Ökologische Baubegleitung und Planung von Kompensationspflanzungen am Friedländer Strom
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landesamt für Umwelt
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 772308-2026
- Verfahrensnummer
- 3a6e71fb-5b87-4b64-b618-60eaf35142ec
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Umwelt vergibt Leistungen für den 3. Bauabschnitt zur Verbesserung des Abflussprofils des Friedländer Stroms im Oderbruch in Brandenburg. Dazu gehören die ökologische Baubegleitung sowie Planungsleistungen für eine Ausgleichsmaßnahme in den Leistungsphasen 5 bis 7 und optional die Bauüberwachung in Leistungsphase 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der betrachtete Gewässerabschnitt verläuft über rund 6,95 Kilometer von der Wriezener Dammbrücke bis zur Kunersdorfer Brücke; die Angebotsfrist endet am 10. Dezember 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die mehrfache Ausuferung der Gewässer im Oderbruch seit 2008 gab Anlass zur Initiierung des "Sonderprogrammes Oderbruch zur Verbesserung des Hochwasserabflusses an Gewässern I. Ordnung". Das Landesamt für Umwelt (Auftraggeber, AG) beabsichtigt im Rahmen dieses Sonderprogrammes die Durchführung von Maß-nahmen zur Verbesserung des Abflussprofils des Friedländer Stromes im 3. Bauabschnitt (BA). Ziel ist es, in diesem wichtigen Vorfluter abschnittsweise Abflusshindernisse und Engpässe zu beseitigen sowie verstärkten Erosionserscheinungen des Gewässerbettes vorzubeugen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Ökologische Baubegleitung
Der betrachtete Gewässerabschnitt des 3. BA beginnt an der Wriezener Dammbrücke (L33, km 0+000) und endet bei km 6+948,9 an der Kunersdorfer Brücke (K6410). Da mit dem Vorhaben planfeststellungs- und genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft verbun-den sind (§ 17 BNatSchG), ist die fachgerechte Umsetzung, Überwachung und vertiefte Ausführungsplanung al-ler landschaftspflegerischen Festsetzungen zwingend erforderlich. Die zu vergebenden Leistungen werden gemäß § 97 Abs. 4 GWB aus Gründen des Mittelstandsschutzes in zwei eigenständige Fachlose aufgeteilt. Die Bieter haben die Möglichkeit, Angebote für ein einzelnes Fachlos oder für beide Fachlose abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat. Fachlos 1: Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Fachlos 2: Planungsleistungen gemäß HOAI Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausgleichsmaßnahme A1) sowie Leistungsphase 8 als optionale Leitung. Mit dem Vorhaben werden folgende Ziele verfolgt: Verbesserung des Hochwasserabflusses durch Beseitigung von Engpässen. Minimierung und Kompensation der baubedingten und anlagenbedingten Eingriffe in die betroffenen Schutzgüter und Biotopstrukturen. Fachgerechte Realisierung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) verankerten Vermei-dungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die baulichen und landschaftspflegerischen konkreten Hauptmaßnahmen umfassen: Rückbau von Steg- und Zaunanlagen sowie in den Fließquerschnitt hineinragenden Konstruktionen (km 0+000 bis km 1+441 sowie km 0+690 bis km 0+940). Beseitigung von im Profil stehenden oder hineinragenden Bäumen oder Stämmen. Sohlangleichung und Sedimententnahme mittels Saugspül- und Nassbaggerung (km 1+800 bis km 3+200 sowie km 6+800 bis km 6+900) inklusive der Errichtung und des vollständigen Rückbaus von drei Stapelbecken (je ca. 3.110 m³) und temporären Baustraßen auf Ackerflächen. Profilerweiterung und Böschungsneuprofilierung auf eine Neigung von 1:2 auf insgesamt 190 m Länge (vorrangig Südwestseite in den Abschnitten km 2+320 bis km 2+400, km 2+700 bis km 2+765 und km 3+075 bis km 3+120). Ingenieurbiologische Ufersicherung durch den Einbau von Röhricht- und Lebendfaschinen zur Sicherung der Mittelwasserlinie sowie Prallhangesicherung mittels Lahnungen auf fünf Abschnitten. Einbau einer Rückstauklappe am Durchlass des einmündenden Grabens bei km 4+760 inklusive Auslaufsicherung mittels Steinschüttung.
Frist: 10.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Planungsleistungen gemäß HOAI Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausgleichsmaßnahme A1) sowie Leistungsphase 8 als optionale Leitung.
Der betrachtete Gewässerabschnitt des 3. BA beginnt an der Wriezener Dammbrücke (L33, km 0+000) und endet bei km 6+948,9 an der Kunersdorfer Brücke (K6410). Da mit dem Vorhaben planfeststellungs- und genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft verbun-den sind (§ 17 BNatSchG), ist die fachgerechte Umsetzung, Überwachung und vertiefte Ausführungsplanung al-ler landschaftspflegerischen Festsetzungen zwingend erforderlich. Die zu vergebenden Leistungen werden gemäß § 97 Abs. 4 GWB aus Gründen des Mittelstandsschutzes in zwei eigenständige Fachlose aufgeteilt. Die Bieter haben die Möglichkeit, Angebote für ein einzelnes Fachlos oder für beide Fachlose abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat. Fachlos 1: Ökologische Baubegleitung (ÖBB) Fachlos 2: Planungsleistungen gemäß HOAI Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausgleichsmaßnahme A1) sowie Leistungsphase 8 als optionale Leitung. Mit dem Vorhaben werden folgende Ziele verfolgt: Verbesserung des Hochwasserabflusses durch Beseitigung von Engpässen. Minimierung und Kompensation der baubedingten und anlagenbedingten Eingriffe in die betroffenen Schutzgüter und Biotopstrukturen. Fachgerechte Realisierung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) verankerten Vermei-dungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die baulichen und landschaftspflegerischen konkreten Hauptmaßnahmen umfassen: Rückbau von Steg- und Zaunanlagen sowie in den Fließquerschnitt hineinragenden Konstruktionen (km 0+000 bis km 1+441 sowie km 0+690 bis km 0+940). Beseitigung von im Profil stehenden oder hineinragenden Bäumen oder Stämmen. Sohlangleichung und Sedimententnahme mittels Saugspül- und Nassbaggerung (km 1+800 bis km 3+200 sowie km 6+800 bis km 6+900) inklusive der Errichtung und des vollständigen Rückbaus von drei Stapelbecken (je ca. 3.110 m³) und temporären Baustraßen auf Ackerflächen. Profilerweiterung und Böschungsneuprofilierung auf eine Neigung von 1:2 auf insgesamt 190 m Länge (vorrangig Südwestseite in den Abschnitten km 2+320 bis km 2+400, km 2+700 bis km 2+765 und km 3+075 bis km 3+120). Ingenieurbiologische Ufersicherung durch den Einbau von Röhricht- und Lebendfaschinen zur Sicherung der Mittelwasserlinie sowie Prallhangesicherung mittels Lahnungen auf fünf Abschnitten. Einbau einer Rückstauklappe am Durchlass des einmündenden Grabens bei km 4+760 inklusive Auslaufsicherung mittels Steinschüttung.
Frist: 10.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Vergabestelle hält sich vor fehlende Nachweis nach zu fordern. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Ökologische Baubegleitung
- Die Angebotssumme ist Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer anzugeben. Die Punktermittlung für das zu bewertende Angebot erfolgt nach linearer Interpolation. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
- 100 %
LOT-0002 · Planungsleistungen gemäß HOAI Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausgleichsmaßnahme A1) sowie Leistungsphase 8 als optionale Leitung.
- Die Angebotssumme ist Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer anzugeben. Die Punktermittlung für das zu bewertende Angebot erfolgt nach linearer Interpolation. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Vergabestelle hält sich vor fehlende Nachweis nach zu fordern. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP9YY4HUD7
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.