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VERGABEUNTERLAGEN
DP31-202600080
Hardware für hybride Videokonferenzen
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR Deliusstraße 10, 24114 Kiel, Deutschland
31.08.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3
DP31-202600080_Teil A - Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen)......................................................... 3
1 Allgemeines........................................................................................................................................... 7
1.1 Auftraggeberin im Vergabeverfahren......................................................................................... 7
1.2 Abrufberechtigte......................................................................................................................... 7
1.3 Grundlegendes........................................................................................................................... 7
2 Beschreibung der Auftraggeberin und der Vergabestelle..................................................................... 9
2.1 IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (Auftraggeberin)............................................................... 9
2.2 Dataport AöR (Vergabestelle).................................................................................................... 9
3 Beschaffungsgegenstand...................................................................................................................... 10
3.1 Inhalt der Beschaffung............................................................................................................... 10
3.2 Ausführungsbedingungen.......................................................................................................... 11
3.3 Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)..................................................................... 11
3.4 Losaufteilung.............................................................................................................................. 11
4 Durchführung des Vergabeverfahrens.................................................................................................. 13
4.1 Allgemeines / Kommunikation.................................................................................................... 13
4.1.1 Informationen und Kommunikation.................................................................................. 13
4.1.2 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und zusätzliche Auskünfte........ 14
4.1.3 Fragen- und Antwortenforum.......................................................................................... 14
4.1.4 Zusätzliche Mitteilungspflichten....................................................................................... 15
4.2 Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe...................................................... 15
4.2.1 Bietergemeinschaften...................................................................................................... 15
4.2.2 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe.......................................................................... 16
4.3 Anforderungen an das Angebot und dessen Abgabe................................................................ 17
4.3.1 Allgemeine Anforderungen an das Angebot und an die Angebotsabgabe...................... 17
4.3.2 Anforderungen an die Preisgestaltung............................................................................ 18
4.3.3 Anforderungen an die Angebotsinhalte für die Lose 1, 2 und 3...................................... 19
4.3.4 Anforderungen an die Angebotsinhalte für die Lose 4-17............................................... 23
4.3.5 Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung......................................................... 23
5 Eingang, Prüfung und Wertung der Angebote...................................................................................... 24
5.1 Eingang der Angebote................................................................................................................ 24
5.2 Öffnung der Angebote................................................................................................................ 24
5.3 Prüfung der Angebote................................................................................................................ 24
5.4 Wertung der Angebote............................................................................................................... 24
5.4.1 Ausschlussgründe........................................................................................................... 25
5.4.2 Eignung Los 1 bis Los 3.................................................................................................. 25
5.4.2.1 Schritt 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit................................. 25
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5.4.2.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversic. 26
5.4.2.1.2 Weitere Anlagen / Angaben...................................................................... 26
5.4.2.1.3 Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit....................... 26
5.4.2.2 Schritt 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit...................................... 26
5.4.2.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigk 27
5.4.2.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]... 27
5.4.2.2.1.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Angaben zum Qualitätsma. 28
5.4.2.2.2 Weitere Anlagen / Angaben...................................................................... 28
5.4.2.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit......................... 28
5.4.2.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung...................................................................... 29
5.4.3 Eignung Los 4................................................................................................................. 29
5.4.3.1 Schritt 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit................................. 29
5.4.3.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversic. 29
5.4.3.1.2 Weitere Anlagen / Angaben...................................................................... 30
5.4.3.1.3 Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit....................... 30
5.4.3.2 Schritt 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit...................................... 30
5.4.3.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigk 30
5.4.3.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]... 30
5.4.3.2.2 Weitere Anlagen / Angaben...................................................................... 32
5.4.3.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit......................... 32
5.4.3.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung...................................................................... 32
5.4.4 Eignung Los 5................................................................................................................. 32
5.4.4.1 Schritt 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit................................. 33
5.4.4.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversic. 33
5.4.4.1.2 Weitere Anlagen / Angaben...................................................................... 33
5.4.4.1.3 Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit....................... 34
5.4.4.2 Schritt 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit...................................... 34
5.4.4.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigk 34
5.4.4.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]... 34
5.4.4.2.2 Weitere Anlagen / Angaben...................................................................... 35
5.4.4.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit......................... 35
5.4.4.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung...................................................................... 35
5.4.5 Eignung Los 6 bis Los 17................................................................................................ 36
5.4.5.1 Schritt 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit................................. 36
5.4.5.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversic. 36
5.4.5.1.2 Weitere Anlagen / Angaben...................................................................... 37
5.4.5.1.3 Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit....................... 37
5.4.5.2 Schritt 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit...................................... 37
5.4.5.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigk 37
5.4.5.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]... 37
5.4.5.2.2 Weitere Anlagen / Angaben...................................................................... 39
5.4.5.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit......................... 39
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5.4.5.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung...................................................................... 39
5.4.6 Ungewöhnlich niedrige Angebote.................................................................................... 39
5.4.7 Wirtschaftlichkeitsbewertung für die Lose 1-3................................................................. 39
5.4.8 Wirtschaftlichkeitsbewertung für die Lose 4-17............................................................... 40
5.5 Information über die Zuschlagsabsicht / Erteilung des Zuschlags............................................. 41
6 Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren......................................................................................... 42
DP31-202600080_Los 01_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 44
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 46
2 Leistungsumfang................................................................................................................................... 46
2.1 Projektleitung.............................................................................................................................. 46
2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme.................................................................................... 47
2.2.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 47
2.2.2 Ergebnis:......................................................................................................................... 48
2.3 Bedarfsanalyse........................................................................................................................... 48
2.3.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 48
2.3.2 Ergebnis:......................................................................................................................... 48
2.4 Integrationsberatung.................................................................................................................. 49
2.4.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 49
2.4.2 Ergebnis:......................................................................................................................... 49
2.5 Akustische Beratung und Messleistungen................................................................................. 49
2.5.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 49
2.5.2 Ergebnis:......................................................................................................................... 50
2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden........................................................................... 50
2.6.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 50
2.6.2 Ergebnis:......................................................................................................................... 50
2.7 Erstellung von Lösungskonzepten............................................................................................. 50
2.7.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 50
2.7.2 Ergebnis:......................................................................................................................... 51
3 Anforderungen an die Leistungserbringung.......................................................................................... 51
4 Ergebnisse und Dokumentation............................................................................................................ 51
DP31-202600080_Los 02_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 53
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 55
2 Leistungsumfang................................................................................................................................... 55
2.1 Projektleitung.............................................................................................................................. 55
2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme.................................................................................... 56
2.2.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 56
2.2.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 57
2.3 Bedarfsanalyse........................................................................................................................... 57
2.3.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 57
2.3.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 57
2.4 Integrationsberatung.................................................................................................................. 58
2.4.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 58
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2.4.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 58
2.5 Akustische Beratung und Messleistungen................................................................................. 58
2.5.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 58
2.5.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 59
2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden........................................................................... 59
2.6.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 59
2.6.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 59
2.7 Erstellung von Lösungskonzepten............................................................................................. 59
2.7.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 59
2.7.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 60
3 Anforderungen an die Leistungserbringung.......................................................................................... 60
4 Ergebnisse und Dokumentation............................................................................................................ 60
DP31-202600080_Los 03_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 62
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 64
2 Leistungsumfang................................................................................................................................... 64
2.1 Projektleitung.............................................................................................................................. 64
2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme.................................................................................... 65
2.2.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 65
2.2.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 66
2.3 Bedarfsanalyse........................................................................................................................... 66
2.3.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 66
2.3.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 66
2.4 Integrationsberatung.................................................................................................................. 67
2.4.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 67
2.4.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 67
2.5 Akustische Beratung und Messleistungen................................................................................. 67
2.5.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 67
2.5.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 68
2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden........................................................................... 68
2.6.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 68
2.6.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 68
2.7 Erstellung von Lösungskonzepten............................................................................................. 68
2.7.1 Tätigkeiten....................................................................................................................... 68
2.7.2 Ergebnis.......................................................................................................................... 69
3 Anforderungen an die Leistungserbringung.......................................................................................... 69
4 Ergebnisse und Dokumentation............................................................................................................ 69
DP31-202600080_Los 04_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 71
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 73
2 Anforderungen an die Leinwände......................................................................................................... 73
2.1 Allgemein.................................................................................................................................... 73
2.2 Projektionsfläche........................................................................................................................ 74
2.2.1 Allgemein......................................................................................................................... 74
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2.2.2 Planlage.......................................................................................................................... 74
2.3 Typen......................................................................................................................................... 74
2.3.1 Fest installierte Leinwand statisch (nicht beweglich)....................................................... 74
2.3.2 fest installierte Motorleinwand......................................................................................... 75
2.3.2.1 allgemeine Anforderungen................................................................................... 75
2.3.2.2 Größen................................................................................................................. 75
2.4 Gehäuse bei Kassettenleinwänden............................................................................................ 75
3 Ausführungsbedingungen..................................................................................................................... 75
3.1 Allgemein.................................................................................................................................... 75
3.2 Bestandssituation....................................................................................................................... 76
3.3 Arbeiten im laufenden Betrieb.................................................................................................... 76
3.4 Nachhaltigkeit............................................................................................................................. 76
4 Dokumentation...................................................................................................................................... 76
5 Abnahme............................................................................................................................................... 77
5.1 Mechanische Prüfung................................................................................................................. 77
5.2 Funktionstest.............................................................................................................................. 77
5.3 Bildtechnische Prüfung............................................................................................................... 77
5.4 Dokumentationsprüfung............................................................................................................. 77
6 Service Level Agreements (SLA).......................................................................................................... 77
7 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 78
DP31-202600080_Los 05_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 79
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 81
2 Anforderungen an die Leinwände......................................................................................................... 81
2.1 Allgemein.................................................................................................................................... 81
2.2 Größen....................................................................................................................................... 81
2.3 Projektionsfläche........................................................................................................................ 82
2.3.1 Allgemein......................................................................................................................... 82
2.3.2 Planlage.......................................................................................................................... 82
2.4 Auf- und Abbau.......................................................................................................................... 82
2.5 Gewicht...................................................................................................................................... 83
2.6 Tragetasche............................................................................................................................... 83
2.7 Nachhaltigkeit............................................................................................................................. 83
3 Dokumentation...................................................................................................................................... 83
4 Abnahme............................................................................................................................................... 84
4.1 Sichtprüfung............................................................................................................................... 84
4.2 Funktionsprüfung........................................................................................................................ 84
5 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 84
DP31-202600080_Los 06_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 85
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 87
2 Leistungsumfang................................................................................................................................... 87
3 Anforderungen....................................................................................................................................... 87
3.1 Allgemein.................................................................................................................................... 87
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3.2 Mobilitätsanforderungen............................................................................................................. 88
3.2.1 Rollwagen........................................................................................................................ 88
3.2.2 Transportfähigkeit............................................................................................................ 88
3.3 Komponenten............................................................................................................................. 88
3.3.1 Projektionssystem........................................................................................................... 88
3.3.1.1 Nahdistanzprojektor (Beamer)............................................................................. 88
3.3.1.2 Projektionsentfernung.......................................................................................... 89
3.3.1.3 Präsentationstechnologie..................................................................................... 89
3.3.2 Webcam.......................................................................................................................... 89
3.3.3 Audiosystem: integriertes Soundsystem......................................................................... 89
3.3.4 Mikrofontechnik............................................................................................................... 90
3.3.5 19-Zoll-Rack.................................................................................................................... 90
3.3.6 Bedienpult....................................................................................................................... 90
3.3.7 Stromversorgung............................................................................................................. 91
3.3.8 Schnittstellen................................................................................................................... 91
4 Dokumentation...................................................................................................................................... 91
5 Abnahme............................................................................................................................................... 92
5.1 Mobilität...................................................................................................................................... 92
5.2 Projektion................................................................................................................................... 92
5.3 Audio.......................................................................................................................................... 92
5.4 Videokonferenz.......................................................................................................................... 92
6 Service.................................................................................................................................................. 92
6.1 Service-Level-Agreements (SLA)............................................................................................... 92
6.2 Ersatzteile................................................................................................................................... 93
7 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 93
DP31-202600080_Los 07_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 94
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 97
2 Technische Anforderungen................................................................................................................... 97
2.1 Allgemeine Anforderungen......................................................................................................... 97
2.2 Projektionstechnik...................................................................................................................... 97
2.2.1 Lichtquelle....................................................................................................................... 97
2.2.2 Helligkeit.......................................................................................................................... 97
2.2.3 Auflösung........................................................................................................................ 98
2.2.4 Bildformat........................................................................................................................ 98
2.2.5 Kontrast........................................................................................................................... 98
2.2.6 Farbdarstellung............................................................................................................... 98
2.3 Objektiv und Bildanpassung....................................................................................................... 98
2.3.1 Lens Shift........................................................................................................................ 98
2.3.2 Zoom............................................................................................................................... 98
2.3.3 Keystone-Korrektur......................................................................................................... 98
2.3.4 Fokus............................................................................................................................... 99
2.4 Projektionsfläche........................................................................................................................ 99
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2.5 Anschlüsse................................................................................................................................. 99
2.6 Netzwerkintegration.................................................................................................................... 99
2.7 Steuerung................................................................................................................................... 99
2.8 Deckenhalterung........................................................................................................................ 100
2.8.1 Allgemeine Anforderungen.............................................................................................. 100
2.8.2 technische Anforderungen:............................................................................................. 100
2.9 Signalübertragung und Verkabelung.......................................................................................... 100
2.9.1 Anforderungen................................................................................................................. 100
2.9.2 Signalübertragung........................................................................................................... 100
3 Montageleistungen................................................................................................................................ 101
4 Inbetriebnahme..................................................................................................................................... 101
5 Schulung............................................................................................................................................... 101
6 Dokumentation...................................................................................................................................... 101
7 Abnahme............................................................................................................................................... 102
8 Service.................................................................................................................................................. 102
8.1 Service Level Agreements (SLA)............................................................................................... 102
8.2 Firmwareupdates........................................................................................................................ 102
8.3 Ersatzgeräte............................................................................................................................... 102
8.4 Wartung (optional)...................................................................................................................... 103
9 Gewährleistung, Garantie,..................................................................................................................... 103
DP31-202600080_Los 08_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 104
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 106
2 Lieferumfang......................................................................................................................................... 106
3 Technische Anforderungen................................................................................................................... 106
3.1 Allgemeine Anforderungen......................................................................................................... 106
3.2 Projektionstechnik...................................................................................................................... 106
3.2.1 Lichtquelle....................................................................................................................... 106
3.2.2 Helligkeit.......................................................................................................................... 107
3.2.3 Auflösung........................................................................................................................ 107
3.2.4 Bildformat........................................................................................................................ 107
3.2.5 Kontrast........................................................................................................................... 107
3.2.6 Farbdarstellung............................................................................................................... 107
3.3 Objektiv und Bildanpassung....................................................................................................... 108
3.3.1 Zoom............................................................................................................................... 108
3.3.2 Fokus............................................................................................................................... 108
3.3.3 Keystone-Korrektur......................................................................................................... 108
3.3.4 Bildanpassung................................................................................................................. 108
3.4 Mobilität...................................................................................................................................... 108
3.4.1 Abmessungen und Gewicht............................................................................................ 108
3.4.2 Transport......................................................................................................................... 108
3.5 Anschlüsse................................................................................................................................. 109
3.6 Kompatibilität:............................................................................................................................. 109
vii
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3.7 Sicherheit................................................................................................................................... 109
4 Dokumentation...................................................................................................................................... 109
5 Abnahme............................................................................................................................................... 110
6 Service.................................................................................................................................................. 110
6.1 Service Level Agreements (SLA)............................................................................................... 110
6.2 Ersatzgeräte............................................................................................................................... 110
7 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 110
DP31-202600080_Los 09_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 111
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 113
2 Leistungsumfang................................................................................................................................... 113
3 Technische Anforderungen................................................................................................................... 113
3.1 Display........................................................................................................................................ 113
3.2 Displaywagen/Fahrständer......................................................................................................... 113
3.3 Touch-Technologie..................................................................................................................... 114
3.4 Integriertes Betriebssystem........................................................................................................ 114
3.4.1 allgemein......................................................................................................................... 114
3.4.2 Leistung........................................................................................................................... 115
3.4.3 Verwaltung...................................................................................................................... 115
3.5 integrierte Videokonferenztechnik.............................................................................................. 115
3.5.1 Kamera............................................................................................................................ 115
3.5.2 Mikrofone......................................................................................................................... 115
3.5.3 Lautsprecher................................................................................................................... 115
3.5.4 Audiofunktionen............................................................................................................... 116
3.6 Whiteboard- und Kollaborationsfunktionen................................................................................ 116
3.6.1 allgemein......................................................................................................................... 116
3.6.2 Zusammenarbeit............................................................................................................. 116
3.7 Drahtlose Präsentation............................................................................................................... 116
3.8 Anschlüsse................................................................................................................................. 117
3.9 Videokonferenzplattformen........................................................................................................ 117
3.10 Datenschutz und Sicherheit..................................................................................................... 117
4 Schulung............................................................................................................................................... 117
5 Dokumentation...................................................................................................................................... 118
6 Abnahme............................................................................................................................................... 118
7 Service und Wartung............................................................................................................................. 118
7.1 Service Level Agreements (SLA)............................................................................................... 118
7.2 Firmwareupdates........................................................................................................................ 118
7.3 Wartung (optional)...................................................................................................................... 118
8 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 119
DP31-202600080_Los 10_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 120
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 122
2 Technische Anforderungen................................................................................................................... 122
2.1 Allgemeine Anforderungen......................................................................................................... 122
viii
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2.2 Lautsprechertechnik................................................................................................................... 122
2.2.1 Wandlautsprecher........................................................................................................... 122
2.2.2 Deckenlautsprecher........................................................................................................ 123
2.3 Beschallungstechnik................................................................................................................... 123
2.4 Verstärker................................................................................................................................... 123
2.5 Sprachverständlichkeit............................................................................................................... 124
2.6 Akustische Einmessung............................................................................................................. 124
2.7 DSP-Signalprozessor................................................................................................................. 124
2.8 Schnittstellen.............................................................................................................................. 124
2.9 Barrierefreiheit............................................................................................................................ 125
3 Verkabelung.......................................................................................................................................... 125
4 Montage................................................................................................................................................ 125
5 Inbetriebnahme und Einmessung.......................................................................................................... 126
6 Abnahme............................................................................................................................................... 126
7 Dokumentation...................................................................................................................................... 126
8 Service.................................................................................................................................................. 126
8.1 Service Level Agreements......................................................................................................... 126
8.2 Firmware- und Softwareupdates................................................................................................ 127
8.3 Wartung (Option)........................................................................................................................ 127
9 Gewährleistung und Garantie................................................................................................................ 127
DP31-202600080_Los 11_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 128
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 130
2 Lieferumfang......................................................................................................................................... 130
3 Technische Anforderungen................................................................................................................... 130
3.1 Allgemeine Anforderungen......................................................................................................... 130
3.2 Anschlussmöglichkeiten............................................................................................................. 130
3.3 Kompatibilität.............................................................................................................................. 131
3.4 Audioeigenschaften.................................................................................................................... 131
3.5 Betrieb........................................................................................................................................ 131
3.6 Bedienung.................................................................................................................................. 131
4 Service.................................................................................................................................................. 131
4.1 Service Level Agreements (SLA)............................................................................................... 131
4.2 Firmware-Updates...................................................................................................................... 132
5 Dokumentation...................................................................................................................................... 132
6 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 132
DP31-202600080_Los 12_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 133
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 135
2 Technische Anforderungen................................................................................................................... 135
2.1 Allgemein.................................................................................................................................... 135
2.2 Übertragungstechnik.................................................................................................................. 135
2.3 Kapazität.................................................................................................................................... 135
2.4 Mitgliedssprechstellen................................................................................................................ 136
ix
[Seite 11]
2.4.1 Allgemein......................................................................................................................... 136
2.4.2 Schwanenhalsmikrofone................................................................................................. 136
2.4.3 Audioverarbeitung........................................................................................................... 137
2.4.4 integrierter Lautsprecher................................................................................................. 137
2.4.5 Kopfhöreranschlüsse....................................................................................................... 137
2.4.6 Anzeigeelemente............................................................................................................. 137
2.5 Präsidiumssprechstellen............................................................................................................ 138
2.6 Akkusystem................................................................................................................................ 138
2.7 Ladestationen............................................................................................................................. 138
2.8 Diskussions- und Sitzungsfunktionen......................................................................................... 139
2.9 Kamerasteuerung....................................................................................................................... 139
2.10 Medienintegration..................................................................................................................... 139
2.11 Zentrale Steuereinheit.............................................................................................................. 140
2.11.1 Funktionen..................................................................................................................... 140
2.11.2 Schnittstellen................................................................................................................. 140
2.11.3 Software........................................................................................................................ 140
2.12 Integration in Videokonferenzsysteme..................................................................................... 140
3 Montage................................................................................................................................................ 141
4 Schulung............................................................................................................................................... 141
5 Dokumentation...................................................................................................................................... 141
6 Abnahme............................................................................................................................................... 141
7 Service.................................................................................................................................................. 142
7.1 Service Level Agreements (SLA)............................................................................................... 142
7.2 Firmwareupdates........................................................................................................................ 142
7.3 Wartung (optional)...................................................................................................................... 142
8 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 142
DP31-202600080_Los 13_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 143
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 145
2 Anforderungen....................................................................................................................................... 145
2.1 Allgemein.................................................................................................................................... 145
2.2 Drahtlose Handmikrofone........................................................................................................... 145
2.2.1 Mikrofontyp...................................................................................................................... 145
2.2.2 Richtcharakteristik........................................................................................................... 145
2.2.3 Technische Anforderungen............................................................................................. 145
2.2.4 Übertragungstechnik....................................................................................................... 146
2.2.5 Reichweite....................................................................................................................... 146
2.2.6 Energieversorgung.......................................................................................................... 146
2.2.7 Mechanische Anforderungen.......................................................................................... 146
2.2.8 Schalter........................................................................................................................... 146
2.3 Funkempfänger.......................................................................................................................... 147
2.3.1 Allgemein......................................................................................................................... 147
2.3.2 Empfangstechnik............................................................................................................. 147
x
[Seite 12]
2.3.3 Anschlüsse...................................................................................................................... 147
2.3.4 Anzeigen......................................................................................................................... 147
2.4 Mikrofonständer.......................................................................................................................... 147
2.5 Lade- und Aufbewahrungssystem.............................................................................................. 148
2.6 Kapazität.................................................................................................................................... 148
2.7 Medienintegration....................................................................................................................... 148
3 Montage................................................................................................................................................ 148
4 Inbetriebnahme..................................................................................................................................... 149
5 Schulung............................................................................................................................................... 149
6 Dokumentation...................................................................................................................................... 149
7 Abnahme............................................................................................................................................... 150
8 Service.................................................................................................................................................. 150
8.1 Service Level Agreements (SLA)............................................................................................... 150
8.2 Firmware- und Softwareupdates................................................................................................ 150
8.3 Wartung (optional)...................................................................................................................... 150
9 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 150
DP31-202600080_Los 14_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 151
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 153
2 Leistungsumfang................................................................................................................................... 153
3 Anforderungen an den Liefergegenstand.............................................................................................. 153
3.1 Allgemein.................................................................................................................................... 153
3.2 Kamerasystem........................................................................................................................... 154
3.2.1 Auflösung........................................................................................................................ 154
3.2.2 PTZ-Funktionen............................................................................................................... 154
3.2.3 Bildqualität....................................................................................................................... 154
3.2.4 Intelligente Kamerafunktionen......................................................................................... 155
3.2.5 Anschlüsse...................................................................................................................... 155
3.2.6 Signalübertragung........................................................................................................... 155
3.2.7 Kamerasteuerung............................................................................................................ 156
3.2.7.1 Steuerungsmöglichkeiten..................................................................................... 156
3.2.7.2 Preset-Steuerung................................................................................................. 156
3.2.8 Integration....................................................................................................................... 156
4 Planungs- und Auslegungsleistungen................................................................................................... 156
4.1 Vor-Ort-Begehung...................................................................................................................... 156
4.2 Kameraauslegung...................................................................................................................... 157
5 Verkabelung.......................................................................................................................................... 157
6 Deckenmontage.................................................................................................................................... 157
6.1.1 Allgemeine Anforderungen...................................................................................................... 157
6.1.2 Montagekomponenten............................................................................................................. 158
6.1.3 Ausrichtung............................................................................................................................. 158
7 Inbetriebnahme..................................................................................................................................... 158
8 Dokumentation...................................................................................................................................... 158
xi
[Seite 13]
9 Schulung............................................................................................................................................... 159
10 Abnahme............................................................................................................................................. 159
11 Service................................................................................................................................................ 159
11.1 Service Level Agreements (SLA)............................................................................................. 159
11.2 Ersatzteile................................................................................................................................. 159
11.3 Firmware- und Sicherheitsupdates........................................................................................... 160
12 Gewährleistung, Garantie.................................................................................................................... 160
DP31-202600080_Los 15_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 161
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 163
2 Anforderungen....................................................................................................................................... 163
2.1 Allgemein.................................................................................................................................... 163
2.2 Kamerasystem........................................................................................................................... 164
2.2.1 Kameratyp....................................................................................................................... 164
2.2.2 Sichtfeld........................................................................................................................... 164
2.2.3 Auflösung........................................................................................................................ 164
2.2.4 Bildrate............................................................................................................................ 164
2.2.5 Intelligente Kamerafunktionen......................................................................................... 164
2.2.5.1 Automatische Teilnehmererkennung.................................................................... 164
2.2.5.2 KI-Funktionen....................................................................................................... 164
2.3 Mikrofon-Array............................................................................................................................ 165
2.3.1 Allgemein......................................................................................................................... 165
2.3.2 Reichweite....................................................................................................................... 165
2.3.3 Audiofunktionen............................................................................................................... 165
2.4 Lautsprechersystem................................................................................................................... 165
2.5 Anschlüsse und Konnektivität.................................................................................................... 165
2.5.1 Anschlüsse...................................................................................................................... 165
2.5.2 Netzwerk......................................................................................................................... 166
2.6 Integration.................................................................................................................................. 166
2.7 Software und Verwaltung........................................................................................................... 166
2.7.1 Administration.................................................................................................................. 166
2.7.2 Sicherheit........................................................................................................................ 166
3 Dokumentation...................................................................................................................................... 166
4 Abnahme............................................................................................................................................... 167
5 Service.................................................................................................................................................. 167
5.1 Service Level Agreements (SLA)............................................................................................... 167
5.2 Ersatzgeräte............................................................................................................................... 167
5.3 Firmwareupdates........................................................................................................................ 167
6 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 167
DP31-202600080_Los 16_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 168
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 170
2 Anforderungen....................................................................................................................................... 170
2.1 Allgemein.................................................................................................................................... 170
xii
[Seite 14]
2.2 Kamerasystem........................................................................................................................... 170
2.2.1 Auflösung........................................................................................................................ 170
2.2.2 Bildrate............................................................................................................................ 170
2.2.3 Sichtfeld........................................................................................................................... 171
2.2.4 Bildqualität....................................................................................................................... 171
2.2.5 Intelligente Kamerafunktionen......................................................................................... 171
2.2.5.1 Automatische Teilnehmererkennung.................................................................... 171
2.2.5.2 KI-Funktionen....................................................................................................... 171
2.2.5.3 Besprechungsoptimierung.................................................................................... 172
2.3 Mikrofon-Array............................................................................................................................ 172
2.3.1 Allgemein......................................................................................................................... 172
2.3.2 Reichweite....................................................................................................................... 172
2.3.3 Audiofunktionen............................................................................................................... 172
2.4 Lautsprechersystem................................................................................................................... 173
2.5 Anschlüsse und Konnektivität.................................................................................................... 173
2.5.1 Anschlüsse...................................................................................................................... 173
2.5.2 Kommunikation................................................................................................................ 173
2.5.3 Erweiterbarkeit................................................................................................................ 173
2.6 Integration.................................................................................................................................. 173
2.6.1 Betriebssysteme.............................................................................................................. 173
2.6.2 Smartboard- und Displayintegration................................................................................ 174
2.7 Datenschutz und Informationssicherheit.................................................................................... 174
3 Dokumentation...................................................................................................................................... 174
4 Abnahme............................................................................................................................................... 174
5 Service.................................................................................................................................................. 175
5.1 Service Level Agreement (SLA)................................................................................................. 175
5.2 Ersatzgeräte............................................................................................................................... 175
5.3 Firmwareupdates........................................................................................................................ 175
6 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 175
DP31-202600080_Los 17_Teil B - Leistungsbeschreibung............................................................................. 176
1 Leistungsgegenstand............................................................................................................................ 178
2 Anforderungen....................................................................................................................................... 178
2.1 Allgemein.................................................................................................................................... 178
2.2 Kompatibilität.............................................................................................................................. 178
2.3 HDMI-Kabel................................................................................................................................ 178
2.4 HDBaseT-Sender 70+ Meter...................................................................................................... 179
2.5 HDBaseT-Sender 100+ Meter.................................................................................................... 179
2.6 USB-C-zu-HDMI-Adapter (Dongles).......................................................................................... 180
2.7 Multi-View-Systeme / KVM-Switches......................................................................................... 180
3 Dokumentation...................................................................................................................................... 181
4 Service Level Agreements (SLA).......................................................................................................... 181
5 Gewährleistung, Garantie...................................................................................................................... 181
xiii
[Seite 15]
DP31-202600080_Teil D - Rahmenvereinbarung............................................................................................ 182
DP31-202600080_Teil D - Besondere Vertragsbedingungen.......................................................................... 184
Besondere Vertragsbedingungen für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung vo 184
DP31-202600080_Teil D - Ergänzende Vertragsbedingungen........................................................................ 208
§ 1 Vertragsgegenstand........................................................................................................................... 210
§ 2 Preisliche Regelungen....................................................................................................................... 210
§ 3 Geltungsbereich / Abrufberechtigung / Abnahmemengen................................................................. 210
§ 4 Abrufverfahren.................................................................................................................................... 211
§ 5 Vertragslaufzeit.................................................................................................................................. 211
§ 6 Rechnungsstellung............................................................................................................................. 212
§ 7 Datenschutz und Verschwiegenheit................................................................................................... 213
§ 8 Kommunikationsvereinbarungen........................................................................................................ 213
§ 9 Verhaltenskodex................................................................................................................................. 214
§ 10 Sonstige Vereinbarungen................................................................................................................. 214
ZVB Dataport SH.pdf........................................................................................................................................ 215
VOL B 2003...................................................................................................................................................... 220
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 238
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 261
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 354
Anlagen.................................................................................................................................................................... 355
xiv
[Seite 16]
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Angebotsfrist 01.10.2026 12:00:00
ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Sollten während der Bearbeitung Ihres Angebotes Fragen zur Verwendung der eVergabe auftreten, so finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wird Ihre Frage dort nicht beantwortet, senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an dataportevergabe@dataport.de. Wir werden diese schnellstmöglich beantworten.
Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren werden über dieses Postfach nicht beantwortet. Nutzen Sie hierfür bitte das Frage-/Antwortforum. Weitere Informationen dazu erhalten Sie am Ende dieser Seite und in den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | DP31-202600080 |
|---|---|
| Auftragsbezeichnung | Hardware für hybride Videokonferenzen |
| Auftragsbeschreibung | Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hiermit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommunaler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein |
VERFAHREN
| Auftraggeber | IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 24114Schleswig-Holstein |
| Leistungsart | Lieferleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU)(VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Ja | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | Bieter kann für ein oder mehrere Lose anbieten | |
| Zuschlagskriterium | Niedrigster Preis | |
| Klassifizierungen | Code | Bezeichnung |
ANGEBOTE
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
|---|---|
| Nachlass | Nein |
| Skonto zugelassen | Nein |
| Skonto Zahlungsziel | Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://vergabeverfahren.dataport.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind zulässig |
|---|---|
| Vertragsart | Rahmenvertrag |
| Auf-/Abgebotsverfahren | Standard |
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
1
[Seite 17]
BEKANNTMACHUNG
| Bekanntmachung | |
|---|---|
| Vorinformation |
FRAGEN-/ANTWORTENFORUM
| Schluss des Frageforums | 17.09.2026 12:00 |
|---|---|
| Fragen und Antworten an alle Bieter | 24.09.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Eröffnungstermin (nur VOB) | |
|---|---|
| Angebotsfrist | 01.10.2026 12:00:00 |
| Bindefrist | 30.11.2026 |
| Versand Vorabinformation | 28.10.2026 |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen | Ab Zuschlag drei Jahre mit Auftraggeberseitiger Option auf Verlängerung um einmalig 12 Monate |
HINWEIS
Der Auftraggeber bemüht sich, den Zeitplan einzuhalten. Unvorhergesehene Ereignisse können aber Anpassungen erfordern, die der Auftraggeber allen Bietern jeweils zeitnah mitteilen wird. Bei der Anpassung des Zeitplans wird der Auftraggeber nach Möglichkeit auf die Bedürfnisse der Bieter Rücksicht nehmen.
Für die Bieter ist der Zeitplan in seiner jeweils vom Auftraggeber mitgeteilten Fassung verbindlich.
Abweichend von der Verbindlichkeit von Anpassungen des Zeitplans für die Bieter gilt im Hinblick auf die Bindefrist: Jeder Bieter ist bis zum Ablauf der hier veröffentlichten Bindefrist an sein Angebot gebunden. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Bindefrist angemessen zu verlängern, wenn das erforderlich wird. Bieter, die einer solchen Fristverlängerung widersprechen, scheiden aus dem Vergabeverfahren aus.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://vergabeverfahren.dataport.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
2
[Seite 18]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil A – Allgemeiner Teil
Bewerbungsbedingungen
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Laufzeit: 02.11.2026-31.10.2029 mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
3
[Seite 19]
Hardware für hybride Videokonferenzen
WICHTIG! BITTE LESEN!
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portal- seite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ.
Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicherge- stellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabe- verfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3).
Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten.
Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Web- seiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Nor- men in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung.
In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen.
Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunter- lagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Zif- fer 4.1.2).
Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Do- kumente und Informationen umfasst sind.
DP31-202600080 Teil A – Allgemeiner Teil Seite 2 von 41
4
[Seite 20]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Allgemeines .................................................................................................................. 5 1.1 Auftraggeberin im Vergabeverfahren ............................................................... 5 1.2 Abrufberechtigte .............................................................................................. 5 1.3 Grundlegendes ................................................................................................ 5
2 Beschreibung der Auftraggeberin und der Vergabestelle......................................... 7 2.1 IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (Auftraggeberin) ..................................... 7 2.2 Dataport AöR (Vergabestelle) .......................................................................... 7
3 Beschaffungsgegenstand ........................................................................................... 8 3.1 Inhalt der Beschaffung ..................................................................................... 8 3.2 Ausführungsbedingungen ................................................................................ 9 3.3 Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ............................................ 9 3.4 Losaufteilung ................................................................................................... 9
4 Durchführung des Vergabeverfahrens ......................................................................11 4.1 Allgemeines / Kommunikation .........................................................................11 4.1.1 Informationen und Kommunikation .................................................................11 4.1.2 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und zusätzliche Auskünfte .......................................................................................................12 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum ..........................................................................12 4.1.4 Zusätzliche Mitteilungspflichten ......................................................................13 4.2 Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe ...........................13 4.2.1 Bietergemeinschaften .....................................................................................13 4.2.2 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe .........................................................14 4.3 Anforderungen an das Angebot und dessen Abgabe ......................................15 4.3.1 Allgemeine Anforderungen an das Angebot und an die Angebotsabgabe ......15 4.3.2 Anforderungen an die Preisgestaltung ............................................................16 4.3.3 Anforderungen an die Angebotsinhalte für die Lose 1, 2 und 3 .......................17 4.3.4 Anforderungen an die Angebotsinhalte für die Lose 4-17 ...............................21 4.3.5 Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung .........................................21
5 Eingang, Prüfung und Wertung der Angebote ..........................................................22 5.1 Eingang der Angebote ....................................................................................22 5.2 Öffnung der Angebote ....................................................................................22 5.3 Prüfung der Angebote.....................................................................................22 5.4 Wertung der Angebote ....................................................................................22 5.4.1 Ausschlussgründe ..........................................................................................23 5.4.2 Eignung Los 1 bis Los 3 .................................................................................23
DP31-202600080 Teil A – Allgemeiner Teil Seite 3 von 41
5
[Seite 21]
Hardware für hybride Videokonferenzen
5.4.3 Eignung Los 4 ................................................................................................27 5.4.4 Eignung Los 5 ................................................................................................30 5.4.5 Eignung Los 6 bis Los 17 ...............................................................................34 5.4.6 Ungewöhnlich niedrige Angebote ...................................................................37 5.4.7 Wirtschaftlichkeitsbewertung für die Lose 1-3 .................................................37 5.4.8 Wirtschaftlichkeitsbewertung für die Lose 4-17 ...............................................38 5.5 Information über die Zuschlagsabsicht / Erteilung des Zuschlags ...................39
6 Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren ............................................................40
DP31-202600080 Teil A – Allgemeiner Teil Seite 4 von 41
6
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Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Allgemeines
1.1 Auftraggeberin im Vergabeverfahren IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITV.SH) Deliusstraße 10 24114 Kiel
Dataport führt dieses Vergabeverfahren in seiner Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle für die Auftraggeberin ITV.SH durch, welche Bedarfsträgerin ist.
Der Rahmenvertrag wird mit der Auftraggeberin geschlossen, Dataport agiert in diesem Verga- beverfahren lediglich als Vergabestelle im Namen und im Auftrag der Auftraggeberin.
1.2 Abrufberechtigte Zur Nutzung der Rahmenvereinbarung sind sämtliche Träger des ITV.SH im Land Schleswig- Holstein berechtigt. Hierzu gehören insbesondere:
• Gemeinden
• Städte
• Kreise
• Ämter
• Kommunale Zweckverbände
• Eigenbetriebe
Die Entscheidung über die Nutzung der Rahmenvereinbarung erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen Abrufberechtigten. Die Abrufberechtigten schließen Verträge über Ein- zelabrufe in eigenem Namen ab. Mit jedem Einzelabruf kommt hinsichtlich der konkreten Leis- tungserbringung ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Abrufberech- tigten und dem Auftragnehmer zustande.
Die Finanzierung der Einzelaufträge erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Abrufberech- tigten. Zwischen der Auftraggeberin und den Abrufberechtigten findet kein finanzieller Aus- gleich hinsichtlich der Einzelabrufe statt.
1.3 Grundlegendes Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden; die Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Der Inhalt der Vergabeunterlagen und sämtliche im Verfahren getätigte Kommunikation sind vertraulich zu behandeln; dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Darauf hat der Bieter auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie einbezogene Dritte (z.B. Unterauftrag- nehmer und Lieferanten) hinzuweisen.
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Hardware für hybride Videokonferenzen
Mit dem in Teil A der Vergabeunterlagen (dieses Dokument) und seinen Anlagen einheitlich verwendeten Begriff „Bieter” ist das sich um den Auftrag bemühende Unternehmen gemeint, unabhängig davon, ob die korrekte Bezeichnung je nach Verfahrensstand „Interessent“, „Be- werber“, „Bieter“ oder „Auftragnehmer“ ist.
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen wer- den nicht zurückgegeben. Anderslautende Hinweise im Angebot des Bieters sind unwirksam und werden ignoriert.
Nicht verlangtes Prospektmaterial (allgemeine Werbebroschüren etc.) sollte nicht beigefügt werden. Es bleibt bei der Wertung der Angebote unbeachtet.
Die Vergabestelle weist auf die Vorschriften zur Bezeichnung der technischen Anforderungen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VgV hin. Demgemäß gilt für jede technische Anforderung dieser Ausschreibung, die auf ein Produkt bzw. eine Norm (DIN, EN etc.) Bezug nimmt, der Zusatz „oder gleichwertig“.
Es liegt im eigenen Interesse eines jeden Bieters, im Hinblick auf ein eventuelles Nachprü- fungsverfahren schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzu- weisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, ins- besondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Der allgemeine Hinweis auf die Vertraulichkeit der Unterlagen reicht nicht aus.
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2 Beschreibung der Auftraggeberin und der Vergabestelle
2.1 IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (Auftraggeberin) Die IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITV.SH) ist das Kompetenzzentrum für Verwaltungs- digitalisierung in Schleswig-Holstein. Als verlässlicher Partner begleitet sie die Kommunen bei der digitalen Transformation. Die schleswig-holsteinischen Kommunen sind dabei auch Träger der Anstalt öffentlichen Rechts. Per Errichtungsgesetzt wurde der ITV.SH zum 01.01.2019 gegründet, um eine optimale Koordinierung, Steuerung und Erfüllung der kommunalen Ver- waltungsdigitalisierung und der OZG-Umsetzung in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. Seine vornehmlichsten Aufgaben bestehen darin, eine Koordinierungsrolle bei der OZG-Um- setzung einzunehmen, kommunen-übergreifende Digitalisierungsprojekte voranzutreiben, eine gemeinsame IT-Strategie seiner Träger zu fördern und ein interkommunales Netzwerk aufzubauen. Insgesamt arbeiten knapp 30 Mitarbeiter:innen beim ITV.SH in verschiedenen Projekten gemeinsam mit den Kommunen, dem Land Schleswig-Holstein und der Dataport AöR an der Digitalisierung der Verwaltung.
Weitere Informationen über den ITV.SH siehe www.itvsh.de.
2.2 Dataport AöR (Vergabestelle) Dataport ist der IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung. Als Partner in allen Digitalisie- rungsvorhaben begleitet das Unternehmen den öffentlichen Sektor von der ersten Idee bis zum sicheren Betrieb. Dataport stellt der Verwaltung alle IT-Services bereit, die sie für ihre Arbeit benötigt. Dazu gehören der Betrieb von Infrastrukturen wie Rechenzentrum, Netze und Clients sowie die Entwicklung und der Betrieb von Software. Darüber hinaus bietet das Unter- nehmen dem öffentlichen Sektor umfassende Dienstleistungen: Das Angebot reicht von IT- Beschaffung über Schulungen bis hin zu Projektmanagement und Beratung. Als Anstalt öf- fentlichen Rechts mit Unternehmenssitz in Altenholz bei Kiel wird Dataport getragen von den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie dem kommunalen IT-Verbund Schleswig-Holstein. Dataport betreibt Niederlassungen in Bremen, Kiel, Halle, Hamburg, Lüneburg, Magdeburg, Rostock und Pots- dam. Das Unternehmen hat 6.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte 2025 einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro.
Weitere Informationen über Dataport siehe www.dataport.de.
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3 Beschaffungsgegenstand
3.1 Inhalt der Beschaffung Ziel der Ausschreibung ist die Bereitstellung qualitativer hochwertiger, wirtschaftlicher und zu- kunftssicherer Lösungen für die Ausstattung kommunaler Sitzungs-, Besprechungs- und Ver- anstaltungsräume.
Die Rahmenvereinbarung dient insbesondere
• der Standardisierung technischer Ausstattungen
• der Vereinfachung kommunaler Beschaffungsprozesse
• der Nutzung wirtschaftlicher Beschaffungskonditionen
• der Sicherstellung einer langfristigen technischen Betreuung
• der Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards.
Der Auftraggeber verfolgt hierbei das Ziel, den abrufberechtigten öffentlichen Auftraggebern einen vergaberechtskonformen, wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Zugang zu modernen Konferenz- und Medientechniklösungen zu ermöglichen.
Die technischen Anforderungen ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Leistungs- verzeichnissen der einzelnen Lose. Der Leistungsumfang umfasst ausschließlich die in den jeweiligen Losen beschriebenen Leistungen. Alle dort beschriebenen Leistungen
• Lieferung
• Montage
• Installation
• Einrichtung
• Konfiguration
• Beratung
• Planung
• Einweisung
• Wartung
• Service
• Dokumentation
• Garantie und Gewährleistung
gelten als Bestandteil des jeweiligen Loses.
Hinsichtlich Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibungen zu den jeweiligen Losen (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
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3.2 Ausführungsbedingungen Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche beson- dere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflich- tungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anfor- derungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche die Auftragge- berin für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Framkework in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauf- tragnehmer
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
3.3 Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Wir begrüßen ausdrücklich die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
an den von Dataport durchgeführten Vergabeverfahren. Zur Stärkung der Beteili-
gungsmöglichkeiten von KMU sind unsere Vergabeverfahren bis auf wenige zwin-
gende Ausnahmen so ausgestaltet, dass sich KMU mit gleichen Chancen einzeln oder
als Konsortien in Form von Bewerber- und Bietergemeinschaften diskriminierungsfrei
und ohne Benachteiligung gegenüber Großunternehmen am Vergabeverfahren betei-
ligen können. Die Vorgaben zur Erbringung der Eignungsnachweise und auch die Zu-
schlagskriterien sind so gestaltet, dass auch bei großen Aufträgen nach Möglichkeit
stets die Beteiligung von KMU – ggf. in Form von Bietergemeinschaften - möglich ist.
Auch durch eine angemessene Aufteilung in entsprechende Lose und die Berücksich-
tigung regionaler Stärken und Besonderheiten tragen wir der Förderung von KMU
Rechnung, wenn der Auftragsgegenstand dies zulässt.
3.4 Losaufteilung Es werden die folgenden 17 Lose gebildet:
• Los 1: Vor-Ort-Beratung Region Nord (Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flens- burg, Stadt Flensburg)
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• Los 2: Vor-Ort-Beratung Region Mitte (Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Kreis Rends- burg-Eckernförde, Kreis Steinburg, Stadt Kiel, Stadt Neumünster)
• Los 3: Vor-Ort-Beratung Region Süd (Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg, Kreis Pin- neberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Stadt Lübeck)
• Los 4: Fest verbaute Projektionsleinwände
• Los 5: Mobile Projektionsleinwände
• Los 6: Ultra-mobile Medien- und Präsentationssysteme
• Los 7: Deckenprojektorsysteme (Beamer)
• Los 8: Mobile Projektorsysteme (Beamer)
• Los 9: Smartboards (Interaktive All-in-one Collaboration Boards)
• Los 10: Fest installierte Beschallungssysteme
• Los 11: Mobile Konferenzlautsprecher
• Los 12: Konferenzmikrofonanlagen
• Los 13: Handmikrofone mit Ständer
• Los 14: PTZ-Raumkamerasysteme
• Los 15: Mobile 360-Grad-Videokonferenzkamerasysteme
• Los 16: Frontale Videokonferenzkamerasysteme (Videobars)
• Los 17: Zubehör
Zu den Einzelheiten der Losaufteilung und zum konkreten Inhalt der Lose wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung verwiesen (Teil B der Vergabeunterlagen).
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4 Durchführung des Vergabeverfahrens
4.1 Allgemeines / Kommunikation
4.1.1 Informationen und Kommunikation Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des inte- ressierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens ei- ner Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabe- verfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehrere Benut- zerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Zif- fer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veran- lassen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabever- fahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus- schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deut- scher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbe- handlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Verga- beverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterla- gen zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß bei- gefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage un- vollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
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4.1.2 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und zusätzliche Auskünfte Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche o. Ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass nach seiner fachlichen Expertise die Leis- tungen in der Leistungsbeschreibung abschließend und erschöpfend beschrieben und im Preisblatt vollständig aufgeführt sind und insbesondere auch keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung der Leistungen notwendig sind.
Nach Zuschlag durch den Auftragnehmer angesetzte Mehraufwendungen oder Zuschläge auf- grund fehlender oder fehlerhafter Vergabeunterlagen und/oder durch den Auftragnehmer nicht beschaffter Ortskenntnisse werden seitens der Auftraggeberin nicht anerkannt.
4.1.3 Fragen- und Antwortenforum Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektin- formation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bie- terassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlas- sen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu ver- sehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt „Nachrichten“ zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fra- gestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Verga- bestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
4.1.4 Zusätzliche Mitteilungspflichten Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfah- rens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters er- öffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Im Falle von geplanten Unternehmensumstrukturierungen und einem damit verbundenen Rechtsträgerwechsel im laufenden Vergabeverfahren ist es aus Transparenzgründen gebo- ten, dass betroffene Bieter die Rechtsnachfolge rechtzeitig der Vergabestelle anzeigen. Das gilt insbesondere für diejenigen Arten der Rechtsnachfolge, bei denen eine Veröffentlichung grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Der Sachverhalt wird durch die Vergabestelle geprüft, um etwaige Auswirkungen auf das laufende Vergabeverfahren bewerten zu können. Zeigt der Bie- ter eine entsprechende Rechtsnachfolge nicht oder nicht rechtzeitig an, gehen daraus resul- tierende Nachteile zu seinen Lasten.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Angebotes nach- träglich in Frage stellt.
4.2 Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe Soweit sich Unternehmen mit anderen Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammen- schließen, die Kapazitäten eines Dritten zum Eignungsnachweis in Anspruch nehmen (Eig- nungsleihe) und/oder entsprechende Unterauftragnehmer hinzuziehen möchten, gelten die nachstehenden Anforderungen.
Hinweis: Der Begriff „Nachunternehmer“ wird in den Vergabeunterlagen und entsprechenden Anlagen – ohne inhaltliche Unterscheidung – synonym zu dem Begriff „Unterauftragnehmer“ verwendet.
4.2.1 Bietergemeinschaften Einzelne Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In die- sem Fall haben sie in der (ANLAGE Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft) alle Bieter- gemeinschaftsmitglieder sowie das federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen und die in dem Formblatt geforderten Angaben sowie Erklärungen an- und abzugeben.
Sämtliche Eigenerklärungen des Bieters in der eVergabe (wie z.B. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) gelten nicht allein für die Bietergemeinschaft als solche, sondern zu- dem auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Bezüglich der unter Ziffer 5.4.2.1 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Zif- fer 5.4.2.2 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) aufgeführten Angaben sind für jedes
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Bietergemeinschaftsmitglied die jeweiligen Vordrucke bzw. Anlagen ausgefüllt einzureichen, mit Ausnahme des federführenden Mitgliedes, welches diese Angaben in der eVergabe-Ab- frage anzugeben hat. Bezüglich der einzureichenden Nachweise und der Berücksichtigung der Angaben und Nachweise bei der Eignungsprüfung und -bewertung wird auf die untenste- henden jeweiligen Beschreibungen zu den Eignungskriterien und -nachweisen verwiesen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist für die Bietergemeinschaft eine gesonderte Anmeldung auf der Portalseite der Vergabestelle erforderlich. Eine ggf. vorhandene Benutzerkennung ei- nes beteiligten Unternehmens kann nicht für das Vergabeverfahren verwendet werden.
Eine parallele Beteiligung an diesem Vergabeverfahren als Einzelbieter und zugleich als Mit- glied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt zum Ausschluss der be- troffenen Angebote; es sei denn, die beteiligten Unternehmen weisen unaufgefordert und be- reits mit Angebotsabgabe nach, dass es vorliegend entgegen der in der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003-Az.: VII-Verg 52/03) getroffe- nen Annahme ausnahmsweise zu keiner Beeinträchtigung des Wettbewerbsprinzips gekom- men ist oder kommen wird. In diesem Fall prüft die Vergabestelle für den jeweiligen Einzelfall, ob die Angebote zwingend auszuschließen oder ausnahmsweise zuzulassen sind.
Das Gleiche gilt für eine parallele Beteiligung als Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemein- schaften oder Unterauftragnehmer eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft.
Angebote von Bietergemeinschaften sind vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn die Vereinbarung über die Bildung einer Bietergemeinschaft zugleich eine wettbewerbsbeschrän- kende Abrede im Sinne von § 1 GWB darstellt. Denn eine solche Vereinbarung kann die Markt- verhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar einschränken.
Anlass für eine Überprüfung der Bildung von Bietergemeinschaften besteht für die Vergabe- stelle insbesondere dann, wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die auch als Einzel- bieter den Auftrag (allein) ausführen könnten. Die unternehmerischen Entscheidungen der be- teiligten Unternehmen für die Bildung einer Bietergemeinschaft müssen nach wirtschaftlichen und kaufmännischen Gesichtspunkten nachvollziehbar sein. Dazu wertet die Vergabestelle die entsprechenden Angaben in ANLAGE Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus. Er- scheint demgemäß die Bildung der Bietergemeinschaft als wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige Entscheidung vertretbar, so wird die Bietergemeinschaft zugelas- sen.
Dabei ist je nach Natur des Beschaffungsgegenstandes, des jeweiligen Marktes sowie nach Größe, Geschäftstätigkeit und Marktpositionierung der beteiligten Unternehmen der Prüfungs- maßstab enger oder weiter anzuwenden.
Soweit im Folgenden der Begriff „Bieter“ verwendet wird, umfasst dieser auch Bietergemein- schaften.
4.2.2 Unterauftragnehmer und Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Sub- unternehmer, die nicht lediglich Lieferanten/ Vorlieferanten sind) zu erbringen, hat er die hier- von betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile (s. ANLAGE Angabe Unterauftragnehmerein-
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satz) anzugeben. Der Bieter ist noch nicht verpflichtet, den / die Unterauftragnehmer nament- lich zu benennen, deren Einsatz er bei der Vertragsdurchführung plant. Die Vergabestelle be- hält sich jedoch vor, den Bieter aufzufordern, den / die konkreten Unterauftragnehmer zu be- nennen und für sie die erforderlichen Angaben und Nachweise gemäß ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch vor dem Zuschlagstermin, nachzu- reichen.
Will sich ein Bieter aber die Eignung eines Unterauftragnehmers zurechnen lassen (sog. „Eig- nungsleihe“ gem. § 47 VgV), ist es jedoch erforderlich, dass dieser Unterauftragnehmer bereits im Angebot unter Verwendung des von der Vergabestelle dafür zur Verfügung gestellten Vor- drucks seinen Einsatz rechtsverbindlich zusagt und dass für ihn die geforderten Nachweise eingereicht werden (ANLAGE Angabe Unterauftragnehmereinsatz und ANLAGE Erklä- rung Unterauftragnehmer). Zudem sind entsprechend des Umfangs der beabsichtigten Eig- nungsleihe die für die jeweiligen Eignungskriterien geforderten Unterlagen (Nachweise oder Angaben in den entsprechenden Vordrucken / Anlagen) für den Unterauftragnehmer einzu- reichen. Ein solcher Unterauftragnehmer, dessen Eignung zugunsten des Bieters gewertet wird, wird im Sinn dieser Bewerbungsbedingungen als „privilegierter Unterauftragnehmer“ be- zeichnet.
Der Unterauftragnehmer steht nicht zur Auftraggeberin, sondern nur zu dem Auftragnehmer, der mit ihm die Vereinbarung getroffen hat, in vertraglichen Beziehungen.
Das Ausscheiden oder der Austausch eines „privilegierten Unterauftragnehmers“ im laufenden Verfahren kann nur auf Antrag erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung der Vergabe- stelle / der Auftraggeberin. Die Vergabestelle / die Auftraggeberin ist für diesen Fall verpflich- tet, die Eignung des Bieters erneut festzustellen. Auf die Nachweise gemäß Ziffer 5.4.2 wird verwiesen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung durch die Vergabestelle / die Auftragge- berin werden auch praktische Gesichtspunkte erwogen.
Liegen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Eignung eines privilegierten Unter- auftragnehmers vor und erhält der Bieter den Auftrag, ist er berechtigt und verpflichtet, den privilegierten Unterauftragnehmer in dem von ihm bezeichneten oder mit ihm ausgehandelten Umfang einzusetzen.
Im Übrigen wird auf § 47 VgV verwiesen und darauf hingewiesen, dass ein anderes Unterneh- men i.S.v. § 47 VgV nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernver- bundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Az.: Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, Az.: VII-Verg 13/10).
4.3 Anforderungen an das Angebot und dessen Abgabe
4.3.1 Allgemeine Anforderungen an das Angebot und an die Angebotsabgabe Für das Angebot sind die von der Vergabestelle auf der in der EU-Bekanntmachung genannten eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Das Angebot ist - soweit nichts anderes geregelt ist - einschließlich aller Anlagen in deutscher Sprache ab- zufassen.
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Angebote können nur über den Bieterassistenten der o.g. eVergabe-Plattform elektronisch eingereicht werden (Funktion „Angebot einreichen“). Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB, d.h. von einer autorisierten Person des Bieters durch Eingabe von Vor- und Nachnamen (Druckbuchstaben) zu signieren. Eine handschriftliche bzw. eingescannte Unterschrift ist nicht erforderlich.
Die Angebotseinreichung wird durch die eVergabe-Plattform mit einer E-Mail bestätigt.
Angebote können nur bis zum festgelegten Ende der Angebotsfrist eingereicht werden.
Sofern fremdsprachige Nachweise - dazu gehören auch Datenblätter oder ähnliches - einge- reicht werden, sind jeweils Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Auf ausdrückli- ches Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Übersetzung durch einen in der Bundes- republik Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer nachzureichen.
Eingereichte eigene Anlagen sind mit Namen zu bezeichnen, die den Inhalt wiedergeben.
4.3.2 Anforderungen an die Preisgestaltung Bei der Erstellung des Angebotes sind im Preisblatt (Teil C) für die Lose, für die ein Angebot abgegeben werden soll, jeweils die Preise für alle Einzelpositionen vollständig auszufüllen.
Wichtiger Hinweis!
Das Preisblatt (Excel-Datei) ist ggf. mit einem Passwort vor Veränderungen ge- schützt. Die Zellen, in denen der Bieter Eintragungen vornehmen soll, sind kenntlich gemacht und dergestalt formatiert, dass sie auch bei aktiviertem Blattschutz bearbei- tet werden können. Das Aufheben des Blattschutzes durch den Bieter ist nicht ge- stattet.
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen (dazu zählen u.a. das Entfernen etwaiger Tabellenblätter, das Hinzufügen von Kommentaren, die Änderung hinterlegter Formeln) sind unzulässig.
Das Preisblatt ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen durch den Bieter zu bearbeiten. Das Dateiformat des Preisblattes ist beizubehalten.
Sollten Unklarheiten bestehen oder Fragen auftauchen, sind diese rechtzeitig über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten.
Als ausgefüllt gilt ein Feld/eine Zelle im Preisblatt auch dann, wenn darin die Angabe „0“, „0,00“ bzw. „0,00 €“ oder eine ähnliche eindeutige Angabe enthalten ist. Alle Preise sind im Preisblatt als Netto-Preise anzugeben. Das Preisblatt ermittelt die Gesamtangebotssumme automatisch
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anhand der hinterlegten Formel. Die im Preisblatt angezeigte Gesamtangebotssumme aus folgender Zelle ist im Abschnitt Produkte / Leistungen der eVergabe zu übertragen:
Los Zelle
- Beratung Region Nord F07
- Beratung Region Mitte F07
- Beratung Region Süd F07
- Fest verbaute Leinwände H13
- mobile Leinwände F09
- Ultra-mobiles Mediensystem F07
- Deckenprojektoren (Beamer) F08
- mobile Deckenprojektoren (Beamer) F07
- Smartboards F08
- Mobile Lautsprecher – Soundbars F09
- Beschallung F07
- Konferenzmikrofone F09
- Handmikrofone mit Ständer F08
- Raumkameras F07
- 360°-Kameras F07
- Frontalkameras F07
- Zubehör F11
Entspricht der Gesamtbetrag einer einzelnen Angebotsposition nicht dem Ergebnis der Multi- plikation von Mengensatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Entspricht der Gesamtbetrag aller Angebotspositionen für das jeweilige Los nicht der Summe der einzel- nen Angebotspositionen, so sind die einzelnen Angebotspositionen maßgebend.
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte / Leistungen sind vom Bieter als Netto- Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuer- gesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeits- prüfung (siehe Ziffer 5.4.7) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuer- satz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatz- steuersatz.
4.3.3 Anforderungen an die Angebotsinhalte für die Lose 1, 2 und 3 Mit dem Angebot sind zur Beschreibung und Bewertung der Qualität der angebotenen Leis- tung folgende Dokumente zu erstellen und einzureichen:
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Beratungskonzept (siehe auch Bewertungsmatrix):
Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät.
Die Darstellung muss sich auf einen klassischen Sitzungssaal in einem kommunalen Rathaus von ca. 80 qm beziehen. Die Sitzungsordnung ist U-förmig mit 15 Gremiumsmitgliedern und vier Verwaltungsmitarbeitern. Die Zuschauer sitzen in Stuhlreihen an der geöffneten U-Tisch- platzierung. Der Raum hat eine mobile Leinwand und eine mobile Konferenzanlage sowie ei- nen mobilen Beamer, die jeweils von der Verwaltung vor der Sitzung selbst aufgebaut wird. Es befinden sich Fenster an der Zuschauerseite.
Zugleich ist darzulegen, wie das Vorgehen auf unterschiedliche kommunale Raumgrößen, Teilnehmerzahlen, Sitzungsformate und technische Ausgangslagen übertragen wird.
Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta- bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet.
Die im Konzept zugesagten Vorgehensweisen, Dokumentationsleistungen und Qualitätssiche- rungsmaßnahmen werden Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkrite- rien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte. Je nach Anzahl der Un- terkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile:
-
Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%) Das Konzept muss in den nachstehenden Unterkriterien erkennen lassen, a) welche Unterlagen und Informationen vor dem Beratungstermin bei der Kom- mune abgefragt werden, insbesondere Raumdaten, Sitzordnung, Teilnehmer- zahlen, vorhandene Hard- und Software, Netzwerkanschlüsse, Stromversor- gung, Nutzungsformen und organisatorische Ansprechpartner; b) wie die vorhandene technische Ausstattung vor Ort systematisch erfasst und hinsichtlichZustand, Nutzbarkeit, Schnittstellen, Kompatibilität und möglicher Weiterverwendung bewertet wird; c) wie die Anforderungen der unterschiedlichen Nutzergruppen, insbesondere Sit- zungsleitung, Gremienmitglieder, Verwaltung, zugeschaltete Personen und Öf- fentlichkeit, ermittelt und gewichtet werden; d) wie aus den erhobenen Informationen ein nachvollziehbares, priorisiertes Anfor- derungsprofil abgeleitet wird.
-
Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%) Das Konzept muss in den nachstehenden Unterkriterien erkennen lassen,
a) wie die erforderliche Audiotechnik unter Berücksichtigung von Sprachver- ständlichkeit, Rückkopplungsvermeidung, Echounterdrückung und gleichbe- rechtigter Einbindung zugeschalteter Personen dimensioniert wird
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b) wie Kameras, Bildschirme beziehungsweise Projektionsflächen und weitere Komponenten so ausgewählt und positioniert werden, dass sowohl die Mitglie- der des Gremiums als auch Sitzungsleitung, Verwaltung und zugeschaltete Personen angemessen erfasst beziehungsweise dargestellt werden
c) wie Präsentations-, Steuerungs- und Übertragungstechnik zu einer durchgän- gigen und möglichst einfach bedienbaren technischen Gesamtlösung zusam- mengeführt wird
d) wie die Kompatibilität mit vorhandener Hard- und Software, den eingesetzten Videokonferenzsystemen sowie den vorhandenen Netzwerk-, Anschluss- und Übertragungsstrukturen geprüft wird
e) wie vorhandene Komponenten nach Möglichkeit weitergenutzt und Medienbrü- che, unnötige Doppelstrukturen sowie technisch nicht erforderliche Neuan- schaffungen vermieden werden f) wie mindestens zwei technisch geeignete Lösungsvarianten entwickelt, mitei- nander verglichen und anhand transparenter Kriterien begründet werden.
-
Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%) Das Konzept muss in den nachstehenden Unterkriterien erkennen lassen, a) wie Raumakustik, Nachhall, Störgeräusche, Beleuchtung, Sichtachsen und mögliche Blendwirkungen in die Beratung einbezogen werden und anhand wel- cher Kriterien eine weitergehende Akustikmessung empfohlen wird b) wie Anforderungen an Montage, Kabelführung, Stromversorgung, Flucht- und Verkehrswege sowie gegebenenfalls Brand- und Denkmalschutz berücksichtigt werden c) wie Barrierefreiheit, eine intuitive Bedienbarkeit und die Nutzbarkeit durch tech- nisch weniger erfahrene Beschäftigte und Gremienmitglieder berücksichtigt wer- den d) wie das Beratungsvorgehen an unterschiedliche Raumgrößen, Bestuhlungsva- rianten, Teilnehmerzahlen und organisatorische Strukturen der Kommunen an- gepasst wird.
-
Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%) Das Konzept muss in den nachstehenden Unterkriterien erkennen lassen, a) wie Anschaffungs-, Installations-, Betriebs-, Wartungs- und Folgekosten sowie Erweiterungs- und Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten in die Empfehlung einbe- zogen werden b) wie eine Überdimensionierung vermieden und eine wirtschaftlich nachvollzieh- bare Priorisierung zwischen notwendigen, zweckmäßigen und lediglich optiona- len Komponenten vorgenommen wird c) wie die Umsetzung zeitlich und organisatorisch geplant und wie Risiken, Be- triebsunterbrechungen, Lieferabhängigkeiten und erforderliche Vorarbeiten dar- gestellt werden.
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- Dokumentation und Qualitätssicherung (15%) Das Konzept muss in den nachstehenden Unterkriterien erkennen lassen, a) welche konkreten Unterlagen die Kommune nach Abschluss der Beratung er- hält; mindestens erwartet werden eine Bestandsübersicht, das Anforderungs- profil, die begründete Lösungsempfehlung, eine Komponenten- und Schnittstel- lenübersicht, Hinweise zu Montage und Verkabelung sowie eine Darstellung of- fener Punkte und Risiken b) durch welche fachlichen Kontrollen die technische Konsistenz, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung vor ihrer Übergabe geprüft werden c) wie die Ergebnisse mit der Kommune abgestimmt, Rückfragen und Änderungs- bedarfe bearbeitet und die abschließende Empfehlung nachvollziehbar freige- geben werden.
Es gelten für alle Unterkriterien die folgenden Definitionen der möglichen Erfüllungsgrade:
• 500 Punkte: Der Prüfaspekt wird vollständig, konkret, fachlich nachvollziehbar und bezogen auf den Mustersachverhalt dargestellt. Vorgehensweise, Verantwortlichkei- ten, verwendete Hilfsmittel beziehungsweise Prüfschritte und das jeweils entste- hende Arbeitsergebnis sind erkennbar. Die Darstellung lässt eine zweckmäßige und verlässliche Leistungserbringung erwarten.
• 250 Punkte: Der Prüfaspekt wird grundsätzlich behandelt und lässt eine ordnungs- gemäße Leistungserbringung erwarten. Die Darstellung bleibt jedoch teilweise allge- mein, weist einzelne inhaltliche Lücken auf oder beschreibt Vorgehensweise bezie- hungsweise Arbeitsergebnis nicht hinreichend konkret.
• 0 Punkte: Der Prüfaspekt wird nicht oder nur schlagwortartig behandelt, ist fachlich nicht nachvollziehbar, widersprüchlich oder lässt keine zweckmäßige Umsetzung er- warten.
Darüber hinaus sind die sonstigen, in der „Checkliste Angebotserstellung“ (Anlage zu den Vergabeunterlagen) genannten Unterlagen einzureichen bzw. die im eVergabe-Tool geforder- ten Angaben zu machen.
Eine Beschreibung der angebotenen Leistung im beizufügenden Konzept ersetzt nicht die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. Alle darin enthaltenen Anforderungen gelten vor- rangig. Etwaige Abweichungen können zum Ausschluss des Angebots führen, vgl. § 57 VgV. Die Beschreibungen des Bieters dienen nur zur näheren Konkretisierung der angebotenen Leistung, um sie entsprechend anhand der Bewertungskriterien bewerten zu können und – im Zuschlagsfall – dem Vertrag als Anlage beizufügen.
Hinsichtlich der Vertragsbedingungen gilt folgendes: Die Vertragsbedingungen sind den Vergabeunterlagen als Teil D beigefügt. Sollten hieran Änderungswünsche oder Verbesse- rungsvorschläge bestehen, können im Rahmen dieses offenen Verfahrens diese lediglich in Form von Bieterfragen adressiert werden. Die Auftraggeberin prüft die Umsetzung entspre- chender Änderungen. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass ihre Änderungs- vorschläge auch tatsächlich umgesetzt werden.
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4.3.4 Anforderungen an die Angebotsinhalte für die Lose 4-17 Bezüglich der Anforderungen an die Angebotsinhalte verweisen Auftraggeberin und Vergabe- stelle auf die „Checkliste Angebotserstellung“ (Anlage zu den Vergabeunterlagen) und die dort näher beschriebenen Vorgaben.
Hinsichtlich der Vertragsbedingungen gilt folgendes: Die Vertragsbedingungen sind den Vergabeunterlagen als Teil D beigefügt. Sollten hieran Änderungswünsche oder Verbesse- rungsvorschläge bestehen, können im Rahmen dieses offenen Verfahrens diese lediglich in Form von Bieterfragen adressiert werden. Die Auftraggeberin prüft die Umsetzung entspre- chender Änderungen. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass ihre Änderungs- vorschläge auch tatsächlich umgesetzt werden.
4.3.5 Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung Die Auftraggeberin und die Vergabestelle haben sich entschieden, für die Prüfung der Eignung bestimmte Nachweise bzw. Erklärungen abzufordern (siehe Checkliste). Sie behalten sich vor, jederzeit weitere Nachweise bzw. Erklärungen abzufordern sowie zusätzliche Erkenntnisquel- len heranzuziehen bzw. getätigte Angaben / Aussagen zu überprüfen.
Bezüglich der angeforderten Unterlagen wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Hinweis des Bieters auf bei der Auftraggeberin oder der Vergabestelle ggf. bereits vorliegende Unter- lagen nicht ausreicht.
Sämtliche Nachweise sind in jedem Fall vorzulegen. Für den Fall, dass sie nicht zutref- fen (z. B. keine Bietergemeinschaft, keine Unterauftragnehmer etc.), ist das dafür vor- gesehene Feld anzukreuzen.
Bieter, die die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen können (z. B. neu gegründete Unternehmen), haben das dafür vorgesehene Feld im Vordruck anzukreu- zen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbil- dungsnachweise etc.) vorzulegen, die eine Beurteilung in wirtschaftlicher und finanzieller bzw. in technischer und beruflicher Hinsicht zulassen. Dadurch soll diesen Bietern die Möglichkeit eröffnet werden, am Wettbewerb teilzunehmen. Die Auftraggeberin und die Vergabestelle sind nicht dazu verpflichtet, solche Angebote mit vollständigen Angeboten als gleichwertig anzuse- hen.
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5 Eingang, Prüfung und Wertung der Angebote
5.1 Eingang der Angebote Das Angebot muss im Bieterassistenten über die Funktion „Angebot einreichen“ in Textform nach § 126b BGB signiert und eingereicht werden (siehe dazu auch die Hinweise unter Zif- fer 4.3.1). Eingereichte aber nicht signierte Angebote können von der Vergabestelle nicht ge- wertet werden.
Bearbeitete Angebote, die nicht explizit eingereicht wurden, gelten als nicht abgegeben und können von der Vergabestelle auch nach der Angebotsöffnung nicht eingesehen werden. Sich in Bearbeitung befindliche oder eingereichte Angebote werden bis zur Angebotsöffnung ver- schlüsselt und für niemandem außer dem Bieter zugänglich aufbewahrt.
Der Bieter kann das Angebot bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen angegebenen An- gebotsfrist bearbeiten.
5.2 Öffnung der Angebote Auf eingereichte Angebote erhält die Vergabestelle frühestens nach Ablauf der Angebotsfrist Zugriff.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden unverzüglich alle eingereichten Angebote in nicht-öf- fentlicher Sitzung geöffnet und entschlüsselt. Die Öffnung der Angebote wird von zwei Perso- nen der Vergabestelle, die darüber hinaus nicht an dem Vergabeverfahren mitwirken, gemein- sam durchgeführt und dokumentiert.
Dabei wird mindestens festgehalten:
• Name und Anschrift der Bieter • die Endbeträge der Angebote und andere den Preis betreffende Angaben • ob und von wem Nebenangebote eingereicht worden sind
5.3 Prüfung der Angebote In dieser Prüfung werden die Angebote auf Vollständigkeit sowie auf fachliche und rechneri- sche Richtigkeit geprüft (§ 56 Abs. 1 VgV). Die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit erfolgt durch zwei Personen der Auftraggeberin.
5.4 Wertung der Angebote Sodann werden alle Angebote in folgenden vier Stufen gewertet (nach §§ 122 bis 127 GWB, §§ 57 bis 60 VgV), wobei die Reihenfolge der Wertungsschritte von der im Folgenden aufge- führten Reihenfolge abweichen kann:
• Ausschlussgründe (§ 57 VgV) siehe Ziffer 5.4.1 • Eignung (§§ 122 bis 126 GWB, §§ 42 bis 51 und 57 VgV) siehe Ziffer 5.4.2
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• Ungewöhnlich niedrige Angebote (§ 60 VgV) siehe Ziffer 5.4.6 • Wirtschaftlichstes Angebot (§ 127 GWB, §§ 58, 59 VgV) siehe Ziffer 5.4.7
Hinweis: Aus technischen Gründen werden die Punktwerte, die gemäß der nachfolgend be- schriebenen Bewertungsregeln vergeben werden, in der Softwareanwendung der Vergabe- stelle unabhängig von der zu vergebenden Maximalpunktzahl im Rahmen der Bewertung im- mer durch einen Prozentwert (Beispiel: Maximalpunktzahl = 5 = 100%; erreichte Punktzahl = 3 = 60%) dargestellt. Dies hat keine Auswirkungen auf die Ergebnisse und Rangfolge der An- gebote.
5.4.1 Ausschlussgründe Zunächst wird geprüft, ob die Angebote gemäß § 57 VgV oder gemäß einzelner Regelungen der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden müssen.
In den Vergabeunterlagen sind an mehreren Stellen weitere Regelungen bzw. Anforderungen an das Angebot definiert, deren Nichteinhaltung unter Umständen zum Ausschluss führt. Es empfiehlt sich daher, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Diese Rege- lungen/Anforderungen füllen die o. a. rechtlichen Bestimmungen aus bzw. konkretisieren sie.
5.4.2 Eignung Los 1 bis Los 3 In der zweiten Stufe wird die Eignung (gemäß § 122 GWB) sowie das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen (gemäß §§ 123, 124 GWB) geprüft.
Im Falle einer Eignungsleihe bzw. privilegierte Unterauftragnehmerschaft gemäß § 47 VgV wird geprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass das eignungsverleihende Unterneh- men das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschluss- gründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Bieter aufgefordert, dieses Unternehmen zu er- setzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, behält sich die Vergabe- stelle vor, den Bieter aufzufordern, das Unternehmen zu ersetzen.
Im Falle eines beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatzes gemäß § 36 VgV wird vor Zu- schlagserteilung geprüft, ob fakultative oder zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Unterauftragnehmer vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass beim Unterauftragnehmer zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Bieter aufgefordert, dieses Unternehmen zu ersetzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter aufzufordern, das Unternehmen zu ersetzen.
5.4.2.1 Schritt 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
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5.4.2.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 1.2.2.1.2; Kriterium 2.2.2.1.2; Kriterium 3.2.2.1.2)] Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
• 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe, diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entspre- chen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
5.4.2.1.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und fi- nanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklä- rung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
5.4.2.1.3 Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.2.2 Schritt 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausrei- chende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu kön- nen.
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5.4.2.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähig- keit Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
5.4.2.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (ge- rechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal).
Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedin- gungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeber- struktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn
• Beratungsleistungen hinsichtlich geeigneten Einsatzes von Medientechnik in öffent- lichen Sitzungsräumen, Rats- oder Kreistagssälen, Verwaltungsgebäuden, Bildungs- einrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen oder Räumen erbracht worden sind.
Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Mo- nate Leistungen erbracht worden sind und
• wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet wor- den ist.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz- ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je- doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hin- sichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbei- tungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei- bung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
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ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts- abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart- ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benen- nung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech- partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig- ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer- den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein- gereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
5.4.2.2.1.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung: [Angaben zum Qualitätsmanagement (eVergabe Kriterium je nach Los: 1.2.2.2.3.1; 2.2.2.2.3.1; 3.2.2.2.3.1)] Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleich- wertig besitzt.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leis- tungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auf- trags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszu- schließen.
5.4.2.2.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der technischen und berufli- chen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Un- terauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
5.4.2.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
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5.4.2.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finan- ziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig gemäß der oben beschriebe- nen Eignungsanforderungen ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Bieter nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können (§ 48 Abs. 7 VgV und § 56 Abs. 2 VgV).
5.4.3 Eignung Los 4 In der zweiten Stufe wird die Eignung (gemäß § 122 GWB) sowie das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen (gemäß §§ 123, 124 GWB) geprüft.
Im Falle einer Eignungsleihe bzw. privilegierte Unterauftragnehmerschaft gemäß § 47 VgV wird geprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass das eignungsverleihende Unterneh- men das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschluss- gründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Bieter aufgefordert, dieses Unternehmen zu er- setzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, behält sich die Vergabe- stelle vor, den Bieter aufzufordern, das Unternehmen zu ersetzen.
Im Falle eines beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatzes gemäß § 36 VgV wird vor Zu- schlagserteilung geprüft, ob fakultative oder zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Unterauftragnehmer vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass beim Unterauftragnehmer zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Bieter aufgefordert, dieses Unternehmen zu ersetzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter aufzufordern, das Unternehmen zu ersetzen.
5.4.3.1 Schritt 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
5.4.3.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 4.2.2.1.2)] Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
• 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und
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• 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 4.2.2.1.2), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entspre- chen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
5.4.3.1.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und fi- nanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklä- rung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
5.4.3.1.3 Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.3.2 Schritt 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausrei- chende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu kön- nen.
5.4.3.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähig- keit Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
5.4.3.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (ge- rechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben.
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Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal).
Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedin- gungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeber- struktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn:
• mit dem Los vergleichbare Lieferleistungen erbracht wurden
• und von den hiermit verbundenen Dienstleistungen (Montage, Installation, Einrich- tung, Konfiguration, Beratung, Planung, Einweisungen, Wartung, Service, Dokumen- tation, Garantie- und Gewährleistung) mindestens sechs Leistungen erbracht wurden
• und der Auftragswert mindestens 5.000,00 Euro netto betrug.
Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Mo- nate Leistungen erbracht worden sind und
• wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet wor- den ist.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz- ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je- doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hin- sichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbei- tungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei- bung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts- abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart- ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die
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Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e An- sprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der ge- tätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksich- tigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausfüh- rung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein- gereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
5.4.3.2.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der technischen und berufli- chen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Un- terauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
5.4.3.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.3.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finan- ziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig gemäß der oben beschriebe- nen Eignungsanforderungen ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Bieter nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können (§ 48 Abs. 7 VgV und § 56 Abs. 2 VgV).
5.4.4 Eignung Los 5 In der zweiten Stufe wird die Eignung (gemäß § 122 GWB) sowie das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen (gemäß §§ 123, 124 GWB) geprüft.
Im Falle einer Eignungsleihe bzw. privilegierte Unterauftragnehmerschaft gemäß § 47 VgV wird geprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass das eignungsverleihende Unterneh- men das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschluss- gründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Bieter aufgefordert, dieses Unternehmen zu
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ersetzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, behält sich die Vergabe- stelle vor, den Bieter aufzufordern, das Unternehmen zu ersetzen.
Im Falle eines beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatzes gemäß § 36 VgV wird vor Zu- schlagserteilung geprüft, ob fakultative oder zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Unterauftragnehmer vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass beim Unterauftragnehmer zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Bieter aufgefordert, dieses Unternehmen zu ersetzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter aufzufordern, das Unternehmen zu ersetzen.
5.4.4.1 Schritt 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
5.4.4.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 5.2.2.1.2)] Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
• 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 5.2.2.1.2), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entspre- chen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
5.4.4.1.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und fi- nanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklä- rung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
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5.4.4.1.3 Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.4.2 Schritt 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausrei- chende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu kön- nen.
5.4.4.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähig- keit Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
5.4.4.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (ge- rechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal).
Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedin- gungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeber- struktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn
• mit dem Los vergleichbare Lieferleistungen erbracht wurden.
Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Mo- naten Leistungen erbracht worden sind und
• wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet wor- den ist.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz- ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit
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eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je- doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hin- sichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbei- tungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei- bung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts- abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart- ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benen- nung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech- partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig- ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer- den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein- gereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
5.4.4.2.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der technischen und berufli- chen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Un- terauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
5.4.4.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.4.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finan- ziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig gemäß der oben
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beschriebenen Eignungsanforderungen ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Bieter nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können (§ 48 Abs. 7 VgV und § 56 Abs. 2 VgV).
5.4.5 Eignung Los 6 bis Los 17 In der zweiten Stufe wird die Eignung (gemäß § 122 GWB) sowie das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen (gemäß §§ 123, 124 GWB) geprüft.
Im Falle einer Eignungsleihe bzw. privilegierte Unterauftragnehmerschaft gemäß § 47 VgV wird geprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass das eignungsverleihende Unterneh- men das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschluss- gründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Bieter aufgefordert, dieses Unternehmen zu er- setzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, behält sich die Vergabe- stelle vor, den Bieter aufzufordern, das Unternehmen zu ersetzen.
Im Falle eines beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatzes gemäß § 36 VgV wird vor Zu- schlagserteilung geprüft, ob fakultative oder zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB beim Unterauftragnehmer vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass beim Unterauftragnehmer zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Bieter aufgefordert, dieses Unternehmen zu ersetzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter aufzufordern, das Unternehmen zu ersetzen.
5.4.5.1 Schritt 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
5.4.5.1.1.1 Betriebshaftpflichtversicherung: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium je nach Los: 6.2.2.1.2; 7.2.2.1.2; 8.2.2.1.2; 9.2.2.1.2; 10.2.2.1.2; 11.2.2.1.2; 12.2.2.1.2; 13.2.2.1.2; 14.2.2.1.2; 15.2.2.1.2; 16.2.2.1.2; 17.2.2.1.2;)] Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
• 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
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Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätes- tens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entspre- chen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
5.4.5.1.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und fi- nanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklä- rung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
5.4.5.1.3 Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.5.2 Schritt 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausrei- chende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu kön- nen.
5.4.5.2.1 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähig- keit Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
5.4.5.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (ge- rechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal).
Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden
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Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn
• mit dem Los vergleichbare Lieferleistungen erbracht wurden
• und von den hiermit verbundenen Dienstleistungen (Montage, Installation, Einrich- tung, Konfiguration, Beratung, Planung, Einweisungen, Wartung, Service, Dokumen- tation, Garantie- und Gewährleistung) mindestens sechs Leistungen erbracht wur- den.
Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Mo- naten Leistungen erbracht worden sind und
• wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet wor- den ist.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz- ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je- doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hin- sichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbei- tungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei- bung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts- abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart- ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benen- nung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech- partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig- ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer- den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung
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die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein- gereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
5.4.5.2.2 Weitere Anlagen / Angaben Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werden für die Feststellung der technischen und berufli- chen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Un- terauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
5.4.5.2.3 Ergebnis technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Die Auftraggeberin und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
5.4.5.3 Schritt 3: Gesamtergebnis Eignung Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finan- ziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig gemäß der oben beschriebe- nen Eignungsanforderungen ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Bieter nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können (§ 48 Abs. 7 VgV und § 56 Abs. 2 VgV).
5.4.6 Ungewöhnlich niedrige Angebote Sodann wird untersucht, ob der Preis oder die Kosten der Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen (§ 60 Abs. 1 VgV). In diesem Falle führt die Vergabestelle eine Aufklärung gem. § 60 Abs. 1 und 2 VgV durch. Diese kann in den Fällen von Absatz 3 und Absatz 4 dazu führen, dass der Zuschlag nicht erteilt werden kann.
5.4.7 Wirtschaftlichkeitsbewertung für die Lose 1-3 Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Die Zuschlagskriterien sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018).
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Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt:
L
Z =
P
In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mit- hin folgende Bedeutung:
Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots
L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichti- gung ihrer jeweiligen Gewichtung)
P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt
Hinweis: Die Auftraggeberin und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist die Auftraggeberin noch einmal auf die Ausführungen bei Zif- fer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung).
Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag.
Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches insgesamt den ge- ringsten Angebotspreis ausweist.
Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbe- werbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.4.8 Wirtschaftlichkeitsbewertung für die Lose 4-17 Anschließend wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (reine Preiswertung). Das heißt, das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Brutto-Preis stellt das wirtschaftlichste Angebot dar, auf welches der Zuschlag erfolgen soll.
Hinweis: Die Auftraggeberin und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere
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Hardware für hybride Videokonferenzen
Einzelheiten verweist die Auftraggeberin noch einmal auf die Ausführungen bei Zif- fer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung).
Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang (Preisgleichheit bis auf zwei Nachkommastellen), entscheidet – wenn eine Wettbewerbsab- sprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
5.5 Information über die Zuschlagsabsicht / Erteilung des Zuschlags Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, wird darüber benachrichtigt. Die übri- gen Bieter werden voraussichtlich in der KW 43 gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Ein Zuschlag wird erst nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB, also voraussicht- lich in der KW 45 erteilt.
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6 Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
-
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be- nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag- geber gerügt werden,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An- gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieteras- sistenten der eVergabe zu senden.
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Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
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Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 1: Vor-Ort-Beratung Region Nord
(Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg,
Stadt Flensburg)
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 1: Vor-Ort-Beratung zur Ausstattung kommunaler Sitzungs-, Be- sprechungs- und Ratssäle mit Medientechnik, Audio-, Video- und Kon- ferenzsystemen in der Region Nord (Kreis Nordfriesland, Kreis Schles- wig-Flensburg, Stadt Flensburg)
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
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Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Leistungsumfang ......................................................................................................... 3 2.1 Projektleitung ................................................................................................... 3 2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme .......................................................... 4 2.2.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 4 2.2.2 Ergebnis: ......................................................................................................... 5 2.3 Bedarfsanalyse ................................................................................................ 5 2.3.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 5 2.3.2 Ergebnis: ......................................................................................................... 5 2.4 Integrationsberatung ........................................................................................ 6 2.4.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 6 2.4.2 Ergebnis: ......................................................................................................... 6 2.5 Akustische Beratung und Messleistungen ....................................................... 6 2.5.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 6 2.5.2 Ergebnis: ......................................................................................................... 7 2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden ................................................. 7 2.6.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 7 2.6.2 Ergebnis: ......................................................................................................... 7 2.7 Erstellung von Lösungskonzepten ................................................................... 7 2.7.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 7 2.7.2 Ergebnis: ......................................................................................................... 8
3 Anforderungen an die Leistungserbringung .............................................................. 8
4 Ergebnisse und Dokumentation ................................................................................. 8
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1 Leistungsgegenstand
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von unabhängigen Beratungs- und Planungsleistungen für Kommunen, Kreise, Ämter, Zweckverbände und sonstige abrufberech- tigte öffentliche Auftraggeber des Landes Schleswig-Holstein zur Modernisierung, Erweite- rung, Integration oder Neuanschaffung von Medientechnik in Sitzungsräumen.
Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere:
• Bestandsaufnahme vorhandener technischer Infrastruktur
• Ermittlung des Beschaffungsbedarfs
• Entwicklung technischer Lösungskonzepte
• Integrationsberatung für bestehende Systeme
• Beratung zu hybriden Sitzungsformaten
• Beratung zu Akustik, Raumakustik und Sprachverständlichkeit
• Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterlagen (optional)
• Begleitung von Beschaffungsvorhaben (optional)
Die Beratung erfolgt produkt- und herstellerneutral. Bevorzugt sind Produkte zu verwenden, die über den Rahmenvertrag des ITV.SH für die Kommunen angeboten werden. Dieser wird von dem Auftraggeber bereitgestellt.
2 Leistungsumfang
2.1 Projektleitung Der Auftragnehmer besetzt für jeden Einzelauftrag die Rolle „Projektleitung“ als zentrale Schnittstelle. Sie verantwortet die Leitung des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber und steuert den Projektfortschritt, insbesondere auf Seiten des Auftragnehmers. Der Auftrag- nehmer muss sicherstellen, dass die Rolle jederzeit durch mindestens einen qualifizierten Leistenden besetzt ist, der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernimmt. Der Auftragneh- mer muss für alle in der Rolle „Projektleitung“ eingesetzten Leistenden die Erfüllung folgender Mindestanforderungen nachweisen:
- Fachqualifikation:
a) entweder abgeschlossenes Studium der Elektro-, Nachrichten-, Medien- oder Veranstaltungstechnik, des Bauwesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung
b) oder Meister-, Techniker- oder gleichwertige Qualifikation im Bereich Medien- technik, Kommunikationstechnik oder Veranstaltungstechnik
- und Akustische Fachkompetenz:
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a) Erfahrung mit raumakustischen Untersuchungen
b) und mindestens eine der nachstehenden Anforderungen:
aa) Studium der Akustik oder Bauphysik
bb) Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger für Akustik
cc) vergleichbare Qualifikation
- und Kenntnisse im Bereich Denkmalschutz: Durchführung mindestens eines Referenzprojekts in einem denkmalgeschützten Ge- bäude innerhalb der letzten drei Jahre.
2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme Der Auftragnehmer führt einen Vor-Ort-Termin beim jeweiligen Auftraggeber durch.
2.2.1 Tätigkeiten Dabei sind mindestens zu erfassen:
• Raumgröße und Raumgeometrie
• Sitzordnung
• Anzahl der Teilnehmerplätze
• Nutzungsszenarien
▪ Ratssitzungen
▪ Ausschusssitzungen
▪ hybride Sitzungen
▪ Bürgerbeteiligungen
• vorhandene technische Infrastruktur
▪ Beschallungsanlagen
▪ Mikrofonanlagen
▪ Videokonferenzsysteme
▪ Displays
▪ Projektoren
▪ Mediensteuerungen
▪ Netzwerkinfrastruktur
▪ Stromversorgung
• bauliche Gegebenheiten
• Brandschutzanforderungen
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[Seite 63]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Barrierefreiheitsanforderungen
• Belichtung und vorhandene Verdunklungsmöglichkeiten
2.2.2 Ergebnis:
• Dokumentierte Ist-Aufnahme
• Fotodokumentation (soweit zulässig)
• Bestandsbericht
2.3 Bedarfsanalyse Auf Basis der Bestandsaufnahme erfolgt eine strukturierte Analyse der fachlichen und techni- schen Anforderungen.
2.3.1 Tätigkeiten Zu berücksichtigen sind insbesondere:
• Anforderungen der Kommunalpolitik
• hybride und digitale Sitzungsformate
• Livestreaming
• Aufzeichnungsmöglichkeiten
• elektronische Abstimmungssysteme
• Rednerverwaltung
• digitale Wortmeldesysteme
• Dolmetscher- und Hörunterstützungssysteme
• Anforderungen an IT-Sicherheit
• Datenschutzanforderungen
• Anforderungen an Barrierefreiheit
2.3.2 Ergebnis:
• Bedarfsanalysebericht
• Anforderungskatalog – hierbei sollten insbesondere die Angebote aus dieser Rah- menvereinbarung empfohlen werden.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 1 Seite 5 von 9
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[Seite 64]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.4 Integrationsberatung
2.4.1 Tätigkeiten Soweit bereits technische Systeme vorhanden sind, hat der Auftragnehmer zu prüfen: • technische Nutzbarkeit
• Erweiterbarkeit
• Modernisierbarkeit
• Schnittstellenfähigkeit
• Interoperabilität
Zu betrachten sind insbesondere: • Audio- und DSP-Systeme
• Mikrofontechnik
• Videokonferenzsysteme
• Kamera- und Streamingtechnik
• Mediensteuerungen
• Netzwerkkomponenten
Der Auftragnehmer hat Möglichkeiten zur Weiterverwendung vorhandener Systeme darzu- stellen.
2.4.2 Ergebnis:
• Integrationskonzept
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtung „Weiterbetrieb versus Neubeschaffung“
2.5 Akustische Beratung und Messleistungen
2.5.1 Tätigkeiten Sofern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich, sind akustische Untersuchungen durchzuführen. Die Leistungen können umfassen: • Nachhallzeitmessungen
• Sprachverständlichkeitsmessungen (z. B. STI)
• Pegelmessungen
• Störgeräuschanalysen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 1 Seite 6 von 9
49
[Seite 65]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Bewertung der Raumakustik
Die Messungen sind nach anerkannten technischen Regeln durchzuführen.
2.5.2 Ergebnis:
• Akustikbericht
• Handlungsempfehlungen
• Maßnahmenvorschläge zur Optimierung
2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden
2.6.1 Tätigkeiten Bei Gebäuden mit denkmalrechtlichen Anforderungen sind zusätzlich folgende Aspekte zu berücksichtigen: • Schutzwürdigkeit der Bausubstanz
• Sichtbarkeit technischer Komponenten
• Reversibilität technischer Installationen
• Kabelwege und Befestigungsmöglichkeiten
• Anforderungen der zuständigen Denkmalschutzbehörden
Der Auftragnehmer hat technische Lösungsvorschläge zu entwickeln, die den denkmalrecht- lichen Anforderungen Rechnung tragen.
2.6.2 Ergebnis:
• Dokumentierte Bewertung
• Vorschläge für denkmalverträgliche Lösungen
2.7 Erstellung von Lösungskonzepten
2.7.1 Tätigkeiten Der Auftragnehmer erstellt mindestens ein technisches Lösungskonzept. Das Konzept um- fasst:
• Zielarchitektur
• Komponentenübersicht
• Integrationskonzept
• Funktionsbeschreibung
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[Seite 66]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Kostenschätzung
Optional sind Varianten zu entwickeln: • Basislösung
• Standardlösung
• Ausbauvariante
2.7.2 Ergebnis:
• Konzeptbericht
• Übersichtszeichnungen
• Kostenschätzung nach Kostengruppen
3 Anforderungen an die Leistungserbringung
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Beratung durch fachlich qualifiziertes Perso- nal erfolgt.
Alle Empfehlungen müssen:
• produktneutral
• herstellerunabhängig
• wirtschaftlich
sein.
4 Ergebnisse und Dokumentation
Die Ergebnisse sind in elektronischer Form bereitzustellen.
Mindestens zu liefern:
• Bestandsaufnahme
• Bedarfsanalyse
• Integrationsbericht
• Akustikbericht (falls erforderlich)
• Lösungskonzept
• Kostenschätzung
• Handlungsempfehlungen
Dateiformate:
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 1 Seite 8 von 9
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[Seite 67]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• bearbeitbare Office-Formate (DOCX/XLSX)
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[Seite 68]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 2: Vor-Ort-Beratung Region Mitte
(Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-
Eckernförde, Kreis Steinburg, Stadt Kiel, Stadt Neu-
münster)
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 2: Vor-Ort-Beratung zur Ausstattung kommunaler Sitzungs-, Be- sprechungs- und Ratssäle mit Medientechnik, Audio-, Video- und Kon- ferenzsystemen in der Region Mitte (Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Steinburg, Stadt Kiel, Stadt Neu- münster)
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
53
[Seite 69]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Leistungsumfang ......................................................................................................... 3 2.1 Projektleitung ................................................................................................... 3 2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme .......................................................... 4 2.2.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 4 2.2.2 Ergebnis .......................................................................................................... 5 2.3 Bedarfsanalyse ................................................................................................ 5 2.3.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 5 2.3.2 Ergebnis .......................................................................................................... 5 2.4 Integrationsberatung ........................................................................................ 6 2.4.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 6 2.4.2 Ergebnis .......................................................................................................... 6 2.5 Akustische Beratung und Messleistungen ....................................................... 6 2.5.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 6 2.5.2 Ergebnis .......................................................................................................... 7 2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden ................................................. 7 2.6.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 7 2.6.2 Ergebnis .......................................................................................................... 7 2.7 Erstellung von Lösungskonzepten ................................................................... 7 2.7.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 7 2.7.2 Ergebnis .......................................................................................................... 8
3 Anforderungen an die Leistungserbringung .............................................................. 8
4 Ergebnisse und Dokumentation ................................................................................. 8
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 2 Seite 2 von 9
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[Seite 70]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von unabhängigen Beratungs- und Planungsleistungen für Kommunen, Kreise, Ämter, Zweckverbände und sonstige abrufberech- tigte öffentliche Auftraggeber des Landes Schleswig-Holstein zur Modernisierung, Erweite- rung, Integration oder Neuanschaffung von Medientechnik in Sitzungsräumen.
Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere:
• Bestandsaufnahme vorhandener technischer Infrastruktur
• Ermittlung des Beschaffungsbedarfs
• Entwicklung technischer Lösungskonzepte
• Integrationsberatung für bestehende Systeme
• Beratung zu hybriden Sitzungsformaten
• Beratung zu Akustik, Raumakustik und Sprachverständlichkeit
• Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterlagen (optional)
• Begleitung von Beschaffungsvorhaben (optional)
Die Beratung erfolgt produkt- und herstellerneutral. Bevorzugt sind Produkte zu verwenden, die über den Rahmenvertrag des ITV.SH für die Kommunen angeboten werden. Dieser wird von dem Auftraggeber bereitgestellt.
2 Leistungsumfang
2.1 Projektleitung Der Auftragnehmer besetzt für jeden Einzelauftrag die Rolle „Projektleitung“ als zentrale Schnittstelle. Sie verantwortet die Leitung des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber und steuert den Projektfortschritt, insbesondere auf Seiten des Auftragnehmers. Der Auftrag- nehmer muss sicherstellen, dass die Rolle jederzeit durch mindestens einen qualifizierten Leistenden besetzt ist, der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernimmt. Der Auftragneh- mer muss für alle in der Rolle „Projektleitung“ eingesetzten Leistenden die Erfüllung folgender Mindestanforderungen nachweisen:
- Fachqualifikation:
a) entweder abgeschlossenes Studium der Elektro-, Nachrichten-, Medien- oder Veranstaltungstechnik, des Bauwesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung
b) oder Meister-, Techniker- oder gleichwertige Qualifikation im Bereich Medien- technik, Kommunikationstechnik oder Veranstaltungstechnik
- und Akustische Fachkompetenz:
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 2 Seite 3 von 9
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[Seite 71]
Hardware für hybride Videokonferenzen
a) Erfahrung mit raumakustischen Untersuchungen
b) und mindestens eine der nachstehenden Anforderungen:
aa) Studium der Akustik oder Bauphysik
bb) Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger für Akustik
cc) vergleichbare Qualifikation
- und Kenntnisse im Bereich Denkmalschutz: Durchführung mindestens eines Referenzprojekts in einem denkmalgeschützten Ge- bäude innerhalb der letzten drei Jahre.
2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme Der Auftragnehmer führt einen Vor-Ort-Termin beim jeweiligen Auftraggeber durch.
2.2.1 Tätigkeiten Dabei sind mindestens zu erfassen:
• Raumgröße und Raumgeometrie
• Sitzordnung
• Anzahl der Teilnehmerplätze
• Nutzungsszenarien
▪ Ratssitzungen
▪ Ausschusssitzungen
▪ hybride Sitzungen
▪ Bürgerbeteiligungen
• vorhandene technische Infrastruktur
▪ Beschallungsanlagen
▪ Mikrofonanlagen
▪ Videokonferenzsysteme
▪ Displays
▪ Projektoren
▪ Mediensteuerungen
▪ Netzwerkinfrastruktur
▪ Stromversorgung
• bauliche Gegebenheiten
• Brandschutzanforderungen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 2 Seite 4 von 9
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[Seite 72]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Barrierefreiheitsanforderungen
• Belichtung und vorhandene Verdunklungsmöglichkeiten
2.2.2 Ergebnis
• Dokumentierte Ist-Aufnahme
• Fotodokumentation (soweit zulässig)
• Bestandsbericht
2.3 Bedarfsanalyse Auf Basis der Bestandsaufnahme erfolgt eine strukturierte Analyse der fachlichen und techni- schen Anforderungen.
2.3.1 Tätigkeiten Zu berücksichtigen sind insbesondere:
• Anforderungen der Kommunalpolitik
• hybride und digitale Sitzungsformate
• Livestreaming
• Aufzeichnungsmöglichkeiten
• elektronische Abstimmungssysteme
• Rednerverwaltung
• digitale Wortmeldesysteme
• Dolmetscher- und Hörunterstützungssysteme
• Anforderungen an IT-Sicherheit
• Datenschutzanforderungen
• Anforderungen an Barrierefreiheit
2.3.2 Ergebnis
• Bedarfsanalysebericht
• Anforderungskatalog – hierbei sollten insbesondere die Angebote aus dieser Rah- menvereinbarung empfohlen werden.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 2 Seite 5 von 9
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[Seite 73]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.4 Integrationsberatung
2.4.1 Tätigkeiten Soweit bereits technische Systeme vorhanden sind, hat der Auftragnehmer zu prüfen: • technische Nutzbarkeit
• Erweiterbarkeit
• Modernisierbarkeit
• Schnittstellenfähigkeit
• Interoperabilität
Zu betrachten sind insbesondere: • Audio- und DSP-Systeme
• Mikrofontechnik
• Videokonferenzsysteme
• Kamera- und Streamingtechnik
• Mediensteuerungen
• Netzwerkkomponenten
Der Auftragnehmer hat Möglichkeiten zur Weiterverwendung vorhandener Systeme darzu- stellen.
2.4.2 Ergebnis
• Integrationskonzept
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtung „Weiterbetrieb versus Neubeschaffung“
2.5 Akustische Beratung und Messleistungen
2.5.1 Tätigkeiten Sofern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich, sind akustische Untersuchungen durchzuführen. Die Leistungen können umfassen: • Nachhallzeitmessungen
• Sprachverständlichkeitsmessungen (z. B. STI)
• Pegelmessungen
• Störgeräuschanalysen
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[Seite 74]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Bewertung der Raumakustik
Die Messungen sind nach anerkannten technischen Regeln durchzuführen.
2.5.2 Ergebnis
• Akustikbericht
• Handlungsempfehlungen
• Maßnahmenvorschläge zur Optimierung
2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden
2.6.1 Tätigkeiten Bei Gebäuden mit denkmalrechtlichen Anforderungen sind zusätzlich folgende Aspekte zu berücksichtigen: • Schutzwürdigkeit der Bausubstanz
• Sichtbarkeit technischer Komponenten
• Reversibilität technischer Installationen
• Kabelwege und Befestigungsmöglichkeiten
• Anforderungen der zuständigen Denkmalschutzbehörden
Der Auftragnehmer hat technische Lösungsvorschläge zu entwickeln, die den denkmalrecht- lichen Anforderungen Rechnung tragen.
2.6.2 Ergebnis
• Dokumentierte Bewertung
• Vorschläge für denkmalverträgliche Lösungen
2.7 Erstellung von Lösungskonzepten
2.7.1 Tätigkeiten Der Auftragnehmer erstellt mindestens ein technisches Lösungskonzept. Das Konzept um- fasst:
• Zielarchitektur
• Komponentenübersicht
• Integrationskonzept
• Funktionsbeschreibung
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[Seite 75]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Kostenschätzung
Optional sind Varianten zu entwickeln: • Basislösung
• Standardlösung
• Ausbauvariante
2.7.2 Ergebnis
• Konzeptbericht
• Übersichtszeichnungen
• Kostenschätzung nach Kostengruppen
3 Anforderungen an die Leistungserbringung
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Beratung durch fachlich qualifiziertes Perso- nal erfolgt.
Alle Empfehlungen müssen
• produktneutral
• herstellerunabhängig
• wirtschaftlich
sein.
4 Ergebnisse und Dokumentation
Die Ergebnisse sind in elektronischer Form bereitzustellen.
Mindestens zu liefern:
• Bestandsaufnahme
• Bedarfsanalyse
• Integrationsbericht
• Akustikbericht (falls erforderlich)
• Lösungskonzept
• Kostenschätzung
• Handlungsempfehlungen
Dateiformate:
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[Seite 76]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• bearbeitbare Office-Formate (DOCX/XLSX)
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 2 Seite 9 von 9
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[Seite 77]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 3: Vor-Ort-Beratung Region Süd
(Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg,
Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Stadt
Lübeck)
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 3: Vor-Ort-Beratung zur Ausstattung kommunaler Sitzungs-, Be- sprechungs- und Ratssäle mit Medientechnik, Audio-, Video- und Kon- ferenzsystemen in der Region Süd (Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Stadt Lübeck)
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
62
[Seite 78]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Leistungsumfang ......................................................................................................... 3 2.1 Projektleitung ................................................................................................... 3 2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme .......................................................... 4 2.2.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 4 2.2.2 Ergebnis .......................................................................................................... 5 2.3 Bedarfsanalyse ................................................................................................ 5 2.3.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 5 2.3.2 Ergebnis .......................................................................................................... 5 2.4 Integrationsberatung ........................................................................................ 6 2.4.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 6 2.4.2 Ergebnis .......................................................................................................... 6 2.5 Akustische Beratung und Messleistungen ....................................................... 6 2.5.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 6 2.5.2 Ergebnis .......................................................................................................... 7 2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden ................................................. 7 2.6.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 7 2.6.2 Ergebnis .......................................................................................................... 7 2.7 Erstellung von Lösungskonzepten ................................................................... 7 2.7.1 Tätigkeiten ....................................................................................................... 7 2.7.2 Ergebnis .......................................................................................................... 8
3 Anforderungen an die Leistungserbringung .............................................................. 8
4 Ergebnisse und Dokumentation ................................................................................. 8
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 3 Seite 2 von 9
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[Seite 79]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von unabhängigen Beratungs- und Planungsleistungen für Kommunen, Kreise, Ämter, Zweckverbände und sonstige abrufberech- tigte öffentliche Auftraggeber des Landes Schleswig-Holstein zur Modernisierung, Erweite- rung, Integration oder Neuanschaffung von Medientechnik in Sitzungsräumen.
Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere:
• Bestandsaufnahme vorhandener technischer Infrastruktur
• Ermittlung des Beschaffungsbedarfs
• Entwicklung technischer Lösungskonzepte
• Integrationsberatung für bestehende Systeme
• Beratung zu hybriden Sitzungsformaten
• Beratung zu Akustik, Raumakustik und Sprachverständlichkeit
• Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterlagen (optional)
• Begleitung von Beschaffungsvorhaben (optional)
Die Beratung erfolgt produkt- und herstellerneutral. Bevorzugt sind Produkte zu verwenden, die über den Rahmenvertrag des ITV.SH für die Kommunen angeboten werden. Dieser wird von dem Auftraggeber bereitgestellt.
2 Leistungsumfang
2.1 Projektleitung Der Auftragnehmer besetzt für jeden Einzelauftrag die Rolle „Projektleitung“ als zentrale Schnittstelle. Sie verantwortet die Leitung des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber und steuert den Projektfortschritt, insbesondere auf Seiten des Auftragnehmers. Der Auftrag- nehmer muss sicherstellen, dass die Rolle jederzeit durch mindestens einen qualifizierten Leistenden besetzt ist, der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernimmt. Der Auftragneh- mer muss für alle in der Rolle „Projektleitung“ eingesetzten Leistenden die Erfüllung folgender Mindestanforderungen nachweisen:
- Fachqualifikation:
a) entweder abgeschlossenes Studium der Elektro-, Nachrichten-, Medien- oder Veranstaltungstechnik, des Bauwesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung
b) oder Meister-, Techniker- oder gleichwertige Qualifikation im Bereich Medien- technik, Kommunikationstechnik oder Veranstaltungstechnik
- und Akustische Fachkompetenz:
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 3 Seite 3 von 9
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[Seite 80]
Hardware für hybride Videokonferenzen
a) Erfahrung mit raumakustischen Untersuchungen
b) und mindestens eine der nachstehenden Anforderungen:
aa) Studium der Akustik oder Bauphysik
bb) Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger für Akustik
cc) vergleichbare Qualifikation
- und Kenntnisse im Bereich Denkmalschutz: Durchführung mindestens eines Referenzprojekts in einem denkmalgeschützten Ge- bäude innerhalb der letzten drei Jahre.
2.2 Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme Der Auftragnehmer führt einen Vor-Ort-Termin beim jeweiligen Auftraggeber durch.
2.2.1 Tätigkeiten Dabei sind mindestens zu erfassen:
• Raumgröße und Raumgeometrie
• Sitzordnung
• Anzahl der Teilnehmerplätze
• Nutzungsszenarien
▪ Ratssitzungen
▪ Ausschusssitzungen
▪ hybride Sitzungen
▪ Bürgerbeteiligungen
• vorhandene technische Infrastruktur
▪ Beschallungsanlagen
▪ Mikrofonanlagen
▪ Videokonferenzsysteme
▪ Displays
▪ Projektoren
▪ Mediensteuerungen
▪ Netzwerkinfrastruktur
▪ Stromversorgung
• bauliche Gegebenheiten
• Brandschutzanforderungen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 3 Seite 4 von 9
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[Seite 81]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Barrierefreiheitsanforderungen
• Belichtung und vorhandene Verdunklungsmöglichkeiten
2.2.2 Ergebnis
• Dokumentierte Ist-Aufnahme
• Fotodokumentation (soweit zulässig)
• Bestandsbericht
2.3 Bedarfsanalyse Auf Basis der Bestandsaufnahme erfolgt eine strukturierte Analyse der fachlichen und techni- schen Anforderungen.
2.3.1 Tätigkeiten Zu berücksichtigen sind insbesondere:
• Anforderungen der Kommunalpolitik
• hybride und digitale Sitzungsformate
• Livestreaming
• Aufzeichnungsmöglichkeiten
• elektronische Abstimmungssysteme
• Rednerverwaltung
• digitale Wortmeldesysteme
• Dolmetscher- und Hörunterstützungssysteme
• Anforderungen an IT-Sicherheit
• Datenschutzanforderungen
• Anforderungen an Barrierefreiheit
2.3.2 Ergebnis
• Bedarfsanalysebericht
• Anforderungskatalog – hierbei sollten insbesondere die Angebote aus dieser Rah- menvereinbarung empfohlen werden.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 3 Seite 5 von 9
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[Seite 82]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.4 Integrationsberatung
2.4.1 Tätigkeiten Soweit bereits technische Systeme vorhanden sind, hat der Auftragnehmer zu prüfen: • technische Nutzbarkeit
• Erweiterbarkeit
• Modernisierbarkeit
• Schnittstellenfähigkeit
• Interoperabilität
Zu betrachten sind insbesondere: • Audio- und DSP-Systeme
• Mikrofontechnik
• Videokonferenzsysteme
• Kamera- und Streamingtechnik
• Mediensteuerungen
• Netzwerkkomponenten
Der Auftragnehmer hat Möglichkeiten zur Weiterverwendung vorhandener Systeme darzu- stellen.
2.4.2 Ergebnis
• Integrationskonzept
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtung „Weiterbetrieb versus Neubeschaffung“
2.5 Akustische Beratung und Messleistungen
2.5.1 Tätigkeiten Sofern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich, sind akustische Untersuchungen durchzuführen. Die Leistungen können umfassen: • Nachhallzeitmessungen
• Sprachverständlichkeitsmessungen (z. B. STI)
• Pegelmessungen
• Störgeräuschanalysen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 3 Seite 6 von 9
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[Seite 83]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Bewertung der Raumakustik
Die Messungen sind nach anerkannten technischen Regeln durchzuführen.
2.5.2 Ergebnis
• Akustikbericht
• Handlungsempfehlungen
• Maßnahmenvorschläge zur Optimierung
2.6 Beratung bei denkmalgeschützten Gebäuden
2.6.1 Tätigkeiten Bei Gebäuden mit denkmalrechtlichen Anforderungen sind zusätzlich folgende Aspekte zu berücksichtigen: • Schutzwürdigkeit der Bausubstanz
• Sichtbarkeit technischer Komponenten
• Reversibilität technischer Installationen
• Kabelwege und Befestigungsmöglichkeiten
• Anforderungen der zuständigen Denkmalschutzbehörden
Der Auftragnehmer hat technische Lösungsvorschläge zu entwickeln, die den denkmalrecht- lichen Anforderungen Rechnung tragen.
2.6.2 Ergebnis
• Dokumentierte Bewertung
• Vorschläge für denkmalverträgliche Lösungen
2.7 Erstellung von Lösungskonzepten
2.7.1 Tätigkeiten Der Auftragnehmer erstellt mindestens ein technisches Lösungskonzept. Das Konzept um- fasst:
• Zielarchitektur
• Komponentenübersicht
• Integrationskonzept
• Funktionsbeschreibung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 3 Seite 7 von 9
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[Seite 84]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Kostenschätzung
Optional sind Varianten zu entwickeln: • Basislösung
• Standardlösung
• Ausbauvariante
2.7.2 Ergebnis
• Konzeptbericht
• Übersichtszeichnungen
• Kostenschätzung nach Kostengruppen
3 Anforderungen an die Leistungserbringung
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Beratung durch fachlich qualifiziertes Perso- nal erfolgt.
Alle Empfehlungen müssen:
• produktneutral
• herstellerunabhängig
• wirtschaftlich
sein.
4 Ergebnisse und Dokumentation
Die Ergebnisse sind in elektronischer Form bereitzustellen.
Mindestens zu liefern:
• Bestandsaufnahme
• Bedarfsanalyse
• Integrationsbericht
• Akustikbericht (falls erforderlich)
• Lösungskonzept
• Kostenschätzung
• Handlungsempfehlungen
Dateiformate:
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 3 Seite 8 von 9
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[Seite 85]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• bearbeitbare Office-Formate (DOCX/XLSX)
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Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 4: Fest verbaute Projektionsleinwände
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 4: Fest verbaute Projektionsleinwände
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
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Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Anforderungen an die Leinwände ............................................................................... 3 2.1 Allgemein......................................................................................................... 3 2.2 Projektionsfläche ............................................................................................. 4 2.2.1 Allgemein......................................................................................................... 4 2.2.2 Planlage .......................................................................................................... 4 2.3 Typen .............................................................................................................. 4 2.3.1 Fest installierte Leinwand statisch (nicht beweglich) ........................................ 4 2.3.2 fest installierte Motorleinwand .......................................................................... 5 2.4 Gehäuse bei Kassettenleinwänden .................................................................. 5
3 Ausführungsbedingungen .......................................................................................... 5 3.1 Allgemein......................................................................................................... 5 3.2 Bestandssituation ............................................................................................ 6 3.3 Arbeiten im laufenden Betrieb .......................................................................... 6 3.4 Nachhaltigkeit .................................................................................................. 6
4 Dokumentation ............................................................................................................. 6
5 Abnahme ...................................................................................................................... 7 5.1 Mechanische Prüfung ...................................................................................... 7 5.2 Funktionstest ................................................................................................... 7 5.3 Bildtechnische Prüfung .................................................................................... 7 5.4 Dokumentationsprüfung ................................................................................... 7
6 Service Level Agreements (SLA) ................................................................................ 7
7 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 8
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 4 Seite 2 von 8
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[Seite 88]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von fest installierten Projektionsleinwänden für Räume für kommunale Sitzungen (Besprechungs- räume, Sitzungssäle oder ähnliche) und Service.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
• Aufmaß vor Ort
• Lieferung der Leinwände einschließlich sämtlicher Befestigungsmaterialien
• Demontage und Entsorgung von Altleinwänden (im Einzelfall)
• Montage und betriebsfertige Installation
• elektrische Anbindung bei Motorsteuerung
• Funktionsprüfung
• Einweisung des Auftraggebers (bei einziehbaren Leinwänden)
• Übergabe der Dokumentation
• Entsorgung von Verpackungsmaterial
Die Installation erfolgt in der Regel in Bestandsgebäuden während des laufenden Betriebs. In Einzelfällen erfolgt die Installation im Rahmen einer Neugestaltung eines Sitzungs- oder Be- sprechungsraumes.
2 Anforderungen an die Leinwände
2.1 Allgemein Gefordert wird je Raum eine festinstallierte Projektionsleinwand mit folgenden Eigenschaf- ten:
• Wand- oder Deckenmontage
• Ggfs. manuell oder elektrisch ausfahrbar (je nach Raumeignung auch ohne Auszugs- funktion)
• Geeignet für Präsentationen und Ratssitzungen
• Geeignet für HD-, Full-HD- und UHD-Projektionen
• fabrikneu
• den geltenden europäischen Normen entsprechend
• Eignung für den dauerhaften Einsatz in öffentlichen Gebäuden
• Ermöglichung blendfreier Projektionen
• wartungsarme Ausführung
• hochwertige und professionelle Verarbeitung, das heißt robuste, verbindungsfreie Konstruktion und saubere Kanten, Nähte und Übergänge
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 4 Seite 3 von 8
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[Seite 89]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.2 Projektionsfläche
2.2.1 Allgemein
Merkmal Anforderung Leinwandtyp Mattweiß Gain-Faktor 1,0 bis 1,2 Betrachtungswinkel Mindestens 150° Reflexionsverhalten Homogen Schwerentflammbarkeit Mindestens B1 nach DIN 4102 oder gleichwertig Planlage Dauerhaft gewährleistet Format 16:9 - Abweichungen sind zulässig, sofern die übrigen Projekti- onsflächenanforderungen erfüllt werden und die Gleichwertig- keit nachgewiesen wird, d.h. insbesondere, dass die Nutzung mit aktuellen Präsentationssystemen ohne Einschränkungen möglich ist.
2.2.2 Planlage Die Leinwand muss über die gesamte Nutzungsdauer eine für Präsentationszwecke geeignete Ebenheit gewährleisten.
• Zulässig sind insbesondere
▪ Tab-tension-Systeme
▪ Gespannte Rahmenleinwände
▪ Gleichwertige technische Lösungen.
• Nicht zulässig sind erkennbare
▪ Wellenbildungen
▪ Verwerfungen
▪ dauerhafte Materialdeformationen
soweit diese die Bildqualität beeinträchtigen. Die maximale Ebenheitsabweichung je 1 m Messtrecke darf 20 mm nicht überschreiten.
2.3 Typen Der Auftragnehmer bietet folgende Leinwandtypen an:
2.3.1 Fest installierte Leinwand statisch (nicht beweglich)
• Sichtfläche nach Aufmaß, mindestens aber 450 cm (Breite) x 253 cm (Höhe)
• Potentialfreie Ansteuerung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 4 Seite 4 von 8
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[Seite 90]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.3.2 fest installierte Motorleinwand
2.3.2.1 allgemeine Anforderungen
• Motorbetrieb
• Planlage durch seitliche Spannung oder gleichwertige Technik
• 230 V Netzanschluss
• Geräuscharmer Motor
• Überhitzungsschutz
• Medienintegration/ Kompatibilität mit marktüblichen Mediensteuerungen
▪ Potentialfreie Kontakte zur Integration in Mediensteuerungen
▪ Endlageneinstellung
▪ Steuerung über Taster und Fernbedienung
2.3.2.2 Größen
• Größe S: Sichtfläche mindestens 300 cm (Breite) x 169 cm (Höhe)
• Größe M: Sichtfläche mindestens 350 cm (Breite) x 197 cm (Höhe)
• Größe L: Sichtfläche mindestens 450 cm (Breite)x 253 cm (Höhe)
2.4 Gehäuse bei Kassettenleinwänden Es gelten folgende Anforderungen:
• Pulverbeschichtetes Metallgehäuse
• Farbe Weiß oder vergleichbarer neutraler Farbton (z.B. Aluminiummetallgehäuse)
• Korrosionsbeständig
• Verdeckte Befestigung, soweit technisch möglich
3 Ausführungsbedingungen
3.1 Allgemein Der Auftragnehmer muss
• die vorhandenen baulichen Gegebenheiten berücksichtigen
• sämtliche Befestigungsmittel bereitstellen
• die Lastabtragung fachgerecht nachweisen
• Beschädigungen an Wand- oder Deckenflächen vermeiden.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 4 Seite 5 von 8
75
[Seite 91]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3.2 Bestandssituation Die Leistungen werden in Bestandsgebäuden erbracht. Vor Fertigungsbeginn muss der Auf- tragnehmer
• ein Aufmaß vor Ort durchführen
• die Befestigungsmöglichkeiten prüfen
• eventuelle Kollisionspunkte feststellen und dem Auftraggeber mitteilen bezüglich:
▪ Beleuchtung
▪ Beschallungsanlagen
▪ Lüftungsanlagen
▪ Kameratechnik
▪ Medienmöbel.
3.3 Arbeiten im laufenden Betrieb Die Arbeiten erfolgen überwiegend während des laufenden Verwaltungsbetriebs. Der Auftrag- nehmer muss
• Staub- und Lärmbelastungen auf ein Minimum reduzieren
• Verkehrswege freihalten
• Sicherheitsvorschriften einhalten
• Arbeitsbereiche täglich besenrein hinterlassen.
3.4 Nachhaltigkeit Der Auftragnehmer muss nachweisen:
• Einhaltung der REACH-Verordnung
• Einhaltung der RoHS-Richtlinie
• Verwendung schadstoffarmer Materialien.
Verpackungsmaterialien sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Sie sind zurückzu- nehmen und fachgerecht zu entsorgen. Für den Nachweis reichen Eigenerklärungen aus.
4 Dokumentation
Folgende Unterlagen sind spätestens bei Abnahme zu übergeben:
• Bedienungsanleitung
• Technische Datenblätter
• Montageunterlagen
• Wartungshinweise
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 4 Seite 6 von 8
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[Seite 92]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• CE-Konformitätserklärung
• Garantienachweise
• Nachweis der Schwerentflammbarkeit
Sämtlich Dokumentationen sind in deutscher Sprache in digitaler Form (PDF) zu liefern.
5 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach erfolgreichem Nachweis folgender Kriterien:
5.1 Mechanische Prüfung
• Sichere Befestigung
• Korrekte Ausrichtung
• Vollständige Montage
5.2 Funktionstest
• Vollständiges Ein- und Ausfahren
• Störungsfreier Motorlauf
• Korrekte Endlagen
5.3 Bildtechnische Prüfung
• Gleichmäßige Projektionsfläche
• Keine sichtbaren Beschädigungen
• Ausreichende Planlage
5.4 Dokumentationsprüfung
• Vollständigkeit der Unterlagen
• Übergabe aller Nachweise
6 Service Level Agreements (SLA)
Es gelten folgende Bedingungen:
• Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mindestens 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: maximal 3 Werktage
• Vor-Ort-Termin ab Bestellung: maximal 10 Werktage
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 4 Seite 7 von 8
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Hardware für hybride Videokonferenzen
7 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 4 Seite 8 von 8
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Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 5: Mobile Projektionsleinwände
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 5: Mobile Projektionsleinwände
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
79
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Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Anforderungen an die Leinwände ............................................................................... 3 2.1 Allgemein......................................................................................................... 3 2.2 Größen ............................................................................................................ 3 2.3 Projektionsfläche ............................................................................................. 4 2.3.1 Allgemein......................................................................................................... 4 2.3.2 Planlage .......................................................................................................... 4 2.4 Auf- und Abbau................................................................................................ 4 2.5 Gewicht ........................................................................................................... 5 2.6 Tragetasche .................................................................................................... 5 2.7 Nachhaltigkeit .................................................................................................. 5
3 Dokumentation ............................................................................................................. 5
4 Abnahme ...................................................................................................................... 6 4.1 Sichtprüfung .................................................................................................... 6 4.2 Funktionsprüfung ............................................................................................. 6
5 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 6
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 5 Seite 2 von 6
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[Seite 96]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Projektleinwänden einschließlich Transporttaschen für den flexiblen Einsatz in kommunalen Sitzungs-, Besprechungs- und Ver- anstaltungsräumen.
Die Leinwände werden für wechselnde Einsatzorte innerhalb kommunaler Liegenschaften ver- wendet und müssen von einer Person transportiert, aufgebaut und betrieben werden können.
Die Lieferung umfasst:
• Mobile Projektionsleinwand
• Stand- bzw. Tragesystem
• Transport- und Schutztasche
• Bedienungsanleitung
• Garantienachweise
• Lieferung an den Erfüllungsort
2 Anforderungen an die Leinwände
2.1 Allgemein Die angebotenen Leinwände müssen
• fabrikneu sein
• für den mobilen Einsatz geeignet sein
• mehrfach auf- und abgebaut werden können
• für Präsentationen in öffentlichen Einrichtungen geeignet sein
• transportfähig durch eine Person sein
• eine robuste Ausführung für häufige Nutzung aufweisen.
2.2 Größen Der Auftragnehmer bietet folgende Leinwände an:
• Größe S: Sichtfläche mindestens 180 cm (Breite) x 101 cm (Höhe)
• Größe M: Sichtfläche mindestens 220 cm (Breite) x 124 cm (Höhe)
• Größe L: Sichtfläche mindestens 240 cm (Breite) x 141 cm (Höhe)
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 5 Seite 3 von 6
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[Seite 97]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.3 Projektionsfläche
2.3.1 Allgemein
Merkmal Anforderung Leinwandtyp Mattweiß Gain-Faktor 1,0 bis 1,2 Betrachtungswinkel Mindestens 150° Reflexionsverhalten Homogen Schwer entflammbar Mindestens B1 nach DIN 4102 oder gleichwertig Reinigung Feucht abwischbar Planlage Dauerhaft gewährleistet Format 16:9 - Abweichungen sind zulässig, sofern die übrigen Projektions- flächenanforderungen erfüllt werden und die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird, d.h. insbesondere, dass die Nutzung mit aktu- ellen Präsentationssystemen ohne Einschränkungen möglich ist.
2.3.2 Planlage Die Leinwand muss über die gesamte Nutzungsdauer eine für Präsentationszwecke geeignete Ebenheit gewährleisten.
• Zulässig sind insbesondere
▪ Tab-tension-Systeme
▪ Gespannte Rahmenleinwände
▪ Gleichwertige technische Lösungen.
• Nicht zulässig sind erkennbare
▪ Wellenbildungen
▪ Verwerfungen
▪ dauerhafte Materialdeformationen
soweit diese die Bildqualität beeinträchtigen. Die maximale Ebenheitsabweichung je 1 m Messtrecke darf 20 mm nicht überschreiten.
2.4 Auf- und Abbau Die Leinwand muss:
• werkzeuglos aufbaubar sein
• durch eine Person bedient werden können
• innerhalb von maximal zehn Minuten einsatzbereit sein.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 5 Seite 4 von 6
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Hardware für hybride Videokonferenzen
2.5 Gewicht Das Gesamtgewicht je Leinwand einschließlich aller zum Betrieb erforderlichen Komponenten darf 15 kg nicht überschreiten. In die Gewichtsberechnung einzubeziehen sind:
• Leinwand
• Stativ bzw. Trägersystem
• Tragetasche
Nicht einzubeziehen sind die Verpackungsmaterialien. Der Bieter hat das Gesamtgewicht an- zugeben.
2.6 Tragetasche Für jede Leinwand ist eine Transporttasche mitzuliefern.
Es gelten folgende Anforderungen:
• gepolsterte Ausführung
• Tragegriffe vorhanden
• Reißverschluss
• Schutz gegen Beschädigungen während des Transports
• Wiederverwendbar
• Die Tasche muss die vollständige Leinwandanlage aufnehmen können.
2.7 Nachhaltigkeit Der Auftragnehmer muss nachweisen:
• Einhaltung der REACH-Verordnung
• Einhaltung der RoHS-Richtlinie
• Verwendung schadstoffarmer Materialien.
Verpackungsmaterialien sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Sie sind zurückzu- nehmen und fachgerecht zu entsorgen. Für den Nachweis reichen Eigenerklärungen aus.
3 Dokumentation
Mit Lieferung sind einzureichen:
• Produktdatenblatt
• Herstellerangaben
• Maßzeichnungen
• Gewichtsangaben
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 5 Seite 5 von 6
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Hardware für hybride Videokonferenzen
• Nachweis der Schwerentflammbarkeit
• Garantiebestimmungen
Sämtliche Dokumentationen sind in deutscher Sprache in digitaler Form (PDF) zu liefern.
4 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach erfolgreichem Nachweis folgender Kriterien:
4.1 Sichtprüfung
• Unbeschädigte Leinwandfläche
• Vollständige Lieferung
• Tragetasche vorhanden
4.2 Funktionsprüfung
• Sicherer Stand
• Vollständiger Auf- und Abbau
• Ordnungsgemäße Spannung der Projektionsfläche
5 Gewährleistung, Garantie
Der Auftragnehmer muss einen Gewährleistungszeitraum von 24 Monaten und einen Garan- tiezeitraum von 36 Monaten anbieten.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 5 Seite 6 von 6
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Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 6: Ultra-mobile Mediensysteme
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 6: Ultra-mobile Mediensysteme
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
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[Seite 101]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Leistungsumfang ......................................................................................................... 3
3 Anforderungen ............................................................................................................. 3 3.1 Allgemein......................................................................................................... 3 3.2 Mobilitätsanforderungen .................................................................................. 4 3.2.1 Rollwagen ........................................................................................................ 4 3.2.2 Transportfähigkeit ............................................................................................ 4 3.3 Komponenten .................................................................................................. 4 3.3.1 Projektionssystem ........................................................................................... 4 3.3.2 Webcam .......................................................................................................... 5 3.3.3 Audiosystem: integriertes Soundsystem .......................................................... 5 3.3.4 Mikrofontechnik ............................................................................................... 6 3.3.5 19-Zoll-Rack .................................................................................................... 6 3.3.6 Bedienpult ....................................................................................................... 6 3.3.7 Stromversorgung ............................................................................................. 7 3.3.8 Schnittstellen ................................................................................................... 7
4 Dokumentation ............................................................................................................. 7
5 Abnahme ...................................................................................................................... 8 5.1 Mobilität ........................................................................................................... 8 5.2 Projektion ........................................................................................................ 8 5.3 Audio ............................................................................................................... 8 5.4 Videokonferenz................................................................................................ 8
6 Service .......................................................................................................................... 8 6.1 Service-Level-Agreements (SLA) .................................................................... 8 6.2 Ersatzteile ........................................................................................................ 9
7 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 9
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 6 Seite 2 von 9
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[Seite 102]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung eines vollständig integrierten, ultra-mobilen Medi- enwagens zur Durchführung von:
• Ratssitzungen
• Ausschusssitzungen
• Hybriden Gremiensitzungen
• Hybriden Bürgerversammlungen
Die Bedienung erfolgt durch wechselnde Nutzende ohne besondere medientechnische Kennt- nisse.
Die Lösung muss als kompakte All-in-one-Einheit ausgeführt sein und sämtliche Komponenten zur Bild-, Ton- und Sprachübertragung beinhalten.
2 Leistungsumfang
Die Leistung umfasst mindestens:
• Lieferung:
▪ Medienwagen auf vier Rollen
▪ Nahdistanz-Projektor (Beamer)
▪ Audiotechnik
▪ Mikrofontechnik
▪ Webcam
▪ Bedienpult
▪ 19“-Rackintegration
▪ Stromversorgung
▪ Erforderliche Verbindungskabel (Basisausstattung, z.B. Stromversorgung)
• Inbetriebnahme
• Dokumentation
• Einweisung vor Ort
• Service
3 Anforderungen
3.1 Allgemein Das System muss:
• Fabrikneu sein
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 6 Seite 3 von 9
87
[Seite 103]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Sofort einsatzbereit geliefert werden
• Vollständig vormontiert sein
• Durch eine Person bewegbar sein
• Für häufige Standortwechsel geeignet sein
• Für kommunale Nutzung ausgelegt sein
Das Gesamtsystem muss nach Anschluss an die Stromversorgung innerhalb von maximal 10 Minuten vollständig betriebsbereit sein.
3.2 Mobilitätsanforderungen
3.2.1 Rollwagen Der Medienwagen muss verfügen über:
• Mind. vier leichtgängige Rollen
• Mindestens eine Feststellbremse
• Robuste Metallkonstruktion
• Stoßfeste Oberflächen
• Integrierter Kabelschutz
3.2.2 Transportfähigkeit Mindestanforderungen:
• Das System muss ohne Demontage der wesentlichen Komponenten transportfähig sein.
• Transport durch eine Person möglich
• Verladung ohne Spezialwerkzeug möglich
• System muss in einem handelsüblichen Transportfahrzeug der Fahrzeugklasse Volkswagen Caddy oder gleichwertig transportiert werden können.
3.3 Komponenten
3.3.1 Projektionssystem
3.3.1.1 Nahdistanzprojektor (Beamer) Mindestanforderungen:
Merkmal Anforderung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 6 Seite 4 von 9
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[Seite 104]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Technologie Laser oder gleichwertig Lichtleistung 4.000 ANSI-Lumen Auflösung Full-HD Lebensdauer Lichtquelle 20.000 Stunden Seitenverhältnis 16:9 Nahdistanzprojektion Erforderlich HDMI-Eingang Min. 2 Automatische Bildanpassung Vorhanden
3.3.1.2 Projektionsentfernung Die Lösung muss bei kurzen Projektionsabständen für kleine Ausschussräume geeignet sein.
3.3.1.3 Präsentationstechnologie Das System muss eine kabellose Präsentation ermöglichen.
Mindestens eine der folgenden Technologien:
• Miracast
• AirPlay
• Chromecast
• Vergleichbare Standardtechnologie
Es dürfen keine herstellerspezifischen Dongles zwingend erforderlich sein.
3.3.2 Webcam Mindestanforderungen:
Merkmal Anforderung Auflösung Min. 1080p Anschluss USB Nutzung Videokonferenz Aufstellung Separat vom Medienwagen möglich Kabellänge Min. 5 m oder gleichwertige Lösung
Die Webcam muss auf einem Tisch oder Stativ betrieben werden können.
3.3.3 Audiosystem: integriertes Soundsystem Mindestanforderungen:
Merkmal Anforderung System 2.1 Verstärker Integriert Lautsprecher Integriert
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 6 Seite 5 von 9
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[Seite 105]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Sprachverständlichkeit Für Sitzungsräume mit mindestens 40 Per- soenen geeignet Audioanschlüsse Mikrofoneingang, Audio-Line-in, Audio-Line- out
Wünschenswert:
• DSP-Signalverarbeitung
• Rückkopplungsunterdrückung
• Sprachoptimierung
3.3.4 Mikrofontechnik Mindestanforderungen:
• ein drahtloses Mikrofon (ggfs. auch verbaut)
• Reichweite 10 Meter
• Integrierter Empfänger
• Ladetechnik oder Akkubetrieb
3.3.5 19-Zoll-Rack Der Wagen muss ein integriertes 19“-Rack besitzen.
Anforderungen:
Merkmal Anforderung Standard 19 Zoll Freie Höheneinheiten Mindestens eine Rack-Schubladen Mindestens eine Kabelführung integriert
3.3.6 Bedienpult Der Medienwagen muss über ein integriertes Bedienfeld verfügen. Mindestens folgende Bedi- enmöglichkeiten müssen vorhanden sein:
• Power
• Quellenwahl
• Lautstärke
• Mute
• Freeze
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 6 Seite 6 von 9
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[Seite 106]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Wünschenswert:
• Fernsteuerung mit den genannten Funktionen
3.3.7 Stromversorgung Mindestanforderungen:
• Betrieb an 230 V AC
• Schutzkontaktstecker
• Integrierte Stromverteilung
• Zentrale Ein-/Ausschaltung
Wünschenswert:
• Integrierte USV
• Kabelaufwicklung
3.3.8 Schnittstellen Mindestanforderungen:
• 2 x HDMI-Eingang
• 1 x HDMI-Ausgang
• 2 x USB
• 1 x Netzwerkanschluss RJ45
4 Dokumentation
Bei Lieferung sind einzureichen:
• Bedienungsanleitung
• Anschlussplan
• Rack-Belegungsplan
• Technische Datenblätter
• CE-Konformitätserklärungen
Sämtliche Dokumentationen sind in deutscher Sprache in digitaler Form (PDF) zu liefern.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 6 Seite 7 von 9
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[Seite 107]
Hardware für hybride Videokonferenzen
5 Abnahme
• erfolgte Einweisung
• bestandener Funktionstest gem. Ziffern 5.1 bis 5.4
5.1 Mobilität Nachweis:
• Transportabel durch eine Person
• Rangierbarkeit
• Sichere Feststellbarkeit
5.2 Projektion Nachweis:
• Lichtleistung
• Bildqualität
• Quellenumschaltung
• Freeze-Funktion
5.3 Audio Nachweis:
• Sprachverständlichkeit
• Funktion Mikrofon
• Funktion Lautsprecher
5.4 Videokonferenz Nachweis:
• Webcam-Bild
• USB-Anbindung
• Einsatz in Standard-Videokonferenzsystemen
6 Service
6.1 Service-Level-Agreements (SLA) • Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mindestens 09:00-14:00 Uhr
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 6 Seite 8 von 9
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[Seite 108]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: maximal 2 Werktage
• Vor-Ort-Termin nach Bestellung: maximal 10 Werktage
• Ersatzteillieferfrist: maximal 15 Kalendertage
6.2 Ersatzteile Ersatzteile müssen mindestens 60 Monate verfügbar sein.
7 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 6 Seite 9 von 9
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[Seite 109]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 7: Fest installierte Deckenprojektoren (Beamer)
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 7: Fest installierte Deckenprojektoren
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
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[Seite 110]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 4
2 Technische Anforderungen ......................................................................................... 4 2.1 Allgemeine Anforderungen .............................................................................. 4 2.2 Projektionstechnik ........................................................................................... 4 2.2.1 Lichtquelle ....................................................................................................... 4 2.2.2 Helligkeit .......................................................................................................... 4 2.2.3 Auflösung ........................................................................................................ 5 2.2.4 Bildformat ........................................................................................................ 5 2.2.5 Kontrast ........................................................................................................... 5 2.2.6 Farbdarstellung................................................................................................ 5 2.3 Objektiv und Bildanpassung ............................................................................ 5 2.3.1 Lens Shift ........................................................................................................ 5 2.3.2 Zoom ............................................................................................................... 5 2.3.3 Keystone-Korrektur .......................................................................................... 5 2.3.4 Fokus .............................................................................................................. 6 2.4 Projektionsfläche ............................................................................................. 6 2.5 Anschlüsse ...................................................................................................... 6 2.6 Netzwerkintegration ......................................................................................... 6 2.7 Steuerung ........................................................................................................ 6 2.8 Deckenhalterung ............................................................................................. 7 2.8.1 Allgemeine Anforderungen .............................................................................. 7 2.8.2 technische Anforderungen: .............................................................................. 7 2.9 Signalübertragung und Verkabelung ................................................................ 7 2.9.1 Anforderungen ................................................................................................. 7 2.9.2 Signalübertragung ........................................................................................... 7
3 Montageleistungen ...................................................................................................... 8
4 Inbetriebnahme ............................................................................................................ 8
5 Schulung ...................................................................................................................... 8
6 Dokumentation ............................................................................................................. 8
7 Abnahme ...................................................................................................................... 9
8 Service .......................................................................................................................... 9 8.1 Service Level Agreements (SLA) ..................................................................... 9 8.2 Ersatzgeräte .................................................................................................... 9
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 7 Seite 2 von 10
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[Seite 111]
Hardware für hybride Videokonferenzen
8.3 Wartung (optional) ..........................................................................................10
9 Gewährleistung, Garantie, ..........................................................................................10
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 7 Seite 3 von 10
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[Seite 112]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind sämtliche Leistungen zur betriebsbereiten Übergabe eines fest installierten Projektionssystems bestehend aus Deckenprojektor(en), Deckenhalterung(en), Signalübertragung, Steuerungstechnik, Verkabelung sowie sämtlichem für den Betrieb erfor- derlichen Zubehör einschließlich Planung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Einweisung und Dokumentation sowie Service. Das System dient der Darstellung von Präsentationen, Sit- zungsunterlagen, Videokonferenzen, Livestreams und sonstigen medialen Inhalten in Rats-, Ausschuss-, Besprechungs- und Konferenzräumen.
2 Technische Anforderungen
2.1 Allgemeine Anforderungen
• Feste Deckeninstallation
• Professionelle Ausführung für den Dauerbetrieb
• Geeignet für kommunale Sitzungs- und Konferenzräume
• Hohe Bildqualität bei Tageslichtbedingungen
• Wartungsarme Ausführung
• Energieeffizienter Betrieb
• Zukunftssichere Anschluss- und Signaltechnik
2.2 Projektionstechnik
2.2.1 Lichtquelle
• Laserlichtquelle
• Lebensdauer mindestens 20.000 Betriebsstunden im Normalbetrieb
• Wartungsarmer Betrieb ohne regelmäßigen Lampenwechsel
2.2.2 Helligkeit Mindestanforderung:
• 6.000 ANSI-Lumen
Wünschenswert:
• höhere ANSI-Lumenzahl
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 7 Seite 4 von 10
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[Seite 113]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.2.3 Auflösung Mindestanforderung:
• Native Auflösung mindestens WUXGA (1.920 x 1.200 Pixel)
Wünschenswert:
• 4K-Unterstützung
• 4K-Enhancement oder native 4K-Auflösung
2.2.4 Bildformat
• 16:9
• Unterstützung weiterer Standardformate
2.2.5 Kontrast
• Mindestens 2.500.000:1 dynamischer Kontrast
• Optimierte Darstellung von Texten und Tabellen
2.2.6 Farbdarstellung
• Hohe Farbtreue
• Geeignet für Präsentationen, Grafiken und Videoinhalte
2.3 Objektiv und Bildanpassung
2.3.1 Lens Shift
• Horizontaler und vertikaler Lens Shift
• Elektrisch oder manuell einstellbar
2.3.2 Zoom
• Optischer Zoom mindestens 1,6-fach
2.3.3 Keystone-Korrektur
• Horizontale und vertikale Trapezkorrektur
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 7 Seite 5 von 10
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[Seite 114]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.3.4 Fokus
• Feinjustierung des Fokus nach Montage möglich
2.4 Projektionsfläche Das System muss kompatibel sein mit:
• Vorhandenen Projektionsflächen
• Fest installierten Leinwänden
• Motorisierten Leinwänden
• Projektionsflächen mit mindestens 120 Zoll Bilddiagonale
Die Dimensionierung erfolgt durch den Auftragnehmer auf Basis der Raumgröße.
2.5 Anschlüsse Mindestens:
• 2x HDMI
• 1 HDBaseT oder gleichwertige Langstreckenübertragung
• USB-Anschluss
• Netzwerkanschluss (RJ45)
Wünschenswert:
• Fernwartungsmöglichkeit über Netzwerk
• Unterstützung aktueller HDCP-Standards
2.6 Netzwerkintegration
• Einbindung in vorhandene Netzwerkinfrastrukturen
• Fernüberwachung
• Statusmeldungen
• Fehlerdiagnose
• E-Mail-Benachrichtigungen bei Störungen (optional)
2.7 Steuerung Das System muss steuerbar sein über:
• Fernbedienung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 7 Seite 6 von 10
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[Seite 115]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Netzwerk
• Mediensteuerungssysteme
Kompatibilität zu marktüblichen Steuerungssystemen erforderlich
2.8 Deckenhalterung
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
• Feste Deckenmontage
• Für das Projektorgewicht ausgelegte Konstruktion
• Einstellmöglichkeiten für exakte Ausrichtung
2.8.2 technische Anforderungen:
• Höhenjustierbar
• Neigungs- und Schwenkverstellung
• Diebstahlsicherung
• Verdeckte Kabelführung soweit technisch möglich
2.9 Signalübertragung und Verkabelung Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Lieferung und Installation aller erforderlichen Komponenten.
2.9.1 Anforderungen
• Fest installierte Verkabelung
• Professionelle AV-Verkabelung
• Halogenfreie Leitungen innerhalb von Gebäuden
• Beschriftung aller Leitungen
• Dokumentation sämtlicher Anschlüsse
2.9.2 Signalübertragung Für längere Strecke:
• HDBaseT oder gleichwertige Übertragungstechnik
• Unterstützung von Bild-, Ton- und Steuersignalen
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[Seite 116]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3 Montageleistungen
Der Auftragnehmer übernimmt:
• Vor-Ort-Aufmaß
• Planung der Installation
• Lieferung aller Komponenten
• Deckenmontage
• Verkabelung
• Anschlussarbeiten
• Integration in vorhandene Medientechnik
• Funktionsprüfung
Eventuell notwendige Durchbrüche, Kabelwege, Kabelkanäle und Elektroarbeiten sind von diesem Rahmenvertrag nicht umfasst.
4 Inbetriebnahme
Folgende Leistungen sind enthalten:
• Projektorausrichtung
• Fokus- und Bildoptimierung
• Farb- und Helligkeitsanpassung
• Einrichtung der Signalwege
• Funktionstest aller Schnittstellen
• Probebetrieb
5 Schulung
Einweisung der Mitarbeitenden in:
• Bedienung des Systems
• Quellenumschaltung
• Fehlerbehebung im Anwenderbereich
• Kontaktwege für Supportleistungen
6 Dokumentation
Mit Lieferung zu übergeben:
• Geräteübersicht
• Verkabelungsplan
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 7 Seite 8 von 10
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[Seite 117]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Anschlussplan
• Netzwerkübersicht
• Konfigurationsdokumentation
• Bedienungsanleitungen
• Wartungshinweise
• Technische Datenblätter
• CE-Konformitätserklärungen
Sämtlich Dokumentationen sind in deutscher Sprache in digitaler Form (PDF) zu liefern.
7 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• Vollständiger Installation
• Erfolgreicher Inbetriebnahme
• Erfolgreichem Funktionstest
• Übergabe der Dokumentation
• Durchführung der Einweisung
8 Service
8.1 Service Level Agreements (SLA) • Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mind. 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: maximal 24 Stunden
• Vor-Ort-Service nach Bestellung: maximal 2 Werktage
• Lieferfrist für Ersatzgeräte in Garantiefällen: 5 Werktage
8.2 Firmwareupdates Der Auftragnehmer muss Firmwareupdates zum Download bereitstellen. Sie müssen herstel- lerseitig für eine Dauer von 60 Monaten verfügbar sein. Die Installation übernimmt der Auftrag- geber selbst, sofern er nicht beim Auftragnehmer die optionale Wartung gem. Ziffer 8.4 beauf- tragt hat.
8.3 Ersatzgeräte Ersatzgeräte müssen 60 Monate lang verfügbar sein.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 7 Seite 9 von 10
102
[Seite 118]
Hardware für hybride Videokonferenzen
8.4 Wartung (optional)
• Jährliche Funktionsprüfung
• Reinigung der Geräte
• Überprüfung der Halterungen
• Firmware-Updates
• Dokumentation der Wartungsarbeiten
9 Gewährleistung, Garantie,
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 7 Seite 10 von 10
103
[Seite 119]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 8: Mobile Projektoren (Beamer)
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 8: Mobile Projektoren
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
104
[Seite 120]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Lieferumfang ................................................................................................................ 3
3 Technische Anforderungen ......................................................................................... 3 3.1 Allgemeine Anforderungen .............................................................................. 3 3.2 Projektionstechnik ........................................................................................... 3 3.2.1 Lichtquelle ....................................................................................................... 3 3.2.2 Helligkeit .......................................................................................................... 4 3.2.3 Auflösung ........................................................................................................ 4 3.2.4 Bildformat ........................................................................................................ 4 3.2.5 Kontrast ........................................................................................................... 4 3.2.6 Farbdarstellung................................................................................................ 4 3.3 Objektiv und Bildanpassung ............................................................................ 5 3.3.1 Zoom ............................................................................................................... 5 3.3.2 Fokus .............................................................................................................. 5 3.3.3 Keystone-Korrektur .......................................................................................... 5 3.3.4 Bildanpassung ................................................................................................. 5 3.4 Mobilität ........................................................................................................... 5 3.4.1 Abmessungen und Gewicht ............................................................................. 5 3.4.2 Transport ......................................................................................................... 5 3.5 Anschlüsse ...................................................................................................... 6 3.6 Kompatibilität: .................................................................................................. 6 3.7 Sicherheit ........................................................................................................ 6
4 Dokumentation ............................................................................................................. 6
5 Abnahme ...................................................................................................................... 7
6 Service .......................................................................................................................... 7 6.1 Service Level Agreements (SLA) ..................................................................... 7 6.2 Ersatzgeräte .................................................................................................... 7
7 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 7
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 8 Seite 2 von 7
105
[Seite 121]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe mobiler Projektionssysteme (Beamer) einschließlich Transportzubehör, Anschlusskabeln und aller für den Betrieb erforderlichen Komponenten sowie Service. Die Geräte dienen der flexiblen Nut- zung in Rats-, Ausschuss-, Besprechungs-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen zur Dar- stellung von Präsentationen, Sitzungsunterlagen, Videokonferenzen und multimedialen Inhal- ten. Die Projektoren müssen ohne feste Installation an unterschiedlichen Standorten innerhalb der Verwaltung einsetzbar sein.
2 Lieferumfang
Der Lieferumfang umfasst mindestens:
• Projektor
• Fernbedienung
• Netzkabel
• HDMI-Kabel
• Bedienungsanleitung
• Zubehör für den mobilen Einsatz
3 Technische Anforderungen
3.1 Allgemeine Anforderungen
• Mobile Projektoren für den flexiblen Einsatz
• Professionelle Ausführung für den regelmäßigen Einsatz
• Geeignet für Präsentationen, Sitzungen und Schulungen
• Einfache Bedienung
• Schneller Auf- und Abbau
• Wartungsarme Bauweise
• Energieeffizienter Betrieb
3.2 Projektionstechnik
3.2.1 Lichtquelle Mindestanforderungen:
• langlebige LED-Lichtquelle
• Lebensdauer mindestens 20.000 Betriebsstunden im Normalbetrieb
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 8 Seite 3 von 7
106
[Seite 122]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Wünschenswert:
• Laserlichtquelle
3.2.2 Helligkeit Mindestanforderung:
• 4.500 ANSI-Lumen
Wünschenswert:
• höhere ANSI-Lumenzahl
3.2.3 Auflösung Mindestanforderung:
• Full-HD (1.920 x 1.080 Pixel)
Wünschenswert:
• Native Auflösung mindestens WUXGA (1.920 x 1.200 Pixel)
• 4K-Unterstützung
• 4K-Enhancement oder native 4K-Auflösung
3.2.4 Bildformat
• 16:9
• Unterstützung weiterer Standardformate
3.2.5 Kontrast
• Mindestens 1.500.000:1 dynamischer Kontrast
3.2.6 Farbdarstellung
• Hohe Schärfe für Tabellen, Dokumente und Präsentationen
• Gute Lesbarkeit kleinerer Schriftgrößen
• Farbtreue Darstellung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 8 Seite 4 von 7
107
[Seite 123]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3.3 Objektiv und Bildanpassung
3.3.1 Zoom
• Optischer Zoom mindestens 1,2-fach
3.3.2 Fokus
• Manuell oder elektrisch einstellbar
3.3.3 Keystone-Korrektur
• Horizontale und vertikale Trapezkorrektur
3.3.4 Bildanpassung Wünschenswert:
• Automatische Bildausrichtung
• Automatische Bildschirmerkennung
3.4 Mobilität
3.4.1 Abmessungen und Gewicht Mindestanforderungen:
• Transportfähige Bauweise
• Gewicht maximal 8 kg
Wünschenswert:
• Gewicht maximal 6 kg
3.4.2 Transport Im Lieferumgang enthalten:
• Gepolsterte Transporttasche oder Transportkoffer
• Objektivschutz
• Netzkabel
• Anschlusskabel
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 8 Seite 5 von 7
108
[Seite 124]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3.5 Anschlüsse Mindestens:
• 2 x HDMI
• USB-Anschluss
• Netzwerkanschluss (RJ45) oder WLAN
• Audioausgang
• Drahtlose Übertragung
▪ WLAN-fähig
▪ Drahtlose Präsentationsfunktion
▪ Bildschirmübertragung von Notebooks und mobilen Endgeräten
3.6 Kompatibilität:
• Microsoft Windows
• Apple macOS
• Android
• iOS
• Geeignet für die Nutzung mit
▪ Microsoft Teams
▪ Zoom
▪ Cisco Webex
▪ Google meet
3.7 Sicherheit
• Automatische Abschaltung bei Überhitzung
4 Dokumentation
Mit Lieferung zu übergeben:
• Geräteübersicht
• Bedienungsanleitungen
• Wartungshinweise
• Garantieunterlagen
• Ansprechpartner für Supportleistungen
• Technische Datenblätter
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 8 Seite 6 von 7
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[Seite 125]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• CE-Konformitätserklärungen
Sämtlich Dokumentationen sind in deutscher Sprache in digitaler Form (PDF) zu liefern.
5 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• Vollständiger Lieferung
• Erfolgreichem Funktionstest
• Übergabe der Dokumentation
6 Service
6.1 Service Level Agreements (SLA) • Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mind. 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: max. 24 Stunden
• Vor-Ort-Service für Ersatzgeräte bei Garantiefällen: max. 5 Werktage
6.2 Ersatzgeräte Ersatzgeräte müssen mindestens für 60 Monate verfügbar sein.
7 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 8 Seite 7 von 7
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[Seite 126]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 9: Smartboards
(Interaktive All-in-one Collaboration Boards)
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 9: Smartboards (Interaktive All-in-one Collaboration Boards)
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
111
[Seite 127]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Leistungsumfang ......................................................................................................... 3
3 Technische Anforderungen ......................................................................................... 3 3.1 Display ............................................................................................................ 3 3.2 Displaywagen/Fahrständer .............................................................................. 3 3.3 Touch-Technologie .......................................................................................... 4 3.4 Integriertes Betriebssystem ............................................................................. 4 3.4.1 allgemein ......................................................................................................... 4 3.4.2 Leistung ........................................................................................................... 5 3.4.3 Verwaltung ...................................................................................................... 5 3.5 integrierte Videokonferenztechnik .................................................................... 5 3.5.1 Kamera ............................................................................................................ 5 3.5.2 Mikrofone......................................................................................................... 5 3.5.3 Lautsprecher ................................................................................................... 5 3.5.4 Audiofunktionen ............................................................................................... 6 3.6 Whiteboard- und Kollaborationsfunktionen ...................................................... 6 3.6.1 allgemein ......................................................................................................... 6 3.6.2 Zusammenarbeit .............................................................................................. 6 3.7 Drahtlose Präsentation .................................................................................... 6 3.8 Anschlüsse ...................................................................................................... 7 3.9 Videokonferenzplattformen .............................................................................. 7 3.10 Datenschutz und Sicherheit ............................................................................. 7
4 Schulung ...................................................................................................................... 7
5 Dokumentation ............................................................................................................. 8
6 Abnahme ...................................................................................................................... 8
7 Service und Wartung ................................................................................................... 8 7.1 Service Level Agreements (SLA) ..................................................................... 8 7.2 Firmwareupdates ............................................................................................. 8 7.3 Wartung (optional) ........................................................................................... 8
8 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 9
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 9 Seite 2 von 9
112
[Seite 128]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsbereite Über- gabe interaktiver All-in-One Collaboration Boards mit integriertem Touchdisplay, Whiteboard- Funktion, Videokonferenztechnik, Lautsprechersystem, Mikrofonarray und Bildschirmfreigabe sowie Service. Die Systeme dienen der Durchführung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonfe- renzen sowie der gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten, Präsentationen und Sitzungs- unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt Lieferung, Montage, Konfiguration, Inbetrieb- nahme, Dokumentation, Schulung und Support.
2 Leistungsumfang
• Lieferung sämtlicher Komponenten einschließlich Wandhalterung
• Wandmontage oder Montage auf mobilem Rollständer
• Verkabelung
• Funktionsprüfung
• Inbetriebnahme
3 Technische Anforderungen
3.1 Display Mindestanforderungen:
• Bildschirmgröße mindestens 75 Zoll
Wünschenswert:
• 86 Zoll
• Native 4K-UHD-Auflösung
• 3.840 × 2.160 Pixel oder höher
• Anti-Glare-Oberfläche
• Gehärtetes Sicherheitsglas
• Helligkeit 400 cd/m² oder höher
• Betrachtungswinkel 178° oder höher
3.2 Displaywagen/Fahrständer
• Mobiler Fahrständer für das angebotene Display geeignet
• Kompatibel mit der vorgesehenen Displaygröße und dem Displaygewicht
• Vier leichtgängige Rollen, davon mindestens eine mit Feststellbremse
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 9 Seite 3 von 9
113
[Seite 129]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Höhenverstellung mittels hydraulischen oder pneumatischen Systems (Gasdruckfe- der)
• Werkzeuglose oder einfach bedienbare Höhenanpassung durch eine Person
• Verstellbereich von mindestens 60 cm
• Kippsichere Ausführung für den mobilen Einsatz
• Integriertes Kabelmanagement, wenn möglich
• Farbe: schwarz oder anthrazit
• CE-konforme Ausführung
3.3 Touch-Technologie Mindestanforderungen:
• Multi-Touch-Technologie
• Mindestens 20 gleichzeitige Touchpunkte
Wünschenswert:
• 40 Touchpunkte
• Gleichzeitige Bedienbarkeit durch mehrere Personen
• Passive oder aktive Eingabestifte
• Reaktionszeit maximal 10 ms
• Natürliches Schreibgefühl
3.4 Integriertes Betriebssystem
3.4.1 allgemein Entweder (bevorzugt):
• Eigenständige Nutzung ohne externen PC möglich
• Windows 11 Pro oder gleichwertiges Betriebssystem
Alternativ wird toleriert:
• Android-System mit OPS-Erweiterungsmöglichkeit
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 9 Seite 4 von 9
114
[Seite 130]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3.4.2 Leistung
• Prozessor mindestens Intel Core i5 oder gleichwertig
• Arbeitsspeicher mindestens 16 GB
• Interner Speicher mindestens 128 GB
3.4.3 Verwaltung
• Netzwerkfähige Administration
• Firmware-Updates
• Fernwartung
• Benutzerverwaltung
3.5 integrierte Videokonferenztechnik
3.5.1 Kamera
• Integrierte 4K-Kamera
• Automatische Bildanpassung
• Auto-Framing
• Sprecherverfolgung oder gleichwertige Funktion
3.5.2 Mikrofone Mindestanforderung:
• Integriertes Mikrofonarray • Mindestens 6 Beamforming-Mikrofone
Wünschenswert:
• 8 Mikrofone oder mehr
• Sprachaufnahme mindestens bis 6 Meter Distanz
3.5.3 Lautsprecher
• Integrierte Frontlautsprecher
• Gesamtleistung mindestens 20 Watt
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 9 Seite 5 von 9
115
[Seite 131]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3.5.4 Audiofunktionen
• Echounterdrückung (AEC)
• Geräuschunterdrückung
• Automatische Pegelanpassung
• Vollduplex-Audio
3.6 Whiteboard- und Kollaborationsfunktionen
3.6.1 allgemein
• Digitales Whiteboard
• Freihandzeichnen
• Dokumentenannotation
• Bildschirmnotizen
• Unendliche Arbeitsfläche
• Speicherung von Sitzungsinhalten
• Export als PDF und Bilddateien
• Anzeige von Präsentationen in gängigen Dateiformaten (mindestens PDF, PPT, PPTX, KEY)
3.6.2 Zusammenarbeit
• Gleichzeitige Bearbeitung durch mehrere Nutzer
• Cloud-Synchronisation optional
• Teilen von Inhalten in Echtzeit
3.7 Drahtlose Präsentation
• Drahtlose Bildschirmübertragung
• Bildschirmfreigabe ohne Kabel
• Unterstützung von AirPlay
• Unterstützung von Miracast
• Unterstützung von Browser-Casting
• Kompatibel mit:
▪ Windows
▪ macOS
▪ Android
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 9 Seite 6 von 9
116
[Seite 132]
Hardware für hybride Videokonferenzen
▪ iOS
3.8 Anschlüsse Mindestanforderungen:
• 3 × HDMI-Eingang
• 1 × HDMI-Ausgang
• USB-C mit Bild-, Ton- und Touchübertragung
• Mindestens 4 × USB-Anschlüsse
• RJ45-Netzwerkanschluss
Wünschenswert:
• WLAN
• Bluetooth
3.9 Videokonferenzplattformen Native oder vollständig kompatible Unterstützung für:
• Microsoft Teams
• Zoom
• Cisco Webex
• Google Meet
Die Nutzung muss ohne zusätzliche Hardware möglich sein.
3.10 Datenschutz und Sicherheit
• DSGVO-konforme Nutzung
• Lokale Benutzerverwaltung
• Passwortschutz
• Automatische Löschung temporärer Sitzungsdaten
• Unterstützung zentraler Geräteverwaltung
4 Schulung
Einweisung der Anwenderinnen und Anwender in:
• Whiteboard-Funktionen
• Videokonferenzen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 9 Seite 7 von 9
117
[Seite 133]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Bildschirmfreigabe
• Dokumentenbearbeitung
• Fehlerbehebung
5 Dokumentation
Mit Lieferung zu übergeben sind:
• Geräteübersicht
• Konfigurationsdokumentation
• Bedienungsanleitungen
• Garantieunterlagen
• Wartungshinweise
Sämtlich Dokumentationen sind in deutscher Sprache in digitaler Form (PDF) zu liefern.
6 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• Vollständiger Lieferung
• Erfolgreichem Funktionstest
• Übergabe der Dokumentation
7 Service und Wartung
7.1 Service Level Agreements (SLA)
• Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mind. 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: maximal 24 Stunden
• Vor-Ort-Service nach Bestellung : maximal 2 Werktage
7.2 Firmwareupdates Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber Firmwareupdates zum Download bereitstellen. Sie müssen herstellerseitig für eine Dauer von 60 Monaten verfügbar sein. Die Installation übernimmt der Auftraggeber selbst, sofern er nicht beim Auftragnehmer die optionale Wartung gem. Ziffer 7.3 beauftragt hat.
7.3 Wartung (optional)
• Jährliche Systemprüfung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 9 Seite 8 von 9
118
[Seite 134]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Firmware-Updates
• Funktionsprüfung der Kamera-, Mikrofon- und Lautsprechersysteme
8 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 9 Seite 9 von 9
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[Seite 135]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 10: Fest installierte Beschallung
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 10: Fest installierte Beschallung
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
120
[Seite 136]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Technische Anforderungen ......................................................................................... 3 2.1 Allgemeine Anforderungen .............................................................................. 3 2.2 Lautsprechertechnik ........................................................................................ 3 2.2.1 Wandlautsprecher ........................................................................................... 3 2.2.2 Deckenlautsprecher ......................................................................................... 4 2.3 Beschallungstechnik ........................................................................................ 4 2.4 Verstärker ........................................................................................................ 4 2.5 Sprachverständlichkeit ..................................................................................... 5 2.6 Akustische Einmessung ................................................................................... 5 2.7 DSP-Signalprozessor ...................................................................................... 5 2.8 Schnittstellen ................................................................................................... 5 2.9 Barrierefreiheit ................................................................................................. 6
3 Verkabelung ................................................................................................................. 6
4 Montage ........................................................................................................................ 6
5 Inbetriebnahme und Einmessung ............................................................................... 7
6 Abnahme ...................................................................................................................... 7
7 Dokumentation ............................................................................................................. 7
8 Service .......................................................................................................................... 7 8.1 Service Level Agreements ............................................................................... 7 8.2 Firmware- und Softwareupdates ...................................................................... 8 8.3 Wartung (Option) ............................................................................................. 8
9 Gewährleistung und Garantie ..................................................................................... 8
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 10 Seite 2 von 8
121
[Seite 137]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einmessung eines fest installierten Beschallungssystems für die Sprachübertragung in Gremien-, Ausschuss- und Besprechungsräume sowie Service. Das System dient der Unterstützung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen und ist für einen dauerhaften Betrieb in kommunalen Sitzungs- räumen ausgelegt. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen einschließlich Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme, Fachpla- nung, Verkabelung, Montage, Konfiguration, Dokumentation, Einweisung und Service.
2 Technische Anforderungen
2.1 Allgemeine Anforderungen
• Fest installiertes Beschallungssystem (Wand- und/oder Deckenlautsprecher)
• Wandlautsprecher mit schwenkbarer Halterung oder gleichwertiger Befestigungs- möglichkeit
• Deckenlautsprecher als Einbau- oder Aufbaulautsprecher
• Alle Befestigungsmaterialien im Lieferumfang enthalten
• Auslegung für eine gleichmäßige Schallverteilung und Sprachverständlichkeit im ge- samten Sitzungsraum
• Geeignet für hochwertige Sprachübertragung und Videokonferenzen in Sitzungs- und Konferenzräumen
• Hohe Sprachverständlichkeit auch bei voller Raumauslastung
• Erweiterbarkeit für zukünftige Anpassungen
• Für Dauerbetrieb geeignet
• Akustische Auslegung entsprechend Raumgröße und Raumakustik
• Alle Komponenten eines Systems müssen aufeinander abgestimmt sein
• Robustes Gehäuse aus Metall oder hochwertigem Kunststoff
• Farbe Weiß, Schwarz oder passend zur Raumgestaltung
• Manipulationssichere Befestigung
• CA-Kennzeichnung
• Schutzklasse mindestens IP30 im Innenbereich
2.2 Lautsprechertechnik
2.2.1 Wandlautsprecher
• Nennbelastbarkeit mindestens 30 Watt RMS
• Maximalbelastbarkeit mindestens 60 Watt
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 10 Seite 3 von 8
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[Seite 138]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Frequenzbereich mindestens 80 Hz bis 18 kHz
• Empfindlichkeit mindestens 88 dB (1 W / 1 m)
• Horizontaler Abstrahlwinkel mindestens 90°
• Vertikaler Abstrahlwinkel mindestens 60°
• Zudem:
▪ entweder (bevorzugt):
− 2 -Wege-Lautsprechersystem
− Nennimpedanz 4 Ohm oder 8 Ohm
▪ oder alternativ wird toleriert:
− Betrieb an 100-Volt-Technik mittels integriertem oder externem Übertrager
2.2.2 Deckenlautsprecher
• Koaxiales Zwei-Wege-System
• Für Sprachbeschallung optimierte Konstruktion
• Leistung mindestens 20 Watt RMS
• Frequenzbereich mindestens 90 Hz bis 18 kHz
• Abstrahlwinkel mindestens 100°
• Geeignet für Raster- oder Massivdecken
2.3 Beschallungstechnik Für Räume ab ca. 50 qm2 oder mehr als 20 Sitzplätzen:
• Entweder (bevorzugt):
▪ 100-Volt-Beschallungstechnik
▪ Erweiterbarkeit durch zusätzliche Lautsprecher ohne Austausch der Verstärker- technik
▪ Zonierung einzelner Raumabschnitte möglich
• oder alternativ, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird:
▪ niederohmige Systeme
2.4 Verstärker
• Professioneller Installationsverstärker
• Leistungsreserve von mindestens 20% über die berechnete Anschlussleistung
• Schutzschaltungen gegen Kurzschluss, Überlastung und Übertemperatur
• Automatischer Wiederanlauf nach Störungen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 10 Seite 4 von 8
123
[Seite 139]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Rackmontagefähig (19 Zoll) oder gleichwertig
2.5 Sprachverständlichkeit Der Auftragnehmer hat die Anlage so auszulegen, dass nach Inbetriebnahme folgende Min- destwerte erreicht werden:
• STI-Wert (Speech Transmission Index) ≥ 0,70
• Pegelabweichung im Zuhörerbereich maximal ±3 dB
• Gleichmäßige Beschallung aller Sitzplätze
• Keine störenden Echos oder Rückkopplungen
Die Einhaltung ist durch Messprotokolle nachzuweisen.
2.6 Akustische Einmessung Im Leistungsumfang enthalten:
• Akustische Analyse des Raumes
• DSP-basierte Einmessung
• Laufzeitkorrektur
• Equalizing
• Pegelabgleich aller Lautsprecher
• Optimierung für Sprachübertragung und Videokonferenzen
2.7 DSP-Signalprozessor Das System muss über einen digitalen Signalprozessor (DSP) verfügen mit mindestens:
• Equalizer
• Kompressor/ Limiter
• Feedback-Unterdrückung
• Automatische Pegelanpassung
• Echo-Kompensation für Videokonferenzen
• Presets für verschiedene Raumnutzungen
2.8 Schnittstellen Das System muss mindestens folgende Anschlussmöglichkeiten bereitstellen:
• Analoge Audioeingänge
• USB-Audioanschluss für PC-Anbindung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 10 Seite 5 von 8
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[Seite 140]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Bluetooth-Schnittstellen für mobile Endgeräte
• Anschlussmöglichkeit für Videokonferenzsysteme
• Anschlussmöglichkeit für Mikrofonanlagen
• Anschlussmöglichkeit für Mediensteuerungssysteme
2.9 Barrierefreiheit Das System muss für die spätere Anbindung oder Erweiterung um eine induktive Höranlage vorbereitet sein.
Der Auftragnehmer bietet zusätzlich diese Option an:
• Induktive Höranlage gemäß DIN EN 60118-4
• Audiostreaming für Hörhilfen über moderne Übertragungssysteme
3 Verkabelung
Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Lieferung und Installation aller erforderlichen Leitungen und Anschlusskomponenten.
• Fest installierte Lautsprecherverkabelung
• Fachgerechte Verlegung nach geltenden Normen und Vorschriften
• Verlegung möglichst verdeckt
• Verwendung halogenfreier Leitungen innerhalb von Gebäuden
• Beschriftung aller Leitungen und Anschlusspunkte
• Trennung von Strom- und Signalleitungen
• Erstellung eines Kabel- und Anschlussplans
4 Montage
Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Montagearbeiten einschließlich:
• Lieferung aller Befestigungsmaterialien
• Montage der Lautsprecher
• Montage von Verstärkern und Systemkomponenten
• Kabelzug und Leitungsverlegung
• Herstellung sämtlicher Anschlüsse
• Funktionsprüfung aller Komponenten
• Abstimmung mit der bezugsberechtigten Kommune hinsichtlich der Montageorte
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 10 Seite 6 von 8
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[Seite 141]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Eventuell erforderliche Kernbohrungen, Wanddurchführung, Kabelkanäle und Elektroarbeiten (z.B. Verlegung von Steckdosen) sind nicht Teil dieser Rahmenvereinbarung.
5 Inbetriebnahme und Einmessung
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:
• Vollständige Inbetriebnahme des Systems
• Funktionstest sämtlicher Komponenten
• Akustische Einmessung des Raumes
• Optimierung der Sprachverständlichkeit
• Pegelabgleich aller Lautsprecher
• Durchführung eines Probebetriebs
Die Anlage gilt erst nach erfolgreichem Funktionstest als abgenommen.
6 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• vollständiger Lieferung
• erfolgreichem Funktionstest
• Übergabe Dokumentation
• abgeschlossener Einweisung
7 Dokumentation
Nach Abschluss der Arbeiten sind mindestens folgende Unterlagen zu übergeben:
• Verkabelungsplan
• Anschlussplan
• Geräteübersicht
• Wartungshinweise
• Konfigurationsdokumentation
Sämtlich von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Dokumentation ist digital im PDF-For- mat in deutscher Sprache bereitzustellen.
8 Service
8.1 Service Level Agreements
• Telefonischer 1st-Level-Support: werktags 09:00-14:00 Uhr
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 10 Seite 7 von 8
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[Seite 142]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: maximal 24 Stunden (an Werktagen)
• Vor-Ort-Service bei Bestellungen: maximal 2 Werktage
8.2 Firmware- und Softwareupdates Der Auftragnehmer muss Firmware- und Softwareupdates zum Download bereitstellen. Sie müssen herstellerseitig für eine Dauer von 60 Monaten verfügbar sein. Die Installation über- nimmt der Auftraggeber selbst, sofern er nicht beim Auftragnehmer die optionale Wartung gem. Ziffer 8.3 beauftragt hat.
8.3 Wartung (Option)
• Jährliche Wartung
• Funktionsprüfung
• Sichtprüfung der Installation
• Aktualisierung der Systemsoftware
• Dokumentation der Wartungsarbeiten
9 Gewährleistung und Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 10 Seite 8 von 8
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Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 11: Mobile Konferenzlautsprecher
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 11: Mobile Konferenzlautsprecher
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
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Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Lieferumfang ................................................................................................................ 3
3 Technische Anforderungen ......................................................................................... 3 3.1 Allgemeine Anforderungen .............................................................................. 3 3.2 Anschlussmöglichkeiten .................................................................................. 3 3.3 Kompatibilität ................................................................................................... 4 3.4 Audioeigenschaften ......................................................................................... 4 3.5 Betrieb ............................................................................................................. 4 3.6 Bedienung ....................................................................................................... 4
4 Service .......................................................................................................................... 4 4.1 Service Level Agreements (SLA) ..................................................................... 4 4.2 Firmware-Updates ........................................................................................... 5
5 Dokumentation ............................................................................................................. 5
6 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 5
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 11 Seite 2 von 5
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Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Konferenzlautsprechern (Speaker- phones/Soundbar) zur Nutzung in Sitzungs-, Besprechungs- und Gremienräumen sowie Ser- vice. Die Geräte dienen der Durchführung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen mit mehreren Teilnehmern und müssen mit gängigen Konferenzplattformen kompatibel sein.
2 Lieferumfang
Der Lieferumfang umfasst mindestens:
• Konferenzlautsprecher
• Anschlusskabel
• Ladegerät bzw. Netzteil (je ob Akkubetrieb oder Netzbetrieb)
• Bedienungsanleitung (deutsch)
3 Technische Anforderungen
3.1 Allgemeine Anforderungen
• Mobile und transportable Bauweise
• Betrieb als eigenständiges USB-/Bluetooth-Konferenzsystem
• Geeignet für Besprechungen mit mindestens 10 Personen pro Lautsprecher
• Vollduplex-Audiokommunikation
• Echo- und Geräuschunterdrückung (Acoustic Echo Cancellation und Noise Reduc- tion)
• Automatische Sprachoptimierung
• Freisprechfunktion
3.2 Anschlussmöglichkeiten
• Bluetooth – Version mindestens 5.0
• USB-Anschluss (USB-C oder USB-A über Adapter)
• Anschluss Klinke
• Plug-and Play-Betrieb ohne zusätzlich Treiberinstallation
• Gleichzeitige Nutzung an PC, Notebook, Tablet und Smartphone möglich
• Unterstützung der Betriebssysteme:
▪ Microsoft Windows
▪ Apple macOS
▪ iOS
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 11 Seite 3 von 5
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Hardware für hybride Videokonferenzen
▪ Android
3.3 Kompatibilität Kompatibilität zu den gängigen Videokonferenz- und Kommunikationsplattformen, insbeson- dere:
• Microsoft Teams
• Zoom
• Cisco Webex
• Google Meet
• Skype for Business
• Weitere UC-Plattformen über Standard-Audio-Schnittstellen
3.4 Audioeigenschaften
• 360°-Mikrofonerfassung
• HD-Sprachqualität
• Lautsprecherleistung für mittelgroße Besprechungsräume (als Einzelgerät)
• Verständliche Sprachwiedergabe ohne wahrnehmbare Verzerrungen
• Natürliches Schreibgefühl
3.5 Betrieb Statt Kabelbetrieb wünschenswert:
• Akkubetrieb durch integrierten Akku
• Akkulaufzeit mindestens 10 Stunden im Gesprächsbetrieb
• Aufladung über USB-C oder gleichwertige Schnittstelle
• Akku-Ladestandsanzeige
3.6 Bedienung
• Lautstärkeregelung direkt am Gerät
• Stummschaltung (Mute-Taste)
4 Service
4.1 Service Level Agreements (SLA) • Telefonischer 1st-Level-Support: werktags 09:00-14:00 Uhr
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 11 Seite 4 von 5
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Hardware für hybride Videokonferenzen
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: maximal 24 Stunden
• Lieferung nach Bestellung: maximal 2 Werktage
4.2 Firmware-Updates Der Auftragnehmer muss Firmwareupdates zum Download bereitstellen. Sie müssen herstel- lerseitig für eine Dauer von 60 Monaten verfügbar sein. Die Installation übernimmt der Auftrag- geber selbst.
5 Dokumentation
Es sind mit Lieferung mindestens folgende Unterlagen zu übergeben:
• Geräteübersicht
• Bedienungsanleitungen
• Wartungshinweise
• Garantieunterlagen
• Supportinformationen: Ansprechpersonen, Telefonnummern
Sämtlich von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Dokumentation ist digital im PDF-For- mat in deutscher Sprache bereitzustellen.
6 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
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Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 12: Konferenzmikrofone
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 12: Konferenzmikrofone
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
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Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Technische Anforderungen ......................................................................................... 3 2.1 Allgemein......................................................................................................... 3 2.2 Übertragungstechnik ....................................................................................... 3 2.3 Kapazität ......................................................................................................... 3 2.4 Mitgliedssprechstellen ..................................................................................... 4 2.4.1 Allgemein......................................................................................................... 4 2.4.2 Schwanenhalsmikrofone .................................................................................. 4 2.4.3 Audioverarbeitung ........................................................................................... 5 2.4.4 integrierter Lautsprecher .................................................................................. 5 2.4.5 Kopfhöreranschlüsse ....................................................................................... 5 2.4.6 Anzeigeelemente ............................................................................................. 5 2.5 Präsidiumssprechstellen .................................................................................. 6 2.6 Akkusystem ..................................................................................................... 6 2.7 Ladestationen .................................................................................................. 6 2.8 Diskussions- und Sitzungsfunktionen .............................................................. 7 2.9 Kamerasteuerung ............................................................................................ 7 2.10 Medienintegration ............................................................................................ 7 2.11 Zentrale Steuereinheit ..................................................................................... 8 2.11.1 Funktionen ....................................................................................................... 8 2.11.2 Schnittstellen ................................................................................................... 8 2.11.3 Software .......................................................................................................... 8 2.12 Integration in Videokonferenzsysteme ............................................................. 8
3 Montage ........................................................................................................................ 9
4 Schulung ...................................................................................................................... 9
5 Dokumentation ............................................................................................................. 9
6 Abnahme ...................................................................................................................... 9
7 Service .........................................................................................................................10 7.1 Service Level Agreements (SLA) ....................................................................10 7.2 Firmwareupdates ............................................................................................10 7.3 Wartung (optional) ..........................................................................................10
8 Gewährleistung, Garantie ...........................................................................................10
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 12 Seite 2 von 10
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Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines drahtlosen digitalen Konferenzmikrofonsystems für Rats-, Ausschuss-, Bei- rats- und Gremiensitzungen. Das System besteht aus Mitglieds- und Präsidiumssprechstellen einschließlich Schwanenhalsmikrofonen, integrierten Lautsprechern, Akkusystemen, Ladeinf- rastruktur, Steuerungseinheit, Zubehör sowie sämtlichen für den Betrieb erforderlichen Kom- ponenten. Das System muss für Präsenzsitzungen, hybride Sitzungen, Livestreams, Aufzeich- nungen sowie die Anbindung an Videokonferenzsysteme geeignet sein. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Lieferung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation und Service.
2 Technische Anforderungen
2.1 Allgemein
• Professionelle Audiotechnik für den Dauerbetrieb
• Geeignet für öffentliche Sitzungen und politische Gremienarbeit
• Erweiterbare Systemarchitektur
• Zukunftssichere Technologie
• Mobile Nutzung mit einfachem Auf- und Abbau
• Alle Komponenten müssen vollständig integriert sein
• Das System muss auf Akkubasis betreibbar sein
• Es dürfen keine externen Taschensender oder separaten Akkupacks erforderlich sein
2.2 Übertragungstechnik
• Digitale Funkübertragung
• Verschlüsselte Kommunikation
• Automatische Frequenzverwaltung
• Automatische Kanalzuweisung
• Störungsfreier Parallelbetrieb mehrerer Sprechstellen
• Hohe Ausfallsicherheit
• Reichweite ausreichend für den vorgesehenen Sitzungsraum
2.3 Kapazität Das System muss mindestens unterstützen:
• 25 Mitgliedssprechstellen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 12 Seite 3 von 10
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[Seite 151]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• 5 Präsidiumssprechstellen
Das System muss ohne Austausch der Infrastruktur auf mindestens 50 Sprechstellen erwei- terbar sein.
Wünschenswert:
• Erweiterbarkeit auf mehr als 100 Sprechstellen
2.4 Mitgliedssprechstellen
2.4.1 Allgemein
• Drahtlose Tischsprechstellen
• Integriertes Schwanenhalsmikrofon
• Integrierter Lautsprecher
• Mikrofontaste mit Statusanzeige
• OLED-Display oder gleichwertige Anzeigeeinheit
• Robuste Bauweise für den kommunalen Dauereinsatz
• Geeignet für regelmäßigen Transport sowie Auf- und Abbau
2.4.2 Schwanenhalsmikrofone Mindestanforderungen:
• Steckbares Mikrofon
• Austauschbare Mikrofoneinheit
• Mikrofonlängen zwischen 330 mm und 600 mm verfügbar
• Richtcharakteristik Niere oder Superniere
• Frequenzbereich mindestens 80 Hz bis 15 kHz
Wünschenswert:
• Frequenzbereich 20 Hz bis 20 kHz
• Hohe Sprachverständlichkeit
• Rückkopplungsarme Ausführung
• Wind- bzw. Popschutz
• Zweifarbige LED-Anzeige für Mikrofonstatus
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 12 Seite 4 von 10
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[Seite 152]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.4.3 Audioverarbeitung
• DSP-basierte Signalverarbeitung
• Automatische Pegelanpassung (AGC)
• Adaptive Rückkopplungsunterdrückung
• Aktive Geräuschunterdrückung
• Automatische Mikrofonmischung
2.4.4 integrierter Lautsprecher
• Jede Sprechstelle verfügt über einen integrierten Lautsprecher
• Automatische Stummschaltung bei aktiviertem Mikrofon
• Verzerrungsfreie Sprachwiedergabe
• Individuelle Lautstärkeregelung
• Beschallungstechnik
2.4.5 Kopfhöreranschlüsse Mindestanforderung:
• ein Kopfhöreranschluss je Sprechstelle
Wünschenswert:
• Zwei Kopfhöreranschlüsse je Sprechstelle
• Individuelle Lautstärkeregelung
2.4.6 Anzeigeelemente Anzeige mindestens von:
• Akkustatus
• Verbindungsstatus
• Mikrofonstatus
• Betriebsstatus
Wünschenswert:
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 12 Seite 5 von 10
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[Seite 153]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Teilnehmeridentifikation
• Sitzungsinformationen
2.5 Präsidiumssprechstellen Es gelten die gleichen Anforderungen wie für die Mitgliedssprechstellen. Zusätzlich müssen folgende Funktionen bereitgestellt werden:
• Prioritätstaste
• Vorsitzendenfunktion
• Temporäre Stummschaltung aktiver Mikrofone
• Vorrangschaltung gegenüber Mitgliedssprechstellen
• Erweiterte Sitzungssteuerung
• Steuerung von Wortmeldungen
2.6 Akkusystem
• Wechselbare Lithium-Ionen-Akkus
• Werkzeugloser Austausch
• Integrierte Akkustandsanzeige
• Mindestens 12 Stunden Dauerbetrieb
• Ladezeit maximal 4 Stunden
• Akkutausch muss während des Sitzungsbetriebs möglich sein
• Der Auftragnehmer muss für mindestens 20 % aller gelieferten Sprechstellen zusätz- liche Ersatzakkus liefern.
Wünschenswert:
• 24 Stunden Dauerbetrieb oder länger
2.7 Ladestationen
• Mehrfachladegeräte für Akkus oder komplette Sprechstellen
• Gleichzeitiges Laden aller gelieferten Akkus
• Überladeschutz
• Ladezustandsanzeige
• Robuste Ausführung
• Für kommunalen Dauereinsatz geeignet
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 12 Seite 6 von 10
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[Seite 154]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Sichere Aufbewahrung der Akkus während des Ladevorgangs
2.8 Diskussions- und Sitzungsfunktionen
• Das System muss mindestens folgende Betriebsarten unterstützen:
▪ Freie Diskussion
▪ FIFO-Modus (First In – First Out)
▪ Prioritätsmodus
▪ Wortmeldemodus
▪ Sprachaktivierungsmodus
• Anzahl gleichzeitig aktiver Mikrofone muss folgendermaßen begrenzt werden kön- nen:
▪ 1
▪ 2
▪ 4
▪ 6 oder mehr
2.9 Kamerasteuerung
• Unterstützung automatischer Kameranachführung
• Unterstützung von PTZ-Kameras
• Schnittstellen für Kamerasteuerung
• Unterstützung marktüblicher Steuerungsprotokolle
2.10 Medienintegration Kompatibel mit:
• Beschallungsanlagen
• DSP-Systemen
• Streaming-Systemen
• Aufzeichnungssystemen
• Ratsinformationssystemen
• Mediensteuerungen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 12 Seite 7 von 10
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[Seite 155]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.11 Zentrale Steuereinheit
2.11.1 Funktionen
• Verwaltung aller Sprechstellen
• Prioritätssteuerung
• Lautsprechersteuerung
• Audioverteilung
• Systemüberwachung
• Sitzungsverwaltung
2.11.2 Schnittstellen Mindestanforderungen:
• Netzwerkanschluss (RJ45)
• XLR-Ausgänge
• Audio-In
• Audio-Out
2.11.3 Software
• Browserbasierte Konfiguration oder Verwaltungssoftware
• Firmware-Updates zentral administrierbar
• Benutzerverwaltung
• Konfigurationssicherung
2.12 Integration in Videokonferenzsysteme Kompatibilität insbesondere mit:
• Microsoft Teams
• Zoom
• Cisco Webex
• Google Meet
Die Audiointegration muss ohne zusätzliche Spezialhardware möglich sein.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 12 Seite 8 von 10
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[Seite 156]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3 Montage
Der Auftragnehmer übernimmt:
• Lieferung sämtlicher Komponenten
• Konfiguration des Gesamtsystems
• Frequenzplanung
• Audioeinrichtung
• Funktionstest
• Probebetrieb
• Einweisung der Nutzer
4 Schulung
Einweisung der Anwenderinnen und Anwender in:
• Bedienung der Sprechstellen
• Akkumanagement
• Aufbau und Inbetriebnahme
• Sitzungssteuerung
• Fehlerbehebung
5 Dokumentation
Es sind mit Lieferung mindestens folgende Unterlagen zu übergeben:
• Geräteübersicht
• Systemübersicht
• Akku- und Ladekonzept
• Frequenzplanung
• Konfigurationsdokumentation
• Bedienungsanleitungen
• Wartungshinweise
Sämtlich von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Dokumentation ist digital im PDF-For- mat in deutscher Sprache bereitzustellen.
6 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• vollständiger Lieferung,
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 12 Seite 9 von 10
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[Seite 157]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• erfolgreicher Inbetriebnahme,
• erfolgreichem Funktionstest,
• Übergabe der Dokumentation,
• Durchführung der Einweisung.
7 Service
7.1 Service Level Agreements (SLA)
• Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mindestens 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung maximal 24 Stunden
• Vor-Ort-Service nach Bestellung maximal 2 Werktage
7.2 Firmwareupdates Der Auftragnehmer muss Firmwareupdates zum Download bereitstellen. Sie müssen herstel- lerseitig für eine Dauer von 60 Monaten verfügbar sein. Die Installation übernimmt der Auftrag- geber selbst, sofern er nicht beim Auftragnehmer die optionale Wartung gem. Ziffer 7.3 beauf- tragt hat.
7.3 Wartung (optional)
• Jährliche Funktionsprüfung
• Akkuprüfung
• Firmwareupdates
• Austausch verschlissener Komponenten
• Dokumentation der Wartungsarbeiten
8 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
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Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 13: Handmikrofone mit Ständer
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 13: Handmikrofone mit Ständer
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
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[Seite 159]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Anforderungen ............................................................................................................. 3 2.1 Allgemein......................................................................................................... 3 2.2 Drahtlose Handmikrofone ................................................................................ 3 2.2.1 Mikrofontyp ...................................................................................................... 3 2.2.2 Richtcharakteristik ........................................................................................... 3 2.2.3 Technische Anforderungen .............................................................................. 3 2.2.4 Übertragungstechnik ....................................................................................... 4 2.2.5 Reichweite ....................................................................................................... 4 2.2.6 Energieversorgung .......................................................................................... 4 2.2.7 Mechanische Anforderungen ........................................................................... 4 2.2.8 Schalter ........................................................................................................... 4 2.3 Funkempfänger ............................................................................................... 5 2.3.1 Allgemein......................................................................................................... 5 2.3.2 Empfangstechnik ............................................................................................. 5 2.3.3 Anschlüsse ...................................................................................................... 5 2.3.4 Anzeigen ......................................................................................................... 5 2.4 Mikrofonständer ............................................................................................... 5 2.5 Lade- und Aufbewahrungssystem ................................................................... 6 2.6 Kapazität ......................................................................................................... 6 2.7 Medienintegration ............................................................................................ 6
3 Montage ........................................................................................................................ 6
4 Inbetriebnahme ............................................................................................................ 7
5 Schulung ...................................................................................................................... 7
6 Dokumentation ............................................................................................................. 7
7 Abnahme ...................................................................................................................... 8
8 Service .......................................................................................................................... 8 8.1 Service Level Agreements (SLA) ..................................................................... 8 8.2 Firmware- und Softwareupdates ...................................................................... 8 8.3 Wartung (optional) ........................................................................................... 8
9 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 8
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 13 Seite 2 von 8
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[Seite 160]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und betriebsbereite Über- gabe eines professionellen drahtlosen Handmikrofonsystems einschließlich Mikrofonstän- dern, Ladeeinrichtungen, Funkempfängern, Zubehör und aller zur Nutzung erforderlichen Komponenten. Das System dient der Sprachübertragung bei Rats-, Ausschuss-, Beirats-, Besprechungs- und Hybridveranstaltungen sowie öffentlichen Sitzungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen einschließlich Lieferung, Aufbau, Konfiguration, Frequenzplanung, Einmessung, Dokumentation und Ein- weisung sowie Service.
2 Anforderungen
2.1 Allgemein
• Professionelles drahtloses Audiosystem für Sprachübertragung
• Geeignet für den dauerhaften Einsatz in kommunalen Einrichtungen
• Mobile Nutzung ohne feste Verkabelung der Mikrofone
• Hohe Sprachverständlichkeit
• Rückkopplungsarme Ausführung
• Erweiterbares Gesamtsystem
2.2 Drahtlose Handmikrofone
2.2.1 Mikrofontyp
• Professionelle Handmikrofone mit integrierter Funksendeeinheit
• Optimiert für Sprachübertragung
• Geeignet für Sitzungen, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen
2.2.2 Richtcharakteristik
• Mindestens Niere oder Superniere
• Hohe Unterdrückung von Nebengeräuschen
• Hohe Rückkopplungssicherheit
2.2.3 Technische Anforderungen
• Frequenzbereich mindestens 80 Hz bis 15 kHz
• Dynamikumfang mindestens 100 dB
• Klirrfaktor ≤ 1 %
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 13 Seite 3 von 8
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[Seite 161]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Maximaler Schalldruckpegel ≥ 120 dB SPL
• Digitale Audioübertragung
• Latenz maximal 5 Millisekunden
2.2.4 Übertragungstechnik
• Digitale Funktechnik
• Automatische Frequenzsuche
• Automatische Frequenzkoordination
• Störungsfreie Nutzung mehrerer Mikrofone gleichzeitig
• Verschlüsselte Audioübertragung (mindestens AES-128 oder gleichwertig)
• Ausfallsichere Funkverbindung
2.2.5 Reichweite
• Reichweite mindestens 30 Meter innerhalb von Gebäuden
• Stabiler Betrieb im gesamten Sitzungsbereich
2.2.6 Energieversorgung
• Wiederaufladbare Akkus
• Betriebsdauer mindestens 8 Stunden
• Zielwert mindestens 12 Stunden
• Akkustandsanzeige am Mikrofon
• Schnellladefunktion oder Wechselakkusystem
2.2.7 Mechanische Anforderungen
• Metallgehäuse
• Stoßfeste Konstruktion
• Austauschbarer Mikrofonkorb
2.2.8 Schalter
• Ein-/Ausschalter vorhanden
• Möglichkeit zur Sperrung gegen unbeabsichtigte Bedienung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 13 Seite 4 von 8
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[Seite 162]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.3 Funkempfänger
2.3.1 Allgemein
• Professionelle Empfängereinheiten
• Rackfähig oder in separatem Technikgehäuse montierbar
• Dauerbetriebsgeeignet
2.3.2 Empfangstechnik
• True-Diversity oder gleichwertige Empfangstechnologie
• Automatische Frequenzverwaltung
• Automatische Synchronisation zwischen Sender und Empfänger
2.3.3 Anschlüsse
• Symmetrische XLR-Ausgänge
• Zusätzliche Audioausgänge nach Herstellerstandard
• Anschlussmöglichkeit an vorhandene Mischpulte, DSP-Systeme und Beschallungs- anlagen
2.3.4 Anzeigen
• Empfangsstatus
• Akkustatus
• Audiopegel
• Funkqualität
2.4 Mikrofonständer
• Höhenverstellbare Bodenstative
• Professionelle Ausführung
• Robuste Metallkonstruktion
• Geeignet für den öffentlichen Einsatz
• Einstellbereich mindestens 90 cm bis 170 cm
• Kippsichere Ausführung
• Schnellspannmechanismus
• Austauschbare Mikrofonhalterung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 13 Seite 5 von 8
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[Seite 163]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.5 Lade- und Aufbewahrungssystem
• Mehrfach-Ladestation für sämtliche Mikrofone
• Gleichzeitiges Laden aller gelieferten Akkus
• Ladezustandsanzeige
• Überladeschutz
• Sichere Aufbewahrung der Mikrofone
• 1 x Akku je Mikrofone
• 1 Ersatzakku
Wünschenswert:
• Transportkoffer
• Abschließbares Aufbewahrungssystem
2.6 Kapazität
• Das System muss den gleichzeitigen Betrieb von mindestens 4 Handmikrofonen er- möglichen.
• Das System muss ohne Austausch der Grundkomponenten auf mindestens 10 Hand- mikrofone erweiterbar sein.
2.7 Medienintegration Das System muss kompatibel sein mit:
• Vorhandenen Beschallungsanlagen der Hersteller Sennheiser und Vissonic
• Mischpulten
• DSP-Systemen
• Streaming-Systemen
• Aufzeichnungsanlagen
• Hybrid- und Videokonferenzsystemen
3 Montage
Der Auftragnehmer übernimmt:
• Lieferung sämtlicher Komponenten
• Aufbau und Installation
• Konfiguration der Funkstrecken
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 13 Seite 6 von 8
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[Seite 164]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Frequenzplanung
• Anschluss an vorhandene Audiotechnik
• Funktionsprüfung
• Durchführung eines Probebetriebs
4 Inbetriebnahme
Folgende Leistungen sind enthalten:
• Pegelabgleich aller Mikrofone
• Rückkopplungstest
• Reichweitentest
• Funktionstest aller Funkstrecken
• Test der Integration in vorhandene Technik
• Dokumentierte Abnahmeprüfung
5 Schulung
Einweisung der Anwenderinnen und Anwender in:
• Bedienung der Mikrofone
• Laden und Akkumanagement
• Aufbau und Inbetriebnahme
• Fehlerbehebung
• Pflege und Lagerung
6 Dokumentation
Es sind mit Lieferung mindestens folgende Unterlagen zu übergeben:
• Geräteübersicht
• Frequenzplanung
• Anschlussübersicht
• Bedienungsanleitungen
• Wartungshinweise
• Ansprechpartner für Serviceleistungen
Sämtlich von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Dokumentation ist digital im PDF-For- mat in deutscher Sprache bereitzustellen.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 13 Seite 7 von 8
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[Seite 165]
Hardware für hybride Videokonferenzen
7 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• Vollständiger Lieferung,
• Erfolgreicher Inbetriebnahme
• Erfolgreichem Funktionstest
• Übergabe der Dokumentation
• Durchführung der Einweisung
8 Service
8.1 Service Level Agreements (SLA)
• Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mindestens 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: maximal 24 Stunden
• Vor-Ort-Service bei Bestellungen maximal 2 Werktage
8.2 Firmware- und Softwareupdates Der Auftragnehmer muss Firmwareupdates zum Download bereitstellen. Sie müssen herstel- lerseitig für eine Dauer von 60 Monaten verfügbar sein. Die Installation übernimmt der Auftrag- geber selbst, sofern er nicht beim Auftragnehmer die optionale Wartung gem. Ziffer 8.3 beauf- tragt hat.
8.3 Wartung (optional)
• Jährliche Funktionsprüfung
• Firmware-Updates
• Akkuprüfung
• Austausch von Verschleißteilen
• Dokumentation der Wartungsarbeiten
9 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum muss 24 Monate betragen. Der Garantiezeitraum muss 36 Mo- nate betragen.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 13 Seite 8 von 8
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[Seite 166]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 14: PTZ-Raumkamerasysteme
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 14: PTZ-Raumkamerasysteme
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
151
[Seite 167]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Leistungsumfang ......................................................................................................... 3
3 Anforderungen an den Liefergegenstand .................................................................. 3 3.1 Allgemein......................................................................................................... 3 3.2 Kamerasystem................................................................................................. 4 3.2.1 Auflösung ........................................................................................................ 4 3.2.2 PTZ-Funktionen ............................................................................................... 4 3.2.3 Bildqualität ....................................................................................................... 4 3.2.4 Intelligente Kamerafunktionen ......................................................................... 5 3.2.5 Anschlüsse ...................................................................................................... 5 3.2.6 Signalübertragung ........................................................................................... 5 3.2.7 Kamerasteuerung ............................................................................................ 6 3.2.8 Integration ....................................................................................................... 6
4 Planungs- und Auslegungsleistungen ....................................................................... 6 4.1 Vor-Ort-Begehung ........................................................................................... 6 4.2 Kameraauslegung ........................................................................................... 7
5 Verkabelung ................................................................................................................. 7
6 Deckenmontage ........................................................................................................... 7 6.1.1 Allgemeine Anforderungen .............................................................................. 7 6.1.2 Montagekomponenten ..................................................................................... 8 6.1.3 Ausrichtung ..................................................................................................... 8
7 Inbetriebnahme ............................................................................................................ 8
8 Dokumentation ............................................................................................................. 8
9 Schulung ...................................................................................................................... 9
10 Abnahme ...................................................................................................................... 9
11 Service .......................................................................................................................... 9 11.1 Service Level Agreements (SLA) ..................................................................... 9 11.2 Ersatzteile ........................................................................................................ 9 11.3 Firmware- und Sicherheitsupdates .................................................................10
12 Gewährleistung, Garantie ...........................................................................................10
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 2 von 10
152
[Seite 168]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme und be- triebsbereite Übergabe von professionellen PTZ-Raumkameras (Pan-Tilt-Zoom) zur Nutzung in Besprechungs-, Konferenz-, Ausschuss- und Ratssälen. Die Kameras dienen der hoch- wertigen Videoerfassung von Sitzungen, Besprechungen, Videokonferenzen, Livestreams und hybriden Veranstaltungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen ein- schließlich Planung, Vor-Ort-Aufmaß, Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbe- triebnahme, Dokumentation und Einweisung sowie Service.
2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt:
• Vor-Ort-Aufmaß
• Detailplanung
• Lieferung aller Komponenten
• Montage
• Verkabelung
• Integration in vorhandene Medientechnik
• Einrichtung
• Funktionsprüfung
• ggf. notwendige Zusatzleistungen
▪ Kabelkanäle
▪ Deckendurchführungen
▪ Kernbohrungen
• Service
3 Anforderungen an den Liefergegenstand
3.1 Allgemein
• Professionelle PTZ-Kameras
• Geeignet für mittlere und große Besprechungsräume
• Geeignet für Ausschussräume und Ratssäle
• Professioneller Dauerbetrieb
• Nutzung für hybride Sitzungen, Livestreams und Videokonferenzen
• Fest installierte Deckenmontage
• Netzwerk- und USB-basierte Integration
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 3 von 10
153
[Seite 169]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Steuerbar über Software, Netzwerk und Fernbedienung
• Geeignet für dauerhafte Installation
• Zukunftssichere und erweiterbare Architektur
3.2 Kamerasystem
3.2.1 Auflösung Mindestanforderungen:
• Native 4K-UHD-Auflösung • 3.840 × 2.160 Pixel • Bildrate 30 Bilder pro Sekunde
Wünschenswert:
• Bildrate von 60 Bildern pro Sekunde
3.2.2 PTZ-Funktionen
Mindestanforderung Wünschenswert
Schwenkbereich Horizontal ±90° ±170° oder mehr
Neigebereich Vertikal ±30° +50° (oben) oder mehr -90° (unten) oder mehr
Zoom Optischer Zoom 15-fach 20-fach oder mehr
Presets 10 Kamerapositionen speicherbar 25 Presets oder mehr
3.2.3 Bildqualität
• HDR-Unterstützung oder gleichwertige Technologie
• Automatischer Weißabgleich
• Automatische Belichtungsanpassung
• Rauschunterdrückung
• Optimierung bei wechselnden Lichtverhältnissen
• Gute Bildqualität bei Tageslicht
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 4 von 10
154
[Seite 170]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3.2.4 Intelligente Kamerafunktionen Das System muss unterstützen:
• Auto-Framing
• Teilnehmererkennung
• Sprecherverfolgung (Speaker Tracking)
• Gruppenansicht
• Dynamische Bildausschnittanpassung
Wünschenswert:
• KI-gestützte Teilnehmerverfolgung
• Automatische Umschaltung zwischen Gesamtansicht und Sprecheransicht
3.2.5 Anschlüsse Mindestens:
• USB
• HDMI
• Netzwerkanschluss (RJ45)
Wünschenswert:
• HDBaseT
• RS-232
• VISCA-Steuerung
3.2.6 Signalübertragung Die Signalübertragung zwischen Kamera und Technikstandort muss erfolgen über:
• strukturierte Gebäudeverkabelung,
• HDBaseT,
• Netzwerktechnik oder
• gleichwertige professionelle Übertragungstechnik.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 5 von 10
155
[Seite 171]
Hardware für hybride Videokonferenzen
3.2.7 Kamerasteuerung
3.2.7.1 Steuerungsmöglichkeiten
• Fernbedienung
• Softwaresteuerung
• Netzwerksteuerung
3.2.7.2 Preset-Steuerung Mindestanforderungen:
• Abruf gespeicherter Kamerapositionen
• Benutzerfreundliche Bedienung
• Speicherung von mindestens 10 Positionen
Wünschenswert:
• 25 Positionen oder mehr
3.2.8 Integration Kompatibel mit:
• Mediensteuerungen
• Konferenzsystemen
• PTZ-Kamerasteuerungen
• Videokonferenzsystemen
4 Planungs- und Auslegungsleistungen
4.1 Vor-Ort-Begehung Spätestens vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer die örtlichen Gegebenheiten zu be- werten. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
• Raumgröße
• Raumhöhe
• Möblierung
• Sitzordnung
• Position von Präsidium und Teilnehmern
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 6 von 10
156
[Seite 172]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• vorhandene Medientechnik
• Beleuchtungssituation
• vorhandene Kabelwege
4.2 Kameraauslegung Die angebotene Lösung muss sicherstellen, dass:
• das Präsidium vollständig erfasst wird,
• die Mitglieder des Gremiums vollständig erfasst werden,
• die vorgesehenen Kamera-Presets sinnvoll genutzt werden können,
• keine wesentlichen Sichtbehinderungen entstehen,
• eine professionelle Darstellung in Videokonferenzen gewährleistet wird.
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die fachgerechte Auslegung der Kameraposi- tionen.
5 Verkabelung
Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Lieferung und Installation sämtlicher erforder- licher Leitungen:
• Kabelzug
• Herstellung erforderlicher Kabelwege
• Anschlussarbeiten
• Beschriftung sämtlicher Leitungen
• Dokumentation der Verkabelung
Es gelten folgende Anforderungen:
• Halogenfreie Leitungen innerhalb von Gebäuden
• Normgerechte Verlegung
• Trennung von Energie- und Datenleitungen
• Kennzeichnung sämtlicher Anschlusspunkte
6 Deckenmontage
6.1.1 Allgemeine Anforderungen
• Fachgerechte Deckenmontage
• Sichere Befestigung entsprechend den baulichen Gegebenheiten
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 7 von 10
157
[Seite 173]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Verdeckte Kabelführung soweit technisch möglich
• Optisch ansprechende Integration in den Raum
6.1.2 Montagekomponenten Im Lieferumfang enthalten:
• Deckenhalterung
• Sicherheitsbefestigung
• Befestigungsmaterial
• Kabelmanagement
• Montageadapter
6.1.3 Ausrichtung Der Auftragnehmer hat sicherzustellen:
• vollständige Erfassung des Sitzungsbereiches
• optimale Bildausschnitte
• blendfreie Kamerapositionierung
• freie Sicht auf Präsidium und Teilnehmer
7 Inbetriebnahme
Folgende Leistungen sind enthalten:
• Einrichtung der Kamera
• Einrichtung der Presets
• Funktionstest aller Schnittstellen
• Test der Steuerungsfunktionen
• Test der Videokonferenzintegration
• Probebetrieb
8 Dokumentation
Es sind bei Lieferung mindestens folgende Unterlagen zu übergeben:
• Geräteübersicht
• Montageplan
• Verkabelungsplan
• Preset-Übersicht
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 8 von 10
158
[Seite 174]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Bedienungsanleitungen
• Wartungshinweise
Sämtlich von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Dokumentation ist digital im PDF-For- mat in deutscher Sprache bereitzustellen.
9 Schulung
Einweisung der Anwenderinnen und Anwender in:
• Kamerasteuerung
• Preset-Verwaltung
• Nutzung in Videokonferenzen
• Fehlerbehebung
10 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• vollständiger Montage,
• erfolgreicher Inbetriebnahme,
• erfolgreichem Funktionstest,
• Übergabe der Dokumentation,
• Durchführung der Einweisung.
11 Service
11.1 Service Level Agreements (SLA)
• Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mindestens 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit bei Störungsmeldung: maximal 24 Stunden
• Vor-Ort-Service bei Bestellungen: maximal 2 Werktage
• Lieferfrist für Ersatzteile: maximal 5 Werktage
11.2 Ersatzteile Ersatzteile müssen mindestens für 60 Monate verfügbar sein.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 9 von 10
159
[Seite 175]
Hardware für hybride Videokonferenzen
11.3 Firmware- und Sicherheitsupdates Der Auftragnehmer muss Firmware- und Sicherheitsupdates zum Download bereitstellen. Sie müssen herstellerseitig für die Dauer der Gewährleistung verfügbar sein. Die Installation über- nimmt der Auftraggeber selbst.
12 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 14 Seite 10 von 10
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[Seite 176]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 15: Mobile 360-Grad-Konferenzkamerasysteme
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 15: Mobile 360-Grad-Konferenzkamerasysteme
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
161
[Seite 177]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Anforderungen ............................................................................................................. 3 2.1 Allgemein......................................................................................................... 3 2.2 Kamerasystem................................................................................................. 4 2.2.1 Kameratyp ....................................................................................................... 4 2.2.2 Sichtfeld .......................................................................................................... 4 2.2.3 Auflösung ........................................................................................................ 4 2.2.4 Bildrate ............................................................................................................ 4 2.2.5 Intelligente Kamerafunktionen ......................................................................... 4 2.3 Mikrofon-Array ................................................................................................. 5 2.3.1 Allgemein......................................................................................................... 5 2.3.2 Reichweite ....................................................................................................... 5 2.3.3 Audiofunktionen ............................................................................................... 5 2.4 Lautsprechersystem ........................................................................................ 5 2.5 Anschlüsse und Konnektivität .......................................................................... 5 2.5.1 Anschlüsse ...................................................................................................... 5 2.5.2 Netzwerk ......................................................................................................... 6 2.6 Integration ....................................................................................................... 6 2.7 Software und Verwaltung ................................................................................. 6 2.7.1 Administration .................................................................................................. 6 2.7.2 Sicherheit ........................................................................................................ 6
3 Dokumentation ............................................................................................................. 6
4 Abnahme ...................................................................................................................... 7
5 Service .......................................................................................................................... 7 5.1 Service Level Agreements (SLA) ..................................................................... 7 5.2 Ersatzgeräte .................................................................................................... 7 5.3 Firmwareupdates ............................................................................................. 7
6 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 7
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 15 Seite 2 von 7
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[Seite 178]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe mobiler intelligenter Konferenzkamerasysteme für Rats-, Ausschuss-, Besprechungs-, Schulungs- und Konferenzräume sowie Service. Die Systeme müssen eine vollumfängliche Audio- und Video- erfassung von Präsenzteilnehmenden ermöglichen und für hybride Sitzungen sowie Video- konferenzen geeignet sein.
Die Systeme bestehen mindestens aus:
• Kamerasystem
• Mikrofonarray
• Lautsprechersystem
• Netzteil
• Anschlusskabeln
• Transportzubehör (Transporttasche oder Transportkoffer)
• erforderlicher Software
2 Anforderungen
2.1 Allgemein Mindestanforderungen:
• All-in-One-Konferenzsystem
• Kamera, Mikrofone und Lautsprecher in einem Gerät integriert
• Plug-and-Play-Betrieb
• Keine zusätzliche AV-Steuerung erforderlich
• Mobile Nutzung
• Tischaufstellung ohne zusätzliche Halterungen
• Schneller Auf- und Abbau
• Geeignet für Besprechungen mit mindestens 10 Personen
• Gewicht maximal 3 kg
Wünschenswert:
• Geeignet für Besprechungen mit bis zu 18 Personen
• Gewicht maximal 2 kg
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 15 Seite 3 von 7
163
[Seite 179]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.2 Kamerasystem
2.2.1 Kameratyp
• 360°-Kamerasystem
• Vollständige Erfassung des Besprechungsraumes
2.2.2 Sichtfeld
• Horizontal 360°
• Vertikal mindestens 180°
2.2.3 Auflösung Mindestanforderung:
• Ausgabe Full-HD
Wünschenswert:
• 4K-UHD-Auflösung
2.2.4 Bildrate
• Mindestens 30 Bilder pro Sekunde
2.2.5 Intelligente Kamerafunktionen
2.2.5.1 Automatische Teilnehmererkennung Das System muss automatisch erkennen:
• aktive Sprecher
• Sprecherwechsel
• mehrere gleichzeitig sprechende Personen
2.2.5.2 KI-Funktionen
• Auto-Framing
• Sprecherverfolgung
• automatische Bildausschnittanpassung
• intelligente Teilnehmerdarstellung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 15 Seite 4 von 7
164
[Seite 180]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.3 Mikrofon-Array
2.3.1 Allgemein
• Integriertes Mikrofonarray
• Beamforming-Technologie
• Vollduplex-Audio
2.3.2 Reichweite Mindestanforderung:
• Sprachaufnahme 5 Meter
Wünschenswert:
• 6 Meter oder mehr
2.3.3 Audiofunktionen
• Acoustic Echo Cancellation (AEC)
• Geräuschunterdrückung
• Automatische Pegelanpassung
• Unterdrückung von Tastatur- und Nebengeräuschen
2.4 Lautsprechersystem
• Integrierte Lautsprecher
• Sprachoptimierte Wiedergabe
• Verzerrungsfreie Audiowiedergabe
• Vollduplex-Kommunikation
• Automatische Lautstärkeanpassung
2.5 Anschlüsse und Konnektivität
2.5.1 Anschlüsse Mindestanforderungen:
• USB-C
• USB-A oder Adapter
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 15 Seite 5 von 7
165
[Seite 181]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Netzanschluss
2.5.2 Netzwerk Mindestanforderung:
• WLAN-fähig
Wünschenswert:
• Bluetooth
• Ethernet-Anschluss
2.6 Integration Kompatibel mit:
• Microsoft Teams
• Zoom
• Cisco Webex
• Google Meet
• weiteren UC-Plattformen über Standard-USB-Schnittstellen
2.7 Software und Verwaltung
2.7.1 Administration
• Firmware-Updates: installierbar durch Auftraggeber
• Gerätekonfiguration
• Statusüberwachung
2.7.2 Sicherheit
• Verschlüsselte Kommunikation
• Passwortgeschützte Administration
3 Dokumentation
Es sind bei Lieferung mindestens folgende Unterlagen zu übergeben:
• Geräteübersicht
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 15 Seite 6 von 7
166
[Seite 182]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Bedienungsanleitung
• Supportinformationen
• Garantieunterlagen
Sämtlich von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Dokumentation ist digital im PDF-For- mat in deutscher Sprache bereitzustellen.
4 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• vollständiger Lieferung
• erfolgreichem Funktionstest
• Übergabe der Dokumentation
5 Service
5.1 Service Level Agreements (SLA)
• Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mind. 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit ab Störungsmeldung: maximal 24 Stunden
• Ersatzgerätelieferung im Garantiefall: maximal 5 Werktage
5.2 Ersatzgeräte Ersatzgeräte müssen mindestens 60 Monate verfügbar sein.
5.3 Firmwareupdates Der Auftragnehmer aktualisiert die Firmware im Rahmen der Herstellung der Betriebsbereit- schaft. Darüber hinaus muss er dem Auftraggeber Firmwareupdates mindestens für 60 Mo- nate zum Download bereitstellen. Installationen nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft übernimmt der Auftraggeber selbst.
6 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 15 Seite 7 von 7
167
[Seite 183]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 16: Frontale Videokonferenzkamerasysteme
(Videobars)
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 16: Frontale Videokonferenzkamerasysteme (Videobars)
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
168
[Seite 184]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Anforderungen ............................................................................................................. 3 2.1 Allgemein......................................................................................................... 3 2.2 Kamerasystem................................................................................................. 3 2.2.1 Auflösung ........................................................................................................ 3 2.2.2 Bildrate ............................................................................................................ 3 2.2.3 Sichtfeld .......................................................................................................... 4 2.2.4 Bildqualität ....................................................................................................... 4 2.2.5 Intelligente Kamerafunktionen ......................................................................... 4 2.3 Mikrofon-Array ................................................................................................. 5 2.3.1 Allgemein......................................................................................................... 5 2.3.2 Reichweite ....................................................................................................... 5 2.3.3 Audiofunktionen ............................................................................................... 5 2.4 Lautsprechersystem ........................................................................................ 6 2.5 Anschlüsse und Konnektivität .......................................................................... 6 2.5.1 Anschlüsse ...................................................................................................... 6 2.5.2 Kommunikation ................................................................................................ 6 2.5.3 Erweiterbarkeit................................................................................................. 6 2.6 Integration ....................................................................................................... 6 2.6.1 Betriebssysteme .............................................................................................. 6 2.6.2 Smartboard- und Displayintegration ................................................................. 7 2.7 Datenschutz und Informationssicherheit .......................................................... 7
3 Dokumentation ............................................................................................................. 7
4 Abnahme ...................................................................................................................... 7
5 Service .......................................................................................................................... 8 5.1 Service Level Agreement (SLA) ....................................................................... 8 5.2 Ersatzgeräte .................................................................................................... 8 5.3 Firmwareupdates ............................................................................................. 8
6 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 8
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 16 Seite 2 von 8
169
[Seite 185]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme und be- triebsbereite Übergabe von frontalen Videokonferenzkamerasystemen (Videobars) für Be- sprechungs-, Konferenz-, Ausschuss-, Schulungs- und Gremienräume sowie Service. Die Systeme müssen Kamera, Mikrofonarray und Lautsprechersystem in einem Gerät integrieren und für hybride Sitzungen, Videokonferenzen, digitale Zusammenarbeit und Präsentationen geeignet sein. Die Systeme sind insbesondere für die Montage an oder unter interaktiven Displays, Smartboards oder Großbildschirmen vorgesehen. Der Auftragnehmer übernimmt Lieferung, Dokumentation und Support.
2 Anforderungen
2.1 Allgemein
• Geeignet für kleine bis mittelgroße Besprechungs- und Konferenzräume
• Geeignet für Ausschuss-, Beirats- und Projektgruppensitzungen
• Professioneller Dauerbetrieb
• Nutzung für hybride Sitzungen und Videokonferenzen
• Montage oberhalb, unterhalb oder zwischen Displays und Smartboards
• All-in-One-Videobar
• Kamera, Mikrofone und Lautsprecher in einem Gerät integriert
• Plug-and-Play-Betrieb
• USB-basierte Nutzung
• Keine zusätzliche AV-Steuerung erforderlich
• Betrieb unmittelbar an Besprechungs-PCs möglich
2.2 Kamerasystem
2.2.1 Auflösung
• Native 4K-UHD-Auflösung • Mindestens 3.840 × 2.160 Pixel
2.2.2 Bildrate Mindestanforderung:
• 30 Bilder pro Sekunde
Wünschenswert:
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 16 Seite 3 von 8
170
[Seite 186]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• 60 Bilder pro Sekunde
2.2.3 Sichtfeld Mindestanforderung:
• Horizontal 110°
Wünschenswert:
• horizontal 120° oder mehr • Vertikal 75° oder mehr
2.2.4 Bildqualität
• Automatische Belichtungsanpassung
• Automatischer Weißabgleich
• Digitale Bildoptimierung
• HDR-Unterstützung oder gleichwertige Technologie
• Gute Bildqualität auch bei schwierigen Lichtverhältnissen
• Optimierte Darstellung von Teilnehmern vor hellen Fensterflächen
2.2.5 Intelligente Kamerafunktionen
2.2.5.1 Automatische Teilnehmererkennung Das System muss automatisch erkennen:
• aktive Sprecher
• mehrere Teilnehmer
• Sprecherwechsel
• neue Teilnehmer im Sichtfeld
2.2.5.2 KI-Funktionen
• Auto-Framing
• Speaker Tracking
• Gruppenansicht
• Automatische Bildausschnittanpassung
• Dynamische Anpassung an wechselnde Sitzpositionen
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 16 Seite 4 von 8
171
[Seite 187]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Wünschenswert:
• Gleichzeitige Darstellung von Gruppenansicht und aktivem Sprecher
2.2.5.3 Besprechungsoptimierung
• Optimierte Darstellung aller Teilnehmer
• Automatische Anpassung bei Betreten oder Verlassen des Raumes
• Intelligente Fokussierung auf den aktuellen Diskussionsverlauf
2.3 Mikrofon-Array
2.3.1 Allgemein
• Integriertes Mikrofonarray
• Beamforming-Technologie
• Vollduplex-Audio
2.3.2 Reichweite Mindestanforderung:
• Sprachaufnahme 5 Meter
Wünschenswert:
• 7 Meter oder mehr
2.3.3 Audiofunktionen
• Acoustic Echo Cancellation (AEC)
• Automatic Gain Control (AGC)
• Active Noise Cancellation (ANC)
• Unterdrückung von Raumhall
• Unterdrückung typischer Büro- und Tastaturgeräusche
• Automatische Pegelanpassung
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 16 Seite 5 von 8
172
[Seite 188]
Hardware für hybride Videokonferenzen
2.4 Lautsprechersystem
• Integrierte Lautsprecher
• Sprachoptimierte Wiedergabe
• Verzerrungsfreie Sprachübertragung
• Vollduplex-Kommunikation
• Automatische Lautstärkeanpassung
• Gleichmäßige Sprachwiedergabe im Besprechungsraum
2.5 Anschlüsse und Konnektivität
2.5.1 Anschlüsse Mindestanforderungen:
• USB-C
• USB-A (direkt oder über Adapter)
• Netzanschluss
Wünschenswert:
• Ethernet-Anschluss (RJ45)
2.5.2 Kommunikation
• Plug-and-Play-Betrieb
• Keine zusätzliche Treiberinstallation erforderlich
2.5.3 Erweiterbarkeit Das System muss die Anbindung ermöglichen von:
• Erweiterungsmikrofonen
• zusätzlichen Audiokomponenten
• Mediensteuerungen
2.6 Integration
2.6.1 Betriebssysteme Kompatibel mit:
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 16 Seite 6 von 8
173
[Seite 189]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Microsoft Windows
• Apple MacOS
2.6.2 Smartboard- und Displayintegration Das System muss geeignet sein für die Montage an:
• interaktiven Displays
• Smartboards
• Großbildschirmen
• professionellen Konferenzdisplays
Der Betrieb muss ohne zusätzliche AV-Steuerung unmittelbar mit einem Besprechungs-PC möglich sein.
2.7 Datenschutz und Informationssicherheit
• Lokale Nutzung ohne verpflichtende Cloud-Anbindung
• Firmwareupdates administrierbar
• Passwortgeschützte Verwaltung
• Deaktivierbare Telemetrie-Dienste
• Lokale Konfiguration möglich
3 Dokumentation
Es sind mit Lieferung mindestens folgende Unterlagen zu übergeben:
• Geräteübersicht
• Bedienungsanleitungen
• Wartungshinweise
• Garantieunterlagen
• Supportinformationen: Ansprechpersonen, Telefonnummern
Sämtlich von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Dokumentation ist digital im PDF-For- mat in deutscher Sprache bereitzustellen.
4 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach:
• vollständiger Lieferung
• erfolgreicher Inbetriebnahme
• erfolgreichem Funktionstest
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 16 Seite 7 von 8
174
[Seite 190]
Hardware für hybride Videokonferenzen
• Übergabe der Dokumentation
5 Service
5.1 Service Level Agreement (SLA) • Telefonischer 1st-Level-Support: werktags mind. 09:00-14:00 Uhr
• Reaktionszeit bei Störungsmeldung: maximal 24 Stunden
• Ersatzgerätelieferungen bei Garantiefällen: maximal 5 Werktage
5.2 Ersatzgeräte Ersatzgeräte müssen mindestens für 60 Monate verfügbar sein.
5.3 Firmwareupdates Der Auftragnehmer muss Firmwareupdates zum Download bereitstellen. Sie müssen herstel- lerseitig für die Dauer der Gewährleistung verfügbar sein. Die Installation übernimmt der Auf- traggeber selbst.
6 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monaten. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 16 Seite 8 von 8
175
[Seite 191]
Projektnummer: DP31-202600080
Teil B – Leistungsbeschreibung
Los 17: Zubehör für Medien-, Präsentations- und
Konferenztechnik
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Los 17: Zubehör für Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik
Laufzeit: Drei Jahre ab Zuschlag mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
176
[Seite 192]
Hardware für hybride Videokonferenzen
Inhalt
1 Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3
2 Anforderungen ............................................................................................................. 3 2.1 Allgemein......................................................................................................... 3 2.2 Kompatibilität ................................................................................................... 3 2.3 HDMI-Kabel ..................................................................................................... 3 2.4 HDBaseT-Sender 70+ Meter ........................................................................... 4 2.5 HDBaseT-Sender 100+ Meter ......................................................................... 4 2.6 USB-C-zu-HDMI-Adapter (Dongles) ................................................................ 5 2.7 Multi-View-Systeme / KVM-Switches ............................................................... 5
3 Dokumentation ............................................................................................................. 6
4 Service Level Agreements (SLA) ................................................................................ 6
5 Gewährleistung, Garantie ............................................................................................ 6
DP31-202600080 Teil B – Leistungsbeschreibung Los 17 Seite 2 von 6
177
[Seite 193]
Hardware für hybride Videokonferenzen
1 Leistungsgegenstand
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe von Zu- behörkomponenten für die Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik. Die Komponenten dienen der Signalübertragung, Anbindung mobiler Endgeräte, Erweiterung von Präsentations- systemen sowie der Verwaltung mehrerer Signalquellen innerhalb von Besprechungs-, Schu- lungs-, Konferenz- und Gremienräumen. Der Auftragnehmer liefert sämtliche Zubehörkompo- nenten einschließlich notwendiger Adapter, Anschlussleitungen und Dokumentationen.
2 Anforderungen
2.1 Allgemein
• Professionelle AV-Komponenten
• Geeignet für den Dauerbetrieb
• Industriestandard oder gleichwertige Qualität
• Kompatibel mit den ausgeschriebenen Medien- und Konferenzsystemen
2.2 Kompatibilität Die angebotenen Komponenten müssen kompatibel sein mit:
• Smartboards
• Videobars
• PTZ-Kameras
• Projektoren
• Konferenzkameras
• Besprechungs-PCs
• Notebooks
• USB-C-Endgeräten
2.3 HDMI-Kabel
• Lieferung von HDMI-Verbindungskabeln zur Übertragung von Audio- und Videosig- nalen
• Für professionelle Installationen geeignet
• Hohe Störsicherheit
• Knickschutz an Steckverbindern
• Länge mindestens 20 Meter
• Unterstützte Auflösung mindestens 4K UHD (3.840 × 2.160 Pixel)
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Hardware für hybride Videokonferenzen
• Unterstützung von 60 Hz
• Unterstützung aktueller HDMI-Standards
• Unterstützung von HDCP
• Unterstützung von HDR
• Vergoldete Kontakte oder gleichwertige hochwertige Ausführung
• Zugentlastete Steckverbinder
2.4 HDBaseT-Sender 70+ Meter
• Übertragung von Audio-, Video- und Steuersignalen über Netzwerkkabel.
• Übertragung von 4K-UHD-Signalen
• Unterstützung von HDMI-Signalen
• Unterstützung von HDCP
• Übertragungsreichweite mindestens 70 Meter
• Geeignet für den Betrieb mit Projektoren, Displays und Medientechnik
• Kompatibel mit marktüblichen HDBaseT-Empfängern
• Mindestens HDMI-Eingang und RJ45-Ausgang
Wünschenswert:
• USB-Durchleitung
• IR-Steuerung
2.5 HDBaseT-Sender 100+ Meter
• Übertragung von Audio-, Video- und Steuersignalen über Netzwerkkabel.
• Übertragung von 4K-UHD-Signalen
• Unterstützung von HDMI-Signalen
• Unterstützung von HDCP
• Übertragungsreichweite mindestens 100 Meter
• Geeignet für den Betrieb mit Projektoren, Displays und Medientechnik
• Kompatibel mit marktüblichen HDBaseT-Empfängern
• Mindestens HDMI-Eingang und RJ45-Ausgang
Wünschenswert:
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Hardware für hybride Videokonferenzen
• USB-Durchleitung
• IR-Steuerung
2.6 USB-C-zu-HDMI-Adapter (Dongles)
• Adapter zur Anbindung mobiler Endgeräte und Notebooks an HDMI-basierte Präsen- tationssysteme
• USB-C-Stecker
• HDMI-Buchse
• Plug-and-Play-Betrieb
• Keine zusätzliche Treiberinstallation erforderlich
• Mindestens 4K UHD bei 60 Hz
• Kompatibel mit:
▪ Microsoft Windows
▪ Apple macOS
▪ Android
▪ USB-C-Endgeräten mit DisplayPort-Alt-Mode
2.7 Multi-View-Systeme / KVM-Switches Mindestanforderungen:
• Multi-View-Systeme bzw. KVM-Switches zur gleichzeitigen Darstellung und Verwal- tung mehrerer Signalquellen
• Unterstützung von vier Eingangsquellen
• zwei HDMI-Eingänge
• HDMI-Ausgang
• USB-Anschlüsse für Tastatur und Maus
• Funktionen
▪ Umschaltung zwischen mehreren Signalquellen
▪ Gleichzeitige Darstellung mehrerer Quellen
▪ Verwaltung von Tastatur, Maus und Bildschirm
▪ Unterstützung von Präsentations- und Konferenzsystemen
▪ Multi-View
− Vollbilddarstellung
− Bild-in-Bild
− Geteilte Bildschirmdarstellung
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Hardware für hybride Videokonferenzen
• Stabiler Dauerbetrieb
Wünschenswert:
• Unterstützung von acht Eingangsquellen oder mehr
• Unterstützung von 4K UHD
• Unterstützung von 60 Hz
• Darstellung von vier Quellen gleichzeitig möglich
• USB-C
• Netzwerkanschluss
• Geringe Umschaltzeiten
• Flexible Fensteranordnung
• Steuerung über Weboberfläche
3 Dokumentation
Es sind bei Lieferung mindestens folgende Unterlagen zu übergeben:
• Geräteübersicht
• Technische Datenblätter
• Bedienungsanleitungen
• Garantieunterlagen
Sämtlich von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Dokumentation ist digital im PDF-For- mat in deutscher Sprache bereitzustellen.
4 Service Level Agreements (SLA)
• Lieferfrist: maximal 5 Werktage
5 Gewährleistung, Garantie
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 36 Monate. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate.
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Medientechnik sowie die Erbringung hiermit verbundener Dienstleistungen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung
zwischen
dem IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITV.SH)
- Nachfolgend „Auftraggeber“ –
und
Auftragnehmer gemäß Zuschlagsschreiben
- Nachfolgend „Auftragnehmer“ –
§ 1 Gegenstand der Rahmenvereinbarung
(1) Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen entsprechend den ausgeschriebenen Losen. (2) Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren im eigenen Namen durch. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abrufberechtigten öffentlichen Auftraggeber schließen die jeweiligen Einzelaufträge im eigenen Rahmen und auf eigene Rechnung mit dem Auftragnehmer ab. (3) Ein Anspruch des Auftragnehmers auf einen bestimmten Auftragsumfang oder Mindestumsatz besteht nicht. (4) Der Auftraggeber übernimmt keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich bestimmter Mengen oder Abrufvolumina.
§ 2 Abrufberechtige öffentliche Auftraggeber
(1) Abrufberechtigt sind ausschließlich die in den Vergabeunterlagen benannten öffentlichen Auftraggeber. (2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer auf Verlangen über den Kreis der abrufberechtigten Stellen.
§ 3 Vertragsbestandteile
Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der nachstehenden Reihenfolge:
- Diese Rahmenvereinbarung,
- Das Rahmenleistungsverzeichnis,
- Die Besonderen Vertragsbedingungen,
- Die Leistungsverzeichnisse der einzelnen Lose einschließlich ihrer Anlagen
- Das Angebot des Auftragnehmers einschließlich der bezuschlagten Preisblätter, soweit es den Vergabeunterlagen nicht widerspricht.
Die Vertragsbestandteile ergänzen sich. Die Reihenfolge bei Widersprüchen wird in den Besonderen Vertragsbedingungen geregelt.
§ 4 Laufzeit
(1) Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. (2) Die Laufzeit beträgt drei Jahre.
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(3) Einzelaufträge können bis zum Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erteilt werden. (4) Bereits vor Ablauf der Rahmenvereinbarung wirksam erteilte Einzelaufträge bleiben von deren Beendigung unberührt und werden nach den zum Zeitpunkt des Abrufs geltenden Vertragsbedingungen vollständig abgewickelt.
§ 5 Einzelaufträge
(1) Einzelaufträge werden unmittelbar zwischen dem jeweiligen abrufberechtigten öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossen. (2) Für die Durchführung der Einzelaufträge gelten diese Rahmenvereinbarung, die Besonderen Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des jeweiligen Leistungsverzeichnisses. (3) Der Auftraggeber wird an der Durchführung der Einzelaufträge nur beteiligt, soweit dies in dieser Rahmenvereinbarung oder den Besonderen Vertragsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
§ 6 Preise
(1) Es gelten die vom Auftragnehmer angebotenen und bezuschlagten Festpreise. (2) Die angebotenen Preise gelten für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. (3) Preisanpassungen während der Laufzeit sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
§ 7 Änderungen während der Vertragslaufzeit
Änderungen der Rahmenvereinbarung sind ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften zulässig.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zum Änderungs-, Obsoleszenz- und Lifecycle-Management.
§ 8 Ansprechpartner
Die Vertragsparteien benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner für Angelegenheiten der Rahmenvereinbarung.
Ein Wechsel ist der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervor unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
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Besondere Vertragsbedingungen für den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-,
Präsentation- und Medientechnik einschließlich
zugehöriger Dienstleistungen für abrufberechtigte
Auftraggeber in Schleswig-Holstein
Präambel
Der Auftraggeber verfolgt mit der vorliegenden Rahmenvereinbarung das Ziel, den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein eine wirtschaftliche, vergaberechtskonforme, nachhaltige und zukunftssichere Beschaffung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik einschließlich der hierzu erforderlichen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen konkretisieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sowie der hierauf beruhenden Einzelaufträge. Sie schaffen einheitliche Rahmenbedingungen für alle Abrufe und berücksichtigen insbesondere die dynamische technische Entwicklung des Marktes, die Anforderungen an Interoperabilität, Informationssicherheit, Nachhaltigkeit sowie eine langfristige wirtschaftliche Nutzung der beschafften Systeme.
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Gegenstand der Besonderen Vertragsbedingungen
(1) Diese besonderen Vertragsbedingungen ergänzen die Rahmenvereinbarung sowie die weiteren Vergabeunterlagen und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Einzelverträge. (2) Ziel der Rahmenvereinbarung ist die wirtschaftliche, nachhaltige, vergaberechtskonforme und zukunftssichere Beschaffung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik einschließlich der in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen beschriebenen Dienstleistungen für die bezugsberechtigten öffentlichen Auftraggeber, (3) Die besonderen Vertragsbedingungen schaffen einheitliche Rahmenbedingungen für sämtliche Abrufe innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung und berücksichtigen insbesondere • die dynamische technische Entwicklung des Marktes, • die Anforderungen an Informationssicherheit, • die langfristige Nutzbarkeit der beschafften Systeme, • die Interoperabilität technischer Komponenten, • die Nachhaltigkeit der Beschaffung, • sowie die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel.
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(4) Soweit einzelne Leistungen oder Anforderungen bereits abschließend im jeweiligen Leistungsverzeichnis geregelt sind, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen vor.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Einzelaufträge, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung durch bezugsberechtigte öffentliche Auftraggeber erteilt werden. (2) Sie gelten ergänzend zu den jeweiligen Leistungsverzeichnissen der einzelnen Lose sowie den sonstigen Vertragsbestandteilen. (3) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. (4) Individuelle Vereinbarungen im Rahmen eines Einzelauftrags gehen diesen Besonderen Vertragsbedingungen nur vor, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und vergaberechtlich zulässig ist.
§ 3 Vertragsbestandteile und Reihenfolge
Bestandteile der Rahmenvereinbarung und der hierauf beruhenden Einzelverträge sind insbesondere
- das Zuschlagsschreiben,
- die Rahmenvereinbarung,
- diese besonderen Vertragsbedingungen,
- das jeweilige Leistungsverzeichnis einschließlich aller Anlagen,
- das Angebot des Auftragnehmers einschließlich aller Anlagen und insbesondere des ausgefüllten Preisblattes,
- die Ergänzenden Vertragsbedingungen,
- die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Bei Widersprüchen gilt die vorgenannte Reihenfolge.
§ 4 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Besonderen Vertragsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen
• Auftraggeber Der ITV.SH, der die Rahmenvereinbarung abschließt • Abrufberechtigter Auftraggeber Jeder öffentliche Auftraggeber, der nach den Vergabeunterlagen zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt ist • Einzelauftrag Ein auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilter Abruf eines abrufberechtigten öffentlichen Auftraggebers • Los Ein fachlich abgegrenzter Bestandteil der Rahmenvereinbarung mit eigenständigem Leistungsverzeichnis • Produkt Die im jeweiligen Los angebotene Hardware einschließlich erforderlicher Zubehör- und Nebenkomponenten • Nachfolgeprodukt
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Ein Produkt, das ein ursprünglich angebotenes Produkt aufgrund technischer Weiterentwicklung oder Produktabkündigung ersetzt. • Produktabkündigung Die durch den Hersteller bekanntgegebene Einstellung der Herstellung, des Vertriebs oder des Supports eines Produkts • Obsoleszenz Der Wegfall der Lieferbarkeit, Wartbarkeit oder technischen Unterstützung eines Produkts oder wesentlicher Komponenten • Firmware Die unmittelbar auf Hardware installierte Systemsoftware • Softwareupdate Eine vom Hersteller bereitgestellte Aktualisierung zur Fehlerbehebung, Funktionsverbesserung oder Anpassung an technische Entwicklungen • Sicherheitsupdate Eine Aktualisierung zur Beseitigung bekannter Sicherheitslücken • Arbeitstag Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am jeweiligen Leistungsort
§ 5 Grundsätze der Zusammenarbeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen, partnerschaftlichen und transparenten Zusammenarbeit. (2) Sie unterstützen sich gegenseitig bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie der Einzelaufträge. (3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber sowie den jeweiligen abrufberechtigten Auftraggeber unverzüglich über alle Umstände, die geeignet sind, o die vertragsgemäße Leistungserbringung zu gefährden, o vereinbare Termine zu beeinträchtigen, o technische Änderungen erforderlich zu machen, o Sicherheitsrisiken zu begründen, o die Lieferfähigkeit einzuschränken, o oder Auswirkungen auf Qualität oder Wirtschaftlichkeit der Leistung zu haben. (4) Erkenntnisse, die für weitere Abrufe oder die Vertragsdurchführung von Bedeutung sein können, sind frühzeitig mitzuteilen. (5) Die Vertragsparteien wirken darauf hin, auftretende Meinungsverschiedenheiten zunächst einvernehmlich zu lösen.
§ 6 Ansprechpartner und Kommunikation
(1) Jede Vertragspartei benennt mindestens einen verantwortlichen Ansprechpartner. Änderungen sind der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen. (2) Sämtliche vertragsrelevanten Mitteilung erfolgen grundsätzlich in Textform, soweit gesetzliche Vorschriften oder diese Vertragsbedingungen keine strengere Form verlangen. (3) Die elektronische Kommunikation ist zulässig. (4) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass während der üblichen Geschäftszeiten eine fachlich qualifizierte Kontaktperson erreichbar ist.
§ 7 Vertraulichkeit
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(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung der Rahmenvereinbarung bekannt werdenden vertraulichen Informationen ausschließlich zur Durchführung der vertraglichen Leistungen zu verwenden. (2) Die Verpflichtung gilt auch über das Ende der Rahmenvereinbarung hinaus. (3) Gesetzliche Auskunfts-, Offenlegungs- oder Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.
§ 8 Compliance und Integrität
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Vergabe-, Wettbewerbs-, Arbeits-, Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und Antikorruptionsrechts. (2) Der Auftragnehmer hat organisatorische Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Korruption, wettbewerbswidrige Absprachen, Interessenkonflikte sowie sonstige Compliance-Verstöße zu verhindern. (3) Werden dem Auftragnehmer tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen wesentliche Vertragspflichten bekannt, die Auswirkungen auf die Durchführung der Rahmenvereinbarung haben können, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. (4) Der Auftraggeber behält sich vor, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten die sich aus Gesetz und Vertrag ergebenden Rechte geltend zu machen.
Kapitel 2
Vertragsdurchführung, Abrufverfahren und Leistungserbringung
§ 9 Grundsätze der Vertragsdurchführung
(1) Die Durchführung der Rahmenvereinbarung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Einzelaufträgen (Abrufen) der bezugsberechtigten öffentlichen Auftraggeber. (2) Die Rahmenvereinbarung begründet weder eine Abnahmeverpflichtung der bezugsberechtigten öffentlichen Auftraggeber noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf einen bestimmten Auftragsumfang oder Mindestumsatz. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ordnungsgemäß erteilte Einzelaufträge zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung sowie der jeweiligen Losbeschreibung auszuführen. (4) Die Leistungserbringung hat unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Nachhaltigkeit sowie der anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. (5) Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Leistungserbringung die besonderen Anforderungen öffentlicher Auftraggeber sowie deren organisatorische und sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen.
§ 10 Abrufberechtigung
(1) Abrufberechtigt sind die Trägerkommunen des Auftraggebers (siehe Rahmenvereinbarung). (2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer auf Anforderung über den Kreis der bezugsberechtigten öffentlichen Auftraggeber.
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(3) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Abrufberechtigung eigenständig einzuschränken oder zusätzliche Voraussetzungen für die Ausführung von Einzelaufträgen zu verlangen.
§ 11 Zustandekommen des Einzelvertrages
(1) Mit der Annahme eines ordnungsgemäß erteilten Einzelauftrags kommt zwischen dem abrufenden öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Einzelvertrag auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zustande, sofern die Rahmenvereinbarung keine abweichende Regelung vorsieht. (2) Der Einzelauftrag konkretisiert insbesondere o Leistungsumfang, o Leistungsort, o Lieferanschrift, o Ansprechpartner, o Gewünschte Ausführungsfristen, o Ggfs. projektspezifische Anforderungen. (3) Soweit im Einzelauftrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sowie dieser Besonderen Vertragsbedingungen.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der abrufende öffentliche Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Durchführung des Einzelauftrags.
Hierzu gehören insbesondere
o Benennung eines Ansprechpartners, o Gewährung des erforderlichen Zugangs zu den Räumlichkeiten, o Bereitstellung notwendiger Informationen, o Mitteilung örtlicher Besonderheiten, o Durchführung erforderlicher Abstimmungen. (2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
§ 13 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich o der Einzelauftrag, o das jeweilige Leistungsverzeichnis, o die Rahmenvereinbarung, o diese Besonderen Vertragsbedingungen. (2) Sämtliche im Los beschriebenen Nebenleistungen gelten als Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich als optionale Leistungen ausgewiesen sind. (3) Der Auftragnehmer schuldet eine vollständige, funktionsfähige und betriebsbereite Leistung entsprechend den vertraglichen Anforderungen. (4) Hierzu gehören insbesondere sämtliche Leistungen, die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich sind, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich genannt, jedoch nach den anerkannten Regeln der Technik oder den Herstellerangaben erforderlich sind.
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§ 14 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer führt sämtliche Leistungen fachgerecht, sorgfältig sowie entsprechend den anerkannten Regeln der Technik aus. (2) Der Auftragnehmer setzt ausschließlich ausreichend qualifiziertes Fachpersonal ein. (3) Während der Leistungserbringung sind sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. (4) Arbeiten in den Räumlichkeiten öffentlicher Auftraggeber sind so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
§ 15 Nachunternehmer
(1) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben und der Angebotsunterlagen zulässig. (2) Der Auftragnehmer bleibt für sämtliche Leistungen seiner Nachunternehmer uneingeschränkt verantwortlich. (3) Ein Wechsel wesentlicher Nachunternehmer während der Vertragslaufzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, sofern vergaberechtlich erforderlich.
§ 16 Termine und Fristen
(1) Vereinbare Liefer- und Ausführungsfristen sind verbindlich. (2) Erkennt der Auftragnehmer, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, informiert er den abrufenden öffentlichen Auftraggeber unverzüglich unter Angabe o der Ursachen, o der voraussichtlichen Dauer, o möglicher Auswirkungen, o sowie geeigneter Gegenmaßnahmen. (3) Die Mitteilung entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
§ 17 Projektkoordination/Ansprechpartner
(1) Für jeden Einzelauftrag benennt der Auftragnehmer einen verantwortlichen Ansprechpartner. (2) Dieser ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung sowie für sämtliche Abstimmungen mit dem abrufenden öffentlichen Auftraggeber verantwortlich.
§ 18 Dokumentationspflicht während der Leistungserbringung.
Der Auftragnehmer dokumentiert sämtliche wesentlichen auftragsrelevanten Vorgänge. Die Dokumentation ist dem abrufenden öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
§ 19 Leistungsstörungen, Risikomanagement und Eskalationspflichten
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung fortlaufend dahingehend zu überwachen, ob Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine ordnungsgemäße, vollständige oder fristgerechte Vertragserfüllung beeinträchtigen können. (2) Werden Risiken oder Leistungsstörungen erkennbar, hat der Auftragnehmer den abrufenden öffentlichen Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert in Textform zu informieren. Die Mitteilung hat insbesondere zu enthalten: o Art und Ursache der Leistungsstörung oder des erkennbaren Risikos,
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o Zeitpunkt des Bekanntwerdens, o Auswirkungen auf Termine, Qualität, Kosten oder Leistungsumfang, o Bereits eingeleitete Gegenmaßnahmen, o Vorschläge zur Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung, o Eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer der Beeinträchtigung. (3) Leistungsstörungen sind insbesondere, jedoch nicht abschließend: o Lieferverzögerungen, o Ausfall oder eingeschränkte Verfügbarkeit von Produkten oder Komponenten, o Produktabkündigungen, o Lieferengpässe, o Qualitätsmängel, o Sicherheitsvorfälle, o Wesentliche Änderungen der technischen Spezifikationen, o Insolvenz oder Leistungsunfähigkeit von Vorlieferanten oder Nachunternehmern, o Sonstige Umstände, die geeignet sind, die Vertragserfüllung zu gefährden. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Auswirkungen einer Leistungsstörung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und eine schnellstmögliche Wiederherstellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung sicherzustellen. (5) Die Mitteilung einer Leistungsstörung entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt. (6) Der abrufende öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer geeignete Nachweise über die Ursachen der Leistungsstörung sowie über die eingeleiteten und geplanten Abhilfemaßnahmen zu verlangen. (7) Soweit Leistungsstörungen auf Produktabkündigungen, technische Weiterentwicklungen oder sonstige Marktveränderungen zurückzuführen sind, gelten ergänzend die Regelungen zum Änderungs-, Obsoleszenz- und Lifecycle-Management dieser Besonderen Vertragsbedingungen. (8) Wiederholt auftretende oder erhebliche Leistungsstörungen können Anlass für gemeinsame Abstimmungsgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein. Ziel dieser Gespräche ist die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung.
§ 20 Kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung
(1) Auftraggeber und Auftragnehmer verfolgen das gemeinsame Ziel einer wirtschaftlichen, qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. (2) Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, Optimierungspotenziale hinsichtlich Qualität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Interoperabilität, Bedienbarkeit sowie technischer Weiterentwicklungen frühzeitig zu identifizieren und dem Auftraggeber geeignete Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. (3) Verbesserungsvorschläge des Auftragnehmers begründen keinen Anspruch auf Änderung der vertraglich geschuldeten Leistungen und dürfen insbesondere nicht zu einer Änderung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs oder zu einer unzuverlässigen Vertragsänderung führen.
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(4) Soweit technische Weiterentwicklungen während der Vertragslaufzeit verfügbar werden, können diese unter Beachtung der vertraglichen Regelungen zum Änderungsmanagement sowie der vergaberechtlichen Vorgabe berücksichtigt werden, sofern mindestens die ausgeschriebenen Anforderungen eingehalten werden und die Grundstruktur der ausgeschriebenen Leistung unverändert bleibt.
Kapitel 3
Lieferung, Leistungserbringung, Abnahme und Gefahrübergang
§ 21 Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer hat sämtliche Liefer- und Dienstleistungen vollständig, fachgerecht sowie entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. (2) Die Leistung ist so zu erbringen, dass sie den im jeweiligen Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen sowie dem allgemeinen anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung entspricht. (3) Sämtliche Leistungen sind in einer Weise auszuführen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung ohne weitere, nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen möglich ist. (4) Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Leistungserbringung über alle für die Ausführung wesentlichen Umstände zu informieren.
§ 22 Lieferbedingungen
(1) Lieferungen erfolgen an den im Einzelauftrag benannten Leistungsort. (2) Die Lieferung umfasst sämtliche zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Bestandteile einschließlich Zubehör, Verbindungselementen, Montagematerial, Dokumentation sowie sonstiger erforderlicher Komponenten. (3) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Verwendungsstelle, sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart wird. (4) Verpackungsmaterial ist vom Auftragnehmer zurückzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen, soweit im Einzelauftrag nichts anderes geregelt ist.
§ 23 Leistungszeiten
(1) Die im Einzelauftrag vereinbarten Termine sind verbindlich. (2) Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des jeweiligen bezugsberechtigten Auftraggebers zu erbringen. (3) Leistungen außerhalb dieser Zeiten bedürfen der vorherigen Abstimmung.
§ 24 Teillieferungen
(1) Teillieferungen oder Teilleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des abrufenden Auftraggebers zulässig. (2) Die Zustimmung darf insbesondere verweigert werden, wenn hierdurch o zusätzlicher organisatorischer Aufwand entsteht, o Mehrkosten verursacht werden, o die Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird, o die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems nicht gewährleistet ist.
§ 25 Gefahrübergang
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht erst mit ordnungsgemäßer Übergabe beziehungsweise – soweit eine Abnahme vorgesehen ist – mit erfolgreicher Abnahme auf den abrufenden Auftraggeber über.
§ 26 Prüfung der Lieferung
Der abrufende Auftraggeber ist berechtigt, gelieferte Produkte auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel sowie Übereinstimmung mit dem Einzelauftrag zu prüfen. Eine weitergehende Funktionsprüfung bleibt hiervon unberührt.
§ 27 Abnahme
(1) Soweit nach Art der Leistung einer Abnahme erforderlich ist, erfolgt diese nach erfolgreicher Funktionsprüfung. (2) Die Abnahme setzt voraus, dass o sämtliche vereinbarten Leistungen erbracht wurden, o die Produkte funktionsfähig sind, o erforderliche Dokumentationen übergeben wurden, o vereinbarte Einweisungen durchgeführt wurden, o keine wesentlichen Mängel vorliegen. (3) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
§ 28 Mängel bei der Abnahme
Werden im Rahmen der Abnahme Mängel festgestellt, dokumentieren die Vertragsparteien diese gemeinsam. Der Auftragnehmer teilt die vorgesehenen Maßnahmen sowie den voraussichtlichen Zeitraum der Mängelbeseitigung mit.
§ 29 Übergabedokumentation
Der Auftragnehmer übergibt spätestens mit Abschluss der Leistung alle für den Betrieb erforderlichen Unterlagen.
Hierzu gehören insbesondere
• Bedienungsanleitungen, • Technische Dokumentationen, • Lizenzunterlagen, • Herstellerinformationen, • Garantieunterlagen, • Wartungshinweise, • Ggfs. Konfigurationsunterlagen.
§ 30 Funktionsfähigkeit
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sämtliche gelieferten Komponenten in vereinbarten Gesamtsystem bestimmungsgemäß zusammenarbeiten. Soweit Komponenten verschiedener Hersteller geliefert werden, hat der Auftragnehmer deren technische Kompatibilität sicherzustellen, sofern diese Vertragsbestandteil ist.
§ 31 Abweichungen während der Leistungserbringung
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(1) Stellt der Auftragnehmer vor oder während der Leistungserbringung fest, dass eine vertragsgemäße Ausführung aufgrund tatsächlicher oder technischer Gegebenheiten ganz oder teilweise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, hat er den abrufenden öffentlichen Auftraggeber unverzüglich hierüber zu informieren. Für Inhalt und Umfang der Mitteilung gelten die Regelungen des § 19 entsprechend. (2) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des abrufenden öffentlichen Auftraggebers von den vertraglich vereinbaren Leistungen oder den Anforderungen des jeweiligen Leistungsverzeichnisse abzuweisen, soweit die Abweichung nicht lediglich unerhebliche technische Einzelheiten betrifft, die weder Funktion, Qualität, Sicherheit, Interoperabilität noch Wirtschaftlichkeit der Leistung beeinflussen.
Kapitel 4
Änderungsmanagement während der Vertragslaufzeit
§ 32 Grundsätze des Änderungsmanagements
(1) Ziel des Änderungsmanagements ist es, die vertragsmäßige Leistungserbringung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung sicherzustellen und gleichzeitig auf technische, organisatorische sowie marktbedingte Veränderungen angemessen reagieren zu können. (2) Änderungen dürfen ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der vergaberechtlichen Vorgaben erfolgen. Insbesondere dürfen Änderungen weder den Charakter der ausgeschriebenen Leistung verändern noch zu einer unzulässigen wesentlichen Vertragsänderung führen. (3) Sämtliche Änderungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
§ 33 Änderungsanlässe
Ein Änderungsverfahren kann insbesondere erforderlich werden bei
• Produktabkündigungen, • Technischen Weiterentwicklungen, • Änderungen gesetzlicher Anforderungen, • Änderungen technischer Normen, • Wegfall einzelner Komponenten, • Änderungen von Herstellerbezeichnungen, • Sicherheitsanforderungen, • Lieferengpässen, • Sonstigen marktbedingten Veränderungen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
§ 34 Anzeige von Änderungen
(1) Erkennt der Auftragnehmer einen Änderungsbedarf, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Für Inhalt und Umfang der Mitteilung gelten die Regelungen des § 19 entsprechend. (2) Die Anzeige muss insbesondere erkennen lassen, • welcher Änderungsanlass vorliegt, • welche Produkte betroffen sind,
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• welche Auswirkungen zu erwarten sind, • welche Alternativen bestehen.
§ 35 Prüfung des Änderungsbedarfs
(1) Der Auftraggeber prüft unter Berücksichtigung der Interessen der bezugsberechtigten öffentlichen Auftraggeber, • ob die Änderung erforderlich ist, • ob die Voraussetzung der Rahmenvereinbarung erfüllt bleiben, • ob vergaberechtliche Grenzen eingehalten werden, • ob technische Gleichwertigkeit gegeben ist, • ob Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit oder Interoperabilität bestehen.
Er kann hierzu geeignete Nachweise oder ergänzende Informationen verlangen.
(2) Änderungen, die ausschließlich die Durchführung eines konkreten Einzelauftrags betreffen und keine Auswirkungen auf den Inhalt oder die Bedingungen der Rahmenvereinbarung haben, werden unmittelbar zwischen dem abrufenden öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen sowie die vergaberechtlichen Vorgaben bleiben unberührt.
§ 36 Zulässigkeit von Änderungen
Änderungen können insbesondere zugelassen werden, wenn
• die ausgeschriebenen Mindestanforderungen weiterhin vollständig erfüllt werden, • keine Verschlechterung der technischen Eigenschaften eintritt, • Bedienbarkeit und Funktionalität mindestens erhalten bleiben, • keine Einschränkungen der Interoperabilität entstehen, • keine nachteiligen Auswirkungen auf Informationssicherheit oder Datenschutz bestehen, • die Änderung mit den vergaberechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
§ 37 Dokumentation
Alle freigegebenen Änderungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Dokumentation umfasst mindestens
• Anlass, • Datum, • Betroffene Produkte, • Bewertung, • Entscheidung, • Ggfs. Nachweise zur Gleichwertigkeit.
§ 38 Freigabe
Änderungen dürfen erst umgesetzt werden, nachdem sie durch den Auftraggeber freigegeben wurden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
§ 39 Auswirkungen auf bestehende Einzelaufträge
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Bereits erteilte Einzelaufträge bleiben von späteren Änderungen grundsätzlich unberührt. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem jeweiligen abrufenden öffentlichen Auftraggeber sowie der Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben.
Kapitel 5
Obsoleszenzmanagement, Produktabkündigungen und Nachfolgeprodukte
§ 40 Grundsätze des Obsoleszenzmanagements
(1) Ziel des Obsoleszenzmanagements ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen Lieferfähigkeit sowie der vertragsmäßigen Leistungserbringung über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Produktabkündigungen, Änderungen der Lieferfähigkeit sowie sonstige Umstände, die die vertragsgemäße Lieferung oder Nutzung der ausgeschriebenen Produkte beeinträchtigten können, frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungserbringung einzuleiten. (3) Das Obsoleszenzmanagement dienst der Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit und begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Änderung der ausgeschriebenen Leistungen oder der vertraglichen Bedingungen.
§ 41 Anzeige von Produktabkündigungen
(1) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über ihm bekannt gewordene Produktabkündigungen (End of Sale), das Ende des Herstellersupports (End of Support), das Ende der Ersatzteilversorgung (End of Service) oder vergleichbare produktbezogene Änderungen. (2) Die Mitteilung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: • Betroffenes Produkt, • Hersteller, • Zeitpunkt der Produktabkündigung, • Zeitpunkt der letztmaligen Lieferbarkeit, • Auswirkungen auf laufende und zukünftige Einzelaufträge, • Auswirkungen auf Wartung und Ersatzteilversorgung, • Vorschläge für geeignete Nachfolgeprodukte oder sonstige Maßnahmen. (3) Für bereits erteilte Einzelaufträge informiert der Auftragnehmer zusätzlich den jeweils abrufenden öffentlichen Auftraggeber, sofern dessen Vertrag von der Produktabkündigung unmittelbar betroffen ist.
§ 42 Nachfolgeprodukte
(1) Ist ein ausgeschriebenes Produkt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft nicht mehr verfügbar, kann der Auftragnehmer die Aufnahme eines Nachfolgeprodukts beantragen. (2) Nachfolgeprodukte müssen mindestens gleichwertig sein und insbesondere • sämtliche Mindestanforderungen des jeweiligen Leistungsverzeichnisses erfüllen, • hinsichtlich Qualität und Funktion mindestens gleichwertig sein, • mit den ausgeschriebenen Systemen kompatibel sein, soweit dies erforderlich ist, • keine Einschränkungen hinsichtlich Bedienbarkeit, Sicherheit oder Interoperabilität verursachen. 12
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(3) Der Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Nachweispflicht für die Gleichwertigkeit.
§ 43 Prüfung der Gleichwertigkeit
(1) Der Auftraggeber prüft den Antrag auf Annahme eines Nachfolgeproduktes unter Berücksichtigung der vertraglichen und vergaberechtlichen Vorgaben. (2) Sie kann hierzu insbesondere verlangen: • Technische Datenblätter, • Herstellerunterlagen, • Vergleichsübersichten, • Zertifizierungen, • Prüfberichte, • Kompatibilitätsnachweise, • Teststellungen oder Demonstrationen, sofern dies zur Beurteilung erforderlich und verhältnismäßig ist. (3) Der Auftraggeber kann bei Bedarf fachliche Stellungnahmen oder externe Expertise einholen.
§ 44 Freigabe von Nachfolgeprodukten
(1) Nachfolgeprodukte dürfen erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber für zukünftige Einzelaufträge angeboten oder geliefert werden. (2) Die Freigabe gilt ausschließlich im Rahmen der bestehenden Rahmenvereinbarung und begründet keinen Anspruch auf Anpassung der vertraglichen Vergütung. (3) Die Freigabe wirkt ausschließlich für zukünftige Abrufe, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart oder vergaberechtliche zulässig ist.
§ 45 Auswirkungen auf laufende Einzelaufträge
(1) Bereits erteilte Einzelaufträge bleiben von der Freigabe eines Nachfolgeproduktes grundsätzlich unberührt. (2) Ist die Lieferung des ursprünglichen beauftragten Produktes aufgrund einer nachträglich eingetretenen Produktabkündigung objektiv unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar geworden, stimmen der abrufende öffentliche Auftraggeber und der Auftragnehmer das weitere Vorgehen unmittelbar miteinander ab. (3) Soweit hierbei auf ein von dem Auftraggeber freigegebenes Nachfolgeprodukt zurückgegriffen werden soll, gelten die Feststellungen zur Gleichwertigkeit als verbindliche Grundlage. Die Entscheidung über die Anpassung des konkreten Einzelvertrags bleibt dem abrufenden öffentlichen Auftraggeber vorbehalten.
§ 46 Ersatzteilversorgung
(1) Der Auftragnehmer stellt sich, dass für die gelieferten Produkte während der vom Hersteller vorgesehenen Support- und Ersatzteilverfügbarkeit geeignete Ersatzteile verfügbar sind. (2) Ist die Lieferung identischer Ersatzteile nicht mehr möglich, sind technisch geeignete und kompatible Ersatzlösungen anzubieten, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Funktion, Sicherheit oder Interoperabilität möglich ist. (3) Über Einschränkungen der Ersatzteilversorgung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
§ 47 Herstellerinformationen
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über ihm bekannt werdende wesentliche Herstellerinformationen zu unterrichten, soweit diese Auswirkungen auf die vertragsgegenständlichen Produkte oder deren Nutzung haben können. Hierzu zählen insbesondere:
• Sicherheitsrelevante Herstellerhinweise • Rückrufaktionen • Produktwarnungen • Änderungen der Zertifizierungen • Wesentliche Änderungen der technischen Spezifikationen • Änderungen der Supportstrategie des Herstellers.
Kapitel 6
Lifecycle-, Patch- und Sicherheitsmanagement
§ 48 Grundsätze des Lifecycle-Managements
(1) Der Auftragnehmer stellt sich, dass die im Rahmen der Rahmenvereinbarung gelieferten Produkte während ihres vorgesehenen Lebenszyklus entsprechend den Herstellerangaben unterstützt werden. (2) Ziel des Lifecycle-Managements ist die nachhaltige Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Wartbarkeit und Nutzbarkeit der gelieferten Produkte. (3) Der Auftragnehmer berücksichtigt hierbei insbesondere • Herstellerinformationen • Produktpflege • Softwarepflege • Firmwarepflege • Sicherheitsanforderungen • Kompatibilität • Ersatzteilversorgung • Technische Weiterentwicklungen
§ 49 Hersteller-Support
(1) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über ihm bekannt werdende Änderungen der Supportstrategie des Herstellers. Hierzu gehören insbesondere • End of Support • End of Maintenance • End of Security Support • Änderungen der Updatepolitik • Änderungen der Herstellerleistungen. (2) Soweit Auswirkungen auf laufende Einzelaufträge bestehen, informiert der Auftragnehmer zusätzlich den jeweils betroffenen abrufenden öffentlichen Auftraggeber.
§ 50 Sicherheits- und Firmwareupdates
(1) Soweit Firmware-, Sicherheits- oder sonstige produktbezogene Updates Bestandteil der geschuldeten Leistungen oder gesetzlich erforderlich sind, stellt der Auftragnehmer deren Bereitstellung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sicher.
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(2) Sicherheitsupdates, die der Beseitigung erheblicher Sicherheitsrisiken dienen, sind den betroffenen Auftraggebern unverzüglich bekannt zu geben. (3) Sofern die Einspielung von Updates Auswirkungen auf den laufenden Betrieb haben kann, informiert der Auftragnehmer den jeweiligen abrufenden öffentlichen Auftraggeber rechtzeitig über • Art des Updates, • Auswirkungen, • erforderlichen Maßnahmen, • möglich Betriebsunterbrechungen.
§ 51 Kompatibilität
(1) Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung dürfen Aktualisierungen nicht zu einer Verschlechterung der vertraglich geschuldeten Funktionalität führen. (2) Soweit Aktualisierungen Auswirkungen auf die Kompatibilität mit anderen vertragsgegenständlichen Komponenten haben können, informiert der Auftragnehmer sämtliche betroffenen Bezugsberechtigten. (3) Erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Kompatibilität sind frühzeitig abzustimmen.
§ 52 Sicherheitsinformationen
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über
• bekannte kritische Sicherheitslücken, • sicherheitsrelevante Herstellerinformationen, • Produktrückrufe, • behördliche Sicherheitswarnungen, • sonstige sicherheitsrelevante Erkenntnisse.
Bei unmittelbaren Auswirkungen auf bestehende Einzelaufträge informiert der Auftragnehmer zusätzlich den jeweiligen abrufenden öffentlichen Auftraggeber.
§ 53 Dokumentationspflicht
Alle wesentlichen Informationen zum Produktlebenszyklus sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Hierzu gehören insbesondere
• Produktabkündigungen, • Supportänderungen, • Firmwarestände, • Sicherheitsinformationen, • Wesentliche technische Änderungen.
§ 54 Informationspflicht gegenüber den abrufenden Auftraggebern
Soweit Informationen ausschließlich einen konkreten Einzelauftrag betreffen, erfolgt die Kommunikation unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen abrufenden öffentlichen Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist hierüber nur zu informieren, sofern die Information Auswirkungen auf die Rahmenvereinbarung oder weitere zukünftige Abrufe haben kann. 15
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Kapital 7
Qualitätssicherung, Mängelmanagement und Gewährleistung
§ 55 Grundsatz der Qualitätssicherung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sämtliche Liefer- und Dienstleistungen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung den vertraglich vereinbarten Anforderungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. (2) Der Auftragnehmer unterhält geeignete organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität der Leistungserbringung. (3) Die Qualitätssicherung umfasst insbesondere • die Einhaltung der technischen Anforderungen, • die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, • die ordnungsgemäße Dokumentation, • die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen, • die Sicherstellung einer fachgerechten Ausführung, • die ordnungsgemäße Information der Auftraggeber bei Abweichungen.
§ 56 Qualitätsanforderungen
Der Auftragnehmer gewährleistet insbesondere, dass
• ausschließlich fabrikneue Produkte geliefert werden, sofern das jeweilige Leistungsverzeichnis nicht anderes vorsieht; • alle Produkte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind; • sämtliche Produkte den einschlägigen europäischen und nationalen Sicherheitsvorschriften entsprechen; • erforderliche Konformitätserklärungen vorliegen; • erforderliche Zulassungen und Zertifizierungen bestehen, soweit diese für den bestimmungsgemäßen Einsatz erforderlich sind.
§ 57 Qualitätsmängel
(1) Werden Qualitätsmängel festgestellt, hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu prüfen. (2) Der Auftragnehmer informiert den abrufenden öffentlichen Auftraggeber zeitnah über • Ursache, • Auswirkungen, • geplante Maßnahmen, • voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung.
Für die Informationspflichten gelten ergänzend die Regelungen des § 19.
§ 58 Mängelbeseitigung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten zu beseitigen. (2) Die Art der Mängelbeseitigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese Besondere Vertragsbedingungen nichts Abweichendes regeln. (3) Der abrufende öffentliche Auftraggeber kann eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. 16
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§ 59 Wiederkehrende Mängel
Treten bei einem Produkt oder einer Leistung wiederholt gleichartige oder vergleichbare Mängel auf, kann der abrufende öffentliche Auftraggeber eine Ursachenanalyse verlangen.
Der Auftragnehmer legt geeignete Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung weiterer gleichartiger Mängel dar.
§ 60 Dokumentation von Mängeln
Mängel sowie deren Beseitigung sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Dokumentation soll insbesondere enthalten:
• Zeitpunkt der Meldung • Beschreibung des Mangels • Durchgeführte Maßnahmen • Zeitpunkt der Beseitigung • Ggfs. verbleibende Einschränkungen
§ 61 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in den Vergabeunterlagen oder den Einzelverträgen keine weitergehenden Regelungen getroffen wurden.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme oder – soweit eine Abnahme nicht vorgesehen ist – mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Leistung.
§ 62 Herstellergarantien
Vom Hersteller gewährte Garantien bleiben unberührt. Der Auftragnehmer unterstützt den abrufenden öffentlichen Auftraggeber im erforderlichen Umfang bei der Inanspruchnahme bestehender Herstellergarantien, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlich ist.
§ 63 Qualitätssichernde Maßnahmen
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Erkenntnisse aus der Vertragsdurchführung auszuwerten, soweit dies der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung der Rahmenvereinbarung dient.
Hieraus entstehen keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten hinsichtlich bereits abgeschlossener Einzelverträge.
Kapitel 7
Vergütung, Preisgestaltung und Rechnungswesen
§ 64 Grundsätze der Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Einzelauftrag sowie den zugrunde liegenden Preisblättern vereinbarten Preisen. (2) Mit den vereinbarten Preisen sind sämtliche Leistungen abgegolten, die zur vollständigen und vertragsgemäßen Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlich sind, soweit in den Vergabeunterlagen oder im Einzelauftrag nicht Abweichendes bestimmt ist.
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(3) Hierzu gehören insbesondere sämtliche Neben-, Transport-, Verpackungs-, Reise-, Versand-, Entsorgungs- sowie sonstige Nebenkosten.
§ 65 Preisbindung
(1) Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise gelten als Festpreise für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. (2) Eine Anpassung der angebotenen Preise während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist ausgeschlossen. Ausgenommen bleiben ausschließlich Änderungen gesetzlicher Abgaben oder Steuern, soweit diese unmittelbar Einfluss auf die Abrechnung haben. (3) Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund gestiegener Material-, Energie-, Personal-, Transport- oder Beschaffungskosten, begründen keinen Anspruch auf Preisanpassung.
§ 66 Preisbestandteile
Die angebotenen Preise umfassen sämtliche zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Leistungen.
Hier zählen insbesondere:
• Lieferung • Transport • Verpackung • Versicherung • Montage • Inbetriebnahme • Dokumentation • Erforderliche Einweisungen • Entsorgung von Verpackungsmaterial • Sämtliche Nebenkosten.
Soweit Leistungen nach Art des jeweiligen Loses nicht anfallen, gelten die entsprechenden Preisbestandteile als nicht einschlägig.
§ 67 Mehrvergütungen
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Leistungen,
• die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, • die sich aus den anerkannten Regeln der Technik ergeben, • die aufgrund unvollständiger Kalkulation erforderlich werden, • oder die nach den Vergabeunterlagen als mit dem Preis abgegolten gelten.
§ 68 Rechnungsstellung
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar gegenüber dem abrufenden öffentlichen Auftraggeber. (2) Rechnungen sind prüffähig zu erstellen. Sie sollen insbesondere erhalten: • Einzelauftragsnummer • Lieferanschrift • Leistungszeitraum • Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Leistungen
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• Mengen • Einzelpreise • Gesamtpreis • Umsatzsteuer • Ansprechpartner.
§ 69 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung sowie nach Zugang einer prüffähigen Rechnung entsprechend den gesetzlichen oder einzelvertraglich vereinbarten Zahlungsfristen.
§ 70 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 71 Auswirkungen von Produktwechseln auf die Vergütung
(1) Die Zulassung eines Nachfolgeprodukts oder eine technisch gleichwertigen Ersatzlösung gemäß Kapitel 5 begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Anpassung der vereinbarten Preise. (2) Nachfolgeprodukte sind zu den im Angebot vereinbarten Preisen zu liefern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und vergaberechtlich zulässig ist. (3) Der Auftragnehmer trägt das Kalkulationsrisiko hinsichtlich technischer Weiterentwicklungen sowie marktüblicher Produktwechsel während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
§ 72 Wirtschaftlichkeit
Der Auftragnehmer wirkt darauf hin, wirtschaftliche Lösungen anzubieten und vermeidbare Mehrkosten zu vermeiden. Erkennt der Auftragnehmer Möglichkeiten zur wirtschaftlicheren Leistungserbringung, gilt § 20 dieser Besonderen Vertragsbedingungen entsprechend.
Kapitel 8
Dokumentations- und Nachweispflichten
§ 73 Grundsätze der Dokumentation
(1) Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung der Rahmenvereinbarung und der hierauf beruhenden Einzelaufträge wesentlichen Vorgänge nachvollziehbar, vollständig und fortlaufend zu dokumentieren, soweit dies nach Art und Umfang der jeweiligen Leistung erforderlich ist. (2) Die Dokumentation dient der transparenten Vertragsdurchführung, der Nachvollziehbarkeit getroffener Entscheidungen sowie der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung. (3) Art und Umfang der Dokumentation richten sich nach dem jeweiligen Leistungsgegenstand sowie den Anforderungen des Einzelauftrags und des jeweiligen Leistungsverzeichnisses.
§ 74 Nachweispflichten
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des jeweiligen abrufenden öffentlichen Auftraggebers oder – soweit die Rahmenvereinbarung betroffen ist – dem Auftraggeber geeignete Nachweise vorzulegen. 19
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Hierzu gehören insbesondere Nachweise über
• die vertragsgemäße Leistungserbringung, • technische Eigenschaften, • Konformität, • Gleichwertigkeit von Nachfolgeprodukten, • Herstellerinformationen, • Sicherheitsinformationen, • Produktänderungen, • erforderliche Zertifizierungen, • sonstige vertraglich geschuldete Eigenschaften.
Soweit diese Besonderen Vertragsbedingungen für einzelne Sachverhalte besondere Dokumentations- oder Nachweispflichten vorsehen, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieses Kapitels vor.
§ 75 Aufbewahrung
Die vertragsbezogene Dokumentation ist für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
§ 76 Nachvollziehbarkeit
Die Dokumentation ist so zu führen, dass ein sachkundiger Dritter den wesentlichen Ablauf der Vertragsdurchführung ohne unverhältnismäßigen Aufwand nachvollziehen kann.
§ 77 Elektronische Dokumentation
Die Dokumentation kann in elektronischer Form geführt werden, sofern
• ihre Vollständigkeit, • ihre Lesbarkeit, • ihre Integrität sowie • ihre Verfügbarkeit
über die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sichergestellt sind.
§ 78 Nachweis der Vertragskonformität
(1) Der Auftragnehmer hat auf Anforderung darzulegen, dass die von ihm angebotenen oder gelieferten Produkte und Leistungen den Anforderungen der Rahmenvereinbarung sowie des jeweiligen Leistungsverzeichnisses entsprechen. (2) Hierzu kann der Auftraggeber insbesondere verlangen: • technische Unterlagen, • Herstellererklärungen, • Prüfberichte, • Konformitätsnachweise, • Zertifikate, • Datenblätter, • sonstige geeignete Nachweise. (3) Die Verpflichtung besteht auch während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, soweit dies aufgrund technischer Änderungen, Produktwechsel oder vergleichbarer Umstände erforderlich wird. 20
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Kapitel 9
Informationssicherheit und Datenschutz
§ 79 Grundsätze der Informationssicherheit
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen die allgemein anerkannten Grundsätze der Informationssicherheit zu beachten. (2) Soweit der jeweilige Leistungsgegenstand die Verarbeitung, Speicherung oder Übertragung von Daten ermöglicht oder voraussetzt, sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der betroffenen Systeme und Daten sicherzustellen. (3) Die konkreten Anforderungen an die Informationssicherheit ergeben sich im Übrigen aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
§ 80 Umfang mit Sicherheitsvorfällen
(1) Werden dem Auftragnehmer sicherheitsrelevante Schwachstellen, Angriffe oder sonstige Vorfälle bekannt, die Auswirkungen auf die vertragsgegenständlichen Produkte oder Leistungen haben können, informiert er unverzüglich den jeweils betroffenen abrufenden öffentlichen Auftraggeber. (2) Soweit der Sicherheitsvorfall Auswirkungen auf die Rahmenvereinbarung oder weitere zukünftige Abrufe haben kann, informiert der Auftragnehmer zusätzlich den Auftraggeber. (3) Der Auftragnehmer wirkt an der Aufklärung sowie an geeigneten Maßnahmen zur Risikominimierung im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen mit.
§ 81 Datenschutz
(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. (2) Erfordert die Leistung den Abschluss ergänzender datenschutzrechtlicher Vereinbarungen, sind diese vor Beginn der jeweiligen Leistung zwischen den hierfür verantwortlichen Vertragsparteien abzuschließen. (3) Die Verantwortlichkeit für die datenschutzrechtliche Zuverlässigkeit der Verarbeitung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den jeweiligen Einzelverträgen.
§ 82 Vertraulichkeit sicherheitsrelevanter Informationen
Der Auftragnehmer behandelt Informationen über Sicherheitsmaßnahmen, Systemarchitekturen, Zugangskonzepte oder vergleichbare schutzwürdige Informationen vertraulich und verwendet diese ausschließlich zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
§ 83 Sicherheitsrelevante Produktinformationen
Soweit Hersteller sicherheitsrelevante Informationen veröffentlichen, die Auswirkungen auf vertragsgegenständliche Produkte haben können, gelten ergänzen die Regelungen des Kapitels 6 (Lifecycle-Management).
Kapitel 10
Haftung und Schadensfälle
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§ 84 Grundsätze der Haftung
(1) Für die Haftung der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten. (2) Die Haftung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße, vollständige und vertragsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen bleibt unberührt. (3) Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden der von ihm eingesetzten gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 85 Schäden bei der Leistungserbringung
(1) Verursacht der Auftragnehmer oder eine von ihm eingesetzte Person im Zusammenhang mit der Durchführung eines Einzelauftrags Schäden an Sachen, Einrichtungen oder sonstigen Rechtsgütern des abrufenden öffentlichen Auftraggebers oder Dritter, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Der Auftragnehmer hat den jeweiligen abrufenden öffentlichen Auftraggeber über eingetretene Schäden unverzüglich zu informieren und die zur Schadensminderung erforderlichen Maßnahmen im zumutbaren Umfang zu unterstützen.
§ 86 Mitwirkung bei Schadensfällen
(1) Die Vertragsparteien unterstützen sich gegenseitig bei der Aufklärung von Schadensfällen, soweit dies zur Feststellung des Sachverhalts oder zur Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. (2) Der Auftragnehmer stellt dem jeweils betroffenen abrufenden öffentlichen Auftraggeber die ihm vorliegenden, für die Aufklärung des Schadenfalls erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Verlangen auf Verfügung, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. (3) Soweit ein Schadensfall Auswirkungen auf die Rahmenvereinbarung oder auf weitere abrufberechtigte öffentliche Auftraggeber haben kann, informiert der Auftragnehmer zusätzlich den Auftraggeber unverzüglich.
Kapitel 11
Compliance, Integrität und Verhaltenspflichten
§ 87 Grundsätze der Zusammenarbeit
(1) Die Vertragsparteien arbeiten während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung vertrauensvoll, sachgerecht und unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammen. (2) Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung der Rahmenvereinbarung oder einzelner Abrufe sollen möglichst frühzeitig angesprochen und im Wege einer sachgerechten Abstimmung gelöst werden. Gesetzliche oder vertragliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
§ 88 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für öffentlich- rechtliche, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche sowie sicherheits- und umweltrechtliche Vorschriften, soweit diese für die jeweilige Leistung einschlägig sind.
§ 89 Integrität und Compliance 22
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(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, die Integrität oder Unabhängigkeit der Vertragsdurchführung zu beeinträchtigen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Beschäftigten sowie eingesetzte Nachunternehmer die für die Durchführung der Leistungen maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen beachten.
§ 90 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung der Rahmenvereinbarung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. (2) Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Rahmenvereinbarung fort.
§ 91 Ansprechpartner
(1) Die Vertragsparteien benennen für die Durchführung der Rahmenvereinbarung jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Ein Wechsel des verantwortlichen Ansprechpartners ist der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen. (2) Die Benennung der Ansprechpartner begründet keine Änderung der vertraglichen Zuständigkeiten oder Vertretungsbefugnisse.
Kapitel 12
Schlussbestimmungen
§ 92 Änderungen und Ergänzungen der Rahmenvereinbarung
Änderungen und Ergänzungen der Rahmenvereinbarung bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Die vergaberechtlichen Vorgaben, insbesondere zu zulässigen Vertragsänderungen, bleiben unberührt.
§ 93 Rechtsnachfolge
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber wesentliche Änderungen seiner gesellschaftsrechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, die Auswirkungen auf die Durchführung der Rahmenvereinbarung haben können, unverzüglich mitzuteilen.
Weitergehende gesetzliche oder vergaberechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
§ 94 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 95 Randfolge der Vertragsbestandteile
Die Vertragsbestandteile ergänzen sich. Das Angebot des Auftragnehmers wird Vertragsbestandteil, soweit es den Vergabeunterlagen nicht widerspricht und mit dem Zuschlag angenommen wurde.
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Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt, gilt im Falle von Widersprüchen folgende Reihenfolge
- Zuschlagsschreiben,
- Rahmenvereinbarung,
- Leistungsverzeichnis einschließlich Anlagen,
- Besondere Vertragsbedingungen,
- Angebot des Auftragnehmers.
Gesetzliche Vorschriften und zwingende vergaberechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 96 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 97 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kiel.
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Projektnummer: DP31-202600080
Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen
Vergabegegenstand: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentati- ons- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hier- mit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommuna- ler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Laufzeit: 02.11.2026-31.10.2029 mit Verlängerungsoption um ein Jahr
Kurzbezeichnung: „Hardware für hybride Videokonferenzen“
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„Hardware für hybride Videokonferenzen“
Inhalt
§ 1 Vertragsgegenstand ............................................................................................. 3
§ 2 Preisliche Regelungen ......................................................................................... 3
§ 3 Geltungsbereich / Abrufberechtigung / Abnahmemengen ................................ 3
§ 4 Abrufverfahren ...................................................................................................... 4
§ 5 Vertragslaufzeit ..................................................................................................... 4
§ 6 Rechnungsstellung ............................................................................................... 5
§ 7 Datenschutz und Verschwiegenheit .................................................................... 6
§ 8 Kommunikationsvereinbarungen ........................................................................ 6
§ 9 Verhaltenskodex ................................................................................................... 7
§ 10 Sonstige Vereinbarungen ..................................................................................... 7
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„Hardware für hybride Videokonferenzen“
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung von Konferenz-, Präsentation- und Medientechnik einschließlich zugehöriger Dienstleistungen für abrufberechtigte Auftrag- geber in Schleswig-Holstein. Der Vertrag besteht aus den in der Vertragshierarchie ge- mäß § 3 der Besonderen Vertragsbedingungen aufgeführten Vertragsbestandteilen, de- ren Auflistung gleichzeitig als Vertragshierarchie in absteigender Reihenfolge gilt.
1.2 Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung dafür, dass die vertragsgegenständli- chen Leistungen entsprechend diesem Vertrag und seinen Anlagen ordnungsgemäß er- bracht und den Bedarfsstellen alle benötigten Leistungen jederzeit zu den vereinbarten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
1.3 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
§ 2 Preisliche Regelungen
2.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise (ohne Umsatzsteuer) zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer, und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit, sofern der Auftraggeber in diesem Vertrag oder seinen Anlagen nichts Abweichendes vorgesehen hat. Sie beinhalten sämtliche Nebenkosten, einschließlich der Kosten für die Lieferung in die vom Auftraggeber bezeichneten Räume. Die Übernahme von Fracht-, Speditions-, Verpackungs- oder sonstigen im Leistungsverzeichnis bzw. im Preisblatt nicht genannten Kosten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
2.2 Materialkosten, Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten sind ebenfalls im angebote- nen Preis enthalten.
2.3 Die Vergütung wird nach der Leistung fällig. Bei vereinbarten Teillieferungen gilt dies ent- sprechend.
§ 3 Geltungsbereich / Abrufberechtigung / Abnahmemengen
3.1 Die Bestellung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag erfolgt direkt durch die Abrufbe- rechtigten beim Auftragnehmer durch die Erteilung von Einzelaufträgen (Abrufe). Mit je- dem Abruf kommt ein Einzelvertrag zwischen Abrufberechtigtem und dem Auftragnehmer zustande. Die Anlieferungsstellen werden in den Abrufen benannt.
3.2 Aufgrund des Rahmenvertrages besteht keine unmittelbare Abnahmeverpflichtung. Diese entsteht erst durch die jeweiligen gesonderten schriftlichen Bestellungen (Abrufe) zu den in den Preisblättern genannten Konditionen.
3.3 Bei den in den Preisblättern aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um sorgfältig geschätzte Mengenangaben, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßge- bend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit die- ser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäi- schen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch in jedem Los maximal bis zu einem
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„Hardware für hybride Videokonferenzen“
Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber gem. § 5.2 berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen.
3.4 Dem Auftraggeber sind quartalsweise zum Ende jedes Quartals nachfolgende Informati- onen in elektronisch auswertbarer Form (Excel-Tabelle) an das Funktionspostfach
bezogen auf alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertrag zur Verfügung zu stel- len:
a) Die Summe der bisherigen Einzelabrufe aus diesem Rahmenvertrag (inkl. der be- stellten, aber noch nicht erbrachten Leistungen) nach Menge und Nettowert
b) Die Summe aller bis zum Stichtag aus diesem Rahmenvertrag gelieferten Waren und erbrachten Leistungen nach Menge und Nettowert
c) Die verbleibende Restsumme / Differenz zur Schätzmenge und Höchstwert
3.5 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber ungeachtet der regelmäßigen Reports nach 3.4 darauf hinzuweisen, wenn mit einem Abruf 90 % des Höchstwertes erreicht werden würde. Dieser Hinweis hat vor der Bestätigung des Abrufs zu erfolgen, damit der Auftrag- geber vor der Erreichung des Höchstwertes ggf. über eine Anpassung des Abrufs ent- scheiden kann.
§ 4 Abrufverfahren
4.1 Sämtliche Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden im Wege eines vereinfachten Ver- fahrens durch die abrufenden Stellen mit Abrufaufträgen erteilt, in denen die relevanten Bestelldaten wie z. B. Bestell-Nr., Anzahl, Preise, Liefertermine, Lieferadressen, An- sprechpartner, Dienstleistungen aufgeführt sind.
4.2 Der Auftragnehmer wird den Auftragseingang in Textform (elektronisch per E-Mail) einen Tag nach geklärtem Auftragseingang unter Mitteilung von Lieferumfang, Preis und Liefer- termin bestätigen. Sofern einem Abrufauftrag vom Auftragnehmer nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform widersprochen wird, wird dieser mit seinem Bestelldatum wirksam.
4.3 Jeder individuelle Abrufauftrag stellt einen Einzelvertrag dar, der den Bestimmungen die- ses Rahmenvertrages unterliegt.
4.4 Abrufe können bis zum letzten Tag der Laufzeit des Vertrages erfolgen. Die Vertragslauf- zeit bezieht sich auf das Bestelldatum, nicht auf das Lieferdatum.
§ 5 Vertragslaufzeit
5.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Der Vertrag endet nach Ablauf von 3 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung be- darf. Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig einmalig um weitere 12 Monate
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„Hardware für hybride Videokonferenzen“
verlängern, wenn er dies dem Auftragnehmer drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt. Für die im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe gelten sämtliche sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen beziehende Regelungen (z.B. Gewähr- leistung, Pflege, Datenschutz) auch über das Ende des Rahmenvertrages hinaus.
5.2 Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
5.3 Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 3 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragneh- mer mitgeteilt werden. Der daraus resultierende Mehrbedarf ist nicht in den Schätzmen- gen/ im Höchstwert enthalten; diese erhöhen sich entsprechend anteilig.
5.4 Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten kann der Auftraggeber diesen Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.
5.5 Im Falle von geplanten Unternehmensumstrukturierungen und einem damit verbundenen Rechtsträgerwechsel während der Vertragslaufzeit ist es aus Transparenzgründen gebo- ten, dass der Auftragnehmer die Rechtsnachfolge rechtzeitig beim Auftraggeber über das Funktionspostfach
anzeigt. Das gilt insbesondere für diejenigen Arten der Rechtsnachfolge, bei denen eine Veröffentlichung grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Der Sachverhalt wird durch den Auf- traggeber geprüft, um etwaige Auswirkungen auf die Vertragsausführung bewerten zu können. Zeigt der Auftragnehmer eine entsprechende Rechtsnachfolge nicht oder nicht rechtzeitig an, gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
§ 6 Rechnungsstellung
6.1 Rechnungen dürfen ausschließlich per E-Mail im Format PDF als Anlage unter Angabe der Bestellnummer im Betreff an die Adresse
versendet werden. Andere Formate können nicht verarbeitet werden. Es soll nur jeweils eine Rechnung pro E-Mail versendet werden. Anlagen zur Rechnung sind dieser E-Mail in einer gesonderten Datei im Format PDF mit der ergänzenden Bezeichnung „Anlage“ im Dateinamen beizufügen.
6.2 Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag gesondert hin- zusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzu- führen.
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„Hardware für hybride Videokonferenzen“
6.3 Die Rechnungstellung hat auf Basis der im Preisblatt genannten Mengen- und Preisein- heiten zu erfolgen.
6.4 Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können nach Vereinbarung Teilrech- nungen eingereicht werden.
6.5 Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind, sind in den Rechnungen hier- über der zutreffende Steuersatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuwei- sen. Diese Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung vom Gesamtbetrag der Umsatz- steuer wieder abzusetzen.
6.6 Der Auftragnehmer wird die Rechnungsstellung für die erbrachten Lieferungen und Leis- tungen gemäß den Vorschriften des § 14 Umsatzsteuergesetz vornehmen. Dies gilt un- abhängig von ggf. vereinbarten Zahlungsplänen.
6.7 Rechnungen ohne Angabe der Bestellnummer können vom Auftraggeber nicht bearbeitet werden. Sollte die Bestellnummer fehlen und es daraufhin zu einer verspäteten Zahlung kommen, ist diese Verzögerung nicht vom Auftraggeber zu vertreten.
6.8 Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung.
§ 7 Datenschutz und Verschwiegenheit
7.1 Der Auftraggeber unterliegt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Vor- schriften des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG SH) sowie der Ver- ordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundver- ordnung)
7.2 Der Auftragnehmer hat – auch nach Beendigung und Abschluss des Vergabeverfah- rens – über die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Sache befassten Mitarbeiter zu verpflichten.
7.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Regelungen der DSGVO einzuhalten.
§ 8 Kommunikationsvereinbarungen
8.1 Der Auftragnehmer benennt im Angebot einen verantwortlichen Ansprechpartner. Der Auftraggeber wird seinerseits einen Ansprechpartner nach Zuschlagserteilung mitteilen.
8.2 Die gesamte Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der Durchführung des Vertrages ist mündlich und schriftlich in deutscher Sprache zu führen. Ebenso sind sämtliche vom Auftragnehmer an den Auftraggeber im Rahmen der Durch- führung des Vertrages zu übergebenden Unterlagen in deutscher Sprache abzufassen.
8.3 Der Auftragnehmer schlägt ohne konkreten Abruf durch den Auftraggeber, siehe § 4 Ziffer 4.1, dem Auftraggeber keine Dienstleistungsangebote vor. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass auch seine Unterauftragnehmer dies beachten.
DP31-202600080 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen Seite 6 von 7
213
[Seite 229]
„Hardware für hybride Videokonferenzen“
§ 9 Verhaltenskodex
9.1 Der Auftraggeber bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Un- ternehmensführung und setzt sich insbesondere aktiv für ein respektvolles Miteinander, Diversität, Frauenförderung und Inklusion ein. Sein Handeln fußt auf den Grundsätzen einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Auftraggeber versteht Vielfalt als Stärke und lehnt jede Form der Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Her- kunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialem Hintergrund ab. Er erwartet das gleiche Verhalten von all seinen Lieferanten und dem eingesetzten Personal. Er setzt voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter ist er bestrebt, laufend sein unternehmerisches Handeln und seine Produkte und Dienst- leistungen im Sinne der Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung zu optimieren und fordert seine Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
9.2 Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für das Unternehmen in letzter Konse- quenz Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehöri- gen Lieferverträge zu beenden.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
10.1 Auf diesen Vertrag und die sich daraus ergebenden rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Vorschriften des Deutschen Internationalen Privatrechtes anwendbar. Die Anwendung des Rechts eines dritten Staates einschließlich dessen Vorschriften zum Kollisionsrecht sowie auch die Anwendung des UN-Kaufrechtes sind ausdrücklich aus- geschlossen.
10.2 Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die zu erbringenden Leistungen zu un- terbrechen oder endgültig einzustellen.
10.3 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
10.4 Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Leistungserbringung.
10.5 Gerichtsstand ist Kiel.
10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Vergabeunterlagen oder der in Bezug genommenen Unterlagen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und/oder Unterlagen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag oder eine Unterlage eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertra- ges oder bei der späteren Ergänzung einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.
DP31-202600080 Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen Seite 7 von 7
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Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(ZVB-VOL/B)
vom 28.03.2019
Hinweis: Die Paragrafenangaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - (Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003).
- Art und Umfang der Leistungen (zu § 1 VOL/B)
(1) Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Diesen Festpreisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt. (2) Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache, der Transport (inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestimmungsgemäßen Leistungsort), das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen abgegolten.
- Änderungen der Leistung (zu § 2 VOL/B)
Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung beansprucht, so muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen.
- Mehr- oder Minderleistungen (zu § 2 Nr. 3 VOL/B)
(1) Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ohne Änderung der vertraglichen Einheitspreise Mehrleistungen bis zu 10 v.H. der im Auftrag festgelegten Mengen zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 v.H. einverstanden zu sein. (2) Absatz 1 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.
- Ausführungsunterlagen (zu §§ 3 und 4 Nr. 1 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrage, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
- Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10 VOL/B)
(1) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. auf den Aufbaustellen – auch während der Arbeitsruhe – ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen des Auftraggebers befinden.
215
[Seite 231]
(2) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung übergebenen Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen. (3) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadensersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftrag-nehmer zu, soweit der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den Ausgleich § 254 BGB entsprechend Anwendung. (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 11 Absatz 3) das volle uneingeschränkte Eigentum an dem geleisteten bzw. gelieferten Gegenstand zu verschaffen. Die Verschaffung erfolgt frei von Rechten Dritter. (5) Die Gegenstände sind an die von der Empfangsstelle bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile (Leistungsort) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und den Liefertag enthält. (6) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Geräte den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen, Normen und Standards entsprechen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (BGBl. I 2011, S. 2179)) in der jeweiligen Fassung. (7) Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen unterrichten.
- Unterauftragnehmer (zu § 4 Nr. 4 VOL/B)
Sind im Angebot Unterauftragnehmer oder Bezugsquellen angegeben, so darf sie der Auftragnehmer nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers wechseln.
- Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren (zu § 8 Nr. 1 VOL/B)
Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
- Kündigung oder Rücktritt (zu § 8 Nr. 2 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe stehenden Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer selbst oder vermittelt durch von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 VGSH verstößt.
- Vertragsstrafe (zu § 11 VOL/B)
(1) Bei einem Verstoß gegen die aus § 4 Abs. 1 bis 3 VGSH resultierenden Verpflichtungen ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 v.H. der Abrechnungssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach S. 1 auch dann verpflichtet, wenn der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Untrauftragnehmer zu vertreten ist.
216
[Seite 232]
(2) Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen für die Überschreitung von Ausführungsfristen bleiben unberührt. Hiervon wiederum bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Überschreitung von Ausführungsfristen unberührt; die Vertragsstrafen nach diesem Absatz 2 werden jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. (3) Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt. (4) Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird.
- Güteprüfung (zu § 12 VOL/B)
(1) Proben und Muster zu berücksichtigten Angeboten bleiben bis zur Vertragserfüllung als für die Lieferung verbindliche Qualitätsmuster bei der Vergabestelle. Diese müssen der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit entsprechen. Bis zu einem Wert von 10 Euro / Einheit werden sie, wenn sie nicht vom jeweiligen Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem Monat nach Vertragsablauf abgeholt oder zurückgefordert worden sind, von der Vergabestelle ohne Berechnung übernommen. (2) Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftragnehmer. Ab einem Wert von 10 Euro/Einheit werden die Proben und Muster nach Vertragsablauf in Absprache mit dem Vertragspartner entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung wieder ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf Kosten des Eigentümers zurückgesandt oder anderen Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein überlassen. (3) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden dann nicht vergütet.
- Abnahme, Gefahrübergang (zu § 13 VOL/B)
(1) Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die Abnahme, ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig in Textform zu beantragen. (2) Die Leistung gilt als abgenommen: a. bei Lieferungen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung, b. bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert. (3) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über: a. bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle, b. bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
- Verjährungsfrist für Mängelansprüche (zu § 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Ziff. 13). Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
217
[Seite 233]
- Aufstellung der Rechnungen (zu § 15 VOL/B)
(1) Rechnungen sollen möglichst ausschließlich per E-Mail im Format PDF als Anlage unter Angabe der Dataport-Bestellnummer im Betreff an die Adresse dataportlieferantenrechnungen@dataport.de versendet werden. Andere Formate können nicht verarbeitet werden. Es soll nur jeweils eine Rechnung pro E-Mail versendet werden. Anlagen zur Rechnung sind dieser E-Mail in einer gesonderten Datei im Format PDF mit der ergänzenden Bezeichnung „Anlage“ im Dateinamen beizufügen. (2) Die Rechnung kann alternativ auch schriftlich in Papierform eingereicht werden. (3) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen. (4) Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können nach Vereinbarung Teilrechnungen eingereicht werden. (5) Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind, sind in den Rechnungen hierüber der zutreffende Steuersatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen. Diese Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder abzusetzen.
- Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung (zu § 17 VOL/B)
(1) Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle), jedoch a. bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme b. bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der Erfüllung. (2) Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt. (3) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen - auch aus anderen Rechtsverhältnissen
- aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen des Landes Schleswig-Holstein der an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden, gleichviel ob er die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haftendes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft.
- Sicherheitsleistung (zu § 18 VOL/B)
(1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart, so beträgt sie 5 v.H. der Abrechnungssumme. Sicherheitsbeträge werden auf volle 10,-- Euro nach unten abgerundet. (2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach Zuschlagserteilung geleistet, so werden von jeder Abschlagszahlung 10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtabrechnungssumme erreicht sind. Werden Abschlagszahlungen nicht geleistet, so wird der Sicherheitsbetrag von der Abrechnungssumme einbehalten. (3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden. Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.
218
[Seite 234]
- Streitigkeiten (zu § 19 VOL/B)
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zuständigen Stelle herbeizuführen. Die Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats hiergegen beim Auftraggeber schriftlich Einwendungen erhebt. (2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (3) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis ist Kiel.
- Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind und den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 4 Unterschwellenvergabeordnung – UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung – VgV zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren.
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[Seite 235]
VOL Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)
Fassung 2003
Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über
Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die
Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen.
§ 1
Art und Umfang der Leistungen
1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
a) die Leistungsbeschreibung
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
§ 2
Änderungen der Leistung
1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im
Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den
Auftragnehmer unzumutbar.
. . .
220
[Seite 236]
- -2
2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des
Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu
einer gutachtlichen Äußerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonderten Auftrags
verpflichtet.
3. Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für
die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung
der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen
der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf
Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen.
4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung
vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen
innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf
seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm
jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich annimmt.
(2) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 3
Ausführungsunterlagen
1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und
rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.
2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des
Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den
vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf
Verlangen zurückzugeben.
. . .
221
[Seite 237]
- -3
§ 4
Ausführung der Leistung
1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag
auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die
gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
(2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein
verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu
treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln.
2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung
der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu
den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung
oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu
gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht
vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
(2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder
Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers.
(3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung
erworbenen Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu
behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.
3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten
Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der
Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen
Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber
vereinbarten Leistungen anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so
übernimmt er damit die Haftung.
. . .
222
[Seite 238]
- -4
4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur
mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist
nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der
Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil
des Handels ausgelegt werden.
§ 5
Behinderung und Unterbrechung der Leistung
1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert,
so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann
unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind.
2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb
des Auftragnehmers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende
Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches
gilt für solche Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulieferern, soweit und solange
der Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen
vorzunehmen.
(2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom
Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der
Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2
dauert berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.
3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher
Mitteilung an den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder
aufzunehmen.
. . .
223
[Seite 239]
- -5
§ 6
Art der Anlieferung und Versand
Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt, unter
Beachtung der Versandbedingungen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren.
Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und die
Ausnutzung des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung.
§ 7
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers
1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelungen
des § 14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
Anwendung.
2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden
aufgrund von Pflichtverletzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu
ersetzen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der
Verzug durch Unterauftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftraggeber dem
Auftragnehmer vorgeschrieben hat.
(2) Darüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden.
Dabei sollen branchenübliche Lieferbedingungen z. B. dann berücksichtigt werden, wenn die
Haftung summenmäßig oder auf die Erstattung von Mehraufwendungen für
Ersatzbeschaffungen beschränkt werden soll.
(3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder anstelle davon
Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlassenen
Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzüglich zurückzugeben. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstellung über die Art seiner
Ansprüche mitzuteilen.
. . .
224
[Seite 240]
- -6
Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber
dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen.
Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich
anzugeben.
(4) Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprüche auf
Schadensersatz statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch
ausstehenden Teils der Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
unverzüglich eine prüfbare Rechnung über den bereits bewirkten Teil der Leistung zu
übermitteln. Im Übrigen findet Absatz 3 Anwendung.
3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4
entsprechende Anwendung; bei teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1
entsprechend.
4. (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor
Ausübung des Rücktrittsrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung. .
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er
wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort
beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt.
§ 8
Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des
Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend
einstellt.
. . .
225
[Seite 241]
- -7
2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger
Wirkung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in bezug auf die Vergabe an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat.
3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie
Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu
der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die
nicht verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.
4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 9
Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags
durch den Auftragnehmer
1. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Schuldner und als Gläubiger finden die
gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung.
2. (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende
Mitwirkung und setzt er dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung
vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfüllung
dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich
vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht
nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
(2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen
abzurechnen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zu bestimmen ist.
3. Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten
durch den Auftraggeber bleiben unberührt.
. . .
226
[Seite 242]
- -8
§ 10
Obhutspflichten
Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die
für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen.
§ 11
Vertragsstrafe
1. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Eine angemessene Obergrenze ist festzulegen.
2. Ist die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart, darf sie für
jede vollendete Woche höchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung
betragen, der nicht genutzt werden kann. Diese beträgt maximal 8%. Ist die Vertragsstrafe
nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder
Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet.
Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung
geltend machen.
§ 12
Güteprüfung
1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten
technischen und damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch den
Auftraggeber oder seinen gemäß Vertrag benannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt davon
unberührt.
. . .
227
[Seite 243]
- -9
2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen über
Art, Umfang und Ort der Durchführung enthalten muss, so gelten ergänzend hierzu, falls
nichts anderes vereinbart worden ist, die folgenden Bestimmungen:
a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen des Auftraggebers oder Auftragnehmers
geprüft werden, insbesondere in den Fällen, in denen die Prüfung durch die weitere
Ausführung wesentlich erschwert oder unmöglich würde.
b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der
Bereitstellung der Leistung oder Teilleistungen für die vereinbarten Prüfungen rechtzeitig
schriftlich anzuzeigen. Die Parteien legen dann unverzüglich eine Frist fest, innerhalb
derer die Prüfungen durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine
angemessene Nachfrist setzen mit der Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist die
Prüfungen durchzuführen oder zu erklären, ob der Auftraggeber auf die Güteprüfung
verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prüfungen nicht innerhalb der Nachfrist durch und
verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfungen nicht, so hat er nach dem Ende der Nachfrist
Schadensersatz nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug zu leisten.
c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung erforderlichen Arbeitskräfte, Räume,
Maschinen, Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung zu
stellen.
d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung
oder von Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, so hat der Auftragnehmer diese durch
vertragsgemäße zu ersetzen.
e) Besteht kein Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung aufgrund von
Meinungsverschiedenheiten über das angewandte Prüfverfahren, so kann der
Auftragnehmer eine weitere Prüfung durch eine mit dem Auftraggeber zu vereinbarende
Prüfstelle verlangen, deren Entscheidung endgültig ist. Die hierbei entstehenden Kosten
trägt der unterliegende Teil.
. . .
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[Seite 244]
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f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen.
Dieser ist die Voraussetzung für die Auslieferung an den Auftraggeber.
g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die vereinbarte
Güteprüfung entstehen. Entsprechend der Güteprüfung unbrauchbar gewordene Stücke
werden auf die Leistung nicht angerechnet.
§ 13
Abnahme
1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen
Vorschriften.
(2) Wenn der Versand oder die Übergabe der fertiggestellten Leistung auf Wunsch des
Auftraggebers über den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so geht,
sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, für den Zeitraum der Verschiebung die
Gefahr auf den Auftraggeber über.
2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag der Hauptsache nach
erfüllt ist. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, hat der
Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklären, ob er die Leistung abnimmt.
Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht
verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich
anerkennt.
Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gründe bekannt und setzt,
sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist
zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus
der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.
. . .
229
[Seite 245]
- 1- 1
(2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkannte Mängel, soweit
sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten
Mangels vorbehalten hat.
(3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit
Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.
3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen um Sachen, die
der Auftraggeber als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Ablauf
der Frist kann er diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers
auf dessen Kosten veräußern.
§ 14
Mängelansprüche und Verjährung
1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Änderung der Beschaffenheit der
Leistung (§ 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm
geforderten Vorlieferungen eines anderen zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von
Ansprüchen aufgrund dieser Mängel frei, wenn er die schriftliche Mitteilung nach § 2 Nr. 2
oder § 4 Nr. 3 erstattet hat oder wenn die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Mängeln
behaftet sind, die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren.
. . .
230
[Seite 246]
- 1- 2
2. Für die Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben:
a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Alle diejenigen Teile oder
Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu
liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel
aufweisen, soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des
Auftragnehmers selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen.
Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist auch mit dem Hinweis setzen, dass er die
Beseitigung des Mangels nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann
der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
1. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie
2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den Schaden am
Gegenstand des Vertrages selbst, es sei denn,
aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278
des Bürgerlichen Gesetzbuches) verursacht,
bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung einer Garantie für die Beschaffenheit der
Leistung verursacht oder
cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa) – cc) haftet, ist der Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Mangel betroffenen Leistung.
. . .
231
[Seite 247]
- 1- 3
Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht gemäß aa) entfällt, wenn der Auftragnehmer
nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen
gestellt hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Auswahl der Erfüllungsgehilfen einen
entscheidenden Einfluss nicht ausüben konnte.
c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, mangelhafte
Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichster
Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern.
d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zustimmung des Auftragnehmers
vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Folgen haftet der
Auftragnehmer nicht.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die
gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen
werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in
dem jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen werden. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 15
Rechnung
1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen
übersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten
einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie
gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu
erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form
nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind,
sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von den übrigen getrennt aufgeführt
oder besonders kenntlich gemacht werden.
(2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, gilt diese Rechnung als
Schlussrechnung.
. . .
232
[Seite 248]
- 1- 4
2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht
eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragnehmers für
diesen aufstellen, wenn er dies angekündigt hat.
§ 16
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag
vorgesehen ist oder wenn sie vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag
gegeben worden sind.
. . .
233
[Seite 249]
- 1- 5
2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, sind über die Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen
wöchentlich Listen einzureichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa
besonders zu vergütenden Roh- und Werkstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie besonders
vereinbarte Vergütungen für die Bereitstellung von Gerüsten, Werkzeugen, Geräten,
Maschinen und dergleichen aufzuführen sind.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Listen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach
Beginn, einzureichen.
§ 17
Zahlung
1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher
gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so
hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die
Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des
Auftraggebers.
2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag
entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die
Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten
nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer
gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.
4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt
Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der
Schlusszahlung zu erklären.
. . .
234
[Seite 250]
- 1- 6
Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare
Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist,
der Vorbehalt eingehend begründet wird.
5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung
festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der
Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und
Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind
verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten.
§ 18
Sicherheitsleistung
1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzungen
des § 14 VOL/A erst ab einem Auftragswert von 50.000,-- Euro zulässig. Wenn eine
Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ 232-240 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die
Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen.
2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall begründete
Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit
nachzuweisen.
(2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann
eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
. . .
235
[Seite 251]
- 1- 7
3. Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist
Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat.
4. (1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die
Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der
Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (§§ 770, 771 des
Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach
Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den
Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines
vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.
(2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur
Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag
bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide
Parteien nur gemeinsam verfügen können. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
6. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
7. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entsprechend dem völligen oder teilweisen Wegfall des
Sicherungszwecks unverzüglich zurückzugeben.
§ 19
Streitigkeiten
1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst versuchen,
möglichst binnen zweier Monate eine gütliche Einigung herbeizuführen.
. . .
236
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- 1- 8
2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für
die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlangen verpflichtet, die den Auftraggeber im Prozess
vertretende Stelle mitzuteilen.
3. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die übertragenen Leistungen einzustellen,
wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Gründen besonderen öffentlichen Interesses eine
Fortführung der Leistung geboten ist.
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[Seite 253]
LEISTUNGSVERZEICHNIS 31.08.2026
Ausschreibung
Verfahren: DP31-202600080 - Hardware für hybride Videokonferenzen
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Vor-Ort-Beratung Region Nord EUR .........................
Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode Klassifizierung: Beratung bei der Hardwareauswahl (72110000-9)
Region Nord: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der
Leistungsverzeichnis - 1/23 238
[Seite 254]
Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
1.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 1", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F07" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 1" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
2 LOS Vor-Ort-Beratung Region Mitte EUR .........................
Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode Klassifizierung: Beratung bei der Hardwareauswahl (72110000-9)
Region Mitte: Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Steinburg, Stadt Kiel, Stadt Neumünster
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von
Leistungsverzeichnis - 2/23 239
[Seite 255]
19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
2.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 2", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F07" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 2" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
3 LOS Vor-Ort-Beratung Region Süd EUR .........................
Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode Klassifizierung: Beratung bei der Hardwareauswahl (72110000-9)
Region Süd: Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Stadt Lübeck
Erklärung zur Preiskalkulation
Leistungsverzeichnis - 3/23 240
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Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
3.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 3", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F07" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 3" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
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4 LOS Fest verbaute Projektionsleinwände EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von fest installierten Projektionsleinwänden für Räume für kommunale Sitzungen (Besprechungs-räume, Sitzungssäle oder ähnliche) und Service. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Aufmaß vor Ort • Lieferung der Leinwände einschließlich sämtlicher Befestigungsmaterialien • Demontage und Entsorgung von Altleinwänden (im Einzelfall) • Montage und betriebsfertige Installation • elektrische Anbindung bei Motorsteuerung • Funktionsprüfung • Einweisung des Auftraggebers (bei einziehbaren Leinwänden) • Übergabe der Dokumentation • Entsorgung von Verpackungsmaterial Die Installation erfolgt in der Regel in Bestandsgebäuden während des laufenden Betriebs. In Einzelfällen erfolgt die Installation im Rahmen einer Neugestaltung eines Sitzungs- oder Be-sprechungsraumes.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
Leistungsverzeichnis - 5/23 242
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4.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 4", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "H13" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 4" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
5 LOS Mobile Projektionsleinwände EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Projektleinwänden einschließlich Transporttaschen für den flexiblen Einsatz in kommunalen Sitzungs-, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen. Die Leinwände werden für wechselnde Einsatzorte innerhalb kommunaler Liegenschaften verwendet und müssen von einer Person transportiert, aufgebaut und betrieben werden können. Die Lieferung umfasst: • Mobile Projektionsleinwand • Stand- bzw. Tragesystem • Transport- und Schutztasche • Bedienungsanleitung • Garantienachweise • Lieferung an den Erfüllungsort
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen
Leistungsverzeichnis - 6/23 243
[Seite 259]
abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
5.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 5", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F09" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 5" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
6 LOS Ultra-mobile Medien- und Präsentationssysteme EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung eines vollständig integrierten, ultra-mobilen Medienwagens zur Durchführung von: • Ratssitzungen • Ausschusssitzungen • Hybriden Gremiensitzungen • Hybriden Bürgerversammlungen Die Bedienung erfolgt durch wechselnde Nutzende ohne besondere medientechnische Kenntnisse. Die Lösung muss als kompakte All-in-one-Einheit ausgeführt sein und sämtliche Komponenten zur Bild-, Ton- und Sprachübertragung beinhalten.
Leistungsverzeichnis - 7/23 244
[Seite 260]
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
6.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 6", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F07" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 6" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
Leistungsverzeichnis - 8/23 245
[Seite 261]
7 LOS Fest installierte Deckenprojektoren (Beamer) EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind sämtliche Leistungen zur betriebsbereiten Übergabe eines fest installierten Projektionssystems bestehend aus Deckenprojektor(en), Deckenhalterung(en), Signalübertragung, Steuerungstechnik, Verkabelung sowie sämtlichem für den Betrieb erforderlichen Zubehör einschließlich Planung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Einweisung und Dokumentation sowie Service. Das System dient der Darstellung von Präsentationen, Sitzungsunterlagen, Videokonferenzen, Livestreams und sonstigen medialen Inhalten in Rats-, Ausschuss-, Besprechungs- und Konferenzräumen.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
7.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 7", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F08" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Leistungsverzeichnis - 9/23 246
[Seite 262]
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 7" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
8 LOS Mobile Projektoren (Beamer) EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe mobiler Projektionssysteme (Beamer) einschließlich Transportzubehör, Anschlusskabeln und aller für den Betrieb erforderlichen Komponenten sowie Service. Die Geräte dienen der flexiblen Nutzung in Rats-, Ausschuss-, Besprechungs-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen zur Darstellung von Präsentationen, Sitzungsunterlagen, Videokonferenzen und multimedialen Inhalten. Die Projektoren müssen ohne feste Installation an unterschiedlichen Standorten innerhalb der Verwaltung einsetzbar sein.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen
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worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
8.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 8", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F07" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 8" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
9 LOS Smartboards (Interaktive All-in-one Collaboration Boards) EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe interaktiver All-in-one Collaboration Boards mit integriertem Touchdisplay, Whiteboard-Funktion, Videokonferenztechnik, Lautsprechersystem, Mikrofonarray und Bildschirmfreigabe sowie Service. Die Systeme dienen der Durchführung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen sowie der gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten, Präsentationen und Sitzungs-unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt Lieferung, Montage, Konfiguration, Inbetriebnahme, Dokumentation, Schulung und Support.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen
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abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
9.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 9", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F08" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 9" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
10 LOS Fest installierte Beschallung EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einmessung eines fest installierten Beschallungssystems für die Sprachübertragung in Gremien-, Ausschuss- und Besprechungsräume sowie Service. Das System dient der Unterstützung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen und ist für einen dauerhaften Betrieb in kommunalen Sitzungsräumen ausgelegt. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen einschließlich Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme, Fachplanung, Verkabelung, Montage, Konfiguration, Dokumentation, Einweisung und Service.
Erklärung zur Preiskalkulation
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Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
10.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 10", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F09" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
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11 LOS Mobile Konferenzlautsprecher EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Konferenzlautsprechern (Speakerphones/Soundbar) zur Nutzung in Sitzungs-, Besprechungs- und Gremienräumen sowie Service. Die Geräte dienen der Durchführung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen mit mehreren Teilnehmern und müssen mit gängigen Konferenzplattformen kompatibel sein.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
11.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 11", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F07" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 11" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
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Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
12 LOS Konferenzmikrofone EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines drahtlosen digitalen Konferenzmikrofonsystems für Rats-, Ausschuss-, Bei-rats- und Gremiensitzungen. Das System besteht aus Mitglieds- und Präsidiumssprechstellen einschließlich Schwanenhalsmikrofonen, integrierten Lautsprechern, Akkusystemen, Ladeinfrastruktur, Steuerungseinheit, Zubehör sowie sämtlichen für den Betrieb erforderlichen Komponenten. Das System muss für Präsenzsitzungen, hybride Sitzungen, Livestreams, Aufzeichnungen sowie die Anbindung an Videokonferenzsysteme geeignet sein. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Lieferung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation und Service.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
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12.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 12", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F09" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 12" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
13 LOS Handmikrofone mit Ständer EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines professionellen drahtlosen Handmikrofonsystems einschließlich Mikrofonständern, Ladeeinrichtungen, Funkempfängern, Zubehör und aller zur Nutzung erforderlichen Komponenten. Das System dient der Sprachübertragung bei Rats-, Ausschuss-, Beirats-, Besprechungs- und Hybridveranstaltungen sowie öffentlichen Sitzungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen einschließlich Lieferung, Aufbau, Konfiguration, Frequenzplanung, Einmessung, Dokumentation und Einweisung sowie Service.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber
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behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
13.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 13", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F08" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 13" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
14 LOS PTZ-Raumkamerasysteme EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebs-bereite Übergabe von professionellen PTZ-Raumkameras (Pan-Tilt-Zoom) zur Nutzung in Be-sprechungs-, Konferenz-, Ausschuss- und Ratssälen. Die Kameras dienen der hochwertigen Videoerfassung von Sitzungen, Besprechungen, Videokonferenzen, Livestreams und hybriden Veranstaltungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen einschließlich Planung, Vor-Ort-Aufmaß, Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Dokumentation und Einweisung sowie Service.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Leistungsverzeichnis - 17/23 254
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Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
14.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 14", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F"07 ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 14" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
15 LOS Mobile 360-Grad-Konferenzkamerasysteme EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Leistungsverzeichnis - 18/23 255
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Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe mobiler intelligenter Konferenzkamerasysteme für Rats-, Ausschuss-, Besprechungs-, Schulungs- und Konferenzräume sowie Service. Die Systeme müssen eine vollumfängliche Audio- und Videoerfassung von Präsenzteilnehmenden ermöglichen und für hybride Sitzungen sowie Videokonferenzen geeignet sein. Die Systeme bestehen mindestens aus: • Kamerasystem • Mikrofonarray • Lautsprechersystem • Netzteil • Anschlusskabeln • Transportzubehör (Transporttasche oder Transportkoffer) • erforderlicher Software
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
15.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 15", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F07" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 15"
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ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
16 LOS Frontale Videokonferenzkamerasysteme (Videobars) EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebs-bereite Übergabe von frontalen Videokonferenzkamerasystemen (Videobars) für Besprechungs-, Konferenz-, Ausschuss-, Schulungs- und Gremienräume sowie Service. Die Systeme müssen Kamera, Mikrofonarray und Lautsprechersystem in einem Gerät integrieren und für hybride Sitzungen, Videokonferenzen, digitale Zusammenarbeit und Präsentationen geeignet sein. Die Systeme sind insbesondere für die Montage an oder unter interaktiven Displays, Smartboards oder Großbildschirmen vorgesehen. Der Auftragnehmer übernimmt Lieferung, Dokumentation und Support.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen
Leistungsverzeichnis - 20/23 257
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Umsatzsteuersatz.
16.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 16", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F07" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 16" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
17 LOS Zubehör für Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik EUR .........................
Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis Klassifizierung: Videokonferenzeinrichtungen (32232000-8)
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe von Zubehörkomponenten für die Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik sowie Service. Die Komponenten dienen der Signalübertragung, Anbindung mobiler Endgeräte, Erweiterung von Präsentationssystemen sowie der Verwaltung mehrerer Signalquellen innerhalb von Besprechungs-, Schulungs-, Konferenz- und Gremienräumen. Der Auftragnehmer liefert sämtliche Zubehörkomponenten einschließlich notwendiger Adapter, Anschlussleitungen und Dokumentationen.
Erklärung zur Preiskalkulation
Mit Angebotseinreichung erklären wir, dass die von uns angebotenen Preise seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig sind. Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel.
Hinweis zum Umsatzsteuersatz:
Die Einzelpreise aller Positionen im Abschnitt Produkte/Leistungen sind vom Bieter als Netto-Preise anzugeben. Zur Ermittlung der Brutto-Preise wird grundsätzlich ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zugrunde gelegt. Der Bieter kann, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen, in seinem Angebot einen abweichenden Umsatzsteuersatz angeben. In diesem Fall ist dem
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Angebot eine formlose Begründung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig von dem im Angebot ausgewiesenen Brutto-Preis, unter der Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Steuergesetze (insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren), im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung (siehe Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.8.) eine relevante Brutto-Preis-Bewertung heranzuziehen.
Abrechnungen für erbrachte Leistungen erfolgen unabhängig davon, welcher Umsatzsteuersatz im Angebot ausgewiesen worden ist, nach dem jeweils gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuersatz.
17.1 Gesamtbetrag USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Gesamt ................ pro 1,00 Gesamt ................ Hier ist der in "Teil C - Preisblatt Los 17", Tabellenblatt „Preisblatt", Zelle "F11" ausgewiesene Preis als Summe für die vom Auftraggeber geschätzten Bedarfe und Leistungen einzutragen.
Das vollständig ausgefüllte Dokument "Teil C - Preisblatt Los 17" ist dem Angebot als eigene Anlage beizufügen.
Sofern der vorgegebene Umsatzsteuersatz von 19% vom Bieter geändert wird, ist dem Angebot zwingend eine Erläuterung beizufügen (s.a. Teil A - Allgemeiner Teil Ziffer 4.3.2).
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 31.08.2026
Ausschreibung
Verfahren: DP31-202600080 - Hardware für hybride Videokonferenzen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
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KRITERIENKATALOG 31.08.2026
Ausschreibung
Verfahren: DP31-202600080 - Hardware für hybride Videokonferenzen
EIGNUNGSKRITERIEN
| 1 | Los 1 -"Vor-Ort-Beratung Region Nord" |
|---|---|
| 1.1 | Eigenerklärungen zum Unternehmen und zur Teilnahme Gewichtung: 0,00% |
| 1.1.1 | Angaben zum Unternehmen Gewichtung: 0,00% |
| 1.1.1.1 | Handelsregister Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 1.1.1.1.1 Hinweis
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier die entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
1.1.1.1.2 Handelsregisternummer
Handelsregisternummer (wenn vorhanden):
1.1.1.1.3 Registergericht
Zuständiges Registergericht
1.1.1.2 Steuernummern
Gewichtung: 0,00% 1.1.1.2.1 Hinweis
Es wird nachfolgend um Angabe mindestens einer Steuernummer gebeten. Die Angabe mehrerer Nummern ist möglich.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier eine (oder mehrere) entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
1.1.1.2.2 Steuer-IDNr.
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IDNr.):
1.1.1.2.3 USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
1.1.1.2.4 W-IdNr.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.):
1.1.1.3 KMU [Mussangabe]
Wir sind in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission ein Unternehmen der folgenden Größenklasse, die sich nach Beschäftigten- und Umsatzgrößenklassen definiert:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Kleine Unternehmen (bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Mittlere Unternehmen (bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Großunternehmen (über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.1.4 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:
Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist.
Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staat-up e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
Kriterienkatalog - 1/93 261
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[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.2 Eigenerklärungen
Gewichtung: 0,00% 1.1.2.1 Erklärung
Wir erklären: (Die Erklärung erfolgt durch die Bestätigung mit 'Ja' im Anschluss an die Eigenerklärungen)
1.1.2.2 Vergabeunterlagen
- Wir haben sämtliche Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und unseren Teilnahmeantrag / unser Angebot auf dieser Grundlage erstellt.
1.1.2.3 Unzulässige Absprachen
- Unser/en Teilnahmeantrag/Angebot haben wir unabhängig von anderen Bietern erstellt und uns ist bekannt, dass andernfalls ein Ausschluss von diesem oder einem anderen Vergabeverfahren gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wegen unzulässiger Absprachen droht.
1.1.2.4 Einhaltung in Deutschland gültiger Gesetze
- Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vergabeverfahrens sowie im Falle einer Zuschlagserteilung des Vertrages die in Deutschland gültigen Gesetze einzuhalten.
1.1.2.5 Sprachkenntnisse
- Bei der Auftragsdurchführung werden im Kontakt zum Auftraggeber nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
1.1.2.6 "Technologie von L. Ron Hubbard"
- Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen bei der Auftragserfüllung nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, und erklären hiermit, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt ist, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
1.1.2.7 Interessenkonflikte
- § 6 Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 4 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) normiert für Personen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, ein Mitwirkungsverbot bei Vergabeverfahren. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass in unserem Unternehmen bzw. auf Bewerber- / Bieterseite bei einer Person ein Interessenkonflikt im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.
1.1.2.8 Vertraulichkeitserklärung
- Vertraulichkeitserklärung:
-
Sämtliche Informationen, die wir in Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Durchführung sowie der Gestaltung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erlangen, werden wir gegenüber jedem Dritten streng vertraulich behandeln (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“).
-
Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die entweder zur Zeit ihrer Bekanntgabe oder danach öffentlich zugänglich und/oder bekannt werden oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits bekannt sind.
-
Die Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen, etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm vorab schriftlich mitzuteilen, welche Vertraulichen Informationen an wen bekannt gegeben werden sollen.
-
Für den Fall, dass unserem Angebot nicht der Zuschlag erteilt wird, verpflichten wir uns, überlassene vertrauliche Informationen auf schriftliche Anforderung zurückzugeben sowie alle angefertigten Kopien und Vervielfältigungen zu vernichten.
-
Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung im Sinne von Ziffern 1. bis 4. auch von unseren Mitarbeitern und Angestellten sowie anderen Personen, die bei uns Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen haben (zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater), übernommen wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Regelungen besteht unabhängig vom Fortschritt des Vergabeverfahrens sowie nach Zuschlagserteilung unbefristet das heißt auch über die Vertragslaufzeit fort.
1.1.2.9 Fremdfirmenordnung
- Sofern die Erbringung der Leistung nach Zuschlag eine Tätigkeit an oder in Dataport-Standorten und -Betriebsstätten bedingt, ist die Fremdfirmenordnung von Dataport anzuwenden: https://www.dataport.de/agb/ Mit Einreichung des Angebots verpflichten wir uns in diesem Fall, nach Zuschlagserteilung alle geforderten Angaben, insbesondere gem. Ziffer 10.5 der Fremdfirmenordnung einem noch zu bestimmenden Ansprechpartner von Dataport zu benennen.
Kriterienkatalog - 2/93 262
[Seite 278]
1.1.2.10 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Für den Fall, dass wir dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) unterliegen erklären wir, dass wir die in § 3 LkSG festgelegten Sorgfaltspflichten erfüllen und die übrigen im LkSG genannten Anforderungen einhalten.
Wir erklären, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre nicht mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind.
Für den Fall, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre seit Veröffentlichung dieses Verfahrens mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind, informieren wir den Auftraggeber über die Höhe der Geldbuße und bereits erfolgte Selbstreinigungsmaßnahmen. Sollte ein Fall des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG vorliegen, teilen wir dem Auftraggeber zusätzlich den durchschnittlichen Jahresumsatz im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG mit. Wir stehen in diesen Fällen für eine Anhörung durch den Auftraggeber im Sinne des § 22 Abs. 3 LkSG zur Verfügung.
1.1.2.11 5. EU-Sanktionspaket (VgV/VOB/A EU)
- In Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erklärt der Auftragnehmer, dass er
a. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisation oder Einrichtung ist, b. keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, c. keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, d. sich zur Erfüllung des Auftrags oder zwecks Eignungsleihe keines Nachunternehmers oder Lieferanten bedient, auf den die Eigenschaften der Buchstaben a. – c. zutreffen und soweit auf diesen mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
1.1.2.12 Bestätigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Wir bestätigen hiermit die vorstehenden Eigenerklärungen 1) bis 10)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.1.3 Eigenerklärungen zur DSGVO
Gewichtung: 0,00% 1.1.3.1 DSGVO [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
- Bei der Auftragsdurchführung werden wir die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Zudem beantworten wir nachfolgende Fragen 2 - 3 und geben die entsprechenden Erklärungen ab.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.1.3.2 Personenbezogene Daten im Auftrag [Mussangabe]
- Würden für den gegenständlichen Auftrag voraussichtlich personenbezogene Daten im Auftrag durch den Bieter/Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.3.3 Hinweis zu den Fragen 3.1) - 3.3)
- Falls vorstehende Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wurde, bitte folgende weitere Fragen beantworten und Erklärungen abgeben. Falls vorstehende Frage mit „Nein“ beantwortet wurde, bitte jeweils „Nicht zutreffend“ auswählen:
1.1.3.4 Vertraulichkeit betrautes Personal [Mussangabe]
3.1) Wir haben Frage 2 mit „Ja“ beantwortet und erklären daher, dass wir dafür sorgen werden, dass alle Personen, die von uns mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut werden würden, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Wir werden die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vornehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 wurde mit „Nein“ beantwortet) (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/93 263
[Seite 279]
1.1.3.5 Datenübertragung in Drittländer oder EU [Mussangabe]
3.2) Falls Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wurde: Würde hinsichtlich der personenbezogenen Daten, für welche der Auftraggeber entweder Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist, im Rahmen der Leistungserbringung durch Sie als Bieter/Auftragnehmer oder durch Ihre Unterauftragnehmer eine Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in Drittländer stattfinden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja, es erfolgt eine Datenübertragung in Drittländer, es folgen somit die weiteren erforderlichen Erklärungen in Frage 3.3 und ggf. 3.4. (0) [ ] Nein, es erfolgt keine Datenübertragung in Drittländer, aber innerhalb der EU (dazu zählt auch Deutschland), dem EWR oder der Schweiz. Um die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu erfüllen, erklären wir uns damit einverstanden, dass die hierfür einschlägigen Standardvertragsklauseln (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.1 für Übertragung innerhalb EU“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/18)) zum Vertragsgegenstand werden. Die Anhänge I – IV dieser Standardvertragsklauseln füllen wir aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 wurde mit „Nein“ beantwortet). (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.3.6 Datenübertragung in Drittländer [Mussangabe]
3.3) Falls Frage 3.2 mit „Ja“ beantwortet wurde, also eine Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in Drittländer bei Auftragsausführung erfolgen würde, erklären Sie bitte, wie Sie die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO sicherstellen:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. des EU-U.S. Data Privacy Framework) im Sinne des Art. 45 Abs. 3 DSGVO. Um die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu erfüllen, erklären wir uns damit einverstanden, dass die hierfür einschlägigen Standardvertragsklauseln (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.1 für Übertragung innerhalb EU“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/18)) zum Vertragsgegenstand werden. Die Anhänge I – IV dieser Standardvertragsklauseln füllen wir aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. In diesem Fall ist auch Frage 3.4) zu beantworten. (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich auf den Grundlagen der einschlägigen Module der Standardvertragsklauseln im Sinne des Art. 46 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) DSGVO (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.2 für Übertragung in Drittländer“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/31)) und weder wir noch unsere Unterauftragnehmer sind durch geltende lokale Gesetze gehindert, die in den Standardvertragsklauseln enthaltenen Zusicherungen einzuhalten. Damit der Auftraggeber die erforderliche Einzelfallprüfung vornehmen kann, füllen wir die Anhänge I – III der aktuellen Standardvertragsklauseln aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Zudem erklären wir uns damit einverstanden, im Falle des Zuschlags gemeinsam mit dem Auftraggeber die einschlägigen Module der Standardvertragsklauseln zu ermitteln und zum Vertragsgegenstand zu machen. (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt auf Grundlage anderer Garantien im Sinne des Art. 46 Abs. 2 DSGVO. Diese beschreiben wir ausführlich und leicht nachvollziehbar in einer gesonderten Anlage und fügen sie dem Teilnahmeantrag/Angebot bei, um dem Auftraggeber eine entsprechende Einzelfallprüfung zu ermöglichen. (0) [ ] Keine der vorgenannten Antwortvorschläge trifft zu bzw. trifft nicht vollständig zu. Wir fügen daher eine ausführliche und leicht nachvollziehbare Erläuterung über unsere Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der DSGVO als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei, um dem Auftraggeber eine entsprechende Einzelfallprüfung zu ermöglichen. (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 oder Frage 3.2 wurde mit „Nein“ beantwortet). (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.1.3.7 Angemessenheitsbeschlüsse gem. § 45 Abs. 3 DSGVO
3.4) Falls die Datenübertragung auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gem. § 45 Abs 3 DSGVO erfolgt (siehe Frage 3.3), ist hier zu beschreiben, in welche Drittländer und auf Grundlage welcher Angemessenheitsbeschlüsse die Datenübertragung erfolgt.
Sofern eine Datenübertragung auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) erfolgt, ist insbesondere zu erklären, ob die an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen unter dem EU-U.S.DPF zertifiziert sind und in der DPF-Liste (https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search) aufgeführt sind. Dabei ist jedes beteiligte Unternehmen (dies umfasst auch Unterauftragnehmer und Beteiligte an einer Bietergemeinschaft) mit vollständiger Firmenbezeichnung anzugeben, so dass die Informationen vom Auftraggeber in der DPF-Liste überprüft werden können.
Alle Angaben können wahlweise auch formlos als eigene Anlage beigefügt werden.
1.2 Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00% 1.2.1 Hinweis zur Eignungsprüfung
Ein Bewerber/Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig ist.
Bei den nachfolgenden Kriterien kann es sich auch dann um Mindestanforderungen an die Eignung handeln, wenn diese im Softwaretool "eVergabe" nicht explizit als solche gekennzeichnet sind. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich die Beantwortung eines Kriteriums nicht auf "Ja/Nein" beschränkt. Maßgeblich ist ausschließlich die Beschreibung in der Unterlage "Teil A - Allgemeiner Teil / Teilnahmeunterlage" der Vergabeunterlagen (im Abschnitt Vertragsbedingungen/Formulare).
| 1.2.2 | Leistungsfähigkeit Gewichtung: 0,00% |
|---|---|
| 1.2.2.1 | Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 1.2.2.1.1 Hinweis
Kriterienkatalog - 4/93 264
[Seite 280]
Der Bewerber/Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber/Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
1.2.2.1.2 Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2.2.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00% 1.2.2.2.1 Hinweis
Der Bewerber/Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber/Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
1.2.2.2.2 Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen)
Gewichtung: 0,00% 1.2.2.2.2.1 Referenzen [Mussangabe]
Hinsichtlich der im Zusammenhang mit den Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand geforderten Nachweise erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir können die geforderten Nachweise vollständig erbringen und fügen für jede Referenz die geforderte Referenzbeschreibung („ANLAGE Referenzbeschreibung“) bei. (0) [ ] Wir können die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen (z.B. neu gegründete Unternehmen). Dafür legen wir entsprechende andere Unterlagen (z.B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vor, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.2.2.2.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Gewichtung: 0,00% 1.2.2.2.3.1 Maßnahmen zur Qualitätssicherung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Unser Unternehmen verfügt über ein gültiges Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften und beim Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern ist die Angabe von den/dem Unternehmen erforderlich, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2.2.2.4 Informationskriterien
Gewichtung: 0,00% 1.2.2.2.4.1 Unternehmensbeschreibung [Mussangabe]
Bitte beschreiben Sie hier Ihr Unternehmen mit
- Unternehmensgeschichte
- aktueller Geschäftstätigkeit
- aktueller Marktpositionierung
Die Darstellung kann als Fließtext, ggf. mit Strichaufzählungen verfasst werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist für jedes Mitglied bzw. für jeden Unterauftragnehmer eine gesonderte Beschreibung zu erstellen.
Die Unternehmensbeschreibung kann alternativ auch formlos unter dem Punkt „Eigene Anlagen“ als Anlage hochgeladen werden. In diesem Fall sollte der Umfang nicht mehr als 5.000 Zeichen betragen.
1.2.3 Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Gewichtung: 0,00% 1.2.3.1 Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
Kriterienkatalog - 5/93 265
[Seite 281]
Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Es liegen auch keine entsprechenden Verfehlungen vor.
Es bestehen auch keine fakultativen Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB. Uns ist bekannt, dass wir vom Verfahren ausgeschlossen werden können, wenn Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB vorliegen.
Sollte einer der Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB bei uns (d.h. dem Bewerber/Bieter / der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder einem Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied) oder einem Unterauftragnehmer vorliegen oder sollten wir oder ein Unterauftragnehmer von einer öffentlichen Stelle von Auftragsvergaben ausgeschlossen worden sein oder werden, werden wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus auch für die Vertragslaufzeit. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Auftraggebers.
(Hinweis: Bitte bestätigen Sie, dass KEINE der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen mit JA !)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2.4 Erklärungen für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmereinsatz
Gewichtung: 0,00% 1.2.4.1 Bewerber-/Bietergemeinschaft [Mussangabe]
Hinsichtlich der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Es liegt keine Bewerber- / Bietergemeinschaft vor. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Wir bilden für dieses Vergabeverfahren eine Bewerber- / Bietergemeinschaft im Sinne von § 43 Abs. 2 VgV bzw. § 32 Abs. 2 UVgO. Im Falle einer Auftragserteilung beschließen wir die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Unserem Teilnahmeantrag / Angebot fügen wir die ANLAGE Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft bei. (Hinweis: s. dazu Abschnitt 4.2.1. des Teil A - Bewerbungsbedingungen) (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.2.4.2 Einsatz von Unterauftragnehmern [Mussangabe]
Zum Einsatz von Unterauftragnehmern erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir beabsichtigen keinen Unterauftragnehmereinsatz im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Wir beabsichtigen einen Unterauftragnehmereinsatz im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen und fügen dazu die ANLAGE Angaben Unterauftragnehmereinsatz sowie ggf. für jeden Unterauftragnehmer die ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer bei. (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.2.4.3 Privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) [Mussangabe]
Zum Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir beabsichtigen keinen Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Im Falle des Einsatzes von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) fügen wir unserem Angebot die geforderte ANLAGE Angabe Unterauftragnehmereinsatz sowie für jeden genannten Unterauftragnehmer die ausgefüllte ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer bei. Zudem fügen wir entsprechend des Umfangs der beabsichtigten Eignungsleihe die für die jeweiligen Eignungskriterien geforderten Angaben (Anlagen/Vordrucke) für den/die Unterauftragnehmer sowie ggf. weitere Erklärungen/Nachweise ein. (Hinweis: s. dazu Abschnitt 4.2.2 des Teil A - Bewerbungsbedingungen) (0)
Nur eine Antwort wählbar
| 2 | Los 2 -"Vor-Ort-Beratung Region Mitte" |
|---|---|
| 2.1 | Eigenerklärungen zum Unternehmen und zur Teilnahme Gewichtung: 0,00% |
| 2.1.1 | Angaben zum Unternehmen Gewichtung: 0,00% |
| 2.1.1.1 | Handelsregister Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 2.1.1.1.1 Hinweis
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier die entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
2.1.1.1.2 Handelsregisternummer
Handelsregisternummer (wenn vorhanden):
Kriterienkatalog - 6/93 266
[Seite 282]
2.1.1.1.3 Registergericht
Zuständiges Registergericht
2.1.1.2 Steuernummern
Gewichtung: 0,00% 2.1.1.2.1 Hinweis
Es wird nachfolgend um Angabe mindestens einer Steuernummer gebeten. Die Angabe mehrerer Nummern ist möglich.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier eine (oder mehrere) entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
2.1.1.2.2 Steuer-IDNr.
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IDNr.):
2.1.1.2.3 USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
2.1.1.2.4 W-IdNr.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.):
2.1.1.3 KMU [Mussangabe]
Wir sind in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission ein Unternehmen der folgenden Größenklasse, die sich nach Beschäftigten- und Umsatzgrößenklassen definiert:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Kleine Unternehmen (bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Mittlere Unternehmen (bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Großunternehmen (über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.1.1.4 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:
Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist.
Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staat-up e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.1.2 Eigenerklärungen
Gewichtung: 0,00% 2.1.2.1 Erklärung
Wir erklären: (Die Erklärung erfolgt durch die Bestätigung mit 'Ja' im Anschluss an die Eigenerklärungen)
2.1.2.2 Vergabeunterlagen
- Wir haben sämtliche Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und unseren Teilnahmeantrag / unser Angebot auf dieser Grundlage erstellt.
2.1.2.3 Unzulässige Absprachen
- Unser/en Teilnahmeantrag/Angebot haben wir unabhängig von anderen Bietern erstellt und uns ist bekannt, dass andernfalls ein Ausschluss von diesem oder einem anderen Vergabeverfahren gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wegen unzulässiger Absprachen droht.
2.1.2.4 Einhaltung in Deutschland gültiger Gesetze
- Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vergabeverfahrens sowie im Falle einer Zuschlagserteilung des Vertrages die in Deutschland gültigen Gesetze einzuhalten.
Kriterienkatalog - 7/93 267
[Seite 283]
2.1.2.5 Sprachkenntnisse
- Bei der Auftragsdurchführung werden im Kontakt zum Auftraggeber nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
2.1.2.6 "Technologie von L. Ron Hubbard"
- Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen bei der Auftragserfüllung nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, und erklären hiermit, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt ist, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
2.1.2.7 Interessenkonflikte
- § 6 Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 4 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) normiert für Personen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, ein Mitwirkungsverbot bei Vergabeverfahren. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass in unserem Unternehmen bzw. auf Bewerber- / Bieterseite bei einer Person ein Interessenkonflikt im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.
2.1.2.8 Vertraulichkeitserklärung
- Vertraulichkeitserklärung:
-
Sämtliche Informationen, die wir in Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Durchführung sowie der Gestaltung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erlangen, werden wir gegenüber jedem Dritten streng vertraulich behandeln (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“).
-
Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die entweder zur Zeit ihrer Bekanntgabe oder danach öffentlich zugänglich und/oder bekannt werden oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits bekannt sind.
-
Die Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen, etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm vorab schriftlich mitzuteilen, welche Vertraulichen Informationen an wen bekannt gegeben werden sollen.
-
Für den Fall, dass unserem Angebot nicht der Zuschlag erteilt wird, verpflichten wir uns, überlassene vertrauliche Informationen auf schriftliche Anforderung zurückzugeben sowie alle angefertigten Kopien und Vervielfältigungen zu vernichten.
-
Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung im Sinne von Ziffern 1. bis 4. auch von unseren Mitarbeitern und Angestellten sowie anderen Personen, die bei uns Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen haben (zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater), übernommen wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Regelungen besteht unabhängig vom Fortschritt des Vergabeverfahrens sowie nach Zuschlagserteilung unbefristet das heißt auch über die Vertragslaufzeit fort.
2.1.2.9 Fremdfirmenordnung
- Sofern die Erbringung der Leistung nach Zuschlag eine Tätigkeit an oder in Dataport-Standorten und -Betriebsstätten bedingt, ist die Fremdfirmenordnung von Dataport anzuwenden: https://www.dataport.de/agb/ Mit Einreichung des Angebots verpflichten wir uns in diesem Fall, nach Zuschlagserteilung alle geforderten Angaben, insbesondere gem. Ziffer 10.5 der Fremdfirmenordnung einem noch zu bestimmenden Ansprechpartner von Dataport zu benennen.
2.1.2.10 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Für den Fall, dass wir dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) unterliegen erklären wir, dass wir die in § 3 LkSG festgelegten Sorgfaltspflichten erfüllen und die übrigen im LkSG genannten Anforderungen einhalten.
Wir erklären, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre nicht mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind.
Für den Fall, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre seit Veröffentlichung dieses Verfahrens mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind, informieren wir den Auftraggeber über die Höhe der Geldbuße und bereits erfolgte Selbstreinigungsmaßnahmen. Sollte ein Fall des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG vorliegen, teilen wir dem Auftraggeber zusätzlich den durchschnittlichen Jahresumsatz im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG mit. Wir stehen in diesen Fällen für eine Anhörung durch den Auftraggeber im Sinne des § 22 Abs. 3 LkSG zur Verfügung.
2.1.2.11 5. EU-Sanktionspaket (VgV/VOB/A EU)
- In Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erklärt der Auftragnehmer, dass er
a. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisation oder Einrichtung ist, b. keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, c. keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, d. sich zur Erfüllung des Auftrags oder zwecks Eignungsleihe keines Nachunternehmers oder Lieferanten bedient, auf den die Eigenschaften der Buchstaben a. – c. zutreffen und soweit auf diesen mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
2.1.2.12 Bestätigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
Kriterienkatalog - 8/93 268
[Seite 284]
Wir bestätigen hiermit die vorstehenden Eigenerklärungen 1) bis 10)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.1.3 Eigenerklärungen zur DSGVO
Gewichtung: 0,00% 2.1.3.1 DSGVO [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
- Bei der Auftragsdurchführung werden wir die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Zudem beantworten wir nachfolgende Fragen 2 - 3 und geben die entsprechenden Erklärungen ab.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.1.3.2 Personenbezogene Daten im Auftrag [Mussangabe]
- Würden für den gegenständlichen Auftrag voraussichtlich personenbezogene Daten im Auftrag durch den Bieter/Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.1.3.3 Hinweis zu den Fragen 3.1) - 3.3)
- Falls vorstehende Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wurde, bitte folgende weitere Fragen beantworten und Erklärungen abgeben. Falls vorstehende Frage mit „Nein“ beantwortet wurde, bitte jeweils „Nicht zutreffend“ auswählen:
2.1.3.4 Vertraulichkeit betrautes Personal [Mussangabe]
3.1) Wir haben Frage 2 mit „Ja“ beantwortet und erklären daher, dass wir dafür sorgen werden, dass alle Personen, die von uns mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut werden würden, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Wir werden die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vornehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 wurde mit „Nein“ beantwortet) (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.1.3.5 Datenübertragung in Drittländer oder EU [Mussangabe]
3.2) Falls Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wurde: Würde hinsichtlich der personenbezogenen Daten, für welche der Auftraggeber entweder Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist, im Rahmen der Leistungserbringung durch Sie als Bieter/Auftragnehmer oder durch Ihre Unterauftragnehmer eine Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in Drittländer stattfinden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja, es erfolgt eine Datenübertragung in Drittländer, es folgen somit die weiteren erforderlichen Erklärungen in Frage 3.3 und ggf. 3.4. (0) [ ] Nein, es erfolgt keine Datenübertragung in Drittländer, aber innerhalb der EU (dazu zählt auch Deutschland), dem EWR oder der Schweiz. Um die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu erfüllen, erklären wir uns damit einverstanden, dass die hierfür einschlägigen Standardvertragsklauseln (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.1 für Übertragung innerhalb EU“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/18)) zum Vertragsgegenstand werden. Die Anhänge I – IV dieser Standardvertragsklauseln füllen wir aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 wurde mit „Nein“ beantwortet). (0)
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2.1.3.6 Datenübertragung in Drittländer [Mussangabe]
3.3) Falls Frage 3.2 mit „Ja“ beantwortet wurde, also eine Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in Drittländer bei Auftragsausführung erfolgen würde, erklären Sie bitte, wie Sie die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO sicherstellen:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. des EU-U.S. Data Privacy Framework) im Sinne des Art. 45 Abs. 3 DSGVO. Um die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu erfüllen, erklären wir uns damit einverstanden, dass die hierfür einschlägigen Standardvertragsklauseln (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.1 für Übertragung innerhalb EU“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/18)) zum Vertragsgegenstand werden. Die Anhänge I – IV dieser Standardvertragsklauseln füllen wir aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. In
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diesem Fall ist auch Frage 3.4) zu beantworten. (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich auf den Grundlagen der einschlägigen Module der Standardvertragsklauseln im Sinne des Art. 46 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) DSGVO (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.2 für Übertragung in Drittländer“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/31)) und weder wir noch unsere Unterauftragnehmer sind durch geltende lokale Gesetze gehindert, die in den Standardvertragsklauseln enthaltenen Zusicherungen einzuhalten. Damit der Auftraggeber die erforderliche Einzelfallprüfung vornehmen kann, füllen wir die Anhänge I – III der aktuellen Standardvertragsklauseln aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Zudem erklären wir uns damit einverstanden, im Falle des Zuschlags gemeinsam mit dem Auftraggeber die einschlägigen Module der Standardvertragsklauseln zu ermitteln und zum Vertragsgegenstand zu machen. (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt auf Grundlage anderer Garantien im Sinne des Art. 46 Abs. 2 DSGVO. Diese beschreiben wir ausführlich und leicht nachvollziehbar in einer gesonderten Anlage und fügen sie dem Teilnahmeantrag/Angebot bei, um dem Auftraggeber eine entsprechende Einzelfallprüfung zu ermöglichen. (0) [ ] Keine der vorgenannten Antwortvorschläge trifft zu bzw. trifft nicht vollständig zu. Wir fügen daher eine ausführliche und leicht nachvollziehbare Erläuterung über unsere Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der DSGVO als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei, um dem Auftraggeber eine entsprechende Einzelfallprüfung zu ermöglichen. (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 oder Frage 3.2 wurde mit „Nein“ beantwortet). (0)
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2.1.3.7 Angemessenheitsbeschlüsse gem. § 45 Abs. 3 DSGVO
3.4) Falls die Datenübertragung auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gem. § 45 Abs 3 DSGVO erfolgt (siehe Frage 3.3), ist hier zu beschreiben, in welche Drittländer und auf Grundlage welcher Angemessenheitsbeschlüsse die Datenübertragung erfolgt.
Sofern eine Datenübertragung auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) erfolgt, ist insbesondere zu erklären, ob die an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen unter dem EU-U.S.DPF zertifiziert sind und in der DPF-Liste (https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search) aufgeführt sind. Dabei ist jedes beteiligte Unternehmen (dies umfasst auch Unterauftragnehmer und Beteiligte an einer Bietergemeinschaft) mit vollständiger Firmenbezeichnung anzugeben, so dass die Informationen vom Auftraggeber in der DPF-Liste überprüft werden können.
Alle Angaben können wahlweise auch formlos als eigene Anlage beigefügt werden.
2.2 Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00% 2.2.1 Hinweis zur Eignungsprüfung
Ein Bewerber/Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig ist.
Bei den nachfolgenden Kriterien kann es sich auch dann um Mindestanforderungen an die Eignung handeln, wenn diese im Softwaretool "eVergabe" nicht explizit als solche gekennzeichnet sind. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich die Beantwortung eines Kriteriums nicht auf "Ja/Nein" beschränkt. Maßgeblich ist ausschließlich die Beschreibung in der Unterlage "Teil A - Allgemeiner Teil / Teilnahmeunterlage" der Vergabeunterlagen (im Abschnitt Vertragsbedingungen/Formulare).
| 2.2.2 | Leistungsfähigkeit Gewichtung: 0,00% |
|---|---|
| 2.2.2.1 | Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 2.2.2.1.1 Hinweis
Der Bewerber/Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber/Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
2.2.2.1.2 Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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2.2.2.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00% 2.2.2.2.1 Hinweis
Der Bewerber/Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber/Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Kriterienkatalog - 10/93 270
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2.2.2.2.2 Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen)
Gewichtung: 0,00% 2.2.2.2.2.1 Referenzen [Mussangabe]
Hinsichtlich der im Zusammenhang mit den Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand geforderten Nachweise erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir können die geforderten Nachweise vollständig erbringen und fügen für jede Referenz die geforderte Referenzbeschreibung („ANLAGE Referenzbeschreibung“) bei. (0) [ ] Wir können die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen (z.B. neu gegründete Unternehmen). Dafür legen wir entsprechende andere Unterlagen (z.B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vor, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen. (0)
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2.2.2.2.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Gewichtung: 0,00% 2.2.2.2.3.1 Maßnahmen zur Qualitätssicherung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Unser Unternehmen verfügt über ein gültiges Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften und beim Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern ist die Angabe von den/dem Unternehmen erforderlich, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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2.2.2.2.4 Informationskriterien
Gewichtung: 0,00% 2.2.2.2.4.1 Unternehmensbeschreibung [Mussangabe]
Bitte beschreiben Sie hier Ihr Unternehmen mit
- Unternehmensgeschichte
- aktueller Geschäftstätigkeit
- aktueller Marktpositionierung
Die Darstellung kann als Fließtext, ggf. mit Strichaufzählungen verfasst werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist für jedes Mitglied bzw. für jeden Unterauftragnehmer eine gesonderte Beschreibung zu erstellen.
Die Unternehmensbeschreibung kann alternativ auch formlos unter dem Punkt „Eigene Anlagen“ als Anlage hochgeladen werden. In diesem Fall sollte der Umfang nicht mehr als 5.000 Zeichen betragen.
2.2.3 Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Gewichtung: 0,00% 2.2.3.1 Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Es liegen auch keine entsprechenden Verfehlungen vor.
Es bestehen auch keine fakultativen Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB. Uns ist bekannt, dass wir vom Verfahren ausgeschlossen werden können, wenn Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB vorliegen.
Sollte einer der Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB bei uns (d.h. dem Bewerber/Bieter / der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder einem Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied) oder einem Unterauftragnehmer vorliegen oder sollten wir oder ein Unterauftragnehmer von einer öffentlichen Stelle von Auftragsvergaben ausgeschlossen worden sein oder werden, werden wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus auch für die Vertragslaufzeit. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Auftraggebers.
(Hinweis: Bitte bestätigen Sie, dass KEINE der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen mit JA !)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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2.2.4 Erklärungen für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmereinsatz
Gewichtung: 0,00% 2.2.4.1 Bewerber-/Bietergemeinschaft [Mussangabe]
Hinsichtlich der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Es liegt keine Bewerber- / Bietergemeinschaft vor. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Wir bilden für dieses Vergabeverfahren eine Bewerber- / Bietergemeinschaft im Sinne von § 43 Abs. 2 VgV bzw. § 32
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Abs. 2 UVgO. Im Falle einer Auftragserteilung beschließen wir die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Unserem Teilnahmeantrag / Angebot fügen wir die ANLAGE Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft bei. (Hinweis: s. dazu Abschnitt 4.2.1. des Teil A - Bewerbungsbedingungen) (0)
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2.2.4.2 Einsatz von Unterauftragnehmern [Mussangabe]
Zum Einsatz von Unterauftragnehmern erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir beabsichtigen keinen Unterauftragnehmereinsatz im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Wir beabsichtigen einen Unterauftragnehmereinsatz im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen und fügen dazu die ANLAGE Angaben Unterauftragnehmereinsatz sowie ggf. für jeden Unterauftragnehmer die ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer bei. (0)
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2.2.4.3 Privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) [Mussangabe]
Zum Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir beabsichtigen keinen Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Im Falle des Einsatzes von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) fügen wir unserem Angebot die geforderte ANLAGE Angabe Unterauftragnehmereinsatz sowie für jeden genannten Unterauftragnehmer die ausgefüllte ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer bei. Zudem fügen wir entsprechend des Umfangs der beabsichtigten Eignungsleihe die für die jeweiligen Eignungskriterien geforderten Angaben (Anlagen/Vordrucke) für den/die Unterauftragnehmer sowie ggf. weitere Erklärungen/Nachweise ein. (Hinweis: s. dazu Abschnitt 4.2.2 des Teil A - Bewerbungsbedingungen) (0)
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| 3 | Los 3 -"Vor-Ort-Beratung Region Süd" |
|---|---|
| 3.1 | Eigenerklärungen zum Unternehmen und zur Teilnahme Gewichtung: 0,00% |
| 3.1.1 | Angaben zum Unternehmen Gewichtung: 0,00% |
| 3.1.1.1 | Handelsregister Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 3.1.1.1.1 Hinweis
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier die entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
3.1.1.1.2 Handelsregisternummer
Handelsregisternummer (wenn vorhanden):
3.1.1.1.3 Registergericht
Zuständiges Registergericht
3.1.1.2 Steuernummern
Gewichtung: 0,00% 3.1.1.2.1 Hinweis
Es wird nachfolgend um Angabe mindestens einer Steuernummer gebeten. Die Angabe mehrerer Nummern ist möglich.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier eine (oder mehrere) entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
3.1.1.2.2 Steuer-IDNr.
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IDNr.):
3.1.1.2.3 USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
3.1.1.2.4 W-IdNr.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.):
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3.1.1.3 KMU [Mussangabe]
Wir sind in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission ein Unternehmen der folgenden Größenklasse, die sich nach Beschäftigten- und Umsatzgrößenklassen definiert:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Kleine Unternehmen (bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Mittlere Unternehmen (bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Großunternehmen (über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0)
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3.1.1.4 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:
Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist.
Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staat-up e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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3.1.2 Eigenerklärungen
Gewichtung: 0,00% 3.1.2.1 Erklärung
Wir erklären: (Die Erklärung erfolgt durch die Bestätigung mit 'Ja' im Anschluss an die Eigenerklärungen)
3.1.2.2 Vergabeunterlagen
- Wir haben sämtliche Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und unseren Teilnahmeantrag / unser Angebot auf dieser Grundlage erstellt.
3.1.2.3 Unzulässige Absprachen
- Unser/en Teilnahmeantrag/Angebot haben wir unabhängig von anderen Bietern erstellt und uns ist bekannt, dass andernfalls ein Ausschluss von diesem oder einem anderen Vergabeverfahren gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wegen unzulässiger Absprachen droht.
3.1.2.4 Einhaltung in Deutschland gültiger Gesetze
- Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vergabeverfahrens sowie im Falle einer Zuschlagserteilung des Vertrages die in Deutschland gültigen Gesetze einzuhalten.
3.1.2.5 Sprachkenntnisse
- Bei der Auftragsdurchführung werden im Kontakt zum Auftraggeber nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
3.1.2.6 "Technologie von L. Ron Hubbard"
- Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen bei der Auftragserfüllung nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, und erklären hiermit, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt ist, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3.1.2.7 Interessenkonflikte
- § 6 Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 4 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) normiert für Personen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, ein Mitwirkungsverbot bei Vergabeverfahren. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass in unserem Unternehmen bzw. auf Bewerber- / Bieterseite bei einer Person ein Interessenkonflikt im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.
3.1.2.8 Vertraulichkeitserklärung
- Vertraulichkeitserklärung:
-
Sämtliche Informationen, die wir in Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Durchführung sowie der Gestaltung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erlangen, werden wir gegenüber jedem Dritten streng vertraulich behandeln (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“).
-
Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die entweder zur Zeit ihrer Bekanntgabe oder danach öffentlich zugänglich und/oder bekannt werden oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits bekannt sind.
-
Die Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen, etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm vorab schriftlich mitzuteilen, welche Vertraulichen
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[Seite 289]
Informationen an wen bekannt gegeben werden sollen.
-
Für den Fall, dass unserem Angebot nicht der Zuschlag erteilt wird, verpflichten wir uns, überlassene vertrauliche Informationen auf schriftliche Anforderung zurückzugeben sowie alle angefertigten Kopien und Vervielfältigungen zu vernichten.
-
Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung im Sinne von Ziffern 1. bis 4. auch von unseren Mitarbeitern und Angestellten sowie anderen Personen, die bei uns Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen haben (zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater), übernommen wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Regelungen besteht unabhängig vom Fortschritt des Vergabeverfahrens sowie nach Zuschlagserteilung unbefristet das heißt auch über die Vertragslaufzeit fort.
3.1.2.9 Fremdfirmenordnung
- Sofern die Erbringung der Leistung nach Zuschlag eine Tätigkeit an oder in Dataport-Standorten und -Betriebsstätten bedingt, ist die Fremdfirmenordnung von Dataport anzuwenden: https://www.dataport.de/agb/ Mit Einreichung des Angebots verpflichten wir uns in diesem Fall, nach Zuschlagserteilung alle geforderten Angaben, insbesondere gem. Ziffer 10.5 der Fremdfirmenordnung einem noch zu bestimmenden Ansprechpartner von Dataport zu benennen.
3.1.2.10 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Für den Fall, dass wir dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) unterliegen erklären wir, dass wir die in § 3 LkSG festgelegten Sorgfaltspflichten erfüllen und die übrigen im LkSG genannten Anforderungen einhalten.
Wir erklären, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre nicht mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind.
Für den Fall, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre seit Veröffentlichung dieses Verfahrens mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind, informieren wir den Auftraggeber über die Höhe der Geldbuße und bereits erfolgte Selbstreinigungsmaßnahmen. Sollte ein Fall des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG vorliegen, teilen wir dem Auftraggeber zusätzlich den durchschnittlichen Jahresumsatz im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG mit. Wir stehen in diesen Fällen für eine Anhörung durch den Auftraggeber im Sinne des § 22 Abs. 3 LkSG zur Verfügung.
3.1.2.11 5. EU-Sanktionspaket (VgV/VOB/A EU)
- In Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erklärt der Auftragnehmer, dass er
a. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisation oder Einrichtung ist, b. keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, c. keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, d. sich zur Erfüllung des Auftrags oder zwecks Eignungsleihe keines Nachunternehmers oder Lieferanten bedient, auf den die Eigenschaften der Buchstaben a. – c. zutreffen und soweit auf diesen mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
3.1.2.12 Bestätigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Wir bestätigen hiermit die vorstehenden Eigenerklärungen 1) bis 10)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.1.3 Eigenerklärungen zur DSGVO
Gewichtung: 0,00% 3.1.3.1 DSGVO [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
- Bei der Auftragsdurchführung werden wir die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Zudem beantworten wir nachfolgende Fragen 2 - 3 und geben die entsprechenden Erklärungen ab.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.1.3.2 Personenbezogene Daten im Auftrag [Mussangabe]
- Würden für den gegenständlichen Auftrag voraussichtlich personenbezogene Daten im Auftrag durch den Bieter/Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Kriterienkatalog - 14/93 274
[Seite 290]
Nur eine Antwort wählbar
3.1.3.3 Hinweis zu den Fragen 3.1) - 3.3)
- Falls vorstehende Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wurde, bitte folgende weitere Fragen beantworten und Erklärungen abgeben. Falls vorstehende Frage mit „Nein“ beantwortet wurde, bitte jeweils „Nicht zutreffend“ auswählen:
3.1.3.4 Vertraulichkeit betrautes Personal [Mussangabe]
3.1) Wir haben Frage 2 mit „Ja“ beantwortet und erklären daher, dass wir dafür sorgen werden, dass alle Personen, die von uns mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut werden würden, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Wir werden die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vornehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 wurde mit „Nein“ beantwortet) (0)
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3.1.3.5 Datenübertragung in Drittländer oder EU [Mussangabe]
3.2) Falls Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wurde: Würde hinsichtlich der personenbezogenen Daten, für welche der Auftraggeber entweder Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist, im Rahmen der Leistungserbringung durch Sie als Bieter/Auftragnehmer oder durch Ihre Unterauftragnehmer eine Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in Drittländer stattfinden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja, es erfolgt eine Datenübertragung in Drittländer, es folgen somit die weiteren erforderlichen Erklärungen in Frage 3.3 und ggf. 3.4. (0) [ ] Nein, es erfolgt keine Datenübertragung in Drittländer, aber innerhalb der EU (dazu zählt auch Deutschland), dem EWR oder der Schweiz. Um die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu erfüllen, erklären wir uns damit einverstanden, dass die hierfür einschlägigen Standardvertragsklauseln (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.1 für Übertragung innerhalb EU“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/18)) zum Vertragsgegenstand werden. Die Anhänge I – IV dieser Standardvertragsklauseln füllen wir aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 wurde mit „Nein“ beantwortet). (0)
Nur eine Antwort wählbar
3.1.3.6 Datenübertragung in Drittländer [Mussangabe]
3.3) Falls Frage 3.2 mit „Ja“ beantwortet wurde, also eine Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in Drittländer bei Auftragsausführung erfolgen würde, erklären Sie bitte, wie Sie die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO sicherstellen:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. des EU-U.S. Data Privacy Framework) im Sinne des Art. 45 Abs. 3 DSGVO. Um die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu erfüllen, erklären wir uns damit einverstanden, dass die hierfür einschlägigen Standardvertragsklauseln (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.1 für Übertragung innerhalb EU“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/18)) zum Vertragsgegenstand werden. Die Anhänge I – IV dieser Standardvertragsklauseln füllen wir aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. In diesem Fall ist auch Frage 3.4) zu beantworten. (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich auf den Grundlagen der einschlägigen Module der Standardvertragsklauseln im Sinne des Art. 46 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) DSGVO (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.2 für Übertragung in Drittländer“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/31)) und weder wir noch unsere Unterauftragnehmer sind durch geltende lokale Gesetze gehindert, die in den Standardvertragsklauseln enthaltenen Zusicherungen einzuhalten. Damit der Auftraggeber die erforderliche Einzelfallprüfung vornehmen kann, füllen wir die Anhänge I – III der aktuellen Standardvertragsklauseln aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Zudem erklären wir uns damit einverstanden, im Falle des Zuschlags gemeinsam mit dem Auftraggeber die einschlägigen Module der Standardvertragsklauseln zu ermitteln und zum Vertragsgegenstand zu machen. (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt auf Grundlage anderer Garantien im Sinne des Art. 46 Abs. 2 DSGVO. Diese beschreiben wir ausführlich und leicht nachvollziehbar in einer gesonderten Anlage und fügen sie dem Teilnahmeantrag/Angebot bei, um dem Auftraggeber eine entsprechende Einzelfallprüfung zu ermöglichen. (0) [ ] Keine der vorgenannten Antwortvorschläge trifft zu bzw. trifft nicht vollständig zu. Wir fügen daher eine ausführliche und leicht nachvollziehbare Erläuterung über unsere Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der DSGVO als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei, um dem Auftraggeber eine entsprechende Einzelfallprüfung zu ermöglichen. (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 oder Frage 3.2 wurde mit „Nein“ beantwortet). (0)
Nur eine Antwort wählbar
3.1.3.7 Angemessenheitsbeschlüsse gem. § 45 Abs. 3 DSGVO
3.4) Falls die Datenübertragung auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gem. § 45 Abs 3 DSGVO erfolgt (siehe Frage 3.3), ist hier zu beschreiben, in welche Drittländer und auf Grundlage welcher Angemessenheitsbeschlüsse die Datenübertragung erfolgt.
Sofern eine Datenübertragung auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) erfolgt, ist insbesondere zu erklären, ob die an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen unter dem EU-U.S.DPF zertifiziert sind und in der DPF-Liste (https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search) aufgeführt sind. Dabei ist jedes beteiligte Unternehmen (dies umfasst auch Unterauftragnehmer und Beteiligte an einer Bietergemeinschaft) mit vollständiger Firmenbezeichnung anzugeben, so dass die Informationen vom Auftraggeber in der DPF-Liste überprüft werden können.
Alle Angaben können wahlweise auch formlos als eigene Anlage beigefügt werden.
Kriterienkatalog - 15/93 275
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3.2 Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00% 3.2.1 Hinweis zur Eignungsprüfung
Ein Bewerber/Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig ist.
Bei den nachfolgenden Kriterien kann es sich auch dann um Mindestanforderungen an die Eignung handeln, wenn diese im Softwaretool "eVergabe" nicht explizit als solche gekennzeichnet sind. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich die Beantwortung eines Kriteriums nicht auf "Ja/Nein" beschränkt. Maßgeblich ist ausschließlich die Beschreibung in der Unterlage "Teil A - Allgemeiner Teil / Teilnahmeunterlage" der Vergabeunterlagen (im Abschnitt Vertragsbedingungen/Formulare).
| 3.2.2 | Leistungsfähigkeit Gewichtung: 0,00% |
|---|---|
| 3.2.2.1 | Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 3.2.2.1.1 Hinweis
Der Bewerber/Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber/Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
3.2.2.1.2 Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.2.2.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00% 3.2.2.2.1 Hinweis
Der Bewerber/Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber/Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
3.2.2.2.2 Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen)
Gewichtung: 0,00% 3.2.2.2.2.1 Referenzen [Mussangabe]
Hinsichtlich der im Zusammenhang mit den Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand geforderten Nachweise erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir können die geforderten Nachweise vollständig erbringen und fügen für jede Referenz die geforderte Referenzbeschreibung („ANLAGE Referenzbeschreibung“) bei. (0) [ ] Wir können die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen (z.B. neu gegründete Unternehmen). Dafür legen wir entsprechende andere Unterlagen (z.B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vor, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
3.2.2.2.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Gewichtung: 0,00% 3.2.2.2.3.1 Maßnahmen zur Qualitätssicherung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Unser Unternehmen verfügt über ein gültiges Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften und beim Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern ist die Angabe von den/dem Unternehmen erforderlich, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 16/93 276
[Seite 292]
3.2.2.2.4 Informationskriterien
Gewichtung: 0,00% 3.2.2.2.4.1 Unternehmensbeschreibung [Mussangabe]
Bitte beschreiben Sie hier Ihr Unternehmen mit
- Unternehmensgeschichte
- aktueller Geschäftstätigkeit
- aktueller Marktpositionierung
Die Darstellung kann als Fließtext, ggf. mit Strichaufzählungen verfasst werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist für jedes Mitglied bzw. für jeden Unterauftragnehmer eine gesonderte Beschreibung zu erstellen.
Die Unternehmensbeschreibung kann alternativ auch formlos unter dem Punkt „Eigene Anlagen“ als Anlage hochgeladen werden. In diesem Fall sollte der Umfang nicht mehr als 5.000 Zeichen betragen.
3.2.3 Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Gewichtung: 0,00% 3.2.3.1 Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Es liegen auch keine entsprechenden Verfehlungen vor.
Es bestehen auch keine fakultativen Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB. Uns ist bekannt, dass wir vom Verfahren ausgeschlossen werden können, wenn Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB vorliegen.
Sollte einer der Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB bei uns (d.h. dem Bewerber/Bieter / der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder einem Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied) oder einem Unterauftragnehmer vorliegen oder sollten wir oder ein Unterauftragnehmer von einer öffentlichen Stelle von Auftragsvergaben ausgeschlossen worden sein oder werden, werden wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus auch für die Vertragslaufzeit. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Auftraggebers.
(Hinweis: Bitte bestätigen Sie, dass KEINE der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen mit JA !)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.2.4 Erklärungen für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmereinsatz
Gewichtung: 0,00% 3.2.4.1 Bewerber-/Bietergemeinschaft [Mussangabe]
Hinsichtlich der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Es liegt keine Bewerber- / Bietergemeinschaft vor. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Wir bilden für dieses Vergabeverfahren eine Bewerber- / Bietergemeinschaft im Sinne von § 43 Abs. 2 VgV bzw. § 32 Abs. 2 UVgO. Im Falle einer Auftragserteilung beschließen wir die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Unserem Teilnahmeantrag / Angebot fügen wir die ANLAGE Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft bei. (Hinweis: s. dazu Abschnitt 4.2.1. des Teil A - Bewerbungsbedingungen) (0)
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3.2.4.2 Einsatz von Unterauftragnehmern [Mussangabe]
Zum Einsatz von Unterauftragnehmern erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir beabsichtigen keinen Unterauftragnehmereinsatz im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Wir beabsichtigen einen Unterauftragnehmereinsatz im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen und fügen dazu die ANLAGE Angaben Unterauftragnehmereinsatz sowie ggf. für jeden Unterauftragnehmer die ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer bei. (0)
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3.2.4.3 Privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) [Mussangabe]
Zum Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir beabsichtigen keinen Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Im Falle des Einsatzes von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) fügen wir unserem Angebot die geforderte ANLAGE Angabe Unterauftragnehmereinsatz sowie für jeden genannten Unterauftragnehmer die ausgefüllte ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer bei. Zudem fügen wir entsprechend des Umfangs der beabsichtigten Eignungsleihe die für die jeweiligen Eignungskriterien geforderten Angaben (Anlagen/Vordrucke) für den/die Unterauftragnehmer sowie ggf. weitere Erklärungen/Nachweise ein. (Hinweis: s. dazu Abschnitt 4.2.2 des Teil A - Bewerbungsbedingungen) (0)
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Kriterienkatalog - 17/93 277
[Seite 293]
| 4 | Los 4 -"Fest verbaute Projektionsleinwände" |
|---|---|
| 4.1 | Eigenerklärungen zum Unternehmen und zur Teilnahme Gewichtung: 0,00% |
| 4.1.1 | Angaben zum Unternehmen Gewichtung: 0,00% |
| 4.1.1.1 | Handelsregister Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 4.1.1.1.1 Hinweis
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier die entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
4.1.1.1.2 Handelsregisternummer
Handelsregisternummer (wenn vorhanden):
4.1.1.1.3 Registergericht
Zuständiges Registergericht
4.1.1.2 Steuernummern
Gewichtung: 0,00% 4.1.1.2.1 Hinweis
Es wird nachfolgend um Angabe mindestens einer Steuernummer gebeten. Die Angabe mehrerer Nummern ist möglich.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier eine (oder mehrere) entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
4.1.1.2.2 Steuer-IDNr.
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IDNr.):
4.1.1.2.3 USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
4.1.1.2.4 W-IdNr.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.):
4.1.1.3 KMU [Mussangabe]
Wir sind in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission ein Unternehmen der folgenden Größenklasse, die sich nach Beschäftigten- und Umsatzgrößenklassen definiert:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Kleine Unternehmen (bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Mittlere Unternehmen (bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Großunternehmen (über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0)
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4.1.1.4 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:
Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist.
Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staat-up e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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4.1.2 Eigenerklärungen
Gewichtung: 0,00% 4.1.2.1 Erklärung
Kriterienkatalog - 18/93 278
[Seite 294]
Wir erklären: (Die Erklärung erfolgt durch die Bestätigung mit 'Ja' im Anschluss an die Eigenerklärungen)
4.1.2.2 Vergabeunterlagen
- Wir haben sämtliche Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und unseren Teilnahmeantrag / unser Angebot auf dieser Grundlage erstellt.
4.1.2.3 Unzulässige Absprachen
- Unser/en Teilnahmeantrag/Angebot haben wir unabhängig von anderen Bietern erstellt und uns ist bekannt, dass andernfalls ein Ausschluss von diesem oder einem anderen Vergabeverfahren gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wegen unzulässiger Absprachen droht.
4.1.2.4 Einhaltung in Deutschland gültiger Gesetze
- Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vergabeverfahrens sowie im Falle einer Zuschlagserteilung des Vertrages die in Deutschland gültigen Gesetze einzuhalten.
4.1.2.5 Sprachkenntnisse
- Bei der Auftragsdurchführung werden im Kontakt zum Auftraggeber nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
4.1.2.6 "Technologie von L. Ron Hubbard"
- Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen bei der Auftragserfüllung nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, und erklären hiermit, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt ist, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4.1.2.7 Interessenkonflikte
- § 6 Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 4 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) normiert für Personen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, ein Mitwirkungsverbot bei Vergabeverfahren. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass in unserem Unternehmen bzw. auf Bewerber- / Bieterseite bei einer Person ein Interessenkonflikt im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.
4.1.2.8 Vertraulichkeitserklärung
- Vertraulichkeitserklärung:
-
Sämtliche Informationen, die wir in Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Durchführung sowie der Gestaltung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erlangen, werden wir gegenüber jedem Dritten streng vertraulich behandeln (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“).
-
Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die entweder zur Zeit ihrer Bekanntgabe oder danach öffentlich zugänglich und/oder bekannt werden oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits bekannt sind.
-
Die Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen, etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm vorab schriftlich mitzuteilen, welche Vertraulichen Informationen an wen bekannt gegeben werden sollen.
-
Für den Fall, dass unserem Angebot nicht der Zuschlag erteilt wird, verpflichten wir uns, überlassene vertrauliche Informationen auf schriftliche Anforderung zurückzugeben sowie alle angefertigten Kopien und Vervielfältigungen zu vernichten.
-
Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung im Sinne von Ziffern 1. bis 4. auch von unseren Mitarbeitern und Angestellten sowie anderen Personen, die bei uns Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen haben (zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater), übernommen wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Regelungen besteht unabhängig vom Fortschritt des Vergabeverfahrens sowie nach Zuschlagserteilung unbefristet das heißt auch über die Vertragslaufzeit fort.
4.1.2.9 Fremdfirmenordnung
- Sofern die Erbringung der Leistung nach Zuschlag eine Tätigkeit an oder in Dataport-Standorten und -Betriebsstätten bedingt, ist die Fremdfirmenordnung von Dataport anzuwenden: https://www.dataport.de/agb/ Mit Einreichung des Angebots verpflichten wir uns in diesem Fall, nach Zuschlagserteilung alle geforderten Angaben, insbesondere gem. Ziffer 10.5 der Fremdfirmenordnung einem noch zu bestimmenden Ansprechpartner von Dataport zu benennen.
4.1.2.10 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Für den Fall, dass wir dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) unterliegen erklären wir, dass wir die in § 3 LkSG festgelegten Sorgfaltspflichten erfüllen und die übrigen im LkSG genannten Anforderungen einhalten.
Wir erklären, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre nicht mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind.
Für den Fall, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre seit Veröffentlichung dieses Verfahrens mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind, informieren wir den Auftraggeber über die Höhe der Geldbuße und bereits erfolgte Selbstreinigungsmaßnahmen. Sollte ein Fall des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG vorliegen, teilen wir dem Auftraggeber zusätzlich den durchschnittlichen Jahresumsatz im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG mit.
Kriterienkatalog - 19/93 279
[Seite 295]
Wir stehen in diesen Fällen für eine Anhörung durch den Auftraggeber im Sinne des § 22 Abs. 3 LkSG zur Verfügung.
4.1.2.11 5. EU-Sanktionspaket (VgV/VOB/A EU)
- In Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erklärt der Auftragnehmer, dass er
a. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisation oder Einrichtung ist, b. keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, c. keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, d. sich zur Erfüllung des Auftrags oder zwecks Eignungsleihe keines Nachunternehmers oder Lieferanten bedient, auf den die Eigenschaften der Buchstaben a. – c. zutreffen und soweit auf diesen mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
4.1.2.12 Bestätigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Wir bestätigen hiermit die vorstehenden Eigenerklärungen 1) bis 10)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.1.3 Eigenerklärungen zur DSGVO
Gewichtung: 0,00% 4.1.3.1 DSGVO [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
- Bei der Auftragsdurchführung werden wir die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Zudem beantworten wir nachfolgende Fragen 2 - 3 und geben die entsprechenden Erklärungen ab.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.1.3.2 Personenbezogene Daten im Auftrag [Mussangabe]
- Würden für den gegenständlichen Auftrag voraussichtlich personenbezogene Daten im Auftrag durch den Bieter/Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.1.3.3 Hinweis zu den Fragen 3.1) - 3.3)
- Falls vorstehende Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wurde, bitte folgende weitere Fragen beantworten und Erklärungen abgeben. Falls vorstehende Frage mit „Nein“ beantwortet wurde, bitte jeweils „Nicht zutreffend“ auswählen:
4.1.3.4 Vertraulichkeit betrautes Personal [Mussangabe]
3.1) Wir haben Frage 2 mit „Ja“ beantwortet und erklären daher, dass wir dafür sorgen werden, dass alle Personen, die von uns mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut werden würden, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Wir werden die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vornehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 wurde mit „Nein“ beantwortet) (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.1.3.5 Datenübertragung in Drittländer oder EU [Mussangabe]
3.2) Falls Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wurde: Würde hinsichtlich der personenbezogenen Daten, für welche der Auftraggeber entweder Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist, im Rahmen der Leistungserbringung durch Sie als Bieter/Auftragnehmer oder durch Ihre Unterauftragnehmer eine Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in Drittländer stattfinden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja, es erfolgt eine Datenübertragung in Drittländer, es folgen somit die weiteren erforderlichen Erklärungen in Frage 3.3 und ggf. 3.4. (0) [ ] Nein, es erfolgt keine Datenübertragung in Drittländer, aber innerhalb der EU (dazu zählt auch Deutschland), dem EWR oder der Schweiz. Um die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu erfüllen, erklären wir uns damit einverstanden,
Kriterienkatalog - 20/93 280
[Seite 296]
dass die hierfür einschlägigen Standardvertragsklauseln (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.1 für Übertragung innerhalb EU“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/18)) zum Vertragsgegenstand werden. Die Anhänge I – IV dieser Standardvertragsklauseln füllen wir aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 wurde mit „Nein“ beantwortet). (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.1.3.6 Datenübertragung in Drittländer [Mussangabe]
3.3) Falls Frage 3.2 mit „Ja“ beantwortet wurde, also eine Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in Drittländer bei Auftragsausführung erfolgen würde, erklären Sie bitte, wie Sie die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO sicherstellen:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. des EU-U.S. Data Privacy Framework) im Sinne des Art. 45 Abs. 3 DSGVO. Um die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu erfüllen, erklären wir uns damit einverstanden, dass die hierfür einschlägigen Standardvertragsklauseln (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.1 für Übertragung innerhalb EU“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/18)) zum Vertragsgegenstand werden. Die Anhänge I – IV dieser Standardvertragsklauseln füllen wir aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. In diesem Fall ist auch Frage 3.4) zu beantworten. (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich auf den Grundlagen der einschlägigen Module der Standardvertragsklauseln im Sinne des Art. 46 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) DSGVO (s. Anlage „Standardvertragsklauseln V.2 für Übertragung in Drittländer“ gem. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln (ABl. 2021, L 199/31)) und weder wir noch unsere Unterauftragnehmer sind durch geltende lokale Gesetze gehindert, die in den Standardvertragsklauseln enthaltenen Zusicherungen einzuhalten. Damit der Auftraggeber die erforderliche Einzelfallprüfung vornehmen kann, füllen wir die Anhänge I – III der aktuellen Standardvertragsklauseln aus und fügen sie als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Zudem erklären wir uns damit einverstanden, im Falle des Zuschlags gemeinsam mit dem Auftraggeber die einschlägigen Module der Standardvertragsklauseln zu ermitteln und zum Vertragsgegenstand zu machen. (0) [ ] Die Datenübertragung erfolgt auf Grundlage anderer Garantien im Sinne des Art. 46 Abs. 2 DSGVO. Diese beschreiben wir ausführlich und leicht nachvollziehbar in einer gesonderten Anlage und fügen sie dem Teilnahmeantrag/Angebot bei, um dem Auftraggeber eine entsprechende Einzelfallprüfung zu ermöglichen. (0) [ ] Keine der vorgenannten Antwortvorschläge trifft zu bzw. trifft nicht vollständig zu. Wir fügen daher eine ausführliche und leicht nachvollziehbare Erläuterung über unsere Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der DSGVO als gesonderte Anlage dem Teilnahmeantrag/Angebot bei, um dem Auftraggeber eine entsprechende Einzelfallprüfung zu ermöglichen. (0) [ ] Nicht zutreffend (Frage 2 oder Frage 3.2 wurde mit „Nein“ beantwortet). (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.1.3.7 Angemessenheitsbeschlüsse gem. § 45 Abs. 3 DSGVO
3.4) Falls die Datenübertragung auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gem. § 45 Abs 3 DSGVO erfolgt (siehe Frage 3.3), ist hier zu beschreiben, in welche Drittländer und auf Grundlage welcher Angemessenheitsbeschlüsse die Datenübertragung erfolgt.
Sofern eine Datenübertragung auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) erfolgt, ist insbesondere zu erklären, ob die an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen unter dem EU-U.S.DPF zertifiziert sind und in der DPF-Liste (https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search) aufgeführt sind. Dabei ist jedes beteiligte Unternehmen (dies umfasst auch Unterauftragnehmer und Beteiligte an einer Bietergemeinschaft) mit vollständiger Firmenbezeichnung anzugeben, so dass die Informationen vom Auftraggeber in der DPF-Liste überprüft werden können.
Alle Angaben können wahlweise auch formlos als eigene Anlage beigefügt werden.
4.2 Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00% 4.2.1 Hinweis zur Eignungsprüfung
Ein Bewerber/Bieter ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig ist.
Bei den nachfolgenden Kriterien kann es sich auch dann um Mindestanforderungen an die Eignung handeln, wenn diese im Softwaretool "eVergabe" nicht explizit als solche gekennzeichnet sind. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich die Beantwortung eines Kriteriums nicht auf "Ja/Nein" beschränkt. Maßgeblich ist ausschließlich die Beschreibung in der Unterlage "Teil A - Allgemeiner Teil / Teilnahmeunterlage" der Vergabeunterlagen (im Abschnitt Vertragsbedingungen/Formulare).
| 4.2.2 | Leistungsfähigkeit Gewichtung: 0,00% |
|---|---|
| 4.2.2.1 | Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 4.2.2.1.1 Hinweis
Der Bewerber/Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber/Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
4.2.2.1.2 Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Kriterienkatalog - 21/93 281
[Seite 297]
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.2.2.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00% 4.2.2.2.1 Hinweis
Der Bewerber/Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber/Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
4.2.2.2.2 Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen)
Gewichtung: 0,00% 4.2.2.2.2.1 Referenzen [Mussangabe]
Hinsichtlich der im Zusammenhang mit den Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand geforderten Nachweise erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir können die geforderten Nachweise vollständig erbringen und fügen für jede Referenz die geforderte Referenzbeschreibung („ANLAGE Referenzbeschreibung“) bei. (0) [ ] Wir können die geforderten Nachweise noch nicht oder nicht vollständig erbringen (z.B. neu gegründete Unternehmen). Dafür legen wir entsprechende andere Unterlagen (z.B. Konzepte, Unternehmensplanungen, Ausbildungsnachweise etc.) vor, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in fachlicher und technischer Hinsicht zulassen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.2.2.2.3 Informationskriterien
Gewichtung: 0,00% 4.2.2.2.3.1 Unternehmensbeschreibung [Mussangabe]
Bitte beschreiben Sie hier Ihr Unternehmen mit
- Unternehmensgeschichte
- aktueller Geschäftstätigkeit
- aktueller Marktpositionierung
Die Darstellung kann als Fließtext, ggf. mit Strichaufzählungen verfasst werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist für jedes Mitglied bzw. für jeden Unterauftragnehmer eine gesonderte Beschreibung zu erstellen.
Die Unternehmensbeschreibung kann alternativ auch formlos unter dem Punkt „Eigene Anlagen“ als Anlage hochgeladen werden. In diesem Fall sollte der Umfang nicht mehr als 5.000 Zeichen betragen.
4.2.3 Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Gewichtung: 0,00% 4.2.3.1 Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Es liegen auch keine entsprechenden Verfehlungen vor.
Es bestehen auch keine fakultativen Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB. Uns ist bekannt, dass wir vom Verfahren ausgeschlossen werden können, wenn Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB vorliegen.
Sollte einer der Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB bei uns (d.h. dem Bewerber/Bieter / der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder einem Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied) oder einem Unterauftragnehmer vorliegen oder sollten wir oder ein Unterauftragnehmer von einer öffentlichen Stelle von Auftragsvergaben ausgeschlossen worden sein oder werden, werden wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus auch für die Vertragslaufzeit. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Auftraggebers.
(Hinweis: Bitte bestätigen Sie, dass KEINE der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen mit JA !)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.2.4 Erklärungen für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmereinsatz
Gewichtung: 0,00% 4.2.4.1 Bewerber-/Bietergemeinschaft [Mussangabe]
Hinsichtlich der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Es liegt keine Bewerber- / Bietergemeinschaft vor. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Wir bilden für dieses Vergabeverfahren eine Bewerber- / Bietergemeinschaft im Sinne von § 43 Abs. 2 VgV bzw. § 32 Abs. 2 UVgO. Im Falle einer Auftragserteilung beschließen wir die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Unserem Teilnahmeantrag / Angebot fügen wir die ANLAGE Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft bei. (Hinweis: s. dazu Abschnitt
Kriterienkatalog - 22/93 282
[Seite 298]
4.2.1. des Teil A - Bewerbungsbedingungen) (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.2.4.2 Einsatz von Unterauftragnehmern [Mussangabe]
Zum Einsatz von Unterauftragnehmern erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir beabsichtigen keinen Unterauftragnehmereinsatz im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Wir beabsichtigen einen Unterauftragnehmereinsatz im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen und fügen dazu die ANLAGE Angaben Unterauftragnehmereinsatz sowie ggf. für jeden Unterauftragnehmer die ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer bei. (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.2.4.3 Privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) [Mussangabe]
Zum Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erklären wir:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Wir beabsichtigen keinen Einsatz von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) im Sinne von Nr. 4.2.2 der Bewerbungsbedingungen. Hinweis: In diesem Fall sind keine weiteren Angaben und Erklärungen erforderlich. (0) [ ] Im Falle des Einsatzes von privilegierten Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) fügen wir unserem Angebot die geforderte ANLAGE Angabe Unterauftragnehmereinsatz sowie für jeden genannten Unterauftragnehmer die ausgefüllte ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer bei. Zudem fügen wir entsprechend des Umfangs der beabsichtigten Eignungsleihe die für die jeweiligen Eignungskriterien geforderten Angaben (Anlagen/Vordrucke) für den/die Unterauftragnehmer sowie ggf. weitere Erklärungen/Nachweise ein. (Hinweis: s. dazu Abschnitt 4.2.2 des Teil A - Bewerbungsbedingungen) (0)
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| 5 | Los 5 -"Mobile Projektionsleinwände" |
|---|---|
| 5.1 | Eigenerklärungen zum Unternehmen und zur Teilnahme Gewichtung: 0,00% |
| 5.1.1 | Angaben zum Unternehmen Gewichtung: 0,00% |
| 5.1.1.1 | Handelsregister Gewichtung: 0,00% |
Gewichtung: 0,00% 5.1.1.1.1 Hinweis
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier die entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
5.1.1.1.2 Handelsregisternummer
Handelsregisternummer (wenn vorhanden):
5.1.1.1.3 Registergericht
Zuständiges Registergericht
5.1.1.2 Steuernummern
Gewichtung: 0,00% 5.1.1.2.1 Hinweis
Es wird nachfolgend um Angabe mindestens einer Steuernummer gebeten. Die Angabe mehrerer Nummern ist möglich.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist hier eine (oder mehrere) entsprechende Nummer vom federführenden Mitglied einzutragen; die Nummern der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder sind in der ANLAGE Erklärung Bewerber-Bieter-Gemeinschaft anzugeben.
5.1.1.2.2 Steuer-IDNr.
Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IDNr.):
5.1.1.2.3 USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
5.1.1.2.4 W-IdNr.
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.):
5.1.1.3 KMU [Mussangabe]
Kriterienkatalog - 23/93 283
[Seite 299]
Wir sind in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission ein Unternehmen der folgenden Größenklasse, die sich nach Beschäftigten- und Umsatzgrößenklassen definiert:
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen (bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Kleine Unternehmen (bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Mittlere Unternehmen (bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0) [ ] Großunternehmen (über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz) (0)
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5.1.1.4 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:
Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist.
Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staat-up e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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5.1.2 Eigenerklärungen
Gewichtung: 0,00% 5.1.2.1 Erklärung
Wir erklären: (Die Erklärung erfolgt durch die Bestätigung mit 'Ja' im Anschluss an die Eigenerklärungen)
5.1.2.2 Vergabeunterlagen
- Wir haben sämtliche Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und unseren Teilnahmeantrag / unser Angebot auf dieser Grundlage erstellt.
5.1.2.3 Unzulässige Absprachen
- Unser/en Teilnahmeantrag/Angebot haben wir unabhängig von anderen Bietern erstellt und uns ist bekannt, dass andernfalls ein Ausschluss von diesem oder einem anderen Vergabeverfahren gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wegen unzulässiger Absprachen droht.
5.1.2.4 Einhaltung in Deutschland gültiger Gesetze
- Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vergabeverfahrens sowie im Falle einer Zuschlagserteilung des Vertrages die in Deutschland gültigen Gesetze einzuhalten.
5.1.2.5 Sprachkenntnisse
- Bei der Auftragsdurchführung werden im Kontakt zum Auftraggeber nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
5.1.2.6 "Technologie von L. Ron Hubbard"
- Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen bei der Auftragserfüllung nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, und erklären hiermit, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt ist, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5.1.2.7 Interessenkonflikte
- § 6 Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 4 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) normiert für Personen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, ein Mitwirkungsverbot bei Vergabeverfahren. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass in unserem Unternehmen bzw. auf Bewerber- / Bieterseite bei einer Person ein Interessenkonflikt im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.
5.1.2.8 Vertraulichkeitserklärung
- Vertraulichkeitserklärung:
-
Sämtliche Informationen, die wir in Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Durchführung sowie der Gestaltung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erlangen, werden wir gegenüber jedem Dritten streng vertraulich behandeln (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“).
-
Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die entweder zur Zeit ihrer Bekanntgabe oder danach öffentlich zugänglich und/oder bekannt werden oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits bekannt sind.
-
Die Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen, etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen und ihm vorab schriftlich mitzuteilen, welche Vertraulichen Informationen an wen bekannt gegeben werden sollen.
Kriterienkatalog - 24/93 284
[Seite 300]
-
Für den Fall, dass unserem Angebot nicht der Zuschlag erteilt wird, verpflichten wir uns, überlassene vertrauliche Informationen auf schriftliche Anforderung zurückzugeben sowie alle angefertigten Kopien und Vervielfältigungen zu vernichten.
-
Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung im Sinne von Ziffern 1. bis 4. auch von unseren Mitarbeitern und Angestellten sowie anderen Personen, die bei uns Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen haben (zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater), übernommen wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Regelungen besteht unabhängig vom Fortschritt des Vergabeverfahrens sowie nach Zuschlagserteilung unbefristet das heißt auch über die Vertragslaufzeit fort.
5.1.2.9 Fremdfirmenordnung
- Sofern die Erbringung der Leistung nach Zuschlag eine Tätigkeit an oder in Dataport-Standorten und -Betriebsstätten bedingt, ist die Fremdfirmenordnung von Dataport anzuwenden: https://www.dataport.de/agb/ Mit Einreichung des Angebots verpflichten wir uns in diesem Fall, nach Zuschlagserteilung alle geforderten Angaben, insbesondere gem. Ziffer 10.5 der Fremdfirmenordnung einem noch zu bestimmenden Ansprechpartner von Dataport zu benennen.
5.1.2.10 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Für den Fall, dass wir dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) unterliegen erklären wir, dass wir die in § 3 LkSG festgelegten Sorgfaltspflichten erfüllen und die übrigen im LkSG genannten Anforderungen einhalten.
Wir erklären, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre nicht mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind.
Für den Fall, dass wir innerhalb der letzten drei Jahre seit Veröffentlichung dieses Verfahrens mit einer Geldbuße im Sinne des § 22 LkSG belegt worden sind, informieren wir den Auftraggeber über die Höhe der Geldbuße und bereits erfolgte Selbstreinigungsmaßnahmen. Sollte ein Fall des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG vorliegen, teilen wir dem Auftraggeber zusätzlich den durchschnittlichen Jahresumsatz im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 3 LkSG mit. Wir stehen in diesen Fällen für eine Anhörung durch den Auftraggeber im Sinne des § 22 Abs. 3 LkSG zur Verfügung.
5.1.2.11 5. EU-Sanktionspaket (VgV/VOB/A EU)
- In Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erklärt der Auftragnehmer, dass er
a. kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisation oder Einrichtung ist, b. keine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, c. keine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, d. sich zur Erfüllung des Auftrags oder zwecks Eignungsleihe keines Nachunternehmers oder Lieferanten bedient, auf den die Eigenschaften der Buchstaben a. – c. zutreffen und soweit auf diesen mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
5.1.2.12 Bestätigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Wir bestätigen hiermit die vorstehenden Eigenerklärungen 1) bis 10)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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5.1.3 Eigenerklärungen zur DSGVO
Gewichtung: 0,00% 5.1.3.1 DSGVO [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
- Bei der Auftragsdurchführung werden wir die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Zudem beantworten wir nachfolgende Fragen 2 - 3 und geben die entsprechenden Erklärungen ab.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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5.1.3.2 Personenbezogene Daten im Auftrag [Mussangabe]
- Würden für den gegenständlichen Auftrag voraussichtlich personenbezogene Daten im Auftrag durch den Bieter/Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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Kriterienkatalog - 25/93 285