Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für Bewegungsflächen in drei Berliner Parkanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- CPV-Codes
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- Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks (77311000)
- Pflegearbeiten für Sportplätze (77320000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 755349-2025
- Verfahrensnummer
- 334dd7d3-0c2e-48dc-8b9d-d44126c1f2c9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, sucht einen Rahmenvertrag für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Bewegungsflächen in drei Berliner Parkanlagen. Der Auftrag betrifft die Region Berlin; ein konkreter Auftragswert ist in den Rohdaten nicht belastbar angegeben. Angebote müssen bis zum 15. Dezember 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Berlin bewegt sich Rahmenvertrag für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für Bewegungsflächen in drei Berliner Parkanlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Berlin bewegt sich Rahmenvertrag für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für Bewegungsflächen in drei Berliner Parkanlagen1 EUR
Berlin bewegt sich Rahmenvertrag für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für Bewegungsflächen in drei Berliner Parkanlagen
Frist: 15.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe gemäß Vergabeordnung VgV, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Berlin bewegt sich Rahmenvertrag für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für Bewegungsflächen in drei Berliner Parkanlagen
- Die Qualität des Angebots wird anhand der einzureichenden Konzepte mit 30% gewichtet: 1. Maximal können beim Zuschlagskriterium Qualität 300 Punkte erzielt werden, insgesamt 30% = 300 Punkte 1.1 Erfahrung mit ähnlichen Projekten 10% = 100 Punkte 1.2 Organisation und Zuverlässigkeit Reaktionszeiten und Handeln bei Störungen oder Schäden 10% = 100 Pkt. 1.3 Abstimmungen mit Auftraggeber (AG) und Dokumentation der Pflegearbeiten 10% = 100 Pkt. Die Bewertung der Angebote zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand von Konzepten der Bieter zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Je Unterkriterium zu dem Zuschlagskriterium Qualität (Ziffer 1.1 bis 1.3) ist ein Einzelkonzept zu erstellen und einzureichen. Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter ausschließlich auf Grundlage des geforderten Konzeptumfangs (insgesamt maximal 10 Seiten, DIN A 4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 Zeilen sowie Seitenränder (oben, links, rechts: jeweils 2,5 cm; unten: 2 cm). Die eingereichten Konzepte/Unterlagen werden Vertragsbestandteil. Die Bewertung der Konzepte erfolgt als Prozentsatz bezogen auf die erreichbare Maximalpunktzahl je Unterkriterium in folgenden Bewertungsstufen: 100 % = Sehr gute Darstellungen ohne Mängel, klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, keine Fragen / Aspekte bleiben offen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts. 75 % = Gute Darstellungen mit wenigen kleineren Mängeln, überwiegend klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise; nur wenige offene Fragen / Aspekte, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 50 % = Zufriedenstellende Darstellungen mit vielen kleineren Mängeln, brauchbar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise; mehrere offene Fragen / Aspekte, zufriedenstellende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 25 % = Unterdurchschnittliche Darstellungen mit größeren Mängeln, nur wenig strukturierte Vorgehensweise; viele offene Fragen / Aspekte, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 0 % = Fehlende oder ungenügende Darstellungen mit schwerwiegenden Mängeln, unstrukturierte Vorgehensweise, viele offene Fragen / Aspekte, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts. Erfüllen die Aussagen in einem Konzept oder einem Konzeptunterpunkt die Anforderungen unterschiedlicher Bewertungsstufen, nimmt die Auftraggeberin unter Wahrung ihres Beurteilungsspielraums eine wertende Gesamtbewertung vor, die sich zwischen den in Betracht kommenden Bewertungsstufen einordnet. Maximal können beim Zuschlagskriterium Qualität 300 Punkte erzielt werden. Der Auftraggeber erwartet in den Konzepten Aussagen zu folgenden Fragestellungen / Aspekten. Die Aspekte werden einzeln bewertet und führen in Summe zu einer maximalen Punktzahl von 300. 1.1. Erfahrung mit ähnlichen Projekten Bewertet werden die Qualität der beiden im Formular „Formularverzeichnis und Mindestanforderungen“ benannten Referenzprojekte zu vergleichbaren Leistungen in öffentlichen Grünanlagen innerhalb der letzten drei Jahre. Der Nachweis erfolgt über die Referenzliste mit Angaben zu Ansprechpartnern, Leistungsbeschreibung, Inhaltliche Beschreibung des Bieters sowie – sofern verfügbar – Arbeitszeugnissen oder ähnliches. 1.2. Organisation und Zuverlässigkeit Bewertet wird die Einsatzbereitschaft bei sicherheitstechnischen Mängeln und (kurzfristigen) Ereignissen (z. B. Vandalismus, Unwetter). → Nachweis durch Einsatzkonzept 1.3. Abstimmungen mit Auftraggeber (AG) und Dokumentation der Pflegearbeiten Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit der Leistungen (z. B. digitale Berichte, Fotodokumentation), sowie das Einhalten von Fristen (Bsp.: Rechnungslegung) und Absprachen mit dem AG (bei optionalen Leistungen) erfolgen. → Darlegung, wie die Dokumentation sämtlicher Nachweise (Software, Formulare, Musterberichte oder Dokumentationssystem) und Abstimmung mit dem AG erfolgt (vgl. zur Anlage Zuschlagskriterien und Bewertungsmatix)
- Der Preis wird mit 70 % = 700 Punkte gewichtet. 700 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme in Euro / Brutto. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Gesamtsumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Preisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 700 – (350 ∙ [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter/in N = niedrigster Preis X = zu wertender Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe gemäß Vergabeordnung VgV, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 117598-2026
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