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Bezeichnung der Leistung:
Ordnungsnummer/Ve
| Identnummer der Jahr Vergabestelle | Nummer |
|---|---|
| fahrensnummer 2026 813 | 010 |
Aktenzeichen
3813E-214.02/2026-10
Inhalt Teil1: Allgemeiner Teil
Teil 2: Beschreibung der Aufgabenstellung
Anlagen
Nr. Anzahl der Seiten
1 12
2 6
3 10
4 -
4.1 1 a
4.2 3 B
5 10
6 10 (
7 1
| Bezeichnung | Stand |
|---|---|
| 08/2025 | |
| egenstand des Vertrages | 17.08.2026 |
| 17.08.2026 | |
| rundlagen der Honorarermittlung | |
| nrechenbare Kosten | 17.08.2026 |
| ewertung der Leistungen - Grundleistungen nach HOAI | 17.08.2026 |
| onorarzone und Honorarermittlung - Grundleistungen (GL) | 17.08.2026 |
| onorarermittlung Besondere Leistungen (BL),Bedarfsleistungen P) und sonstige Honorare | 17.08.2026 |
| 17.08.2026 |
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| Nr. Anzahl der Seiten | Bezeichnung Stand |
|---|---|
| 8 2 Bewerber-/Bieter-/A | 10/2022 rbeitsgemeinschaft |
| 9 2 (Eignungsleihe)/von | 08/20218 Unterauftragnehmern bedienen wird |
| 10 2 | 08/2018 |
| 11 3 | 17.08.2026 |
| 12 1 | 17.08.2026 |
| 13 2 | 17.08.2026 |
| 14 36 Richtlinie Datenliefe | rung (RiDaLi) 04/2025 |
| 15 4 AVA-Vorgaben der | WSV 04/2020 |
| 16 | in Vorbereitung |
| 17 | in Vorbereitung |
| 18 | in Vorbereitung |
Teil 1: Allgemeiner Teil
Gegenstand des Vertrages
(1) Bezeichnung der Leistung:
(2)
Bestandteile des Vertrages Bestandteile des Vertrages sind neben dem Vertragstext und dem Text dieser Vertragsanlage in folgender Reihenfolge:
Anlagen bis dieser Vertragsanlage
Honorarberechnungsregelungen der HOAI
Stand:2025-03
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Verwaltungsvorschriften der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes VV-WSV Stand:04/2026 VV-WSV Stand:06/2014 VV-WSV Stand: VV-WSV 1102 Objektkatalog Stand: VV-WSV 2116 Baubestandswerk Stand:
Weitere/Andere Regelungen
Leitfaden Automatisierung und Fernbedienung von Anlagen der WSV (aktuelle Fassung)
Sicherheitsrichtlinie Anlagentechnik
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen IT Grundschutz - Kompendium (BSI) Leitfaden Barrierefreies Bauen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Energieeinsparverordnung (EnEV)
neben allen anderen fachlich zutreffenden Gesetzen, Vorschriften und Regelwerken
Vorgenannte Regelungen werden dem Auftragnehmer, soweit erforderlich, auf Anforderung
Die Regelungen aus dem Vertrag gehen den Regelungen der AVF vor.
Teil 2: Beschreibung der Aufgabenstellung
Leistungen des Auftragnehmers
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(1) die in der Anlage Nr. 3 beschriebenen Leistungen folgende Leistungen:
Folgende Leistungen werden bei Bedarf ggf. gesondert beauftragt:
(2) Ausarbeitungen, Darstellungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber
in digitaler Form in folgendem Dateiformat:
siehe Anlage: 14+15 wie folgt:
(3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen und Berech-
(4) beiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-
(5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.
(6) Bei Vereinbarungen mit Leistungsnachweisen (z.B. Stundenzettel, Nebenkosten u.a.) sind diese
monatlich
(7) voraussichtliche Anzahl:25 i. d. R. mal pro Woche i. d. R. mal pro Monat
Die Aufwendungen dazu sind mit der Nebenkostenerstattung abgegolten.
(8)
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als Projektleitung
als stellvertretende Projektleitung
als
als
eine andere Person als oben angegeben zu benennen, wenn dieser eine vergleichbare Qualifikation und Berufs-erfahrung nachweist.
(9) Die Leistungserbringung erfolgt im Wesentlichen: im Inland oder im Ausland.
Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten:
Axel Sohny und Kerstin Murawa
Termine und Fristen
Beginn der Leistung: 3 Wochen nach Auftragserteilung
Besondere weitere Termine bzw. Fristen
Teilleistung Termin bzw. Frist
Lph. 7 (GL+ BL)
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Teilleistung Termin bzw. Frist
BL 1.4.2 - 1.4.5
| (1) vgl. Anlagen 5 und 6 | ||
|---|---|---|
| als Berechnungshonorar vereinbart mit einem Festbetrag von Anlage: 5.1 bis 5.3.2 Anlage: 6.6 |
| als Pauschalhonorar (ohne Bedarfsleistungen) vereinbart mit einem Festbetrag von Anlage: 6.1; 6.3-6.5 Anlage: | ||
|---|---|---|
| Anlage: | ||
| als Zeithonorar vereinbart mit einem Festbetrag von Anlage: | ||
| als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vereinbart mit einem Anlage: 6.2 Std.-Anzahl Summe Zeithonorar (vorl.Betrag) Anl. 6.2 | ||
| rar (vorl.Betrag) Anl. 6.2 | ||
| Zwischensumme (1) |
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| (2) | |
|---|---|
| Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet. | |
| Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit: | |
| Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit v.H. des Honorars aus Zwischensumme (1) | |
| Zwischensumme (2) |
| (3) Summe aus Zwischensumme (1) bis (2) | Netto | |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | v.H. | |
| Brutto |
| (4) | |||
|---|---|---|---|
| Anlage: | |||
| Std.-Anzahl | |||
| Summe (4) |
| (5) | ||
|---|---|---|
| Bezeichnung | ||
| Summe (5) |
(6) Abschlagszahlungen
werden nicht gefordert
werden zu folgenden Zeitpunkten wie folgt gefordert:
Kalendermonat
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(7)
etwaig entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. (7), S. 3 bis 7 gelten nicht, sofern der Auftragnehmer selbst der Urheber ist.
Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird vom Auftraggeber nicht gefordert.
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme abgeschlossen:
Weitere Vereinbarungen
der Anlage 5.1 zur Vertragsanlage in der Zeile 10.3 bzw. 10.4 angebotenen Zu- bzw. Abschlags.
der Anlage 5.2 zur Vertragsanlage in der Zeile 7.3 bzw. 7.4 angebotenen Zu- bzw. Abschlags.
der Anlage 5.3.1 zur Vertragsanlage in der Zeile 10.3 bzw. 10.4 angebotenen Zu- bzw. Abschlags.
bis 5.3.1 vereinbarten Zu- oder Abschlags.
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Ist
(Formblatt 600-F oder 912-F) nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an der vorgesehenen Stelle im Vertrag (Formblatt 600-F oder 912-F) unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben im Vertrag (Formblatt 600-F oder 912-F) signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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