Anlage 3.2.2 140305 Gutachten KG Muenze.pdf

Objektplanung für die denkmalgerechte Sanierung der Alten Münze in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 16:50 (Europe/Berlin)

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IBRF GmbH Tel.:030 / 9439 8222 (cid:120) Fax.:030 / 9439 8225
Proj.: 2176-2/13 (Staatl. Münze-Berlin)Pos.: Begutachtung KellerbereicheSeite: 1
Gutachterliche Stellungnahme 2176-2/13 Ortstermin vom 29.01.2014 in der ehemaligen Staatlichen Münze Berlin-Mitte, Am Krögel 2 Teilnehmer Herr Equitz – FTWild Kommunikations GmbH Herr Faller-Bertram - IBRF GmbH Veranlassung Das Büro IBRF GmbH wurde vom Liegenschaftsfonds Berlin beauftragt, im Gebäude der ehemaligen staatlichen Münze Berlin in den Kellerräumen Stützen und Decken zu begutachten und Aussagen zu Schäden und Tragfähigkeit sowie zum Sanierungskonzept zu treffen. Die nachfolgend dokumentierte Untersuchung der Kellerräume wurde am 29.01.2014 vor Ort durch Herrn Faller-Bertram, IBRF GmbH, unter Berücksichtigung der Ergebnisse von der Ortsbegehung vom 01.10.2013 durch Herrn Nordmann und Frau Hadler, IBRF GmbH, durchgeführt. Vorhandene Unterlagen [1] Grundriss KG, schwer lesbar, vermutlich von ~1935 – 1940 [2] Gutachten G02/072 vom März 2003 (ohne Übersichtsplan) Übersicht der begutachteten Kellerbereiche siehe Anlage I A) Keller unter den Gebäuden Bauteil V (westlicher Teil) und VIII B) Hofkellerbereiche Bauteil VII Nicht begutachtete Bereiche waren Bauteil I bis IV, Bauteil VIIa und Bauteil V (östlicher Teil) bis VI.
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Feststellungen (cid:16) Nutzung als Keller für Technik, möglicherweise Lager - keine höherwertige Nutzung (cid:16) Hofkellerdecke befahrbar (unbekannt bis zu welcher Brückenklasse) (cid:16) Normale Durchfeuchtung der Kelleraußenwände aus Boden- bzw. Kapillarfeuchte, kein eindringendes Grund- oder Schichtenwasser (cid:16) Feuchtigkeit und Nässe im Keller durch eindringendes Oberflächenwasser (Niederschlag) im gesamten Hofkellerbereich - schadhafte und mangelhafte Abdichtung an den Kellerichtschächten und an Kellerluken sowie an der Dehnfuge (cid:16) Feuchteschäden an nichttragenden Ausmauerungen bzw. Trennwänden im Hofkeller- bereich an der Dehnfuge (cid:16) Korrosion an Stahlträgern und Bewehrungsstahl der Decken, Betonabplatzungen durch Volumenvergrößerung des korrodierten Bewehrungsstahls (cid:16) geringfügige Einzelschäden durch mechanische Einwirkungen an Stützen und Deckenträgern Bauweise (cid:16) Gebäudekeller in Massivbauweise mit tragenden Außen- und Innenwänden aus Mauerwerk (Ziegel-MW), die Decken sind Stahlbetondecken zwischen Stahlträgern (cid:16) Hofkeller als System aus tragenden Stahlstützen und Deckensystem aus Stahlträgern mit dazwischenliegenden Stahlbetondecken, Konstruktionsstahl mit Brandschutz- ummantelung aus Beton bügelbewehrt (cid:16) Beton- bzw. Estrichboden und Gründung waren nicht Gegenstand der Untersuchung (cid:16) Behelfsmäßige Unterstützungen der Hofkellerdecke BT VII durch Stahlträger und Stahlstützen
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Begutachtung und Einschätzung der einzelnen Bereiche Bauteil V 1. Keller / Neue Tresore / Technik Die augenscheinliche Begutachtung ergab keine größeren, statisch relevanten baulichen Mängel. Bauteil VII 2. Freiliegende Stahlträger Die Brandschutzummantelung aus Beton (bügelbewehrt) wurde bereichsweise entfernt zum Anschweißen von Halterungen der Rohr- und Kabeltrassen. Es bestehen keine Bedenken zur Standsicherheit der Stützen und Träger. (cid:314) Brandschutzummantelung wieder herstellen in gleicher Art und Weise wie im Bestand 3. Dehnfuge Die Dehnfuge in der Hofkellerdecke wurde durch eine Doppelstützenreihe und zwei parallele Stahlträger ausgebildet. Hier dringt auf gesamter Länge von oben Wasser ein und durchfeuchtet den Boden, angrenzende Träger und Stützen sowie Mauerwerk. Es bestehen keine Bedenken zur Standsicherheit der Stützen und Träger. (cid:314) Abdichtung der Hofkellerdecke von oben herstellen! (Sollte dies nicht erfolgen, wird auch hier die Korrosion weiter fortschreiten.) Austrocknen der Kellerräume, bereichsweise lose Betonummantelung an Stahlträgern und an Stützenköpfen abschlagen, Stahl entrosten und Korrosionsschutz aufbringen, Betonummantelung erneuern, nichttragendes Mauerwerk abbrechen bzw. austauschen. 4. Gebäudefuge und Kellerlichtschächte An der Fuge zwischen Hofkeller und aufgehenden Gebäudeaußenwänden und an den angrenzenden Oberlichtabdeckungen dringt von oben Wasser ein. Die Randein- fassungen der Lichtschachtabdeckungen sind z. T. stark geschädigt, Durchfeuchtung, Korrosion an Stahlträgern, Abplatzungen der Betondeckungen durch Volumen- vergrößerung des Bewehrungsstahls in den angrenzenden Deckenbereichen. Es bestehen keine Bedenken zur ausreichenden Tragfähigkeit der Träger. Allerdings sollte hier kurzfristig die Schadensursache beseitigt und die betroffenen Bereiche saniert werden. (cid:314) Abdichtung von oben herstellen! (Sollte dies nicht erfolgen, wird auch hier die Korrosion weiter fortschreiten.) Korrodierte Stahlträger um den Deckendurchbruch freilegen und entrosten, Korrosionsschutz aufbringen, korrodierte Bewehrung um die
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Deckendurchbrüche freilegen bzw. sandstrahlen, Betonsanierung in den angrenzenden Deckenbereichen durchführen, ggf. konstruktiv die Einfassung der Deckendurchbrüche auf der Oberseite erneuern, Betonummantelung der Stahlkonstruktion wieder herstellen. 5. Kellerluken mit Abdeckungen Im gesamten Hofkellerbereich befinden sich ehemals wahrscheinlich als Ladeluken des Kohlenkellers genutzte Deckendurchbrüche mit Blechabdeckungen. Zum Teil wurden diese Durchbrüche bereits im Rahmen einer früheren Sanierung von oben mit Beton verschlossen und abgedichtet. An einigen Deckendurchbrüchen wurden behelfsmäßige Deckenunterstützungen eingebaut (unbekanntes Einbaudatum, keine Erwähnung in [2]) - Stahlstützen mit kurzem oberem Querträger, jedoch ohne weitere Sanierungs- maßnahmen an der Stahlbetondecke. Es bestehen mit Einschränkung der Nutzbarkeit (siehe Zusammenfassung) keine Bedenken zur Standsicherheit der Decke an den Öffnungen. (cid:314) Abdichtung von oben herstellen! (Sollte dies nicht erfolgen, wird auch hier die Korrosion weiter fortschreiten.) Korrodierte Bewehrung um die Deckendurchbrüche freilegen bzw. sandstrahlen, Betonsanierung durchführen und ggf. konstruktiv die Randeinfassung der Deckendurchbrüche auf der Oberseite erneuern 6. Hofkellerdecke über tiefer liegendem Keller (neben den Schornsteinen an BT VIII) In der Anlage 1 ist ein größerer Bereich der Hofkellerdecke mit umfangreichen Schäden an der Bewehrung und den Stahldeckenträgern gesondert gekennzeichnet. Diese Fläche ist etwa 12x25 m groß (nur abgeschätzt) und wurde bereits im Rahmen einer früheren Sanierung behelfsmäßig mit Stahlrahmen unterstützt. Der hier etwa 1,50 m tiefer liegende Keller ist mit Wasser gefüllt. Der gesamte Kellerbereich ist nass. Das Wasser dringt ebenfalls durch die Hofkellerdecke ein, an Luken bzw. Deckendruchbrüchen und an der Fuge zum angrenzenden Gebäude. Die Betondeckung an der Deckenunterseite ist abgeplatzt, die untere Deckenbewehrung liegt frei und ist zum großen Teil stark korrodiert oder ganz durchgerostet und nicht mehr tragfähig. Die Schäden an der Decke sind standsicherheitsrelevant, die volle Tragfähigkeit und Befahrbarkeit der Decke ist nicht mehr gegeben. Die behelfsmäßig eingebauten Stahlträger unterstützen die Decke nur bereichsweise (Deckenstreifen). (cid:314) Eine Erneuerung der Kellerdecke ist erforderlich oder die Kellerdecke ist auf gesamter Fläche unterseitig flächig zu unterstützen. Die eingebauten Behelfsträger können dabei für die neue Decke mit verwendet werden. In der Anlage 2 sind Vorschläge zur Wiederherstellung der Deckentragfähigkeit skizziert.
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Auch hier muss als erstes dafür gesorgt werden, dass die oberseitige Abdichtung wiederhergestellt wird! Das massive eindringen der Feuchtigkeit/des Wassers ist die Ursache des schlechten baulichen Zustandes. HINWEIS: Der Bereich des Tiefkellers ist von oben nicht erkennbar. Daher muss mit geeigneten Methoden der Bereich bestimmt und anschließend für die Kfz-Nutzung gesperrt werden (Auf dem Ausschnitt KG-Grundriss nur der geschätzte Bereich, da mangelhafte Planlesbarkeit.). Zusammenfassung BT VII, 2. – 6.: Aus den vorhandenen Unterlagen [2] geht hervor, dass die Nutzung der Hofkellerdecke ursprünglich für Schwerlastverkehr ausgelegt wurde. Durch die Begutachtung in situ wurden vereinzelte Mängel der Trag-konstruktionen festgestellt. Diese schränken die Tragfähigkeit der Hofkellerdecke ein: Im Bereich Tiefkeller (6): Sperrung für Kfz-Nutzung (auch für PKW) – es kann keine Gewähr für die Resttragfähigkeit übernommen werden! In den restlichen Bereichen (2-5): Sperrung für LKW-Nutzung über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht – es kann keine Gewähr für eine größere Resttragfähigkeit übernommen werden! Bauteil VIII 7. Freiliegende Bewehrung im Kellergeschoss Die Betondeckung in einigen Bereichen der Deckenunterseite und der Wandscheiben ist abgeplatzt (überwiegend im Tresor-Vorraum und an den Aufzügen), die untere Decken- bewehrung und die seitliche Wandbewehrung liegt frei und ist zum großen Teil stark korrodiert oder ganz durchgerostet und nicht mehr tragfähig. Die Schäden an der Decke sind standsicherheitsrelevant, die volle Tragfähigkeit und Begehbarkeit der Decke ist nicht mehr gegeben. Zusätzlich sind meist kleinere vereinzelte Schäden im gesamten Kellerbereich an unterschiedlichen Bauteilen anzutreffen. Die Ursachen liegen hier vermutlich in der zu geringen Betondeckung (Decke und Wand), unsachgemäßer Bauausführungen bzw. ehemaliger mechanischer Beanspruchungen. (cid:314) Korrodierte Bewehrung freilegen bzw. sandstrahlen, Restquerschnitt der Bewehrung feststellen, ggf. Bewehrung ertüchtigen/verstärken, Betonsanierung durchführen. Bauteil VIIa 8. Zufahrtsbereich vor Bauteil VIII (Zufahrt Am Krögel) Dieser Bereich war nicht zugänglich und wurde nicht in die Untersuchung mit einbezogen. In [2] wurden diverse Mängel und eine Statische Berechnung mit Sanierungsvorschlag aufgeführt. Das Ergebnis und der jetzige Zustand sind unbekannt!
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Ergebnis In den schadhaften Bereichen besteht vor allem die Notwendigkeit der Wiederherstellung der Abdichtung, um eindringendes Oberflächenwasser abzuhalten und somit die Ursache der Korrosion zu beheben. Zusätzlich sind Sanierungsempfehlungen gemacht und in einigen Fällen Nutzungseinschränkungen vorgegeben worden. BT V, (1.) Keine größeren, statisch relevanten baulichen Mängel (cid:111) Nutzung ohne Einschränkung. BT VII, (2.-6.) Mängel der Tragkonstruktionen (cid:111) Eingeschränkte Tragfähigkeit der Hofkellerdecke, Sanierungsempfehlung. Zusätzliche eingeschränkte Nutzung: Im Bereich Tiefkeller (6): Sperrung für Kfz-Nutzung (auch für PKW) – es kann keine Gewähr für die Resttragfähigkeit übernommen werden! In den restlichen Bereichen (2-5): Sperrung für LKW-Nutzung über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht – es kann keine Gewähr für eine größere Resttragfähigkeit übernommen werden! BT VIII, (7.) Mängel der Tragkonstruktionen (cid:111) Eingeschränkte Tragfähigkeit der Decke/Wände in Teilbereichen, Sanierungsempfehlung. Zusätzliche eingeschränkte Nutzung: Bereiche über der Schadhaften Decke /Wand (Es wurde versucht, diesen Bereich im Plan darzustellen – ohne Gewähr auf Richtigkeit) BT VIIa, (8.) Bereich nicht zugänglich. Fand besondere Beachtung in [2]. Ohne Beurteilung Anlagen Anlage 1 Ausschnitt Kellergrundriss (vom AG zur Verfügung gestellt) mit Eintragung des untersuchten Kellerbereiches, des ungefähren Dehnfugenverlaufs und der schadhaften Anlage 2 Sanierungsvorschläge für die stark geschädigte Hofkellerdecke (siehe Pkt. 6.) Anlage 3 Bilddokumentation aufgestellt: Dipl.-Ing. Christian Faller-Bertram Berlin, 05.03.2014 IBRF GmbH
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