Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern 2024–2027

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.09.2024
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Kartierung städtischer Gebiete (71222100)
  • Kartierung ländlicher Gebiete (71222200)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
560695-2024
Verfahrensnummer
019e6ca7-0a0b-4168-bb07-3cf020793d44

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Umwelt beauftragt die fachliche und wissenschaftliche Betreuung sowie Kontrolle von Kartierleistungen in Bayern. Gegenstand ist die standardisierte Erhebung von Vögeln, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf Ebene von Landkreisen, kreisfreien Städten und Gebieten des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie die Betreuung der Biotop- und Lebensraumtypen-Kartierungen. Der Rahmenvertrag läuft von 2024 bis 2027 und soll eine einheitliche Methodik, Bewertung und technische Verarbeitung der erhobenen Daten sicherstellen.

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Leistungsbeschreibung

Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027

    Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.

    Frist: 18.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 669362-2024

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