Nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel verschiedener Wirkstoffe
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Baden-Württemberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
- CPV-Codes
- Arzneimittel (33600000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 426493-2025
- Verfahrensnummer
- ec66581f-c613-4618-aa35-3e1f5acd03a0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die AOK Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen zu schließen. Grundlage ist § 130a Absatz 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch; das Open-House-Verfahren ermöglicht geeigneten Unternehmen die Teilnahme zu einheitlichen Bedingungen und unterliegt nach den Angaben nicht dem Vergaberecht. Die Vertragslaufzeiten beginnen gestaffelt zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 1. Juli 2025 und betragen je nach Wirkstoff maximal sechs bis 30 Monate.
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Leistungsbeschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-127730 (zehnte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 071-234663 (elfte Folgebekanntmachung) und ABl. EU 2025/S 83 - 276987 (zwölfte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit ABl. EU 2025/S 71 - 232609 (dreizehnte Folgebekanntmachung) verlängert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 30 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10) beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17) beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 16 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 7 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 13 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der achten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) beginnt frühestens am 1.2.2025 und beträgt maximal 11 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der neunten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 23) beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 9 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zehnten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 8 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der elften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) beginnt frühestens am 1.6.2025 und beträgt maximal 7 Monat. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der zwölften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) beginnt frühestens am 1.7.2025 und beträgt maximal 6 Monate.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 23.4.2025 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen: 1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), 2. Etanercept (Lfd.-Nr. 2), 3. Filgrastim (Lfd.-Nr. 3), 4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4), 5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5), 6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6), 7. Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7), 8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 8), 9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9), 11. Rotigotin (Lfd.-Nr. 11), 12. Abatacept (Lfd.-Nr. 12), 13. Denosumab (Lfd.-Nr. 13), 14. Dornase alfa (Lfd.-Nr. 14), 15. Natalizumab (Lfd.-Nr. 15), 16. Tocilizumab (Lfd.-Nr. 16), 17. Dimethyl fumarat (Lfd.-Nr. 17), 19. Omalizumab (Lfd.-Nr. 19), 20. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 20), 21. Tiotropium bromid-1-Wasser + Olodaterol hydrochlorid (Lfd.-Nr. 21), 22. Follitropin alfa (Lfd.-Nr. 22), 23. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 23), 24. Opipramol dihydrochlorid (Lfd.-Nr. 24), 25. Ranibizuman (Lfd.-Nr. 25), 26. Bosutinib (Lfd.-Nr. 26), 27. Brinzolamid + Brimonidin (Lfd.-Nr. 27), 28 Eisencarboxymaltose (Lfd.-Nr. 28), 29. Febuxostat (Lfd.-Nr. 29), 30. Lanthan(III)-Ion (Lfd.-Nr. 30), 31. Latanoprost + Timolol hydrogenmaleat (Lfd.-Nr. 31), 32. Lisdexamfetamin dimesilat (Lfd.-Nr. 32), 33. Pomalidomid (Lfd.-Nr. 33), 34. Posaconazol (Lfd.-Nr. 34), 35. Tamsulosin + Dutasterid (Lfd.-Nr. 35), 36. Urapidil (Lfd.-Nr. 36), 37. Fusidinsäure + Betamethason (Lfd.-Nr. 37), 38. Naproxen (Lfd.-Nr. 38), 39. Oxycodon hydrochlorid + Naloxon hydrochlorid-2-Wasser (Lfd.-Nr. 39), 40. Rasagilin (Lfd.-Nr. 40) und 41. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser in den Darreichungsformen Inhalationspulver, mit den Wirkstärken 100/6 μg und 200/6 μg, sowie Dosieraerosol/Inhalat mit der Wirkstärke 200/6 μg (Lfd.-Nr. 41). *Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit den Folgebekanntmachungen um die Wirkstoffkombination und Wirkstoffe der lfd.-Nr. 10 bis 41 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2025 (sog. Vertragsende nach Verlängerung). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2025 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I. 4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.
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