Personenverkehrsdienstleistungen im Linienbündel Hochrhein
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Lörrach
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)
- Bekanntmachung
- vergabe24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 743069-2026
- Verfahrensnummer
- 78d2cfd9-5048-4930-9fe7-84204a239440
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Lörrach beabsichtigt, Personenverkehrsdienstleistungen für das Linienbündel Hochrhein zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll am 12. Dezember 2027 beginnen und voraussichtlich bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 laufen. Die Leistungen werden im Landkreis Lörrach in der Region Hochrhein erbracht.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Erbringung von Prersonenverkehrsdienstleistungen Linienbündel Hochrhein
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Linienbündel Hochrhein
Der Landkreis Lörrach beabsichtigt gem. Art. 5 Abs. 3 VO EG 1370/2007 zum 12.12.2027 für das Linienbündel Hochrhein einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/07 (Bruttovertrag) mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 zu vergeben.
Anforderungen an deinen Betrieb
-
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
-
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.