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Planung, Lieferung, Implementierung und Wartung von LoRaWAN-Infrastruktur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.10.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Datenübertragungsanlagen (32260000)
  • Netzwerke (32400000)
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
668897-2025
Verfahrensnummer
08406175-95d0-4e11-ab93-ea301bc70a25

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen in Gießen beschafft eine Rahmenvereinbarung für LoRaWAN-Infrastrukturleistungen (Long Range Wide Area Network). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Planung, Lieferung, Parametrierung, Anpassung, Implementierung, Montage und laufende Pflege beziehungsweise Wartung als Service sowie optionale Einzelleistungen. Die Rahmenvereinbarung läuft 1.440 Tage, begründet keine Abnahmeverpflichtung und richtet sich an noch nicht konkret planbare Bedarfe der Bezugsberechtigten; Angebote können bis zum 13. Oktober 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die ekom21 ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erbringt für ihre Verbandsmitglieder moderne Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten für LoRaWAN Infrastrukturleistungen inkl. Planung, Montage und Wartung als Service mit optionalen Einzelleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · LoRaWAN Infrastrukturleistungen 2025

    Die Rahmenvereinbarung soll die Beschaffung von LoRaWAN-Infrastrukturleistungen zum Gegenstand haben. Hierzu gehört zunächst die Lieferung, das Customizing-/ die Parametrierung und gegebenenfalls Anpassungen an die Erfordernisse des Auftraggebers sowie die Implementierung des Gesamtsystems und die die anschließende Pflege durch den späteren Auftragnehmer. Daneben sind aber auch alle in diesem Zusammenhang notwendigen weiteren Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dazu gehören insbesondere: • Projektbegleitung, • LoRaWAN-Netzsimulation, • Standortplanung und -koordination, • Vor-Ort Begehung und Montageplanung, • Planung Sekundärtechnik, • Installation Sekundärtechnik, • Montage LoRaWAN Infrastruktur, • Bereitstellung, Betrieb und Wartung der LoRaWAN-Infrastruktur, • Support, • Zusätzliche Dienstleistungen. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von 5.000.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert für dieses Vergabeverfahrens ist auf insgesamt 6.000.000,00 Euro (netto) festgelegt.

    Frist: 13.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · LoRaWAN Infrastrukturleistungen 2025

Standortplanung/-koordination, Projektbegleitung und Technik
50 %
Sicherheit & Support
20 %
Wertungspreis
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 802667-2025

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