Nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel verschiedener Wirkstoffe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
AOK Baden-WürttembergProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.02.2024
Bekanntmachungsnummer
90200-2024
Verfahrensnummer
f0951ece-21cb-420f-9461-13e7d6994c63
CPV-Codes
33600000 · Arzneimittel

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Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 des Sozialgesetzbuchs V für Arzneimittel verschiedener Wirkstoffe abzuschließen. Genannt werden unter anderem Adalimumab, Etanercept, Filgrastim und Infliximab; die vollständige Wirkstoffliste ist den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Die Verträge können je nach Wirkstoff frühestens ab dem 1. Juli 2023 beziehungsweise 1. August 2023 geschlossen werden und enden spätestens am 30. Juni 2025. Genaue Auftragswerte sind nicht ermittelbar, da sie von unbekannten Faktoren abhängen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079­237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren sodann in einer weiteren Bekanntmachungen am 5.6.2023 (sog. Folgebekanntmachung, ABl. 2023/S 106­334083) erweitert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung (sog. Startwirkstoffe) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Abschnitt II.2.4) der Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 23 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bzw.1.8.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Genaue Auftragswerte können nicht ermittelt werden, da diese von diversen unbekannten Faktoren abhängen. Die Auftragswerte für die vergebenen Aufträge können deshalb nur als fiktive Werte angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellwerten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 5.6.2023 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen: 1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 2. Etanercept (Lfd.-­Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 3. Filgrastim (Lfd.-­Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 4. Infliximab (Lfd.-­Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 7. Leuprorelin (Lfd.-­Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-­Nr. 8 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 10. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser (Lfd.-­Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). *Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-­Formen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-­House-­Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffkombination der lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-­House-­Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen konnten bereits mit Wirkung zum 1.7.2023 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit der laufenden Nummer 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen konnten frühestens mit Wirkung zum 1.8.2023 geschlossen werden. Alle im Rahmen dieses Open­-House-­Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2025 (sog. Vertragsende). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 bzw. dem 1.8.2023 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit den Startwirkstoffen und vor dem 3.7.2023 keine Verträge zu Arzneimitteln mit der zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffkombination (lfd.-­Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte-­ und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 17.4.2025 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.

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LOT-0001 · Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

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BAbetapharm Arzneimittel GmbHAugsburg5402.07.20251,7 Mio. €fallend
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ZPZentiva Pharma GmbHBerlin4331.07.20252,2 Mio. €fallend
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ABAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen2207.05.2026
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Laufende Rahmenverträge

Baden-Württemberg
  • Arzneimittelrabattvereinbarung für Vilanterol und UmeclidiniumbromidGlaxoSmithKline GmbH & Co. KGAOK Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland
    221 Tsd. €
    24.10.2024noch 1 Monat31.10.2026
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    221 Tsd. €
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    15.06.2026noch 3 Monate31.12.2026
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  • Nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel und Wirkstoffe im Open-House-Verfahren2care4 ApsAOK Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland
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    05.04.2024läuft aus30.09.2026
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    24.10.2024noch 1 Monat31.10.2026
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    221 Tsd. €
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    648 Tsd. €
    15.06.2026noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel und Wirkstoffe im Open-House-Verfahren2care4 ApsAOK Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland
    216 Tsd. €
    13.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rabattvereinbarung für das patentgeschützte Arzneimittel BimekizumabUCB Pharma GmbHAOK Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland
    221 Tsd. €
    09.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
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  • Arzneimittelrabattvereinbarung für RivaroxabanBayer Vital GmbHAOK Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland
    221 Tsd. €
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rabattvereinbarung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Acoramidis (Beyonttra®)Bayer Vital GmbHAOK Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland
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