Pilotstudie zur Erprobung des Europäischen Bestäubermonitorings in Deutschland
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesamt für Naturschutz
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)
- Forschungsdienste (73110000)
- Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 5ad0af76-a1ac-47cf-a918-d4ea78156c4b
- Verfahrensnummer
- 692b2225-d0f1-4552-9c13-eeeebf686ca2
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Naturschutz beauftragt eine Pilotstudie, in der die vorgesehenen Monitoringmethoden für Tagfalter, Wildbienen, Schwebfliegen, Nachtfalter und seltene Arten erprobt und weiterentwickelt werden. Die Erhebungen sollen bundesweit die Umsetzbarkeit sowie den erforderlichen Personal- und Finanzaufwand prüfen und Grundlagen für Organisationsstrukturen und mögliche Indikatoren schaffen. Das erste Berichtsjahr des Monitorings auf Ebene der Europäischen Union ist 2030; ein konkreter Zeitraum für die Studie ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring auf EU-Ebene vor. Der erste Berichtszyklus umfasst vier, der folgende sechs Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem Delegierten Rechtsakt (DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU Ebene vergleichbar und auswertbar sind. Nach Abschluss der methodischen Konzeption des Europäischen Bestäubermonitorings (EU PoMS) durch den Delegierten Akt (DA) der KOM (Veröffentlichung Ende 2025) wird die Methodik der verpflichtenden Module im F+E „Umsetzung des EU-Bestäubermonitorings nach dem EU-Wiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) ausgearbeitet und damit eine erste Basis für die nationale Umsetzung von Monitoringmodulen des EUPoMS für Deutschland vorgelegt. Ziel dieses Vorhabens ist die testweise Umsetzung und Weiterentwicklung der nach DA verpflichtenden, und im F+E „Umsetzung des EU Bestäubermonitorings nach dem EUWiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) weiter ausgearbeiteten Module sowie die Entwicklung von Organisationsstrukturen. Im Vorhaben sollen die verpflichtenden Module (Tagfalter, Wildbienen, Schwebfliegen, Nachtfalter und seltene Arten) exemplarisch erprobt und methodisch weiterentwickelt werden. Dafür werden Erfassungen mit hauptamtlich Kartierenden durchgeführt. Mit den Ergebnissen des Vorhabens soll abgeschätzt werden, inwieweit die Module bereits bundesweit umsetzbar sind auch mit Blick auf personelle und finanzielle Ressourcen. Weiterhin müssen u.U. Erfassungskonzepte für einzelne seltene und gefährdete Arten entwickelt und erprobt werden. Des Weiteren wird geprüft, welche fachlichen Aussagen zum Zustand ausgewählter Gruppen der Insekten möglich sind, v.a. ob die erfassten Arten- und Individuenzahlen ausreichen, um die Basis für die geplanten Indikatorenberechnungen zu liefern. Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Pilotstudie zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings in Deutschland (EU-PoMS-DE)
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring auf EU-Ebene vor. Der erste Berichtszyklus umfasst vier, der folgende sechs Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem Delegierten Rechtsakt (DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU Ebene vergleichbar und auswertbar sind. Nach Abschluss der methodischen Konzeption des Europäischen Bestäubermonitorings (EU PoMS) durch den Delegierten Akt (DA) der KOM (Veröffentlichung Ende 2025) wird die Methodik der verpflichtenden Module im F+E „Umsetzung des EU-Bestäubermonitorings nach dem EU-Wiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) ausgearbeitet und damit eine erste Basis für die nationale Umsetzung von Monitoringmodulen des EUPoMS für Deutschland vorgelegt. Ziel dieses Vorhabens ist die testweise Umsetzung und Weiterentwicklung der nach DA verpflichtenden, und im F+E „Umsetzung des EU Bestäubermonitorings nach dem EUWiederherstellungsgesetz (Konzeption)“ (FKZ: 3525810200) weiter ausgearbeiteten Module sowie die Entwicklung von Organisationsstrukturen. Im Vorhaben sollen die verpflichtenden Module (Tagfalter, Wildbienen, Schwebfliegen, Nachtfalter und seltene Arten) exemplarisch erprobt und methodisch weiterentwickelt werden. Dafür werden Erfassungen mit hauptamtlich Kartierenden durchgeführt. Mit den Ergebnissen des Vorhabens soll abgeschätzt werden, inwieweit die Module bereits bundesweit umsetzbar sind auch mit Blick auf personelle und finanzielle Ressourcen. Weiterhin müssen u.U. Erfassungskonzepte für einzelne seltene und gefährdete Arten entwickelt und erprobt werden. Des Weiteren wird geprüft, welche fachlichen Aussagen zum Zustand ausgewählter Gruppen der Insekten möglich sind, v.a. ob die erfassten Arten- und Individuenzahlen ausreichen, um die Basis für die geplanten Indikatorenberechnungen zu liefern. Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 367 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 823 KB | |
| Sonstiges | 108 KB | |
| Sonstiges | 209 KB | |
| Vertragsbedingungen | 163 KB | |
| Sonstiges | 122 KB | |
| Sonstiges | 365 KB | |
| Sonstiges | 111 KB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Formular | 184 KB | |
| Formular | 188 KB | |
| Formular | 257 KB | |
| Formular | 94 KB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Formular | 547 KB | |
| Formular | 152 KB | |
| Formular | 165 KB |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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