Medizinische Begleitung bei Rückführungen und Überstellungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.12.2024, 07:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.12.2024
CPV-Codes
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
784637-2024
Verfahrensnummer
da87dfe3-cda4-4497-ae9a-c6a1a733002b

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Kurzbeschreibung

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, beschafft medizinische Begleitung für Rückführungen und Überstellungen ausreisepflichtiger Personen. Der Auftrag umfasst die anlassbezogene Feststellung der Reisefähigkeit, die ärztliche Begleitung von der Unterkunft bis zum Grenzübergang, Flughafen oder Zielland sowie medizinische Betreuung bei Sammelrückführungen und die Mitgabe von Medikamenten. Vorgesehen sind etwa 200 bis 300 Maßnahmen pro Kalenderjahr in Schleswig-Holstein und darüber hinaus; eingesetzt werden sollen insbesondere notfallmedizinisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, im Einzelfall auch erfahrene Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Die Angebotsfrist endet am 27. Dezember 2024.

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Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (LaZuF) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die organisatorische Vorbereitung der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig und unterstützt die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie die sachbearbeitenden Stellen des Landesamtes selbst bei der Erfüllung dieser Aufgaben, insbesondere bei der Organisation und Durchführung der konkreten Aufenthaltsbeendigungen (Ausreisen). Bei den Ausreisen ist es manchmal von Nöten, dass die ausreisepflichtigen Personen von medizinischem Personal begleitet werden. Medizinische Begleitung bei Abschiebungen und Überstellungen. Bei ca. 200 bis 300 Abschiebungen und Überstellungen pro Kalenderjahr ist aufgrund des Gesundheitszustandes der betroffenen Personen eine ärztliche Begleitung von der Abholung aus der Unterkunft, auch in Fällen der Amts- und Vollzugshilfe aus den Kreisen und kreisfreien Städten zum Grenzübergang / Flughafen bzw. bis ins Zielland erforderlich. Für alle Abschiebungs- und Überstellungsmaßnahmen von ausreisepflichtigen Personen, die in den Landesunterkünften wohnverpflichtet sind und die mittels Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln (neben Luftweg auf Land- oder Seeweg) durchgeführt werden sollen, ist anlassbezogen auf Anforderung des LaZuF eine Reisefähigkeit nach § 60a Abs. 2c) AufenthG festzustellen. Die eingesetzten Ärzte sollen über die Befähigung zum Einsatz als Notärztin / Notarzt verfügen. In Absprache mit dem Rückkehrmanagement kann im Einzelfall auch medizinisches Assistenzpersonal eingesetzt werden. Hier ist als Mindestanforderung die Ausbildung zum Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrungen (s. auch §2 Abs.7 SHRDG) nachzuweisen. Der konkrete Einsatz während der Maßnahme erfolgt nicht ausschließlich für die von der Ausreise betroffenen Personen; Arzt/Ärztin und / oder medizinisches Assistenzpersonal sind im Rahmen der Notfallmedizin für alle von der Maßnahme betroffenen Personen verfügbar. Weitere Punkte der Leistung sind: • Durchführung einer umfassenden medizinischen Betreuung bei Sammelrückführungen. • Mitgabe von Medikamenten.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Med. Begleitung Rückkehrmanagement

    Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (LaZuF) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die organisatorische Vorbereitung der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig und unterstützt die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie die sachbearbeitenden Stellen des Landesamtes selbst bei der Erfüllung dieser Aufgaben, insbesondere bei der Organisation und Durchführung der konkreten Aufenthaltsbeendigungen (Ausreisen). Bei den Ausreisen ist es manchmal von Nöten, dass die ausreisepflichtigen Personen von medizinischem Personal begleitet werden. Medizinische Begleitung bei Abschiebungen und Überstellungen. Bei ca. 200 bis 300 Abschiebungen und Überstellungen pro Kalenderjahr ist aufgrund des Gesundheitszustandes der betroffenen Personen eine ärztliche Begleitung von der Abholung aus der Unterkunft, auch in Fällen der Amts- und Vollzugshilfe aus den Kreisen und kreisfreien Städten zum Grenzübergang / Flughafen bzw. bis ins Zielland erforderlich. Für alle Abschiebungs- und Überstellungsmaßnahmen von ausreisepflichtigen Personen, die in den Landesunterkünften wohnverpflichtet sind und die mittels Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln (neben Luftweg auf Land- oder Seeweg) durchgeführt werden sollen, ist anlassbezogen auf Anforderung des LaZuF eine Reisefähigkeit nach § 60a Abs. 2c) AufenthG festzustellen. Die eingesetzten Ärzte sollen über die Befähigung zum Einsatz als Notärztin / Notarzt verfügen. In Absprache mit dem Rückkehrmanagement kann im Einzelfall auch medizinisches Assistenzpersonal eingesetzt werden. Hier ist als Mindestanforderung die Ausbildung zum Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrungen (s. auch §2 Abs.7 SHRDG) nachzuweisen. Der konkrete Einsatz während der Maßnahme erfolgt nicht ausschließlich für die von der Ausreise betroffenen Personen; Arzt/Ärztin und / oder medizinisches Assistenzpersonal sind im Rahmen der Notfallmedizin für alle von der Maßnahme betroffenen Personen verfügbar. Weitere Punkte der Leistung sind: • Durchführung einer umfassenden medizinischen Betreuung bei Sammelrückführungen. • Mitgabe von Medikamenten. ___________________________________________________________________________________________________________________ Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstwert für die Dienstleistung: Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 10.000.000 Euro. Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

    Frist: 27.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß führt zum Ausschluss. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Med. Begleitung Rückkehrmanagement

12. Konzept gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
70 %
13. Ausgefülltes Preisblatt.
30 %

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Anforderungen

Verstoß führt zum Ausschluss. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 213208-2025

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