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IT-Stelle der hessischen Justiz
Leistungsbeschreibung
Sitzungssaalausstattung
Medientechnik
Vorgangsnummer: 1500-4.3-1510-00001#2025-00012
Die Auftraggeberin stellt den Bewerbern/Bietern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs den ersten Entwurf der Leistungsbeschreibung für die Angebotsphase des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Bei dem zum Verfügung gestellten Dokument handelt es sich um einen ersten vorläufigen Entwurf, der im Laufe des weiteren Verfahrens konkretisiert und präzisiert wird.
Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Autor: WeCon Beratungsgesellschaft mbH | Wieninger Straße 8 | 85221 Dachau
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Inhaltsverzeichnis
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung ...................................................................................................................................................... 1
2 Einführung ............................................................................................................................................................ 3
2.1 Allgemeines ..................................................................................................................................................... 3
2.2 Gegenstand der Ausschreibung ...................................................................................................................... 3
2.3 Begriffsdefinition ............................................................................................................................................. 5
2.4 Mitwirkungs- und Beistellleistungen ............................................................................................................... 5
3 Ist-Situation .......................................................................................................................................................... 6
3.1 Organisationen/Standorte .............................................................................................................................. 6
3.1.1 IT-Stelle der hessischen Justiz .................................................................................................................... 6
3.1.2 Hessische Justiz .......................................................................................................................................... 6
3.1.3 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung ................................................................................................ 7
3.1.4 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen .............................................................................................. 8
3.1.5 Projektrelevante Sitzungssäle .................................................................................................................... 8
3.2 Ausstattungskonzept ....................................................................................................................................... 9
3.2.1 Ertüchtigung des Medienwagen 3.0 .......................................................................................................... 9
3.2.2 Bedienkomfort-Ausstattung .................................................................................................................... 10
3.2.3 Zielbild-Ausstattung ................................................................................................................................. 10
3.2.4 Sonderregelung für strafrechtlich genutzte Säle ..................................................................................... 10
3.2.5 Planungsleistungen .................................................................................................................................. 11
3.3 Konferenzplattformen ................................................................................................................................... 11
3.4 LAN ................................................................................................................................................................ 11
3.5 WAN .............................................................................................................................................................. 12
3.6 Internetanbindung ........................................................................................................................................ 12
3.7 Monitore mit Touchscreen-Funktion ............................................................................................................ 12
3.8 Notebooks und Tablets ................................................................................................................................. 12
3.9 Dockingstation ............................................................................................................................................... 13
3.10 Akustische Maßnahmen ................................................................................................................................ 13
3.11 Reinvestitionen .............................................................................................................................................. 13
4 Übergreifende Anforderungen ........................................................................................................................... 14
4.1 Green-IT ......................................................................................................................................................... 14
4.2 Barrierefreiheit .............................................................................................................................................. 14
4.3 Ergonomie / Arbeitsschutz ............................................................................................................................ 15
4.4 Entsorgung .................................................................................................................................................... 15
4.5 Werkzeuge und Montagematerial ................................................................................................................ 15
4.6 Zugang zu Räumlichkeiten ............................................................................................................................. 15
Leistungsbeschreibung Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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Inhaltsverzeichnis
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
4.7 Lautstärke der Systeme/Komponenten ........................................................................................................ 16
4.8 Beistellleistungen und Montagevorgaben .................................................................................................... 16
4.8.1 Rahmenbedingungen ............................................................................................................................... 16
4.8.2 Einweisung vor Ort .................................................................................................................................. 16
4.8.3 Angaben der AG zur Bausubstanz ............................................................................................................ 16
4.8.4 Befestigung der u.a. I-Displays................................................................................................................. 17
4.8.5 Bauliche Ertüchtigungen .......................................................................................................................... 18
4.8.6 Montagevarianten, Kameras und Lautsprecher ...................................................................................... 18
4.8.7 Bohrungen am Mobiliar ........................................................................................................................... 18
4.8.8 Schutzmaßnahmen bei Bohrarbeiten ...................................................................................................... 18
4.8.9 Wandertüchtigungen (Funktionale Anforderung) ................................................................................... 19
4.8.9.1 Übergreifende Anforderungen ............................................................................................... 19
4.8.9.2 Trockenbauwand (Funktionale Anforderung)......................................................................... 19
4.8.9.3 Holzvertäfelung und Vorsatzschale (Funktionale Anforderung) ............................................. 19
4.8.9.4 PTZ-Kameras und Lautsprecher (Funktionale Anforderung) .................................................. 20
5 Schließen der Öffnungen und Wiederherstellung der OberflächeMediennetz .................................................. 21
5.1 Rack-Kapazitäten und Verortung der Komponenten .................................................................................... 22
5.2 Abweichungen Verkabelung.......................................................................................................................... 23
5.3 Network-Access-Control (NAC) ..................................................................................................................... 23
5.3.1 Netzwerkzugriff und physikalische Absicherung ..................................................................................... 24
5.3.2 Monitoring, Protokollierung, Alarmierung und Nachvollziehbarkeit ...................................................... 24
5.3.3 Datenschutz und Schutz sensibler Inhalte ............................................................................................... 24
5.4 Router ............................................................................................................................................................ 24
5.5 Aktive Netzkomponenten ............................................................................................................................. 25
5.6 Abweichungen Verkabelung...................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
5.6.1 Medien-Switch 48-Port ............................................................................................................................ 28
5.6.2 Medien-Switch 24-Port ............................................................................................................................ 28
5.6.3 Medien-Switch 8-Port .............................................................................................................................. 29
5.6.4 Medien-Switch 4-Port .............................................................................................................................. 29
5.6.5 Etagen-Switch 48-Port ............................................................................................................................. 29
5.6.6 Etagen-Switch 24-Port ............................................................................................................................. 30
5.6.7 SFP-Module .............................................................................................................................................. 30
5.6.8 SFP+-Module ............................................................................................................................................ 30
5.7 PoE-Injektoren und Midspan-Komponenten ................................................................................................ 31
5.8 Internetzugang .............................................................................................................................................. 32
5.9 Dienste .......................................................................................................................................................... 32
Leistungsbeschreibung Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
5.10 Verkabelung .................................................................................................................................................. 32
5.11 Leistungsübergabepunkte - Mediennetz ....................................................................................................... 33
6 VH-Systeme und Medientechnik ........................................................................................................................ 34
6.1 Allgemeine Anforderungen ........................................................................................................................... 34
6.2 Funktionale Anforderungen .......................................................................................................................... 35
6.2.1 Ausstattung der Richterbank ................................................................................................................... 35
6.2.1.1 Endgerät .................................................................................................................................. 35
6.2.1.2 Dockingstation ........................................................................................................................ 36
6.2.1.3 Monitore und Mediensteuerung ............................................................................................ 36
6.2.1.4 Eingabegeräte ......................................................................................................................... 36
6.2.1.5 Diktiergeräte ........................................................................................................................... 37
6.2.2 Saalmonitor und interaktive Displays ...................................................................................................... 37
6.2.3 Dokumentenkamera ................................................................................................................................ 38
6.2.4 Medien-Hub ............................................................................................................................................. 38
6.2.5 Mikrofonie ............................................................................................................................................... 38
6.2.6 Kameras ................................................................................................................................................... 38
6.2.7 Anbindung weiterer Verfahrensbeteiligter ............................................................................................. 39
6.3 Bedienkonzept ............................................................................................................................................... 40
6.4 Steuerungssoftware (Funktionale Anforderung)........................................................................................... 41
6.5 Bedienpanel (Funktionale Anforderung) ....................................................................................................... 41
6.6 Video ............................................................................................................................................................. 43
6.6.1 Video-Hub (Funktionale Anforderung) – UHD-Auflösung ....................................................................... 43
6.6.2 Video-Hub (Funktionale Anforderung) – Full HD -Auflösung................................................................... 45
6.6.3 PTZ-Kamera UHD-Auflösung .................................................................................................................... 46
6.6.4 PTZ-Kamera Full HD-Auflösung ................................................................................................................ 46
6.6.5 Automatische Sprechererkennung und -verfolgung (Funktionale Anforderung) .................................... 47
6.6.6 Sender/Empfänger – UHD-Auflösung ...................................................................................................... 49
6.6.7 Sender/Empfänger – Full HD -Auflösung ................................................................................................. 50
6.6.8 Freigabe und Darstellung von Inhalten an Beisitzer und ehrenamtliche Richter (Funktionale Anforderung) ...................................................................................................................................................... 51
6.6.9 Beratungszimmer (Funktionale Anforderung) ......................................................................................... 52
6.7 Audio- und Mikrofontechnik ......................................................................................................................... 52
6.7.1 Audio-Hub (Funktionale Anforderung) .................................................................................................... 52
6.7.2 Anbindung Bestandssysteme (Funktionale Anforderung) ....................................................................... 55
6.7.2.1 Übergreifende Anforderungen ............................................................................................... 55
6.7.2.2 Analoge und leitungsgebundene Standardschnittstellen ....................................................... 56
Leistungsbeschreibung Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
6.7.2.3 Digitale und IP-native Schnittstellen ....................................................................................... 57
6.7.2.4 Abdeckung der Bestandssysteme ........................................................................................... 57
6.7.2.5 Verantwortungsabgrenzung ................................................................................................... 57
6.7.3 Tischmikrofon für Richter ........................................................................................................................ 58
6.7.4 Tischmikrofon für Beteiligte .................................................................................................................... 58
6.7.5 Kombination Mikrofon/Lautsprecher für Tisch ....................................................................................... 59
6.7.6 Bluetooth-Audio-Sender mit 3,5-mm-Klinkenanschluss (Hörgerät-kompatibel) .................................... 60
6.7.7 Kabellose Mikrofonlösung (Funktionale Anforderung) ........................................................................... 61
6.7.8 Lautsprecher für Wand ............................................................................................................................ 63
6.7.9 Lautsprecher für Montage am Präsentationsbildschirm ......................................................................... 63
6.7.10Lautsprecher für Tisch ............................................................................................................................. 64
6.7.11Soundbar.................................................................................................................................................. 64
6.7.12Anschlüsse für Diktiergeräte .................................................................................................................... 65
6.8 Präsentationsbildschirme .............................................................................................................................. 66
6.8.1 Übergreifende Anforderungen ................................................................................................................ 66
6.8.2 Varianten ................................................................................................................................................. 67
6.9 Interaktives Display ....................................................................................................................................... 68
6.9.1 Übergreifende Anforderungen ................................................................................................................ 68
6.9.2 Varianten ................................................................................................................................................. 69
6.9.3 Annotation ............................................................................................................................................... 70
6.10 Halterungen/Rollwagen ................................................................................................................................ 70
6.10.1Wandhalterung ........................................................................................................................................ 70
6.10.2Wandhalterung – Schwenkarm ............................................................................................................... 71
6.10.3Wandhalterung – elektromotorisch höhenverstellbar ............................................................................ 72
6.10.4Deckenhalterung ..................................................................................................................................... 73
6.10.5Wand- und Bodenhalterung .................................................................................................................... 74
6.10.6Rollwagen ................................................................................................................................................ 75
6.10.7Rollwagen - Höhenverstellbar ................................................................................................................. 75
6.10.8Rollwagen – Höhenverstellbar - elektromotorisch .................................................................................. 76
6.10.9Standfuß .................................................................................................................................................. 76
6.10.10 Standfuß bodennah ........................................................................................................................... 77
6.10.11 Hubvorrichtung ................................................................................................................................. 78
6.11 Medienwagen 3.1 (Funktionale Anforderung) .............................................................................................. 79
6.12 Zeugenruf (Funktionale Anforderung) .......................................................................................................... 79
6.12.1Audio-Verteiler mit analoger Ausgangsstufe ........................................................................................... 79
6.12.2Leistungsendstufe für das Direktbetreiben von Bestandslautsprechern ................................................ 80
Leistungsbeschreibung Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
6.12.3Verantwortungsabgrenzung .................................................................................................................... 81
6.13 Aufzeichnungsschnittstelle (Funktionale Anforderung) ................................................................................ 81
6.14 Aufzeichnungssystem (Funktionale Anforderung) ........................................................................................ 82
6.15 Mobile Komponenten (Funktionale Anforderungen) .................................................................................... 83
6.16 Bildschirmarbeitsplatzmonitor ...................................................................................................................... 84
6.17 Dokumentenkamera...................................................................................................................................... 85
6.18 Medien-Hub .................................................................................................................................................. 86
6.19 Remote Steuerung für Medien-Hub (Funktionale Anforderung) .................................................................. 87
7 Netzwerk Komponenten ..................................................................................................................................... 89
7.1 Schallgedämmte 19 Zoll-Rack Netzwerkschränke ......................................................................................... 89
7.2 Patchpanel 19 Zoll ......................................................................................................................................... 90
8 Weitere Komponenten ....................................................................................................................................... 91
8.1 Anschlussfelder ............................................................................................................................................. 91
8.1.1 Übergreifende Anforderungen ................................................................................................................ 91
8.1.2 Tischeinbau-Anschlusseinheit (3-fach) mit Kabelmanagement............................................................... 92
8.1.3 Kabel- bzw. Adapter-Ringlösungen .......................................................................................................... 92
8.2 Kabelkorb mit Ablage .................................................................................................................................... 93
8.3 Verkabelung unter Tischflächen .................................................................................................................... 94
8.4 Kleinteile ........................................................................................................................................................ 96
8.4.1 Funktionskabel ......................................................................................................................................... 96
8.4.2 Kabelverlegung ........................................................................................................................................ 96
8.4.3 Stromverteilung ....................................................................................................................................... 97
8.5 Lagerschrank ................................................................................................................................................. 97
9 Informationssicherheit und Datenschutz ......................................................................................................... 100
9.1 Sicherheitsanforderungen ........................................................................................................................... 100
9.1.1 Allgemeines ........................................................................................................................................... 100
9.1.2 Datensicherheit ..................................................................................................................................... 100
9.1.3 Schutz gegen unbefugte Drittzugriffe .................................................................................................... 101
9.2 Revisionsfähigkeit/Protokollierung ............................................................................................................. 101
9.3 Anbietererklärung zur Datenspeicherung und Datenweitergabe ............................................................... 102
9.4 Informationssicherheit/Sicherheitskonzept ................................................................................................ 102
9.4.1 Sicherheitsmaßnahmen ......................................................................................................................... 102
9.4.2 Notfallmanagement und Behandlung von Informationssicherheitsvorfällen ....................................... 103
9.5 Umsetzung der Sicherheitsanforderungen ................................................................................................. 104
9.5.1 Security Patches und Wartungsarbeiten ............................................................................................... 104
9.5.2 Backup & Restore .................................................................................................................................. 104
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
9.6 Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bzw. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ............ 104
9.7 Löschkonzept ............................................................................................................................................... 106
10 Managementumgebung ................................................................................................................................... 107
10.1 Verschlüsselung ........................................................................................................................................... 107
10.2 Zertifikatsverwaltung .................................................................................................................................. 108
10.3 Monitoring ................................................................................................................................................... 108
10.4 Inventarisierung .......................................................................................................................................... 109
10.5 Management/Ausfallsicherheit/Redundanz ............................................................................................... 110
11 Migration .......................................................................................................................................................... 112
11.1 Rollout ......................................................................................................................................................... 112
11.2 Allgemeines ................................................................................................................................................. 113
11.3 Grundsätzliches zu den einzelnen Projektphasen ....................................................................................... 114
11.4 Planung und Vorbereitung .......................................................................................................................... 115
11.5 Konzepte und Dokumentation .................................................................................................................... 116
11.5.1Zielarchitektur und Ausführungskonzept .............................................................................................. 116
11.5.2IT-Sicherheitskonzept ............................................................................................................................ 117
11.5.3Bedrohungs- und Risikoanalyse ............................................................................................................. 117
11.5.4Testkonzept ........................................................................................................................................... 118
11.5.5Migrationskonzept ................................................................................................................................. 118
11.5.6Servicekonzept ....................................................................................................................................... 119
11.5.7Projekthandbuch ................................................................................................................................... 120
11.5.8Systemdokumentation .......................................................................................................................... 121
11.5.9Schulungskonzept .................................................................................................................................. 122
11.5.10 Handbücher und Bedienungsanleitungen ....................................................................................... 122
11.5.11 Löschkonzept ................................................................................................................................... 123
11.6 Schulungen .................................................................................................................................................. 124
11.6.1Allgemein ............................................................................................................................................... 124
11.6.2Anforderungen an die einzusetzenden Trainer ..................................................................................... 124
11.6.3Mitwirkungspflicht der AG ..................................................................................................................... 124
11.6.4Schulungsmaßnahmen Endnutzer ......................................................................................................... 124
11.6.5Schulungsmaßnahmen Vor-Ort-Betreuung (VOB) ................................................................................. 125
11.6.6Schulungsdokumente ............................................................................................................................ 125
11.6.6.1 Bedienungsanleitungen für Endnutzer ................................................................................. 125
11.6.6.2 Checkliste für VOB ................................................................................................................ 125
11.7 Rollout/Migration ........................................................................................................................................ 125
11.8 Inventarisierung .......................................................................................................................................... 125
Leistungsbeschreibung Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
11.9 Übergang ..................................................................................................................................................... 126
12 Service............................................................................................................................................................... 127
12.1 Übergreifende Anforderungen .................................................................................................................... 127
12.2 Service Manager .......................................................................................................................................... 127
12.3 Service-Personal .......................................................................................................................................... 128
12.4 Servicemodell .............................................................................................................................................. 129
12.5 Incident Management ................................................................................................................................. 131
12.5.1Service Desk, 1st Level Support ............................................................................................................. 131
12.5.2Technical Helpdesk, 2nd-/3rd-Level ...................................................................................................... 131
12.5.3Field Service ........................................................................................................................................... 133
12.5.4Störungsprioritäten ............................................................................................................................... 133
12.5.5Serviceklassen und Serviceparameter ................................................................................................... 134
12.5.6Ersatzteilvorhaltung und -austausch ..................................................................................................... 136
12.6 Problem Management ................................................................................................................................ 137
12.7 Security Management ................................................................................................................................. 137
12.8 Security Report ............................................................................................................................................ 138
12.9 Service Level Management ......................................................................................................................... 139
12.10Release und Patch Management ................................................................................................................. 139
12.11Wartungsfenster ......................................................................................................................................... 141
12.12Change Management .................................................................................................................................. 141
13 Organisatorische Regelungen ........................................................................................................................... 146
13.1 Eskalation .................................................................................................................................................... 146
13.2 Status-Meetings .......................................................................................................................................... 146
13.3 SLA-Reporting .............................................................................................................................................. 146
13.4 Informationen bei technischen Änderungen .............................................................................................. 146
13.5 Technologieveränderungen und Weiterentwicklungen .............................................................................. 147
13.6 EOS / EOL Regelung ..................................................................................................................................... 148
13.7 Fachgerechte Entsorgung von Altgeräten ................................................................................................... 148
13.8 Innovations-Workshops .............................................................................................................................. 148
13.9 Zusätzliche Unterstützungsleistungen nach Aufwand ................................................................................ 149
13.9.1Projektleitung ........................................................................................................................................ 149
13.9.2Systemmonteur ..................................................................................................................................... 149
13.9.3Systemspezialist ..................................................................................................................................... 150
13.9.4Fachberatung ......................................................................................................................................... 150
13.9.5Fachkraft Wandertüchtigung ................................................................................................................. 150
13.9.6Standortbegehung ................................................................................................................................. 151
Leistungsbeschreibung Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
Leistungsbeschreibung Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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1: Vorbemerkung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
1 1 Vorbemerkung
2 Die in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Sitzungssäle der 3 Gerichtsbarkeit des Landes Hessen.
4 Die Sitzungssäle werden an verschiedenen Gerichtsstandorten im gesamten Landesgebiet Hessen für die 5 Durchführung gerichtlicher Verhandlungen genutzt. Sie dienen der Wahr-nehmung der richterlichen 6 Aufgaben sowie der ordnungsgemäßen Ausübung der Recht-sprechung in den jeweiligen Gerichten.
7 Die Sitzungssäle werden den Gerichten als Verhandlungsräume zur Dienstausübung zur Verfügung 8 gestellt. Dementsprechend treten die jeweiligen Gerichte des Landes Hessen als Nutzer der betreffenden 9 Räumlichkeiten auf.
10 Die Gerichte werden jeweils durch ihre Präsidenten beziehungsweise Direktoren geleitet, welche die 11 Verwaltungsaufgaben des jeweiligen Gerichts wahrnehmen und das Gericht gegenüber externen 12 natürlichen und juristischen Personen vertreten.
13 Das vorliegende Dokument beinhaltet Anforderungen, die an die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens 14 anzubietenden Lösungen sowie die dazugehörigen Komponenten gestellt werden.
15 Ergänzende standortspezifische oder saalbezogene Anforderungen sind den weiteren 16 Vergabeunterlagen, insbesondere den technischen Anlagen sowie dem Preisblatt, zu entnehmen.
17 Abgesehen von erläuternden Bildern und Tabellen setzen sich die Kapitel des vorliegenden Dokuments 18 aus den folgenden Elementen zusammen:
19 Fließtext: Beschreibung des Vorhabens und Formulierung der grundsätzlichen Anforderungen sowie 20 Auftragnehmerpflichten.
21 A-Kriterien: Ausschlusskriterien stellen Anforderungen mit zentraler Relevanz dar. Eine 22 Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots.
23 B-Kriterien: Bewertungskriterien bzw. deren Beantwortung durch den Auftragnehmer stellt die 24 fachliche Bewertungsgrundlage der Ausschreibung dar.
25 Der Auftragnehmer hat sich über alle Einzelheiten der Anforderungen und der vorgesehenen Leistungen 26 unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung der Anforderungen maßgebend sind, in 27 eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen.
28 Im Fließtext formulierte Anforderungen (MUSS und SOLL) gelten als vom Auftragnehmer akzeptiert, d.h. 29 sie sind Bestandteil der angebotenen Leistungen, sofern vom Auftragnehmer in seinem Angebot keine 30 Einschränkung mit eindeutigem Bezug (nummeriertes Element) formuliert wird. Eine explizite Bestätigung 31 zur Erfüllung der Anforderungen im Fließtext ist nicht erforderlich.
32 Zu allen Kriterien (A- und B-Kriterien) muss der Auftragnehmer in seinem Angebot jeweils eine dedizierte 33 Erklärung zur Erfüllung und Umsetzung abgeben, und zwar in einer Struktur, die der im vorliegenden 34 Dokument verwendeten Struktur (Kapitel, Unterkapitel) entspricht. Die zusammenfassende 35 Beantwortung von mehreren B-Kriterien ohne klare Abgrenzung und Zuordnung ist unzulässig. Ein 36 Verweis auf Produktdatenblätter oder Handbücher ist ohne deutlich ausgewiesenen Bezug nicht zulässig.
Leistungsbeschreibung Seite 1 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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1: Vorbemerkung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
37 Der Verweis auf bereits gegebene Antworten zu anderen B-Kriterien ist nicht zulässig. B-Kriterien sind 38 vollumfänglich zu beantworten. Sofern sich Überschneidungen ergeben, sind die bereits gegebenen 39 Antworten erneut anzugeben.
40 Leistungen eines Unterauftragnehmers sowie über einen Dritthersteller bzw. -anbieter (Third Party) 41 realisierte Leistungsmerkmale und Funktionen müssen als solche eindeutig ausgewiesen werden.
Leistungsbeschreibung Seite 2 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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2: Einführung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
42 2 Einführung
43 2.1 Allgemeines
44 Die erfolgreiche Umsetzung des eJustice-Programms Hessen bedingt neben dem verfügbaren e²-Produkt 45 die Ausstattung der Sitzungssäle aller Gerichtsbarkeiten mit Hardware, die den Wandel von 46 papiergebundener Arbeitsweise hin zur elektronischen Akten- und Ver-fahrensführung gewährleistet. Die 47 elektronische Aktenführung macht es notwendig, digital vorliegende Beweismittel und Aktenbestandteile 48 jederzeit in den Sitzungssälen den Verfah-rensbeteiligten präsentieren zu können.
49 Der digitale Wandel, der sich derzeit in vielfältiger Weise in der Justiz vollzieht, zeigt sich auch in der 50 Entwicklung der Videoverhandlungen. Die Videoverhandlung hat sich inzwischen zu einem etablierten 51 und nicht mehr wegzudenkenden Instrument der Verhandlungsführung entwickelt.
52 Die Prozessordnungen erlauben bereits an vielen Stellen den Einsatz von Bild- und Ton-übertragung oder 53 -aufzeichnung. Üblicherweise führen Richterinnen und Richter Videover-handlungen aus dem 54 Gerichtssaal, während einzelne oder alle Verfahrensbeteiligten per Video zugeschaltet sind. Inzwischen 55 ist auch die Zuschaltung von Teilen des Spruchkörpers möglich. Künftige Erweiterungen des rechtlichen 56 Rahmens erscheinen möglich und realistisch.
57 Der Entwicklung wird auch innerhalb des eJustice-Programms Rechnung getragen. Fortlaufend werden 58 die Sitzungssäle der hessischen Justiz für die Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen 59 ertüchtigt.
60 2.2 Gegenstand der Ausschreibung
61 Gegenstand der Leistungen dieser Ausschreibung sind (Auszug, nicht abschließend):
62 Projektbezogene technologische Aufteilung:
63 Medientechnik:
64 o Medien-Hub für die gesicherte Darstellung von Informationen / Medieninhalten
65 o Präsentationsbildschirme, diverse Größen
66 o Interaktives Display, diverse Größen
67 o Steuerung(-software) für Audio-Komponenten
68 o Audio-Hub
69 o Kabelgebundene Mikrofon-Lösungen
70 o Kabellose Mikrofon-Lösungen
71 o Separate Lautsprecher(-Systeme)
72 o Anschlussfelder
73 o Dokumentenkameras
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2: Einführung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
74 o Komponenten für kabelgebundene Präsentationen und Integration von Notebooks zum Teilen 75 von Inhalten in Konferenzplattformen
76 o Zubehör wie z.B. Rollwagen für Display, Wandhalterungen, HDMI zu USB-Wandler
77 Videokonferenztechnik
78 o Skalierbarer Video-Hub
79 o Skalierbare Kamerasysteme
80 o Steuerung(-software) für Video-Komponenten
81 o einschließlich der zur Systemfunktion erforderlichen Konverter (Sender/Empfänger)
82 Mediennetz
83 o Network-Access-Control
84 o Bereitstellung eines Mediennetzes (Aktive Infrastruktur)
85 o Bereitstellung von für Medienübertragung optimierten PoE-Switchen
86 o Bereitstellung von für Medienübertragung optimierten Switchen für Etagen-Verteilung
87 o Bereitstellung von VPN-Routern als Internetaccess und Fernwartungszugang
88 o Nutzung der CAT7-Raumverkabelung (Passive Infrastruktur)
89 o Bereitstelliung und Integration in Infrastruktur von Netzwerkschränken im geringfügigen 90 Umfang
91 o Anpassungen von CAT7-Raumverkabelungen im geringfügigen Umfang, nach vorheriger 92 Beauftragung durch Auftraggeberin
93 Zentrale Dienste
94 o Bereitstellung von DHCP, NTP, DNS, durch AUFTRAGNEHMER, sofern erforderlich
95 o Management, Monitoring und Inventarisierung der Komponenten
96 Dienst- und Serviceleistungen
97 o Services für hier aufgelistete Komponenten wie z.B. Mediennetze und A/V-Komponenten
98 o Weitere Leistungen wie z.B. Lieferung, Montage, Verkabelungen, Dokumentationen und 99 Inventarisierung
100
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2: Einführung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
101 2.3 Begriffsdefinition
102 Innerhalb dieser Vergabeunterlagen werden die folgenden Begriffe wie unten dargestellt verwendet:
103 AUFTRAGNEHMER: Unabhängig von der tatsächlichen Phase im Vergabeprozess (vor oder nach der 104 Vergabe) wird mit diesem Begriff immer der anbietende bzw. später bereits vertraglich verbundene 105 Partner beschrieben.
106 AUFTRAGGEBER: Hierbei handelt es sich um den Vertragspartner des Auftragnehmers, die IT-Stelle der 107 hessischen Justiz
108 Die definierten Begriffe wie AUFTRAGNEHMER und AUFTRAGGEBER werden wie folgt abgekürzt:
109 AUFTRAGNEHMER = Auftragnehmer bzw. AN
110 AUFTRAGGEBER = Auftraggeber bzw. AG
111 2.4 Mitwirkungs- und Beistellleistungen
112 Jegliche geforderten Mitwirkungs- und Beistellleistungen (siehe Datei „Mitwirkungs- und 113 Beistellleistungen - von AN darzustellen“) der AG sind durch den AN darzustellen und der AG in einem 114 separaten Dokument als Anlage zum Angebot vorzulegen. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten, welche 115 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht benannt wurden, können nicht zwingend eingefordert werden 116 bzw. gehen dann zu Lasten des AN, es sei denn, es handelt sich um allgemein anerkannte Pflichten einer 117 AG.
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3: Ist-Situation -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
118 3 Ist-Situation
119 Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der technischen Infrastruktur und 120 organisatorischen Rahmenbedingungen des AG. Ziel ist es, die bestehende Ausgangslage zu erfassen und 121 als Grundlage für weiterführende Planungen, Optimierungen oder Veränderungen zu dokumentieren.
122 Es werden sowohl die organisatorische Struktur des AG als auch die eingesetzten digitalen Werkzeuge 123 und Kommunikationsplattformen betrachtet. Einen besonderen Fokus bilden die eingesetzten 124 Konferenzlösungen, die Ausgestaltung des lokalen Netzwerks (LAN), die vorhandene Internetanbindung 125 und deren Leistungsmerkmale.
126 3.1 Organisationen/Standorte
127 In diesem Abschnitt werden die organisatorische Einbindung und Zuständigkeit der maßgeblichen Akteure 128 im Kontext der IT-Infrastruktur und Gebäudeverwaltung innerhalb der hessischen Justiz dargestellt. Die 129 Übersicht soll ein gemeinsames Verständnis über die Rollenverteilung, Schnittstellen und strukturellen 130 Rahmenbedingungen schaffen.
131 Die hessische Justiz umfasst als Fachressort die gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen 132 Organisationseinheiten, die auf eine leistungsfähige und stabile IT-Infrastruktur angewiesen sind. In 133 diesem Zusammenhang kommt der strategischen Zusammenarbeit mit weiteren Landesbehörden eine 134 zentrale Bedeutung zu.
135 Abschließend gibt die Liste projektrelevanter Sitzungssäle einen Überblick über die einzelnen 136 Liegenschaften, an denen Systeme der hessischen Justiz betrieben werden. Diese Standortinformationen 137 sind Grundlage für logistische, technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen von 138 Bestandsaufnahmen, Planungen oder Rollouts.
139 3.1.1 IT-Stelle der hessischen Justiz
140 Die IT-Stelle der hessischen Justiz (IT-Stelle) ist zuständig für die Informations- und Kom- 141 munikationstechnik der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs, insbe-sondere für die 142 Entwicklung, Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Fachverfahren einschließlich des 143 elektronischen Rechtsverkehrs, die Anwenderbetreuung sowie für die Ausstattung der Dienststellen mit 144 Hardware und Software.
145 Die IT-Stelle führt das vorliegende Vergabeverfahren im Rahmen dieser Zuständigkeit durch.
146 Im Übrigen obliegt der IT-Stelle die Kontrolle der Tätigkeit der Hessischen Zentrale für Da-tenverarbeitung 147 beschränkt auf die Einhaltung aller Bestimmungen, die der Gewährleistung der IT-Sicherheit der Daten 148 der hessischen Justiz dienen.
149 3.1.2 Hessische Justiz
150 Die hessische Justiz selbst erfasst die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die 151 Finanzgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die 152 Staatsanwaltschaften und die Justizvollzugsbehörden. Die in dem Vergabeverfahren ausgeschriebenen 153 Leistungen betreffen dabei nur die Gerichtsbarkeiten, die im Folgenden näher dargestellt werden.
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3: Ist-Situation -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
154 Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die streitige Zivilgerichtsbarkeit, die freiwillige 155 Gerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit. Folgende Gerichte bilden die ordentliche 156 Gerichtsbarkeit in Hessen:
157 o Oberlandesgericht Frankfurt (mit Außensenaten in Darmstadt und Kassel)
158 o 9 Landgerichte in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, 159 Marburg und Wiesbaden
160 o 41 Amtsgerichte in Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, 161 Michelstadt, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Seligenstadt, Frankfurt am Main mit 162 Außenstelle in Höchst, Bad Homburg v. d. Höhe, Königstein im Taunus, Bad Hersfeld, Fulda, 163 Hünfeld, Alsfeld, Büdingen, Friedberg (Hessen), Gießen, Gelnhausen, Hanau, Eschwege, 164 Fritzlar, Kassel mit Zweigstelle in Hofgeismar, Korbach, Melsungen, Dillenburg mit Zweigstelle 165 in Herborn, Limburg a. d. Lahn mit Zweigstelle in Hadamar, Weilburg, Wetzlar, Biedenkopf, 166 Frankenberg (Eder), Kirchhain, Marburg, Schwalmstadt, Bad Schwalbach, Rüdesheim am Rhein, 167 Idstein, Wiesbaden
168 Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird durch die folgenden Gerichte in Hessen gebildet:
169 o Hessisches Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main
170 o 7 Arbeitsgerichte in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel, Offenbach am Main, 171 Wiesbaden
172 Die Finanzgerichtsbarkeit wird in Hessen durch das hessische Finanzgericht in Kassel ausgeübt.
173 Die Sozialgerichtsbarkeit umfasst in Hessen die folgenden Gerichte:
174 o Hessisches Landessozialgericht in Darmstadt
175 o 7 Sozialgerichte in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden
176 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch die folgenden Gerichte gebildet:
177 o Hessischer Verwaltungsgerichtshof in Kassel
178 o 5 Verwaltungsgerichte in Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel, Wiesbaden
179 Jedes Gericht verfügt über eine eigene Behördenleitung, die die Verwaltungstätigkeiten des Gerichtes 180 ausübt und das Gericht gegenüber externen juristischen oder natürlichen Personen vertritt.
181 3.1.3 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
182 Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist zentraler Dienstleister für Informations- und 183 Kommunikationstechnik für alle Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes 184 Hessen.
185 Ihre Zuständigkeit betrifft insofern den Betrieb der Gebietsrechenzentren sowie die ent-sprechende 186 Bereitstellung der IT-Infrastruktur und des Justiz-LANs.
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3: Ist-Situation -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
187 3.1.4 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
188 Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist der zentrale Bau- und Immobili-endienstleister 189 der hessischen Landesverwaltung und übernimmt im Auftrag des Landes Hessen Aufgaben im Bau-, 190 Transaktions- und Gebäudemanagement. Der LBIH verantwortet als technischer Dienstleister die bauliche 191 Infrastruktur an den Standorten der hessischen Justiz. Dazu zählen Planung, Umsetzung und Unterhaltung 192 der baulichen Gegebenheiten – einschließlich der technischen Gebäudeausstattung mit IT-relevanten 193 Komponenten wie Leitungswegen, Stromversorgung und Raumklimatisierung. Die IT-Stelle hat den LBIH 194 im Rahmen des Bau- und Gebäudemanagements für die Gebäude der Gerichte beauftragt, die 195 Gerichtssäle mit den Anschlüssen auszustatten, die für die spätere Nutzung der vorliegend 196 ausgeschriebenen Medientechnik notwendig sind.
197 3.1.5 Projektrelevante Sitzungssäle
198 Eine Liste mit den projektrelevanten Sitzungssälen befindet sich im Anhang.
199 HINWEIS: Standortveränderungen sind in der Zukunft vorbehalten.
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3: Ist-Situation -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
200 3.2 Ausstattungskonzept
201 Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) führt bereits seit dem Jahr 2020 vorbereitende 202 Verkabelungsmaßnahmen für die spätere medientechnische Ausstattung durch. Da sich die gesetzlichen 203 Anforderungen an die Medientechnik in der Zwischenzeit mehrfach geändert haben, weisen die bereits 204 verkabelten Säle unterschiedliche Anschlussquantitäten auf. Sukzessive wird der LBIH alle Sitzungssäle 205 bzgl. Stromversorgung und Verkabelung ertüchtigen.
206 Ausgehend hiervon plant die AG die Ausstattung der Sitzungssäle in möglicherweise unterschiedlichen 207 Stufen, die sich am jeweiligen Verkabelungsstand und den damit verbundenen technischen 208 Möglichkeiten orientieren.
209 Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage des Landes Hessen wurde der Flächen-Rollout von 210 Medienwagen in der Variante 3.0 mit interaktivem Display auf Basis Samsung und weiteren 211 medientechnischen Komponenten für das Jahr 2026 beschlossen. Ziel dieser Interimsausstattung ist die 212 zeitnahe technische Ermöglichung von hybriden Verhandlungen, ohne größere, teils bauliche 213 Maßnahmen. Der Medienwagen 3.0 ist nicht Bestandteil der Ausschreibung und besteht aus folgenden 214 Komponenten:
215 Interaktivem Display des Herstellers Samsung auf Rollwagen
216 o WM65FX
217 o WM75FX
218 o WM85FX
219 Owl Labs 360-Grad-Kamera - Modell 4+
220 USB-Mikrofon-Lösung - EPOS Expand 80T, evtl. mit 1 bis 2 Erweiterungsmikrofonen
221 USB-Hub; Kabel; etc.
222 Zweiter Monitor für Vorsitzenden (Modell: Dell P2424HT)
223 Zusätzlich werden folgende Komponenten durch die AG in den Sitzungssälen verortet:
224 Hubschwenkarme für die staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertreter
225 HINWEIS: Die genannten Fabrikate/Produkte beschreiben ausschließlich den Bestand; Anforderungen 226 an neu zu liefernde Komponenten ergeben sich u.a. aus Kapitel 4.8 und 6
227 Weitere Details werden zwischen dem AN und der AG im Zuge der Workshops (siehe Kapitel 11) 228 abgestimmt und definiert. Umfang Medien- bzw. Videotechnik siehe Kapitel 2.2.
229 3.2.1 Ertüchtigung des Medienwagen 3.0
230 Im Zuge des Projektes und in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel muss der Medienwagen 3.0 231 dahingehend ertüchtigt werden, dass eine gesicherte Übertragung von Bildern, die u.a. per Annotation 232 auf dem interaktiven Display bearbeitet, oder Medien, die per USB-Stick auf dem interaktiven Display
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3: Ist-Situation -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
233 abgespielt wurden, digital und ohne aktiven Medientransfer an das Notebook des vorsitzenden Richters 234 ermöglicht wird (Stichwort: gesicherter Rückkanal). Die funktionalen Anforderungen sind dem Kapitel 6 235 zu entnehmen.
236 3.2.2 Bedienkomfort-Ausstattung
237 Das Konzept sieht bei der Ausstattungsvariante „Bedienkomfort“ den Einsatz von 238 Mediennetzkomponenten (siehe Kapitel 4.8) sowie ersten Komponenten der VH-Systeme und 239 Medientechnik (siehe Kapitel 6) mit dem Ziel, vorrangig die Steuerung der Medien-Quellen (z.B. zweiter 240 Präsentationsbildschirm, etc.) einfacher und flexibler zu gestalten. Die Ausstattungsvariante 241 „Bedienkomfort“ sieht funktional folgende Systeme / Komponenten vor:
242 Weiterverwendung der interaktiven Displays, Integration in Bedienkonzept (siehe Kapitel 6.3), ggf. 243 Wandmontage, sowie Service-Leistungen
244 Weiterverwendung der Owl Labs 360-Grad-Kamera - Modell 4+, Integration in Bedienkonzept (siehe 245 Kapitel 6.3), sowie Service-Leistungen
246 Weiterverwendung der USB-Mikrofon-Lösung - EPOS Expand 80T, evtl. mit 1 bis 2 247 Erweiterungsmikrofonen, Integration in Bedienkonzept (siehe Kapitel 6.3), sowie Service-Leistungen
248 Zusätzlicher Präsentationsbildschirm, sowie Integration in Bedienkonzept (siehe Kapitel 6.3), ggf. 249 Wandmontage, sowie Service-Leistungen
250 Steuerung der Komponenten mittels Steuerungssoftware (Kap. 6.4) über Bedienpanel (Kap. 6.5), 251 Video-Hub (Kap. 6.6) sowie ggf. notwendige Sender/Empfänger (Kap. 6.6)
252 Aufbau und Sicherung des Mediennetzes (Kap. 4.8)
253 Aufbau / Integration in Managementumgebung (Kap. 10)
254 3.2.3 Zielbild-Ausstattung
255 In der Ausstattungsvariante „Zielbild“ kommen neben dem aufzubauenden bzw. zu erweiternden 256 Mediennetz, bedarfsorientiert und auf den auszustattenden Sitzungssaal abgestimmt, weitere 257 Systeme/Komponenten des in Kapitel 6 definierten Leistungsumfangs zum Einsatz. Dies umfasst 258 beispielsweise Audio-Technik, Kamera-Technik, Medien-Hub, etc.
259 Hinweis: Eine Ausstattung von Sitzungssälen kann bedarfsorientiert auch ohne die Ausstattungsvariante 260 „Bedienkomfort“ direkt in eine „Zielbild-Ausstattung“ erfolgen.
261 3.2.4 Sonderregelung für strafrechtlich genutzte Säle
262 Sitzungssäle, die für strafrechtliche Verfahren genutzt werden, sind mit mindestens 4 Kameras 263 auszustatten. Bei besonders großen Sälen kann die Anzahl der Kameras entsprechend dem jeweiligen 264 Raumbedarf auf maximal 6 Kameras erhöht werden.
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3: Ist-Situation -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
265 3.2.5 Planungsleistungen
266 Für alle avisierten Sitzungssäle wurden seitens des AG bereits umfangreiche Vorbereitungen im Sinne 267 von Planungsleistungen durchgeführt. Für jeden Sitzungssaal liegen Positionierungs- und 268 Verkabelungspläne vor. Diese beinhalten die Positionierung aller Kameras sowie jegliche Form von 269 Displays etc. Auf Basis derer erfolgt die Beauftragung des AN. Die AG geht davon aus, dass lediglich an 270 wenigen Standorten weitergehende Vorbereitungen durch den AN im Sinne der Anforderung 13.9.6 271 Standortbegehung erforderlich werden.
272 3.3 Konferenzplattformen
273 Als Konferenzplattform wird derzeit und vorwiegend folgende Plattform genutzt:
274 Cisco Webex
275 Die Bereitstellung der Konferenzplattform erfolgt durch die AG und ist kein Ausschrei-bungsgegenstand. 276 Die Einwahl in die Konferenzplattform erfolgt je Sitzungssaal ausschließlich über das Endgerät, siehe 277 Kapitel 6.2.1.1 bzw. 6.2.1.2.
278 HINWEIS: Die AG verfolgt eine strikte „Bring Your Own Meeting“ (BYOM)-Strategie / Eingerätestrategie, 279 um auch zukünftig Plattform- bzw. technologisch unabhängig zu sein. Der AN muss bei der Auswahl der 280 Systeme/Komponenten sicherstellen, dass weitere Plattformen, bei identischer Bedienung ebenfalls über 281 das Endgerät, siehe Kapitel 6.2.1.1 bzw. 6.2.1.2, integrierbar sind.
282 3.4 LAN
283 Die bestehende Netzwerkinfrastruktur ist historisch gewachsen und weist einen heterogenen Charakter 284 auf. Diese basieren auf Glasfaser- und Kupferverkabelungen.
285 Die Verkabelungsstruktur für die projektrelevanten Sitzungssäle folgt keiner einheitlichen Topologie. Es 286 existieren sowohl zentrale als auch dezentrale Verkabelungsansätze parallel zueinander, teils auch 287 sitzungssaalspezifisch.
288 Glasfaserverkabelung: In Teilbereichen ist eine LWL-Verkabelung (Singlemode und/oder Multimode) 289 vorhanden. Diese dient vorwiegend der Gebäudeanbindung (Primärverkabelung) sowie in Teilen der 290 Etagenverteilung (Sekundärverkabelung).
291 Kupferverkabelung: In weiten Teilen ist eine kupferbasierte Verkabelung (Cat 5e, Cat 6 und/oder Cat 6A) 292 verlegt. Der Zustand, die Leistungsklasse und die Dokumentationslage variieren je nach Gebäudeteil und 293 Installationszeitraum.
294 Zentrale Bereiche: In Teilen erfolgt die Netzwerkversorgung über zentrale Verteilerräume (Technikräume 295 / Serverräume) mit strukturierter Etagenverkabelung.
296 Dezentrale Bereiche: In anderen Teilen existieren dezentrale Verteilerpunkte (z.B. Etagenverteiler, 297 Unterverteiler oder Nebenräumen) ohne einheitliche Anbindung an einen zentralen Knotenpunkt.
298 Die passive Infrastruktur (CAT7-Verkabelung, zentrale Netzwerkschränke, Klima etc.) wird durch die AG 299 bereitgestellt.
300 Die passive Infrastruktur, wie dargestellt, ist kein Ausschreibungsgegenstand.
Leistungsbeschreibung Seite 11 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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3: Ist-Situation -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
301 3.5 WAN
302 Die AG geht davon aus, dass im Rahmen der Maßnahmen kein Involvieren der WAN-Infrastruktur erfolgt.
303 Die WAN-Infrastruktur ist kein Ausschreibungsgegenstand.
304 3.6 Internetanbindung
305 Der Internetzugang je Standort für das Mediennetz wird durch die AG bereitgestellt und ist kein 306 Ausschreibungsgegenstand.
307 3.7 Monitore mit Touchscreen-Funktion
308 Folgende Monitore mit Touchscreen-Funktion stellt die AG derzeit in den Sitzungssälen bereit:
309 Fujitsu E24-9 Touch (im Einsatz bis voraussichtlich Ende End of Sales)
310 Dell P2424HT Touch (im Einsatz bis voraussichtlich Ende End of Sales)
311 3.8 Notebooks und Tablets
312 Folgende Endgeräte stellt die AG derzeit in den Sitzungsälen bereit:
313 Tablets:
314 Microsoft Surface Pro 7+ (im Einsatz bis voraussichtlich Ende 2027)
315 Fujitsu U9312X (im Einsatz bis voraussichtlich Mitte 2029)
316 Lenovo ThinkPad L13 G4 (im Einsatz bis voraussichtlich Ende 2029)
317 Lenovo ThinkPad X12 G2 (im Einsatz bis voraussichtlich Ende 2030)
318 Standard-Notebooks:
319 Fujitsu E5410 (im Einsatz bis voraussichtlich Mitte 2027)
320 Fujitsu Lifebook E5411 (im Einsatz bis voraussichtlich Mitte 2028)
321 Fujitsu Lifebook E5412 (im Einsatz bis voraussichtlich Mitte 2029)
322 Lenovo ThinkPad L15 (im Einsatz bis voraussichtlich Mitte 2031)
323 Lenovo ThinkPad L16 G1 (im Einsatz bis voraussichtlich Mitte 2031)
324 Lenovo ThinkPad L16 G2 (im Einsatz bis Mindestens Ende 2031)
325 Performance-Notebooks für Sehbehinderte:
326 Lenovo ThinkPad P16v (im Einsatz bis voraussichtlich Mitte 2029)
327 Lenovo ThinkPad (im Einsatz bis voraussichtlich Ende 2031)
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3: Ist-Situation -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
328 HINWEIS:
329 Die aufgeführten Hersteller Modelle können sich bei der hardwareseitigen Ausstattung unterscheiden 330 und verfügen AG-intern über abweichende Bezeichnungen.
331 3.9 Dockingstation
332 Folgende Dockingstationen stellt die AG derzeit in u.a. den Sitzungssälen bereit:
333 Targus DOCK430 (im Einsatz bis voraussichtlich Ende jjjj)
334 Fujitsu USB Type-C PR09 (im Einsatz bis voraussichtlich Ende jjjj)
335 3.10 Akustische Maßnahmen
336 Eventuell notwendige akustische Maßnahmen innerhalb der Sitzungssäle sind kein 337 Ausschreibungsgegenstand.
338 Der AN weist im Ausführungskonzept saalbezogen darauf hin, wenn die akustischen 339 Rahmenbedingungen die geforderte Audioqualität gefährden; erforderliche raumakustische 340 Maßnahmen beauftragt die AG gesondert.
341 3.11 Reinvestitionen
342 Die in Kapitel 3 benannten Produkte, Systeme und Komponenten geben ausschließlich den Bestand zum 343 Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung wieder. Sämtliche dort aufgeführten Komponenten 344 unterliegen einem fortlaufenden Reinvestitionszyklus der AG. Die AG behält sich ausdrücklich vor, 345 einzelne oder sämtliche dieser Produkte jederzeit durch Nachfolgeprodukte, durch Produkte anderer 346 Hersteller oder durch abweichende Technologien zu ersetzen sowie Versions-, Release- und 347 Firmwarestände zu ändern.
348 Eine Zusicherung, dass die in Kapitel 3 genannten Produkte während der Vertragslaufzeit unverändert 349 fortbestehen, wird ausdrücklich nicht gegeben. Ein Bestandsschutz besteht nicht.
350 Der AN hat diesen Umstand bei der Auswahl der von ihm angebotenen Produkte, Komponenten und 351 Schnittstellen zwingend zu berücksichtigen. Anzubieten sind ausschließlich herstelleroffene, auf 352 anerkannten und dokumentierten Standards basierende Lösungen, die auch nach einem Austausch oder 353 einer Weiterentwicklung der in Kapitel 3 genannten Produkte ohne funktionale Einschränkung 354 weiterbetrieben werden können. Lösungen, deren Funktionsfähigkeit an ein konkretes Produkt, eine 355 konkrete Produktversion oder einen konkreten Hersteller gebunden ist, sind nicht zulässig.
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4: Übergreifende Anforderungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
356 4 Übergreifende Anforderungen
357 4.1 Green-IT
358 Green IT ist ein Sammelbegriff für umweltverträgliche Technologie-Produkte und -Dienstleistungen sowie 359 sämtliche Bemühungen, Informations- und Kommunikationstech-nologien möglichst 360 ressourcenschonend zu nutzen. Entsprechende Maßnahmen können zu jedem Lebenszyklus eines 361 Produktes greifen: von ihrer Herstellung bis zur Entsorgung.
362 Es gibt zahlreiche Maßnahmen, mit denen sich die Herstellung, Nutzung und Entsorgung digitaler 363 Technologien nachhaltiger gestalten lässt. Sowohl Hersteller als auch Anwender können dazu beitragen, 364 das Konzept von Green IT möglichst umfassend zu verwirklichen. Dazu gehört unter anderem die 365 Verwirklichung folgender Ziele:
366 Verringerung des Ressourcen- und Energieverbrauchs bei der Hardware-Herstellung
367 Soziale und faire Arbeitsbedingungen in der Produktion
368 Herstellung möglichst langlebiger Hardware
369 Ressourcenschonende Entwicklung von Software
370 Reduktion des Energieverbrauchs bei der Nutzung von IT
371 Recycling und energiesparende Entsorgung
372 Vermeiden unnötiger Papierausdrucke
373 Einsatz von IT zur Reduktion von Emissionen anderer Produkte
374 Die AG strebt in diesem Sinne einen höheren Grad an Green IT an.
375 4.2 Barrierefreiheit
376 Die Ausstattung hat sich auch an den Zielen des hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes zu 377 orientieren. Danach soll die Benachteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen beseitigt und 378 verhindert werden sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit 379 Beeinträchtigungen am Leben in der Gesellschaft gefördert, geschützt und gewährleistet werden (§ 1 380 HessBGG). Barrierefrei sind technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der 381 Informationsverarbeitung, wenn sie für Menschen mit Beeinträchtigungen in der allgemein üblichen 382 Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (§ 383 3 Abs.1 HessBGG). Die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Sitzungssaalausstattung gelten dabei 384 gleichermaßen für die Berufsträger wie für die Verfahrensbeteiligten.
385 Alle Anwendungen sowie die Hardware zur Bedienung der VH-Systeme/Komponenten müssen der 386 Barrierefreie-Informationstechnik entsprechen. Folgende Regelungen sind einzuhalten:
387 Software-Bedienoberflächen: konform zu EN 301 549 (i. V. m. WCAG 2.1 AA);
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4: Übergreifende Anforderungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
388 Hardware-Bedienelemente: einschlägige der Kapitel EN 301 549
389 Der AN muss Nachweise, Konformitätserklärung/Accessibility-Statement, zur Erfüllung der Barrierefreie- 390 Informationstechnik vorlegen.
391 Darüber hinaus sollen alternative Ansichts- und Bedienungsmodi verfügbar sein, die eine barrierefreie 392 Nutzung bei visuellen und motorischen Einschränkungen nach den Richtlinien aus den Anforderungen der 393 DIN-ISO 9241-171 ermöglichen. Dies gilt auch für die angebotenen Systeme/Komponenten, soweit diese 394 für den Anwender relevant sind.
395 Alle angebotenen Systeme/Komponenten sollen gemäß den aktuell geltenden WCAG-Standards mit 396 Konformitätsstufe AA definiert sein.
397 Das System soll für visuell und/oder motorisch eingeschränkte Nutzer bedienbar sein. Auditiv 398 eingeschränkte richterliche Anwender verfügen über Hilfsmittel zur Ermöglichung einer mündlichen 399 Verhandlung. Die Erweiterung des Audiosystems um Hilfsmittel für übrige auditiv eingeschränkte 400 Prozessbeteiligte (Kläger, Beklagte, Zeugen) muss möglich sein.
401 4.3 Ergonomie / Arbeitsschutz
402 Der AN muss bei der Auswahl der Systeme/Komponenten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung 403 beachten, insbesondere die arbeitsmedizinischen Aspekte, Ergonomie und Bedienungsfreundlichkeit (vgl. 404 Ziffer 6 Anhang zu § 3 Abs. 1 ArbeitsstättenVO).
405 4.4 Entsorgung
406 Sowohl die fachgerechte Entsorgung von anfallenden Verpackungsmaterialien der Komponenten als auch 407 die Entsorgung von eventuellen Altgeräten, die durch den AN ersetzt werden, sowie Komponenten, die 408 von dem AN im Fall eines Austausches geliefert werden, muss durch den AN erfolgen und ist kostenneutral 409 für die AG. Auf Verlangen des AG wird für die Installation bzw. den Betrieb nicht benötigtes Zubehör 410 (Kabel, Adapter, Montagematerial etc.) an die AG übergeben. Die notwendigen Prozesse werden im Zuge 411 der Migration zwischen dem AN und der AG detailliert abgestimmt.
412 4.5 Werkzeuge und Montagematerial
413 Notwendige Werkzeuge, Messgeräte, Montagematerial (z.B. Schrauben, Verbindungstechnik für 414 Wandmontage, Kabelbinder, Verschraubungen etc.), welche für die Leistungserbringung und Installation 415 der jeweiligen Systeme bzw. Komponenten benötigt werden, müssen durch den AN kostenneutral 416 bereitgestellt werden und sind mitzuführen. Der AN ist hierfür selbst verantwortlich. Geeignete 417 Arbeitsgeräte (Leitern, Hubsteiger/Arbeitsbühne etc.) müssen durch den AN für die AG kostenneutral 418 bereitgestellt werden bzw. mitgeführt werden.
419 4.6 Zugang zu Räumlichkeiten
420 Aufgrund bestimmter Sicherheitsanforderungen ist ein Zugang ggf. nur unter vorheriger Vorlage eines 421 Personalausweises bzw. ggf. entsprechender Berechtigungsausweise und/oder unter Begleitung durch 422 entsprechende Mitarbeitende des AG bzw. der jeweiligen Einzelbehörde möglich.
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4: Übergreifende Anforderungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
423 Notwendige Zugangserfordernisse, Zeiträume und Personen sind frühzeitig (Mindestvorlauf 10 424 Arbeitstage) mit der AG abzustimmen und in Textform anzumelden.
425 4.7 Lautstärke der Systeme/Komponenten
426 Bei der Auswahl der Systeme/Komponenten muss der AN sicherstellen, dass Komponenten, die im 427 Sitzungssaal verortet werden, im Betrieb einen Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschreiten.
428 Bei zentralen Systemen/Komponenten, die ggf. im Technikraum verortet werden, wird von dieser 429 Anforderung Abstand genommen (z.B. Medien-Switch 48-Port).
430 4.8 Beistellleistungen und Montagevorgaben
431 Nachfolgend sind die Beistellleistungen der AG sowie die Vorgaben an den AN für die Montage der 432 jeweiligen Systeme/Komponenten dargestellt:
433 4.8.1 Rahmenbedingungen
434 Die Beistellleistungen werden durch die AG oder durch von ihr beauftragte Dienstleister erbracht. Der AN 435 richtet sämtliche Anforderungen und Anzeigen ausschließlich in Textform an den von der AG benannten 436 Ansprechpartner; eine unmittelbare Abstimmung mit Dienstleistern der AG, der Liegenschaftsverwaltung 437 oder den Nutzern ist unzulässig. Anforderungen sind saalbezogen und mindestens 20 Arbeitstage vor dem 438 vorgesehenen Montagebeginn zu stellen.
439 4.8.2 Einweisung vor Ort
440 Nach Erfordernis erfolgt eine Einweisung in die jeweiligen Begebenheiten der auszustattenden 441 Sitzungssäle durch einen von der AG je Liegenschaft benannten Verantwortlichen. Der AN hat den Termin 442 mindestens 20 Arbeitstage vorher anzufragen und sich dabei eigenverantwortlich über Zuwegung, 443 Transportwege, Raumgeometrie, vorhandene Anschlusspunkte und Mobiliar zu unterrichten.
444 4.8.3 Angaben der AG zur Bausubstanz
445 Die AG teilt dem AN zu jeder vorgesehenen Positionierung der Monitore (Präsentationsmonitore / 446 interaktive Displays) mit, ob die betreffende Wand in Massivbauweise oder in Trockenbauweise errichtet 447 wurde, welche Ausführungsvariante der Befestigung sie empfiehlt und ob das Bauwerk vor oder nach 448 1993 errichtet wurde. Diese Angaben beruhen auf einer Inaugenscheinnahme der Bausubstanz, ggf. unter 449 Hinzuziehung vorliegender Baudokumentation, Plandarstellungen und statischer Berechnungen, nicht 450 jedoch auf Bauteilöffnungen oder Sondierbohrungen. Sie stellen weder eine Zusicherung noch einen 451 Nachweis der Tragfähigkeit dar und entbinden den AN nicht von seinen eigenen Prüf- und 452 Hinweispflichten. Die Angaben erfolgen saalbezogen und sukzessive, spätestens 30 Arbeitstage vor dem 453 vereinbarten Montagebeginn im jeweiligen Saal; ein Anspruch auf gleichzeitige Bereitstellung für alle Säle 454 besteht nicht.
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Sitzungssaalausstattung
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455 4.8.4 Befestigung der u.a. I-Displays
456 Der AN ist für die sichere und dauerhafte Befestigung von u.a. I-Displays, Halterungen und weiteren 457 Komponenten verantwortlich. Der AN hat unter Berücksichtigung des Gewichts und der Ausladung der 458 jeweiligen Halterung, der vorgefundenen Wandkonstruktion und der Information durch die AG 459 (Inaugenscheinnahme) geeignete Befestigungsmittel auszuwählen und die erforderlichen Maßnahmen zu 460 planen, zu liefern und auszuführen. Dies schließt bei Wänden in Trockenbauweise die Verstärkung der 461 Wandkonstruktion ein.
462 Vereinzelt müssen u.a. I-Displays auch an geeignete Holzvertäfelungen montiert werden. Bei 463 Trockenbauweise und Holzvertäfelung ist die Last in die tragende Unterkonstruktion bzw. in die 464 flankierenden Bauteile einzuleiten. Eine Befestigung ausschließlich in der Beplankung oder in der 465 Vertäfelung, auch unter Verwendung von Hohlraumdübeln, ist unzulässig.
466 Für die Montage von PTZ-Kameras und Lautsprechern ist bedarfsweise und saalabhängig ggf. auch eine 467 Verstärkung der Wandkonstruktion erforderlich.
468 Anforderungen an die Befestigung
469 Die Befestigung muss das Gewicht von u.a. I-Displays und Halterung einschließlich der aus Ausladung, 470 Schwenk- und Neigebewegungen entstehenden Hebelkräfte dauerhaft und ohne Verformung der 471 Wandoberfläche aufnehmen. Es sind Befestigungsmittel und Bauteile mit Verwendbarkeits- bzw. 472 Systemnachweis für den vorgefundenen Untergrund zu verwenden; die Montagevorgaben der Hersteller 473 sind einzuhalten. Die brandschutz- und schalltechnischen Eigenschaften der Wand sind zu erhalten; 474 zudem ist ausreichend Fläche für eine spätere Korrektur der Montagehöhe und -position innerhalb des 475 Befestigungsrasters vorzusehen.
476 Ausführung und Freigabe
477 Der AN ermittelt vor Ausführung die erforderliche Maßnahme anhand der örtlichen Wandkonstruktion 478 sowie des Gewichts und der Ausladung der vorgesehenen Halterung. Die Wahl des Verfahrens obliegt 479 dem AN. Sind Eingriffe in die Wandkonstruktion erforderlich, legt der AN der AG die vorgesehene 480 Ausführung unter Angabe der Position und der verwendeten Bauteile in Textform zur Freigabe vor; die 481 Arbeiten dürfen erst nach Freigabe beginnen.
482 Vor dem Öffnen einer Wand ist eine Leitungsortung durchzuführen. Weichen die tatsächlichen 483 Verhältnisse von der Information der AG ab, ist der Wandaufbau nicht bestimmbar oder bestehen Zweifel 484 an der Tragfähigkeit, hat der AN die Arbeiten an dieser Position einzustellen, die Wand zu verschließen 485 und der AG unverzüglich in Textform Bedenken anzuzeigen; andernfalls kann er sich auf die Information 486 der AG nicht berufen. Die AG entscheidet in diesen Fällen über das weitere Vorgehen, gegebenenfalls 487 über eine alternative Montagevariante.
488 Eingriffe des AN in die Wandkonstruktion sind als eigener, dem Montagetermin zeitlich vorgelagerter 489 Arbeitsgang zu planen und mit der AG abzustimmen; etwaige Beistellleistungen der AG gemäß Kapitel 490 4.8.5 sind in der Terminplanung zu berücksichtigen. Trocknungs- und Aushärtungszeiten sind zu 491 berücksichtigen.
492 Oberflächen
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493 Geöffnete Flächen sind zu verschließen und in Spachtelqualität Q3 herzustellen; die ausgebesserte Fläche 494 ist farblich an den Bestand anzugleichen. Ein Anstrich der gesamten Wandfläche ist nicht Bestandteil der 495 Leistung und erfolgt nur auf gesonderte Beauftragung der AG.
496 Dokumentation
497 Je Montageposition ist ein Montageprotokoll mit Angabe des vorgefundenen Untergrundes, der 498 ausgeführten Maßnahme, des verwendeten Befestigungssystems und einer Fotodokumentation zu 499 führen und der AG zur Abnahme zu übergeben. Bei Eingriffen in die Wandkonstruktion ist der 500 Einbauzustand vor dem Schließen der Beplankung fotografisch zu dokumentieren und der AG in Textform 501 zur Freigabe vorzulegen.
502 4.8.5 Bauliche Ertüchtigungen
503 Erforderliche bauliche Ertüchtigungen, insbesondere Wandverstärkungen oder tragfähige 504 Unterkonstruktionen in Trockenbauwänden, erbringt der AN gemäß Kapitel 4.8.4 als Teil seiner Leistung. 505 Nicht vom AN geschuldet sind Eingriffe in tragende, brandschutztechnisch klassifizierte oder 506 denkmalgeschützte Bauteile, die über das Setzen von Befestigungsmitteln hinausgehen, sowie 507 Schadstoffsanierungen; diese erbringt die AG bei Bedarf als Beistellleistung. Der AN hat die hierfür 508 erforderlichen Angaben zu Position, Maßen, Befestigungsraster, Gewicht und einzuleitenden Lasten 509 mindestens 20 Arbeitstage vor dem vorgesehenen Montagebeginn bereitzustellen.
510 4.8.6 Montagevarianten, Kameras und Lautsprecher
511 Ist eine Wandmontage nicht realisierbar, entscheidet die AG über die Ausführungsvariante 512 (Deckenmontage, Stele bzw. Standfuß oder mobile Lösung). Die Montage von PTZ-Kameras und 513 Lautsprechern ist (ggf. mit Wandverstärkungen) grundsätzlich an Wänden möglich; benennt die AG im 514 Einzelfall eine alternative Position, hat der AN diese umzusetzen, ohne dass hieraus ein Anspruch auf 515 Mehrvergütung entsteht, soweit der Aufwand vergleichbar ist.
516 4.8.7 Bohrungen am Mobiliar
517 Bohrungen und Auslässe an den Tischen der Richterbank und der Verfahrensbeteiligten, sowohl 518 freistehend als auch fest verbaut, führt der AN ausschließlich nach saalbezogener Freigabe der AG in 519 Textform aus. Lage und Ausführung sind vorab abzustimmen; die erste Ausführung je Liegenschaft ist der 520 AG zu bemustern. Die Ausführung hat ausrissfrei, mit Absaugung an der Bearbeitungsstelle und mit 521 Kantenschutz zu erfolgen; für Beschädigungen haftet der AN.
522 4.8.8 Schutzmaßnahmen bei Bohrarbeiten
523 Sollten bei Bohrungen in Wände, Decken oder Böden Maßnahmen zum Schutz des die Bohrungen 524 ausführenden Personals, des im Raum befindlichen Mobiliars oder der später den Raum verwendenden 525 Nutzer erforderlich werden, hat der AN in geeigneter Weise entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Bei 526 Bauwerken, die vor 1993 errichtet wurden, besteht ein genereller Schadstoffverdacht; der AN hat 527 staubarme Bohrverfahren mit Absaugung einzusetzen, das Mobiliar abzudecken und den Arbeitsbereich 528 vor Rückgabe des Saals vollständig zu reinigen. Ergeben sich Anhaltspunkte für Schadstoffe, sind die 529 Arbeiten an der betreffenden Position sofort einzustellen und die AG unverzüglich zu unterrichten; eine
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530 eigenmächtige Fortsetzung der Arbeiten oder eine Sanierung durch den AN ist untersagt. Bohrungen in 531 tragende, brandschutztechnisch klassifizierte oder denkmalgeschützte Bauteile bedürfen der vorherigen 532 Freigabe der AG; Durchdringungen raumabschließender Bauteile sind vom AN fachgerecht zu schotten.
533 4.8.9 Wandertüchtigungen (Funktionale Anforderung)
534 Sind für die Montage von Displays, PTZ-Kameras oder Lautsprechern Wandertüchtigungen erforderlich, 535 erbringt der AN diese nach den nachfolgenden Anforderungen. Die Ausführung ist je Montageposition 536 vorab mit der AG abzustimmen.
537 4.8.9.1 Übergreifende Anforderungen
538 Nachfolgende Anforderungen gelten für alle Wandertüchtigungen:
539 Vor dem Öffnen einer Wand führt der AN eine Leitungsortung durch
540 Die Last wird in das Ständerwerk bzw. in den tragenden Untergrund eingeleitet, nicht nur in die 541 Beplankung
542 Es werden nur für den Untergrund geeignete Befestigungsmittel verwendet; die Montagevorgaben 543 der Hersteller sind einzuhalten
544 Brandschutz und Schallschutz der Wand bleiben erhalten
545 Geöffnete Flächen werden in Q3 verspachtelt und farblich an den Bestand angepasst
546 Je Montageposition erstellt der AN ein Montageprotokoll mit Fotos (siehe Kapitel 4.8.5)
547 Eingriffe in tragende, brandschutztechnisch klassifizierte oder denkmalgeschützte Bauteile sowie 548 Schadstoffsanierungen sind nicht Teil dieser Leistung (siehe Kapitel 4.8.6)
549 4.8.9.2 Trockenbauwand (Funktionale Anforderung)
550 Die Trockenbauwand (Metall- oder Holzständerwerk) wird so ertüchtigt, dass ein Display mit Halterung 551 bis 100 kg und einer Ausladung bis 60 cm sicher befestigt werden kann. Folgende Leistungen sind 552 enthalten:
553 Öffnen der Beplankung
554 Einbau einer Traverse oder Tragplatte zwischen den Ständerprofilen
555 Befestigungspunkte passend zum Raster der Halterung, mit Spielraum für eine spätere Anpassung 556 von Höhe und Position
557 Schließen der Beplankung und Wiederherstellung der Oberfläche
558 4.8.9.3 Holzvertäfelung und Vorsatzschale (Funktionale Anforderung)
559 Bei Wänden mit Holzvertäfelung oder Vorsatzschale wird das Display mit Halterung bis 100 kg durch die 560 Verkleidung hindurch am tragenden Untergrund befestigt. Folgende Leistungen sind enthalten:
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4: Übergreifende Anforderungen -
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561 Prüfung von Wandaufbau und Hohlraumtiefe
562 Durchsteckmontage mit Distanzelementen, damit die Verkleidung nicht belastet wird
563 Fachgerechte Ausführung der Durchbrüche
564 Bemusterung der ersten Ausführung je Liegenschaft
565 Saubere Wiederherstellung der Vertäfelung, z. B. mit passenden Abdeckungen
566 4.8.9.4 PTZ-Kameras und Lautsprecher (Funktionale Anforderung)
567 Die Wand wird lokal verstärkt, damit eine PTZ-Kamera oder ein Wandlautsprecher mit Halterung bis 20 568 kg sicher befestigt werden kann. Folgende Leistungen sind enthalten:
569 Einbau einer Verstärkungsplatte oder eines Einlegeprofils
570 Schwingungsarme Befestigung, damit die PTZ-Kamera auch beim Schwenken, Neigen und Zoomen 571 ein ruhiges Bild liefert
572 Kabeldurchführung zur Anschlussposition
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573 5 Schließen der Öffnungen und Wiederherstellung der OberflächeMediennetz
574 Derzeit verfügen die Standorte des AG über kein dediziertes Mediennetz. Der AN muss ein 575 eigenständiges Mediennetz samt aller hierfür notwendigen Systeme und Komponenten neu aufbauen 576 und im laufenden Betrieb servicieren. Erforderliche Leitungswege werden durch die AG bzw. Dritte 577 bereitgestellt.
578 Das Mediennetz dient innerhalb der Sitzungssäle der Kommunikation zwischen den medientechnischen 579 Komponenten. Der audiovisuelle Datenverkehr für die Videokommunikation wird über den Richter-PC 580 geführt (derzeit Webex). Über die bestehende hausinterne Verkabelung, die durch den AN 581 bereitzustellenden Etagen-Switche und einen dedizierten, hierfür bereitgestellten DSL-Anschluss (siehe 582 Kapitel 3.6) ist das Mediennetz darüber hinaus ausschließlich für Wartungs-, Service- und 583 Monitoringzwecke durch den AN zu nutzen und entsprechend zu betreiben.
584 Das Mediennetz und das Justiznetz müssen zwingend sowohl physikalisch als auch logisch voneinander 585 getrennt sein. Der AN muss sicherstellen, dass über die Schnittstellen am Notebook ausschließlich 586 audiovisuelle Daten übertragen werden.
587 Nachfolgende Anforderungen werden an das Mediennetz gestellt:
588 Der AN muss das neu zu errichtende Mediennetz in die bestehende heterogene Netzwerkumgebung 589 (passive Verkabelung) integrieren, von der Terminierung des DSL-Anschlusses über die Etagen bis in 590 die jeweiligen Sitzungssäle, wo eine zentrale bzw. dezentrale Verkabelung besteht. Bedarfsweise 591 muss im Rahmen der Planungsleistung eine Bestandsaufnahme der vorhandenen passiven und 592 aktiven Netzwerkinfrastruktur durchgeführt werden.
593 Der AN muss bestehende Leitungswege (LWL und Kupfer) nutzen, sofern diese die technischen 594 Anforderungen des Mediennetzes erfüllen.
595 Bestehende Verkabelungsstrecken, die die Anforderungen nicht erfüllen, sind durch den AN 596 aufzuzeigen und nach Abstimmung mit der AG zu ertüchtigen.
597 Der AN muss ein dediziertes Mediennetz liefern und in Betrieb nehmen, dass die neue 598 Medientechnik in den betroffenen Räumen netzwerkseitig versorgt. Das Mediennetz muss etagen- 599 und ggf. gebäudeübergreifend ausgeführt werden.
600 Das Mediennetz muss physisch vom bestehenden Datennetz getrennt ausgeführt werden. Eine rein 601 logische Trennung (z.B. ausschließlich über VLAN-Segmentierung) ist nicht zulässig. Der AN muss 602 eine eigenständige aktive Netzwerkinfrastruktur für das Mediennetz bereitstellen.
603 Der AN muss die erforderlichen aktiven Netzwerkkomponenten für das Mediennetz liefern, 604 konfigurieren und in Betrieb nehmen.
605 Der AN muss sicherstellen, dass das Mediennetz die erforderliche Bandbreite und 606 Latenzanforderungen für AV-over-IP-Übertragungen mindestens innerhalb der Sitzungssäle erfüllt.
607 Der AN muss innerhalb des Mediennetzes eine logische Segmentierung mittels VLANs vornehmen. 608 Mindestens folgende Funktionsbereiche sind voneinander zu trennen: Gerätesteuerung,
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609 Monitoring/Telemetrie und Firmware-/Update-Verteilung. Die Kommunikation zwischen den 610 Segmenten darf nur über definierte und dokumentierte Regeln (ACLs) erfolgen.
611 5.1 Rack-Kapazitäten und Verortung der Komponenten
612 Die Gegebenheiten in den Sitzungssälen/Standorten sind uneinheitlich. Für das Mediennetz und die 613 Medientechnik steht in der Regel nur eine begrenzte Rack-Kapazität zur Verfügung. Verbaut sind 614 Netzwerkschränke unterschiedlicher Hersteller, Bauformen und Baujahre; Bautiefe, nutzbare 615 Höheneinheiten, Belegungsgrad und Zugänglichkeit können sich von Standort zu Standort und/oder von 616 Saal zu Saal unterscheiden. Der AN muss daher darauf vorbereitet sein, im Rollout auf unterschiedlichste 617 Einbausituationen zu treffen, und seine Lösung so auslegen, dass sie in allen Fällen umsetzbar bleibt. Die 618 AG kann Informationen zu den Rack-Kapazitäten im Vorfeld bereitstellen.
619 Anzutreffen sind unter anderem kompakte Schränke mit etwa 12 HE, die unmittelbar im Sitzungssaal, 620 beispielsweise unter der Richterbank, verbaut sind, ebenso wie größere Schränke mit etwa 25 HE in einem 621 angrenzenden Neben- oder Technikraum. Ebenso unterschiedlich sind die Zugangs- und 622 Bestückungsmöglichkeiten: Bei ausreichender Bautiefe und störungsfreiem Zugang von beiden Seiten 623 kann eine beidseitige Bestückung möglich sein; vielfach lässt die Einbausituation jedoch nur eine 624 einseitige Bestückung zu. Ebenso kann es vorkommen, dass die verfügbaren Höheneinheiten aufgrund 625 älterer Verkabelungsstände bereits weitgehend belegt sind und für die Medientechnik nicht ausreichen.
626 Der AN muss auch für diese Fälle eine Lösung vorsehen. In Betracht kommen die Neuordnung der 627 vorhandenen Bestückung, die Lieferung eines zusätzlichen Netzwerkschrankes oder, soweit die örtlichen 628 Gegebenheiten dies zulassen, der Austausch eines vorhandenen Schrankes gegen ein größeres Modell. 629 Neu gelieferte oder getauschte Schränke sind in die vorhandene heterogene Netzwerkinfrastruktur 630 einzubinden; die bestehende Belegung ist dabei zu übernehmen und funktionsfähig wiederherzustellen.
631 Ebenso kann es erforderlich sein, die für einen Sitzungssaal benötigten Komponenten auf mehrere 632 Schränke innerhalb desselben Gebäudes zu verteilen, etwa auf einen Schrank im Saal und einen weiteren 633 in einem Nebenraum oder auf einer anderen Etage. Der AN muss eine solche Aufteilung technisch 634 unterstützen und dabei sicherstellen, dass Funktion, Signalqualität, Latenz und Bedienbarkeit der Anlage 635 unverändert gewährleistet bleiben. Die hierfür erforderliche Verbindung zwischen den Schränken ist vom 636 AN vorzusehen.
637 Vor diesem Hintergrund kommt der Kompaktheit der Lösung besondere Bedeutung zu. Der AN muss bei 638 der Auswahl der Systemkomponenten auf eine möglichst kompakte Bauweise, einen geringen Bedarf an 639 Höheneinheiten und eine flexible Verortung der Komponenten achten. Je nach Saal kann es erforderlich 640 sein, einzelne Komponenten dezentral zu platzieren, beispielsweise verdeckt unter Tischen im 641 Sitzungssaal oder abgesetzt in benachbarten Räumlichkeiten, angebunden über Kupfer- (mindestens Cat 642 7) oder Glasfaserverkabelung. Lösungen, die eine zusammenhängende Einbaufläche in einem Schrank 643 voraussetzen, sind daher nur eingeschränkt geeignet.
644 Die raumspezifischen Anforderungen, verfügbaren Kapazitäten und Platzbedarfe werden zwischen der AG 645 und dem AN im Zuge der Workshops (siehe Kapitel 12) abgestimmt und festgelegt.
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646 5.2 Abweichungen Verkabelung
647 Die bauseitige Verkabelung wurde saalindividuell ausgeführt. In Einzelfällen kann es daher vorkommen, 648 dass die Anzahl oder Lage der vorhandenen Anschlusspunkte (LAN / Stromanschluss) von der für die 649 Ausstattung vorgesehene Positionierung abweicht. So kann an einer Wand beispielsweise ein LAN- 650 Anschluss weniger vorhanden sein, als Komponenten anzuschließen sind, oder es wurde lediglich ein 651 Kabel zu einer Tischreihe geführt, ohne dass jeder Beteiligtentisch einzeln verkabelt ist. Eine 652 Nachverkabelung ist in solchen Fällen in der Regel nicht vorgesehen.
653 Der AN muss darauf vorbereitet sein, derartige Abweichungen im Rahmen seiner Leistung 654 auszugleichen, etwa durch den Einsatz geeigneter Switche oder durch eine Unterverteilung innerhalb 655 der Tischreihe. Es wird gefordert, entsprechende Komponenten sowie Patch- und Anschlusskabel in 656 ausreichender Menge und Länge bei den Montageeinsätzen mitzuführen, damit ein Ausgleich 657 unmittelbar vor Ort und ohne zusätzliche Anfahrt möglich ist. Die eingesetzten Komponenten müssen 658 den Anforderungen an Funktion, Übertragungsleistung und Sicherheit aus den übrigen Kapiteln dieser 659 Leistungsbeschreibung entsprechen.
660 Hieraus entstehende Mehraufwendungen sind je Saal zu dokumentieren und der AG unter Angabe der 661 betroffenen Positionen sowie der eingesetzten Komponenten aufzuzeigen. Die Abrechnung erfolgt nach 662 erbrachtem Nachweis auf Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
663 5.3 Network-Access-Control (NAC)
664 Die medientechnische Infrastruktur ist durch den AN so zu gestalten, dass diese den besonderen 665 Anforderungen des AG in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz, Zugriffskontrolle und Vertraulichkeit 666 vollumfänglich entspricht. Die NAC-Lösung muss die Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität und 667 Vertraulichkeit gemäß BSI IT-Grundschutz (insbesondere der Bausteine NET.1.1 Netzarchitektur und - 668 design sowie NET.1.2 Netzmanagement) durchgängig sicherstellen. Die Verfügbarkeit ist durch eine 669 ausfallsichere Auslegung des NAC-Backends (z.B. redundante Policy-Server, Failover-Mechanismen bei 670 Authentifizierungsverlust) sicherzustellen, sodass der Medienbetrieb auch bei Teilausfällen der 671 Authentifizierungsinfrastruktur aufrechterhalten bleibt.
672 Die Integrität erfordert, dass ausschließlich authentifizierte und gegen eine definierte Sicherheitsrichtlinie 673 geprüfte Endgeräte Netzzugang erhalten; unautorisierte oder nicht richtlinienkonforme Geräte sind in ein 674 Quarantäne-VLAN zu überführen oder vollständig abzuweisen.
675 Die Vertraulichkeit ist durch die verschlüsselte Übertragung aller Authentifizierungsdaten mittels EAP-TLS 676 mit zertifikatsbasierter beidseitiger Authentifizierung von Client und Server/Cloud (Mutual 677 Authentication) sowie eine strikte VLAN-Segmentierung nach Geräteklasse und Funktionsbereich zu 678 gewährleisten. Schwächere EAP-Verfahren (insbesondere EAP-PEAP/MS-CHAPv2, EAP-MD5, LEAP) sind 679 nicht zulässig.
680 Der AN hat darüber hinaus eine geeignete Public-Key-Infrastruktur (PKI) bereitzustellen oder die 681 Anbindung an eine bestehende PKI des AG zu unterstützen; dies umfasst insbesondere die Ausstellung, 682 Verteilung, Erneuerung und den Widerruf (CRL/OCSP) von Client- und Serverzertifikaten.
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683 Ergänzend sind die Anforderungen des BSI-Kompendiums an Protokollierung, Härtung und regelmäßige 684 Auditierung der NAC-Komponenten (vgl. OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration) verbindlich 685 umzusetzen.
686 5.3.1 Netzwerkzugriff und physikalische Absicherung
687 Durch geeignete technische Maßnahmen muss durch den AN sichergestellt werden, dass kein 688 unautorisierter Zugriff auf das Mediennetz möglich ist – insbesondere nicht durch das physische 689 Anschließen eines fremden Geräts (z.B. durch das Stecken eines LAN-Kabels). Der Zugriff auf das 690 Mediennetz darf ausschließlich autorisierten und bekannten Komponenten/Systemen ermöglicht 691 werden. Zur Umsetzung sind mindestens folgende oder gleichwertige Maßnahmen einzusetzen:
692 Zertifikatsbasierte Port-Security und VLAN-Zuweisung sowie Isolation mit zentralem Management
693 Nutzung gesicherter Anschlussfelder mit Port-Deaktivierung im ungenutzten Zustand
694 5.3.2 Monitoring, Protokollierung, Alarmierung und Nachvollziehbarkeit
695 Das NAC-System des AN muss kontinuierlich den Status verbundener Geräte und deren Konformität 696 überwachen (Compliance Monitoring). Sicherheitsrelevante Systemzugriffe und 697 Konfigurationsänderungen müssen protokolliert werden und sind dem AG nach Aufforderung innerhalb 698 von 48h vorzulegen. Die Protokollierung hat datenschutzkonform zu erfolgen und darf keine unzulässige 699 Benutzerüberwachung ermöglichen. Eine Fernwartung darf ausschließlich mit Zustimmung des AG 700 erfolgen und muss technisch sowie organisatorisch abgesichert sein.
701 Bei verdächtigem Verhalten (z.B. Portscans, Policy-Violation) müssen konfigurierbare Alarme generiert 702 und automatisch an ein durch den AN bereitzustellendes zentrales Monitoring und Überwachungssystem 703 gemeldet werden.
704 Das NAC-System muss Audit-Logs führen, die revisionssicher und exportierbar sind.
705 5.3.3 Datenschutz und Schutz sensibler Inhalte
706 Die anzubietende NAC-Lösung muss den Vorgaben der DSGVO sowie den einschlägigen 707 Datenschutzanforderungen des Landes Hessen entsprechen. Die Verarbeitung personen-bezogener oder 708 verfahrensrelevanter Daten innerhalb des Mediensystems ist nur zulässig, wenn dies für z.B. 709 servicerelevante Themen erforderlich ist und entsprechend gesichert erfolgt. Der Anschluss bzw. USB- 710 Ports müssen deaktiviert werden können. Externe Verbindungen (z.B. Anbindung an 711 Managementsysteme) sind nur zulässig, wenn diese explizit durch die AG geprüft und freigegeben 712 (Security-Audit), vom AN dokumentiert und nach der BSI-Leitlinie zur Internet-Sicherheit (ISi-L) - Sicherer 713 Fernzugriff auf das interne Netz (ISi-Fern) realisiert werden.
714 5.4 Router
715 Zur Terminierung des Internetanschlusses muss vom AN ein geeigneter, auf Industriestandards 716 basierender Router, der alle gängigen DSL-Standards und Anschlüsse (z.B. auch Glasfaser) unterstützt, 717 bereitgestellt werden. Der Fernzugriff auf das Mediennetz darf ausschließlich über verschlüsselte VPN- 718 Verbindungen erfolgen. Der Zugang ist auf autorisierte Quell-IP-Adressen oder zertifikatsbasierte
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719 Authentifizierung zu beschränken. Die Konfiguration der Firewall-/VPN-Komponente ist durch den AN zu 720 dokumentieren und vor Inbetriebnahme durch die AG freizugeben. Der Router muss in die NAC-Lösung 721 (siehe Kapitel 5.1) eingebunden werden. Die Konfiguration des Routers wird durch die AG, bzw. 722 unabhängige Dritte, geprüft und abgenommen. Sicherheitsrelevante negative Ergebnisse sind durch den 723 AN anzupassen und zu dokumentieren. Darüber hinaus behält sich die AG das Recht von Audits vor. Sofern 724 Audits negative Ergebnisse aufweisen (Konfiguration entspricht nicht den Vorgaben des AG, etc.), so sind 725 diese unverzüglich durch den AN, kostenfrei für die AG, zu beheben. Der AN muss die AG bzw. durch die 726 AG beauftragte Dritte proaktiv unterstützen. Weitere Details werden zwischen der AG und dem AN in den 727 vorgesehenen Workshops abgestimmt.
728 Nachfolgende Anforderungen müssen von dem Router erfüllt werden:
729 Router – Industriestandard – VPN-fähig.
730 Unterstützung aller in Deutschland verfügbaren DSL-Standards
731 WAN-seitig geeignet für den je Standort bereitgestellten Anschluss (xDSL oder Glasfaser/SFP)
732 optional 4G/5G Backup
733 4x Gigabit LAN,
734 Durchsatz WAN zu LAN ≥ 300 Mbps
735 OSI-Layer 2 oder OSI-Layer 3 Switching
736 VPN-Durchsatz ≥ 200 Mbps (IPSec)
737 Unterstützung von OSPF, BGP(optional), VLAN, NAT/PAT, QoS
738 VPN-Unterstützung (IPsec; optional SSL/GRE/L2TP)
739 Stateful Firewall mind. 128 Regeln
740 Authentifizierung: IEEE 802.1X, Radius, TACACS+ optional, IDS optional
741 Statusanzeige für Betrieb 1 x 230V IEC (Kaltgerätebuchse).
742 19 Zoll Rackmount.
743 Inkl. Montagematerial.
744 Installation und Inbetriebnahme, gemäß Anforderungen des AG, durch den AN.
745 5.5 Aktive Netzkomponenten
746 Alle aktiven Netzkomponenten wie z.B. PoE-fähige Switche, die für den jeweiligen Sitzungssaal bzw. das 747 dedizierte Mediennetz erforderlich sind, müssen vom AN bereitgestellt werden. Nachfolgende 748 übergreifende Anforderungen müssen von den nachfolgenden Switchen erfüllt werden:
749 Die Switche müssen für den Einbau in 19"-Schränke vorgesehen sein.
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750 Die Switche müssen eine Bauhöhe von maximal 1 HE aufweisen.
751 Die Switche müssen für den Dauerbetrieb (24/7) ausgelegt sein.
752 Die Switche müssen über redundante, intern oder extern realisierte Stromversorgung verfügen oder 753 zumindest eine Redundanz der Netzteile unterstützen.
754 Die Switche müssen lüfterlos betreibbar sein
755 Die Betriebstemperatur muss mindestens den Bereich 0 °C bis 45 °C abdecken.
756 Stromanschluss (230V) nach örtlicher Gegebenheit (Länge, Steckertyp, gewinkelt, gerade).
757 19 Zoll Rackmontage inkl. Montagematerial
758 inkl. Installation und Inbetriebnahme
759 Die Etagen-Switche müssen für den Einsatz auf Etagen- bzw. Verteilerebene (Access-/Distribution- 760 Layer) in strukturierten Gebäudeverkabelungen nach EN 50173 konzipiert sein.
761 Layer-2-Funktionalität
762 Die Switche müssen IEEE 802.1Q VLAN-Tagging und IEEE 802.1p Quality of Service (CoS) 763 unterstützen
764 Die Switche müssen Spanning Tree Protocol nach IEEE 802.1D, Rapid Spanning Tree nach IEEE 765 802.1w und Multiple Spanning Tree nach IEEE 802.1s unterstützen.
766 Die Switche müssen Link Aggregation nach IEEE 802.3ad (LACP) unterstützen.
767 Die Switche müssen LLDP (IEEE 802.1AB) und LLDP-MED unterstützen.
768 Die Switche sollen IGMP Snooping (v1/v2/v3) zur Optimierung von Multicast-Verkehr unterstützen.
769 Die Switche sollen Jumbo Frames mit einer MTU von mindestens 9.216 Byte unterstützen.
770 Layer-3-Funktionalität
771 Die Switche sollen statisches Routing (IPv4/IPv6) unterstützen.
772 Die Switche sollen dynamische Routing-Protokolle (mindestens OSPF und/oder VRRP/HSRP) 773 unterstützen, sofern der AN den Switch in seinem Netzkonzept als Distribution-Switch einsetzt.
774 Die Switche sollen DHCP-Relay und DHCP-Snooping unterstützen.
775 Sicherheitsfunktionen
776 Die Switche müssen in das Rack-Kapazitäten und Verortung der Komponenten
777 Die Gegebenheiten in den Sitzungssälen/Standorten sind uneinheitlich. Für das Mediennetz und die 778 Medientechnik steht in der Regel nur eine begrenzte Rack-Kapazität zur Verfügung. Verbaut sind 779 Netzwerkschränke unterschiedlicher Hersteller, Bauformen und Baujahre; Bautiefe, nutzbare
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780 Höheneinheiten, Belegungsgrad und Zugänglichkeit können sich von Standort zu Standort und/oder von 781 Saal zu Saal unterscheiden. Der AN muss daher darauf vorbereitet sein, im Rollout auf unterschiedlichste 782 Einbausituationen zu treffen, und seine Lösung so auslegen, dass sie in allen Fällen umsetzbar bleibt. Die 783 AG kann Informationen zu den Rack-Kapazitäten im Vorfeld bereitstellen.
784 Anzutreffen sind unter anderem kompakte Schränke mit etwa 12 HE, die unmittelbar im Sitzungssaal, 785 beispielsweise unter der Richterbank, verbaut sind, ebenso wie größere Schränke mit etwa 25 HE in einem 786 angrenzenden Neben- oder Technikraum. Ebenso unterschiedlich sind die Zugangs- und 787 Bestückungsmöglichkeiten: Bei ausreichender Bautiefe und störungsfreiem Zugang von beiden Seiten 788 kann eine beidseitige Bestückung möglich sein; vielfach lässt die Einbausituation jedoch nur eine 789 einseitige Bestückung zu. Ebenso kann es vorkommen, dass die verfügbaren Höheneinheiten aufgrund 790 älterer Verkabelungsstände bereits weitgehend belegt sind und für die Medientechnik nicht ausreichen.
791 Der AN muss auch für diese Fälle eine Lösung vorsehen. In Betracht kommen die Neuordnung der 792 vorhandenen Bestückung, die Lieferung eines zusätzlichen Netzwerkschrankes oder, soweit die örtlichen 793 Gegebenheiten dies zulassen, der Austausch eines vorhandenen Schrankes gegen ein größeres Modell. 794 Neu gelieferte oder getauschte Schränke sind in die vorhandene heterogene Netzwerkinfrastruktur 795 einzubinden; die bestehende Belegung ist dabei zu übernehmen und funktionsfähig wiederherzustellen.
796 Ebenso kann es erforderlich sein, die für einen Sitzungssaal benötigten Komponenten auf mehrere 797 Schränke innerhalb desselben Gebäudes zu verteilen, etwa auf einen Schrank im Saal und einen weiteren 798 in einem Nebenraum oder auf einer anderen Etage. Der AN muss eine solche Aufteilung technisch 799 unterstützen und dabei sicherstellen, dass Funktion, Signalqualität, Latenz und Bedienbarkeit der Anlage 800 unverändert gewährleistet bleiben. Die hierfür erforderliche Verbindung zwischen den Schränken ist vom 801 AN vorzusehen.
802 Vor diesem Hintergrund kommt der Kompaktheit der Lösung besondere Bedeutung zu. Der AN muss bei 803 der Auswahl der Systemkomponenten auf eine möglichst kompakte Bauweise, einen geringen Bedarf an 804 Höheneinheiten und eine flexible Verortung der Komponenten achten. Je nach Saal kann es erforderlich 805 sein, einzelne Komponenten dezentral zu platzieren, beispielsweise verdeckt unter Tischen im 806 Sitzungssaal oder abgesetzt in benachbarten Räumlichkeiten, angebunden über Kupfer- (mindestens Cat 807 7) oder Glasfaserverkabelung. Lösungen, die eine zusammenhängende Einbaufläche in einem Schrank 808 voraussetzen, sind daher nur eingeschränkt geeignet.
809 Die raumspezifischen Anforderungen, verfügbaren Kapazitäten und Platzbedarfe werden zwischen der AG 810 und dem AN im Zuge der Workshops (siehe Kapitel 12) abgestimmt und festgelegt.
811 5.6 Abweichungen Verkabelung
812 Die bauseitige Verkabelung wurde saalindividuell ausgeführt. In Einzelfällen kann es daher vorkommen, 813 dass die Anzahl oder Lage der vorhandenen Anschlusspunkte (LAN / Stromanschluss) von der für die 814 Ausstattung vorgesehene Positionierung abweicht. So kann an einer Wand beispielsweise ein LAN- 815 Anschluss weniger vorhanden sein, als Komponenten anzuschließen sind, oder es wurde lediglich ein 816 Kabel zu einer Tischreihe geführt, ohne dass jeder Beteiligtentisch einzeln verkabelt ist. Eine 817 Nachverkabelung ist in solchen Fällen in der Regel nicht vorgesehen.
818 Der AN muss darauf vorbereitet sein, derartige Abweichungen im Rahmen seiner Leistung 819 auszugleichen, etwa durch den Einsatz geeigneter Switche oder durch eine Unterverteilung innerhalb
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820 der Tischreihe. Es wird gefordert, entsprechende Komponenten sowie Patch- und Anschlusskabel in 821 ausreichender Menge und Länge bei den Montageeinsätzen mitzuführen, damit ein Ausgleich 822 unmittelbar vor Ort und ohne zusätzliche Anfahrt möglich ist. Die eingesetzten Komponenten müssen 823 den Anforderungen an Funktion, Übertragungsleistung und Sicherheit aus den übrigen Kapiteln dieser 824 Leistungsbeschreibung entsprechen.
825 Hieraus entstehende Mehraufwendungen sind je Saal zu dokumentieren und der AG unter Angabe der 826 betroffenen Positionen sowie der eingesetzten Komponenten aufzuzeigen. Die Abrechnung erfolgt nach 827 erbrachtem Nachweis auf Grundlage der angebotenen Einheitspreise.
828 Network-Access-Control (NAC) (siehe Kapitel 5.1) und die Managementumgebung (siehe Kapitel 10) 829 integriert werden
830 Die Switche müssen IEEE 802.1X Port-basierte Netzwerkzugangskontrolle unterstützen, 831 einschließlich Multi-Auth und Multi-Domain.
832 Die Switche müssen Port Mirroring (SPAN) unterstützen, sodass der Datenverkehr einzelner oder 833 mehrerer Ports zur Analyse auf einen dedizierten Monitor-Port gespiegelt werden kann. Mindestens 834 eine SPAN-Session pro Switch muss gleichzeitig konfigurierbar sein.
835 Die Switche müssen MAC-basierte Portauthentifizierung (MAB) unterstützen.
836 Die Switche müssen Ports deaktivieren können.
837 Die Switche müssen Port Security mit konfigurierbarer Begrenzung der MAC-Adressen pro Port 838 unterstützen.
839 Die Switche müssen DHCP Snooping, Dynamic ARP Inspection (DAI) und IP Source Guard 840 unterstützen.
841 5.6.1 Medien-Switch 48-Port
842 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Medien-Switchen erfüllt werden:
843 48x 10/100/1000 Mbit-RJ45-Ports
844 Mindestens 4x 1Gbit-SFP Ports
845 4x 10Gbit-SFP+ Ports als Option
846 PoE = 802.3af, PoE+ = 802.3at, PoE++ = 802.3bt (Entscheidung welcher PoE-Standard verwendet 847 werden soll, obliegt dem AN und ist anzupassen an den Maximal-Bedarf eines Sitzungssaals im 848 Endausbau)
849 5.6.2 Medien-Switch 24-Port
850 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Medien-Switchen erfüllt werden:
851 24x 10/100/1000 Mbit-RJ45-Ports
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852 Mindestens 4x 1Gbit-SFP Ports
853 4x 10Gbit-SFP+ Ports als Option
854 PoE = 802.3af, PoE+ = 802.3at, PoE++ = 802.3bt (Entscheidung, welcher PoE-Standard verwendet 855 werden soll, obliegt dem AN und ist anzupassen an den Maximal-Bedarf eines Sitzungssaals im 856 Endausbau)
857 Untertischmontagefähig – inkl. Halterung
858 5.6.3 Medien-Switch 8-Port
859 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Medien-Switchen erfüllt werden:
860 8x 10/100/1000 Mbit-RJ45-Ports
861 2x 1Gbit-Uplink-Port
862 PoE = 802.3af, PoE+ = 802.3at, PoE++ = 802.3bt (Entscheidung, welcher PoE-Standard verwendet 863 werden soll, obliegt dem AN und ist anzupassen an den Maximal-Bedarf eines Sitzungssaals im 864 Endausbau)
865 Untertischmontagefähig – inkl. Halterung
866 5.6.4 Medien-Switch 4-Port
867 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Medien-Switchen erfüllt werden:
868 4x 10/100/1000 Mbit-RJ45-Ports
869 1x 1Gbit-Uplink-Port
870 PoE = 802.3af, PoE+ = 802.3at, PoE++ = 802.3bt (Entscheidung, welcher PoE-Standard verwendet 871 werden soll, obliegt dem AN und ist anzupassen an den Maximal-Bedarf eines Sitzungssaals im 872 Endausbau)
873 Untertischmontagefähig – inkl. Halterung
874 5.6.5 Etagen-Switch 48-Port
875 Für die Etagen- bzw. Verteiler-Ebene werden für Medienübertragung optimierte Switche (Aggregation- 876 Switch) gefordert. Nachfolgende Anforderungen müssen von den Medien-Switchen erfüllt werden. PoE 877 wird auf Etagen-Ebene nicht gefordert.
878 48x 10/100/1000 Mbit-RJ45-Ports
879 Mindestens geeignet für bis zu 4x 1Gbit-SFP Ports
880 4x 10Gbit-SFP+ Ports als Option
881 Nachfolgende Anforderungen sollen bedarfsweise von den Medien-Switchen erfüllt werden können:
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882 Physisches Stacking oder eine gleichwertige Virtual-Chassis-Funktionalität soll unterstützt werden.
883 Bei Ausfall eines Stack-Members soll der verbleibende Stack ohne manuellen Eingriff funktionsfähig 884 bleiben.
885 5.6.6 Etagen-Switch 24-Port
886 Für die Etagen- bzw. Verteiler-Ebene werden für Medienübertragung optimierte Switche (Aggregation- 887 Switch) gefordert. Nachfolgende Anforderungen müssen von den Medien-Switchen erfüllt werden. PoE 888 wird auf Etagen-Ebene nicht gefordert.
889 24x 10/100/1000 Mbit-RJ45-Ports
890 Mindestens geeignet für bis zu 4x 1Gbit-SFP Ports
891 4x 10Gbit-SFP+ Ports als Option
892 Physisches Stacking oder eine gleichwertige Virtual-Chassis-Funktionalität soll unterstützt werden. 893 Bei Ausfall eines Stack-Members muss der verbleibende Stack ohne manuellen Eingriff 894 funktionsfähig bleiben.
895 Nachfolgende Anforderungen sollen bedarfsweise von den Medien-Switchen erfüllt werden können:
896 Physisches Stacking oder eine gleichwertige Virtual-Chassis-Funktionalität soll unterstützt werden.
897 Bei Ausfall eines Stack-Members soll der verbleibende Stack ohne manuellen Eingriff funktionsfähig 898 bleiben.
899 5.6.7 SFP-Module
900 Nachfolgende Module müssen zur Verlinkung der Medienswitch und Etagenswitch von den Medien- 901 Switchen unterstützt und bedarfsweise damit ausgestattet werden:
902 1 Gbit - SFP-Module für Multimode LWL
903 1 Gbit - SFP-Module für Singlemode LWL
904 1 Gbit - SFP-Module für CAT6A oder CAT7-Verkabelung
905 5.6.8 SFP+-Module
906 Nachfolgende Module müssen zur Verlinkung der Medienswitch und Etagenswitch von den Medien- 907 Switchen unterstützt und bedarfsweise damit ausgestattet werden:
908 10 Gbit - SFP+-Module für Multimode LWL
909 10 Gbit - SFP+-Module für Singlemode LWL
910 10 Gbit - SFP+-Module für CAT6A oder CAT7-Verkabelung
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911 5.7 PoE-Injektoren und Midspan-Komponenten
912 Sofern einzelne Komponenten nicht unmittelbar über einen PoE-fähigen Switchport versorgt werden 913 können, sind die erforderlichen PoE-Injektoren bzw. Midspan-Komponenten vom AN bereitzustellen. 914 Die Auswahl der Bauform obliegt dem AN und ist an die jeweilige örtliche Einbausituation anzupassen. 915 Nachfolgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
916 Der bereitgestellte PoE-Standard (802.3af, 802.3at, 802.3bt) muss dem Leistungsbedarf der 917 angeschlossenen Komponente entsprechen und deren Leistungsklasse im Dauerbetrieb abdecken.
918 Die Komponenten müssen für den Dauerbetrieb (24/7) ausgelegt und lüfterlos betreibbar sein.
919 Die Betriebstemperatur muss mindestens den Bereich 0 °C bis 45 °C abdecken.
920 Die Datenübertragung muss mindestens 1 Gbit/s (1000BASE-T) unterstützen und darf gegenüber 921 einer direkten Anbindung keine Einschränkung der Übertragungsleistung bewirken.
922 Stromanschluss (230 V) nach örtlicher Gegebenheit (Länge, Steckertyp, gewinkelt, gerade).
923 inkl. Montagematerial, Installation und Inbetriebnahme.
924
925 Je nach Einbausituation sind folgende Bauformen einzusetzen:
926 19"-Ausführung (Rackmontage)
927 Bauhöhe maximal 1 HE, inkl. Montagematerial für die Rackmontage
928 mindestens 8 Ports, jeweils bestehend aus einem RJ45-Dateneingang (Data In) und einem RJ45- 929 Ausgang mit PoE (Data + Power Out)
930 alle Ports müssen gleichzeitig und dauerhaft mit der maximalen Leistung des jeweiligen PoE- 931 Standards belastbar sein
932 internes Netzteil, kein externes Steckernetzteil
933
934 Ein-Port-Ausführung
935 1x RJ45-Dateneingang (Data In), 1x RJ45-Ausgang mit PoE (Data + Power Out)
936 dauerhaft die volle Ausgangsleistung der gewählten PoE-Klasse
937 kompakte Bauform zur verdeckten Montage an dezentraler Position, z. B. an Kamera- oder 938 Lautsprecherpositionen
939
940 Zwei-Port-Ausführung
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941 2x RJ45-Dateneingang (Data In), 2x RJ45-Ausgang mit PoE (Data + Power Out)
942 beide Ports müssen gleichzeitig und dauerhaft mit der vollen Ausgangsleistung der gewählten PoE- 943 Klasse belastbar sein; eine Leistungsaufteilung zwischen den Ports ist unzulässig
944 zur Versorgung zweier benachbarter Komponenten an einer Position, z. B. innerhalb einer Tischreihe 945 oder eines Deckenbereichskompakte Bauform zur verdeckten Montage an dezentraler Position,
946 5.8 Internetzugang
947 Wie in Kapitel 3.6 dargestellt, werden für das Mediennetz dedizierte Internetanschlüsse auf u.a. DSL-Basis 948 oder Glasfaser je Standort durch die AG bereitgestellt. Diese Internetanschlüsse muss der AN für u.a. die 949 Serviceerbringung und das Monitoring der Systeme/Komponenten verwenden.
950 5.9 Dienste
951 Seitens des AG werden keine netznahen Dienste zur Verfügung gestellt. Alle Dienste wie zum Beispiel 952 DHCP, NTP, DNS, etc. müssen durch den AN, sofern erforderlich, bereitgestellt werden.
953 5.10 Verkabelung
954 In der nachfolgenden Tabelle 1: Sitzungssäle – Verkabelung ist die bestehende Verkabelung je 955 System/Komponenten aufgelistet. Der AN muss die bestehende Verkabelung bei seinem Konzept 956 berücksichtigen.
| Bezeichnung | Strom | Netzanschluss |
|---|---|---|
| Präsentationsbildschirm | 2 | 1 |
| Interaktivem Display | 2 | 2 |
| Steuerungssoftware (Steuerungs-PC) | 1 | 1 |
| Video-Hub (Funktionale Anforderung) | 1 | 1 |
| PTZ-Kamera HD | 1 | 1 |
| Audio-Hub (Funktionale Anforderung) | 1 | 1 |
| Tischmikrofon für Richter | 1 | |
| Tischmikrofon | 1 | |
| Kombination Mikrofon/Lautsprecher für Tisch | 1 | |
| Lautsprecher | 1 | 1 |
| Soundbar | 1 | 1 |
| Anschlussfeld | 1 | 1 |
| Dokumenten Kamera | 1 | 1 |
| Medien-Hub | 2 | 2 |
957 Tabelle 1: Sitzungssäle – Verkabelung
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Sitzungssaalausstattung
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958 5.11 Leistungsübergabepunkte - Mediennetz
959 Nachfolgend werden die Leistungsübergabepunkte zwischen AN und AG dargestellt:
| Leistungsübergabepunkte | Verantwortlichkeiten | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AG | AN | ||||||||||
| 1 | Internet bzw. Remote-Zugriff | ||||||||||
| 1.1 | Internetanschluss | V | I; A | ||||||||
| 1.2 | Vertrag für Internetanschluss | V | I; A | ||||||||
| 1.3 | Terminierung und (Remote-) Zugang | V, E; | I; A | ||||||||
| 1.4 | Prozessdefinitionen | V | E, A | ||||||||
| 1.5 | Dokumentation | E | V, A | ||||||||
| 1.6 | Produktivsetzung | E | V, A | ||||||||
| 2 | Mediennetz | ||||||||||
| 2.1 | CAT7-Verkabelung | V, A | E | ||||||||
| 2.2 | Housing | V, A | E | ||||||||
| 2.3 | Aktive Netzkomponenten | E | V, A | ||||||||
| 2.4 | Prozessdefinitionen | V | E, A | ||||||||
| 2.5 | Dokumentation | E | V, A | ||||||||
| 2.6 | Produktivsetzung | E | V, A |
960 Tabelle 2: Leistungsübergabepunkte Mediennetz
961 Abkürzungen:
A = Ausführend E = Einzubeziehen I = Zu informieren V = Verantwortlich 962
963 Weitere Details werden zwischen dem AN und der AG im Zuge der Workshops (siehe Kapitel 11) 964 abgestimmt und definiert.
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6: VH-Systeme und Medientechnik -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
965 6 VH-Systeme und Medientechnik
966 6.1 Allgemeine Anforderungen
967 Um weiterhin plattformunabhängig agieren zu können, werden Systeme/Komponenten für 968 Videoverhandlungen (nachfolgend VH-System oder VH-Komponenten genannt) mit einem breiten 969 Leistungs- und Kompatibilitätsspektrum gefordert. Die VH-Systeme sind auf die jeweiligen Anforderungen 970 des AG sowie die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten anzupassen.
971 Insgesamt ist eine hohe Flexibilität und Skalierung bei einheitlicher Bedienung gefordert, um die 972 angebotenen Produkte den einzelnen Raumprofilen entsprechend einsetzen zu können.
973 Für die Sitzungssäle sind bis zu 6 (sechs) Kamerasysteme geplant, die raumspezifisch zu platzieren sind. 974 Die bis zu 6 (sechs) Kamerabilder plus wahlweise Dokumenten- bzw. Medienpräsentation sind durch den 975 Video-Hub (siehe Kapitel 6.6.1 / 6.6.2) so zu bündeln, dass diese als eine Bildübertragung in die 976 Konferenzplattform, über das Notebook des Richters, dargestellt werden.
977 Je nach Raumbeschaffenheit ist eine entsprechende Auswahl an Tisch-Mikrofonsystemen anzubieten. Die 978 notwendigen Produkte sind durch den AN bereitzustellen, zu installieren und hierfür Service zu erbringen.
979 Alle anzubietenden Komponenten sind als Bring-Your-Own-Meeting (BYOM/USB-Peripheriebetrieb) 980 Ausführung auszuwählen. Die Einwahl in eine Konferenzplattform erfolgt über ein Notebook mit einem 981 Collaboration-Client (UC/UCaaS). Die Verbindung zu den VH-Systemen muss über USB-Anschluss bzw. 982 Docking-Station bereitgestellt werden. Bei dieser Verbindung muss der AN sicherstellen, dass 983 ausschließlich audiovisuelle Daten übertragen werden.
984 Die durch den AN bereitzustellenden Systeme/Komponenten müssen vom jeweiligen Collaboration-Client 985 (UC/UCaaS) vollständig und fehlerfrei erkannt werden.
986 Die VH-Systeme müssen sich als Standard-USB-Geräte (UVC/UAC) darstellen und ohne 987 herstellerspezifische Treiber mit gängigen Collaboration-Clients nutzbar sein.
988 Alle Sitzungssäle sind im Standard für den Endanwender mit einheitlich bedienbaren Bedienpanels und 989 Video-Hub so auszustatten, dass die VH-Systeme sich ausschließlich mit bzw. über das Notebook des 990 Richters in eine Konferenzplattform einwählen können.
991 Die Bedienung für den Endanwender muss intuitiv und einfach gestaltet sein, z.B. über feste Icons auf 992 dem Bedienpanel. Diese Anforderungen sind durch den AN zu berücksichtigen und für die AG unabhängig 993 der VH-Komponenten einheitlich umzusetzen. Zu berücksichtigen ist hierbei das bereits erläuterte 994 Ausstattungskonzept (Kap. 3.2)
995 Der AN ist grundsätzlich frei bei der Auswahl der Produkte/Systeme/Komponenten. Die AG fordert jedoch, 996 bei der Auswahl der Produkte darauf zu achten, dass eine möglichst geringe Anzahl unterschiedlicher 997 Hersteller konzeptionell vorgesehen wird. Unabhängig von der geringen Anzahl an Herstellern wird eine 998 reibungslose und funktionale Integration gefordert.
999
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6: VH-Systeme und Medientechnik -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
1000 6.2 Funktionale Anforderungen
1001 Aus fachlicher Sicht ist es für eine präsente Verhandlungsführung zwingend notwendig, dass die verbale 1002 und nonverbale Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten nicht beeinträchtigt wird. Blickachsen 1003 dürfen nicht durch Monitore verstellt werden, womit automatisch eine Limitierung der Bildschirmgröße 1004 verbunden ist. Gleichzeitig muss stets der Blick in die elektronische Akte möglich sein.
1005 Aus ergonomischer und benutzerfreundlicher Sicht ist es vorteilhaft, wenn die Navigation innerhalb der 1006 elektronischen Akte analog zur Bedienung am richterlichen Arbeitsplatz erfolgt.
1007 Die Steuerung der Komponenten im Saal erfolgt über ein Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5). Es muss die 1008 Möglichkeit der Steuerung über ein zusätzliches/zweites Bedienpanel gegeben sein.
1009 Ehrenamtliche Richter müssen Videoverhandlungen, Urkunden oder auch Objekte zur 1010 Inaugenscheinnahme unmittelbar an eigenen Monitoren verfolgen können. Die Steuerung bzw. die 1011 Systeme müssen es dem Vorsitzenden ermöglichen, Inhalte entweder vorab oder gezielt ausschließlich 1012 Beisitzern / ehrenamtlichen Richtern freizugeben.
1013 Die Handhabung der einzelnen Komponenten der Sitzungssaalausstattung auch im Zusammenspiel mit 1014 der Videokonferenzausstattung muss so benutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet sein. Den Richtern 1015 muss es möglich sein, ohne vertiefte technische Kenntnisse zwischen den verschiedenen medialen 1016 Eingabe- und Ausgabemöglichkeiten zu wechseln, ohne dass die Verhandlungsführung beeinträchtigt 1017 wird. Dies muss in reinen Präsenzverhandlungen, hybriden Verhandlungssituationen und reinen 1018 Videoverhandlungen gleichermaßen gewährleistet sein.
1019 Die audiovisuellen Verbindungen müssen qualitativ hochwertig sein. Bild und Ton müssen genau 1020 aufeinander abgestimmt sein. Mimik und Gestik der betroffenen Personen müssen klar wahrgenommen 1021 werden können, insbesondere in der Situation der Beweisaufnahme. Dabei ist auf eine Mischnutzung der 1022 Säle zu achten, d.h. die Anlagen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit müssen so positioniert sein, dass sie 1023 sowohl für die Durchführung von Zivilsitzungen als auch für Vernehmungen in Strafverfahren und der 1024 freiwilligen Gerichtsbarkeit einsetzbar sind. Wie bereits in Kapitel 3.2.5 Planungsleistungen beschrieben, 1025 wird die Positionierung der Kameras, Lautsprecher, des Saalmonitors und des interaktiven Displays in den 1026 einzelnen Sälen vorgegeben. Die Nutzung der Säle für eine reine Präsenzverhandlung muss weiterhin 1027 möglich sein, ohne dass jedes Mal größere Veränderungen an der Positionierung der Komponenten 1028 vorgenommen werden müssen.
1029 6.2.1 Ausstattung der Richterbank
1030 6.2.1.1 Endgerät
1031 Die Ausstattung der Richterbank folgt der im eJustice-Programm Hessen verankerten Ein-gerätestrategie 1032 zur standardisierten Arbeitsplatzgestaltung.
1033 Die Eingerätestrategie sieht vor, dass Richterarbeitsplätze mit Notebooks ausgestattet werden, welche 1034 sowohl für die Arbeit im Dienstzimmer als auch für die Arbeit im Sitzungssaal vorgesehen ist. Für die 1035 Richterarbeitsplätze muss in den Sitzungssälen daher kein weiterer PC vorgehalten werden.
1036 Derzeit werden in der hessischen Justiz folgende Endgeräte genutzt. Im weiteren Verlauf der 1037 Leistungsbeschreibung ist vereinfachend von Notebooks die Rede.
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
1038 6.2.1.2 Dockingstation
1039 An jedem der Richterarbeitsplätze wird das Notebook über eine Dockingstation (Beistellung AG) mit den 1040 dazugehörigen (Touch-)Monitoren, den Eingabegeräten sowie mit dem Gerichtsnetz und einer 1041 Stromversorgung verbunden.
1042 Die Gerichtssäle werden an jedem der Richterarbeitsplätze mit USB-C Dockingstationen durch die AG 1043 ausgestattet, die den Anschluss unterschiedlicher Notebooks unterstützen.
1044 6.2.1.3 Monitore und Mediensteuerung
1045 Um die Erfüllung der dargestellten praktischen Anforderungen zu gewährleisten, ist die Verwendung von 1046 (Touch-)Monitoren (Beistellung AG) vorgesehen, die mit einem Gelenksständer mit erweiterter 1047 Neigungsfunktion ausgestattet sind. Diese ermöglichen einen ungehinderten Blickkontakt zwischen den 1048 Richtern und den Verfahrensbeteiligten, da der Monitor sich aus dem Blickfeld nach unten auf den Tisch 1049 absenken lässt. Die verbale und nonverbale Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten wird 1050 nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig behält der Richter stets den Überblick über den digitalen Akteninhalt.
1051 Über den vorstehend beschriebenen (Touch-)Monitor wird an den Richterarbeitsplätzen in der Regel die 1052 elektronische Akte dargestellt. Daneben verfügt der Arbeitsplatz des Vorsitzenden zusätzlich über einen 1053 weiteren (Touch-)Monitore. Dieser muss ebenfalls zur Ansicht der elektronischen Akte verwendet werden 1054 können.
1055 Darüber hinaus muss auf einem Bedienpanel (Kap. 6.5) die Steuerungsoberfläche für die folgenden 1056 Komponenten angezeigt werden:
1057 Präsentationsbildschirme und/oder I-Displays
1058 Dokumentenkamera
1059 Medien-Hub
1060 HDMI-Anschlüsse der Verfahrensbeteiligten
1061 Video-Hub
1062 Audio-Hub
1063 Audiotechnik inkl. Mikrofonie
1064 6.2.1.4 Eingabegeräte
1065 Die Navigation durch die elektronische Akte erfolgt durch die Eingabegeräte Tastatur und Maus 1066 (Beistellung AG), die sich von denen am Arbeitsplatz in der Regel nicht unterscheiden.
1067 Hierbei ist der Einsatz von Standardgeräten vorgesehen, da so sichergestellt wird, dass alle Anwender den 1068 Sitzungssaal ohne Eingewöhnung nutzen können.
1069 Insbesondere bei mehreren nebeneinanderliegenden Richterarbeitsplätzen kann es im Einzelfall aus 1070 organisatorischen Gründen jedoch erforderlich sein, platzsparende Tastaturen zu verwenden, die zur 1071 Ausstattung zur Verfügung stehen.
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6: VH-Systeme und Medientechnik -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
1072 Derzeit sind folgende Eingabegeräte u.a. im Einsatz:
1073 Keyboard KB100 SCR eSIG
1074 CHERRY KC 1000 SC Security (mit Smartcard-Leser)
1075 6.2.1.5 Diktiergeräte
1076 Der Anschluss (siehe Kapitel 6.7.12) von digitalen Handdiktiergeräten (Beistellung AG) muss möglich sein, 1077 so dass das Vorspielen des Diktats über die Lautsprecheranlage und/oder die Videokonferenzplattform 1078 möglich ist.
1079 6.2.2 Saalmonitor und interaktive Displays
1080 In den Sitzungssälen wird in der Regel ein Saalmonitor im Bereich der Richterbank installiert, damit die 1081 vor Ort anwesenden Beteiligten sowohl die Richter als auch die per Bild- und Tonübertragung 1082 zugeschalteten Parteien (Web-Konferenz) wahrnehmen können. Zusätzlich werden die Sitzungssäle mit 1083 einem interaktiven Display ausgestattet (siehe Kap. 3.2). Dieses kann als reiner Saalmonitor verwendet 1084 werden. Das interaktive Display ermöglicht es aber darüber hinaus Prozessbeteiligten, Sachverständigen 1085 oder Zeugen zur Veranschaulichung ihrer Beiträge Skizzen oder Beschriftungen auf den präsentierten 1086 Inhalten anzufertigen. Das auf diese Weise erstellte Bild kann als Screenshot in die elektronische Akte 1087 aufgenommen werden. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ist das interaktive Display 1088 höhenverstellbar, soweit der AN dieses nicht zwingend an der Wand befestigen muss.
1089 Alle Inhalte müssen auf dem Saalmonitor und/oder interaktiven Display geteilt werden können, sei es die 1090 elektronische Akte vom Richtermonitor, die über die Medienschnittstelle der Verfahrensbeteiligten 1091 präsentierten Inhalte, die Wiedergabe vom Medien-Hub, das Bild der Dokumentenkamera oder die Bilder 1092 der Saalkameras. Über das Bedienpanel regelt der Vorsitzende, welche Inhalte auf den Monitoren 1093 angezeigt werden.
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1094 6.2.3 Dokumentenkamera
1095 Für Dokumente und Augenscheinobjekte, die sich noch nicht in der elektronischen Akte befinden und von 1096 den Verfahrensbeteiligten in die Sitzung mitgebracht oder während der Sitzung angefertigt werden 1097 (Skizzen), muss ebenfalls die Möglichkeit zur großflächigen Anzeige und Übertragung in die 1098 Videokonferenz bestehen, um eine effektive Kommunikation über den Inhalt zu ermöglichen.
1099 Eine Dokumentenkamera erlaubt die bildliche Erfassung und Wiedergabe von Fotos, handschriftlichen 1100 Skizzen oder Gegenständen. Durch die Einbindung der Dokumentenkamera in das Mediennetz können 1101 diese den übrigen Beteiligten präsentiert werden.
1102 6.2.4 Medien-Hub
1103 Für die Präsentation digitaler Medien durch Verfahrensbeteiligte muss unter anderem ein Medien-Hub 1104 angeboten werden. Dieser muss über mindestens einen USB-Anschluss verfügen, an den externe Geräte 1105 (Handys, USB-Stick, Festplatten) angeschlossen werden können. Außerdem verfügt er über ein Blu-Ray- 1106 Laufwerk, welches wahlweise im Gehäuse des Medien-Hubs festverbaut ist oder als externes Blu-Ray- 1107 Laufwerk zur Verfügung steht. Die auf den Datenträgern befindlichen digitalen Inhalte können dem 1108 Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten präsentiert werden. Es gibt dabei keine Schnittstelle zum 1109 Gerichtsnetzwerk, so dass verhindert wird, dass mögliche Schadsoftware übertragen wird.
1110 Daher ist eine Übertragung dieser Daten in die elektronische Akte nur als Screenshot möglich. Eine 1111 Integration der ursprünglichen Datei in die elektronische Akte kann weiterhin nur nach Virenprüfung 1112 durch den Vor-Ort-Betreuer vorgenommen werden.
1113 6.2.5 Mikrofonie
1114 Die Mikrofonausstattung muss gewährleisten, dass das gesprochene Wort der im Sitzungssaal 1115 anwesenden Beteiligten digital verarbeitet werden kann, um es per Tonübertragung wiederzugeben. Sie 1116 muss dabei gewährleisten, dass die Stimmen möglichst verzerrungsfrei und ohne Störgeräusche 1117 eingefangen werden können. Eine hochwertige Mikrofonie-Lösung ist unabdingbar für eine 1118 anforderungsgerechte Ausstattung eines Saals und muss grundsätzlich in die Lösungsbestandteile, auch 1119 zu einem späteren Zeitpunkt, integrierbar sein.
1120 Bedarfsweise muss jeder Beteiligte das ihm zugeordnete Mikrofon eigenständig stumm schalten können. 1121 Der Zustand (offen/stumm) muss am Mikrofon deutlich sichtbar signalisiert werden (z.B. LED). Darüber 1122 hinaus muss der Vorsitzende die Möglichkeit haben, alle oder einzelne Mikrofone stumm zu schalten.
1123 6.2.6 Kameras
1124 Durch Anzahl und Positionierung der Kameras muss die Einhaltung, mit Ausnahme von Strafsitzungssälen 1125 (siehe u.a. Kapitel 3.2), der beschriebenen praktischen und rechtlichen Anforderungen an die 1126 Durchführung von Videoverhandlungen gewährleistet werden. In der Regel wird dies die Ausstattung der 1127 Sitzungssäle mit vier Kameras erfordern, um alle vier Achsen des Saales abzudecken. Damit wird bei 1128 entsprechender Positionierung gewährleistet, dass Frontalaufnahmen aller Beteiligten möglich sind und 1129 jeweils alle auf einer Achse befindlichen Beteiligten erfasst werden. Die so aufgenommenen Ansichten
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1130 werden den per Video zugeschalteten Beteiligten über einen Splitscreen (Zusammenfassung der Kamera- 1131 Bilder plus wahlweise Medienbild) gleichzeitig präsentiert.
1132 Die Kameras sind über das Bedienpanel (Kap. 6.5) bedienbar. Für Verfahrensbeteiligte muss ohne weiteres 1133 erkennbar sein, ob Kameras in Betrieb sind. Dies muss durch Wegschwenken auf eine neutrale Position 1134 erfolgen.
1135 6.2.7 Anbindung weiterer Verfahrensbeteiligter
1136 An den Plätzen der Prozessbevollmächtigten bzw. Verteidiger, der Zeugen und Sachver-ständigen wird 1137 ein HDMI-Anschluss (Kapitel 8.1) vorgesehen, der es diesen Prozessbeteiligten ermöglicht, eigene 1138 Endgeräte wie etwa Handys oder Notebooks zur Präsentation von Inhalten an das Mediennetz 1139 anzuschließen, ohne dass eine Verbindung zum Gerichtsnetzwerk besteht. Um die Verbindung mit 1140 verschiedenen Endgeräten zu ermöglichen, werden den Beteiligten Kabel mit den folgenden gängigen 1141 Verbindungsstandards zur Verfügung gestellt: HDMI und bedarfsweise USB-C.
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1142 6.3 Bedienkonzept
1143 Die gesamte Steuerung der im jeweiligen Sitzungssaal verorteten VH-Systeme muss vollständig über ein 1144 Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5) erfolgen. Das Bedienpanel bildet die einheitliche Bedienoberfläche für den 1145 Vorsitzenden; die Steuerungssoftware (siehe Kapitel 6.4) stellt hierfür die technische Grundlage bereit 1146 und ist durch den AN bereitzustellen und zu betreiben. Je Sitzungssaal muss die Steuerung über mehrere, 1147 untereinander gleichwertige Bedienpanels erfolgen können; die Anzahl der Bedienpanels muss je 1148 Sitzungssaal anpassbar sein. Alle Bedienpanels eines Saals müssen denselben Funktions- und 1149 Steuerungsumfang bereitstellen.
1150 Das Bedienkonzept muss über alle Raumkonstellationen hinweg in Bedienlogik, Aufbau und 1151 Bedienführung einheitlich gestaltet sein (Wiedererkennbarkeit). Inhalt und Umfang der 1152 Bedienoberfläche, insbesondere verfügbare Quellen, Szenarien, Beschriftungen und Voreinstellungen, 1153 müssen, sofern erforderlich, je Gerichtsbarkeit angepasst werden können, ohne die einheitliche 1154 Bedienlogik zu verändern.
1155 Die Bedienoberfläche muss es dem Nutzer ermöglichen, gezielt einzelne Quellen anzusteuern und deren 1156 Inhalt auf den Präsentationsmonitoren freizugeben. Im Rahmen einer Videokonferenz muss ein 1157 präsentierter Inhalt auch dort den zugeschalteten Teilnehmern angezeigt werden können. Der Client der 1158 Konferenzplattform ist entsprechend auf diese Quelle fest eingestellt. Inhalte werden neben der Quelle, 1159 den Kameras (bis zu 6) und den Audiodaten in die Konferenzplattform übertragen.
1160 Als Quellen stehen dem Richter seine elektronische Akte, das interaktive Display, die Dokumentenkamera, 1161 der gesicherte Medien-Hub sowie die digitalen Inhalte der Verfahrensbeteiligten zur Verfügung, die diese 1162 über auf den Tischen zur Verfügung stehende Schnittstellen nach Freigabe über das Bedienpanel 1163 präsentieren können. Alle Schnittstellen müssen über das Bedienpanel separat schaltbar sein.
1164 Sofern die fest installierten Kameras für eine Videokonferenz oder Aufzeichnung genutzt werden, müssen 1165 diese sich auf die Position der anwesenden Verfahrensbeteiligten fokussieren. Nicht genutzte Kameras 1166 sind in neutrale Position gedreht. Die Kameras fokussieren entsprechend voreingestellter Szenarien auf 1167 die jeweils konkret anwesenden Verfahrensbeteiligten.
1168 Neben den beschriebenen Schnittstellen bzw. Quellen werden zusätzlich Mikrofon- und Lautsprecher- 1169 Systeme gefordert. Diese müssen ebenfalls über das Bedienpanel schaltbar sein.
1170
1171 Die Einzelheiten des Bedienkonzepts werden in Workshops mit der AG gemeinsam entwickelt.
1172
1173 HINWEIS: In Strafsitzungssälen kann der jeweilige Sprecher durch Fokussierung der Kamera herangeholt 1174 werden. Die übrigen Kameras müssen weiterhin den Saal in Gänze abbilden, ohne Panorama- 1175 Verzerrungen aufzuweisen. Eine Fokussierung erfolgt idealerweise durch Verknüpfung mit der 1176 Aktivierung der Mikrofone (Speaker-Tracking, siehe Kapitel 6.6.5), alternativ durch Platzwahl über das 1177 Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5). In gemischt genutzten Sälen muss sowohl die zivilprozessuale Prämisse 1178 gelten, dass jederzeit jeder Anwesende ausreichend aufgelöst abgebildet wird, als auch die 1179 strafprozessuale, dass der Sprecher dargestellt werden muss und im übrigen Sitzungssaal zumindest die 1180 Anzahl der anwesenden Personen abgebildet werden kann. Es muss in dieser Konstellation vor dem Start 1181 auswählbar sein, ob der Saal für eine Zivil- oder eine Strafverhandlung genutzt wird.
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1182 6.4 Steuerungssoftware (Funktionale Anforderung)
1183 Für die benutzerfreundliche Bedienung muss eine Steuerungssoftware für alle audiovisuellen 1184 Systeme/Komponenten in einem Sitzungssaal durch den AN bereitgestellt werden. Die 1185 Steuerungssoftware muss an die jeweilige Gerichtsbarkeit angepasst werden.
1186 Die Steuerungssoftware und der hierfür ggf. notwendige Steuerungsrechner inklusive Betriebssystem 1187 müssen inkludiert und je Sitzungssaal durch den AN bereitgestellt und betrieben werden.
1188 Die Steuerungssoftware muss zusätzlich die Funktion Annotation von Medien ermöglichen.
1189 Annotation der auf den interaktiven Displays erstellten Daten wie zum Beispiel freies 1190 Schreiben/Zeichnen, Formen, Radierer, mehrseitige Fläche, Export/Screenshot auf das Notebook.
1191 Annotation über beliebige Quellen und laufende Inhalte auf das Notebook.
1192 6.5 Bedienpanel (Funktionale Anforderung)
1193 Die benutzerfreundliche Bedienung muss vollständig über ein Bedienpanel je Sitzungssaal umgesetzt 1194 werden können. Es muss die Möglichkeit bestehen, ein zweites Bedienpanel zu integrieren. Die ggf. 1195 notwendige Steuerungssoftware ist entsprechend durch den AN bereitzustellen und zu betreiben. 1196 Folgende Anforderungen müssen durch das Bedienpanel erfüllt werden:
1197 Das Bedienpanel muss eine zentrale Steuerung aller videokonferenzrelevanten Funktionen ermöglichen.
1198 Das Bedienpanel muss die beschriebenen Anforderungen an die Bedienung in kompakter 1199 Darstellung abbilden können.
1200 Das Bedienpanel muss eine intuitive, benutzerfreundliche Bedienoberfläche bereitstellen und an 1201 unterschiedliche Szenarien angepasst werden können.
1202 Das Bedienpanel muss integrierbar sein und über standardisierte Schnittstellen an-gebunden 1203 werden können (z.B. IP-basiert, HTTPS, WebSocket, REST-API).
1204 Erweiterbarkeit um zusätzliche Module wie
1205 o AV-Routing,
1206 o Möglichkeit, individuelle Workflows und Szenarien per Konfigurationsoberfläche an-zulegen 1207 (Preset)
1208 Technische Anforderungen:
1209 Das Bedienpanel muss als Touchdisplay verfügbar sein.
1210 Das Bedienpanel muss eine Mindestbildschirmdiagonale von 10" sowie eine Touch-bedienung mit 1211 Multi-Touch-Unterstützung unterstützen.
1212 Das Panel muss über eine PoE(+)-Versorgung oder eine gleichwertige zentrale Stromversorgung 1213 verfügen.
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1214 Das Panel muss eine drahtgebundene Netzwerkanbindung unterstützen.
1215 Das Panel muss eine robuste Bauform für den täglichen Dauerbetrieb aufweisen (In-dustriequalität).
1216 Das Bedienpanel muss automatische Firmware- und Softwareupdates unterstützen, ohne den 1217 laufenden Betrieb zu beeinträchtigen.
1218 Folgende Anforderungen sollen durch das Bedienpanel erfüllt werden:
1219 Das Panel soll über integrierte Lautsprecher für akustische Systemhinweise verfügen.
1220 Sicherheits- und Datenschutzanforderungen
1221 Das System muss Nutzerrollen und Zugriffsrechte grundsätzlich verwalten können.
1222 Das Panel muss alle Datenübertragungen verschlüsselt durchführen (TLS 1.3 oder höher).
1223 Das Panel darf keine personenbezogenen Daten lokal speichern, sofern nicht technisch zwingend 1224 notwendig.
1225 Automatische Sperrung des Panels nach definierter Inaktivitätszeit muss grundsätzlich einstellbar 1226 sein.
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1227 6.6 Video
1228 6.6.1 Video-Hub (Funktionale Anforderung) – UHD-Auflösung
1229 Der Video-Hub dient als zentrales Steuer- und Visualisierungselement. Er muss mindestens 20 1230 audiovisuelle Kanäle verwalten, mehrere Bildsignale zu einem Multiview (in der Regel 4, in 1231 Ausnahmefällen 6 Kamerabilder plus 1x Medieninhalt) zusammenführen und in eine 1232 Videokonferenzplattform einspeisen. Die Steuerung erfolgt über eine Steuerungssoftware (siehe Kapitel 1233 6.4) und umfasst die Kontrolle über Sender/Empfänger, Bildschirme sowie alle notwendigen 1234 Systeme/Komponenten. Die Bedienung/Steuerung erfolgt über das Bedienpanel (Kap. 6.5). Nachfolgende 1235 Anforderungen müssen von den Video-Hub erfüllt werden:
1236 Zentrale Video- und Signalverteilung
1237 Integrierte Video-Matrix für mindestens 20 unabhängig schaltbare audiovisuelle Kanäle.
1238 Signalumschaltung in Echtzeit (Umschaltzeit ≤ 1 s, framegenau (seamless/glitch-free) bei gleicher 1239 Signalklasse).
1240 Unterstützung von UHD-Auflösung (Ultra High Definition) 3840 x 2160 Pixel / mind. 60 Hz
1241 Management für automatische Erkennung und Kompatibilität mit angeschlossenen Endgeräten.
1242
1243 Steuerungssoftware (siehe Kapitel 6.4 / 6.5)
1244 Unterstützung von Multiviewer-Darstellungen zur gleichzeitigen Anzeige von bis zu 6 1245 Kamerasignalen und wahlweise Zuschalten von einer weiteren Quelle (z.B. bis zu 7 Einzelbilder als 1246 zusammengesetztes Bild).
1247 Möglichkeit zur Zusammenführung mehrerer Bildsignale zu einem Gesamtsignal, das in eine 1248 Konferenzplattform eingespeist werden kann.
1249
1250 Gerätesteuerung über Netzwerk
1251 Steuerung von Sender/Empfänger, z.B. zur Verbindung von:
1252 o Tischanschlussfeldern (HDMI plus USB-C)
1253 Schaltung und Steuerung Geräten:
1254 o Präsentationsbildschirm (Remote Ein/Aus, Eingangsauswahl (Quelle frei definierbar), kein Split- 1255 Screen erforderlich)
1256 o Interaktives Display (Remote Ein/Aus, Eingangsauswahl (Quelle frei definierbar), kein Split- 1257 Screen erforderlich)
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1258 o PTZ-Kameras (Ein/Aus, Eingangsauswahl)
1259 o Dokumentenkamera (Ein/Aus, Eingangsauswahl)
1260 o Medien-Hub (Ein/Aus, Eingangsauswahl)
1261 o Integration in Audio-Hub bzw. Audio-Systeme (siehe u.a. Kapitel 6.7.1)
1262 Netzwerk
1263 Integration in bestehende Netzwerkumgebungen
1264 Unterstützung von Gigabit Ethernet
1265 Unterstützung IP-basiertes Routing
1266 Offene Steuerungs-API für Drittanbieterintegration
1267 Unterstützung von Multicast-Streaming und QoS (Quality of Service) für Priorisierung von 1268 audiovisuellen Paketen
1269 Management & Monitoring
1270 SNMP-Überwachung, Logging und Alerting bei Fehlerzuständen
1271 Remote-Management
1272 Modularität und Erweiterbarkeit
1273 Erweiterbar über z.B. Expansion Slots.
1274 Unterstützung für zukünftige Videoformate.
1275 Firmwareupdates über Netzwerk / Webinterface.
1276 Sicherheits- und Compliance-Anforderungen
1277 Unterstützung für VLAN, Benutzer-Authentifizierung
1278 Logischer Zugriffsschutz für Admin- und Betriebsebenen
1279 Nachfolgende Anforderungen sollen von dem Video-Hub erfüllt werden:
1280 Sicherheits- und Compliance-Anforderungen
1281 Verschlüsselung der Steuer- und Medienströme nach Stand der Technik (z.B. AES-128/256, TLS für 1282 Steuerung)
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1283 Skalierung
1284 Nachfolgende Anforderungen bzgl. Skalierungen müssen von den Video-Hubs erfüllt werden:
1285 Variante 1 – UHD-Auflösung:
1286 Bis zu 4 Kameras + 1 Dokumentenview (Multiviewer-Darstellungen)
1287 Bis zu 20 audiovisuelle Komponenten/Schnittstellen
1288 Bis zu 20 Sender/Empfänger
1289 Variante 2 – UHD-Auflösung:
1290 Bis zu 6 Kameras + 1 Dokumentenview (Multiviewer-Darstellungen)
1291 Bis zu 30 audiovisuelle Komponenten/Schnittstellen
1292 Bis zu 30 Sender/Empfänger
1293
1294 6.6.2 Video-Hub (Funktionale Anforderung) – Full HD -Auflösung
1295 Nachfolgende Anforderungen bzgl. Skalierungen müssen von den Video-Hubs erfüllt werden:
1296 Anforderungen wie 6.6.1, jedoch Unterstützung von Full HD / 60 Hz.
1297
1298 Variante 1 – Full HD-Auflösung:
1299 Bis zu 4 Kameras + 1 Dokumentenview (Multiviewer-Darstellungen)
1300 Bis zu 20 audiovisuelle Komponenten/Schnittstellen
1301 Bis zu 20 Sender/Empfänger
1302 Variante 2 – Full HD-Auflösung:
1303 Bis zu 6 Kameras + 1 Dokumentenview (Multiviewer-Darstellungen)
1304 Bis zu 30 audiovisuelle Komponenten/Schnittstellen
1305 Bis zu 30 Sender/Empfänger
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1306 6.6.3 PTZ-Kamera UHD-Auflösung
1307 Abhängig von der räumlichen Situation muss die PTZ-Kamera frei im Raum platziert werden können. 1308 Nachfolgende Anforderungen müssen von der PTZ-Kamera erfüllt werden:
1309 Skalierbarkeit mehrerer PTZ-Kameras über Netzwerk
1310 Steuerung und Betrieb: RJ45 / Cat7-Anschluss
1311 Power over Ethernet PoE nach IEEE 802.3af, bedarfsweise PoE+ nach IEEE 802.3at
1312 Steuerung über zentralen Video-Hub
1313 Unterstützung für schwierige Lichtverhältnisse (z.B. HDR- oder WDR)
1314 Automatischer Weißabgleich, Belichtung und Rauschunterdrückung
1315 Motorisierte Ausrichtung
1316 Tilt und Zoom Funktion sowie Auto-Focus und automatischer Weißabgleich
1317 Objektiv: mind. 20x optischer Zoom
1318 Schwenkbereich: horizontal ± 170° und vertikal -30° ~ +90°
1319 Blickwinkel: horizontal ≥ 72 Grad
1320 UHD-Auflösung (Ultra High Definition) 3840 x 2160 Pixel / 30 Hz
1321 Der Bildausschnitt lässt sich frei anpassen per Programmierung (PTZ = schwenken, neigen und 1322 zoomen) und über Bedienpanel aktivieren.
1323 Es lassen sich feste Kamerapositionen je Kamera/Raum speichern.
1324 Es lassen sich für die Aufnahme relevante Zonen individuell definieren.
1325 Bei Nicht-Verwendung lässt sich eine feste Kameraposition (weggedreht) definieren.
1326 inkl. Wandhalterung und aller erforderlichen Kleinteile, Kabel und Zubehör
1327
1328 6.6.4 PTZ-Kamera Full HD-Auflösung
1329 Nachfolgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
1330 Anforderungen wie 6.6.4, jedoch Unterstützung von Full HD / 60 Hz.
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1331 6.6.5 Automatische Sprechererkennung und -verfolgung (Funktionale Anforderung)
1332 Die VH-Systeme in Strafsitzungssälen der ordentlichen Gerichtsbarkeit müssen den Nutzern in gemischt 1333 genutzten Sälen die Auswahl zwischen den Szenarien Zivilverhandlung und Strafverhandlung 1334 ermöglichen. Bei Auswahl des Szenarios Zivilverhandlung müssen die Kameras entsprechend der 1335 vordefinierten Einstellung starr ausgerichtet werden. Bei Auswahl des Szenarios Strafverhandlung muss 1336 eine automatische Sprecherverfolgung (Speaker-Tracking) bereitstehen, die den aktiven Sprecher im 1337 Sitzungssaal erkennt und das Kamerabild in Echtzeit auf diesen ausrichtet. Ziel ist eine natürliche, 1338 aufmerksamkeitsgerechte Bildführung, die den Gesprächsverlauf für die entfernten Teilnehmer visuell 1339 nachvollziehbar abbildet, ohne dass ein manueller Eingriff durch die Raumnutzer erforderlich ist.
1340 Funktion:
1341 Das System muss eine Differenzierung zwischen Zivilverhandlung oder eine Strafverhandlung per 1342 einfachem Knopfdruck über das Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5) bereitstellen.
1343 Das System muss eine Betriebsart unterstützen, in der das Speaker-Tracking durch den Nutzer 1344 deaktiviert und auf ein manuelles oder voreingestelltes Kamerabild umgeschaltet werden kann.
1345 Das System muss eine Rückfallposition unterstützen, die eine für den jeweiligen Sitzungssaal fest 1346 hinterlegte Kamera-Positionierung aktiviert, sofern das System gestört ist.
1347 Das Speaker-Tracking muss ohne manuelle Kalibrierung oder Vorkonfiguration durch den Endnutzer 1348 funktionsfähig sein.
1349 KI-gestützte Kamerafunktionen (Framing/Tracking) werden ausschließlich toleriert, sofern diese lokal 1350 arbeiten und keine biometrische Identifizierung erfolgt
1351 Die Verarbeitung der zur Sprechererkennung erforderlichen Audio- und Videodaten muss lokal im 1352 Raumsystem erfolgen. Eine Übertragung personenbezogener Daten an externe Cloud-Dienste zum 1353 Zweck der Sprechererkennung ist nicht zulässig.
1354 Technische Anforderungen:
1355 Das System muss sich in die angebotenen Systeme und Komponenten tief integrieren (siehe Kapitel 1356 6) und entsprechend den Skalierungen von z.B. Video-Hub (6.6) und Audio-Hub (6.7.1) anpassen 1357 lassen.
1358 Das System muss eine automatische Sprechererkennung und -verfolgung (Speaker-Tracking) 1359 unterstützen.
1360 o Die Sprecherlokalisierung muss audiobasiert (z.B. mittels Mikrofonarray) erfolgen.
1361 Erkennung und Kameranachführung ≤ 2 s nach Sprechbeginn
1362 Die Kamerasteuerung muss den erkannten Sprecher automatisch in den Bildmittelpunkt rücken und 1363 einen angemessenen Bildausschnitt (Framing) sicherstellen.
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1364 Das System muss zwischen mehreren gleichzeitig anwesenden Personen unterscheiden und gezielt 1365 den aktiven Sprecher fokussieren können.
1366 Bei einem Sprecherwechsel muss das System den neuen Sprecher automatisch erkennen und die 1367 Kameraposition nachführen. Der Übergang soll visuell flüssig und ohne abrupte Schwenks erfolgen.
1368 Fehlauslösungen durch typische Störgeräusche müssen wirksam unterdrückt werden; 1369 Restfehlerverhalten ist im Konzept darzustellen.
1370 Zusammenarbeit mit Mikrofonsystemen
1371 Das Speaker-Tracking muss mit den im Raum eingesetzten Mikrofonsystemen 1372 zusammenarbeiten und deren Audiosignale zur Sprecherlokalisierung auswerten können. 1373 Das System muss die Anbindung von Tischmikrofonen (siehe Kapitel 6.7) unterstützen, die 1374 Audiozonen oder Richtungsinformationen bereitstellen. 1375 Bei Einsatz von gerichteten Tischmikrofonen oder Mikrofonarrays mit Beamforming muss das 1376 System die vom Mikrofon bereitgestellte Richtungsinformation (z.B. aktiver Beam, Lobe- 1377 Position) für die Kamerasteuerung verwerten können. 1378 Die Kommunikation zwischen Kamera- und Mikrofonsystem muss über standardisierte 1379 Schnittstellen oder offene Protokolle erfolgen. Proprietäre Kopplungen zwischen Kamera und 1380 Mikrofon, die den Einsatz von Dritthersteller-Komponenten ausschließen, sind nicht zulässig. 1381 Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit des Mikrofonsignals muss das Speaker-Tracking auf eine rein 1382 bildbasierte Erkennung zurückfallen können (Fallback). 1383 1384
1385 Hinweis: Bei aktivierter Funktion „Sprechererkennung“ ist es für die AG ausreichend, wenn lediglich die 1386 sprechende Person fokussiert wird und alle weiteren Bildausschnitte sich nicht verändern und die 1387 ursprüngliche Ansicht beibehalten wird. Über die Funktion „Sprechererkennung“ darf sich nicht die 1388 vorgegebene Anzahl an Kameras je Raum erhöhen.
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1389 6.6.6 Sender/Empfänger – UHD-Auflösung
1390 Zur verlustfreien und latenzarmen Übertragung audiovisueller Signale über das Medien-Netzwerk sind 1391 geeignete Sender/Empfänger einzusetzen. Diese müssen auf einem marktüblichen wie zum Beispiel AV- 1392 over-IP-Standard oder einem vergleichbaren System (z.B. SDVoE/IPMX/Dante AV; proprietäre Verfahren 1393 nur mit offener Steuerungs-API) basieren und verschlüsselt sein, eine zentrale Steuerung ermöglichen und 1394 eine Montage unterhalb von Tischen oder hinter Displays (z.B. Präsentationsbildschirme, I-Displays) 1395 unterstützen. Ziel ist die zentrale Verteilung, Steuerung und Übertragung von Bild- und Tonsignalen 1396 innerhalb der Rauminfrastruktur.
1397 Nachfolgende Anforderungen sollen von den Sendern/Empfängern erfüllt werden:
1398 Signalübertragung & Kompatibilität
1399 Video- und Audioübertragung über IP-Netzwerk (mind. 1 Gbit/s)
1400 Unterstützung von HDCP 2.2 bei HDMI-Signalen
1401 UHD-Auflösung (Ultra High Definition) 3840 x 2160 Pixel / mind. 60 Hz
1402 Audio: mind. 2-Kanal-PCM, idealerweise auch Mehrkanal
1403 Unterstützung der Anschlussfelder (siehe Kapitel 8.1)
1404 USB-Verbindungen mind. als USB 2.0, optimiert für Audio-Übertragung an das Notebook.
1405 Netzwerkanschlüsse & Stromversorgung
1406 mind. CAT7-kompatibel
1407 Power over Ethernet (PoE) zur Stromversorgung oder Netzanschluss
1408 Geeignet für verdeckte Montage:
1409 o Unter Tischplatte
1410 o Hinter Präsentationsbildschirm oder I-Display
1411 o Kompakte, flache Bauform, idealerweise lüfterlos
1412 Zentrale Steuerung & Management
1413 Steuerung über Web-Interface, API oder zentrale Management-Software
1414 Fernaktivierung und -umschaltung der Signalquellen
1415 Verwaltung mehrerer Endpunkte (Matrixfähigkeit)
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1416 Sicherheit & Updates
1417 Verschlüsselte Signalübertragung (z.B. AES 128/256)
1418 Firmwareupdates remote über Netzwerk möglich
1419 Statusanzeigen
1420 LED-Indikatoren für Betrieb, Netzwerkstatus, Signalverfügbarkeit
1421 Nachfolgende Varianten werden gefordert:
1422 Sender– UHD-Auflösung mit USB-A-Anschluss
1423 Empfänger – UHD-Auflösung mit USB-A-Anschluss
1424 Sender– UHD-Auflösung ohne USB-A-Anschluss
1425 Empfänger – UHD-Auflösung ohne USB-A-Anschluss
1426
1427 6.6.7 Sender/Empfänger – Full HD -Auflösung
1428 Nachfolgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
1429 Anforderungen wie 6.6.6, jedoch Unterstützung von Full HD (1920x1080) / mind. 60 Hz.
1430 Nachfolgende Varianten werden gefordert:
1431 Sender– Full-HD-Auflösung mit USB-A-Anschluss
1432 Empfänger – Full-HD-Auflösung mit USB-A-Anschluss
1433 Sender – Full-HD-Auflösung ohne USB-A-Anschluss
1434 Empfänger – Full-HD-Auflösung ohne USB-A-Anschluss
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1435 6.6.8 Freigabe und Darstellung von Inhalten an Beisitzer und ehrenamtliche Richter (Funktionale 1436 Anforderung)
1437 Ehrenamtliche Richter und Beisitzer sollen verfahrensrelevante Inhalte (Videoverhandlungen, Urkunden, 1438 Objekte zur Inaugenscheinnahme) an den ihnen zugeordneten Bildschirmarbeitsplatzmonitoren 1439 verfolgen können. Über das Bedienpanel wird gesteuert, welche Inhalte zu welchem Zeitpunkt, aus 1440 welcher Quelle und ausschließlich an diesen Personenkreis freigegeben werden. Die nachfolgenden 1441 Anforderungen beziehen sich auf die Gesamtlösung aus Steuerungssoftware und der zu ihrer Umsetzung 1442 erforderlichen Hardware.
1443 Das System muss ehrenamtlichen Richtern und Beisitzern ermöglichen, Videoverhandlungen, 1444 Urkunden sowie Objekte zur Inaugenscheinnahme an den ihnen zugeordneten 1445 Bildschirmarbeitsplatzmonitoren verzögerungsarm zu verfolgen.
1446 Die Lösung muss die gezielte Ansteuerung von bis zu fünf (5) weiteren Bildschirmen (Plätze der 1447 Beisitzer bzw. ehrenamtlichen Richter) unterstützen.
1448 Die Steuerungssoftware muss zwei Freigabemodi bereitstellen:
1449 o eine Vorab-Freigabe von Inhalten (vor bzw. unabhängig von der Darstellung im übrigen 1450 Sitzungssaal) sowie
1451 o eine gezielte Freigabe während der laufenden Verhandlung.
1452 Die freizugebenden Inhalte müssen aus dedizierten, innerhalb der Steuerungssoftware hinterlegten 1453 bzw. dort angebundenen Quellen ausgewählt und bereitgestellt werden können.
1454 Der Vorsitzende muss eine erteilte Freigabe jederzeit einzeln oder gesamt wieder zurücknehmen 1455 (beenden) können.
1456 Alternativ zur Zurücknahme muss der Vorsitzende einen zunächst ausschließlich an die Beisitzer 1457 bzw. ehrenamtlichen Richter freigegebenen Inhalt anschließend auch an das I-Display bzw. an 1458 weitere Bildschirme freigeben können.
1459 Der AN muss sämtliche zur Erfüllung der vorstehenden Anforderungen erforderliche Hardware 1460 berücksichtigen. Hierzu zählen, soweit für die angebotene Lösung erforderlich, insbesondere 1461 Komponenten zur Signalverteilung, zum Routing bzw. zum Umschalten der Quellen (z.B. Video- 1462 Matrix oder AV-over-IP-Endpunkte), Zuspiel- und Empfangsgeräte, aktive/passive Verkabelung sowie 1463 erforderliche Adapter und Netzwerkkomponenten.
1464 Die für die einzelne Ansteuerung der bis zu fünf (5) Zielbildschirme erforderliche Hardware muss so 1465 dimensioniert sein, dass alle Zielbildschirme unabhängig voneinander und zeitgleich mit 1466 unterschiedlichen Inhalten versorgt werden können.
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1467 6.6.9 Beratungszimmer (Funktionale Anforderung)
1468 Die Beratungszimmer werden entsprechend der Eingerätestrategie mit Dockingstation, 24“ Monitor, 1469 Tastatur und Maus ausgestattet. Diese Ausstattung stellt die AG außerhalb des Vergabeverfahrens bereit, 1470 die Installation erfolgt durch die jeweilige Dienststelle.
1471 In Teilen der Beratungszimmer sind Präsentationsbildschirme an der Wand befestigt, die über die 1472 richterlichen PCs angesteuert werden sollen. Es wird ein HDMI-Extenter-Set (Sender und Empfänger) zum 1473 Anschluss gefordert. Anschaltung erfolgt in der Regel an die Dockingstation.
1474 Die Übertragung erfolgt als Punkt-zu-Punkt-Verbindung über ein Netzwerkkabel (mind. Cat 6) der 1475 vorhandenen Gebäudeverkabelung. Eine Einbindung in das Mediennetz oder das Justiznetz erfolgt nicht. 1476 Die Sender/Empfänger nach Kapitel 6.6.6 und 6.6.7 kommen hier nicht zum Einsatz.
1477 Anforderungen:
1478 Übertragung von Full HD (1920x1080) mit mind. 60 Hz über eine Strecke von mindestens 20 m
1479 Direkte Verbindung zwischen Sender und Empfänger ohne aktive Netzwerkkomponenten (kein 1480 Switch, keine IP-Adresse, kein Management)
1481 Anschluss an eine vorhandene Netzwerkdose am Tisch und eine Netzwerkdose am Wandmonitor; 1482 die Rangierung im Patchfeld erfolgt durch die AG
1483 Sender am Tisch mit HDMI-Anschlusskabel zur Dockingstation, Kabellänge ausreichend für den 1484 Anschluss an jede Dockingstation am Tisch
1485 Befestigung des Senders an der Tischunterseite ohne Bohrungen, z.B. mittels Tischklemme oder 1486 Klebepad
1487 Bei Nichtnutzung Aufnahme des HDMI-Steckers in einer Halterung an der Tischkante; das Kabel darf 1488 nicht lose im Raum liegen
1489 Empfänger hinter dem Wandmonitor bzw. an der Wandhalterung
1490 Stromversorgung des Senders über den Empfänger (PoC) oder über ein Steckernetzteil
1491 Plug & Play ohne Treiber oder Software am Endgerät
1492 Montage ohne Spezialwerkzeug, sodass die Dienststelle den Sender selbst anbringen oder versetzen 1493 kann
1494 Die AG entscheidet je Liegenschaft, ob die Installation durch die Dienststelle oder durch den AN erfolgt.
1495 6.7 Audio- und Mikrofontechnik
1496 6.7.1 Audio-Hub (Funktionale Anforderung)
1497 Die Audio-Hubs werden zur Steuerung und Integration von Mikrofon- und Lautsprechersystemen 1498 unterschiedlichster Bauart über IP-basierte Netzwerkprotokolle, mit dem Ziel einer verlustfreien,
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1499 latenzarmen und qualitativ hochwertigen Audioausgabe in den Sitzungssälen, aber auch insbesondere in 1500 die Konferenzplattform gefordert. Die Systemintegration erfolgt über eine Netzwerkarchitektur auf Basis 1501 z.B. offener Protokolle. Nachfolgende Anforderungen müssen von den Audio-Hubs erfüllt werden:
1502 Audio-over-IP Standards und Protokolle
1503 z.B. Dante (Digital Audio Network Through Ethernet)
1504 Industriestandard für verlustfreie Mehrkanal-Audioübertragung mit niedriger Latenz über Ethernet.
1505 AES67-Interoperabilität
1506 Offener Standard für Interoperabilität zwischen Audio-over-IP-Systemen (z.B. Dante, Ravenna).
1507 Verschlüsselung der Steuer- und Medienströme nach Stand der Technik (z.B. AES-128/256, TLS für 1508 Steuerung)
1509 Audioübertragung für Broadcast- und High-End-Umgebungen.
1510 Zeitsynchronisierte Übertragung von Audio/Video über Ethernet mit deterministischer Latenz.
1511 Netzwerk
1512 Integration in bestehende Netzwerkumgebungen
1513 Unterstützung von Gigabit Ethernet / PoE (Power over Ethernet)
1514 Netzanschluss
1515 Unterstützung IP-basiertes Routing
1516 Unterstützung von Multicast-Streaming und QoS (Quality of Service) für Priorisierung von 1517 Audiopaketen.
1518 Offene Steuerungs-API für Drittanbieterintegration
1519 Management & Monitoring
1520 SNMP-Überwachung, Logging und Alerting bei Fehlerzuständen
1521 Remote-Management
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1522 Integration
1523 Integration in Video-Hub (siehe Kapitel 6.6) und Steuerungssoftware (siehe Kapitel 6.5)
1524 Aufzeichnungsschnittstelle (Kap. 6.13, Mehrkanal) und zur Anbindung an den Bestand (6.7.2)
1525 Steuerung von Tischmikrofonen mit Taster-/Touch-Funktion, automatischer Stumm-schaltung, LED- 1526 Statusanzeigen.
1527 Lautsprechersysteme jeder Bauart über vernetzte Endpunkte.
1528 Möglichkeit zur Einbindung analoger Komponenten über Wandler
1529 Unterstützung von USB- oder HDMI-Audio-Bridging
1530 Interoperabilität mit gängigen AV-Hubs
1531 Signalverarbeitung & DSP-Funktionen
1532 Integrierter DSP zur Echtzeitverarbeitung (Echo-Cancellation, Noise Reduction, Auto-Mixing).
1533 Routing-Matrix für freie Signalzuordnung.
1534 Möglichkeit zur Zonenbildung (Audio-Gruppierung nach Räumen/Anwendungsbereichen).
1535 Niedrige Roundtrip-Latenz für natürliche Gesprächsdynamik.
1536 Echo-Free Bridging zu Softcodecs oder Hardware-Codecs via USB-Audio-Class oder Virtual 1537 Soundcard.
1538 Modularität und Erweiterbarkeit
1539 Erweiterbar auf weitere Matrixkanäle (z.B. über Expansion Slots).
1540 Unterstützung für zukünftige Audioformate (z.B. OPUS).
1541 Firmwareupdates über Netzwerk / Webinterface.
1542 Sicherheits- und Compliance-Anforderungen
1543 Unterstützung für VLAN, TLS/SSL-Verschlüsselung, Benutzer-Authentifizierung
1544 Logischer Zugriffsschutz für Admin- und Betriebsebenen
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1545 Skalierung
1546 Nachfolgende Anforderungen bzgl. Skalierungen müssen zusätzlich von dem Audio-Hub erfüllt werden:
1547 Variante 1:
1548 Bis zu 12 Mikrofonen
1549 Bis zu 4 Lautsprechern
1550 Variante 2:
1551 Bis zu 24 Mikrofonen
1552 Bis zu 8 Lautsprechern
1553 Variante 3:
1554 Bis zu 36 Mikrofonen
1555 Bis zu 12 Lautsprechern
1556 HINWEIS: In der Regel sind nicht mehr als bis zu 4 Gesprächsteilnehmer aktiv.
1557 6.7.2 Anbindung Bestandssysteme (Funktionale Anforderung)
1558 Die bereitzustellende Komponente (nachfolgend „Audio-Verteiler“) verbindet die vorhandenen 1559 Audiosysteme der AG mit den neuen Systemen (nachfolgende VH-Komponenten). Zur Bestandsseite hin 1560 stellt sie an definierten Übergabepunkten verschiedene Anschlussarten bereit; zu den neuen Systemen 1561 hin koppelt sie ausschließlich auf Cat7-Ebene an die weiteren Audiokomponenten der neuen Umgebung 1562 an. Die nachfolgende Abstufung bezieht sich auf die Vielfalt der Anschlussarten zur Bestandsseite 1563 (Abstufung 1: analoge/leitungsgebundene Standardschnittstellen; Abstufung 2: digitale/IP-native 1564 Schnittstellen).
1565 6.7.2.1 Übergreifende Anforderungen
1566 Die Audio-Verteiler müssen folgende Funktionen bereitstellen:
1567 eine bidirektionale Audioeinbindung zwischen Bestand und neuen Komponenten des VH-Systems an 1568 definierten, dokumentierten Übergabepunkten bereitstellen;
1569 ohne Eingriff, Umverkabelung oder Firmware-/Softwareänderung an den Bestandssystemen 1570 anbindbar sein (Anbindung ausschließlich an den vorhandenen Ausgabeschnittstellen);
1571 rückwirkungsfrei arbeiten, sodass Funktion, Pegel, Latenz und Verfügbarkeit der Bestandssysteme 1572 unbeeinflusst bleiben und keine Umkonfiguration erforderlich wird;
1573 die eingebundenen Signale verlustarm und standardkonform zur VH-System-Seite übergeben, 1574 sodass die neuen Komponenten der VH-Umgebung die Signale verarbeiten können;
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1575 eine medienbezogene Zeitsynchronisation unterstützen;
1576 lippensynchron arbeiten;
1577 mehrkanalige Bestandssysteme mit bedarfsgerecht zu dimensionierender Kanalzahl einbinden 1578 können;
1579 mit den netzseitigen Sicherheits- und Priorisierungsfunktionen (z.B. VLAN-Trennung, QoS/DSCP, 1580 Multicast-/IGMP-Snooping) kompatibel sein,
1581 Die Audio-Verteiler sollen folgende Funktionen bereitstellen:
1582 Latenzzielwerte (Ende-zu-Ende; im niedrigen zweistelligen ms-Bereich) einhalten;
1583 über eine passwortgeschützte, netzwerkbasierte und rollenbasierte Konfigurationsoberfläche 1584 administrierbar sein;
1585 eine Netzzugangskontrolle (z.B. 802.1X) unterstützen;
1586
1587 6.7.2.2 Analoge und leitungsgebundene Standardschnittstellen
1588 Die Audio-Verteiler müssen folgende Funktionen bereitstellen:
1589 symmetrische analoge Ein-/Ausgänge in marktüblichen Formaten bereitstellen (XLR, Klinke 6,3 1590 mm/TRS, etc.);
1591 unsymmetrische analoge Ein-/Ausgänge bereitstellen (Cinch/RCA, Klinke), um auch ältere 1592 Bestandssysteme anbinden zu können;
1593 Line- und Mikrofonpegel verarbeiten sowie je Kanal anpassbare Pegel bereitstellen und 1594 unterschiedliche Bezugspegel angleichen können;
1595 unsymmetrische Quellen mit geeigneter Pegel- und Impedanzanpassung einbinden (Vermeidung von 1596 Übersteuerung bzw. verschlechtertem Störabstand);
1597 eine A/D-Wandlung inkl. IP-Kodierung zur VH-System-Seite bzw. eine D/A-Wandlung für den 1598 Rückweg durchführen;
1599 eine pegel- und ggf. laufzeitrichtige Anpassung je Kanal ermöglichen.
1600 Der Audio-Verteiler soll folgende Funktionen bereitstellen:
1601 (Netzwerk-/Medienredundanz) sowie fernwart- und überwachbar sein (Logging, SNMP oder 1602 gleichwertig);
1603 je Kanal grundlegende Signalaufbereitung (Pegel, Entzerrung, Delay) zur sauberen Anpassung 1604 heterogener Bestandsquellen bieten.
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1605 6.7.2.3 Digitale und IP-native Schnittstellen
1606 Zusätzlich zu 6.7.2.1 muss der Audio-Verteiler:
1607 digitale Audioschnittstellen bereitstellen: S/PDIF koaxial (Cinch, digital), S/PDIF optisch (TOSLINK) 1608 sowie AES3/EBU (XLR bzw. BNC);
1609 eine Abtastraten-/Formatanpassung zwischen den unterschiedlichen Schnittstellen durchführen;
1610 mehrkanalig arbeiten und eine flexible, skalierbare Signalverteilung/Matrix zwischen Bestands- und 1611 VH-System-Seite bereitstellen;
1612 erweiterte DSP-Funktionen bereitstellen: akustische Echokompensation, Störgeräusch- 1613 /Rauschunterdrückung, Rückkopplungsunterdrückung sowie Dynamik- und Klangbearbeitung;
1614 Zusätzlich zu 6.7.2.2 soll der Audio-Verteiler:
1615 (Netzwerk-/Medienredundanz) sowie fernwart- und überwachbar sein (Logging, SNMP oder 1616 gleichwertig).
1617 IP-fähige Bestandssysteme nativ auf IP-Ebene einbinden, sofern das jeweilige System eine 1618 standardkonforme IP-Schnittstelle bereitstellt
1619 6.7.2.4 Abdeckung der Bestandssysteme
1620 Die Übergabepunkte beider Varianten sind so zu dimensionieren, dass in jede der genannten Varianten 1621 Beschallungsanlagen, festverbaute Tischmikrofone und Diskussions-/Konferenzanlagen über 1622 mindestens eine geeignete Schnittstelle eingebunden werden können. Die konkrete Anschlussart je 1623 System bleibt bewusst offen und richtet sich nach den tatsächlich vorhandenen Ausgabemöglichkeiten 1624 des jeweiligen Bestandssystems.
1625 6.7.2.5 Verantwortungsabgrenzung
1626 Betrieb, Wartung und Funktionsfähigkeit der vorhandenen Bestandsaudio-Systeme verbleiben in der 1627 Verantwortung des AG; der AN verantwortet ausschließlich die bereitzustellende Komponente sowie 1628 deren funktionale Anbindung bis zu den definierten Übergabepunkten.
1629 HINWEIS: Die notwendigen Schnittstellen im Bestand variieren und werden im Zuge der Workshops 1630 (Kap. 11) detaillierter zwischen AN / AG abgestimmt.
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1631 6.7.3 Tischmikrofon für Richter
1632 Die Tischmikrofonlösung muss sich so in das VH-System skalierend integrieren lassen, dass diese auch 1633 einzeln über das Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5) anzusteuern ist. Nachfolgende Anforderungen müssen 1634 von den Tischmikrofonen erfüllt werden:
1635 Taste zum Ein- und Ausschalten. Die Funktion muss einen eindeutigen Wechsel zwischen aktivem 1636 und stummgeschaltetem Zustand ermöglichen und den jeweiligen Zustand optisch klar erkennbar 1637 anzeigen.
1638 Manuelle oder automatische Initialisierung des Tischmikrofons
1639 Inkl. 38–45 cm langen Schwanenhalsmikrofon
1640 Ruf- / Sprechtaste mit zweifarbiger LED-Anzeige
1641 Steuerung und PoE bzw. PoE+ über ein CAT-Kabel
1642 Die Mikrofone besitzen einen Frequenzbereich von mindestens 150 bis 15.000 Hz.
1643 Eine Funktion zur Echounterdrückung ist vorhanden.
1644 Rauschspannungsabstand größer als 67 dB (A)
1645 Alle Mikrofone lassen sich per Bedienpanel (Kap. 6.5) des Richters zeitgleich stumm/laut stellen.
1646 Möglichkeit zur Konfiguration von unterschiedlichen Rufkreisen, bspw. Umschaltung auf Ansprechen 1647 in einem separaten Raum (Zeugenaufruf)
1648 Als Auftisch-Variante erhältlich
1649 Anschlüsse für Diktiergerät (siehe Kapitel 6.7.12)
1650 Kompakte und somit platzsparende Abmessungen
1651 6.7.4 Tischmikrofon für Beteiligte
1652 Die Tischmikrofonlösung muss sich so in das VH-System skalierend integrieren lassen, dass diese auch 1653 einzeln über das Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5) anzusteuern ist. Nachfolgende Anforderungen müssen 1654 von den Tischmikrofonen erfüllt werden:
1655 Taste zum Ein- und Ausschalten. Die Funktion muss einen eindeutigen Wechsel zwischen aktivem 1656 und stummgeschaltetem Zustand ermöglichen und den jeweiligen Zustand optisch klar erkennbar 1657 anzeigen.
1658 Manuelle oder automatische Initialisierung des Tischmikrofons
1659 Hochwertiges Tischmikrofon, mit automatischer Stummschaltung bei Mikrofonaktivierung zur 1660 Vermeidung von akustischen Rückkopplungen
1661 Inkl. 38–45 cm langen Schwanenhalsmikrofon
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1662 Ruf- / Sprechtaste mit zweifarbiger LED-Anzeige
1663 Steuerung und PoE+ über ein CAT-Kabel
1664 Die Mikrofone besitzen einen Frequenzbereich von mindestens 150 bis 15.000 Hz.
1665 Eine Funktion zur Echounterdrückung ist vorhanden.
1666 Rauschspannungsabstand größer als 67 dB (A)
1667 Als Auftisch-Variante erhältlich, optional als Einbau-Variante
1668 Anschlussmöglichkeit für Kopfhörer, mind. 3,5-Klinke oder USB-C
1669 Anschlussmöglichkeiten zur Anbindung von Komponenten für Barrierefreiheit
1670 Alle Mikrofone lassen sich zeitgleich über das Bedienpanel (Kap. 6.5) stumm/laut stellen.
1671 Kompakte und somit platzsparende Abmessungen
1672 6.7.5 Kombination Mikrofon/Lautsprecher für Tisch
1673 Die Kombination aus Tischmikrofon- und Lautsprecherlösung muss sich so in das VH-System skalierend 1674 integrieren lassen, dass diese über das Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5) anzusteuern ist. Nachfolgende 1675 Anforderungen müssen von der Kombi-Lösung erfüllt werden:
1676 Hochwertiger, auf Sprachwiedergabe optimierter Einbaulautsprecher mit automatischer 1677 Stummschaltung bei Mikrofonaktivierung zur Vermeidung von akustischen Rückkopplungen
1678 Manuelle oder automatische Initialisierung
1679 Inkl. 38–45 cm langen Schwanenhalsmikrofon
1680 Ruf- / Sprechtaste mit zweifarbiger LED-Anzeige
1681 Steuerung und PoE+ über ein CAT-Kabel
1682 Die Mikrofone besitzen einen Frequenzbereich von mindestens 150 bis 15.000 Hz.
1683 Eine Funktion zur Echounterdrückung ist vorhanden.
1684 Eine Funktion vergleichbar mit Daisy-Chaining ist vorhanden
1685 Rauschspannungsabstand größer als 67 dB (A)
1686 Lautsprecher (mono), auf Sprachwiedergabe optimiert
1687 Frequenzbereich von mindestens 150 bis 15.000 Hz.
1688 Möglichkeit zur Konfiguration von unterschiedlichen Rufkreisen, bspw. Umschaltung auf Ansprechen 1689 in einem separaten Raum (Zeugenaufruf)
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1690 Anschlussmöglichkeit für Kopfhörer, mind. 3,5-Klinke oder USB-C
1691 Anschlussmöglichkeiten zur Anbindung von Komponenten für Barrierefreiheit
1692 Alle Mikrofone lassen sich zeitgleich stumm/laut stellen. Die Stumm-Anzeige wird optisch signalisiert
1693 6.7.6 Bluetooth-Audio-Sender mit 3,5-mm-Klinkenanschluss (Hörgerät-kompatibel)
1694 Der Bluetooth-Audio-Sender (nachfolgend als Sender bezeichnet) ermöglicht die kabellose Übertragung 1695 von Audiosignalen an Bluetooth-fähige Hörgeräte und dient der barrierefreien Teilnahme. Der Sender 1696 wird stationär bzw. bedarfsgerecht an Verhandlungstischen eingesetzt und über einen analogen 3,5- 1697 mm-Klinkenanschluss mit der vorhandenen Audiotechnik verbunden.
1698 Das Gerät muss über einen analogen Audioeingang 3,5-mm-Klinke (TRS) verfügen und im TX-Modus 1699 (Sender) betrieben werden können.
1700 Bluetooth LE Audio mit Auracast-Broadcast (LC3) für Hörgeräte/Empfänger (muss);
1701 A2DP (aptX) für Standard-Kopfhörer; Latenz im LE-Audio-Pfad ≤ 40 ms (soll).
1702 Das Gerät muss die gleichzeitige Kopplung mit mindestens 2 Hörgeräten (Stereo) ermöglichen.
1703 Das Gerät muss eine Funkreichweite von mindestens 5 m gewährleisten.
1704 Das Gerät muss über einen integrierten Akku mit einer Betriebsdauer von mindestens 10 Stunden 1705 (TX-Modus) verfügen; ein Dauerbetrieb per USB-C-Netzteil muss möglich sein.
1706 Das Gerät soll über eine LED-Statusanzeige verfügen und sich automatisch mit dem zuletzt 1707 gekoppelten Gerät verbinden.
1708 Das Gerät soll eine mechanische Sicherungsmöglichkeit bieten (K-Slot oder gleichwertige Lösung, 1709 z.B. Sicherungsöse mit Stahlkabel).
1710 Der Lieferumfang muss mindestens umfassen: Gerät, 3,5-mm-Klinkenkabel (≥ 1,0 m), USB-C- 1711 Ladekabel sowie eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache.
1712 Alternativ sind klassische Empfänger-Sets (Kinnbügel) zulässig
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1713 6.7.7 Kabellose Mikrofonlösung (Funktionale Anforderung)
1714 Die kabellose Mikrofonlösung ermöglicht die drahtlose Sprachübertragung der Beteiligten und wird 1715 insbesondere dort eingesetzt, wo eine flexible Saalnutzung gefordert ist. Die Lösung besteht aus 1716 akkubetriebenen, ortsungebundenen Tischmikrofonen sowie den zugehörigen Empfangs- 1717 /Basiskomponenten und wird als in sich geschlossenes Set inklusive Ladeeinheit und Transportkoffer 1718 bereitgestellt. Die kabellose Mikrofonlösung muss sich funktional gleichwertig zu den kabelgebundenen 1719 Tischmikrofonen (siehe Kapitel 6.7.4) in das VH-System einfügen.
1720 Die Lösung ist in folgenden Varianten bereitzustellen. Die Stückzahlen beziehen sich auf Mikrofone für 1721 Beteiligte; das Mikrofon des Richters bleibt hiervon unberührt:
1722 Variante 1: vier (4) kabellose Tischmikrofone
1723 Variante 2: acht (8) kabellose Tischmikrofone
1724 Variante 3: zwölf (12) kabellose Tischmikrofone
1725 Zentraleinheit für kabellose Mikrofonlösung (Kompatibel mit Varianten 1 bis 3)
1726
1727 Anforderungen an die Mikrofone:
1728 Ortsungebundene, frei aufstellbare Auftisch-Mikrofone
1729 Frequenzbereich von mindestens 150 bis 15.000 Hz
1730 Funktion zur Echounterdrückung vorhanden
1731 Rauschspannungsabstand größer als 67 dB (A)
1732 automatische Stummschaltung bei Mikrofonaktivierung zur Vermeidung akustischer 1733 Rückkopplungen
1734 Ruf-/Sprechtaste mit zweifarbiger LED-Anzeige
1735 optische Stumm-Anzeige; alle Mikrofone eines Sets müssen zeitgleich zentral stumm/laut geschaltet 1736 werden können
1737 unabhängig von der Variante müssen maximal 4 Mikrofone gleichzeitig offen (aktiv) sein; die übrigen 1738 Mikrofone bleiben stummgeschaltet
1739 alle Mikrofone einer Variante müssen betrieben werden können, ohne dass die 1740 Sprachverständlichkeit beeinträchtigt wird
1741 Anschlussmöglichkeiten zur Anbindung von Komponenten für Barrierefreiheit
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1742 Drahtlose Übertragung und Sicherheit:
1743 funkbasierte Übertragung; der Betrieb muss in Deutschland rechtskonform möglich sein (Einhaltung 1744 der Vorgaben der Bundesnetzagentur)
1745 robuste, störungssichere Übertragung mit automatischem oder manuellem Kanalmanagement zur 1746 Vermeidung von Störungen
1747 ausreichende Funkreichweite zur Abdeckung des gesamten Sitzungssaals
1748 eine für natürliche Sprachkommunikation ausreichend geringe Latenz (Ende-zu-Ende ≤ 30 ms, soll)
1749 die Übertragung muss nach dem aktuellen Stand der Technik gesichert (verschlüsselt) erfolgen
1750 die eingesetzten Verschlüsselungsverfahren sollen den Vorgaben und Empfehlungen des BSI 1751 entsprechen (z.B. BSI TR-02102)
1752 die drahtlose Übertragung muss sich zentral deaktivieren lassen
1753
1754 Akkubetrieb und Ladeeinheit:
1755 akkubetrieben; Betriebsdauer von mindestens einem vollständigen Sitzungstag (mindestens 10 1756 Stunden),
1757 Ladezustandsanzeige sowohl am Mikrofon als auch an der Ladeeinheit
1758 Ladeeinheit zur gleichzeitigen Aufladung aller Mikrofone eines Sets
1759 vollständige Wiederaufladung innerhalb einer üblichen Betriebspause (z.B. über Nacht)
1760 ein Netz-/Dauerbetrieb der Basiskomponente muss möglich sein
1761
1762 Transport und Aufbewahrung:
1763 verschließbarer Transportkoffer zur sicheren Aufbewahrung der Mikrofone, der Ladeeinheit und der 1764 Basiskomponenten
1765 die Ladeeinheit muss, sofern technisch möglich, in den Transportkoffer integriert sein, sodass 1766 Aufbewahrung und Ladung gemeinsam erfolgen können
1767 der Transportkoffer soll robust sowie staub- und spritzwassergeschützt ausgeführt sein
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1768 Schnittstelle und Integration:
1769 Integration in den Audio-Hub (siehe Kapitel 6.7.1) über standardisierte Schnittstellen
1770 als Medium/Quelle über die Steuerungssoftware und das Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5) schaltbar; 1771 Einzelansteuerung sowie zentrale Stummschaltung müssen über das Bedienpanel möglich sein
1772 die Zuordnung der Mikrofone zur Basiskomponente muss dauerhaft gespeichert bleiben und nach 1773 dem Einschalten ohne Neukonfiguration automatisch wiederhergestellt werden
1774 funktional gleichwertige Einbindung in das VH-System wie die kabelgebundenen Tischmikrofone 1775 (siehe Kapitel 6.7.4)
1776 6.7.8 Lautsprecher für Wand
1777 Die Lautsprecher (ein (1) Paar) für die Wandmontage müssen sich so in das VH-System skalierend 1778 integrieren lassen, dass diese über das Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5) angesteuert werden und mehrere 1779 Lautsprecher (ein (1) Paar) in einem Saal verwendet werden können.
1780 Aktives Stereo-Lautsprecherpaar mit Class-D-Verstärkung und integriertem DSP.
1781 Mindestens ein netzwerkbasierter Audioeingang (z.B. Dante, AES67 oder vergleichbar) oder analoger 1782 Line-Eingang zur Anbindung an das VH-System.
1783 Frequenzbereich: mindestens 120 Hz bis 18.000 Hz (–6 dB).
1784 Horizontaler Abstrahlwinkel: mindestens 100°.
1785 Steuerung über netzwerkbasierte Schnittstelle (LAN, RJ45). Das verwendete Steuerungsprotokoll ist 1786 im Angebot darzulegen.
1787 Stromversorgung über PoE oder Netzteil (100–240 V AC).
1788 Wandmontage mit beigestellter Halterung. Die Halterung muss eine Neigung der Lautsprecher 1789 ermöglichen.
1790 Farbgebung: Schwarz oder Dunkelgrau.
1791 6.7.9 Lautsprecher für Montage am Präsentationsbildschirm
1792 Alternativ oder ergänzend zur Wandmontage (Kapitel 6.7.6) ist je Präsentationsbildschirm (siehe Kapitel 1793 6.8) eine Lautsprecherlösung zur direkten Montage am oder unmittelbar beim Monitor anzubieten. Die 1794 Ansteuerung erfolgt über das Bedienpanel (siehe Kapitel 6.5).
1795 Nachfolgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
1796 Aktives Lautsprechersystem mit Class-D-Verstärkung und integriertem DSP.
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Sitzungssaalausstattung
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1797 Mindestens ein netzwerkbasierter Audioeingang (z.B. Dante, AES67 oder vergleichbar) oder analoger 1798 Line-Eingang zur Anbindung an das VH-System. Ein zusätzlicher HDMI-ARC/eARC-Eingang soll positiv 1799 bewertet werden.
1800 Frequenzbereich: mindestens 120 Hz bis 18.000 Hz (–6 dB).
1801 Steuerung über netzwerkbasierte Schnittstelle (LAN, RJ45). Das verwendete Steuerungsprotokoll ist 1802 im Angebot darzulegen.
1803 Stromversorgung über PoE oder Netzteil (100–240 V AC).
1804 Montage seitlich (vertikal – links/rechts) des Präsentationsbildschirms. Geeignetes Montagematerial 1805 zur Befestigung am Monitor oder an der Wand unmittelbar am Monitor ist beizustellen. Die 1806 Kompatibilität mit dem angebotenen Präsentationsbildschirm ist im Angebot nachzuweisen.
1807 Die Abmessungen sollen auf die Breite des Präsentationsbildschirms abgestimmt sein.
1808 Farbgebung: Schwarz oder Dunkelgrau.
1809 6.7.10 Lautsprecher für Tisch
1810 Nachfolgende Anforderungen wie 6.7.7 müssen erfüllt werden, jedoch:
1811 Kompakte Bauform, geeignet zur freien Platzierung (z.B. auf Richtertisch).
1812 Farbgebung: Schwarz oder Dunkelgrau.
1813 Hinweis: Diese Lautsprecher werden nur dann eingesetzt, wenn kein geeigneter Montageort nach 1814 aktuellem Kenntnisstand des AG, im Sitzungssaal zur Verfügung steht. Diese dienen zur Beschallung des 1815 Sitzungssaals.
1816 6.7.11 Soundbar
1817 Die Soundbar muss zur Wandmontage ober- oder unterhalb des Präsentationsmonitors (siehe Kapitel 6.8) 1818 geeignet sein und sich so in das VH-System zu integrieren, dass diese über das Bedienpanel (siehe Kapitel 1819 6.5) angesteuert werden kann.
1820 Aktive Soundbar mit Class-D-Verstärkung und integriertem DSP.
1821 Mindestens ein netzwerkbasierter Audioeingang (z.B. Dante, AES67 oder vergleichbar) oder analoger 1822 Line-Eingang zur Anbindung an das VH-System.
1823 HDMI-ARC/eARC-Eingang zur direkten Audiozuspielung vom Präsentationsmonitor.
1824 Frequenzbereich: mindestens 120 Hz bis 18.000 Hz (–6 dB).
1825 Steuerung über netzwerkbasierte Schnittstelle (LAN, RJ45). Das verwendete Steuerungsprotokoll ist 1826 im Angebot darzulegen.
1827 Stromversorgung über Netzteil (100–240 V AC).
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1828 Wandmontage ober- oder unterhalb des Präsentationsmonitors. Geeignetes Montagematerial ist 1829 beizustellen.
1830 Die Baubreite der Soundbar soll auf die Breite des Präsentationsmonitors abgestimmt sein.
1831 Farbgebung: Schwarz oder Dunkelgrau.
1832 6.7.12 Anschlüsse für Diktiergeräte
1833 Für die Wiedergabe bzw. Aufnahme durch den Richter wird eine Anschlussmöglichkeit mit folgenden 1834 Anforderungen gefordert. Das Diktiergerät wird durch die AG bzw. den Richter beigestellt. Eine 1835 Übertragung des digitalen Diktats in die Konferenzplattform muss möglich sein. Nachfolgende 1836 Anforderungen müssen von der Anschlussmöglichkeit erfüllt werden, notfalls per flexiblem Kabel:
1837 3,5 Klinke Audio IN
1838 3,5 Klinke Audio OUT zur Aufzeichnung einer Zeugenaussage per Mikrofon
1839 USB-C-Anschluss (Audio IN und Audio OUT)
1840 Anschlüsse sollten an Tischmikrofon des Richters integriert sein
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1841 6.8 Präsentationsbildschirme
1842 6.8.1 Übergreifende Anforderungen
1843 Die Präsentationsbildschirme müssen über eine VESA-Halterung verfügen, mit der unter-schiedliche 1844 Montagearten (Wand, Rollwagen, Standfuß, Schwenkarm und diverse Halterungen) realisierbar sind.
1845 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Präsentationsbildschirmen erfüllt werden:
1846 Auflösung beträgt jeweils mindestens 4K (3840x2160 Pixel).
1847 Die Auflösung, die über die HDMI-Ein- bzw. Ausgänge dargestellt werden kann, beträgt jeweils 1848 mindestens 4K (3840x2160 Pixel)
1849 Mindestens 1x HDMI-Eingang
1850 Mindestens 1x RJ45 (LAN)
1851 Kontrast statisch mindestens 1200:1
1852 Kontrast dynamisch mindestens 5000:1
1853 Die Helligkeit liegt mindestens bei 500 cd/ m².
1854 Anti-Glare-Beschichtung mit Haze ≥ 25 %Seitenverhältnis 16:9
1855 Reaktionszeit ≤ 8ms
1856 Ausgelegt für Dauerbetrieb 16 Stunden/Tag, 5 Tage/Woche Lebensdauer mindestens ≥20.000h
1857 Landscape & Portraitmodus
1858 Flicker Free
1859 Einbrennschutz
1860 Der Blickwinkel liegt mindestens bei 178/178 Grad
1861 Remote-Zugriff
1862 Ein/Ausschalten
1863 Display Sperren
1864 Installation von Fremdapps erlauben/sperren
1865 Eingangsquelle automatisch ändern/darstellen
1866 Inkl. Netzteil
1867 Die Montage mittels Wandhalterung erfolgt durch den AN in enger Abstimmung mit der AG und ist 1868 preislich inkludiert
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1869 Nachfolgende Anforderungen sollen von den Präsentationsbildschirmen erfüllt werden:
1870 weiterer HDMI-Eingang (zusätzlicher)
1871 Ein HDMI-Ausgang
1872 Betriebsdauer 24/7
1873 Lebensdauer 40.000h
1874 6.8.2 Varianten
1875 Nachfolgende Anforderungen müssen zusätzlich von den Präsentationsbildschirmen (siehe Kapitel 6.8.1) 1876 erfüllt werden:
1877 65 Zoll
1878 Die Bilddiagonale des Präsentationsbildschirms beträgt mindestens 65 Zoll (165 cm, +/- 2,5% 1879 Abweichung)
1880 75 Zoll
1881 Die Bilddiagonale des Präsentationsbildschirms beträgt mindestens 75 Zoll (190 cm, +/- 2,5% 1882 Abweichung)
1883 86 Zoll
1884 Die Bilddiagonale des Präsentationsbildschirms beträgt mindestens 86 Zoll (218 cm,. +/- 2,5% 1885 Abweichung)
1886 98 Zoll
1887 Die Bilddiagonale des Präsentationsbildschirms beträgt mindestens 98 Zoll (248 cm, +/- 2,5% 1888 Abweichung)
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1889 6.9 Interaktives Display
1890 Bedarfsweise müssen durch den AN zusätzlich, zu bereits vorhandene I-Displays wie unter Kap. 3.2 1891 dargestellt, bereitgestellt und integriert werden.
1892 Für verschiedene Anwendungsfälle werden interaktive Displays (nachfolgend I-Display) benötigt, die eine 1893 Steuerung durch Berühren des Displays und das interaktive Arbeiten in digitalen Darstellungen sowie die 1894 Nutzung als digitale Tafel ermöglichen. Die I-Displays müssen ohne externe PC-Einheit (OPS) eigenständig 1895 betriebsfähig sein (Standalone-Betrieb).
1896 6.9.1 Übergreifende Anforderungen
1897 Nachfolgende Anforderungen müssen von den I-Displays erfüllt werden:
1898 Die I-Displays verfügen über eine VESA-Halterung, mit der unterschiedliche Montagearten (Wand, 1899 Rollwagen, Standfuß oder Schwenkarm) realisierbar sind.
1900 Die Display-Auflösung beträgt jeweils mindestens 4K (3840x2160 Pixel).
1901 Die I-Displays verfügen über mindestens zwei HDMI-Eingänge und einen HDMI-Ausgang.
1902 Die Auflösung, die über die HDMI-Ein- bzw. Ausgänge dargestellt werden kann, beträgt jeweils 1903 mindestens 4K (3840x2160 Pixel).
1904 Die I-Displays verfügen mind. über einen LAN-Anschluss.
1905 Touchscreen-Technologie: FlatFrog iNGLASS Technologie oder qualitativ vergleichbar
1906 Stifteingabe: ≥ 2 (Vier-Augen-Annotation) Stifte gleichzeitig nutzbar, ohne Batterien
1907 Die Bedienstifte müssen nachkaufbar sein
1908 Stiftpräzision: ≤ 3 mm Abweichung
1909 Schreiblatenz (Touch-/Stiftlatenz): ≤ 35 ms
1910 Finger- und Stifteingabe: Gleichzeitiger Betrieb von Finger- und Stifteingabe
1911 Glasoberfläche: Gehärtetes Sicherheitsglas, ≥ 4 mm Stärke, kratzfest (Mohs ≥ 6)
1912 Es stehen für Bedienstifte Elemente für Diebstahlschutz zur Verfügung
1913 Datenlöschung: Automatisches Löschen aller Sitzungsdaten per Funktion (konfigurierbarer Auto- 1914 Clean)
1915 Lieferumfang, neben I-Displays:
1916 o ≥ 3 passive Stifte (magnetisch haftend am Gerät)
1917 o Netzkabel, mindestens 3 Meter Länge
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1918 o HDMI-Kabel, mindestens 3 Meter Länge
1919 o Fernbedienung (inkl. Batterien)
1920 o Kurzanleitung und Sicherheitsdokumente in deutscher Sprache (englisch zusätzlich zulässig)
1921 Die Montage mittels Wandhalterung erfolgt durch den AN in enger Abstimmung mit der AG und ist 1922 preislich inkludiert
1923 Weitere Anforderungen:
1924 Wake up by active source, Start aus mind. Standby des I-Displays bei aktivem HDMI- Eingangssignal
1925 Auto switch, Wechsel bei weiterem aktivem HDMI-Eingangssignal
1926 Sicherung des Menüs per PIN-Abfrage
1927 Deaktivierbarkeit von drahtlosen Übertragungswegen (z.B. Bluetooth, AirPlay, etc.)
1928 Integrierter Browser / Dateimanager (intern/USB) bereitstellen, muss zentral deaktivierbar sein
1929 Dateien von USB automatisch wiedergeben (Auto-Play)
1930 PDF und Office-Dokumente (DOCX, XLSX, PPTX) ohne externen PC darstellen:
1931 o Video: MP4, MKV, AVI, MOV, TS/M2TS (Codecs H.264/AVC, H.265/HEVC; optional VP9, MPEG- 1932 1/2/4)
1933 o Audio: MP3, AAC, WAV, WMA (optional FLAC, OGG, M4A)
1934 o Bild: JPG/JPEG, PNG, BMP, GIF
1935 o Dokument: PDF, DOCX, XLSX, PPTX, TXT
1936 Bildschirmaufzeichnung/Screenshot mit USB-Speicherung
1937 Zentral fernverwaltbar (Monitoring, Konfiguration, Firmware-Update)
1938 Nachfolgende Anforderungen sollen von den I-Displays (siehe Kapitel 6.9.1)) erfüllt werden:
1939 Split-Screen/Multi-Window
1940 6.9.2 Varianten
1941 Nachfolgende Anforderungen müssen zusätzlich von den I-Displays (Kapitel 6.9.1) erfüllt werden:
1942 65 Zoll
1943 Die Bilddiagonale des I-Displays beträgt mindestens 65 Zoll (165 cm, max. +/- 2,5% Abweichung)
1944 75 Zoll
1945 Die Bilddiagonale des I-Displays beträgt mindestens 75 Zoll (190 cm, max. +/- 2,5% Abweichung)
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1946 85 Zoll
1947 Die Bilddiagonale des I-Displays beträgt mindestens 85 Zoll (218 cm, max. +/- 2,5% Abweichung)
1948 6.9.3 Annotation
1949 Die Annotation muss als USB-Verbindung für die Verbindung der Notebooks mit den I-Displays (siehe Kap. 1950 3.2 und 6.9) zu berücksichtigen. Der AN muss sicherstellen, dass die USB-Verbindung geroutet, 1951 abgesichert und ausschließlich für die vorgesehenen Bedien- bzw. Annotationsfunktionen genutzt wird.
1952 Nachfolgende Anforderungen müssen von den I-Displays (Kapitel 6.9.1) erfüllt werden:
1953 Integrierte Whiteboard-/Annotationssoftware, die freies Schreiben/Zeichnen, Formen, Radierer, 1954 mehrseitige Fläche, Export als PDF/Bild ermöglicht.
1955 Annotation über beliebige Quellen und laufende Inhalte.
1956 6.10 Halterungen/Rollwagen
1957 Sofern Halterungen und Rollwagen in den Sitzungssälen/Standorten vorhanden sind, werden diese, in 1958 vorheriger Abstimmung zwischen der AG und dem AN, durch den AN in die neue Ausstattung 1959 übernommen oder zweckdienlich ersetzt.
1960 6.10.1 Wandhalterung
1961 Die Wandhalterungen müssen eine flexible Positionierung aller in Kapitel 6 beschriebenen 1962 Präsentationsbildschirme, Monitore bzw. I-Displays (nachfolgend als Displays bezeichnet) ermöglichen. 1963 Der AN wird bei der Verortung der Wandhalterung durch die AG unterstützt.
1964 1965 Abbildung 1: Beispiel Wandhalterung
1966 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Wandhalterungen erfüllt werden:
1967 Die Wandhalterungen verfügen über eine für die unterschiedlichen Displays geeigne-te/identische 1968 VESA-Halterung zur Montage
1969 Beweglichkeit: Neigen vertikal −15°/+5°, schwenkbar horizontal ± 30°, ausziehbar
1970 Die Wandhalterung ist geeignet für Displays von bis zu 98 Zoll
1971 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist preislich inkludiert
1972 Die Montage des Displays mittels Wandhalterung erfolgt durch den AN in enger Abstimmung mit der 1973 AG und ist preislich inkludiert
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1974 Variante 1:
1975 65 Zoll bis 86 Zoll
1976 Variante 2:
1977 86 Zoll bis 98 Zoll
1978 6.10.2 Wandhalterung – Schwenkarm
1979 Die Wandhalterungen - Schwenkarm müssen eine flexible Positionierung aller in Kapitel 6 beschriebenen 1980 Präsentationsbildschirme, Monitore jedoch KEINE I-Displays ermöglichen. Der AN wird bei der Verortung 1981 der Wandhalterung durch die AG unterstützt.
1982
1983
1984 Abbildung 2: Beispiel Wandhalterung - Schwenkarm
1985 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Wandhalterungen erfüllt werden:
1986 Die Wandhalterungen verfügen über eine für die unterschiedlichen Displays geeigne-te/identische 1987 VESA-Halterung zur Montage
1988 Beweglichkeit: Neigen vertikal −15°/+5°, schwenkbar horizontal ± 360°, ausziehbar 1000mm
1989 Die Wandhalterung ist geeignet für Displays von bis zu 75 Zoll
1990 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist preislich inkludiert
1991 Die Montage des Displays mittels Wandhalterung erfolgt durch den AN in enger Abstimmung mit der 1992 AG und ist preislich inkludiert
1993 Variante:
1994 65 Zoll bis 86 Zoll
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1995 6.10.3 Wandhalterung – elektromotorisch höhenverstellbar
1996 Die Wandhalterungen - elektromotorisch höhenverstellbar müssen eine flexible Positionierung aller in 1997 Kapitel 6 beschriebenen Präsentationsbildschirme, Monitore bzw. I-Displays (nachfolgend als Displays 1998 bezeichnet) ermöglichen. Der AN wird bei der Verortung der Wandhalterung durch die AG unterstützt.
1999
2000
2001 Abbildung 3: Beispiel Wandhalterung - elektromotorisch höhenverstellbar
2002 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Wandhalterungen erfüllt werden:
2003 Die Wandhalterungen verfügen über eine für die unterschiedlichen Displays geeigne-te/identische 2004 VESA-Halterung zur Montage
2005 Beweglichkeit: Neigen vertikal −5°/+5°, schwenkbar horizontal ± 25°, absenkbar 750mm
2006 Die Wandhalterung ist geeignet für Displays von bis zu 98 Zoll
2007 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist preislich inkludiert
2008 Die Montage des Displays mittels Wandhalterung erfolgt durch den AN in enger Abstimmung mit der 2009 AG und ist preislich inkludiert
2010 Variante 1:
2011 65 Zoll bis 86 Zoll
2012 Variante 2:
2013 86 Zoll bis 98 Zoll
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2014 6.10.4 Deckenhalterung
2015 Es sind Deckenhalterungen für alle in Kapitel 6 beschriebenen Präsentationsbildschirme, Monitore bzw. I- 2016 Displays (nachfolgend als Displays bezeichnet) anzubieten. Der AN wird bei der Verortung der 2017 Deckenhalterungen durch die AG unterstützt. Unabhängig von der Art des Displays ist ein 2018 Deckenhalterung für ein Display bis max. 98 Zoll anzubieten.
2019 2020 Abbildung 4: Beispiel Deckenhalterung
2021 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Deckenhalterungen erfüllt werden:
2022 Die Deckenhalterung verfügt über für die unterschiedlichen Displays geeignete/identische VESA- 2023 Halterungen zur Montage.
2024 Beweglichkeit: Neigen vertikal −15°/+5°, schwenkbar horizontal ± 30°, Rotierbar (180°) und 2025 höhenverstellbar
2026 Die Deckenhalterung bietet eine abstufbare ausziehbare Länge von bis zu 1.500mm.
2027 Die Deckenhalterung ist geeignet für Displays von bis 98 Zoll.
2028 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist preislich inkludiert.
2029 Die Montage der Deckenhalterung erfolgt durch den AN und ist preislich inkludiert.
2030 Variante 1:
2031 65 Zoll bis 86 Zoll
2032 Variante 2:
2033 86 Zoll bis 98 Zoll
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2034 6.10.5 Wand- und Bodenhalterung
2035 Es sind Wand- und Bodenhalterung für alle in Kapitel 6 beschriebenen Präsentationsbildschirme, 2036 Monitore bzw. I-Displays (nachfolgend als Displays bezeichnet) anzubieten. Der AN wird bei der Verortung 2037 der Wand- und Bodenhalterung durch die AG unterstützt. Unabhängig von der Art des Displays ist eine 2038 Wand- und Bodenhalterung für ein Display bis max. 98 Zoll anzubieten.
2039 2040 Abbildung 5: Beispiel Wand- und Bodenhalterung
2041 Nachfolgende Anforderungen müssen von der Wand- und Bodenhalterung erfüllt werden:
2042 Die Wand- und Bodenhalterung verfügt über für die unterschiedlichen Displays geeignete/identische 2043 VESA-Halterungen zur Montage.
2044 Beweglichkeit: Neigen vertikal −15°/+5°, schwenkbar horizontal ± 30° und höhenverstellbar.
2045 Die Wand- und Bodenhalterung ist geeignet für Displays von bis 98 Zoll.
2046 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist preislich inkludiert.
2047 Die Montage der Wand- und Bodenhalterung erfolgt durch den AN und ist preislich inkludiert.
2048 Variante 1:
2049 65 Zoll bis 86 Zoll
2050 Variante 2:
2051 86 Zoll bis 98 Zoll
2052 Variante 3 - elektromotorisch:
2053 65 Zoll bis 86 Zoll
2054 Variante 4 - elektromotorisch:
2055 86 Zoll bis 98 Zoll
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2056 6.10.6 Rollwagen
2057 Bedarfsweise müssen durch den AN zusätzlich, zu bereits vorhandene Rollwagen wie unter Kap. 3.2 2058 dargestellt, bereitgestellt und integriert werden.
2059 Die Rollwagen müssen eine flexible Positionierung aller in Kapitel 6 beschriebenen 2060 Präsentationsbildschirme, Monitore bzw. I-Displays (nachfolgend als Displays bezeichnet) ermöglichen.
2061 2062 Abbildung 6: Beispiel Rollwagen
2063 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Rollwagen erfüllt werden:
2064 Die Rollwagen verfügen über eine für die unterschiedlichen Displays geeignete/identische VESA- 2065 Halterung zur Montage
2066 360° drehbare geräuscharme Räder
2067 Räder mit Schnellspannbremsen
2068 Kompakte Bauweise mit geringem Flächenstellbedarf
2069 Die Rollwagen sind geeignet für I-Displays von bis 86 Zoll und Präsentationsbildschirme von bis zu 98 2070 Zoll.
2071 Die Halterung am Rollwagen erlaubt horizontales und vertikales Neigen des Displays
2072 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist preislich inkludiert
2073 Die Montage des Displays auf den jeweiligen Rollwagen erfolgt durch den AN.
2074 6.10.7 Rollwagen - Höhenverstellbar
2075 Bedarfsweise müssen durch den AN zusätzlich, zu bereits vorhandene Rollwagen wie unter Kap. 3.2 2076 dargestellt, bereitgestellt und integriert werden.
2077 Die Rollwagen müssen eine flexible Positionierung aller in Kapitel 6 beschriebenen 2078 Präsentationsbildschirme, Monitore bzw. I-Displays (nachfolgend als Displays bezeichnet) ermöglichen.
2079 2080 Abbildung 7: Beispiel Rollwagen - Höhenverstellbar
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2081 Zusätzlich zu den genannten Anforderungen im Kapitel 6.10 müssen nachfolgende Anforderungen von 2082 den Rollwagen erfüllt werden:
2083 Die Halterung am Rollwagen erlaubt eine Höhenverstellung bis Unterkante Display ≤ 950 mm über 2084 Boden.
2085 6.10.8 Rollwagen – Höhenverstellbar - elektromotorisch
2086 Bedarfsweise müssen durch den AN zusätzlich, zu bereits vorhandene Rollwagen wie unter Kap. 3.2 2087 dargestellt, bereitgestellt und integriert werden.
2088 Die Rollwagen müssen eine flexible Positionierung aller in Kapitel 6 beschriebenen 2089 Präsentationsbildschirme, Monitore bzw. I-Displays (nachfolgend als Displays bezeichnet) ermöglichen.
2090 2091 Abbildung 8: Beispiel Rollwagen - Höhenverstellbar
2092 Zusätzlich zu den genannten Anforderungen im Kapitel 6.10 müssen nachfolgende Anforderungen von 2093 den Rollwagen erfüllt werden:
2094 Die Halterung am Rollwagen erlaubt eine elektromotorische Höhenverstellung bis Unterkante 2095 Display ≤ 950 mm über Boden.
2096 6.10.9 Standfuß
2097 Die Standfüße müssen eine feste Positionierung aller in Kapitel 6 beschriebenen 2098 Präsentationsbildschirme, Monitore bzw. I-Displays (nachfolgend als Displays bezeichnet) ermöglichen.
2099 2100 Abbildung 9: Beispiel Standfuß
2101 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Standfüßen erfüllt werden:
2102 Die Standfüße verfügen über eine für die unterschiedlichen Displays geeignete/identische VESA- 2103 Halterung zur Montage
2104 Die Standfüße verfügen über eine feste Bodenplatte, Alternativ erweiterbar mit Rollen
2105 Kompakte Bauweise mit geringem Flächenstellbedarf
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2106 Die Standfüße sind geeignet für I-Displays von bis 86 Zoll und Päsentationsbildschirme von bis zu 98 2107 Zoll
2108 Die Standfüße sollen bis zu einer Höhe (Untere Kante I-Display / Präsentationsbildschirm) von 2109 1700mm ausfahrbar sein
2110 Die Halterung am Standfuß erlaubt horizontales und vertikales Neigen des Displays
2111 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist enthalten
2112 Die Montage des Displays auf den jeweiligen Standfuß erfolgt durch den AN und ist preislich 2113 inkludiert
2114 Variante 1:
2115 65 Zoll bis 86 Zoll
2116 Variante 2:
2117 86 Zoll bis 98 Zoll
2118 6.10.10Standfuß bodennah
2119 In Einzelfällen müssen Präsentationsbildschirme möglichst bodennah platziert werden können. Die 2120 Standfüße müssen eine feste Positionierung aller in Kapitel 6 beschriebenen Präsentationsbildschirme, 2121 Monitore bzw. I-Displays (nachfolgend als Displays bezeichnet) ermöglichen.
2122 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Standfüßen bodennah erfüllt werden:
2123 Die Standfüße verfügen über eine für die unterschiedlichen Displays geeignete/identische VESA- 2124 Halterung zur Montage
2125 Die Standfüße sind geeignet für Displays von 65 Zoll bis 75 Zoll
2126 Die Halterung am Standfuß erlaubt horizontales und vertikales Neigen des Displays
2127 Die Standfüße müssen über einen variablen Aufstellungswinkel von 50 bis 90 Grad verfügen
2128 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist preislich inkludiert
2129 Die Montage des Displays auf den jeweiligen Standfuß erfolgt durch den AN und ist preislich 2130 inkludiert.
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2131 6.10.11Hubvorrichtung
2132 Hubvorrichtungen müssen die in u.a. Kapitel 3.7 beschriebenen Monitore bzw. bis zu 32 Zoll unterstützen.
2133 2134 Abbildung 10: Beispiel Hubvorrichtung
2135 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Hubvorrichtungen erfüllt werden:
2136 Die Hubvorrichtung verfügt über für die unterschiedlichen Monitore geeignete/identische VESA- 2137 Halterungen zur Montage.
2138 Platzierung/Montage: Tischmontage
2139 Beweglichkeit: Neigung -45° bis 60°; Schwenken 360°; Drehen -90° bis 90°
2140 Höhenverstellbarkeit: Bis zu 50 cm vertikal
2141 Lift mit Gasfeder
2142 Integrierte Kabelführung
2143 Befestigung mittels Klemmung und Alternativ mit Verschraubung
2144 Das Montagematerial zur Befestigung des Displays ist enthalten.
2145 Die Montage der Hubvorrichtung auf dem Tisch erfolgt durch den AN.
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2146 6.11 Medienwagen 3.1 (Funktionale Anforderung)
2147 Der unter Kapitel 3.2 beschriebene Medienwagen muss dahingehend ertüchtigt werden können, dass 2148 wenn Medien direkt auf den Bestands-I-Displays oder den neuen I-Displays bearbeitet werden (Dateien 2149 per USB-Stick), diese sicher auf das Notebook des Vorsitzenden übertragen/dargestellt werden können.
2150 Beispielsweise könnten Inhalte, die direkt auf den I-Displays bearbeitet wurden über den vorhandenen 2151 HDMI-Out-Anschluss des I-Displays per Capture-Card-Funktion an das Notebook des Vorsitzenden 2152 übertragen werden. Die AG setzt die OpenSource-Software OBS-Studio ein, die theoretisch das 2153 eingehende Audio bzw. visuellen Daten so aufbereitet und darstellt, dass diese auch in eine Web- 2154 Konferenz teilbar sind und Screenshots erstellt werden können. Dieser Ansatz skizziert lediglich eine 2155 Möglichkeit. Dem AN steht es frei, alternative Lösungswege bereitzustellen.
2156 Unabdingbar ist die sichere Übertragung von ausschließlich visuellen Daten per USB-A-Verbindung. Es 2157 stehen vermutlich keine weiteren / alternativen Schnittstellen an den Docking-Stationen bzw. das 2158 Notebook zur Verfügung.
2159 Berücksichtigt werden muss, dass die I-Displays bereits per HDMI-IN mit dem Notebook des 2160 Vorsitzenden verbunden sein können.
2161 6.12 Zeugenruf (Funktionale Anforderung)
2162 In einigen Standorten bzw. Sitzungssälen werden Systeme für die Funktion Zeugenruf betrieben. Diese 2163 müssen in die neuen VH-Systeme integriert werden können und über das Tischmikrofon des Richters 2164 (Kap. 6.7.3) per Bedienpanel (Kap. 6.3) aktiviert werden können. Im Zuge dieser Aktivierung müssen alle 2165 weiteren Mikrofone stumm geschaltet bzw. nicht aktivierbar sein.
2166 Je nach vorhandener Verkabelung an den Lautsprechern sind zwei Varianten bereitzustellen.
2167 6.12.1 Audio-Verteiler mit analoger Ausgangsstufe
2168 Bereitzustellende Komponente: Der Audio-Verteiler mit breit bestückbarer analoger Ausgangsstufe. Die 2169 Komponente überführt das im VH-System des Saals bereitgestellte Zeugenruf-Audiosignal auf eine oder 2170 mehrere analoge Schnittstellen und ist so auszulegen, dass unterschiedliche vorhandene 2171 Anschlusstechniken flexibel angebunden werden können.
2172 Der Audio-Verteiler muss folgende Funktionen bereitstellen:
2173 Zeugenruf-Audiosignal über ein offenes, standardbasiertes Audio-Protokoll aus dem Medien-LAN 2174 des Saals empfangen
2175 Breites Spektrum analoger Ausgänge bereitstellen und dabei folgende Schnittstellen abdecken 2176 (wahlweise bestückbar bzw. gleichzeitig nutzbar):
2177 o symmetrischer Line-Ausgang auf Klemmleiste (Euroblock/Phoenix, 3-polig) und/oder XLR 2178 (male),
2179 o unsymmetrischer Line-Ausgang (Cinch/RCA);
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2180 Ausgangspegel je Ausgang einstellbar bereitstellen;
2181 Auslösung und Zuschaltung des Zeugenrufs über IP von der Auslöse-/Mikrofontechnik 2182 entgegennehmen (Kap. Tischmikrofon für Richter 6.7.3), sodass am Ausgang nur bei aktivem 2183 Zeugenruf Audio anliegt;
2184 Takt-/zeitsynchron zum Saal-Audiosystem arbeiten;
2185 Schutzfunktion: Bei Ausfall oder Funktionsstörung auf das Saal-Audiosystem zurückwirken.
2186 für Montage im 19″-Rack / Medienschrank geeignet sein.
2187 Der Audio-Verteiler soll folgende Funktionen bereitstellen:
2188 Weitere klassische Anschlussvarianten anbieten (z.B. 6,3-mm-Klinke),
2189 Zusätzlich analoge Eingänge (symmetrisch/unsymmetrisch, Line/Mic) bereitstellen,
2190 Netzwerkseitig konfigurierbar sein;
2191 Betriebs- und Verbindungsstatus auswertbar melden (mind. Betrieb, Netzwerkverbindung, 2192 Signalanliegen);
2193 Auslösung alternativ auch über einen potentialfreien Kontakt annehmen können;
2194 Mehrere getrennt ansteuerbare Ausgangszonen unterstützen (mehrere Warte-/Zeugenbereiche);
2195 SNMP-Trap zur Störungsmeldung bereitstellen;
2196 6.12.2 Leistungsendstufe für das Direktbetreiben von Bestandslautsprechern
2197 Bereitzustellende Komponente: Leistungsverstärker/Endstufe, bereitzustellen ausschließlich dort, wo 2198 die vorhandenen Zeugenruflautsprecher über keine eigene Endstufe verfügen und daher direkt 2199 getrieben werden müssen.
2200 Der Leistungsverstärker/Endstufe muss folgende Funktionen bereitstellen:
2201 Line-Signal aus der Ausgangsstufe aufnehmen und verstärken;
2202 Verstärkte Ausgänge passend zur vorhandenen Lautsprechertechnik bereitstellen
2203 Leistungsseitig auf die tatsächliche Bestandslast dimensionierbar sein;
2204 Über Schutzfunktionen gegen Überlast und Kurzschluss verfügen;
2205 Schutzfunktion: Bei Ausfall oder Funktionsstörung auf das Saal-Audiosystem zurückwirken.
2206 Für Montage im 19″-Rack / Medienschrank geeignet sein;
2207 Der Leistungsverstärker/Endstufe soll folgende Funktionen bereitstellen:
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2208 Zeugenruf-Audiosignal alternativ direkt über das IP-Audio-Protokoll (z.B. AES67) aufnehmen können 2209 (IP-native Endstufe), um die analoge Zwischenstufe entbehrlich zu machen;
2210 Mehrere getrennt schaltbare Verstärkerzonen unterstützen;
2211 Leitungsüberwachung der ELA-Lautsprecherstrecken (Line-Supervision) bieten;
2212 Energiesparenden Bereitschaftsbetrieb mit schnellem Aufwachen bei Zeugenruf unterstützen;
2213 6.12.3 Verantwortungsabgrenzung
2214 Betrieb, Wartung und Funktionsfähigkeit der vorhandenen Bestandsaudio-Systeme verbleiben in der 2215 Verantwortung des AG; der AN verantwortet ausschließlich die bereitzustellende Komponente sowie 2216 deren funktionale Anbindung bis zu den definierten Übergabepunkten.
2217 HINWEIS: Die notwendigen Schnittstellen im Bestand variieren und werden im Zuge der Workshops 2218 (Kap. 11) detaillierter spezifiziert und zwischen dem AN und der AG abgestimmt.
2219 6.13 Aufzeichnungsschnittstelle (Funktionale Anforderung)
2220 Es muss eine Aufzeichnungsschnittstelle, für die in einer Verhandlungssituation erzeugten, synchronen 2221 Audio- und Videosignale systemseitig an einer zentralen, dauerhaft verfügbaren USB-C-Schnittstelle zur 2222 externen Aufzeichnung bereitgestellt werden. Diese Schnittstelle muss bedarfsweise für einzelne 2223 Sitzungssäle bereitgestellt werden.
2224 Die Bereitstellung der synchronen Audio- und Videosignale muss bedarfsgerecht auf Sitzungssaalebene 2225 über die Komponenten der Medientechnik (z.B. Video-Hub und Audio-Hub) so erfolgen, dass diese 2226 unabhängig von einzelnen Endgeräten (Kameras, Mikrofonen, etc.) und vom Betrieb möglich ist.
2227 An der USB-C-Schnittstelle müssen die A/V-Daten zur Aufzeichnung über ein AG-seitig bereitgestellten 2228 Notebook (Beistellung AG) zur Verfügung stehen. Dies umfasst insbesondere:
2229 das jeweilige Kamerabild bzw. die Videoausgabe (einschließlich Bildumschaltungen und – sofern 2230 aktiviert – kombinierter Darstellungen wie Bild-in-Bild oder Mehrfachansichten);
2231 die zusammengeführten Audiodaten sämtlicher im Raum aktiver Mikrofonquellen sowie, sofern 2232 vorhanden
2233 A/V-Daten von externen Teilnehmern in lippensynchroner Zuordnung zum Videosignal.
2234 Die USB-C-Schnittstelle muss standardkonform nach USB Video Class (UVC) und USB Audio Class (UAC) 2235 ausgeführt sein und sich gegenüber einem angeschlossenen Notebook (Beistellung AG) als generisches 2236 Video- und Audioeingabegerät darstellen. Die Nutzung der Schnittstelle muss ohne herstellerspezifische 2237 Treiber, ohne proprietäre Zusatzsoftware sowie ohne aufwendige Individual-Konfiguration durch die AG 2238 möglich sein. Die Erkennung und Einbindung muss in den gängigen Betriebssystemen (mindestens 2239 Microsoft Windows 11; soll: zusätzlich aktuelle Linux-Distributionen) als Plug-and-Play-Quelle erfolgen.
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2240 Die Schnittstelle muss uneingeschränkt mit verbreiteter Open-Source-Aufzeichnungssoftware – 2241 insbesondere OBS-Studio – sowie mit Standardclients für Videokonferenzen als Kamera- bzw. 2242 Mikrofonquelle nutzbar sein. Einschränkungen hinsichtlich Auflösung, Bildwiederholrate oder 2243 Audioqualität, die ausschließlich aus einer Bindung an bestimmte Anwendungen oder 2244 Herstellerumgebungen resultieren, sind unzulässig.
2245 Für die bereitgestellten Signale gelten folgende Mindestanforderungen:
2246 Videoauflösung 1920 × 1080 Pixel bei mindestens 30 Bildern/s;
2247 Audiosignal in Stereo mit einer Abtastrate von mindestens 48 kHz und einer Wortbreite von 2248 mindestens 16 Bit;
2249 Lippensynchronität von Audio- und Videospur im Rahmen der einschlägigen branchenüblichen 2250 Toleranzen (≤ 40 ms Versatz).
2251 Für die bereitgestellten Signale gelten folgende Soll-Anforderungen:
2252 Videoauflösung soll UHD mit 3840 x 2160 Pixel bei 60 Bildern/s;
2253 Das Audiosignal über USB-C-Schnittstelle soll als unkomprimiertes lineares PCM-Signal mit einer 2254 Wortbreite von 24 Bit bei einer Abtastrate von 48 kHz bereitgestellt werden. Die Audioausgabe soll 2255 darüber hinaus als Mehrkanalsignal (Multichannel-UAC) mit mindestens vier diskreten, eindeutig 2256 dokumentierten Einzelkanälen erfolgen, sodass die wesentlichen Mikrofonzonen sowie das 2257 Fernteilnehmeraudio ohne Vormischung getrennt aufgezeichnet werden können.
2258 Die Bereitstellung der Signale über die USB-C-Schnittstelle muss rückwirkungsfrei erfolgen. Das parallele 2259 Betreiben weiterer Ausgabewege (z.B. Videokonferenz, Beschallung, weitere Aufzeichnungssenken) 2260 muss sichergestellt werden, ohne dass durch den Anschluss eines Aufzeichnungsrechners eine 2261 qualitative Verschlechterung der Systeme im Saal erfolgt. Die Verfügbarkeit der Schnittstelle muss 2262 unabhängig vom Status einer aktiven Videokonferenzverbindung gegeben sein, d.h. eine reine Vor-Ort- 2263 Aufzeichnung ohne aufgebaute Konferenz muss ebenfalls möglich sein.
2264 6.14 Aufzeichnungssystem (Funktionale Anforderung)
2265 Neben der in Kapitel 6.13 geforderten Aufzeichnungsschnittstelle muss zusätzlich ein in die VH-Systeme 2266 integriertes Aufzeichnungssystem bereitgestellt werden können. Das System muss die in Kapitel 6.13 2267 beschriebenen synchronen Audio- und Videosignale eigenständig aufzeichnen und lokal speichern, ohne 2268 dass hierfür eine Beistellung eines Aufzeichnungsrechners durch die AG erforderlich ist. Für 2269 Signalzusammensetzung sowie die Anforderungen an Auflösung, Bildrate, Audioqualität und 2270 Lippensynchronität müssen die Anforderungen aus Kapitel 6.13 umgesetzt werden.
2271 Das Aufzeichnungssystem muss per Bedienpanel (Kap. 6.5) aktiviert, angehalten und deaktiviert werden 2272 können. Der Aufnahmestatus (mindestens: Aufnahme aktiv/inaktiv sowie verbleibende Restkapazität) 2273 muss am Bedienpanel eindeutig ablesbar sein. Bei aktiver Aufzeichnung soll eine für die im Saal 2274 Anwesenden deutlich wahrnehmbare Signalisierung erfolgen.
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2275 Die aufgezeichneten Daten müssen in einem qualitativ hochwertigen, verbreiteten und offen 2276 dokumentierten Dateiformat je Aufzeichnung zusammengeführte, lippensynchrone Datei gespeichert 2277 werden. Das Format muss mit gängigen Standard-Playern unter Microsoft Windows 11 ohne 2278 Nachinstallation herstellerspezifischer Codecs oder proprietärer Software wiedergebbar sein (z.B. MP4- 2279 Container mit H.264/H.265 und AAC bzw. PCM). Jede Aufzeichnung muss mit eindeutigen Metadaten 2280 (mindestens Datum, Zeitstempel und Kennung des Sitzungssaals) versehen sein.
2281 Die Aufzeichnung muss lokal auf einem im System verbauten, nichtflüchtigen Datenträger erfolgen. Die 2282 nutzbare Speicherkapazität muss mindestens 24 Stunden Audio-/Video-Aufzeichnung in der geforderten 2283 Qualität aufnehmen können. Ist die Speicherkapazität erschöpft, muss das System dies eindeutig am 2284 Bedienpanel melden. Eine laufende Aufzeichnung muss bei unvorhergesehener Unterbrechung (z.B. 2285 Spannungsausfall) bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung verwertbar und wiedergebbar bleiben.
2286 Der Abruf der Aufzeichnungen muss über eine USB-Schnittstelle (USB-A und/oder USB-C) auf einen USB- 2287 Datenträger erfolgen können. Ein Auslesen über Netzwerk ist nicht vorzusehen.
2288 Das Aufzeichnungssystem muss über eine frei einstellbare automatische Löschfunktion verfügen (z.B. 2289 automatisches Löschen aller Aufzeichnungen nach 48 Stunden); die Löschfrist muss durch die AG 2290 konfigurierbar sein. Der Zugriff auf die Aufzeichnungsfunktionen (Wiedergabe, Export, Löschung, 2291 Änderung der Löschfrist) muss gegen unbefugte Nutzung geschützt werden (z.B. PIN- oder Rollenschutz 2292 am Bedienpanel).
2293 Die Aufzeichnung muss rückwirkungsfrei zu den übrigen Ausgabewegen erfolgen und unabhängig vom 2294 Status einer aktiven Videokonferenzverbindung möglich sein (vgl. Kap. 6.13). Aufzeichnungsschnittstelle 2295 (Kap. 6.13) und integriertes Aufzeichnungssystem müssen wahlweise einzeln oder parallel betrieben 2296 werden können, ohne qualitative Verschlechterung der Systeme im Saal.
2297 6.15 Mobile Komponenten (Funktionale Anforderungen)
2298 In Teilen der Fachgerichtsbarkeit bilden Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen die Ausnahme. 2299 Daher sind auch permanente Zeugentische derzeit die Ausnahme. Die Gerichte behelfen sich 2300 dahingehend, dass in diesen Fällen ein Tisch in den Sitzungssaal gestellt und im Anschluss wieder entfernt 2301 wird. Dies muss auch zukünftig mit den neuen VH-Systemen weiterhin möglich sein.
2302 Über den Einzelfall des Zeugentisches hinaus muss es möglich sein, einen Sitzungssaal vollständig bzw. 2303 nahezu vollständig zu räumen, d.h. sämtliche Tische mit Ausnahme der Richterbank und der dort 2304 verorteten Komponenten zu entfernen. Das VH-System muss so gestaltet sein, dass es auch in der 2305 geräumten Saalkonfiguration ohne die tischgebundenen Schnittstellen und Komponenten funktionsfähig 2306 bleibt.
2307 Für den Anwendungsfall des Zeugentisches müssen folgende Komponenten in die Grundkonfiguration des 2308 jeweiligen Sitzungssaals integriert werden und mit Anschaltung der mobilen Komponenten vom System 2309 erkannt, aktiviert und durch die Steuerungssoftware als Medium/Quelle schaltbar werden. Das VH- 2310 System muss so gestaltet sein, dass es auch ohne die nachfolgend aufgeführten Schnittstellen für den 2311 Zeugentisch dynamisch funktionsfähig sind.
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2312 Mobile Komponenten sind:
2313 6.6.6 Sender/Empfänger – UHD-Auflösung
2314 6.6.7 Sender/Empfänger – Full-HD-Auflösung
2315 6.7.4 Tischmikrofon für Beteiligte
2316 6.7.5 Kombination Mikrofon/Lautsprecher für Tisch
2317 Inwiefern die mobilen Komponenten fest mit dem Zeugentisch durch den AN montiert werden können, 2318 wird im Zuge der Migrationsplanung zwischen der AG und dem AN abgestimmt.
2319 Das vollständige bzw. nahezu vollständige Räumen der Sitzungssäle, einschließlich Entfernen, 2320 Zwischenlagern und Wiederaufstellen der Tische samt der zugehörigen mobilen Komponenten (mit 2321 Ausnahme der Richterbank und der dort verorteten Komponenten) wird durch die Vor-Ort-Betreuung 2322 (VOB) des AG durchgeführt und betrifft ca. 20 bis 30 Sitzungssäle.
2323 Die Stellplätze der Tische sowie die zugehörigen Anschlusspunkte sind in diesen Sälen baulich fest 2324 vorgegeben. Die Programmierung und Konfiguration des VH-Systems durch den AN muss so erfolgen, dass 2325 das Räumen und das anschließende Zurückräumen ohne weiteres Zutun der VOB, insbesondere ohne 2326 manuelle Neukonfiguration oder Neuprogrammierung, sichergestellt sind. Die mobilen Komponenten 2327 müssen beim Entfernen automatisch erkannt und deaktiviert sowie beim erneuten Anschluss an den fest 2328 vorgegebenen Anschlusspunkten automatisch erkannt und aktiviert werden. Nach dem Zurückräumen 2329 der Tische und Komponenten auf die vorgegebenen Positionen muss der Sitzungssaal ohne weiteres 2330 Zutun der VOB automatisch wieder voll funktionsfähig sein.
2331 6.16 Bildschirmarbeitsplatzmonitor
2332 Bedarfsweise sind Bildschirmarbeitsplatzmonitore durch den AN bereitzustellen, in die VH-Systeme 2333 gemäß den Anforderungen des AG zu integrieren und müssen allen einschlägigen gesetzlichen 2334 Vorschriften und Normen entsprechen, insbesondere der ArbStättV einschließlich Anhang Nr. 6 2335 (Bildschirmarbeitsplätze) sowie DIN EN ISO 9241.
2336 Nachfolgende Anforderungen müssen von den Bildschirmarbeitsplatzmonitoren erfüllt werden:
2337 Funktional und optisch vergleichbar mit den unter Kapitel 3.7 aufgeführten Monitoren, ohne Touch- 2338 Funktion.
2339 Bildschirmdiagonale: ≥ 23,8 Zoll mit Mindestauflösung 1920 × 1080 Pixel (Full HD);
2340 Displayanschlüsse (mindestens):
2341 o 1× DisplayPort 1.2 (oder höher)
2342 o 1× HDMI 1.4 (oder höher)
2343 Mitgeliefertes Kabel: mindestens ein Signalkabel von 2 Metern Länge im Lieferumfang enthalten, 2344 frei wählbar für die AG
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2345 Inklusive einem Gelenksständer mit erweiterter Neigungsfunktion – (fast liegend)
2346 Netzteil: intern verbaut (kein externes Netzteil)
2347 Diese Monitore müssen so in das VH-System integriert werden können, dass diese als reine parallele 2348 Anzeige (Bildfreigabe durch den Richter) der übertragenen Inhalte dienen. An diese werden keine 2349 weiteren Endpunkte angeschaltet.
2350 6.17 Dokumentenkamera
2351 Die Dokumentenkamera wird benötigt, um analoge Schriftsätze, Zeichnungen, etc. in das System 2352 einzubinden. Das System muss die Dokumentenkamera ein- und ausschalten können. Die Steuerung der 2353 Dokumentenkamera über HDMI oder RJ45 muss möglich sein. Über das Bedienpanel müssen mindestens 2354 Zoomen und Ein- und Ausschalten der Dokumentenkamera gegeben sein. Nachfolgende Anforderungen 2355 müssen von der Dokumentenkamera erfüllt werden:
2356 Beleuchtung des Dokumentengutes oder Gegenstandes muss von oben und idealerweise unten 2357 erfolgen, sodass insbesondere Wasserzeichen erkennbar sind.
2358 Reflexionsfreies Lichtsystem
2359 mindestens 12-facher optischer Zoom
2360 Auflösung beträgt mindestens Full HD (1.920 x 1.080 bei 30 Hz)
2361 Arm schwenkbar ≥ 190°
2362 Bildsensor mindestens 1/2,8"
2363 Autofokus
2364 1x HDMI 2.0
2365 1x LAN-Anschluss
2366 Aus Platz- und Aufbewahrungsgründen zusammenklappbar
2367 Anzubietende Varianten:
2368 Arbeitsfläche mindestens DIN A2
2369 Arbeitsfläche ca. DIN A3
2370 Im Liefer- und Montageumfang muss keine beschreibbare Trägerplatte enthalten sein, wenn die 2371 Dokumentenkamera Fotos, auf Papier angefertigte handschriftliche Skizzen und Gegenstände auch auf 2372 u.a. holzgemaserten Untergrund farbecht anzeigen kann. Andernfalls muss eine entsprechende geeignete 2373 Trägerplatte im Leistungsumfang enthalten sein.
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2374 6.18 Medien-Hub
2375 Wie bereits beschrieben, wird für die Präsentation digitaler Medien durch Verfahrensbeteiligte ein 2376 gesicherter Medien-Hub benötigt. Die Bedienung des Medien-Hubs muss bedarfsweise per Fernzugriff 2377 (mittels abgesetzter USB-Strecke) erfolgen können. Dieser muss folgende Anforderungen erfüllen:
2378 Kompakte Bauweise, idealerweise für unter Tisch, Rack, oder Vertikalmontage geeignet.
2379 Gehärtetes Betriebssystem (z.B. Linux-Derivat).
2380 UEFI/BIOS mit Passwortschutz.
2381 Boot-Reihenfolge im BIOS sperren (nur vom internen Medium booten).
2382 Secure Boot aktivierbar.
2383 TPM-Chip (Trusted Platform Module) für zusätzliche Integritätsprüfung.
2384 Virenscanner / Firewall / Sandbox integriert, oder vergleichbar.
2385 Unterstützung gängiger Dateiformate: Microsoft Office, OpenOffice, PDF, MP4, MOV, mpg4, Apple 2386 Audio, MP3, AAC, etc.
2387 Keine aktive Ausführung von Dateien.
2388 Gesicherte Installation, bei z.B. Reboot wird das Betriebssystem neu geladen.
2389 Kein Datenaustausch mit dem Mediennetz, ausschließlich audiovisuelle Anbindung.
2390 1x Blu-ray-Laufwerk, wahlweise extern zu betreiben und im Saal frei zu platzieren.
2391 1x USB-C-Anschluss, mindestens 3.0.
2392 1x USB-A-Anschluss, mindestens 3.0.
2393 1x HDMI-Out-Anschluss.
2394 1x Steuerung LAN-Kabel (Unterstützung von Gigabit Ethernet).
2395 Stromversorgung wahlweise über PoE+ oder Stromanschluss.
2396 Intel i5 Prozessor 12th Generation, oder CPU-Leistung ausreichend für gleichzeitige 4K-Wiedergabe 2397 + Virenscan.
2398 ≥ 8 GB Arbeitsspeicher, oder vergleichbar.
2399 ≥ 256 GB HDD oder SSD, oder vergleichbar.
2400 Integration in VH-System (Medienstreaming).
2401 Remote-Steuerung (Virtueller USB-Port).
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2402 Dieser soll folgende Anforderungen erfüllen:
2403 Schreibschutz-Schalter am Speichermedium (Hardware-Write-Protect).
2404 Annotation über das Notebook des Richters.
2405 6.19 Remote Steuerung für Medien-Hub (Funktionale Anforderung)
2406 Am Notebook des Richters (Notebook 1, Sitzungssaal/Richterbank) muss über eine bereitzustellende 2407 Verbindung (z.B. USB-Verbindung) der ggf. entfernt im Technikraum installierte Medien-Hub (PC 2, 2408 Technikraum/Rack) vollständig ferngesteuert werden können. Zusätzlich muss es möglich sein, ein im 2409 Sitzungssaal/Richterbank lokal angeschlossenes USB-Medium auf PC 2 im Technikraum/Rack 2410 bereitzustellen und dort abzuspielen.
2411 Fernsteuerung: Von einem Notebook des Richters (Sitzungssaal/Richterbank) muss der entfernte 2412 Medien-Hub (Technikraum/Rack) vollständig bedient werden können – einschließlich 2413 Bildübertragung, Tastatur- und Mauseingabe.
2414 Medienbereitstellung: An einer Schnittstelle im Technikraum/Rack muss ein USB-Datenträger 2415 angeschlossen werden können, dessen Inhalt dem Medien-Hub im Technikraum/Rack als lokal 2416 angeschlossenes Speichermedium zur Verfügung gestellt wird.
2417 Wiedergabe und Steuerung: Die durch das bereitgestellte Medium ausgelöste Wiedergabe am 2418 Medien-Hub im Technikraum/Rack muss am Notebook des Richters im Sitzungssaal/Richterbank 2419 angezeigt und von dort gesteuert werden können.
2420 Am Notebook des Richters darf keine zusätzliche Software, kein Plugin und kein Treiber installiert 2421 werden.
2422 Tastatur- und Maussteuerung des entfernten Medien-Hubs im Technikraum/Rack soll z.B. 2423 vollständig eine browserbasierte Oberfläche ermöglichen.
2424 Im Sitzungssaal muss eine von dem dort vorhandenen Notebook des Richters unabhängige 2425 Hardwarekomponente eine USB-Schnittstelle (mindestens 1× Typ-A) bereitstellen, an der ein USB- 2426 Datenträger angeschlossen werden kann.
2427 Diese Hardwarekomponente muss eigenständig und ohne Software auf dem Notebook des Richters 2428 betrieben werden können.
2429 Im Technikraum/Rack muss eine Hardwarekomponente das Videosignal des dortigen Medien-Hubs 2430 erfassen und über das z.B. Netzwerk zur Anzeige am Notebook des Richters bereitstellen.
2431 Dieselbe Komponente muss Tastatur- und Mauseingaben aus dem Sitzungssaal/Richterbank als 2432 standardkonforme USB-HID-Geräte an den Medien-Hub weitergeben. Es soll auf dem Medien-Hub 2433 keine Treiberinstallation erforderlich sein.
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2434 Der über die Hardwarekomponente im Sitzungssaal/Richterbank angeschlossene USB-Datenträger 2435 muss dem Medien-Hubs im Technikraum/Rack als lokal verbundenes USB-Speichergerät präsentiert 2436 werden.
2437 Die Lösung muss das Bildsignal des Medien-Hub im Technikraum/Rack mit mindestens 1920 × 1080 2438 px bei 60 fps erfassen und an den Notebook des Richters übertragen.
2439 Die Lösung soll eine Darstellung von 3840 × 2160 px bei ≥ 30 fps unterstützen.
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7: Netzwerk Komponenten -
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2440 7 Netzwerk Komponenten
2441 7.1 Schallgedämmte 19 Zoll-Rack Netzwerkschränke
2442 Nachfolgende Anforderungen müssen von den schallgedämmten Netzwerkschränken erfüllt werden:
2443 Schallschutz:
2444 Innenauskleidung ≥ 20 mm dickem Akustikschaum.
2445 Verkleidungsteile schallisoliert und abgedichtet.
2446 Kühlung:
2447 Dachlüfter mit ausblasenden Silent-Ventilatoren.
2448 Bodenlüfter mit einblasenden Silent-Ventilatoren.
2449 Abmessungen:
2450 Breite: ≥ 800 mm.
2451 Tiefe: ≥ 800 mm
2452 Abschließbare Fronttür, Seitenwände und Rückwand.
2453 Kabelschleuse mit Kabelbürste für eine sichere Kabelführung.
2454 Wahlweise Rollen oder Sockel für flexible Aufstellung.
2455 Belüftungseinheiten mit höherem Luftdurchsatz. Mindesten 4 Industrie-Lüfter per Dachmontage
2456 Thermostatsteuerung für Temperaturmanagement.
2457 19 Zoll Steckdosenleisten und Fachböden inklusive
2458 Anzubietende Varianten:
2459 Mindestens 12 HE
2460 Mindestens 15 HE
2461 Mindestens 24 HE
2462 Mindestens 30 HE
2463 Mindestens 42 HE
2464 Mindestens 47 HE
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7: Netzwerk Komponenten -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2465 7.2 Patchpanel 19 Zoll
2466 Nachfolgende Anforderungen müssen von dem Patchpanel erfüllt werden:
2467 Kompatibel zu allen gängigen Netzwerkkabel-Normen (ANSI/TIA-568.2-D bzw. ISO/IEC 11801 / EN 2468 50173 (Cat 6A))
2469 19 Zoll (48,3 cm) Rackeinbau
2470 Vollgeschirmte RJ45 Buchse
2471 LSA-Anschlussleiste
2472 8pol. LSA+ Schneidklemmen
2473 Kompatibel mit Krone Anlegewerkzeug
2474 2-fach Kabelschellen zur Schirmkontaktierung
2475 Rückseitiges Kabelmanagement zur Zugentlastung
2476 Öffnen und Schließen des Deckels mittels Rändelschrauben mit Schlitz + Kreuzschlitz
2477 Spannungsfestigkeit: 125 V AC RMS
2478 Strombelastbarkeit: 1,5 A
2479 Isolationswiderstand ≥ 1 GΩ
2480 Inklusive Kleinteile und Kabelführung
2481 Installation durch den AN nach Vorgabe des AG
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8: Weitere Komponenten -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2482 8 Weitere Komponenten
2483 8.1 Anschlussfelder
2484 Im Folgenden werden die unterschiedlichen Anforderungen an die Anschlussfelder definiert. Unabhängig 2485 von den Schnittstellen, ist es ausreichend, wenn immer nur eine Schnittstelle aktiv übertragen wird. Wird 2486 beispielhaft USB-C und HDMI gefordert, wird immer nur eine Schnittstelle genutzt und ist entsprechend 2487 zu übertragen. Pro Sitzungssaal genügt es, wenn nur ein Anschlussfeld ein freizugebendes Signal sendet, 2488 sodass mehrere Anschlussfelder einer Tischreihe über Signal-Umschalter angeschlossen werden können. 2489 Ein proaktives Monitoring der Anschlussfelder ist nicht erforderlich.
2490 8.1.1 Übergreifende Anforderungen
2491 Zur Sicherstellung einer medienbruchfreien Integration externer audiovisueller Inhalte in die 2492 Systeme/Komponenten sind geeignete Tischanschlussfelder vorzusehen, über die die Beteiligten ihre 2493 Geräte direkt mit dem audiovisuellen System verbinden können.
2494 Alle nachfolgend beschriebenen Lieferungen und Leistungen sind durch den AN zu erbringen. Die 2495 Montage einschließlich erforderlicher Schreinertätigkeiten (z.B. Ausschnitte, Einpassarbeiten, 2496 Oberflächenaufbereitung) ist Bestandteil der Leistung des AN. Diese sind u.a. folgende:
2497 Alle Einbauteile sind fachgerecht, spielfrei und bündig in die jeweilige Tischfläche einzubauen.
2498 Oberflächen sind nach Einbau in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen; Beschädigungen sind durch 2499 den AN zu beseitigen.
2500 Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen (DIN 2501 VDE, Herstellervorgaben) zu erfolgen.
2502 Eine Reinigung des Bereichs hat nach den Schreinertätigkeiten durch den AN zu erfolgen
2503 Fabrikate und Typen sind vor Ausführung mit des AG abzustimmen und freigeben zu lassen.
2504 Audio- und Videoübertragung in Audio- und/oder Video-Hub
2505 Schnittstellen müssen die Einspeisung externer Medienquellen (z.B. Notebook) ermöglichen
2506 Steuerung und PoE+ über einen LAN-Anschluss
2507 Kompatibel zu Sender/Empfänger (siehe Kapitel 6.6)
2508 Die Anschlusskabel / Kabelringe HDMI und USB-C müssen mind. einen Auslass von 90 cm Länge 2509 bereitstellen
2510
2511
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2512 8.1.2 Tischeinbau-Anschlusseinheit (3-fach) mit Kabelmanagement
2513 Lieferung und Montage einer Tischeinbau-Anschlusseinheit, bestehend aus:
2514 1× Schutzkontaktsteckdose (Schuko, 230 V), in Tischfläche einzubauen
2515 1× Bürstenauslass zur Kabeldurchführung, geeignet für USB-C-Kabel und HDMI-Kabel
2516 1× HDMI-Kabel mit Rückholmechanismus (versenkbar, selbsteinziehend)
2517 1× USB-C-Kabel mit Rückholmechanismus (versenkbar, selbsteinziehend)
2518 Der Einbau erfolgt in die Tischfläche. Erforderliche Ausschnitte und Einpassarbeiten sind durch den AN im 2519 Rahmen von Schreinertätigkeiten auszuführen.
2520 8.1.3 Kabel- bzw. Adapter-Ringlösungen
2521 Als Alternative zu den beschriebenen Anschlussfeldern sollen Kabel- bzw. Adapter-Ringlösungen zum 2522 Einsatz kommen. Die Quell-Schnittstelle wird als HDMI definiert. Nachfolgende Anforderungen müssen 2523 von diesen Ring-Lösungen (nachfolgend als Kabelringe abgekürzt) erfüllt werden.
2524 Übergreifende Anforderungen:
2525 Die Kabelringe müssen für eine dauerhafte Festmontage an der Quell-Schnittstelle ausgelegt sein.
2526 Die Kabelringe müssen eine mechanisch stabile Fixierung sicherstellen, sodass diese nicht 2527 entnommen oder entwendet werden können.
2528 Die Kabelringe müssen wahlweise integrierbar sein.
2529 Die Kabelringe müssen so ausgelegt sein, dass sie auch im täglichen Betrieb langlebig nutzbar sind.
2530 Die Befestigung darf keine Beschädigung oder Einschränkung der Kabelbeweglichkeit verursachen.
2531 Anforderungen an HDMI-Kabelring:
2532 Der HDMI-Umschaltring muss für HDMI-Kabel bis mindestens HDMI 2.0 (18 Gbps) ausgelegt sein.
2533 Der Halter des HDMI-Kabelrings muss gewährleisten, dass HDMI-Stecker frei beweglich bleiben und 2534 nicht durch die Halterung belastet werden.
2535 Die Konstruktion muss verhindern, dass der Stecker aufgrund der Halterung abknickt oder 2536 übermäßig mechanisch belastet wird (Zugentlastung).
2537 Die verwendeten Materialien müssen nichtleitend, korrosionsbeständig und abriebfest sein.
2538 Anforderungen an USB-C-Adapterring:
2539 Der Adapterring muss Endgeräte mit USB-C (DisplayPort-Alt-Mode) an den HDMI-Systemeingang 2540 anbinden
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Sitzungssaalausstattung
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2541 Der Adapter muss fest mit dem Ring verbunden sein, darf jedoch den USB-C-Stecker nicht in seiner 2542 Beweglichkeit einschränken.
2543 Der Halter des USB-C-Adapterrings muss gewährleisten, dass USB-C-Stecker frei beweglich bleiben 2544 und nicht durch die Halterung belastet werden.
2545 Die Konstruktion muss verhindern, dass der Stecker aufgrund der Halterung abknickt oder 2546 übermäßig mechanisch belastet wird (Zugentlastung).
2547 Die verwendeten Materialien müssen nichtleitend, korrosionsbeständig und abriebfest sein.
2548 8.2 Kabelkorb mit Ablage
2549 Lieferung und Montage eines Kabelkorbs an der Tischunterseite zur geordneten Aufnahme von Kabeln 2550 sowie zur Ablage einer z.B. Dockingstation.
2551 Anforderungen:
2552 Befestigung an der Tischunterseite, stabil und kippsicher, ohne sichtbare Durchbohrungen der 2553 Tischfläche
2554 Traglast mindestens 3 kg (Eigengewicht Dockingstation ca. 0,5 kg, zuzüglich Kabel und Reservelast)
2555 Innenlichte Maße mindestens 300 × 200 × 60 mm (B × T × H) ausziehbar und flexibel erweiterbar, 2556 Referenzmaß Bestands-Dock der AG, zuzüglich Toleranz für Kabel und Belüftung
2557 Offene Konstruktion (Gitter/Korb) zur Sicherstellung ausreichender Belüftung der Dockingstation
2558 Material: Stahl (pulverbeschichtet) oder gleichwertiger Werkstoff; schwarz oder tischfarben
2559 Kabelein- und -ausführung an mindestens zwei Seiten möglich
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2560 8.3 Verkabelung unter Tischflächen
2561 Lieferung und Montage eines vollständigen Kabelmanagement-Systems an der Tischunterseite 2562 einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmaterialien und Verbindungsmittel. Die Verkabelung ist 2563 geordnet, zugentlastet und optisch einwandfrei auszuführen.
2564 Allgemeine Anforderungen an die Kabelführung
2565 Alle Kabel sind geordnet und gebündelt zu verlegen; Kreuzungen und unnötige Schlaufen sind zu 2566 vermeiden.
2567 Kabel dürfen nicht frei hängen oder den Boden berühren.
2568 Die Kabelführung hat spannungsfrei zu erfolgen; Kabel dürfen nicht unter Zug stehen oder 2569 gequetscht werden.
2570 Strom- und Datenkabel sind räumlich voneinander getrennt zu führen (Mindestabstand gemäß EN 2571 50174), um elektromagnetische Störungen zu vermeiden.
2572 Alle Kabel sind an beiden Enden sowie an wesentlichen Verzweigungspunkten dauerhaft und lesbar 2573 zu beschriften.
2574 Überschusslängen sind geordnet aufzunehmen (z.B. durch Kabelschlaufen in Kabelwannen) und 2575 dürfen nicht lose hängen.
2576 Kabelwanne / Kabelkanal (längs)
2577 Montage einer Kabelwanne (Metall oder Kunststoff) entlang der Tischunterseite zur Aufnahme und 2578 Führung aller Kabel
2579 Befestigung mittels Schrauben oder geeigneter Klemmsysteme an der Tischunterseite
2580 Ausführung offen (Rinne) oder geschlossen (Kanal mit Deckel), je nach Anforderung des AG
2581 Maße und Füllgrad: Die Wanne ist so zu dimensionieren, dass sie maximal zu 60 % befüllt wird 2582 (Reservekapazität)
2583 Einzelne Kabelhalter und Kabelclips
2584 Montage von Kabelclips oder Kabelschellen für einzelne Kabel oder kleine Kabelbündel
2585 Halter sind in regelmäßigen Abständen (max. 30–50 cm) zu setzen
2586 Material: Kunststoff (UV-stabil) oder Metall; keine einfachen Kabelbinder als alleinige Befestigung
2587 Befestigung: Schrauben, Klebepad (nur auf glatten, fettfreien Flächen) oder Tischklemmen
2588 Kabelklettverschlüsse und Kabelbinder
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2589 Bündelung von Kabeln mittels Klettverschlussstreifen (wiederöffenbar, bevorzugt gegenüber 2590 Einwegkabelbindern)
2591 Kabelbinder aus Nylon sind zulässig, müssen jedoch bündig abgeschnitten sein (keine abstehenden 2592 Enden)
2593 Farbliche Kennzeichnung der Bündel nach Kabeltyp ist empfohlen (z.B. Strom = schwarz, Daten = 2594 grau)
2595 Anforderungen und Kabelführung bzw. -verlegung
2596 Kein Kabel berührt den Boden oder hängt frei
2597 Alle Kabel sind beschriftet und eindeutig zuzuordnen
2598 Strom- und Datenkabel sind getrennt geführt
2599 Kabelwannen und Halter sitzen fest und ohne Spiel
2600 Keine scharfen Kanten im Kontaktbereich mit Kabeln
2601 Optisch einheitliches und aufgeräumtes Erscheinungsbild
2602 Reservekapazität in Kabelwannen vorhanden (max. 60 % Füllgrad)
2603 Übergabe einer einfachen Kabeldokumentation (Skizze oder Foto) durch den AN
2604 Materialvorgaben
2605 Alle Materialien müssen RoHS-konform sein
2606 Fabrikate sind vor Ausführung mit der AG abzustimmen
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2607 8.4 Kleinteile
2608 Nachfolgende Auflistung enthält Kleinteile, welche durch den AN gemäß jeweiliger Preis-position 2609 anzubieten, zu liefern und zu montieren sind. Hierbei handelt es sich um Angaben für die Abrechnung 2610 des tatsächlichen Verbrauchsmaterials (laufende Meter).
2611 8.4.1 Funktionskabel
2612 Geschirmtes Patchkabel Cat 6A à 1 Meter in Farbe Weiß
2613 Geschirmtes Patchkabel Cat 6A à 1 Meter in Farbe Schwarz
2614
2615 HDMI-Kabel à 1 Meter mit Mindestauflösung 2K (Full-HD) in Farbe Weiß
2616 HDMI-Kabel à 1 Meter mit Mindestauflösung 2K (Full-HD) in Farbe Schwarz
2617
2618 HDMI-Kabel à 1 Meter mit Mindestauflösung 4K (Ultra-HD) in Farbe Weiß
2619 HDMI-Kabel à 1 Meter mit Mindestauflösung 4K (Ultra-HD) in Farbe Schwarz
2620
2621 Systemkabel für Mikrofon/Lautsprecher-System à 1 Meter in Farbe Weiß
2622 Systemkabel für Mikrofon/Lautsprecher-System à 1 Meter in Farbe Schwarz
2623
2624 USB-C-Kabel à 1 Meter in Farbe Schwarz (Thunderbolt 4 und USB 4.0 Zertifiziert)
2625 USB-C-Kabel à 1 Meter in Farbe Weiß (Thunderbolt 4 und USB 4.0 Zertifiziert)
2626 8.4.2 Kabelverlegung
2627 Kabelbrücke/Aufbodenkanal à 1 Meter in Farbe Weiß mit Antirutsch
2628 Kabelbrücke/Aufbodenkanal à 1 Meter in Farbe Schwarz mit Antirutsch
2629
2630 Kabelschlauch à 1 Meter in Farbe Weiß
2631 Kabelschlauch à 1 Meter in Farbe Schwarz
2632
2633 Kabelkanal à 1 Meter in Farbe Weiß
2634 Kabelkanal à 1 Meter in Farbe Schwarz
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2635 8.4.3 Stromverteilung
2636 Mehrfachsteckerleiste – Vertikale Montage Rack – 4 fach
2637 Mehrfachsteckerleiste – Vertikale Montage Rack – 6 fach
2638 Mehrfachsteckerleiste – Vertikale Montage Rack – 8 fach
2639
2640 Mehrfachsteckerleiste – Standardmontage – 4 fach
2641 Mehrfachsteckerleiste – Standardmontage – 6 fach
2642 Mehrfachsteckerleiste – Standardmontage – 8 fach
2643
2644 IP-schaltbare 6-fach switched PDU mit integr. Messmöglichkeiten; Rack-Montage 1HE
2645 IP-schaltbare 8-fach switched PDU mit integr. Messmöglichkeiten; Rack-Montage 1HE
2646 IP-schaltbare 12-fach switched PDU mit integr. Messmöglichkeiten; Rack-Montage 1HE
2647
2648 Verlängerungskabel à 1 Meter in Farbe Weiß
2649 Verlängerungskabel à 1 Meter in Farbe Schwarz
2650 8.5 Lagerschrank
2651 Für die projektbezogene Lagerung von Ersatzteilen wird ein metallener abschließbarer La-gerschrank mit 2652 folgenden Anforderungen gefordert.
2653
2654 Allgemeine Anforderungen:
2655 Sichere und übersichtliche Lagerung von Ersatzteilen.
2656 Robuste, langlebige Konstruktion für den dauerhaften gewerblichen Einsatz.
2657 Entspricht den einschlägigen DIN- und EU-Normen für Metallmöbel (z.B. DIN EN 14073 oder 2658 vergleichbar).
2659
2660 Abmessungen und Bauform
2661 Höhe: 2000 mm
2662 Breite: 1000 mm
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8: Weitere Komponenten -
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2663 Tiefe: 500 mm
2664 Toleranzen von ±50 mm sind zulässig.
2665 Freistehende Bauweise mit ebenem, standsicherem Unterbau.
2666 Möglichkeit zur Boden- oder Wandverankerung (Bohrungen oder Befestigungspunkte vorgesehen).
2667
2668 Korpus und Türen aus Stahlblech, Materialstärke, etc.:
2669 Korpus: mindestens 0,8 mm
2670 Türen: mindestens 1,0 mm
2671 Hohe Verwindungssteifigkeit auch bei voller Beladung.
2672 Glatte, leicht zu reinigende Oberflächen.
2673 Keine scharfen Kanten oder Grate (Arbeitssicherheit).
2674 Oberfläche pulverbeschichtet oder vergleichbar widerstandsfähig.
2675 Gute Beständigkeit gegen mechanische Beanspruchung, übliche Reinigungsmittel und leichte 2676 Feuchtigkeit
2677 Farbe z.B. lichtgrau (RAL 7035) oder gleichwertig.
2678
2679 Innenausstattung
2680 Mindestens 4 höhenverstellbare Fachböden.
2681 Fachböden:
2682 o Traglast mindestens 50 kg je Boden (gleichmäßig verteilt).
2683 o Verstellraster ≤ 25 mm.
2684 o Fachböden gegen unbeabsichtigtes Herausziehen gesichert.
2685 zusätzliche Böden nachrüstbar.
2686
2687 Schließsystem und Sicherheit
2688 Abschließbar mittels:
2689 o Zylinderschloss mit mindestens 2 Schlüsseln
2690 o Schloss mit Mehrpunktverriegelung oder vergleichbarer Sicherung.
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2691 o Schutz gegen unbefugten Zugriff.
2692 Möglichkeit zur Schlüsselgleichschließung.
2693
2694 Belastbarkeit und Stabilität
2695 Gesamttraglast des Schranks mindestens 300 kg.
2696 Kein Durchbiegen der Böden unter Nennlast.
2697 Sicherer Stand ohne Kippneigung bei geöffneter Tür (bei sachgemäßer Nutzung).
2698 Montage und Lieferung
2699 Lieferung montiert oder zerlegt mit klarer Montageanleitung.
2700 Alle benötigten Befestigungselemente im Lieferumfang enthalten.
2701 Lieferungen an Aufstellungsort (Technikraum/Lager) am Standort der AG und Montage durch AN.
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9: Informationssicherheit und Datenschutz -
Sitzungssaalausstattung
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2702 9 Informationssicherheit und Datenschutz
2703 9.1 Sicherheitsanforderungen
2704 Die im Folgenden aufgeführten Sicherheitsanforderungen bzw. -maßnahmen beziehen sich ausdrücklich 2705 auf alle beschriebenen Leistungen dieser Ausschreibung.
2706 Erfolgen Leistungen durch Unterauftragnehmer, so ist für diese Leistungen die Umsetzung der 2707 Anforderungen dieses Kapitels ebenfalls durch die Unterauftragnehmer sicherzustellen.
2708 9.1.1 Allgemeines
2709 Sowohl die Managementumgebung der VH-Systeme als auch die Systeme selbst müssen durch den AN 2710 gegen unbefugten Zugriff durch Authentifizierungsverfahren, risikobasiert nach BSI-Grundschutz, 2711 gesichert werden (darüber hinaus gelten die Anforderungen der AVV, insbesondere die technisch- 2712 organisatorischen Maßnahmen).
2713 Unbefugte Dritte dürfen keine Möglichkeit haben, Daten oder Steuerungsinformationen in das LAN der 2714 AG zu senden oder auf Daten und Informationen aus dem LAN der AG zuzugreifen (siehe u.a. auch Kapitel 2715 4.8). AG-Daten werden unbefugten Dritten nicht zur Verfügung gestellt.
2716 Erfolgen Leistungen durch Unterauftragnehmer, so haben diese die Umsetzung der Anforderungen der 2717 Auftragsverarbeitungsvereinbarung, des Vertrages sowie dieses Kapitels ebenfalls einzuhalten und 2718 umzusetzen.
2719 Die vom AN eingesetzten Systeme entsprechen stets den neuesten Sicherheitsanforderungen 2720 (insbesondere Stand der Technik und mindestens BSI-Vorgaben). Der AN unterstützt die AG bei der 2721 Beurteilung der Kritikalität sicherheitsrelevanter Softwareaktualisierungen. Kritische Aktualisierungen 2722 werden gemäß dem Kapitel 12 unverzüglich eingespielt.
2723 Die Kommunikation und jeglicher Informationsaustausch zwischen der AG und dem AN bezüglich der 2724 Konfiguration des Netzes, der Standorte, der Technik usw. erfolgen gemäß der BSI TR-02102 oder 2725 vergleichbar verschlüsselt.
2726 Der AN richtet eine Schnittstellenfunktion zum Security Framework der AG (d.h. Security- 2727 Anforderungsmanagement/Risikomanagement) ein.
2728 Der AN hat sicherzustellen, dass Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen/Unterlagen, die seitens der AG 2729 erfolgen, intern beim AN umgesetzt werden. Der AN bestätigt den Erhalt und dediziert die Verwendung 2730 von neuen Dokumentenversionen.
2731 Der Zugriff unberechtigter Dritter muss ausgeschlossen sein.
2732 9.1.2 Datensicherheit
2733 Die in den VH-Systemen vorgehaltenen Daten sind entsprechend den relevanten Daten- 2734 schutzbestimmungen bzw. Gesetzen (s. auch Vertrag) (jeweils letzter, aktueller Stand) zu schützen.
2735 Alle Konfigurations- und Anlagendaten werden täglich nicht flüchtig und elektronisch lesbar gesichert, um 2736 bei Datenverlust die VH-Systeme bzw. deren Management neu hochfahren zu können. Der AN stellt
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9: Informationssicherheit und Datenschutz -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2737 sicher, dass seine Mitarbeiter in die aktuell bei der AG gültigen Belange des Datenschutzes eingewiesen 2738 werden und zu deren Einhaltung verpflichtet sind.
2739 9.1.3 Schutz gegen unbefugte Drittzugriffe
2740 Es muss durch den AN im Rahmen der Serviceleistung sichergestellt werden, dass die beauftragten 2741 Mitarbeiter des AN oder dessen Unterauftragnehmer nur insoweit über Zugriffs- und Einsichtsrechte 2742 verfügen, wie dies für die jeweilige Aufgabenstellung unerlässlich ist. Dabei sind folgende Prinzipien 2743 einzuhalten, Need To Know-Prinzip und Least-Privilege-Prinzip.
2744 Der AN stellt im Rahmen des Betriebs sicher, dass die Gefahr von Manipulationen der gespeicherten Daten 2745 in den VH-Systemen ausgeschlossen ist.
2746 Jedweder Zugriff auf die Systeme (vor Ort und/oder remote) ist personenbezogen und zu protokollieren. 2747 Es ist nachweisbar zu machen, wer welche Aktionen wann durchgeführt hat. Alle 2748 Administrationstätigkeiten der Mitarbeiter des AN an den Systemkomponenten müssen revisionssicher 2749 protokolliert werden.
2750 Der Einsatz eines übergreifenden Administratorkontos mit uneingeschränkten Berechtigungen („Super- 2751 Admin“) ist nicht zulässig. Jeder administrative Zugang des AN muss personalisiert und auf die jeweils 2752 erforderlichen Berechtigungen beschränkt sein. Der Administrator darf nur administrative Tätigkeiten 2753 über das Admin-Konto tätigen, für alle anderen Aufgaben hat der Mitarbeitende ein Standard-Konto zu 2754 verwenden.
2755 Die Festlegungen der entsprechenden Rollen und Berechtigungen werden zwischen der AG und dem AN 2756 in der Migrationsphase abgestimmt.
2757 9.2 Revisionsfähigkeit/Protokollierung
2758 Alle nachfolgend beschriebenen Zugriffe müssen manipulationssicher mit korrektem Datum und 2759 korrekter Uhrzeit protokolliert werden können.
2760 Der Einsatz eines „Super-Admins“ bei der AG, der alle entsprechenden Berechtigungen hat, ist nicht 2761 zulässig. Die nachfolgenden Anforderungen gelten nur für die weiteren administrativen Mitarbeiter. Die 2762 Festlegungen der entsprechenden Rollen und Berechtigungen werden zwischen der AG und dem AN in 2763 der Migrationsphase abgestimmt.
2764 Alle Administrationstätigkeiten an den Systemkomponenten werden revisionssicher protokolliert.
2765 Die Protokolldateien müssen durch den AN revisionsfähig und nachvollziehbar archiviert werden.
2766 Die Protokolldateien müssen auf Verlangen der AG innerhalb von 10 Arbeitstage, in einem 2767 verarbeitbaren Dateiformat (z.B. CSV, xlsx etc.) übermittelt werden.
2768 Protokolldateien sind [90 Tage / 12 Monate – AG festlegen] aufzubewahren und danach zu löschen.
2769 Der Inhalt der Protokolldatei ist ohne eine Software-Änderung oder ohne spezielle Tools nicht durch 2770 den Administrator manipulierbar.
2771 Die Protokolldateien sind nach Vorgaben der AG zu archivieren.
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9: Informationssicherheit und Datenschutz -
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- Medientechnik
2772 Login-/Logout-Prozeduren an Administrations- und Servicezugängen werden sichergestellt.
2773 Der AG werden, zusätzlich zu den Anforderungen des Vertrages, die Dateien mit entspre-chenden 2774 Auswertungstools, die die Suche nach bestimmten Administrationsfunktionen innerhalb bestimmter 2775 Zeiträume ermöglichen, zur Verfügung gestellt.
2776 Konfigurationsänderungen (z.B. Aktivierung von Leistungsmerkmalen, Änderung von 2777 Berechtigungen, Manipulationen der Systemdatenbanken)
2778 Administrationsvorgänge
2779 Fehler- und Störungsmeldungen
2780 9.3 Anbietererklärung zur Datenspeicherung und Datenweitergabe
2781 Der AN sichert vertraglich zu:
2782 Dass keine über die in der EU geltenden rechtlichen Verpflichtungen hinausgehende Weitergabe von 2783 Daten der AG erfolgt.
2784 Dass es keine Zugangspunkte für nicht staatlich autorisierte und ausländische Stellen auf die Netze 2785 des AN oder die Informationen der AG gibt.
2786 9.4 Informationssicherheit/Sicherheitskonzept
2787 Der AN muss die AG bei rechtlich erforderlichen BSI-Grundschutz-Audits proaktiv unterstützen.
2788 Der AG kann jederzeit zur Überprüfung einen PEN-Test durchführen. Der AN hat der AG bei PEN-Tests 2789 proaktiv zu unterstützen und ggf. relevante Ergebnisse in den VH-Systemen umzusetzen.
2790 9.4.1 Sicherheitsmaßnahmen
2791 Vertraulichkeit
2792 Die sehr hohen Anforderungen an Vertraulichkeit resultieren aus den Anforderungen der 2793 Informationen, die übertragen werden, und den datenschutzrechtlichen Anforderungen
2794 Die Vertraulichkeit von Kommunikationsbeziehungen, die als Datenstrom über das Netz 2795 transportiert werden, muss sichergestellt sein, indem Möglichkeiten des Abhörens, des Abgreifens 2796 und des Mitlesens von Kommunikationsdaten mit geeigneten, dem jeweils aktuellen Stand der 2797 Technik entsprechenden Maßnahmen ausgeschlossen werden, sofern nicht in der TKÜ anders 2798 geregelt.
2799
2800 Verfügbarkeit
2801 Die hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit des Managements resultieren aus den 2802 Anforderungen der Informationen, die über die VH-Systeme übertragen werden, und den 2803 datenschutzrechtlichen Anforderungen.
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9: Informationssicherheit und Datenschutz -
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2804 Die technische Plattform zur Erbringung der Übertragungsdienstleistungen ist in einer Weise 2805 aufzubauen, dass die geforderten Verfügbarkeiten (siehe Kapitel 12) bzw. die Wiederherstellung von 2806 Diensten und Funktionen gewährleistet sind. Single Points of Failure sind weitestgehend zu 2807 vermeiden.
2808 In der geforderten Sicherheitsdarstellung ist die Absicherung des Ausfalls einzelner Management- 2809 Komponenten, die Verfügbarkeit der Dienste beinträchtigen können, zu betrachten und die 2810 Ausfallwahrscheinlichkeit zu minimieren.
2811 Es sind geeignete, dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechende, Maßnahmen 2812 darzustellen.
2813
2814 Integrität
2815 Der Begriff „Integrität“ umfasst sowohl die Unversehrtheit der übertragenen und ge-speicherten 2816 Informationen als auch die physikalische Integrität der VH-Systeme und deren Management zur 2817 Erbringung der Dienstleistungen einschließlich der ggf. dazu notwendigen Software.
2818 Die Sicherstellung der Integrität bedingt daher auch den physikalischen Schutz der VH-Systeme, um 2819 Datenveränderungen an gespeicherten sowie übertragenen Daten ausschließen zu können.
2820 Weiterhin muss sichergestellt werden, dass kein unberechtigter logischer Zugriff auf die VH-Systeme 2821 sowie die gespeicherten bzw. übertragenen Datenbestände möglich ist. Es sind geeignete, dem 2822 jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen darzustellen.
2823
2824 Authentizität
2825 Die Anforderungen an Authentizität sind im engen Zusammenhang mit den Sicher-heitszielen der 2826 Integrität zu sehen. Sie resultieren aus den Anforderungen der Infor-mationen, die über die VH- 2827 Systeme übertragen werden, und den datenschutzrechtlichen Vorgaben.
2828 Der Begriff „Authentizität“ bezeichnet die Eigenschaft, die gewährleistet, dass ein Kom- 2829 munikationspartner tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Es ist sicherzustellen, dass die 2830 übertragenen Informationen von der vereinbarten Quelle stammen und es nicht möglich ist, fremde 2831 Informationen einzuspeisen.
2832 Das Sicherheitskonzept, welches durch den AN, in enger Abstimmung mit der AG, zu erstellen ist wird im 2833 Zuge der Workshops (Kap. 11) und im Kap. 11.5.2 definiert.
2834 9.4.2 Notfallmanagement und Behandlung von Informationssicherheitsvorfällen
2835 Es sind risikobasierte Szenarien zu betrachten, die im Not- bzw. Katastrophenfall zu Schädi-gungen an 2836 zentralen Einrichtungen des AN zur Erbringung der Dienstleistung führen sowie mögliche 2837 Gegenmaßnahmen darstellen (Disaster Recovery).
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9: Informationssicherheit und Datenschutz -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2838 Ein Prozess zur Behandlung von Informationssicherheitsvorfällen ist bereitzustellen bzw. muss mit der AG 2839 definiert werden. Ziel des Verfahrens ist, dass die AG vom AN unverzüglich und umfassend über die sie 2840 betreffenden Informationssicherheitsvorfälle informiert wird. Darüber hinaus muss der AG ein konkreter 2841 Ansprechpartner seitens des AN für Informationssicherheitsvorfälle und Fragen zur 2842 Informationssicherheit benannt werden.
2843 9.5 Umsetzung der Sicherheitsanforderungen
2844 9.5.1 Security Patches und Wartungsarbeiten
2845 Der AN informiert die AG über die Durchführung von Changes, Patches und Wartungsarbeiten, die 2846 Auswirkungen auf die ausgeschriebenen Leistungen haben. Diese Arbeiten werden der AG mit mindestens 2847 5 Arbeitstagen Vorlauf gemeldet.
2848 Alle registrierten Security Incidents meldet der AN der AG umgehend, spätestens jedoch nach einem 2849 Kalendertag.
2850 Der AN unterstützt die AG proaktiv bei Änderungen in der Infrastruktur. Er liefert dazu In-formationen 2851 und schätzt ein, welche Risiken mit den Maßnahmen verbunden sind und mit welcher 2852 Eintrittswahrscheinlichkeit die Maßnahmen Auswirkungen auf die Sicherheit haben.
2853 Bei Risikoveränderungen, die sich auf Infrastrukturänderungen beziehen, muss der AN diese unverzüglich 2854 der AG mitteilen.
2855 9.5.2 Backup & Restore
2856 Alle Konfigurations- und Systemdaten werden monatlich, nicht flüchtig und elektronisch lesbar gesichert, 2857 um bei Datenverlust die VH-Systeme bzw. deren Management neu hochfahren zu können.
2858 Für alle gesicherten Daten gilt: Es ist sicherzustellen, dass die letzte funktionsfähige Sicherung 2859 zurückgespielt werden kann.
2860 Am Ende der Vertragslaufzeit sind die Konfigurationsdaten in elektronisch lesbarer und 2861 weiterzuverarbeitender Form bereitzustellen (Migrationszweck).
2862 9.6 Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bzw. Bundesdatenschutzgesetz 2863 (BDSG)
2864 Alle geseztlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bzw. 2865 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind einzuhalten und zu dokumentieren.
2866 Die Maßnahmen müssen allesamt dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
2867 Der AN muss sicherstellen, dass unbefugten Dritten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen 2868 personenbezogene sowie sonstige datenschutzbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, 2869 verwehrt wird (Zutrittskontrolle).
2870 Der AN muss sicherstellen, dass gewährleisten ist, dass die zur Benutzung eines Daten- 2871 verarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unter-liegenden 2872 Daten zugreifen können, und dass personenbezogene sowie sonstige daten-schutzbezogene Daten bei
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9: Informationssicherheit und Datenschutz -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2873 der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder 2874 entfernt werden können. Der Zugriff unbefugter Dritter ist ausgeschlossen (Zugriffskontrolle).
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9: Informationssicherheit und Datenschutz -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2875 9.7 Löschkonzept
2876 Datenhaltung wird zunehmend virtueller, digitaler, komplexer und verteilter. Andererseits unterliegt der 2877 AG strengen datenschutzrechtlichen Regelungen, die insbesondere den Grundsatz vorsehen, dass 2878 Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, von Sozialdaten und von Betriebs- und 2879 Geschäftsgeheimnissen der AG sowie von sonstigen datenschutzbezogenen Daten zu ergreifen und diese 2880 so wenig wie möglich und nur so lange wie nötig zu speichern sind (Grundsatz der Datenvermeidung und 2881 Datensparsamkeit). Betroffen sind grundsätzlich Daten von der AG, dem Leistungserbringer und anderen 2882 Vertragsparteien oder Dritten, die (natürliche und juristische) Personen oder Geschäftsgeheimnisse 2883 betreffen. Im Rahmen des Softwareeinführungsprozesses werden vom AN für jedes Produkt und jede Art 2884 von Datenhaltung Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenhaltung definiert und in Form eines 2885 Löschkonzeptes beschrieben.
2886 Der AN stimmt zu, in Zusammenarbeit zwischen dem AN und der AG ein Löschkonzept für jede 2887 Produkteinführung und Form von Datenhaltung zu erstellen. Das Löschkonzept muss vor Abschluss der 2888 Phase 1 (Kap. 11) der AG zur Freigabe zur Verfügung gestellt werden.
2889 Für jede Art von Datenhaltung werden Löschfristen sowie die Art der Löschung, ob manuell oder 2890 automatisch, festgelegt. Der AN beschreibt den Löschprozess und stellt eine Übersicht aller 2891 Datenbestände zur Verfügung. Diese wird kontinuierlich aktualisiert und grundsätzlich einmal jährlich 2892 überprüft. Der AN muss auf Verlangen des AG innerhalb von 10 Arbeitstage eine aktuelle Übersicht aller 2893 Datenbestände vorlegen.
2894 Die von der AG vorgegebenen Löschfristen sind zu beachten und umzusetzen. Der Nachweis der 2895 Vollständigkeit der Löschung ist zu erbringen und in einem fest vereinbarten Turnus unaufgefordert der 2896 AG vorzulegen.
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10: Managementumgebung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2897 10 Managementumgebung
2898 Die Managementumgebung (nachfolgend Management) des AN ist verantwortlich für den Betrieb aller 2899 im Rahmen der beauftragten Leistung bereitgestellten Komponenten und Dienste der Systeme für 2900 Videoverhandlungen (VH-Systeme oder Systeme/Komponenten) des AG.
2901 Dem AN steht es frei, wie die Management Infrastruktur aufgebaut wird, solange die geforderten 2902 Funktionen und die Systemverfügbarkeit sichergestellt werden.
2903 Als Bereitstellungsvariante des Managements sowohl für die AV-Systeme, das Monitoring als auch die 2904 Netzwerkkomponenten, wird eine Cloud-Lösung, bereitgestellt und betrieben durch den AN, zugelassen.
2905 Bei Cloud-Bereitstellung: Nachweis BSI C5-Testat (mind. Typ 1, Ziel Typ 2) oder ISO/IEC 27001 mit 2906 Erklärung zur C5-Abdeckung; AVV nach Art. 28 DSGVO; Anforderungen aus Kap. 9 gelten unverändert.
2907 Folgende Anforderungen müssen von dem AN berücksichtigt und realisiert werden:
2908 Die Managementumgebung verfügt über ein Rollen- und Berechtigungskonzept mit Zugriffsrechten. 2909 Diese sind nach Abstimmung für die AG einzurichten, um beispielsweise einfache administrative 2910 alltägliche Aufgaben eigenständig durchzuführen.
2911 Für das Management erhält der AG Berechtigungen. Die Berechtigungen werden zwischen dem AN 2912 und der AG abgestimmt.
2913 10.1 Verschlüsselung
2914 Für den Betrieb der Systeme und deren Management sind grundlegende Sicherheitsmecha-nismen aus 2915 der Netzwerktechnologie anzuwenden.
2916 Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, soweit dies von der jeweiligen Konferenzplattform unterstützt wird, 2917 ist vorzusehen. Grundsätzlich müssen sowohl der Nutzkanal als auch die Signalisierung verschlüsselt 2918 werden (SRTP/TLS; plattformspezifische Verfahren zulässig, z.B. Webex-Medienverschlüsselung). Die 2919 Verschlüsselung erfolgt unabhängig von der möglichen Encryption des gesamten WAN-Verkehrs am 2920 Standort-Router.
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10: Managementumgebung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2921 10.2 Zertifikatsverwaltung
2922 Eine Funktion des Managements ist die Verwaltung der ggf. benötigten Zertifikate. Dies ist durch den AN 2923 zu berücksichtigen, bereit- und sicherzustellen.
2924 Folgende Anforderungen müssen von dem AN berücksichtigt und realisiert werden:
2925 Die Bereitstellung der ggf. notwendigen Zertifikate erfolgt durch den AN.
2926 Der Lebenszyklus von Zertifikaten wird durch den AN verwaltet und verantwortet.
2927 Der AG wird die Möglichkeit von Audits eingeräumt.
2928 Folgenden Anforderungen müssen von dem AN berücksichtigt und realisiert werden:
2929 Über das Management wird der Lebenszyklus von Zertifikaten inkl. der Ablauffristen dargestellt.
2930 Über das Management kann ein effizienter Mechanismus zur Verteilung von Zertifikaten an die 2931 Systeme bereitgestellt werden. Die ggf. notwendigen Zertifikate werden durch den AN bereitgestellt 2932 und auf die Systeme verteilt.
2933 10.3 Monitoring
2934 Die Hauptaufgaben im Monitoring sind die Überwachung, Analyse und Bewertung von Security- und 2935 Systemalarmen, um u.a. ein proaktives Eingreifen des AN zu gewährleisten. Der AN erbringt im Rahmen 2936 seiner Betriebsleistungen die laufende Echtzeit-Überwachung aller Systeme. Folgende Anforderungen 2937 müssen von dem AN berücksichtigt und realisiert werden:
2938 Die Systeme müssen von zentraler Stelle aus wahlweise aus den Rechenzentren des AN, oder einer 2939 Cloud-Infrastruktur, durch den AN mittels des Managements administriert, gesteuert und überwacht 2940 werden.
2941 Sämtliche Hardware und Software, die für das Monitoring benötigt werden, werden vom AN 2942 bereitgestellt, installiert und betrieben.
2943 Der AN richtet die Weiterleitung von SNMP-Traps und Syslog-Nachrichten der von ihm für die AG 2944 betriebenen Systeme nach Aufforderung durch die AG an das Monitoring der AG ein.
2945 Die Komponenten müssen per SNMP identifizierbar sein, d.h. mindestens der Hostname und 2946 Standort müssen auslesbar sein.
2947 Die AG erhält lesenden Zugriff auf die Statusinformationen aller Systeme sowie das Management.
2948 Das Monitoring muss hinsichtlich der Anzahl der überwachten Systeme ausbaufähig sowie 2949 hinsichtlich der Messintervalle und Messparameter konfigurierbar und erweiterbar sein.
2950 Die Performance der Geräte muss ausreichend dimensioniert sein, um SNMP-Abfragen im 2951 Minutentakt zu ermöglichen. Hierzu zählen z.B. In- und Out-Bits von Interfacen und der Status der 2952 Systeme und Services.
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10: Managementumgebung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2953 Die komplette SNMP-MIB sowie weitere notwendige MIBs zur Feststellung der Funk- 2954 tionsbereitschaft der Systeme können von der AG ausgelesen werden. Die entsprechenden MIB-Files 2955 werden vom AN der AG zur Verfügung gestellt.
2956 Alle Komponenten der Systeme sind monitoringfähig, um automatisierte Fehlermeldungen an das 2957 Management und Traps (SNMP-Version: 2c oder 3) an das SNMP-basierende 2958 Netzmanagementsystem im Netzwerk absetzen zu können. Diese Störungsmeldungen werden 2959 erzeugt, wenn Fehlerzustände eintreten und Lastsituationen konfigurierbare Schwellenwerte 2960 überschreiten. Für Monitoring-Zwecke ist ein ICMP-Zugriff (ping) möglich. Weiterhin ist das 2961 Managementsystem in der Lage, die Störungsmeldungen zu klassifizieren und Prio1-Störungen 2962 entsprechend automatisch weiterzuleiten. Die AG hat die Möglichkeit, mit ihren Systemen die 2963 Komponenten der Systeme zu monitoren. Das enthebt den AN aber nicht von der Verantwortung für 2964 den Betrieb der Systeme.
2965 Alle Darstellungen erfolgen grafisch und tabellarisch. Die Daten können auch als CSV-Datei 2966 exportiert werden.
2967 Es können Schwellenwerte für die genannten Parameter vorgegeben und mittels Reports 2968 ausgewertet werden.
2969 Die dazu nötigen Parameter werden durch den AN eingerichtet und mit der AG abgestimmt und 2970 getestet.
2971 10.4 Inventarisierung
2972 Für alle Systeme/Komponenten ist eine Inventarisierungslösung anzubieten, die folgende Informationen 2973 aus dem Netz auslesen soll und intuitiv für Administratoren darstellt. Die Erfassung der Daten soll 2974 automatisiert und muss regelmäßigen, mit der AG abzustimmenden Intervallen erfolgen. Von einer rein 2975 manuellen Datenpflege ist Abstand zu nehmen. Eine Beeinträchtigung des laufenden Sitzungsbetriebs 2976 muss ausgeschlossen sein.
2977 Hersteller plus Modellbezeichnung
2978 Gerätetyp mit funktionaler Bezeichnung
2979 Software-Release
2980 HW-Stand
2981 Betriebssystem und Patch-Stand
2982 Seriennummer
2983 Inbetriebnahmedatum
2984 IP-Adresse / MAC-Adresse
2985 Standort
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10: Managementumgebung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
2986 Raum
2987 Inventarnummer der AG
2988 Status
2989 Kritikalität des Systems
2990 Redundanz vorhanden (ja/nein)
2991 Vertragsende
2992 Zuständiger Ansprechpartner (intern/extern)
2993 AG-eigene Felder (mind. 5) usw.
2994
2995 Diese Daten sind in Beziehung zu Systemen und Funktionen usw. zu bringen. Änderungen an den erfassten 2996 Daten sind nachvollziehbar zu protokollieren. Beim Auftreten unbekannter oder nicht autorisierter Geräte 2997 im Netz ist eine automatische Benachrichtigung der zuständigen Administratoren sicherzustellen. Der 2998 Zugriff auf die Inventarisierungslösung ist über ein Rollen- und Rechtekonzept abzusichern.
2999 Alle hier genannten Daten sind an einer SQL-Schnittstelle für externe Systeme zur Verfügung zu stellen 3000 über eine dokumentierte Export-/API-Schnittstelle (z.B. REST/JSON, CSV-Export). Die Schnittstelle ist 3001 gegen unbefugten Zugriff abzusichern, z.B. durch Authentifizierung und verschlüsselte Übertragung. Im 3002 Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der AG ein vollständiger Datenexport in einem 3003 gängigen, weiterverarbeitbaren Format bereitzustellen (z.B. REST/JSON, CSV-Export).
3004 10.5 Management/Ausfallsicherheit/Redundanz
3005
3006 Zur Erhöhung der Ausfallsicherheit muss die Möglichkeit bestehen, das Management redundant 3007 auszulegen.
3008 Folgende Anforderungen müssen von dem AN berücksichtigt und realisiert werden:
3009 Sämtliche HW/SW, die für die Managementumgebung der Systeme benötigt wird, wird vom AN 3010 bereitgestellt, installiert und betrieben.
3011 Das Management für die Systeme ist so redundant auszulegen, dass bei Ausfall eines RZs oder eines 3012 Servers das Management des AG uneingeschränkt weiterhin bereitsteht.
3013 Alle Kern- bzw. zentralen Komponenten des Managements für die Systeme werden vom AN in 3014 „georedundanter“ Ausführung in einem Rechenzentrum/Cloud des AN installiert und betrieben. Das 3015 redundant aufzubauende und zu betreibende Management wird mit der AG abgestimmt.
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10: Managementumgebung -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3016 Clustering von Servern erfolgt im Betrieb mit Load Balancing (Lastverteilung auf 2 oder mehrere 3017 Server in einem Cluster und vollständige Lastübernahme im Störungsfall), wobei keine Komponente 3018 des Clusters eine alleinige zentrale Funktion als möglichen Single Point of Failure haben darf.
3019 Im Normalbetrieb ist zwischen beiden Teilsystemen ein gezieltes, standortbezogenes Load Balancing 3020 als Bestandteil des Angebots einzurichten. Die entsprechenden Load Balancer sind vom AN 3021 bereitzustellen.
3022 Beide Teilsysteme (im RZ 1 und RZ 2) verhalten sich wie ein Gesamtsystem (Konfiguration und 3023 Administration usw.).
3024 Beide Teilsysteme gewährleisten eine Redundanz in der Form, dass bei Ausfall des einen Systems 3025 das jeweils andere die volle Funktion des ausgefallenen Systems übernimmt, ohne dass 3026 Einschränkungen in der Nutzung der Systeme entstehen.
3027 Ein ständiger Abgleich aller Konfigurations- und weiterer Systemdaten wird gewährleistet, um im 3028 Redundanzfall eine ungestörte Betriebsfortsetzung der Systeme abzusichern.
3029 Die einzelnen Server der zentralen Komponenten werden redundant ausgelegt, sofern diese 3030 Funktionen nicht durch Virtualisierungsmechanismen ersetzt werden.
3031 Der AG erhält proaktiv eine Information zum Auslaufen von Lizenzen, wenn vorhanden, mind. zwei 3032 Monate vor Lizenzablauf.
3033 Alle Darstellungen erfolgen grafisch und tabellarisch. Die Daten können auch als CSV-Datei 3034 exportiert werden.
Leistungsbeschreibung Seite 111 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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11: Migration -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3035 11 Migration
3036 11.1 Rollout
3037 Der LBIH führt seit 2020 vorbereitende Verkabelungsarbeiten für die medientechnische Ausstattung von 3038 Sitzungssälen durch. Da sich die gesetzlichen Anforderungen seither mehrfach geändert haben, weisen 3039 die Säle unterschiedliche Verkabelungsstände auf. Die Ausstattung mit Medientechnik erfolgt 3040 bedarfsgerecht. Wie bereits in Kapitel 3.2.5 dargestellt, liegt eine konkrete Ausstattungsplanung für jeden 3041 Sitzungsaal vor.
3042 Sonderregelung – Strafrechtlich genutzte Säle erhalten grundsätzlich mindestens 4 Kameras; bei 3043 besonders großen Sälen kann die Anzahl bedarfsgerecht auf bis zu 6 Kameras erhöht werden.
3044 Der AN muss berücksichtigen, dass es sich um einen mehrstufigen Rollout handelt, bei dem die Umsetzung 3045 an denselben Standorten in mehreren Etappen erfolgen kann.
3046 Daraus ergeben sich insbesondere:
3047 mehrfache Anfahrten und wiederholte Montageeinsätze
3048 mögliche zusätzliche Abstimmungen vor Ort
3049 potenzieller Aufwand durch Nachrüstungen oder Anpassungen zwischen Ausstattungsvarianten
3050 gegebenenfalls Mehrarbeiten, die durch den Übergang von einer Zwischenlösung zur finalen 3051 Ausbaustufe entstehen
3052 Der AN ist verpflichtet, bereits bei der Erstinstallation geeignete Maßnahmen vorzusehen (z.B. 3053 vorbereitende Verkabelung, modulare Systemkomponenten, ausreichende Reserven in Technikracks und 3054 Anschlusspunkten), um die Umsetzung so effizient und einfach wie möglich zu gestalten.
3055 Ziel ist es, spätere Erweiterungen ohne umfangreiche Demontagen oder grundlegende Um-bauten 3056 durchführen zu können.
Leistungsbeschreibung Seite 112 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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11: Migration -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3057 11.2 Allgemeines
3058 Nachfolgende Tabelle stellt die grundsätzliche Leistungsabgrenzung der Schnittstellen von AN und AG in 3059 den Projektphasen dar.
| Phase/Aufgabe | Verantwortlichkeiten | Bemerkung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AG | AN | |||||||||
| 1 | Planung und Design (avisierte Dauer: 45 Tage) | |||||||||
| 1.1 | Ausführungsplanung (Pflichtenheft, Security-Konzept, Servicekonzept usw.) | E1 | V2, A3 | Initialbestellung muss geprüft werden. Low- und High-Level-Design | ||||||
| 1.2 | Projekthandbuch | E | V, A | |||||||
| 1.3 | Projektplan, Rollout-Plan, Testplan, Installationsplan | E | V, A | |||||||
| 1.4 | Prozessdefinitionen und Dokumentation | V | A | Bei der Definition der Prozesse wird eine enge Zusammenarbeit aller Parteien vorausgesetzt. | ||||||
| 2 | Grundaufbauphase, Migration, Rollout | |||||||||
| 2.1 | Beschaffung, Bereitstellung, Rollout und Integration | E | V, A | Die Ausgestaltung wird in der Ausführungs- und Projektplanung erstellt. | ||||||
| 2.2 | Testplan, Testphase | E | V, A | Aufbau der Systeme und Test der zukünftigen Produktionsumgebung anhand Testkatalog | ||||||
| 2.3 | Produktivsetzung | E | V, A | Produktivsetzung der Systeme – die Grundaufbauphase ist abgeschlossen mit Aufbau aller Geräte der ersten Migrationsphase. |
1 E = Einzubeziehen 2 V = Verantwortlich 3 A = Ausführender
Leistungsbeschreibung Seite 113 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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11: Migration -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
| Phase/Aufgabe | Verantwortlichkeiten | Bemerkung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AG | AN | |||||||||
| 2.4 | Dokumentation | E | V, A | |||||||
| 2.5 | Abnahme der Systeme | V, A | E | |||||||
| 3 | Weiterentwicklungsphase (thematisch) | |||||||||
| Setzt sich zusammen aus den o. g. Phasen 1 und 2 |
3060 Tabelle 3: Verantwortlichkeiten Planung/Migration
3061 Die Phasen 1 und 2 erfolgen übergreifend über die betroffenen Bereiche, um abgestimmte 3062 Serviceprozesse und eine Gesamtleistung sicherzustellen, wobei der Rollout der Systeme in den 3063 projektrelevanten Sitzungssälen der AG (in allen Phasen des Migrations-Rollouts) ausschließlich durch den 3064 AN erfolgt.
3065 11.3 Grundsätzliches zu den einzelnen Projektphasen
3066 Das Projekt wird in den nachfolgenden Projektphasen, siehe auch Tabelle 3: Verantwortlichkeiten 3067 Planung/Migration, durchgeführt:
3068 Planung und Design
3069 Ausführungsplanung (Pflichtenheft, Lastenheft, Security-Konzept, Servicekonzept, Schulungskonzept 3070 usw.)
3071 Alle zu Vertragsschluss noch offenen Punkte der Projektabwicklung und des Services einschließlich 3072 der Reihenfolge der anzuschließenden Systeme bei der Beschaffung von Neusystemen und 3073 Standorten werden abschließend geklärt und festgehalten.
3074 Der Grundausbau wird in der Planungsphase definiert.
3075 Projekthandbuch gemäß ITIL V3
3076 Projektplan, Rollout-Plan, Testplan, Installationsplan
3077 Prozessdefinitionen und Dokumentation
3078
3079 Grundaufbauphase
3080 Beschaffung, Bereitstellung, Rollout und Integration
3081 Funktionsbestandteile werden in der Designphase definiert
3082 Es erfolgt der Rollout der Systeme
3083 Neubeschaffung und Service der Systeme
Leistungsbeschreibung Seite 114 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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11: Migration -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3084 Damit soll die Gesamtfunktionalität sowie die Erfüllung der Anforderungen dieser 3085 Leistungsbeschreibung gewährleistet werden.
3086 Der AG wird in die betriebliche Umgebung eingeführt und angelernt. Es finden Schulungen und 3087 Prozessabstimmungen statt. Der AN übernimmt schrittweise den Service und die Administration.
3088 Im Rollout gelten alle vereinbarten Leistungen (u.a. Serviceregelungen, Serviceparameter, Change- 3089 Regelungen) für die bereits migrierten Systeme.
3090
3091 Testplan, Testphase
3092 Es werden sämtliche Serviceprozesse, Schnittstellen und Tools, die im Rahmen des Service gefordert 3093 sind, eingerichtet und getestet.
3094 Im Rahmen der Rollout- bzw. Migrationsphase werden für die einzelnen Leistungen die 3095 Funktionsfähigkeit sowie das Zusammenwirken zwischen der Umgebung des AG (LAN, WAN, 3096 Internet, Konferenzplattformen) und den Systemen getestet.
3097
3098 Produktivsetzung
3099 Die vereinbarten Service-Leistungen gelten uneingeschränkt.
3100 Die Übernahme des Services erfolgt gemäß den Anforderungen des Kapitels 12.
3101
3102 11.4 Planung und Vorbereitung
3103 Vor Beginn einer Migration erfolgt die Konzeption und Planung, in der der AN folgende Unterlagen mit 3104 der AG abstimmt, siehe auch Tabelle 3: Verantwortlichkeiten Planung/Migration, und diese zur Freigabe 3105 vorlegt:
3106 Zur Erstellung der Konzepte (siehe Kapitel 11.5) werden Design-Workshops zwischen dem AN und 3107 der AG durchgeführt
3108 Pflichtenheft einschließlich Test- und Abnahmekriterien (Beschreibung des funktionalen 3109 Leistungsumfangs und der Konstruktion der angebotenen Leistung)
3110 IT-Security-Policy
3111 Feinplanungsdokumente (High- und Low Level Design)
3112 Umsetzung des bestehenden IP-Adresskonzepts des AG (bedarfsweise)
3113 In der Planungsphase für die Migration benennt der AN einen Projektleiter, der die Projektleitung auf der 3114 Seite des AN bis zur Abnahme übernimmt.
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11: Migration -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3115 Der AG benennt einen Projektleiter, der unterstützt und verantwortlich ist für die Koordinierung der 3116 Ressourcen des AG (zum Beispiel AG-Mitarbeiter oder Zugänge zu Räumlichkeiten).
3117 Die Projektleitung des AN berichtet regelmäßig, jedoch mindestens wöchentlich, der AG über den Status 3118 der Migration.
3119 Der Projektleiter des AN definiert und überwacht die zu erreichenden Projektphasen und eskaliert bei 3120 Bedarf innerhalb des AN und zum AG. Er ist verantwortlich für den Entwurf eines Migrationsplans, der 3121 Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten und Testprotokolle, die für den Übergang in den Betrieb notwendig 3122 sind. Dieser Entwurf des Migrationsplans wird gemeinsam zwischen dem AN und der AG abgestimmt und 3123 vereinbart.
3124 Der Migrationsplan beschreibt insbesondere die zu erstellende Dokumentation, die Bestellung und 3125 Beschaffung der notwendigen Hardware und Software sowie die Inbetriebnahme und Konfiguration der 3126 Hardware und Software. Weiterer Bestandteil des Migrationsplans ist die Vorgehensweise der Migration 3127 selbst.
3128 Während der Migration findet mindestens wöchentlich oder nach Bedarf ein Migrations-Review-Meeting 3129 statt (auch über Videokonferenz möglich, der AG entscheidet), bei dem der Status der Migration sowie 3130 aufgetretene Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden. Des Weiteren werden mit 3131 entsprechendem Vorlauf offene Punkte kommuniziert und die weitere Planung der Migration dargestellt. 3132 Seitens des AN sind mindestens der Projektleiter bzw. sein Vertreter immer anwesend.
3133 Unmittelbar nach jedem Meeting (Migration und Betrieb) wird ein Ergebnisprotokoll vom AN erstellt und 3134 an alle beteiligten Personen zeitnah verteilt. Die Erfüllung der Aufgaben innerhalb der 3135 abgestimmten/definierten Zeiträume wird vom Projektleiter des AN eigenverantwortlich überprüft und 3136 eingehalten.
3137 11.5 Konzepte und Dokumentation
3138 11.5.1 Zielarchitektur und Ausführungskonzept
3139 Als Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist die Erstellung eines mit der AG abge-stimmten, 3140 detaillierten Ausführungskonzepts über die zu erbringende Leistung gefordert. Diese umfasst 3141 insbesondere die Zielarchitektur einschließlich Notfallkonzept sowie Integration und Schnittstellen 3142 zwischen den einzelnen Modulen und zu Fremdsystemen sowie die mittels der erbrachten Leistung 3143 erfüllten Funktionen. Das Ausführungskonzept muss für die Managementumgebung sowie jede 3144 Gerichtsbarkeit, sofern erforderlich, durch den AN erstellt werden und dient im weiteren 3145 Konzeptionsverlauf als Vorlage für jeden Sitzungssaal. Das Ausführungskonzept muss durch die AG oder 3146 Dritte, vor der Umsetzung freigegeben werden.
3147 Im Rahmen der hierzu erforderlichen Design-Phase / Rollout-Phase müssen die genaue technische 3148 Realisierung der geforderten Funktionen, der gewählten technischen Varianten und Rahmenbedingungen 3149 sowie ggf. abgestimmte Mitwirkungs- und Beistellpflichten des AG beidseitig und einvernehmlich 3150 abgestimmt werden.
Leistungsbeschreibung Seite 116 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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11: Migration -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3151 Die Integration der spezifischen Anwendungen und Funktionen sowie Akzeptanzkriterien für die Abnahme 3152 der Systeme müssen zwischen dem AN und der AG abgestimmt werden. Das detaillierte 3153 Ausführungskonzept muss mit der AG abgestimmt und durch die AG abgenommen werden.
3154 11.5.2 IT-Sicherheitskonzept
3155 Der AN ist für die Erstellung eines IT-Sicherheitskonzepts verantwortlich.
3156 Das IT-Sicherheitskonzept dokumentiert u.a. die ergriffenen technischen und organisatorischen 3157 Schutzmaßnahmen. Das Konzept ist mit den aktuell tätigen externen und internen Dienstleistern 3158 abzustimmen.
3159 Das vom AN zu erstellende IT-Sicherheitskonzept muss mindestens folgende Punkte enthalten:
3160 Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsrichtlinie des AG
3161 Bauliche, organisatorische und personelle Maßnahmen
3162 Maßnahmen im Bereich der Hardware und Software und im Bereich der Netzwerk-kommunikation 3163 (z.B. Härtungsmaßnahmen)
3164 Nachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
3165 Eingesetzte Verschlüsselungstechniken
3166 Vorgehen bei Security-Verletzungen und bei Virenbefall
3167 Sicherstellung von Aktualität, Funktionalität und Integrität aller Komponenten
3168 Absicherung der VH-Komponenten
3169 Absicherung der Serversysteme
3170 Sicherstellung von Aktualität der Virensignaturen auf Servern und Clientsystemen sowie der 3171 Aktualisierung der Virensignaturen, soweit vorhanden
3172 Prozess zum Umgang mit CERT-Meldungen
3173 Geeignete Testszenarien und Testfälle als Abnahmekriterien für die spätere Abnahme der 3174 Implementierung sind mit der AG abzustimmen und im Konzept zu dokumentieren.
3175 Das Sicherheitskonzept muss von der AG abgenommen werden.
3176 11.5.3 Bedrohungs- und Risikoanalyse
3177 Der AN erstellt gemeinsam mit der AG eine Bedrohungs- und Risikoanalyse.
3178 Mögliche Bedrohungen, Risiken und passende Schutzmaßnahmen sind zu erarbeiten und zu 3179 dokumentieren. Insbesondere bei der Identifikation, Dokumentation und Umsetzung passender 3180 Schutzmaßnahmen muss der AN unterstützen.
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3181 11.5.4 Testkonzept
3182 Der AN erstellt geeignete Testszenarien und Testfälle für jede der Teststufen (z.B. Komponententest, 3183 Integrationstest je Saal, Abnahmetest, Servicebereitschaftstest), die nach einvernehmlicher Abstimmung 3184 mit der AG als Abnahmekriterium gelten. Für die vorgesehenen Tests und Abnahmen sind der AG 3185 ausreichend detaillierte Konzepte von Seiten des AN rechtzeitig, jedoch mindestens 14 Tage vor dem 3186 jeweiligen Test oder der Abnahme, zur Verfügung zu stellen.
3187 Rahmenbedingungen für die Tests und Abnahmen, welche von Seiten des AG zu erfüllen sind, müssen 3188 mindestens 30 Tage vor dem jeweiligen Test oder der jeweiligen Abnahme übermittelt werden und 3189 bedürfen der einvernehmlichen Abstimmung.
3190 11.5.5 Migrationskonzept
3191 Der AN erstellt vor Beginn des Rollouts ein standortübergreifendes Migrationskonzept und stimmt dieses 3192 mit der AG ab. Das Konzept ist spätestens vier (4) Wochen vor Migrationsbeginn des ersten Standorts 3193 vorzulegen und durch die AG freizugeben. Es definiert die allgemeinen, sowie, soweit erforderlich, die je 3194 Gerichtsart (Kap. 3.1) besonderen Anforderungen. Ein eigenes Konzept je Standort bzw. je Sitzungssaal ist 3195 nicht vorzulegen.
3196 Das Konzept muss die folgenden Inhalte berücksichtigen:
3197 Migrationsplanung mit möglichst geringer Beeinträchtigung von Sitzungsbetrieb, 3198 Geschäftsprozessen und Endanwendern; Abstimmung mit dem Sitzungskalender, Definition von 3199 Migrations- als auch Wartungsfenstern
3200 Rollback je Saal, sodass die Verhandlungsfähigkeit zum nächsten Sitzungstag sichergestellt ist
3201 Umgang mit vorhandener Technik (Housing, Zentralisierung von Medienswitchen, Weiter- 3202 /Wiederverwendung, Rückgabe, datenschutzkonforme Löschung sowie Entsorgung/Verwertung von 3203 Altgeräten) aus technischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht
3204 Standortübergreifende Checklisten mit den erforderlichen technischen Konfigurationen und 3205 Parametrisierungen, einschließlich sicherheitsrelevanter Vorgaben (z.B. Netztrennung Mediennetz, 3206 IT-Grundschutz)
3207 Mitwirkungspflichten des AG (Zutritt, Ansprechpartner, Bereitstellung Netz/Strom, Sitzungskalender)
3208 Einweisungen / Schulungsmaßnahmen der Endanwender je Standort
3209 Projektsteuerung: Fortschrittsberichte, Regelkommunikation, Eskalationswege
3210 Abnahmekonzept: Kriterien und Verfahren der Abnahme je Sitzungssaal
3211
3212 Umsetzung je Standort / Sitzungssaal
3213 Für die Umsetzung der einzelnen Standorte/Sitzungssäle ist kein neues Konzept, sondern eine 3214 standortspezifische As-Built-/Ausführungsplanung ausreichend. Diese überführt die im Konzept
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Sitzungssaalausstattung
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3215 festgelegten allgemeinen bzw. gerichtsartspezifischen Anforderungen indie konkreten baulichen und 3216 technischen Gegebenheiten des jeweiligen Saals und dokumentiert den tatsächlichen Ausführungsstand 3217 (As-Built). Die As-Built-/Ausführungsplanung ist vor der Umsetzung mit der AG abzustimmen und muss 3218 mindestens die folgenden Inhalte auf Standortebene umfassen:
3219 Mediennetz-Planung (Topologie, Adressierung/VLAN-Konzept, Portbelegung, Anbindung und 3220 Netztrennung)
3221 Netzwerkschrank-Belegung (Bestückung, Höheneinheiten, Stromversorgung/-verteilung, 3222 Klimatisierung, Verkabelung)
3223 Verkabelungs- und Anschlussplanung je Sitzungssaal (Medien-, Signal- und Netzwerkverkabelung, 3224 Anschlusspunkte)
3225 Geräte- und Standortliste mit konkreter Verortung der Komponenten im Saal bzw. Technikraum
3226 technische Konfigurationen und Parametrisierungen gemäß den Checklisten des Migrationskonzepts
3227 11.5.6 Servicekonzept
3228 Der AN erstellt ein mit der AG abgestimmtes Servicekonzept, das beschreibt, wie der AN den in Kapitel 12 3229 (Service) und Kapitel 13 (Organisatorische Regelungen) geforderten Service über die gesamte 3230 Vertragslaufzeit erbringt. Es ist von den in Kapitel 11.5 gesondert geregelten Dokumenten, insbesondere 3231 dem Projekthandbuch (Kap. 11.5.7), der Systemdokumentation (Kap. 11.5.8) sowie dem 3232 Schulungskonzept (Kap. 11.6) abzugrenzen; diese werden im Servicekonzept referenziert, nicht 3233 wiederholt.
3234 Das Servicekonzept ist Bestandteil der Phase „Planung und Design“.
3235 Das Servicekonzept muss mindestens die folgenden Inhalte umfassen:
3236 Umsetzung des Servicemodells nach Kap. 12.4 mit konkreter Ausgestaltung der Rollen, Prozesse und 3237 der Leistungsabgrenzung zwischen AN und AG (einschließlich der durch die Vor-Ort-Betreuung des 3238 AG zu erbringenden Tätigkeiten)
3239 Ausgestaltung von Incident-, Problem-, Security-, Change/Order-, Configuration- sowie Release- und 3240 Patch-Management gemäß Kap. 12.5 bis 12.12, einschließlich Trouble-Ticket-System, 3241 Ersatzteilvorhaltung und Wartungsfenster
3242 Erreichbarkeit und Vertretung des Service Managers (Kap. 12.2) sowie Qualifikation und Einweisung 3243 des Service-Personals (Kap. 12.3)
3244 Umsetzung des Service Level Managements und des SLA-Reportings nach Kap. 12.9 und 13.3, 3245 einschließlich Festlegung, welche der dort genannten Reports geliefert werden
3246 Fernwartungs- und Remote-Maintenance-Vorgehen im Einklang mit dem IT-Sicherheitskonzept (Kap. 3247 11.5.2) und den Vorgaben des AG (Kap. 12/Anlage)
3248 Eskalationswege und Status-Meetings gemäß Kap. 13.1 und 13.2
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Sitzungssaalausstattung
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3249 Prozesshandbuch als Bestandteil des Servicekonzeptes: Ablaufprozesse für Beauftragung, Umzug, 3250 Ab-/Aufbau sowie Austausch bei Defekt
3251 Verweis auf das Projekthandbuch (Kap. 11.5.7) und die Systemdokumentation (Kap. 11.5.8) als 3252 mitgeltende Dokumente; im Servicekonzept ist festzulegen, welche der in Kap. 11.5.9 geforderten 3253 Handbücher und Bedienungsanleitungen zu liefern sind
3254 Beschreibung des Übergangs vom Rollout in den Regelbetrieb einschließlich der Kriterien für den 3255 Servicebereitschaftstest
3256 Das Servicekonzept ist über einen Review-Prozess während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu 3257 halten und mindestens einmal jährlich mit der AG abzustimmen. Das Servicekonzept muss von der AG 3258 freigegeben werden.
3259 11.5.7 Projekthandbuch
3260 Der AN erstellt in eigener Verantwortung ein vollständiges Projekthandbuch, das sämtliche für Betrieb, 3261 Wartung und Störungsbehebung der ausgestatteten Sitzungssäle notwendigen Maßnahmen und Prozesse 3262 beschreibt. Der AG stellt hierfür die notwendigen Rahmeninformationen zur Verfügung (z.B. Standortliste, 3263 bestehende IT-Richtlinien); die inhaltliche Ausarbeitung, Struktur und Qualitätssicherung des Dokuments 3264 obliegt vollständig dem AN.
3265 Das Projekthandbuch muss die AG (Vor-Ort-Betreuung) so befähigen, dass diese ohne Rückgriff auf den 3266 AN alle Tätigkeiten des Regelbetriebs eigenständig, methodisch angeleitet und nachvollziehbar 3267 durchführen kann. Es muss mindestens folgende Bestandteile umfassen:
3268 Standardarbeitsanweisungen für regelmäßige Funktionsprüfungen der Raumtechnik.
3269 Eine raumbezogene As-Built-Dokumentation je Sitzungssaal, die bei jeder technischen Änderung 3270 durch den AN unverzüglich zu aktualisieren ist.
3271 Eine Eskalations- und Kontaktmatrix mit definierten Ansprechpartnern, Erreichbarkeiten und 3272 verbindlichen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten je Störungsklasse.
3273 Einen Notfall- und Wiederanlaufplan (Disaster Recovery) für zentrale Komponenten sowie ein 3274 Konzept zum Ersatzteil- und Lifecycle-Management der eingesetzten Hardware.
3275 Sicherheits- und Compliance-Vorgaben (u.a. Zugriffsrechte, Fernwartungszugänge, Datenschutz) 3276 sowie den Change-Management-Prozess für Änderungen an Systemen oder Prozessen.
3277 Ein Schulungs- und Einweisungskonzept, mit dem der AN das Personal des AG einweist und 3278 Schulungen durchführt.
3279 Format und Bereitstellung: Das Projekthandbuch ist in deutscher Sprache, in einem durch die AG 3280 editierbaren und durchsuchbaren Format (z.B. Word oder ein durch den AN bereitgestelltes Wiki- 3281 /Kollaborationssystem) zu erstellen und in einer zentralen, jederzeit für die AG zugänglichen Ablage mit 3282 lückenloser Versionierung und Änderungshistorie zu führen.
3283 Pflege: Der AN stellt durch einen etablierten Review-Prozess sicher, dass das Projekthandbuch über die 3284 gesamte Vertragslaufzeit fortlaufend aktuell gehalten wird. Jede Änderung an Systemen, Prozessen,
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3285 Ansprechpartnern oder SLA-relevanten Regelungen ist durch den AN unverzüglich, spätestens jedoch 3286 innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen, in das Projekthandbuch einzuarbeiten. Unabhängig davon führt der 3287 AN mindestens einmal jährlich einen gemeinsamen Review-Workshop mit der AG durch, in dem sämtliche 3288 Inhalte auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft und protokolliert werden. Der AN weist die Aktualität 3289 und Vollständigkeit des Handbuchs auf Verlangen des AG, mindestens jedoch quartalsweise, im Rahmen 3290 eines kurzen Nachweises nach; die AG behält sich stichprobenartige Prüfungen vor.
3291 Freigabe: Das Projekthandbuch ist initial sowie bei jeder wesentlichen Änderung von der AG freizugeben. 3292 Beanstandet die AG Inhalte als unvollständig, fehlerhaft oder nicht praxistauglich, hat der AN diese 3293 innerhalb von fünf Arbeitstagen kostenfrei nachzubessern und erneut zur Freigabe vorzulegen. Bis zur 3294 Freigabe gilt die zugehörige Teilleistung als nicht erbracht.
3295 Verantwortlichkeit und Kosten: Der AN benennt einen namentlich festgelegten 3296 Dokumentationsverantwortlichen als Single Point of Contact für Erstellung und Pflege des 3297 Projekthandbuchs, z.B. Projektleiter. Erstellung, Pflege und die zugehörigen Schulungen sind mit der 3298 vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten.
3299 11.5.8 Systemdokumentation
3300 Die vollständige System- und Installationsdokumentation (z.B. die gesamte Systemarchitektur, der Zugriff 3301 auf Systemdatenbanken, Managementdatenbanken, etc.) muss durch den AN zur Verfügung gestellt 3302 werden. Folgende Themen muss der AN in eine detaillierte und lückenlose Dokumentation überführen: 3303 Die Systemdokumentation hat auf den gemäß Kapitel 10.4 erfassten Inventardaten aufzubauen und mit 3304 diesen konsistent zu sein; bei Änderungen der Inventardaten ist die Dokumentation entsprechend 3305 anzupassen.
3306 Eingesetzte zentrale Systeme
3307 Eingesetzte dezentrale Systeme
3308 Eingesetzte Software mit Release-Ständen
3309 Eingesetzte Lizenzen und Lizenzart
3310 Umgang mit digitalen Zertifikaten
3311 Kommunikationsbeziehungen aller Komponenten untereinander
3312 Netzplan / Netztopologie-Dokumentation (Mediennetz)
3313 Schaltschrankplanung (Rack) je Saal
3314 Physische Zugangssicherung zu Schaltschränken und Technikräumen je Sitzungssaal, sofern 3315 abweichend
3316 Berechtigungs- und Rollenkonzept
3317 Fernzugriffs- und Remote-Maintenance-Konzept
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Sitzungssaalausstattung
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3318 Patch- und Update-Management-Prozess
3319 Monitoring- und Alarmierungskonzept
3320 Änderungs- und Configuration-Management (Change-Log)
3321 Verantwortlichkeits- und Eskalationsmatrix
3322 Schulungs- und Sensibilisierungskonzept für das eingesetzte Personal
3323 Datensicherungskonzept / Back-up und Restore
3324 Risikomanagement / Schutzbedarfsfeststellung gemäß BSI IT-Grundschutz
3325 Die Dokumentation muss der AG in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung hat 3326 in einem offenen, editierbaren Format zu erfolgen; eine ausschließliche Bereitstellung als PDF ist nicht 3327 zulässig. Sämtliche Dokumente sind eindeutig zu versionieren. Die durch den AN erstellte Dokumentation 3328 muss frei änderbar sein, sodass sie später durch die AG angepasst werden kann. Die Art und Form der 3329 Dokumentation ist vorab mit der AG abzustimmen und es müssen Vorgaben (z.B. Benennungsrichtlinien) 3330 durch den AN eingehalten werden. Durch den AN ist sicherzustellen, dass die Systemdokumentation über 3331 einen zu etablierenden Review-Prozess während der gesamten Vertragslaufzeit kontinuierlich, 3332 mindestens einmal jährlich, an die aktuellen Gegebenheiten aller Bestandteile angepasst wird. 3333 Unabhängig vom jährlichen Review ist die Dokumentation unverzüglich bei jeder wesentlichen Änderung 3334 der dokumentierten Systeme zu aktualisieren. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind der AG 3335 sämtliche Dokumentationsbestände sowie alle zur Nutzung erforderlichen Zugänge und Rechte 3336 vollständig zu übergeben.
3337 11.5.9 Schulungskonzept
3338 Der AN erstellt ein Schulungskonzept, das die Vermittlung der für Betrieb und Bedienung der 3339 Sitzungssaalausstattung erforderlichen Kenntnisse an die Endnutzer sowie an die Vor-Ort-Betreuung 3340 (VOB) des AG beschreibt. Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Schulungen – 3341 insbesondere Zielgruppen, Trainer-Anforderungen, Mitwirkungspflichten des AG, Schulungsmaßnahmen 3342 für Endnutzer und VOB sowie die zugehörigen Schulungsdokumente – richtet sich nach den 3343 Anforderungen in Kapitel 11.6 (Schulungen); diese werden im Schulungskonzept nicht wiederholt, 3344 sondern umgesetzt.
3345 Der Abruf der Schulungen durch die AG erfolgt nach Abnahme des Konzeptes.
3346 11.5.10 Handbücher und Bedienungsanleitungen
3347 Im Rahmen der Erstellung des Servicekonzeptes wird festgelegt, welche der nachfolgend geforderten 3348 Dokumentationen in deutscher Sprache vom AN geliefert werden.
3349 Folgende Leistungen müssen durch den AN erbracht werden:
3350 Die Dokumentation der technischen Einrichtung sowie prozessualer Abläufe wird ohne Aufforderung 3351 vom AN erarbeitet und aktuell gehalten.
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Sitzungssaalausstattung
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3352 Eine Historie, wer welche Änderung beauftragt/eingearbeitet hat, ist in der Dokumentation 3353 enthalten.
3354 Auf Anforderung der AG werden vom AN die Handbücher, Service-Manuals sowie 3355 Bedienungsanleitungen aller eingesetzten Komponenten in elektronischer Form (PDF) und deutscher 3356 Sprache bereitgestellt.
3357 11.5.11 Löschkonzept
3358 Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit der AG ein Löschkonzept, das die datenschutzkonforme 3359 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten, Sozialdaten sowie Betriebs- und 3360 Geschäftsgeheimnisse der AG regelt. Die inhaltlichen Anforderungen, insbesondere Löschfristen, 3361 Löschprozess, Übersicht der Datenbestände und Nachweis der vollständigen Löschung, richten sich nach 3362 Kapitel 0 (Löschkonzept); diese werden hier nicht wiederholt, sondern umgesetzt.
3363 Das Löschkonzept ist der AG vor Abschluss der Phase 1 (Kap. 11) zur Freigabe vorzulegen und über die 3364 Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Das Löschkonzept muss von der AG abgenommen werden.
3365
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3366 11.6 Schulungen
3367 11.6.1 Allgemein
3368 Der AN erstellt eine Schulungs- bzw. Einweisungsmaßname (nachfolgend Schulungskonzept) für die 3369 Sitzungssäle je Gerichtsbarkeit. Nach Abnahme dieses Konzeptes wird die AG die Schulungen 3370 bedarfsgerecht gemäß dem abzuschließenden Rahmenvertrag abrufen. Der Inhalt der Schulungen muss 3371 im Vorfeld mit der AG abgestimmt werden.
3372 Schulungen müssen bedarfsweise vor Ort bei der AG oder als Online-Schulungen abgehalten werden. 3373 Entsprechend der Teilnehmeranzahl müssen Handouts durch den AN zur Verfügung gestellt werden. Die 3374 Teilnehmeranzahl ist im Vorfeld mit der AG abzustimmen. Des Weiteren müssen Inhalt und Umfang der 3375 Schulungen im Vorfeld mit der AG abgestimmt werden.
3376 Nach einer Schulung muss den Teilnehmern die Möglichkeit zum Feedback geboten werden. Diese 3377 Feedbacks müssen der AG vorgelegt werden. Auf Basis dieser Feedbacks kann die AG den Tausch eines 3378 Trainers sowie eine Ergänzung oder Anpassung der Schulungsinhalte fordern. Fällt das Feedback der 3379 Teilnehmer schlecht aus, muss der AN die betroffenen Schulungsinhalte, -unterlagen und ggf. -methoden 3380 auf Anforderung der AG nachbessern und die Schulung für die betroffenen Teilnehmer erneut 3381 durchführen; die Nachbesserung und Wiederholung erfolgen für die AG kostenneutral.
3382 Die Schulungen finden während der allgemeinen Geschäftszeiten zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. 3383 Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen werden nicht gesondert vergütet.
3384 11.6.2 Anforderungen an die einzusetzenden Trainer
3385 Die einzusetzenden Trainer müssen Schulungserfahrungen im Bereich der Erwachsenenbildung besitzen 3386 und Erfahrungen u.a. in den Bereichen Medientechnik und Audiotechnik vorweisen können.
3387 Da die Schulungen in deutscher Sprache gehalten werden, müssen die Trainer fließendes Deutsch 3388 (mindestens Sprachniveau Stufe C1) sprechen.
3389 11.6.3 Mitwirkungspflicht der AG
3390 Für die Präsenzschulungen wird das entsprechende technische Equipment bereitgestellt. Die Ausstattung 3391 muss im Vorfeld zwischen dem AN und der AG abgestimmt werden. Ausstattung und Schulungsumgebung 3392 werden dann von der AG entsprechend eingerichtet.
3393 Falls Schulungsräume separat angemietet werden müssen, übernimmt die Organisation, Anmietung und 3394 Planung der Ausstattung die AG. Dabei greift die AG ggf. auf Ressourcen und Empfehlungen des AN zurück. 3395 Hier ist ein enger Austausch für einen reibungslosen Ablauf notwendig.
3396 11.6.4 Schulungsmaßnahmen Endnutzer
3397 Der AN hat Mitarbeiter im Sinne eines „Train-the-Trainer“ Ansatzes (Multiplikatoren, Key User) zu 3398 schulen.
3399 Der AN hat ausgewählte Mitarbeiter (Endnutzer) in der Bedienung der Komponenten zu schulen.
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Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3400 11.6.5 Schulungsmaßnahmen Vor-Ort-Betreuung (VOB)
3401 Der AN hat ausgewählte Mitarbeiter der AG (Vor-Ort-Betreuung) in der Administration und Bedienung 3402 (inkl. Trouble-Shooting/Fehleranalyse und -behebung) der Komponenten der Lösung zu schulen.
3403 11.6.6 Schulungsdokumente
3404 Der AN stellt entsprechende Schulungsdokumente für die Endnutzer und Vor-Ort-Betreuung (VOB) zur 3405 Verfügung. Die Unterlagen sind in elektronischer Form sowohl zur jeweiligen Schulung als auch danach 3406 zur weiteren Verwendung/Anpassung durch den AN vorzuhalten/bereitzustellen (Format: Word- 3407 Dokument).
3408 11.6.6.1 Bedienungsanleitungen für Endnutzer
3409 Für die Rolle „Endnutzer“ (i.d.R. Richter) ist eine Bedienungsanleitung sowohl in den jeweiligen 3410 Gerichtssälen in ausgedruckter Papierform als auch in der internen Wissensdatenbank der IT-Stelle der 3411 hessischen Justiz als elektronisches Dokument (Format: PDF) zur Verfügung zu stellen. Die 3412 Bedienungsanleitung muss es dem Endnutzer einfach und verständlich ermöglichen, die installierten 3413 Komponenten der Lösung steuern und bedienen zu können. Gefordert werden je Ausstattungskonzept 3414 mind. eine Bedienungsanleitung. Auf Anforderung der AG muss der AN weitere Bedienungsanleitungen 3415 für die unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten erstellen und diese auf deren Gegebenheiten anpassen.
3416 11.6.6.2 Checkliste für VOB
3417 Für die Rolle „Vor-Ort-Betreuung“ ist ein erweitertes Dokument zu erstellen, das als Anleitung und 3418 Checkliste verwendbar ist. Die VOB soll anhand dieser Anleitung (Raum-/System-Checkliste) ggf. 3419 Raumvorbereitungs- bzw. Raumgestaltungsmaßnahmen durchführen können (z.B. Prüfung, ob Internet 3420 verfügbar ist, ob eine Störung des Netzwerkes/Mediennetzwerkes vorliegt, Verschiebung/Erweiterung 3421 von Tischen und daraus resultierend ggf. die Anpassung/Konfiguration der medientechnischen 3422 Komponenten wie z.B. geänderte Kameraeinstellungen, zusätzliche Mikrofone, etc.), oder Austausch 3423 einzelner defekter Komponenten bei entsprechender Anleitung durch den AN. Ferner dient die 3424 Nutzung/Abarbeitung dieser Anleitung durch die Vor-Ort-Betreuung im Vorfeld der Nutzung eines 3425 Gerichtssaales dazu, ggf. auftretende Supportfälle prophylaktisch für das laufende Gerichtsverfahren und 3426 den AN zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
3427 11.7 Rollout/Migration
3428 Vor Rollout/Migration findet die Testphase statt, in der für die einzelnen Leistungen die 3429 Funktionsfähigkeit sowie das Zusammenwirken zwischen dem LAN, Internet und den Systemen getestet 3430 werden. Damit sollen die Gesamtfunktionalität sowie die Erfüllung der spezifischen Anforderungen 3431 gewährleistet werden. Nach erfolgreicher Testphase erfolgt der Aufbau weiterer Systeme gemäß dem 3432 Projektplan und einer sukzessiven Inbetriebnahme.
3433 11.8 Inventarisierung
3434 Im Zuge des Rollouts müssen durch den AN initial alle Systeme/-Komponenten mit Inven- 3435 tarisierungslabels, gemäß den Vorgaben der AG, versehen werden. Die AG stellt hierfür entsprechende
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Sitzungssaalausstattung
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3436 Vorlagen/Layouts zur Verfügung. Müssen im Zuge des Service Systeme/-Komponenten 3437 ausgetauscht/ersetzt werden, müssen diese durch den AN mit neuen Inven-tarisierungslabels versehen 3438 werden und die Daten im Inventarisierungssystem aktualisiert werden (siehe Kapitel 10.4). Der Prozess 3439 wird zwischen dem AN und der AG definiert.
3440 11.9 Übergang
3441 Der AN muss die AG bei der Migration zum nachfolgenden AN unterstützen und erbringt in diesem 3442 Rahmen alle erforderlichen aktiven und passiven Unterstützungsleistungen mit dem nachfolgenden AN.
3443 Nach Aufforderung durch die AG muss der AN der AG alle für das nachfolgende Vergabeverfahren und für 3444 die Migration zum nachfolgenden AN erforderlichen Daten/Dokumentationen in der notwendigen Form 3445 kostenfrei zur Verfügung stellen.
3446 Hierzu gehören folgende Daten:
3447 Detaillierte aktuelle Beschreibung der Systeme und des Managements mit allen Komponenten in 3448 einer bearbeitbaren Form (z.B. MS Office/PDF-Dokument inkl. Skizzen in z.B. Visio oder anderer)
3449 High- und Low-Level-Dokumentation
3450 Konfiguration aller Systeme
3451 Projekthandbuch inkl. aller zuletzt erfolgten Änderungen (max. 6 Wochen alt)
3452 Hard- und Softwarelizenzen für alle Systembestandteile inkl. der Betriebssysteme
3453 Passwörter, Zugangsrechte und Policies
3454 Liste mit dem aktuellen Stand der im Service befindlichen Assets inkl. Release, EOS/EOL
3455 Nachfolgerliste der Assets, deren EOS/EOL-Lebenszyklus innerhalb von 3 Monaten nach 3456 Vertragsablauf erreicht wird, Nachfolger sind mit Nachweis und identischer Leistung/Qualität zu 3457 benennen.
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12: Service -
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3458 12 Service
3459 Der AN gewährleistet den störungsfreien Service der Systeme und deren Management. Es ist zu beachten, 3460 dass der Remote-Zugriff zur Fernwartung über die bei der AG üblichen Verfahren (siehe Anlage) erfolgen 3461 soll. Dabei wird der durch die AG bereitgestellte Internetzugang (siehe Kapitel 3.6) verwendet.
3462 Es muss für die AG ein lesender Zugriff auf alle Konfigurationselemente bestehen. Die AG muss zudem in 3463 der Lage sein, den aktuellen Status (Monitoring) der Systeme, Lizenzen falls erforderlich, Dienste usw. 3464 sowie den Systemstatus der Systeme auslesen zu können.
3465 12.1 Übergreifende Anforderungen
3466 Service Schnittstellen zur Kommunikation bzw. zur Einbindung von Dienstleistern der AG beziehungsweise 3467 der AG selbst sind für eine durchgängige Prozessunterstützung vom AN im Rahmen des Angebots 3468 sicherzustellen. Alle anderen Aufwendungen, sofern diese den störungsfreien Betrieb der Systeme 3469 gewährleisten, müssen vom AN abgesichert und erbracht werden, inklusive Patch- und 3470 Releasemanagement über die Vertragslaufzeit. Die Aufwendungen sind im Service zu berücksichtigen.
3471 Die genaue Aufgabenteilung im Sinne von Service-Prozessen, Rollen und Verantwortlichkeiten ist im 3472 Rahmen des Servicemodells final abzustimmen.
3473 Der AN stellt einen Technical Help Desk zur Verfügung. Als technisches Hilfsmittel wird vom AN der AG 3474 eine Managementumgebung zur Verfügung gestellt, die neben der Konfiguration des Gesamtsystems eine 3475 systemübergreifende Echtzeit-Darstellung der Betriebszustände der Systeme ermöglicht.
3476 Der AN verfügt über Einrichtungen zur Ferndiagnose und -wartung, die über öffentliche Netze alle 3477 Störungen entgegennehmen und aufzeichnen. Der AN wird entsprechend den vereinbarten 3478 Serviceparametern die Bearbeitung/Weiterleitung zur Störungsbehebung veranlassen. Ziel ist die 3479 Minimierung von Aufwendungen der AG vor Ort im Rahmen eventuell notwendiger Unterstützung von 3480 Technikereinsätzen des AN durch Personal der AG. Einzelheiten werden im Projekthandbuch festgelegt.
3481 12.2 Service Manager
3482 Sämtliche service- und betriebsorientierten Belange der AG sind während der Vertragslaufzeit beim AN 3483 durch einen Service Manager zu koordinieren. In den Aufgabenbereich des Service Managers fällt gemäß 3484 ITIL insbesondere die Koordination der Incident-, Problem- und Change-Management-Prozesse.
3485 Die telefonische Erreichbarkeit des Service Managers ist vom AN zu Geschäftszeiten (Mo. – Fr. 08:00 – 3486 17:00 Uhr ME(S)Z, also UTC+1 bzw. UTC+2 in der für Deutschland geltenden Sommerzeit) sowie über E- 3487 Mail zu gewährleisten. Für den Urlaubs- oder Krankheitsfall sind qualifizierte Vertretungen 3488 bereitzustellen.
3489 Die gesamte Kommunikation der Kundenbetreuung, einschließlich individuellem Support, notwendiger 3490 servicespezifischer Dokumentation und individuell zu erstellender Dokumente (wie Konzepte etc.) muss 3491 in Deutsch verfasst werden.
3492 Über den verantwortlichen Service Manager kann die AG allgemeine Fragen zu betrieblichen Abläufen im 3493 Zusammenhang mit den entsprechenden Systemen klären.
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Sitzungssaalausstattung
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3494 12.3 Service-Personal
3495 Der AN führt die ausgeschriebenen Service-Leistungen durch eingewiesenes und entsprechend 3496 ausgebildetes Personal aus. Das eingesetzte Personal des AN muss über die erforderlichen Fachkenntnisse 3497 und Arbeitsmittel verfügen und entsprechend seinen Aufgaben geschult sein, um die jeweils vorliegende 3498 Störung beheben sowie weitere Service-Leistungen durchführen zu können.
3499 Der AN muss nach dem Abruf der Service-Leistungen das vorgesehene Personal und ggf. dessen 3500 Vertretung namentlich benennen und dessen Fähigkeiten mit einem Erfahrungs- und Tätigkeitsprofil nach 3501 Aufforderung der AG nachweisen können. Die betreffenden Personen müssen in die betriebsbedingten 3502 Arbeitsabläufe der AG eingewiesen werden, um Arbeitsstörungen im Betriebsablauf zu vermeiden oder 3503 Arbeitsunfällen vorzubeugen.
3504 Bei Vertragsbeginn erfolgt eine einmalige Einweisung des zentralen Ansprechpartners des AN (Service 3505 Manager) durch die AG. Dieser hat über die Vertragslaufzeit dafür zu sorgen, dass das jeweilige Personal 3506 informiert wird und alle bei der AG bestehenden Arbeitsanweisungen einhält.
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Sitzungssaalausstattung
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3507 12.4 Servicemodell
3508 Alle Leistungen rund um die Systeme müssen als Service inkl. Vor-Ort-Service bei Störungen bereitgestellt 3509 werden. Die Betriebsverantwortung liegt bei der AG.
3510 Nachfolgende Tabelle stellt die generelle Leistungsabgrenzung zwischen dem AN und der AG dar.
| Aufgabe/Prozess | Verantwortlichkeiten | Bemerkung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AG | ||||||||||
| 3 | Serviceprozesse | |||||||||
| 3.1 | Management | E, I | V, A | |||||||
| 3.2 | Monitoring/Reporting | E, I | V, A | 7/24 Monitoring, System-Health, für AG: Lesender Zugriff auf alle Monitoring-Tools ohne Einschränkung | ||||||
| 3.3 | Incident Management | |||||||||
| 3.3.1 | Service Desk/1st-Level | V, A, I | E | |||||||
| 3.3.2 | 2nd-/3rd-Level/Technical Helpdesk | E, I | V, A | |||||||
| 3.3.3 | Dispatching und Field Service | E, I | V, A | Patchen, Aufbau, Abbau etc. | ||||||
| 3.4 | Problem Management | E, I | V, A | |||||||
| 3.5 | Security Management | E, I | V, A | |||||||
| 3.6 | Change/Order Management (MACD) | A, I | V, A | |||||||
| 3.6.1 | Zentral | E, I | V, A | |||||||
| 3.6.2 | Dezentral/Service vor Ort | E, I | V, A | |||||||
| 3.7 | Configuration Management | E, I | V, A | |||||||
| 3.8 | Release und Patch Management | E, I | V, A | |||||||
| 3.9 | Service Level Management | E, I | V, A | Einhaltung, Reporting, Forderungen (Pönalen) |
3511 Tabelle 4: Servicemodell
3512 Abkürzungen:
A = Ausführend E = Einzubeziehen
I = Zu informieren V = Verantwortlich
3513
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3514 Der Service für alle Komponenten erfolgt durch den AN, d.h. die Bereitstellung der Hard- 3515 ware/Software/Lizenzen, Installation, Tests, Inbetriebnahme und Rückbau, werden inklusive laufendem 3516 Service vom AN erbracht.
3517 Das Management ist im RZ des AN oder als Cloud-Dienst gemäß Kap. 10 (inkl. der dortigen Nachweise) zu 3518 implementieren.
3519 Der Service Desk/1st Level Support wird über die AG bereitgestellt. Die AG erfasst alle Incidents in einem 3520 vom AN bereitgestellten Trouble-Ticket-System.
3521 Für den ggf. notwendigen Vor-Ort-Service sowie bei der Erstannahme von Servicemeldungen wird der AN 3522 durch die AG unterstützt (VOB).
3523 Die Schnittstellen zur Kommunikation bzw. zur Einbindung von dritten Dienstleistern für eine 3524 durchgängige Service-Prozessunterstützung werden vom AN sichergestellt.
3525 Alle anderen Services, sofern diese den störungsfreien Betrieb der Systeme gewährleisten, müssen vom 3526 AN abgesichert und im Rahmen der angebotenen Lösung erbracht werden. Der AN erstellt zu Beginn des 3527 Service ein Service-/Prozesshandbuch in enger Abstimmung mit der AG, aktualisiert dies und stimmt es 3528 während der Servicephase regelmäßig, mindestens einmal jährlich, mit der AG ab.
3529 Die genaue Aufgabenteilung mit detaillierten Prozessen wird im Rahmen des Service nach Vergabe der 3530 Leistungen von der AG definiert und gemeinsam mit dem AN abgestimmt. Die Meinung der AG geht bei 3531 Unstimmigkeiten vor und gilt dann als gemeinsam abgestimmt.
3532 Der AN erstellt ein Servicekonzept gemäß Kap. 11.5.6. Es umfasst neben Service, Administration und 3533 Wartung insbesondere die Informationen zur fachlichen und technischen Organisation sowie zur 3534 Sicherheit auf Grundlage der AG-spezifischen Anforderungen.
3535 Bestandteil des Servicekonzepts ist ein Prozesshandbuch (zugleich Servicehandbuch), das mindestens die 3536 Ablaufprozesse für Beauftragung, Umzug, Ab-/Aufbau sowie Austausch bei Defekt beschreibt. Das 3537 Projekthandbuch (Kap. 11.5.7) und die Systemdokumentation (Kap. 11.5.8) sind mitgeltende Dokumente 3538 und werden im Servicekonzept referenziert, nicht wiederholt.
3539 Die zur Erstellung der Konzepte durchzuführenden Design-Workshops sind in Kap. 11.4 geregelt. Da das 3540 Servicekonzept erst nach hinreichendem Migrationsfortschritt abschließend erstellt werden kann, 3541 protokolliert der AN die Ergebnisse der Design-Workshops und der Migrations-Review-Meetings (Kap. 3542 11.4) und legt diese der AG jeweils innerhalb von fünf (5) Arbeitstage zur Freigabe in Textform vor. Das 3543 vollständige Servicekonzept muss der AG spätestens zehn (10) Arbeitstage nach dem abschließenden 3544 Abstimmungstermin, in jedem Fall jedoch vor dem Servicebereitschaftstest bzw. der Produktivsetzung, 3545 zur Freigabe vorliegen.
3546 Die Ergebnisse der Abstimmungs-Workshops in der Migrationsphase sind vom AN zu pro-tokollieren und 3547 innerhalb von fünf Arbeitstage der AG zur Freigabe in Textform vorzulegen. Der AN ist verpflichtet, der 3548 AG die Ergebnisse in einem Servicekonzept zur Freigabe vorzulegen. Das Servicekonzept muss der AG 3549 innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem letzten Workshop vorliegen.
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3550 12.5 Incident Management
3551 Ziel des Incident Managements ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Service-Leistung, die 3552 Minimierung der Beeinträchtigung der Geschäftsprozesse und der Austausch bei defekter 3553 Hardware/Komponenten. Dabei ist ein Incident ein nicht zum Standardservice gehörendes Ereignis 3554 („Störung“), das eine Unterbrechung oder Einschränkung der Qualität des Service verursacht.
3555 12.5.1 Service Desk, 1st Level Support
3556 Von der AG werden die Störungsmeldungen an den Service Desk der AG gemeldet und dort in das 3557 Ticketsystem der AG übernommen. Der 1st Level Support wird durch den Service Desk der AG bzw. die 3558 Vor-Ort-Betreuung (VOB) erbracht.
3559 12.5.2 Technical Helpdesk, 2nd-/3rd-Level
3560 Für alle Themen zu den beschriebenen Leistungen wird vom AN ein Technical Help Desk (THD) als Single 3561 Point of Contact (SPOC) bereitgestellt. Der Technical Helpdesk des AN ist die zentrale Schnittstelle 3562 zwischen der AG (i.d.R. Service Desk der AG bzw. die VOB) und dem AN.
3563 Der Technical Help Desk des AN nimmt alle Vorgänge (Anfragen, Störungs- und Problem-meldungen, 3564 Änderungsaufträge, Serviceaufträge) der AG
3565 - telefonisch
3566 - über E-Mail
3567 entgegen, dokumentiert diese im Ticketsystem, löst diese selbst oder leitet diese zur Lösung weiter. Der 3568 Technical Help Desk ist der alleinige Ansprechpartner und Koordinator der erforderlichen Arbeiten.
3569 Der Technical Help Desk informiert die AG (Service Desk) aktiv über den Bearbeitungsstand der 3570 übergebenen Vorgänge im Rhythmus gemäß Reaktionszeiten und Statusmeldungen wie im Kapitel 12 3571 definiert. Die Vor-Ort-Betreuung, die Vorgänge für die AG beim Technical Help Desk des AN melden 3572 dürfen, werden nach Auftragsvergabe dem AN benannt (im Projekthandbuch). Der AN stellt sicher, dass 3573 nur von den benannten Personen Vorgänge angenommen werden.
3574 Für den Technical Help Desk wird eine einheitliche, kostenfreie, aus dem Festnetz und Mobilfunknetz 3575 erreichbare Rufnummer zur Verfügung gestellt. Es können zwei Rufnummern getrennt für Störungs- und 3576 Serviceannahmen zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeiter des Technical Help Desk sprechen 3577 fließend Deutsch (Sprachzertifizierung mind. Level C1). Dies betrifft die gesamte Kommunikation. Die 3578 Mitarbeiter des Technical Help Desk sind gesondert geschult hinsichtlich der bei der AG eingesetzten 3579 Systeme. Die Kommunikation mit der AG erfolgt auch schriftlich in Deutsch (bis einschließlich 2nd Level).
3580 Der Technical Help Desk des AN speichert alle gemeldeten Vorgänge in dem gemeldeten Ticket, in dem 3581 eine erste Diagnose, Kategorie und Dringlichkeit dokumentiert werden. Details zur Dokumentation 3582 werden im Projekthandbuch abgestimmt.
3583 Der Technical Help Desk leitet geeignete Maßnahmen zur Behebung aller gemeldeten und zusätzlich vom 3584 AN erkannten Störungen ein und informiert die AG gemäß Reaktionszeiten und Statusmeldungen, wie im 3585 Kapitel 12 definiert, über den Status einer Störung.
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3586 Für die Erstellung von Fehlerstatistiken werden alle Störungszustände vom Technical Help Desk des AN 3587 dokumentiert. Der Technical Help Desk des AN dokumentiert für jeden Vorgang (auch selbst erkannte 3588 Störungen) den Zeitpunkt der elektronischen Erfassung (Aufnahme in das Ticketsystem des AN), Lösung 3589 und Schließen des Vorgangs (Abschluss des Tickets).
3590 Hierzu gehören darüber hinaus:
3591 Incident-Nummer der AG
3592 Ggf. abweichende Incident-Nummer des AN
3593 Status (inkl. Ticketgrundinformationen)
3594 Auswirkung, Dringlichkeit und die daraus resultierende Priorität
3595 Kategorie
3596 Historie/Worklog-Einträge (Bearbeitungsstände)
3597 Workarounds
3598 Lösungen (qualifizierter Lösungstext für Prio 1 Störungen)
3599 Anhänge (z.B. Screenshots)
3600 Bearbeitergruppe
3601 Problem-Nummer (falls die Störung einem Problem zugeordnet wird)
3602 Im Falle einer selbsterkannten Störung durch den AN wird diese Störung zur Aufnahme in das 3603 Ticketsystem der AG gemeldet. Jede gemeldete Störung der Prio 1 und 2 gilt erst nach Rücksprache mit 3604 der Vor-Ort-Betreuung (VOB) und/oder Service Desk, 1st Level Support als behoben. Die Rücksprache 3605 kann auch per E-Mail erfolgen. Nach der positiven Rückmeldung der Vor-Ort-Betreuung (VOB) wird das 3606 Ticket geschlossen.
3607 Zusätzlich zum Technical Help Desk werden der AG ein Hauptansprechpartner für den Bereich „Incident 3608 Management“ (Incident Manager) und ein Stellvertreter namentlich benannt, die die Aufgabenbereiche 3609 Systembetreuung, Servicequalität und technischer Support verantworten und an operativen Meetings der 3610 AG teilnehmen. Dadurch findet auch ein kontinuierlicher Ticketverbesserungsprozess statt.
3611 Neben diesen Ansprechpartnern sieht der AN einen Mitarbeiter (inkl. Vertretungsfunktion) vor, der für 3612 die Architektur der gesamten technischen Lösung inkl. der betrieblichen Schnittstellen zuständig ist und 3613 diese bedarfsweise weiterentwickelt.
3614 Die für die AG zuständigen Mitarbeiter des Technical Help Desk (2nd, 3rd Level) kennen den Aufbau und 3615 die Infrastruktur der AG und sind informiert, welche Leistungsmerkmale oder Produkte in welchem 3616 Umfang konfiguriert sind, und können damit Problembeschreibungen und Ursachen/Lösungen von 3617 Tickets sehr gut bewerten. Ist eine Störung behoben, werden die Störungsursache untersucht sowie 3618 Maßnahmen ermittelt und eingeplant, die eine Störungswiederholung verhindern.
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3619 12.5.3 Field Service
3620 Ist im Rahmen der Entstörung der Service vor Ort erforderlich (z.B. Austausch von Kom-ponenten der 3621 Systeme, etc.) so wird dieser vom AN eingeleitet, koordiniert und durchgeführt.
3622 Die AG kann den Einsatz vor Ort im 1st- und 2nd-Level verlangen. Die Information hierzu ist im Ticket zu 3623 dokumentieren.
3624 12.5.4 Störungsprioritäten
3625 Für die Einstufung der Dringlichkeit einer Störung werden die in Tabelle 5: Störungsprioritäten der 3626 Leistungsbeschreibung beschriebenen Störungsprioritäten vereinbart.
| Störungspriorität | Beschreibung | Beispiele | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P1 –Kritisch | Großstörungen (Major Incidents): Kompletter oder teilweiser Ausfall eines Dienstes mit substanzieller Auswirkung auf den Betrieb | Ausfall aller Systeme Ausfall der Videoverhandlung in allen Sälen eines Standortes Ausfall des Medienpräsentationssystems in allen Sitzungssälen eines Standortes bzw. in allen strafprozessual genutzten Sälen eines Standortes | ||||||
| P2 –Hoch | Ausfall eines Dienstes, der den Betrieb einschränkt | Ausfall des Managements Ausfall des Medienpräsentationssystems in einem Sitzungssaal Ausfall der Videoverhandlung in einem Sitzungssaal | ||||||
| P3 –Mittel | Reduzierung eines Dienstes mit nur geringer Auswirkung auf den Betrieb | Kompletter Ausfall von unkritischen Diensten(wie. z.B. automatische Kameraführung, Funktionen des I-Displays; Remote-Monitoring) Teilweiser Ausfall von Diensten an einzelnen Systemen (wie z.B. Ausfall einer einzelnen Kamera; Tischmikrofons, etc.) |
3627 Tabelle 5: Störungsprioritäten
3628
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3629 Die Einstufung in eine Störungspriorität wird für jede Störung zwischen der AG (Service Desk oder VOB) 3630 und dem AN (Service Desk) festgelegt. Sollte der AN keinen Kontakt zu der AG aufnehmen können (die AG 3631 ist nicht erreichbar), so nimmt der AN zunächst die Einstufung selbstständig vor und stimmt diese 3632 unmittelbar nach Erreichen der AG mit der AG ab. Im Streitfall gilt die Einstufung der AG.
3633 Bei einer Häufung von Tickets der Priorität P2 oder P3 kann die Priorität durch die AG hochgestuft werden.
3634 12.5.5 Serviceklassen und Serviceparameter
3635 Die AG hat für Systeme, Dienste und Leistungen einzelne Serviceklassen festgelegt, für die 3636 unterschiedliche Serviceparameter gelten. Die Serviceklassen und -parameter sind ent-sprechend Tabelle 3637 6: Serviceparameter und Verfügbarkeiten festgelegt. Folgende Service-parameter und Verfügbarkeiten 3638 werden vereinbart:
| Nr. | Serviceparameter | Serviceklasse A | Serviceklasse B |
|---|---|---|---|
| 1 | Servicezeiten Störungsannahme/Störung sbearbeitung durch den AN | Mo - Fr, 8:00 - 17:00 Uhr | |
| 2 | Max. Entstörzeit P1 P2 P3 | 8 Stunden 24 Stunden NBD+1 | 8 Stunden 24 Stunden NBD+1 |
| 3 | Reaktionszeit erste qualifizierte Rückmeldung des AN | 30 Minuten | 30 Minuten |
| 4 | Regelmäßige Statusmeldungen des AN | P1: 30 Minuten P2: 60 Minuten P3: NBD | P1: 30 Minuten P2: 60 Minuten P3: NBD |
| 5 | Hardwareaustausch durch AN | Inkludiert | Gemäß Kap. 12.5.6 |
| 6 | Störungsabschlussbericht (RCA) bei Prio 1-Tickets | 6 Arbeitstage nach Störungsbehebung |
3639 Tabelle 6: Serviceparameter und Verfügbarkeiten
3640
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12: Service -
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3641 Max. Entstörzeit:
3642 Zeitraum, innerhalb dessen der AN die Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten er-folgreich 3643 abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung und 3644 läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
3645 Reaktionszeit:
3646 Zeitraum, innerhalb dessen der AN mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen 3647 hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung innerhalb der 3648 vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten Servicezeiten.
3649 In den regelmäßigen Statusmeldungen des AN (Pkt. 4 der Tabelle 6: Serviceparameter und 3650 Verfügbarkeiten) sind mindestens folgende Inhalte vorhanden, die für die weitere Bearbeitung durch die 3651 AG erforderlich sind; diese sind auch im Ticket zu hinterlegen:
3652 Datum
3653 Uhrzeit
3654 Name
3655 Telefonnummer und E-Mail-Adresse der bearbeitenden Person des AN
3656 Telefonnummer für Rückfragen durch die AG, falls diese von der oben genannten Rufnummer 3657 abweicht
3658 Trouble-Ticket-Nummer der AG
3659 Trouble-Ticket-Nummer des AN
3660 Aktueller Stand der Störungsdiagnose und -beseitigung
3661 Geschätzter Beseitigungstermin (Bsp.: Tag, Uhrzeit, …)
3662 Nächste Aktivitäten zur Beseitigung durch den AN
3663
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12: Service -
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3664 12.5.6 Ersatzteilvorhaltung und -austausch
3665 Der AN verpflichtet sich, für die von der AG beschaffte und im Rahmen dieses Vertrages genutzte 3666 Hardware eine Ersatzteilvorhaltung des eingesetzten Gerätebestandes sicherzustellen. Der AN erstellt 3667 eine Liste mit sinnvollen Komponenten, die in Lagern bzw. den zu beschaffenden Lagerschränken (siehe 3668 Kapitel 8.5) der AG vorgehalten werden.
3669 Die Ersatzteile sind in funktionsfähigem und mit der eingesetzten Konfiguration kompatiblem Zustand 3670 vorzuhalten. Es gilt die Maßgabe, dass die vorgehaltenen Ersatzteile jederzeit zur kurzfristigen 3671 Verwendung geeignet sind.
3672 Die Ersatzteilvorhaltung ist über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg zu gewährleisten, unabhängig vom 3673 Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist oder Herstellergarantie.
3674 Im Störungsfall verpflichtet sich der AN, den Austausch defekter Hardware-Komponenten unverzüglich 3675 einzuleiten. Je nach vereinbartem Service-Level erfolgt der Austausch entweder im Rahmen eines Vor- 3676 Ort-Services (Techniker-Einsatz) oder mittels Vorab-Versands des Ersatzteils an die AG. Für beide 3677 Verfahren gilt, dass die vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten einzuhalten sind.
3678 Bei einfachen Vor-Ort-Tätigkeiten im Servicefall wird der AN durch die Vor-Ort-Betreuung (VOB) der AG 3679 unterstützt. Nach Anleitung, oder vorheriger Schulung, übernehmen die VOB z.B. den Austausch von 3680 defekten einfachen Komponenten (z.B. Mikrofone, Kameras, etc.), verwalten die Ersatzteilvorhaltung etc. 3681 Der AN muss diese Unterstützung bei Angebotsabgabe entsprechend berücksichtigen.
3682 Die im Rahmen der Ersatzteilvorhaltung und -austausch eingesetzten Ersatzteile sind neu oder neuwertig 3683 (funktionsgleich zu neu). Für Datenträger und datenhaltende Baugruppen besteht die Option der 3684 Defective Media Retention (DMR): Die AG behält in diesem Fall das defekte Medium, während der AN ein 3685 funktionsfähiges Ersatzteil bereitstellt. Die AG trägt hierbei die Verantwortung für die weitere 3686 datenschutzgerechte Behandlung der zurückbehaltenen Datenträger.
3687 Der AN gewährleistet, dass die Ersatzteilvorhaltung mindestens bis zum Ende der vereinbarten 3688 Vertragslaufzeit und – soweit technisch möglich – bis zum Ablauf der Hersteller-Supportzeiträume (End 3689 of Service Life) erfolgt. Die AG ist über anstehende Produktabkündigungen (EOL/EOSL) rechtzeitig in 3690 Textform (E-Mail) zu informieren, sodass eine Anpassung der Vorhaltung oder die Beschaffung 3691 kompatibler Ersatzlösungen erfolgen kann.
3692 Der AN stellt durch regelmäßige Prüfungen sicher, dass die Ersatzteile vollständig, funktionstüchtig und 3693 mit dem aktuellen Stand der eingesetzten Hardware kompatibel sind. Hierbei wird der AN durch die VOB 3694 unterstützt.
3695
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3696 12.6 Problem Management
3697 Aufgabe des Problem Management ist die kontinuierliche Überwachung und Steuerung der 3698 Leistungserbringung mit dem Ziel der schnellstmöglichen operativen Behebung von Störungen und 3699 Problemen im täglichen Betrieb. Das Problem Management trägt dabei die Verantwortung für die 3700 gesamte Problembeseitigung und ist verpflichtet, zu diesem Zweck alle ihm geeignet erscheinenden 3701 Maßnahmen zu treffen.
3702 Der AN verantwortet das Problem Management für alle Komponenten und Serviceleistungen im eigenen 3703 Verantwortungsbereich. Der AN stellt einen Problem Manager als Ansprechpartner für die AG bereit. Der 3704 AN ist für die Einbeziehung weiterer Supporteinheiten seiner Hersteller und Lieferanten verantwortlich.
3705 Das Verfolgen des Bearbeitungsstatus im Rahmen der mit dem Hersteller oder Lieferanten vereinbarten 3706 Lösungszeiten liegt in der Verantwortung des AN.
3707 Der AN dokumentiert alle durchgeführten Schritte und Analyseergebnisse im Ticket.
3708 Der AN stellt Transparenz über die gesamte Bearbeitungskette sicher, indem er die reaktiv erstellten 3709 Problem-Tickets mit Incident-Tickets verknüpft.
3710 12.7 Security Management
3711 Die Systeme/Komponenten müssen so geschützt werden, dass die Vertraulichkeit, Integrität und 3712 Verfügbarkeit der übermittelten Information gewahrt ist und die gesetzlichen, vertraglichen und/oder 3713 aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden.
3714 Der AN ist für das Monitoring von Security-Alarmen im eigenen Leistungsbereich verantwortlich und 3715 analysiert Security-Alarme nach definierten Kriterien und Klassifikationen. Der AN bearbeitet sie nach 3716 dokumentierten Instruktionen, welche im Zuge des IT-Sicherheitskonzepts (siehe Kapitel 11.5.2) definiert 3717 wurden, weiter.
3718 Die Alarmkategorisierung für das Monitoring und Kriterien für die Kategorisierung und Wei- 3719 terbearbeitung von Security-Incidents werden in der Implementierungsphase zwischen der AG und dem 3720 AN abgestimmt.
3721 Im Rahmen des 2nd Level Supports findet eine kontinuierliche Analyse der Protokolldateien (Logfiles) von 3722 sicherheitsrelevanten Systemen im eigenen Leistungsbereich durch den AN statt. Die Meldung und 3723 Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen erfolgt im Rahmen des Incident-Management-Prozesses. Kriterien 3724 für die Kategorisierung und Weiterbearbeitung von Security Incidents werden in der 3725 Implementierungsphase zwischen der AG und dem AN abgestimmt.
3726 Der AN erfasst Security Incidents nach definierten Kriterien im Ticketsystem und klassifiziert und 3727 priorisiert sie gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen des 3728 Incident-Management-Prozesses. Aktuell werden zwei unterschiedliche Prozesse unterschieden: 3729 Datenschutzvorfall und möglicher Datenschutzvorfall.
3730 Der AN nimmt Security-Incident-Tickets der AG an und bearbeitet sie im Rahmen der definierten 3731 Alarmkategorisierung weiter. Der AN hat ein Security Incidents Management in seinem Leistungsbereich 3732 implementiert und führt monatlich einen Security Check, welcher im Zuge des IT-Sicherheitskonzepts 3733 (siehe Kapitel 11.5.2) definiert wurden, durch. Die Ergebnisse dieser Security Checks inklusive
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3734 Empfehlungen zur Beseitigung von Security-Incident-Meldungen werden in einem Bericht dokumentiert 3735 und der AG im Rahmen des monatlichen Security Reportings zur Verfügung gestellt.
3736 Der AN ist für die Verfolgung aktueller Sicherheitsmeldungen und Security Patches durch z.B. BSI und 3737 Hersteller sowie für die Installation aktueller Sicherheits-Updates in seinem Verantwortungsbereich 3738 verantwortlich. Die Koordination von Maßnahmen erfolgt durch den Security-Koordinator des AN. 3739 Durchgeführte Maßnahmen werden durch den AN monatlich im Security Report der AG berichtet.
3740 Der AN nimmt Security-Hinweise (Advices) und Security-Incident-Meldungen der AG im Ticketsystem 3741 entgegen und bearbeitet sie im Rahmen der definierten Service Level. Die Bewertung von Vulnerabilities 3742 bzw. Security Incidents erfolgt auf Grundlage einer mit der AG abgestimmten Bewertungsmethode. Ein 3743 Alarmierungs- und Eskalationsplan wird durch den AN in Abstimmung mit der AG erstellt.
3744 12.8 Security Report
3745 Der AN muss der AG einen monatlichen Security Report im PDF/A-Format sowie zusätzlich in 3746 maschinenlesbarer Form (Abstimmung erfolgt in Implementierungsphase) bis zum 5. Arbeitstage des 3747 Folgemonats über das mit der AG vereinbarte Datenaustausch-Portal bereitstellen. Die Berichtsvorlage 3748 wird in der Implementierungsphase zwischen der AG und dem AN abgestimmt; Änderungen am 3749 Berichtsschema sind der AG mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamkeit in Textform anzuzeigen.
3750 Pflichtinhalte des monatlichen Security Reports:
3751 Management Summary (max. eine Seite): Lagebild des Berichtszeitraums, kritische Befunde, 3752 Handlungsbedarf, offene Eskalationen.
3753 Incident-Kennzahlen:
3754 Anzahl der Security Incidents je Severity-Stufe, Kategorie und betroffenem Service
3755 SLA-Erfüllungsgrad je Severity-Stufe
3756 Anzahl Datenschutzvorfälle und möglicher Datenschutzvorfälle inklusive Status etwaiger Meldungen 3757 nach DSGVO Art. 33/34
3758 Vulnerability- und Patch-Status:
3759 Offene Schwachstellen mit Trend zum Vormonat
3760 Patch-Compliance-Quote
3761 Top-10 ungepatchte Systeme mit Begründung und geplantem Behebungstermin
3762 Anzahl genehmigter Risk Acceptances mit Restlaufzeit und Wiedervorlagedatum
3763 Konfigurations-Compliance: Abweichungen gegenüber der abgestimmten Hardening-Baseline (BSI- 3764 Vorgaben, herstellerspezifische STIGs), Trendentwicklung, geplante Behebungsmaßnahmen.
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12: Service -
Sitzungssaalausstattung
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3765 Zugriffs- und Identitätsmanagement: Anzahl privilegierter Konten, Ergebnis der Rezertifizierung, 3766 Auffälligkeiten bei fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen, MFA-Abdeckungsgrad, Status Onboarding- 3767 /Offboarding-Compliance.
3768 Threat-Intelligence-Bezug: Relevante Sicherheitsmeldungen des Berichtszeitraums (BSI CERT-Bund/WID, 3769 Hersteller-Advisories, CVE/NVD, CISA KEV), Bewertung der Betroffenheit der Leistungsumgebung, 3770 abgeleitete Maßnahmen mit Status.
3771 Zertifikatsmanagement: Übersicht ablaufender Zertifikate mit Restlaufzeit ≤ 90 Tagen, Compliance der 3772 eingesetzten Algorithmen gegen BSI TR-02102.
3773 KPI-/KRI-Trendübersicht: Rollierende 12-Monats-Darstellung der zentralen Kennzahlen.
3774 Empfehlungen des AN zur Risikominimierung und Behebung festgestellter Schwachstellen, jeweils mit 3775 Aufwands- und Nutzeneinschätzung sowie Priorisierungsvorschlag.
3776 12.9 Service Level Management
3777 Das Service Level Management stellt sicher, dass die Service-Ziele im Service Level Agreement 3778 dokumentiert und geregelt werden. Darüber hinaus überwacht und überprüft es die tatsächlich 3779 erbrachten Dienstleistungen auf Einhaltung der entsprechenden SLA-Zielvorgaben. Das Service Level 3780 Management verantwortet die zwischen der AG und dem AN vereinbarten Servicequalitäten. Es arbeitet 3781 fortlaufend an deren Verbesserung.
3782 Im Rahmen des Service Level Managements werden der AG von dem AN für die Bereiche der 3783 Verantwortung des AN technische SLA- und Prozessreports bereitgestellt.
3784 Die Reports geben Auskunft über die vertraglich festgelegten und relevanten Kennzahlen (KPI) und 3785 Prozesse.
3786 Die Reports (Inhalte und Lieferung) werden nach Abstimmung mit der AG in unterschiedlichen Zeiträumen 3787 bereitgestellt: Täglich, wöchentlich, pro Monat oder pro Quartal.
3788 In der Servicephase werden in einem Review die Einhaltung der Serviceerbringung mit den 3789 Leistungserbringern überprüft und bei Handlungsbedarf Maßnahmen eingeleitet, die eine Einhaltung der 3790 Serviceerbringung sicherstellen.
3791 Das Review wird regelmäßig durchgeführt und durch den AN moderiert. Er liefert auch im Vorfeld die 3792 entsprechenden Reports an die verantwortlichen Einheiten der AG. Das Review kann innerhalb des 3793 Service Review Meetings erfolgen. Im Review können weitere Kennzah-len/Schwellenwerte 3794 aufgenommen oder geändert sowie Handlungsempfehlungen besprochen werden.
3795 12.10Release und Patch Management
3796 Das Release Management stellt sicher, dass neue oder geänderte Services planvoll, nach-vollziehbar und 3797 mit minimalem Risiko in die Produktivumgebung überführt werden.
3798 Es gewährleistet die strukturierte Planung, Steuerung und Implementierung von Releases auf Basis 3799 abgestimmter Anforderungen und Zeitpläne.
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12: Service -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3800 Dieser Prozess gilt für alle Releases, die Auswirkungen auf die Infrastruktur, Komponenten oder 3801 Serviceleistungen haben – unabhängig davon, ob es sich um Major-, Minor- oder Emergency-Releases 3802 handelt. Releases werden in einem zentralen Release-Kalender durch den AN bereitgestellt und mit der 3803 AG abgestimmt.
3804 Der AN koordiniert alle Aktivitäten entlang des Release-Zyklus und stellt die Einhaltung der 3805 Qualitätsanforderungen sicher, ebenso ist er für die Umsetzung und Dokumentation der Änderungen 3806 gemäß Release-Plan verantwortlich. Vor dem Rollout erfolgt eine verbindliche 3807 Kommunikationsmaßnahme mit der AG.
3808 Ziel des Patch Managements ist es, bekannte Schwachstellen, Fehler und Sicherheitslücken in den 3809 Systemen/Komponenten zeitnah und kontrolliert zu beheben. Der Prozess dient dem Schutz der 3810 Informationssicherheit sowie der Stabilität und Performance von Systemen.
3811 Dieser Prozess umfasst alle produktiven Systeme/Komponenten und Anwendungen, die durch den AN 3812 betrieben oder verwaltet werden. Patches von Betriebssystemen, Middleware, Datenbanken und 3813 Applikationen sind eingeschlossen. Patches werden nach Kritikalität (z.B. Security, Bugfix, Feature) und 3814 Risikobewertung priorisiert.
3815 Kritische Sicherheits-Patches müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Freigabe 3816 durch den Hersteller implementiert werden. Alle Patches sind vor dem Rollout durch den AN in einer 3817 kontrollierten Testumgebung auf Kompatibilität und Nebenwirkungen zu prüfen. Freigaben erfolgen 3818 durch die zuständige Fachabteilung oder den Security-Verantwortlichen der AG.
3819 Der Rollout der Patches erfolgt automatisiert oder manuell je nach Zielgruppe und Patch-Art; Ausnahmen 3820 sind zu dokumentieren, erfolgreiche Installationen sowie etwaige Störungen werden im Patch-Report 3821 dokumentiert und regelmäßig durch den AN ausgewertet und der AG zur Verfügung gestellt.
3822
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12: Service -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3823 12.11Wartungsfenster
3824 Alle erforderlichen Arbeiten an den Systemen/Komponenten und dem Management sind mittels Change- 3825 Management-Verfahren durchzuführen.
3826 Die AG kann die Zustimmung in begründeten Fällen verweigern (ohne dass hierfür zusätzliche Kosten 3827 entstehen). Ein Einspruch ist bis maximal drei Arbeitstage vor den geplanten Arbeiten möglich (sofern die 3828 Ankündigung mit mind. zehn Arbeitstagen im Voraus erfolgt). In jedem Fall sind die betrieblichen Belange 3829 der AG und der Begünstigten zu berücksichtigen.
3830 Ungeplante Wartungszeiten (Gefahr in Verzug) sind der AG umgehend zur Kenntnis zu bringen.
3831 Wartungsfenster sind in folgenden Zeitfenstern möglich:
3832 - 19:00 Uhr - 6:00 Uhr
3833 12.12Change Management
3834 Das Change-Management ist zuständig für die Erfassung, Abstimmung und Kommunikation von Changes 3835 innerhalb der Infrastrukturen sowie innerhalb der Serviceprozesse zur Leistungserbringung. Das Change- 3836 Management stellt sicher, dass standardisierte Methoden und Verfahren verwendet werden, damit 3837 Änderungen remote oder vor Ort schnell durchgeführt werden können und sich so wenig wie möglich auf 3838 die Qualität der Dienstleistung auswirken. Sie dürfen nicht zu Unterbrechungen oder Einschränkungen 3839 des Betriebes bei der AG führen.
3840 Vor dem Einbringen von grundsätzlichen Änderungen in produktive Systeme (Upgrade/Update) ist der 3841 Nachweis zu erbringen, dass diese Änderungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Produktionsstabilität 3842 führen.
3843 Im Regelbetrieb sind der AG die Changes vor ihrer geplanten Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. 3844 Es können Changes in Textform beantragt werden. Hierbei sind die bei der AG etablierten Change- und 3845 Release-Regelungen (inkl. Termine) zu berücksichtigen und regel-mäßig abzustimmen. Die AG ermöglicht 3846 ihrerseits die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten mit Unterbrechung nach Genehmigung in ihrem 3847 Change-Verfahren.
3848 Die AG haben das Recht, Termine begründet kurzfristig abzusagen. Die Fallback-Szenarien sind der AG 3849 eine Risikoabschätzung in Textform vorab zu übergeben. Weitere Change-Regelungen (z.B. Emergency 3850 Change) sind abzustimmen.
3851 Changes können zum einen auf Verlangen der AG eingeleitet werden, auf der anderen Seite hat der AN 3852 die Verpflichtung, die Infrastruktur über die gesamte Vertragsdauer kontinuierlich hinsichtlich 3853 Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen und in Abstimmung mit der AG zu optimieren.
3854 Der vom AN benannte Ansprechpartner koordiniert auch alle Aktivitäten auf Seiten des AN für neue 3855 Aufträge und Umzüge. Er bekommt von der AG alle benötigten Informationen zur Auftragsumsetzung und 3856 meldet sich in angemessenen Abständen bei der AG.
3857 Im Rahmen des Change-Managements berichtet der AN auch zu langfristigen EoL-Planungen zu den 3858 eingesetzten Komponenten.
3859 Im Rahmen des Change-Managements übernimmt der AN die folgenden Aufgaben:
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12: Service -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3860 Unterstützung bei der Risikobewertung, Beurteilung, Kategorisierung und Priorisierung von Change- 3861 Requests.
3862 Unterstützung bei der Abstimmung/Definition von neuen Change-Requests-Typen.
3863 Unterstützung/Teilnahme an Abstimmung mit anderen betroffenen Fachgruppen der AG.
3864 Vorbereitung, Planung und Kostenermittlung von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für die 3865 anstehenden Changes nach Vorgabe der AG.
3866 Bearbeitung von Anfragen zu neuen oder veränderten Leistungen der AG innerhalb von 7 AT.
3867 Bearbeitung von Angeboten/Aufträgen des Standard-Service-Katalogs mit zusätzlichem 3868 Infrastrukturbedarf und für benutzerspezifische Leistungen.
3869 Koordinationsunterstützung bei der Umsetzung von Changes und neuen Updates.
3870 Treffen von Entscheidungen bzgl. Fallback in Abstimmung mit der AG.
3871 Durchführung der Inbetriebnahme neuer Dienste, des Wegfalls und der Anpassung von Diensten 3872 (Mehrungen, Minderungen).
3873 Dokumentation der durchgeführten Änderungen.
3874 Weitere Aufgaben:
3875 Teilnahme an Vorbesprechungen des zur Durchführung anstehenden Changes mit evtl. weiteren 3876 Beteiligten der AG oder Dritten
3877 Erstellung des Testplans zusammen mit dem Change Requestor, Change Manager und dem Release 3878 Management der AG
3879 Erstellung des Implementierungsplans
3880 Erstellung der durch die AG geforderten Dokumentation
3881 Erstellung des Testberichts
3882 Erstellung des Implementierungsberichtes
3883 Pflege der Asset-Daten
3884 Anforderungen zur Durchführung der Changes:
3885 o Jeder Change/Service Request wird entweder im Online-Portal oder im vom AN be- 3886 reitzustellenden Change-Tool angelegt, dokumentiert und verfolgt.
3887 Folgende Informationen sind im Rahmen der Change-Genehmigung an die AG in Textform zu 3888 übermitteln:
3889 o Welche Maßnahme (z.B. Einspielung Hotfix, Servicepack) wird durchgeführt?
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12: Service -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3890 o Welche Systeme, Dienste oder Applikationen sind betroffen?
3891 o Welche Änderungen ergeben sich hierdurch (Mehr- oder Minderfunktionen sind zu 3892 beschreiben)?
3893 o Geplanter Startzeitpunkt
3894 o Geplanter Abschluss
3895 o Verzögerungen, die zur Veränderung der Abschlusszeit und des Ziels führen, sind der AG 3896 unverzüglich in Textform mitzuteilen
3897 o Abschlussmeldung zum Change
3898 Durch den Change beabsichtigte Veränderungen im System sind der AG mit der Be-antragung in 3899 einer Dokumentation in Textform zur Kenntnis zu geben.
3900 Die Kommunikation mit der AG im Change-Verfahren ist zu dokumentieren und der AG zur 3901 Verfügung zu stellen.
3902 Jeder Change/Service Request erhält eine eindeutige Ticketnummer bzw. Change-ID. Diese dient als 3903 Referenz für die Kommunikation zwischen der AG und dem AN. Der AN übernimmt die Ticket- 3904 Nummer der AG mit in sein Ticketsystem.
3905 Alle Changes/Änderungen werden von der AG in Change-Request-Kategorien eingestuft: Change- 3906 Request-Kategorien gemäß Tabelle 8 werden vereinbart:
| CR/Dringlich- | Implementierungs-zeit | Beschreibung | Beispiele | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| keit | nach Genehmigung | ||||||
| CR1/sehr hoch | 8 Std. Servicezeit (Mo–Fr 8– 17) | Nicht planbare und von der AG oder dem AN initiierte Change Requests Probleme stören, verhindern oder beinträchtigen den produktiven Betrieb massiv und machen eine kurzfristige Change- Implementierung notwendig. | Konfigurationsänderung en, die unmittelbar durchgeführt werden müssen, aufgrund der drohenden Ausfälle der Systeme, der Kerndienste (z.B. Managementumgebung) oder dringende Security- Changes). Emergency Change/Notfall Change |
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12: Service -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
| CR2/hoch | 2 Arbeitstage Servicezeit (Mo–Fr 8– 17) | Planbare und von der AG oder dem AN initiierte Change Requests Betriebsnotwendige Changes, Auswirkungen hoch oder noch nicht bekannt. | Konfigurationsänderung der wesentlichen Elemente der Systeme, aufgrund der drohenden Ausfälle Änderungen von zentralen Parametern des Systems Änderung von Leistungsmerkmalen des Gesamtsystems Normal Change |
|---|---|---|---|
| CR3/mittel | 5 Arbeitstage Bei baulichen Anpassungen: 30 Kalendertage Servicezeit (Mo–Fr 8– 17) | Planbare und von der AG oder AN initiierte Change Requests, Standard- Changes (Auswirkungen in der Regel bekannt) | Änderung der Konfiguration der dezentralen Systeme aufgrund von Störungen der Dienste vor Ort Umzüge der Systeme Änderung von Leistungsmerkmalen an den Standorten Implementierung neuer Applikationen/Dienste Normal/Standard Change |
| CR4/niedrig | 10 Kalendertage 30 Kalendertage bei HW-Bestellung/SW- Anpassung der Systeme Servicezeit (Mo–Fr 8– 17) | Von der AG initiierte Service Requests bzw. Standard- Changes | Manuelle Einrichtung, Änderung der Systeme Optimierung der Systeme Standard Change |
3907 Tabelle 7: Change-Request-Kategorien
3908
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12: Service -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
| Changes | CR-Zuordnung | Anmerkung | ||
|---|---|---|---|---|
| Managementumgebung und Systeme | ||||
| Installation eines neuen Dienstes | CR2 | |||
| Installation einer neuen zentralen Systemkomponente, Applikation | CR2 | |||
| Änderung einer zentralen Systemkomponente | CR2 | |||
| Leistungsmerkmale zentral konfigurieren | CR2 | Wenn nicht über Management realisierbar | ||
| Ändern/Löschen Lokation | CR3 | |||
| Einzelumzüge (Systeme) | CR4 | |||
| Massenumzüge (z.B. Umzug einer Lokation) | CR2 | |||
| Installation eines neuen Systems | CR3 | |||
| Erweiterung eines Systems | CR3 |
3909 Tabelle 8: Beispielhafte Zuordnung der Changes zu den Change-Request-Kategorien, ohne Field-Service
3910 Field-Service
3911 Changes werden nach tatsächlicher Umsetzungszeit abgerechnet, soweit sie nicht vom AN initiiert wurden 3912 oder auf einer Störung beruhen.
3913 Die Implementierungszeit beginnt mit der Beauftragung einer Leistung durch die AG und endet mit einer 3914 formalen Abnahme durch die AG. Der AN muss auf Verlangen der AG Changes vor Ort ausführen.
3915 Bei Umzügen von Systemen erfolgt eine automatisierte Aktualisierung der codierten Standortangabe im 3916 Inventarisierungstool (siehe Kapitel 10.4). Die Systeme werden durch den AN umgezogen. Weitere, hier 3917 nicht aufgeführte Changes werden vom AN durchgeführt, wenn sie VH-Systeme betreffen. Die AG weist 3918 gemäß Ausmaß der Änderung die entsprechende CR-Kategorie zu.
3919 Bei Anpassungen/Changes, die vom AN im Rahmen des Services durchgeführt werden müssen und 3920 Auswirkungen auf die Systeme oder die zugehörigen Applikationen des Managements haben können, 3921 wird die AG vom AN im Rahmen des Change-Prozesses informiert.
3922
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[Seite 155]
13: Organisatorische Regelungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3923 13 Organisatorische Regelungen
3924 13.1 Eskalation
3925 Eskalationsstufen und Ansprechpartner werden gemeinsam festgelegt. Eine Detaillierung in Richtung 3926 unterschiedliche Ansprechpartner werden im Rahmen der Erstellung des Projekthandbuchs 3927 festgelegt/beschrieben.
3928 Eine Eskalation wird eingeleitet, wenn eine Störung nicht innerhalb der vereinbarten maximalen 3929 Entstörungszeit behoben wurde, die Nichteinhaltung der maximalen Entstörungszeit vom AN absehbar ist 3930 oder die AG eine Eskalation ausdrücklich wünscht.
3931 Eine Eskalation wird eine Stunde vor Ablauf der max. Entstörzeit eingeleitet, es sei denn, es ist absehbar, 3932 dass die max. Entstörzeit eingehalten wird oder die AG eine Eskalation ausdrücklich wünscht.
3933 13.2 Status-Meetings
3934 Service-Status-Meetings zwischen der AG und dem AN finden quartalsweise statt. Die Terminierung 3935 erfolgt gemeinsam durch die AG und den AN z.B. mit einer Jour fixe Terminserie. Die Meetings finden 3936 remote/vor Ort beim der AG statt.
3937 13.3 SLA-Reporting
3938 Im Rahmen der Erstellung des Servicekonzeptes wird von der AG festgelegt, welche der nachfolgend 3939 geforderten Reports vom AN geliefert werden. Die folgenden Reports werden für die AG monatlich erstellt 3940 und zusätzlich kumuliert quartals- und jahresweise bereitgestellt:
3941 Übergreifender SLA-Report (Einhaltung bzw. Verletzung von SLAs).
3942 SLA-Report: Verfügbarkeit sowie Entstörzeiten je Störungspriorität.
3943 SLA-Report: Change (CR1 - CR4 Implementierungszeiten).
3944 Geplante und ungeplante Downtimes.
3945 Auflistung Vorgänge (Störungen, Probleme, Change Requests) getrennt nach Dringlichkeit und 3946 Kategorie.
3947 Sicherheitsrelevante Ereignisse sowie Austausch von Hardware-Komponenten.
3948 13.4 Informationen bei technischen Änderungen
3949 Der AN muss im Rahmen des Servicevertrages die AG unmittelbar nach Veröffentlichung der 3950 Informationen in Textform bzw. in Ausnahmefällen (z.B. bei Dringlichkeit) telefonisch über technische 3951 Änderungen der Systeme informieren, insbesondere bei:
3952 Änderungen oder Ergänzungen der Hardware
3953 Aufzeigen relevanter End-of-Sales- / End-of-Support-Meldungen
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13: Organisatorische Regelungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3954 Neu verfügbaren Patches oder Versionsänderungen der Software
3955 Release-Management
3956 Security-Schwachstellen bzw. neuen Sicherheits-Patches
3957 Der Einschätzung der Priorität / Wichtigkeit des Sicherheits-Patches bezogen auf die 3958 projektspezifische Systemumgebung / -installation
3959 Betriebswarnungen / -hinweisen / -empfehlungen
3960 Daraus abzuleitende Auswirkung(en) oder Änderung(en) in den Komponenten muss Bestandteil dieser 3961 Information sein. Diese Informationen sind fester Bestandteil der regelmäßigen Service Meetings und sind 3962 vom AN entsprechend vorzubereiten.
3963 13.5 Technologieveränderungen und Weiterentwicklungen
3964 Bedingt durch Technologieveränderungen und Weiterentwicklungen, durch Erfahrungen aus dem 3965 laufenden Service oder Veränderungen der fachlichen Anforderungen, aber auch durch die Verfügbarkeit 3966 von Komponenten auf dem Weltmarkt, unterliegen die ausgeschriebenen Komponenten/Systeme 3967 kontinuierlichen Veränderungen (bspw. hinsichtlich technischer Spezifikation und Leistungsfähigkeit).
3968 Technologieveränderungen und Weiterentwicklungen müssen vom AN in Absprache mit der AG bei den 3969 zu liefernden Komponenten/Systemen und zu erbringenden Leistungen berücksichtigt werden, indem er 3970 neue, weiterentwickelte oder geänderte Komponenten (z.B. Nachfolgemodelle) in das Sortiment 3971 aufnehmen muss.
3972 Voraussetzung für die Aufnahme neuer Artikel in das Sortiment ist, dass diese ihrer Art, ihrem Wesen und 3973 ihren Eigenschaften nach den gestellten Anforderungen erfüllen. Dies soll insbesondere anzunehmen 3974 sein:
3975 bei marktüblichen Artikeln,
3976 bei Fort- und Weiterentwicklungen von bereits existierenden und zum Sortiment und zu 3977 bestehenden Warengruppen zählenden Artikeln (z.B. Nachfolgemodellen) sowie
3978 bei neu entwickelten, zuvor nicht am Markt angebotenen Artikeln, die auf neuen, zuvor nicht 3979 verfügbaren Technologien beruhen und von denen anzunehmen ist, dass die Parteien diese Artikel 3980 zum Leistungsgegenstand zählend betrachtet hätten, wenn die zugrundeliegende Technologie zum 3981 Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung den Parteien bekannt gewesen wäre.
3982 Der AN muss sämtliche Änderungen des vertragsgemäßen Sortiments, sowohl die Her-ausnahme von 3983 Artikeln aus dem bestehenden Sortiment als auch die Aufnahme neuer Artikel in das Sortiment, zuvor in 3984 Textform der AG mitteilen. Gleiches gilt für etwaige durch die Änderungen des Sortiments erforderlich 3985 gewordene Anpassung oder Neubildung von Warengruppen.
3986 Die AG kann insoweit jederzeit aus wichtigem Grund der Aufnahme neuer Artikel und der Aufnahme 3987 neuer oder der Änderung bestehender Warengruppen widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt 3988 insbesondere dann vor, wenn die betreffenden Artikel den vorgenannten Anforderungen und
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13: Organisatorische Regelungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
3989 Voraussetzungen nicht entsprechen oder die Mehrleistungen den Preis nicht rechtfertigen. Widerspricht 3990 die AG der Aufnahme eines neuen Artikels in das Sortiment, so darf dieser Artikel nicht angeboten 3991 werden. Gleiches gilt in Bezug auf neue oder angepasste Warengruppen. Sowohl AN als auch AG stellen 3992 jeweils einen zentralen Ansprechpartner bereit, welcher zur Abgabe und Entgegennahme der 3993 erforderlichen Mitteilungen bevollmächtigt ist.
3994 Die AG wird vom AN stets aktuell zu den technologischen Entwicklungen informiert, ins-besondere, wenn 3995 der AN beabsichtigt, dadurch das Sortiment anzupassen. Um diese In-formationen zugänglich zu machen, 3996 muss der AN die AG proaktiv über technische Neuerungen im Rahmen der Serviceleistung informieren.
3997 13.6 EOS / EOL Regelung
3998 Werden im Zuge der Vertragslaufzeit Produkte der Hersteller abgekündigt (End-of-Sales), oder erreichen 3999 den Produktlebenszyklus End-of-Support, müssen diese durch den AN ersetzt werden. Die neuen 4000 Produkte müssen mindestens den Anforderungen (Leistung und Qualität) dieser Vergabe entsprechen. 4001 Vor dem Austausch der betroffenen Komponenten erfolgt durch die AG eine Prüfung hinsichtlich 4002 Leistungen und Qualität. Nach erfolgreicher Prüfung findet eine Abnahme der Komponenten statt. Im 4003 Zuge dieses Prozesses müssen alle Dokumentation durch den AN entsprechend aktualisiert werden. Die 4004 AG fordert neben dieser Regelung eine frühzeitige Information bzgl. des Lebenszyklus aller VH- 4005 Komponenten.
4006 13.7 Fachgerechte Entsorgung von Altgeräten
4007 Die Altgeräte (sofern vorhanden), die durch den AN fachgerecht zu entsorgen sind, werden bedarfsweise 4008 durch die AG oder einen Dienstleister der AG an eine abzustimmende Adresse des AN verschickt. Die AG 4009 informiert den AN mit den notwendigen Detailinformationen. Zu den Detailinformationen gehören u.a. 4010 ein Übergabeprotokoll mit einer entsprechenden Auflistung der zu entsorgenden Altgeräte sowie eine 4011 parallele Beauftragung durch die AG. Nach erfolgter Entsorgung ist die AG zusätzlich zu informieren, und 4012 entsprechende Nachweise (z.B. Vernichtungszertifikat) sind im Inventarisierungstool zu hinterlegen.
4013 13.8 Innovations-Workshops
4014 Von der AG wird mindestens einmal jährlich ein Innovationsworkshop gefordert, der durch den AN 4015 vorbereitet und proaktiv kommuniziert wird. In diesen Innovationsworkshop sind alle nachfolgend 4016 gelisteten Anforderungen aufzubereiten, zu präsentieren und Vorschläge für die AG auszuarbeiten, wie 4017 mit den genannten Änderungen verfahren werden kann. Die Inhalte der Workshops sind im Vorfeld mit 4018 der AG abzustimmen.
4019 Produktinnovationen der eingesetzten Hersteller
4020 Roadmap und Produktentwicklungen der eingesetzten Systeme
4021 Markttrends und -entwicklungen (herstellerneutral)
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13: Organisatorische Regelungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
4022 13.9 Zusätzliche Unterstützungsleistungen nach Aufwand
4023 Die Beauftragung der zusätzlichen Unterstützungsleistungen erfolgt nach einem zwischen der AG und 4024 dem AN jeweils vereinbarten Pflichtenheft mit definierten Inhalten nach Aufwand, ggf. mit einer im 4025 Einzelfall festgelegten Kostenobergrenze.
4026 Die Zusatzleistungen werden nach den angebotenen Tagessätzen vergütet, in die alle Rei-sekosten (darin 4027 inbegriffen: Wegezeit und Kilometergeld) und sonstige Spesen einzurechnen sind. Angebrochene Stunden 4028 werden jeweils anteilig in Einheiten von 15 Minuten berechnet.
4029 Die dort gemachten Mengenangaben dienen der Ermittlung der Preiskennzahl und führen zu keinerlei 4030 Abnahmeverpflichtung.
4031 Grundsätzliche inhaltliche Ziele der Systemberatungs- und Planungsleistungen sind die Unterstützung des 4032 AN zur Optimierung der VH-Systeme, des laufenden Betriebes, zur kon-tinuierlichen Weiterentwicklung 4033 der VH-Systeme und der Betriebsprozesse.
4034 Die Tagessätze (1 Tagessatz = 8 Stunden) für zusätzliche Leistungen sind im Preisblatt gemäß den 4035 Qualifikationsstufen, wie im Folgenden angegeben, anzugeben.
4036 13.9.1 Projektleitung
4037 Die Projektleitung ist verantwortlich für die Einhaltung der mit dem Kunden getroffenen 4038 individuellen Vereinbarung und die Steuerung und Überwachung des Projektverlaufs. Sie stellt die 4039 Bereitstellung der Ressourcen, die Einhaltung des Projektzeitplans, die Durchführung der 4040 Projektarbeiten und die Dokumentation des Projekts auf der Seite des AN sicher. Darüber hinaus 4041 informiert er regelmäßig die AG über den Fortgang des Projekts.
4042 Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer technischen bzw. betriebswirt-schaftlichen 4043 Fachrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation
4044 Zertifizierung einer anerkannten Projektmanagement-Organisation (z. B PRINCE2, IPMA, PMI, GPM)
4045 Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Steuerung von Großkunden-Projekten (2 Referenzen)
4046 13.9.2 Systemmonteur
4047 Der Systemmonteur ist der technische Ansprechpartner für einfache Umgebungen. Abhängig von 4048 der konkreten Beauftragung hat er grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie der Systemspezialist. 4049 Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Montage von einfachen Umgebungen, der Durchführung 4050 von einfachen Veränderungen sowie der Analyse und Behebung von Störungen und Problemen.
4051 Der Systemmonteur besitzt entsprechende Fachkenntnisse und verfügt über mindestens 3 Jahre 4052 Berufserfahrung in der Umsetzung von IT-Netzwerken und Medientechnik-Projekten.
4053 Fehlersuche im passiven Bereich (Verkabelung, Dose…)
4054 Zum Nachweis der geforderten System-Kenntnisse wird eine Zertifizierung am an-gebotenen System 4055 vorausgesetzt.
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13: Organisatorische Regelungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
4056 Verkabelungsarbeiten: Verlegung von diversen Kabeln in u.a. Besprechungstischen, Decken und an 4057 Wänden, fachgerechte Öffnung/Schließung von Deckenpanelen, Patchkabel, Audio- und Videokabel 4058 und optisch ansprechende Zusammenführung mittels z.B. Kabelschläuchen.
4059 13.9.3 Systemspezialist
4060 Der Systemspezialist ist der technische Ansprechpartner in komplexen Umgebungen. Er ist 4061 verantwortlich für die fachliche Leitung bei der Einführung neuer Technologien, der Durchführung 4062 von größeren Veränderungen sowie der Analyse und Behebung komplexer Störungen und Probleme. 4063 Der Systemspezialist unterstützt mit seinem Expertenwissen bei Aufgabenstellungen sehr hohen 4064 Schwierigkeitsgrades.
4065 Der Systemspezialist besitzt entsprechende Fachkenntnisse und verfügt über mindestens 5 Jahre 4066 Berufserfahrung in der Planung von Systemen und der fachlichen Führung von Medientechnik- 4067 Projekten.
4068 Fehlersuche im passiven Bereich (Verkabelung, Dose…)
4069 Zum Nachweis der geforderten System-Kenntnisse wird eine Zertifizierung am an-gebotenen System 4070 vorausgesetzt.
4071 Verkabelungsarbeiten: Verlegung von diversen Kabeln in u.a. Besprechungstischen, Decken und an 4072 Wänden, fachgerechte Öffnung/Schließung von Deckenpanelen, Patchkabel, Audio- und Videokabel 4073 und optisch ansprechende Zusammenführung mittels z.B. Kabelschläuchen.
4074 13.9.4 Fachberatung
4075 Fachberatung und Unterstützungsleistungen bei Planung bzw. Design von komplexeren 4076 Besprechungsräumen
4077 Tiefe Fachkenntnis in der individuellen Gestaltung von Besprechungsräumen und des Warenkorbs 4078 bzw. der angebotenen Systeme bzw. Komponenten
4079 Erstellung von individuellen Konzeptionen, Angeboten und Aufbauplänen
4080 Mindestens 5 Jahre relevante Berufserfahrung im Tätigkeitsumfeld
4081 13.9.5 Fachkraft Wandertüchtigung
4082 Die Fachkraft Wandertüchtigung ist verantwortlich für die bauliche Ertüchtigung vorhandener 4083 Wandkonstruktionen zur Aufnahme von u.a. I-Displays, Halterungen und zugehörigen 4084 Montagekomponenten. Sie beurteilt den vorgefundenen Wandaufbau vor Ort, wählt in Abstimmung 4085 mit der AG eine geeignete Ertüchtigungs- und Befestigungsvariante und stellt sicher, dass die 4086 auftretenden Lasten dauerhaft und sicher in den Baukörper abgetragen werden.
4087 Der Leistungsumfang umfasst sämtliche hierfür erforderlichen Arbeiten, unabhängig von der 4088 angetroffenen Bauweise und vorbehaltlich Kapitel 4.8.6, insbesondere das Öffnen und fachgerechte
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13: Organisatorische Regelungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
4089 Schließen von Wandbekleidungen, das Einbringen zusätzlicher Unterkonstruktionen und 4090 Verstärkungen, die Herstellung geeigneter Befestigungspunkte sowie die Wiederherstellung der 4091 Oberflächen einschließlich farblicher Anpassung an den Bestand.
4092 Abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Bau- oder Ausbaugewerk oder eine 4093 vergleichbare Qualifikation
4094 Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung entsprechender Arbeiten, davon 4095 nachweisliche Erfahrung in der lastabtragenden Ertüchtigung von Wandkonstruktionen
4096 Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Wandaufbauten und Baustoffen (u. a. Leichtbau- und 4097 Ständerwerkswände, Vorsatzschalen, Massiv- und Mauerwerkswände, Hohlraum- und 4098 Verbundkonstruktionen) sowie in der Auswahl hierzu passender Befestigungssysteme
4099 Befähigung zur Beurteilung von Bestandswänden hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Konsol- und 4100 Auszugslasten sowie zur Festlegung erforderlicher Verstärkungsmaßnahmen
4101 Kenntnis der einschlägigen technischen Regelwerke, Herstellerrichtlinien und Befestigungsvorgaben 4102 der eingesetzten Systeme
4103 Kenntnisse im Erhalt bestehender Brandschutz-, Schallschutz- und Feuchteschutzeigenschaften bei 4104 Eingriffen in vorhandene Wandaufbauten, einschließlich des fachgerechten Verschlusses von 4105 Öffnungen und Durchbrüchen
4106 Erfahrung in der Erkundung und Berücksichtigung vorhandener Installationen in 4107 Wandkonstruktionen (u. a. Leitungen, Rohrführungen) vor Ausführung der Arbeiten
4108 Erfahrung in der Ausführung von Arbeiten im laufenden Betrieb sensibler Liegenschaften, 4109 einschließlich Staub- und Lärmminimierung, Schutz vorhandener Einrichtung sowie besenreiner 4110 Übergabe des Arbeitsbereichs
4111 Bereitschaft zur Einhaltung der Zutritts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen der AG sowie 4112 zur Arbeit außerhalb der regulären Betriebszeiten
4113 13.9.6 Standortbegehung
4114 Der AN muss Personal einsetzen, das die Anforderungen für die Erbringung der zusätzlichen 4115 Unterstützungsleistungen nach Kapitel 13.9.2 und/oder Kapitel 13.9.4 erfüllt.
4116 Ziel der Standortbegehung ist es, die tatsächlichen baulichen, technischen und infrastrukturellen 4117 Gegebenheiten der jeweiligen Sitzungssäle vor Ort aufzunehmen und zu bewerten. Dadurch wird 4118 sichergestellt, dass die weitere Planung sowie die spätere Installation auf realen Rahmenbedingungen 4119 basiert und nicht ausschließlich auf Bestandsunterlagen oder Annahmen.
4120 Die Standortbegehung umfasst insbesondere folgende Leistungen:
4121 Anfahrt eines technischen Experten des AN zu den jeweiligen Standorten
4122 Sichtprüfung und Bewertung des aktuellen Verkabelungs- und Ausstattungsstandes der Sitzungssäle
Leistungsbeschreibung Seite 151 von 152 Sitzungssaalausstattung Medientechnik
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13: Organisatorische Regelungen -
Sitzungssaalausstattung
- Medientechnik
4123 Prüfung von Einbauorten für Medien- und Videotechnik (Kameras, Mikrofonie, Steuerung, Racks 4124 etc.)
4125 Identifikation möglicher technischer oder baulicher Einschränkungen sowie erforderlicher 4126 Vorbereitungsmaßnahmen
4127 Abstimmung und Besprechung notwendiger Maßnahmen mit der AG bzw. der Vor-Ort-Betreuung
4128 Dokumentation der Ergebnisse in geeigneter Form (z.B. Begehungsprotokoll, Foto-dokumentation, 4129 Maßnahmenliste)
4130 Die Ergebnisse der Standortanalyse sind durch den AN nachvollziehbar aufzubereiten und mit der 4131 Gesamtprojektleitung der AG abzustimmen. Die Begehung gilt erst als abgeschlossen, wenn die 4132 dokumentierten Maßnahmen gemeinsam abgestimmt und freigegeben wurden.
4133 Die Standortbegehung dient dazu, spätere Anpassungen, Mehrarbeiten sowie Verzögerungen während 4134 der Installationsphase zu minimieren und eine reibungslose Umsetzung der Rollout-Stufen 4135 sicherzustellen.
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