Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen für den Betriebshof Mannheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
16.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schienen und Zubehör (34941000)
  • Schienengleise (34941200)
  • Straßenbahnschienen (34941300)
  • Weichen (34941800)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
410453-2026
Verfahrensnummer
82862c37-6853-40a3-bd71-0f848e8fb825

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die MV Mannheimer Verkehr GmbH schreibt die Herstellung und Lieferung von zwei spezifischen Rillenschienenweichen (W650 und W692) für ihren Betriebshof aus. Es handelt sich um eine Lieferleistung im Bereich der Schieneninfrastruktur. Ein Zeitrahmen ist nicht explizit angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen (W650 und W692) für den Betriebshof Mannheim.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Herstellung und Lieferung von Rillenschienenweichen für BTH Mannheim - W650 und W692

    Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen (W650 und W692) für den Betriebshof Mannheim.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.