Örtliche Bauüberwachung für das Stadtbahnprojekt Glückstein-Quartier in Mannheim
MV Mannheimer Verkehr GmbH
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- MV Mannheimer Verkehr GmbH
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- Originalbekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 648533-2026
- Verfahrensnummer
- eeb0f144-d71f-496f-88d6-41bd39d4cabd
- CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000); Planungsleistungen im Bauwesen (71320000); Dienstleistungen im technischen Bereich (71356000); Technische Überwachung (71356100); Bauaufsicht (71520000); Baustellenüberwachung (71521000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH schreibt die örtliche Bauüberwachung für das Projekt „Stadtbahn Glückstein-Quartier“ aus. Die Leistung wird in Mannheim erbracht; Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Örtliche Bauüberwachung im Rahmen des Projekts "Stadtbahn Glückstein-Quartier"
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Örtliche Bauüberwachung im Rahmen des Projekts "Stadtbahn Glückstein-Quartier" (M016)
Örtliche Bauüberwachung im Rahmen des Projekts "Stadtbahn Glückstein-Quartier"
Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Erklärung, dass dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Örtliche Bauüberwachung im Rahmen des Projekts "Stadtbahn Glückstein-Quartier" (M016)
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Erklärung, dass dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.09.2026Berichtigung 1Fehler des Auftraggebers berichtigt
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