Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik für hybride Gremiensitzungen
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR · Kiel, Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik für hybride Sitzungen kommunaler Gremien in Schleswig-Holstein. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Projektionssysteme, Medienwagen, interaktive Displays, Beschallungs- und Mikrofonsysteme, Kameras, Videokonferenzsysteme sowie Zubehör und zugehörige Dienstleistungen wie Beratung, Montage, Einrichtung und Service. Die Vereinbarung ist in 17 Leistungsbereiche gegliedert und hat je Bereich eine Laufzeit von 1.080 Tagen; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hiermit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommunaler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Qualifikation
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Gemäß § 56 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Lose
17 LoseRegion Nord: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
Region Mitte: Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Steinburg, Stadt Kiel, Stadt Neumünster
Region Süd: Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Stadt Lübeck
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von fest installierten Projektionsleinwänden für Räume für kommunale Sitzungen (Besprechungs-räume, Sitzungssäle oder ähnliche) und Service. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Aufmaß vor Ort • Lieferung der Leinwände einschließlich sämtlicher Befestigungsmaterialien • Demontage und Entsorgung von Altleinwänden (im Einzelfall) • Montage und betriebsfertige Installation • elektrische Anbindung bei Motorsteuerung • Funktionsprüfung • Einweisung des Auftraggebers (bei einziehbaren Leinwänden) • Übergabe der Dokumentation • Entsorgung von Verpackungsmaterial Die Installation erfolgt in der Regel in Bestandsgebäuden während des laufenden Betriebs. In Einzelfällen erfolgt die Installation im Rahmen einer Neugestaltung eines Sitzungs- oder Be-sprechungsraumes.
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Projektleinwänden einschließlich Transporttaschen für den flexiblen Einsatz in kommunalen Sitzungs-, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen. Die Leinwände werden für wechselnde Einsatzorte innerhalb kommunaler Liegenschaften verwendet und müssen von einer Person transportiert, aufgebaut und betrieben werden können. Die Lieferung umfasst: • Mobile Projektionsleinwand • Stand- bzw. Tragesystem • Transport- und Schutztasche • Bedienungsanleitung • Garantienachweise • Lieferung an den Erfüllungsort
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung eines vollständig integrierten, ultra-mobilen Medienwagens zur Durchführung von: • Ratssitzungen • Ausschusssitzungen • Hybriden Gremiensitzungen • Hybriden Bürgerversammlungen Die Bedienung erfolgt durch wechselnde Nutzende ohne besondere medientechnische Kenntnisse. Die Lösung muss als kompakte All-in-one-Einheit ausgeführt sein und sämtliche Komponenten zur Bild-, Ton- und Sprachübertragung beinhalten.
Gegenstand dieses Loses sind sämtliche Leistungen zur betriebsbereiten Übergabe eines fest installierten Projektionssystems bestehend aus Deckenprojektor(en), Deckenhalterung(en), Signalübertragung, Steuerungstechnik, Verkabelung sowie sämtlichem für den Betrieb erforderlichen Zubehör einschließlich Planung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Einweisung und Dokumentation sowie Service. Das System dient der Darstellung von Präsentationen, Sitzungsunterlagen, Videokonferenzen, Livestreams und sonstigen medialen Inhalten in Rats-, Ausschuss-, Besprechungs- und Konferenzräumen.
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe mobiler Projektionssysteme (Beamer) einschließlich Transportzubehör, Anschlusskabeln und aller für den Betrieb erforderlichen Komponenten sowie Service. Die Geräte dienen der flexiblen Nutzung in Rats-, Ausschuss-, Besprechungs-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen zur Darstellung von Präsentationen, Sitzungsunterlagen, Videokonferenzen und multimedialen Inhalten. Die Projektoren müssen ohne feste Installation an unterschiedlichen Standorten innerhalb der Verwaltung einsetzbar sein.
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe interaktiver All-in-one Collaboration Boards mit integriertem Touchdisplay, Whiteboard-Funktion, Videokonferenztechnik, Lautsprechersystem, Mikrofonarray und Bildschirmfreigabe sowie Service. Die Systeme dienen der Durchführung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen sowie der gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten, Präsentationen und Sitzungs-unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt Lieferung, Montage, Konfiguration, Inbetriebnahme, Dokumentation, Schulung und Support.
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einmessung eines fest installierten Beschallungssystems für die Sprachübertragung in Gremien-, Ausschuss- und Besprechungsräume sowie Service. Das System dient der Unterstützung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen und ist für einen dauerhaften Betrieb in kommunalen Sitzungsräumen ausgelegt. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen einschließlich Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme, Fachplanung, Verkabelung, Montage, Konfiguration, Dokumentation, Einweisung und Service.
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Konferenzlautsprechern (Speakerphones/Soundbar) zur Nutzung in Sitzungs-, Besprechungs- und Gremienräumen sowie Service. Die Geräte dienen der Durchführung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen mit mehreren Teilnehmern und müssen mit gängigen Konferenzplattformen kompatibel sein.
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines drahtlosen digitalen Konferenzmikrofonsystems für Rats-, Ausschuss-, Bei-rats- und Gremiensitzungen. Das System besteht aus Mitglieds- und Präsidiumssprechstellen einschließlich Schwanenhalsmikrofonen, integrierten Lautsprechern, Akkusystemen, Ladeinfrastruktur, Steuerungseinheit, Zubehör sowie sämtlichen für den Betrieb erforderlichen Komponenten. Das System muss für Präsenzsitzungen, hybride Sitzungen, Livestreams, Aufzeichnungen sowie die Anbindung an Videokonferenzsysteme geeignet sein. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Lieferung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation und Service.
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines professionellen drahtlosen Handmikrofonsystems einschließlich Mikrofonständern, Ladeeinrichtungen, Funkempfängern, Zubehör und aller zur Nutzung erforderlichen Komponenten. Das System dient der Sprachübertragung bei Rats-, Ausschuss-, Beirats-, Besprechungs- und Hybridveranstaltungen sowie öffentlichen Sitzungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen einschließlich Lieferung, Aufbau, Konfiguration, Frequenzplanung, Einmessung, Dokumentation und Einweisung sowie Service.
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebs-bereite Übergabe von professionellen PTZ-Raumkameras (Pan-Tilt-Zoom) zur Nutzung in Be-sprechungs-, Konferenz-, Ausschuss- und Ratssälen. Die Kameras dienen der hochwertigen Videoerfassung von Sitzungen, Besprechungen, Videokonferenzen, Livestreams und hybriden Veranstaltungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen einschließlich Planung, Vor-Ort-Aufmaß, Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Dokumentation und Einweisung sowie Service.
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe mobiler intelligenter Konferenzkamerasysteme für Rats-, Ausschuss-, Besprechungs-, Schulungs- und Konferenzräume sowie Service. Die Systeme müssen eine vollumfängliche Audio- und Videoerfassung von Präsenzteilnehmenden ermöglichen und für hybride Sitzungen sowie Videokonferenzen geeignet sein. Die Systeme bestehen mindestens aus: • Kamerasystem • Mikrofonarray • Lautsprechersystem • Netzteil • Anschlusskabeln • Transportzubehör (Transporttasche oder Transportkoffer) • erforderlicher Software
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebs-bereite Übergabe von frontalen Videokonferenzkamerasystemen (Videobars) für Besprechungs-, Konferenz-, Ausschuss-, Schulungs- und Gremienräume sowie Service. Die Systeme müssen Kamera, Mikrofonarray und Lautsprechersystem in einem Gerät integrieren und für hybride Sitzungen, Videokonferenzen, digitale Zusammenarbeit und Präsentationen geeignet sein. Die Systeme sind insbesondere für die Montage an oder unter interaktiven Displays, Smartboards oder Großbildschirmen vorgesehen. Der Auftragnehmer übernimmt Lieferung, Dokumentation und Support.
Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe von Zubehörkomponenten für die Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik sowie Service. Die Komponenten dienen der Signalübertragung, Anbindung mobiler Endgeräte, Erweiterung von Präsentationssystemen sowie der Verwaltung mehrerer Signalquellen innerhalb von Besprechungs-, Schulungs-, Konferenz- und Gremienräumen. Der Auftragnehmer liefert sämtliche Zubehörkomponenten einschließlich notwendiger Adapter, Anschlussleitungen und Dokumentationen.
Zuschlagskriterien
20 Kriterien- price100%
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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