307 Metern. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 200.000 Euro, die Bewerbungsfrist endet am 6. Oktober 2026.
41 % ähnlichFassaden-, Türen-, Balkon- und Sonnenschutzarbeiten
Freising · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Freising vergibt im Raum Freising umfangreiche Fassadenarbeiten für ein Bauvorhaben. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem rund 9.100 m² vorgehängte Holzfassade, weitere Holz-, Aluminium- und Stahlfassaden mit Verglasungen, Türen und Tore, 1.700 laufende Meter Fluchtbalkone, Brückenkonstruktionen, Geländer, Außenjalousien sowie abgehängte Außendecken und Reinigungs- und Wartungsarbeiten; außerdem sind Gipskarton-Vorsatzschalen und Wärmedämm-Verbundsystem-Arbeiten vorgesehen. Die angegebene Ausführungsdauer beträgt 443 Tage, die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit.
41 % ähnlichObjektplanung für die Sanierung des Bestandsgebäudes 227 im Lausitz Science Park Cottbus
Cottbus · Offen · Frist 19.10.2026
Die EGC Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH vergibt die Objektplanung für die Sanierung des Bestandsgebäudes 227 im Lausitz Science Park Cottbus. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); der geschätzte Auftragswert beträgt 680.000 Euro. Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt 1.020 Tage, die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026.
41 % ähnlichMetallbauarbeiten für eine Profilbauglasfassade einschließlich Türen und Fenster
Jena · Offen · Frist 14.10.2026
Das Studierendenwerk Thüringen beauftragt Metallbauarbeiten für die Sanierung und den Umbau eines Studierendenwohnhauses am Plauener Weg 8 in Erfurt. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem eine Profilbauglasfassade am Treppenhaus, Aluminiumtüren, eine Bauzeit- beziehungsweise Schutztür sowie Fenster und innen- und außenliegende Fensterbänke. Der geschätzte Auftragswert beträgt 90.000 Euro; die Frist zur Angebotsabgabe endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlichSanierung eines Flachdachs mit Rückbau, Abdichtung, Entwässerung und Absturzsicherung
Bayreuth · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Bayreuth, vertreten durch das Hochbauamt, beschafft Arbeiten zur Sanierung eines Flachdachs an einer Turnhalle in Bayreuth. Der Auftrag umfasst unter anderem den Rückbau und die Entsorgung des bestehenden Dachaufbaus, die Abdichtung von etwa 410 m² Dachfläche, Dachentwässerung, Attikaarbeiten, ein Flachdachfenster sowie eine Seilsicherung am Dachrand. Der geschätzte Auftragswert beträgt 219.167,50 Euro; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
38 % ähnlichAbbruch und Rückbau eines Glasdachs im Innenhof des Neuen Rathauses Dresden
Dresden · Offen · Frist 29.09.2026
Die Landeshauptstadt Dresden beauftragt den Rückbau eines etwa 670 m² großen Glasdachs im Innenhof des Neuen Rathauses. Das geneigte Walmdach besteht unter anderem aus einem Stahltragwerk, Drahtglas, Zinkblech, einer Unterdecke und einer Lichtdecke aus Polycarbonat; außerdem ist eine Arbeitsebene auf Modul- und Fassadengerüst herzustellen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 126.656,29 Euro. Angebote müssen bis zum 29. September 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
38 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes
Berlin · Offen · Frist 09.10.2026
Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH beauftragt Generalplanungsleistungen für die energetische und technische Sanierung eines Wohngebäudes in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Dach-, Fassaden- und Fenstersanierung, Arbeiten in Wohnungen und Kellerräumen, den erstmaligen Anschluss an die Fernwärme, neue Heizkörper, Sanierungen an Lüftung, Sanitär und Elektro sowie Malerarbeiten und mögliche Arbeiten an einer gewerblich genutzten Remise im Hinterhof. Angebote können bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr Berliner Zeit eingereicht werden; bewertet werden unter anderem das Honorarangebot und ein Umsetzungskonzept anhand eines Referenzobjekts.
38 % ähnlichFensterbauarbeiten mit Aluminium-Fenstern, Türen, Verglasung und Sonnenschutz
Bayreuth · Offen · Frist 07.10.2026
Das Hochbauamt der Stadt Bayreuth beschafft Fensterbauarbeiten in Bayreuth, darunter etwa 35 mehrteilige Aluminium-Fensterelemente, 36 Lüftungsgittereinsätze, 23 Blindpaneele, 10 Fensterbänder für eine Turnhalle, 8 Außentürelemente und 43 Außenjalousien beziehungsweise Raffstores. Zusätzlich sollen rund 13 Fensterelemente abgebrochen werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 774.075 Euro; Angebote können bis zum 7. Oktober 2026, 08:40 Uhr, eingereicht werden.
38 % ähnlichFassadenarbeiten für den Neubau eines Schulgebäudes
Kassel · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG beauftragt Fassadenarbeiten für den Neubau eines zwei- bis viergeschossigen Schulgebäudes in Kassel. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 113 Holz-Aluminium-Einzelfenster, rund 620 m² Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade sowie Aluminium-Türelemente und eine Vorhangfassade mit vertikaler Holzleistenbekleidung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 11,2 Millionen Euro; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
37 % ähnlichFassaden- und Schutzgerüste einschließlich Gerüstplanung in Leipzig
04103 Leipzig · Offen · Frist 08.10.2026
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beauftragt Gerüstbauarbeiten an mehreren Gebäuden in Leipzig. Der Umfang umfasst etwa 10.000 m² Fassadenarbeitsgerüst, 580 m Dachfanggerüst, 460 m Innengeländer, Schutzdächer, Belagsverbreiterungen, rund 11.100 m² Gerüstbekleidung sowie Gerüststatik, Werkplanung und die Montage von etwa 30 Nistkästen. Die Ausführung ist vom 1. Februar bis zum 17. September 2027 vorgesehen; elektronische Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 7:59 Uhr eingereicht werden.
37 % ähnlichFenster- und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau eines Horts in Oberlößnitz
Radebeul · Offen · Frist 13.10.2026
Die Große Kreisstadt Radebeul beschafft Fenster- und Sonnenschutzarbeiten für den Neubau eines Horts in Oberlößnitz bei Radebeul. Der Auftrag umfasst unter anderem Statik sowie Werk- und Detailplanung, verschiedene Holz-Aluminium-Fenster mit Verbundsicherheitsglas (VSG), Sichtmarkierungen und motorisierte Sonnenschutztechnik; der geschätzte Auftragswert beträgt 288.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 07:45 Uhr.
37 % ähnlichRohbau-Instandsetzung nach Abbruch von zwei B-Häusern mit 40 Wohnungen
Freiburg · Offen · Frist 22.09.2026
Das Staatliche Hochbauamt Freiburg schreibt die Instandsetzung des Rohbaus nach Abbruch für zwei B-Häuser mit insgesamt 40 Wohnungen und vier Treppenhäusern aus. Das Los umfasst umfangreiche Mauerarbeiten, das Schließen von Durchbrüchen, Ergänzungen und Ertüchtigungen des Mauerwerks. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 422.257 EUR, die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
37 % ähnlichFreianlagenplanung für den Bildungs- und Betreuungsstandort Kita Freundschaft in Cottbus
Cottbus · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadtverwaltung Cottbus beauftragt Planungsleistungen für die Freianlagen eines Bildungs- und Betreuungsstandorts an der Drebkauer Straße in Cottbus. Gegenstand ist die Objektplanung der Außenanlagen für Schule, Kindertagesstätte, Hort und Sportbereiche in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), mit zunächst stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2. Auf dem Gelände sollen unter anderem zusätzliche Hortplätze für etwa 160 Kinder geschaffen und altersgerechte Flächen für Bewegung, Spiel, Rückzug und Sport gestaltet werden; Teilnahmeanträge sind bis zum 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
37 % ähnlichDachabdichtungs-, Dachbegrünungs- und Klempnerarbeiten mit Absturzsicherung
Recklinghausen · Offen · Frist 08.10.2026
Der Kreis Recklinghausen beauftragt Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten einschließlich Dachbegrünung, Terrasse, Absturzsicherungssystem, Wartung und Nachweisarbeiten auf Stundenlohnbasis. Die Arbeiten betreffen einen Neubau mit drei oberirdischen Geschossen und einem Technikgeschoss auf dem Dach sowie einer Bruttogrundfläche von etwa 4.577 m² in der Region Recklinghausen. Auszuführen sind unter anderem Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336 und Klempnerarbeiten nach DIN 18339, wobei DIN für Deutsche Industrienorm steht. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 250 Tage; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
36 % ähnlichSchlosser- und Schreinerarbeiten für eine Atrium-Treppenanlage
Regensburg · Offen · Frist 29.09.2026
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz beauftragt Schlosser- und Schreinerarbeiten für eine Atrium-Treppenanlage im Bildungszentrum Landshut. Der Auftrag umfasst Planung, statische Nachweise, Fertigung, Beschichtung, Montage und Baustelleneinrichtung für drei Stahltragkonstruktionen mit insgesamt etwa 13.600 Kilogramm, rund 109 Metern Geländeranlagen sowie etwa 87 Metern Eschenholz-Handläufen und Aufenthaltsbrettern. Angebote können bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlichSportgeräteeinbauten und Bodenhülsen für eine Dreifachturnhalle
Fürstenstein · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Fürstenstein beschafft die Erstellung eines Einrichtungsplans sowie die Lieferung und Montage verschiedener Sportgeräteeinbauten und Bodenhülsen für eine Dreifachturnhalle in Fürstenstein. Zum Umfang gehören unter anderem Sprossenwände, Basketballkonstruktionen, Netzpfosten-, Klettertau-, Steckreck-, Steckbarren- und Schaukelringanlagen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 73.000 Euro; Angebote können bis zum 22. September 2026 um 11:30 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für Sanierung und Umbau eines Wohnblocks in Erkner
Erkner · Offen · Frist 15.10.2026
Die Wohnungsgesellschaft Erkner mbH, eine städtische Tochtergesellschaft der Stadt Erkner, sucht einen Generalplaner für die umfassende Sanierung, Modernisierung und teilweise Grundrissänderung des bewohnten Wohnblocks Friedrichstraße 14–18 in Erkner. Der Umfang umfasst rund 3.053 m² Wohnfläche mit 54 Wohneinheiten; die geschätzten Baukosten betragen etwa 8,8 Millionen Euro brutto. Beauftragt werden unter anderem Gebäude-, Innenraum-, Tragwerks-, Freianlagen-, Tiefbau-, technische Ausrüstungs-, Bauphysik- und Brandschutzplanung einschließlich Genehmigungsplanung über alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Projektdauer ist von März 2027 bis Mai 2029 vorgesehen.
36 % ähnlichErrichtung einer Balkonanlage und von Brüstungsgeländern
Bedburg-Hau · Offen · Frist 19.10.2026
Die Kreis Kleve Bauverwaltungs-GmbH beschafft die Errichtung einer Balkonanlage und von Brüstungsgeländern für vier Wohnanlagen mit insgesamt 44 öffentlich geförderten Wohneinheiten an der Gelderner Straße in 47638 Staelen. Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 12:30 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Metallbau Hänchen GmbH
Zuschlagswert: 1.780.000 EUR · Vertragsschluss: 18.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Letzter dokumentierter Abruf: 27.08.2026, 00:12 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
259 vergleichbare Verfahren, davon 151 mit erfasstem Zuschlag · 129 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 213.900 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 39 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Böhm Bedachung GmbH · Cottbus
2 vergleichbare Zuschläge, davon 2 bei diesem Auftraggeber.
Gloser GmbH · Walzbachtal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Weber & Co GmbH · Rathenow
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FFD BEdachungs GmbH · Peitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
FFD Bedachungs GmbH · Peitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
architekturbüro fiedler & peter · Cottbus
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Metall & Stahlbau Schmickler GmbH · Remagen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
atelier8 · Baruth
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Planungsgruppe Prof. Sommer GmbH · Cottbus
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bauunternehmen Hansjörg Kunze GmbH · An der Schmücke / OT Bahnhof Heldrungen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Metallbau-Wartung und Instandsetzung für Liegenschaften der JVA im Raum Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Fritz Dietz GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Metallbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Fritz Dietz GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Metallbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Fritz Dietz GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Metallbau-Instandsetzungen an Liegenschaften im Raum Köln und Umgebung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Fritz Dietz GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Metallbauarbeiten für Instandsetzungen und Störungsbeseitigungen im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2028
Auftragnehmer: Metallbau Görres Gmbh
Vertragsschluss: 18.08.2026
Zuschlagswert: 666.738 EUR
- Wartung und Instandsetzung von Türen, Toren und Brandschutztüren im Raum Aachen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2028
Auftragnehmer: Metallbau Görres Gmbh
Vertragsschluss: 07.09.2026
Zuschlagswert: 700.473 EUR
- Wartung und Instandsetzung von Türen, Toren und Brandschutztüren
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2028
Auftragnehmer: Metallbau Görres Gmbh
Vertragsschluss: 07.09.2026
Zuschlagswert: 2.898.753 EUR
- Metallbauarbeiten an Brandschutz- und Rauchschutztüren in Düsseldorf und Umland
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2029
Auftragnehmer: MM Metallbau-Schlosserei Mühlbauer GmbH
Vertragsschluss: 23.01.2026
Zuschlagswert: 3.645.383,67 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
03046 · Cottbus
Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de+49 3557826-12223 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de+49 3557826-122
Geschäftsstelle
poststelle@mwae.brandenburg.de+49 331 8660
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:10 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 02.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 06:14 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
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