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Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau einer Leit- und Revierzentrale mit Außenanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 07:05 (Europe/Berlin)

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VHLF Honorarermittlung Freianlagen

Anrechenbare Kosten/Honorarermittlung Objektplanung FreianlagenAnlage-Nr.: 5.2
Vertrags-Nr.: 2026/813/010
Projekt: Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau der Leit- und Revierzentrale Minden (LRZ) einschließlich Außenanlagen und Leistungen gem. BNB
].Z[ elieZA) Ermittlung der anrechenbaren Kosten (ohne Umsatzsteuer)nach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung) nach Kostenschätzung nach Kostenberechnung
EUREUR
1Kosten für Außenanlagen1 (§§ 4 (1); 38 (1) HOAI)
1.1Einzelgewässer mit überwiegend ökolog. u. landschaftspfleg. Elementen
1.2Teiche ohne Dämme
1.3Flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung
1.4Einfache Durchlässe und Uferbefestigungen als Mittel zur Geländegestal- tung, soweit keine Grundleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI erfor- derlich sind
1.5Lärmschutzwälle als Mittel zur Geländegestaltung
1.6Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastungen als Mittel zur Geländegestaltung, soweit keine Tragwerke mit durchschnittli- chem Schwierigkeitsgrad erforderlich sind
1.7Stege und Brücken, soweit keine Grundleistungen nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI erforderlich sind
1.8Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen Entwässerungsverhältnissen sowie andere Wege und befestigte Flächen, die als Gestaltungselement der Freianlagen geplant werden und für die keine Grundleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 und 4 HOAI erforderlich sind
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
2Gesamtkosten Außenanlagen [Z. 1.1 bis Z. ]622.927,54
3davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z 2 enthalten (§§ 4 (1), 38 (2) HOAI)
3.1- Gebäude
3.2- Herrichten des Grundstücks
3.3- Nichtöffentliche Erschließung des Grundstücks
3.4- Leistungen zur Ausstattung und zu Kunstwerken auf dem Grundstück
3.5- Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen, ausgenommen die Kos- ten für die Oberflächenbefestigung
4Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z.3.1 bis Z. 3.5]622.927,54
5Anrechenbare Kosten [Z. 2 – Z. 4]622.927,54

1 Soweit diese durch den Auftragnehmer geplant oder überwacht werden

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Anrechenbare Kosten/Honorarermittlung Objektplanung FreianlagenAnlage-Nr.: 5.2
Vertrags-Nr.: 2026/813/010
Projekt: Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau der Leit- und Revierzentrale Minden (LRZ) einschließlich Außenanlagen und Leistungen gem. BNB
].Z[ elieZB) Honorarermittlung (ohne Umsatzsteuer)EUR
6Art des Honorars
6.1Vorläufiges Berechnungshonorar
Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen bis . Das Honorar wird abgerechnet nach Kostenschätzung Kostenberechnung.
6.2Endgültiges Berechnungshonorar
Das Honorar wird endgültig ermittelt für die Leistungsphasen 7 bis 8 .
7Honorarzone und Honorarsatz (100 v. H. des Leistungsbildes)
7.1Honorarzone Das Objekt wird nebenstehender Honorarzone zugeordnet:II
HonorarsatzEUR
7.2Es gilt der Basishonorarsatz der Honorartafel zu § 40 HOAI79.515,38 €
7.31zuzüglich v. H. des Basishonorarsatzes (Zuschlag) [Z. 7.2 x v. H.]
7.41abzüglich v. H. des Basishonorarsatzes (Abschlag)[Z. 7.2 x v. H.]
7.5Honorarsatz (100 v. H. des Leistungsbildes) [Z. 7.2 + Z. 7.3] bzw. [Z. 7.2 – Z. 7.4]
8Honorar für Grundleistungen
8.1Die Leistungen sind nach der Leistungsbeschreibung des Vertrages bewertet mit32,0 v. H.
8.2Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe von
9Zuschläge zum Honorar
9.1Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 8.2 wird für Umbauten und Modernisierungen kein Zuschlag vereinbart.
9.21Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 8.2 wird für Umbauten und Modernisierungen ein Zuschlag in Höhe von v. H. vereinbart. Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe
10Honorar für Besondere Leistungen
10.11Für die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 des Vertrages wird ein Honorar vereinbart in Höhe von
11Gesamthonorar für Objektplanung Freianlagen [Z. 8.2 + Z. 9.2 + Z. 10.1]

1 Vom Bieter auszufüllen

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Anrechenbare Kosten/Honorarermittlung Objektplanung FreianlagenAnlage-Nr.: 5.2
Vertrags-Nr.: 2026/813/010
Projekt: Objekt- und Bauüberwachung für den Neubau der Leit- und Revierzentrale Minden (LRZ) einschließlich Außenanlagen und Leistungen gem. BNB
C) Ermittlung der Honorarzone
Bewertungs- merkmalHonorarzone I sehr geringe Planungsanforde- rungenHonorarzone II geringe Planungsanforde- rungenHonorarzone III durchschnittliche Planungs- anforderungenHonorarzone IV hohe Planungsanforde- rungenHonorarzone V sehr hohe Planungs- anforderungeneP1
Anforderungen an die Einbin- dung in die Um- gebung (1-8 Punkte)(1)2 (2-3)(4-5)(6-7)(8)2
Anforderungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (1-8 Punkte)(1)2 (2-3)(4-5)(6-7)(8)2
Anzahl der Funk- tionsbereiche (1-6 Punkte)(1-2)3 (3)(4)(5)(6)3
Gestalterische Anforderungen (1-8 Punkte)(1)(2-3)4 (4-5)(6-7)(8)4
Ver- und Entsor- gungseinrichtun- gen (1-6 Punkte)(1-2)3 (3)(4)(5)(6)3
14
0

1 eP = ermittelte Punktzahl

Anmerkung: bis zu 8 Punkte = Honorarzone I 9 bis 15 Punkte = Honorarzone II 16 bis 22 Punkte = Honorarzone III 23 bis 29 Punkte = Honorarzone IV 30 bis 36 Punkte = Honorarzone V

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