Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen für den Betriebshof Mannheim
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- MV Mannheimer Verkehr GmbH
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Schienen und Zubehör (34941000)
- Schienengleise (34941200)
- Straßenbahnschienen (34941300)
- Weichen (34941800)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 410453-2026
- Verfahrensnummer
- 82862c37-6853-40a3-bd71-0f848e8fb825
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH schreibt die Herstellung und Lieferung von zwei spezifischen Rillenschienenweichen (W650 und W692) für ihren Betriebshof aus. Es handelt sich um eine Lieferleistung im Bereich der Schieneninfrastruktur. Ein Zeitrahmen ist nicht explizit angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen (W650 und W692) für den Betriebshof Mannheim.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Herstellung und Lieferung von Rillenschienenweichen für BTH Mannheim - W650 und W692
Herstellung und Lieferung von zwei Rillenschienenweichen (W650 und W692) für den Betriebshof Mannheim.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.