Örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau des Bauwerks Mö3 an der A39
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 709269-2026
- Verfahrensnummer
- d0374a5b-9f62-4d3a-b0a4-346c094fe396
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beauftragt die örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau des Bauwerks Mö3 an der A39. Zum Leistungsumfang gehören außerdem digitale Bauwerksakten, Kostenkontrolle, die Überwachung des Bauzeitenplans und Protokolle von Baubesprechungen. Die Baustelle liegt zwischen Ehmen-Mörse und Detmerode nahe Wolfsburg; die Angebotsfrist endet am 18. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die Außenstelle Wolfenbüttel der Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau des Bauwerkes Mö3 (ASB-Nr. ENB: 3630 563), welches sich zwischen den Ortschaften Ehmen-Mörse sowie Detmerode nahe Wolfsburg befindet. Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben: * Örtliche Bauüberwachung Besondere bzw. zusätzliche Leistungen: * Führen von digitalen Bauwerksakten * Kostenkontrolle * Überwachen des Bauzeitenplanes * Führen der Protokolle bei Baubesprechungen
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A39 | ENB BW Mö3 -zwischen Ehmen-Mörse und Detmerode- | Örtliche Bauüberwachung
A39 | ENB BW Mö3 -zwischen Ehmen-Mörse und Detmerode- | Örtliche Bauüberwachung
Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · A39 | ENB BW Mö3 -zwischen Ehmen-Mörse und Detmerode- | Örtliche Bauüberwachung
- s. Anforderungen an fachliche Zuschlagskriterien
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- 40 %
- Preis
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Vergabeunterlagen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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