Freianlagenplanung für die Elektrifizierung einer Abstellfläche und den Neubau einer Einsatzleitung

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
501446-2026
Verfahrensnummer
e7c13d67-0172-4f95-bb69-4f0b385cc612
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000); Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000); Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000); Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe beauftragen die Freianlagenplanung für die Elektrifizierung der Abstellfläche und den Neubau einer Einsatzleitung auf einem Busbetriebshof im Berliner Bezirk Lichtenberg. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Neustrukturierung, Modernisierung und ökologische Qualifizierung des etwa 114.000 m² großen Betriebshofs, davon rund 19.000 m² bestehende Grün- und Freiflächen. Die Angebotsfrist endet am 18. August 2026 um 09:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Freianlagenplanung HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · BFI Freianlagenplanung für die Elektrifizierung der Abstellfläche und den Neubau einer Einsatzleitung auf dem Busbetriebshof Indira-Gandhi-Straße

    Das Bauvorhaben umfasst die umfassende Neustrukturierung, Modernisierung und ökologische Qualifizierung eines gewerblich genutzten Bushofes im Berliner Bezirk Lichtenberg. Die Gesamtliegenschaft hat eine Größe von ca. 114.000 m², wovon ca. 19.000 m² (entspricht ca. 17 %) als unbefestigte Grün- und Freiflächen im Bestand vorliegen. TP1 Grünflächen Gesamtliegenschaft •Der Fachplaner Freianlagen erstellt ein in sich schlüssiges, fachlich fundiertes Konzept, das die bauordnungsrechtlichen Anforderungen im jeweiligen Projekt berücksichtigt. • Er trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität des erstellten Freianlagenkonzeptes inkl. des Grünflächenausgleiches für die Gesamtliegenschaft • Der Freianlagenplaner ist verpflichtet, den GP über alle Anforderungen zu den Freianlagen und deren Auswirkungen auf die Planung frühzeitig zu informieren. • Eine direkte Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde erfolgt nur im Einvernehmen mit dem Projektsteuerer und dem Auftraggeber. TP3 Neubau Einsatzleitung mit ÜGS • Der Fachplaner Freianlagen erstellt ein in sich schlüssiges, fachlich fundiertes Konzept, das die bauordnungsrechtlichen Anforderungen im jeweiligen Projekt berücksichtigt. • Er trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität des erstellten Freianlagenkonzeptes • Der Freianlagenplaner ist verpflichtet, den Objektplaner über alle Anforderungen zu den Freianlagen und deren Auswirkungen auf die Planung frühzeitig zu informieren. • Eine direkte Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde erfolgt nur im Einvernehmen mit dem Projektsteuerer und dem Auftraggeber.

    Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Hinweis: Es ist nur dieses Auswahlfeld anzukreuzen. Mustertext aus dieser Spalte in Spalte rechts kopieren und auftragsspezifisch anpassen. Achtung Ziffer 9, 11 und 13 sind auftragsspezifisch (BKM darf sich nicht mit Eigenerklärung zur Eignung EU und Checkliste widersprechen), ggf. rausnehmen. Mustertext: Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 653740-2026

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