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Niederschwellige Flüchtlingsbetreuung mit Hausmeisterdiensten

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
384.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens (85000000)
  • Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen (85300000)
  • Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen (85311000)
  • Orientierungs- und Beratungsdienste (85312300)
  • Hausmeisterdienste (98341140)
Bekanntmachungsnummer
661059-2026
Verfahrensnummer
a3992449-43da-46c9-9f2c-851b300ce3de

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Übach-Palenberg schreibt Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung einschließlich Hausmeisterdiensten im Stadtgebiet aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 384.000 Euro; Angebote können bis zum 29. Oktober 2026 eingereicht werden. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.

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Leistungsbeschreibung

Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung (inkl. Hausmeisterdienste) im Stadtgebiet Übach-Palenberg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Stadt Übach-Palenberg - EU-weite Ausschreibung von Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung (inkl. Hausmeisterdienste)

    EU-weite Ausschreibung von Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung (inkl. Hausmeisterdienste) für die Stadt Übach-Palenberg

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Referenzen Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 - Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist augeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein. Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VGV von der Wertungauszuschließen. Die weiteren in der "Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise" geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 (2) VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Stadt Übach-Palenberg - EU-weite Ausschreibung von Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung (inkl. Hausmeisterdienste)

Der Vertrag kommt mit demjenigen Bieter zustande, der das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Das einzige Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto- Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 100
100 %

Vergabeunterlagen

21 Dateien laut Portal · Stand 02.10.2026
01 321_EU_Anfrage_Angebot .pdfSonstiges153 KB
01a Vergabebedingungen.pdfSonstiges187 KB
02 Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis463 KB
03 Liste der geforderten Erklärungen.pdfFormular156 KB
04 324_eu_angebotsschreiben.pdfAnschreiben152 KB
05 124_LD.pdfSonstiges58 KB
06 Referenzvordruck Betreuungsleistungen.pdfFormular237 KB
07 Erklärung zur Haftpflichtversicherung.pdfFormular179 KB
08 Eignungs- und Zuschlagskriterien.pdfSonstiges244 KB
09 521_eu_eigenerklarung_ausschlussgrunde.pdfSonstiges106 KB
10 531_eu_bewerber_bietergemeinschaftserklaerung-2.pdfFormular93 KB
11 533a_eu_informationen-unterauftrage-angebotsabgabe.pdfSonstiges80 KB
11a 533b_eu_nachweis-unteraufgtragnehmer.pdfSonstiges80 KB
12 534a_eu_erklarung_eignungsleihe.pdfSonstiges83 KB
12a 534b_eu_erklarung_eignungsleihe-haftung.pdfSonstiges84 KB
13 523_eu-eigenerklaerung_sanktionen.pdfFormular100 KB
14 CSX-59-Eigenerkl.-Informat.-zum-Bieter.docxSonstiges50 KB
15 312a_322a 08-2022 - Informationen DS-GVO.pdfSonstiges102 KB
16 BVB Tariftreue_Mindestarbeitsbedingungen.pdfVertragsbedingungen96 KB
17 Datenschutzrechtliche Information.pdfSonstiges183 KB
18 MUSTER Monatlicher Leistungsnachweis.pdfSonstiges193 KB

Anforderungen

Referenzen Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 - Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist augeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein. Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VGV von der Wertungauszuschließen. Die weiteren in der "Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise" geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 (2) VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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