Objektplanung für Kreisverkehr und Radwege zwischen Westendorfer Landwehr und Steinbergen

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachungsnummer
748034-2026
Verfahrensnummer
38fdcb3a-33bd-4186-b0d9-f577d81733ba

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hameln, sucht Planungsleistungen für den Umbau eines Verkehrsknotenpunkts an der Bundesstraße 83, der Landesstraße 438 und der Kreisstraße 74. Zum Auftrag gehören die Planung eines Kreisverkehrs mit neuer Anbindung sowie eines Radwegs und eines Zweirichtungs-Radwegs zwischen Westendorfer Landwehr und Steinbergen. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.095 Tage, also etwa drei Jahre.

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Leistungsbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant in der OD Westendorfer Landwehr den Umbau des Knotenpunktes B 83, L 438 und K 74 mit der Anlage eines Radweges sowie die Anlage eines Zweirichtungs-Radweges zwischen Westendorfer Landwehr und Steinbergen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2026-70_B83_Objektplanung_Verkehrsanlagen

    Verkehrsplanung, Kreisverkehrsplatz mit Neuanbindung L 438 und K 74 sowie Radweglückenschluss zwischen Westendorfer Landwehr und Steinbergen Objektplanung Verkehrsanlagen Radweg und Kreisverkehr

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 2026-70_B83_Objektplanung_Verkehrsanlagen

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
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Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6YY6RSWP

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