Naturschutzfachliche Planungsleistungen für den Hochwasserschutz am Suenbach

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt IlsenburgProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.09.2026
Bekanntmachungsnummer
641574-2026
Verfahrensnummer
9caff5b6-b607-424b-a10b-039bdedc715c
CPV-Codes
71313000 · Umwelttechnische Beratung; 71400000 · Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Ilsenburg beauftragt naturschutzfachliche Planungsleistungen zur Verbesserung der Abflussbedingungen des Suenbachs und zum Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster). Der Leistungsort liegt in Ilsenburg, Sachsen-Anhalt, im Bereich des Suenbachs und der Ilse. Teilnahmeanträge sind bis zum 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr einzureichen; für die zweite Verfahrensphase sollen mindestens drei und höchstens fünf Bewerber ausgewählt werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Verbesserung der Abflussbedingungen des Suenbachs in Ilsenburg, Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster) VgV-Verfahren: Naturschutzfachliche Planungsleistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Verbesserung der Abflussbedingungen des Suenbachs in Ilsenburg, Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster) - VgV-Verfahren: Naturschutzfachliche Planungsleistungen

    Der Suenbach ist nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt von der Quelle bis zur Mündung in die Ilse ein Gewässer 2. Ordnung und unterliegt der Unterhaltungspflicht des Unterhaltungsverbandes Ilse/Holtemme. Zuständig für den kommunalen Hochwasserschutz ist die Stadt Ilsenburg. Bereits im Jahr 2015 wurde im Auftrag der Stadt Ilsenburg die "Suenbachstudie - Ableitung von Starkregenereignissen im Suenbachtal" erarbeitet und umfangreiche Maßnahmen zur Herstellung der Hochwassersicherheit am Gewässer 2. Ordnung dargestellt und priorisiert. Neben der Hochwassersituation wurde gleichzeitig die ökologische Situation im relevanten Bereich betrachtet. Die Suenbachstudie von 2015 wurde daraufhin aufbauend auf den Hochwasserrisikomanagementplänen des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 fortgeschrieben. Ziel der Hochwasserschutzplanungen für die Ortslage Ilsenburgs ist es eine Hochwassersicherheit für ein einhundertjähriges Ereignis (HQ100) zu gewährleisten. Für priorisierte Maßnahmen wurden teilweise bereits die Planungsaufträge erteilt und mit der Detailplanung sowie deren bauliche Umsetzung begonnen und teilweise bereits abgeschlossen. Entscheidend für die Wirkung der Hochwasserschutzmaßnahmen ist, dass zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes für die Stadt Ilsenburg alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagementplans bzw. der Suenbachstudie umgesetzt werden. Die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster) zwischen Verteilerbauwerk und Forellenteich sollen vorangetrieben werden, um den Hochwasserschutz für die Stadt Ilsenburg weiter zu verbessern. In der Suenbachstudie sind diese Maßnahmen als E1 und E2 enthalten. Nähere und weitergehende Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

fakultativer Ausschlussgrund zwingender Ausschlussgrund keine Ausschlussgründe nach § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG; § 21 AEntG, § 22 LkSorgPflG sowie § 19 MiLoG und § 14 BTTG Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf vollständige Teilnahmeanträge vorliegen, werden keine Unterlagen nachgefordert und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf ausgeschlossen. 3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden. Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5 Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Berufliche Leistungsfähigkeit: - Bewerber 100 % Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu 3 abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungen (Leistungen müssen zwischen dem 01.10.2021 und dem 30.09.2026 abgeschlossen worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.10.2021 liegen) aus der Eigenerklärung zur Eignung gewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Aus den Projektbeschreibungen müssen nachvollziehbar die wertungsrelevanten technischen Inhalte zur Wertung hervorgehen. Ohne Projektbeschreibung ist die Referenz unvollständig, nicht prüfbar und wird nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Verbesserung der Abflussbedingungen des Suenbachs in Ilsenburg, Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster) - VgV-Verfahren: Naturschutzfachliche Planungsleistungen

Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit ihren fachlichen Aufgaben und Qualifikationen in einem Projektorganigramm. Darstellung der besonderen Kenntnisse des Projektleiters/stellv. Projektleiters, des/der Bearbeiter/s LBP, des/der Bearbeiter/s Bi-otoptypenkartierung/Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (saP), des/der Bearbeiter/s UVVP/UVS und des/der Bearbeiter/s ÖBB in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und Randbedingungen für das vorliegende Projekt (Dies gilt für alle in den vorge-nannten Kategorien genannten Personen des Projektorgani-gramms ohne Technische Bürokräfte).
35 %
Projektanalyse und Herangehensweise an die zu erbringenden Leistungen, Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Bauvorha-ben, Arbeitsschwerpunkte und besondere Herausforderungen
35 %
Honorar
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

fakultativer Ausschlussgrund zwingender Ausschlussgrund keine Ausschlussgründe nach § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG; § 21 AEntG, § 22 LkSorgPflG sowie § 19 MiLoG und § 14 BTTG Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf vollständige Teilnahmeanträge vorliegen, werden keine Unterlagen nachgefordert und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf ausgeschlossen. 3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden. Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5 Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Berufliche Leistungsfähigkeit: - Bewerber 100 % Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu 3 abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungen (Leistungen müssen zwischen dem 01.10.2021 und dem 30.09.2026 abgeschlossen worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.10.2021 liegen) aus der Eigenerklärung zur Eignung gewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Aus den Projektbeschreibungen müssen nachvollziehbar die wertungsrelevanten technischen Inhalte zur Wertung hervorgehen. Ohne Projektbeschreibung ist die Referenz unvollständig, nicht prüfbar und wird nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.

Änderungen und Bieterfragen

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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bundesweit
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Stadt Ilsenburg

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 37 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

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