Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag für Softwarelizenzen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.03.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.03.2025
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachungsnummer
154671-2025
Verfahrensnummer
7e6b762a-81b0-42d8-9991-b3f5e68954fc

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Euskirchen beschafft einen nahtlosen Anschlussvertrag für ihr bestehendes Microsoft Enterprise Agreement, damit bereits erworbene Software-Assurance-Leistungen für vorhandene Lizenzen weiter genutzt werden können. Der Vertrag beginnt am 1. Juni 2025 nach Ablauf des bisherigen Vertrags, läuft zunächst drei Jahre und kann vom Auftraggeber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Auftraggeber ist die Stadt Euskirchen, die Leistung ist für den Standort Euskirchen vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die fristgerechte Verlängerung des bestehenden Enterprise Agreement Vertrags vor dessen Ablauf zum 31.05.2025, mit dem Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrages mit Vertragsbeginn 01.06.2025, für eine Laufzeit von drei Jahren, um bereits erworbene Software Assurances für vorhandene Lizenzen weiterhin nutzen zu können. Mit der Option der Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag

    Die Stadt Euskirchen verfügt derzeit über einen bestehenden Enterprise Agreement Vertrag (EA-Vertrag) mit Microsoft, der zum 31.05.2025 ausläuft. Dieser Altvertrag basiert auf den Konditionenverträgen, insbesondere dem entsprechenden Konzernvertrag, zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und Microsoft Ireland Operations Limited (dem sog. BMI-Beitritt). Der Zweck dieser Konditionenverträgen ist die Standardisierung der Arbeitsplätze sowie eine einheitliche und kostengünstige Softwarebeschaffung von Microsoft-Lizenzen und weiterer Hersteller für öffentlichen Einrichtungen. In dem letzten Vertragszyklus der BMI Rahmenverträge wurde die Standardisierung und die durchgängige Lizenzierung aller Büro-Arbeitsplätze mit Windows als Betriebssystem, MS Office zur Bürokommunikation sowie Zugriffslizenzen zumindest für Windows- und Exchange-Email-Server und einem Remoteserver durchgeführt. Daraus resultierend ist mit den Vertragsverlängerungen auch die Software Wartung - sogenannte Software Assurance - Bestandteil des EA-Vertrags. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die fristgerechte Verlängerung des bestehenden Enterprise Agreement Vertrags vor dessen Ablauf zum 31.05.2025, mit dem Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrages mit Vertragsbeginn 01.06.2025, für eine Laufzeit von drei Jahren, um bereits erworbene Software Assurances für vorhandene Lizenzen weiterhin nutzen zu können. Der Auftraggeber erwartet vom zukünftigen Auftragnehmer aufgrund der unterschiedlichen Softwareprodukte und der hohen Komplexität des Lizenzrechts eine Unterstützung im Software Asset Management sowie eine vollumfängliche regelmäßige Beratung im Hinblick auf die Nutzungsrechte der Lizenzgeber; die Aufwendungen hierfür sind zum Teil in die Kalkulation aufzunehmen.

    Frist: 31.03.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

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LOT-0001 · Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag

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Anforderungen

Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 282296-2025

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