05-3-1_635-F_Honorarermittlung-TA_0121.pdf

Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau einer Leit- und Revierzentrale mit Außenanlagen

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VHLF Honorarermittlung Technische Ausrüstung

Anrechenbare Kosten/Honorarermittlung Fachplanung Technische AusrüstungAnlage-Nr.: 5.3.1
Vertrags-Nr.: 2026/813/010
Projekt: Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau der Leit- und Revierzentrale Minden (LRZ) einschließlich Außenanlagen und Leistungen gem. BNB
].Z[ elieZA) Ermittlung der anrechenbaren Kosten1 der Anlagengruppe (ohne Umsatzsteuer)nach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung) nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung
EUREUR
1Kosten der Herstellung
2Anrechenbare Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (§ 4 (3) ) i. V. m. § 2 (7) HOAI)
3Gesamtkosten der Herstellung [Z. 1 + Z. 2]2.517.404,16
4davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z. 3 enthalten und soweit vom Auftragnehmer weder geplant noch überwacht
4.1- nichtöffentliche Erschließung
4.2- Technische Anlagen in Außenanlagen
5Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z. 4.1 + Z. 4.2]
6Sonstige anrechenbare Kosten [Z 3. – Z.5]2.517.404,16
7Anrechenbare Kosten der Baukonstruktion (§ 54 (5) HOAI)
8Anrechenbare Kosten [Z. 6 + Z. 7]2.517.404,16

1 Sind Anlagen einer Anlagengruppe unterschiedlichen Honorarzonen zuzuordnen (§ 56 (4) HOAI) oder umfasst ein Auftrag mehrere Anlagen, die unter funktionalen und techni- schen Kriterien eine Einheit bilden (§ 54 (2) HOAI), ist dieses Formblatt mehrfach auszufüllen.

Formblatt 635-F Honorarermittlung Technische Ausrüstung Stand 01/2021 Seite 1

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VHLF Honorarermittlung Technische Ausrüstung

Anrechenbare Kosten/Honorarermittlung Fachplanung Technische AusrüstungAnlage-Nr.: 5.3.1
Vertrags-Nr.: 2025/813/023
Projekt: Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau der Leit- und Revierzentrale Minden (LRZ) einschließlich Außenanlagen und Leistungen gem. BNB
]Z[ elieZB) Honorarermittlung1 der Anlagengruppe (ohne Umsatzsteuer)EUR
Übertrag der anrechenbaren Kosten aus Z. 8 Teil A)12.517.404,16
9Art des Honorars
9.1
Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen bis . Das Honorar wird abgerechnet nach Kostenschätzung Kostenberechnung.
9.2Endgültiges Berechnungshonorar
Das Honorar wird endgültig ermittelt für die Leistungsphasen 7 bis 8 .
10Honorarzone und Honorarsatz (100 v. H. des Leistungsbildes)
Honorarzone:Zone
10.1Das Objekt wird nebenstehender Honorarzone zugeordnet:III
HonorarsatzEUR
10.2Es gilt der Basishonorarsatz der Honorartafel zu § 56 HOAI402.787,02
10.32zuzüglich v. H. des Basishonorarsatzes (Zuschlag) [Z. 10.2 x v. H.]
10.42abzüglich v. H. des Basishonorarsatzes (Abschlag) [Z. 10.2 x v. H.]
10.52abzüglich v. H. des Basishonorarsatzes aus Minderung we- gen großer Längenausdehnung [Z. 10.2 x v. H.]
10.6Honorarsatz [Z. 10.2 + Z. 10.3 – Z. 10.4 – Z. 10.5]
11Honorar für Grundleistungen
11.1Die Leistungen sind nach der Leistungsbeschreibung des Vertrages bewertet mit 39,0 v. H.
11.2Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe [Z. 10.6 x Z. 11.1] von
12Zuschläge zum Honorar
12.1Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 11.2 wird für Umbauten und Modernisierungen kein Zuschlag vereinbart.
12.22Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 11.2 wird für Umbauten und Modernisierungen ein Zuschlag in Höhe von v. H. (max. 50 v. H.) (§ 56 (5) HOAI) vereinbart. Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von
13Minderung des Honorars bei Wiederholungen nach § 54 (3) i. V. m. § 11 (3) oder (4) HOAI
13.1Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 11.2 wird keine Minderung vereinbart.
13.2Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 11.2 wird bei im Wesentlichen gleichen Ingenieurbau- werken nach § 11 (3) HOAI oder bei gleichen Ingenieurbauwerken nach § 11 (4) HOAI eine Minderung der Prozentsätze der Leistungsphasen 1 bis 6 in Höhe von v. H. vereinbart. Hiernach ergibt sich eine Honorarminderung in Höhe von
14Honorar für Besondere Leistungen
14.12Für die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 des Vertrages wird ein Honorar vereinbart in Höhe von
Gesamthonorar für Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe
15
[Z. 11.2 + Z. 12.2 – Z. 13.2 + Z. 14.1]

1 Sind Anlagen einer Anlagengruppe unterschiedlichen Honorarzonen zuzuordnen (§ 56 (4) HOAI) oder umfasst ein Auftrag mehrere Anlagen, die unter funktionalen und techni- schen Kriterien eine Einheit bilden (§ 54 (2) HOAI), ist dieses Formblatt mehrfach auszufüllen. 2 Vom Bieter auszufüllen.

Formblatt 635-F Honorarermittlung Technische Ausrüstung Stand 01/2021 Seite 2

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