- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- degewo AG
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Originalbekanntmachung
- meinauftrag.rib.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 25846622
- CPV-Codes
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000); Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000); Bauarbeiten (45000000); Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die degewo AG schreibt Bauarbeiten für die Außenanlagen eines Spielplatzes aus. Der Leistungsort liegt in Berlin. Weitere Angaben zum genauen Umfang und zum Ausführungszeitraum sind den vorliegenden Ausschreibungsdaten nicht zu entnehmen; die Angebotsfrist endet am 5. November 2026 um 10:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Aussenanlagen Spielplatzbau
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Aussenanlagen Spielplatzbau
Aussenanlagen Spielplatzbau
Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Leistungsverzeichnis | - | |
| Sonstiges | - | |
| Anschreiben | - | |
| Sonstiges | - | |
| Vertragsbedingungen | - | |
| Anschreiben | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Formular | - | |
| Sonstiges | - |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.