Deckblatt
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Appendix C2 | ||
| Gesamtbewertungsmatrix | ||
| EU-Vergabe AiM | ||
| von: | DB Systel GmbH (“Auftraggeber”) | |
| Document Revision: | 1.0 |
Gesamtbewertungsmatrix
| EU-Vergabe AiM - Gesamtbewertungsmatrix | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungskriterien inkl. Aggregationsebenen | |||||||||
| 1 | 2 | 3 | Wie erfolgt die Bewertung | Gewichtung Ebene 1 | Gewichtung Ebene 2 | Gewichtung Ebene 3 | Gewichtung in Bezug auf Gesamtwertung | ||
| P) Finanzielle Kriterien | Gewichtete Summe aus allen Prozentzahlen in P | 0.55 | 1 | ||||||
| P1 Gesamtbewertungspreis gem. Preisblatt | Preisbewertungsformel* | 1 | 0.55 | ||||||
| Q) Fachliche Kriterien | Gewichtete Summe aus allen Prozentzahlen in Q und U | 0.4 | 1 | ||||||
| Q1 Fachliche Zuschlagskriterien - Kriterienkatalog | Gewichtete Summe aus allen Prozentzahlen - Mindestpunktzahl 40% | 0.6 | 1.0 | ||||||
| Q101 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 2 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.17 | 0.0408 | |||||
| Q102 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 3.2 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0024 | |||||
| Q103 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 3.3 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.09 | 0.0216 | |||||
| Q104 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 4.1 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0024 | |||||
| Q105 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 4.2 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.0048 | |||||
| Q106 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 4.3 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0024 | |||||
| Q107 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 5 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.11 | 0.0264 | |||||
| Q108 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 6.1 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.16 | 0.0384 | |||||
| Q109 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 6.2 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.012 | |||||
| Q110 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 6.3 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.0048 | |||||
| Q111 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 7.1 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.012 | |||||
| Q112 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 7.2 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.012 | |||||
| Q113 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 7.3 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0024 | |||||
| Q114 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 8.1 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0024 | |||||
| Q115 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 8.2 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0024 | |||||
| Q116 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 8.3 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.0048 | |||||
| Q117 | Erfüllung der Anforderungen: Kapitel 8.4 | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0024 | |||||
| Q118 | Lösungsdokument: Migrationskonzept | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.15 | 0.036 | |||||
| Q119 | Erfüllung der Anforderungen: Informationssicherheit (EVB) | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.0048 | |||||
| Q120 | Erfüllung der Anforderungen: Informationssicherheit (EVB) - Anhang 2 zu den EVB Informationssicherheit | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Kriterium, KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.0048 | |||||
| Q2 Fachliche Zuschlagskriterien - Use-Cases | Gewichtete Summe aus allen Prozentzahlen - Mindestpunktzahl 40% | 0.4 | 1 | ||||||
| Q201 | Use-Cases - Migrationskonzept | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Use-Case, KO bei Stufe 5 | 0.2 | 0.032 | |||||
| Q202 | Use-Cases - Projektmanagement/Workmanagement | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Use-Case, KO bei Stufe 5 | 0.1 | 0.016 | |||||
| Q203 | Use-Cases - Kollaboration | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Use-Case, KO bei Stufe 5 | 0.1 | 0.016 | |||||
| Q204 | Use-Cases - Zusammenwirken von Projektmanagement/Workmanagement und Kollaboration | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Use-Case, KO bei Stufe 5 | 0.15 | 0.024 | |||||
| Q205 | Use-Cases - APIs und SDKs | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Use-Case, KO bei Stufe 5 | 0.09 | 0.0144 | |||||
| Q206 | Use-Cases - Assets | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Use-Case, KO bei Stufe 5 | 0.04 | 0.0064 | |||||
| Q207 | Use-Cases - Security | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Use-Case, KO bei Stufe 5 | 0.2 | 0.032 | |||||
| Q208 | Use-Cases - Gruppen, Rollen und Rechtekonstrukt | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Use-Case, KO bei Stufe 5 | 0.12 | 0.0192 | |||||
| V) Vertragliche Kriterien | Gewichtete Summe aus allen Prozentzahlen in V | 0.05 | 1 | ||||||
| V1) Übereinstimmung mit den Vorgaben im Rahmenvertrag (betrifft verhandelbare Passagen im jeweiligen Kapitel) | Gewichtete Summe aus allen Prozentzahlen in V1 | 1 | 1.0 | ||||||
| V101 | Kapitel 2 VERTRAGSBESTANDTEILE, DEFINITIONEN UND VERTRAGSÄNDERUNGSVERFAHREN | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V102 | Kapitel 3 EINZELVERTRÄGE | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V103 | Kapitel 4 VERGÜTUNG, RECHNUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V104 | Kapitel 5 LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, VERZUGSVERTRAGSSTRAFE | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V105 | Kapitel 6 LIEFER- UND LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V106 | Kapitel 7 MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.001 | |||||
| V107 | Kapitel 8 WEITERENTWICKLUNG DER LEISTUNGEN | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V108 | Kapitel 11 GEHEIMHALTUNG | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V109 | Kapitel 14 NUTZUNGSRECHTE | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.1 | 0.005 | |||||
| V110 | Kapitel 15 NACHUNTERNEHMER | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V111 | Kapitel 17 RECHTE AN DATEN | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0005 | |||||
| V112 | Kapitel 18 SCHUTZKLAUSEL | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.001 | |||||
| V113 | Kapitel 19 PERSONALEINSATZ, BETRIEBSMITTEL | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.001 | |||||
| V114 | Kapitel 21 VERTRAGSLAUFZEIT, SPRACHE, SCHRIFTFORM | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.03 | 0.0015 | |||||
| V116 | Kapitel 24 VERHALTENSKODEX | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.01 | 0.0005 | |||||
| V117 | Kapitel 25 VERTRAGSSTRAFENHÖCHSTBEGRENZUNG | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 6 | 0.02 | 0.001 | |||||
| V118 | Kapitel 26 FREISTELLUNG BEI VERLETZUNG VON (IP-)RECHTEN DRITTER | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.1 | 0.005 | |||||
| V119 | Kapitel 27 HAFTUNG | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.15 | 0.0075 | |||||
| V121 | Kapitel 29 ABTRETUNG, AUFRECHNUNG | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| V122 | Kapitel 33 LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTEN | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.02 | 0.001 | |||||
| V123 | Kapitel 34 VERWENDUNG VON KI | Bewertungsschema für Bewertungsstufen 1-5 für Erfüllung Vertragsanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen), KO bei Stufe 5 | 0.05 | 0.0025 | |||||
| Summe: | 1 | 1.0 | |||||||
| * | Preisbewertungsformel - Details siehe Tabellenblatt Informationen Gesamtbewertungsp |
Informationen Gesamtbewertungsp
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 |
|---|---|
| 1. Generelle Informationen und Anweisungen für den Bieter | |
| In diesem Dokument werden die Bewertungen der finanziellen Kriterien zur EU-Vergabe dargestellt, welche Teil des Verhandlungsverfahrens und der Angebotsbewertung sind. | |
| 2. P1 – Gesamtbewertungspreis gem. Preisblatt | |
| P1 beinhaltet die Bepreisung der Leistung der Managementsuite gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Pro Bieter wird ein Gesamtpreis auf Basis seiner Angaben in der Anlage 2 Preisblatt gebildet. Dieser Gesamtpreis bildet sich auf Basis der Abschnitte (1) SaaS inklusive Herstellersupport, (2) Support / Wartung zusätzlich zum Herstellersupport, (3) Migration und (4) Tagessätze. Hierbei hat jeder Bieter seine Einzelpreise in EURO anzugeben (Abschnitte 2-4), bzw. er trägt den Herstellerlistenpreis in US-Dollar samt seinen Rabatten und Aufschlägen ein, welcher mittels Umrechnungskurses der Europäischen Zentralbank (EZB) in EURO umgerechnet wird (Abschnitt 1). Der Gesamtpreis befindet sich im Tabellenblatt „Preisblatt“ in Zelle K5. Die Gesamtpreise werden in Relation der Bieter zueinander bewertet. Hier erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis 100 % (volle Prozentzahl) – in der Formel unten PBest. Bieter, deren Gesamtpreis um 100% oder mehr über dem preisgünstigsten Angebot liegen, erhalten 0 % (null Prozent). In der Formel ergibt sich daher PMax = 2 * PBest (Schwelle für 0 Prozent). Die Prozentzahl der Bieter, deren Gesamtpreis zwischen dem preisgünstigsten (PBest) und der Schwelle für 0 Prozent (PMax) liegt, errechnet sich durch lineare Interpolation (PBieter < PMax). Die folgende Formel beschreibt die Prozentberechnung: Bewertung [%] Bieter = (1 - (PBieter - PBest) / (PMax - PBest )) * 100 Prozent für alle Bieter PBieter < PMax Die hierdurch erreichte Prozentzahl der Bewertung des Gesamtpreises wird mit ihrer Gewichtung (siehe Spalte J „Gewichtung in Bezug auf Gesamtwertung“ in Anhang C2 Gesamtbewertungsmatrix) multipliziert und bildet so die Bewertung für P1. | |
| 3. Ergänzungsmöglichkeiten des Preisblatts: | |
| Das Preisblatt enthält leistungsbezogene Felder, zum Ausfüllen durch die Bieter, mit denen die Bieter dem Auftraggeber eigene Preispositionen anbieten dürfen. Voraussetzung ist, dass die vom Auftraggeber vorgegebenen Preispositionen die Spezifika des angebotenen Produktes nicht ausreichend abbilden. Die Bieter sind in diesem Fall zum Angebot einer Pauschale verpflichtet. Diese Preispositionen werden bei der Ermittlung des Bewertungspreises berücksichtigt. Unzulässig ist die künstliche Aufteilung vorhandener Preispositionen mit dem Ziel, sich Bewertungs- bzw. Abrechnungsvorteile zu verschaffen. |
Informationen Vertragliche Wert
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 |
|---|---|
| 1.Generelle Informationen und Anweisungen für den Bieter | |
| In diesem Dokument werden die Bewertungen der vertraglichen Kriterien zur EU-Vergabe dargestellt, welche Teil des Verhandlungsverfahrens und der Angebotsbewertung sind. | |
| 2. Erläuterung vertragliche Bewertung | |
| Grundlage dieser Bewertung ist der Rahmenvertrag. Er ist in Tabellenform den Vergabeunterlagen beigefügt (Anhang C1 Rahmenvertrag SaaS). In der Tabelle sind einige Passagen „grau“ hinterlegt. Diese sind nicht flexibel und vom Bieter zwingend zu akzeptieren bzw. hier sind keine Änderungsvorschläge möglich. Eine Änderung von grau hinterlegten Anforderungen durch den Bieter führt im Rahmen der verbindlichen Angebote zum Ausschluss. Bezüglich der flexiblen Passagen (Abweichungen vom Auftraggeberentwurf möglich) besteht für den Bieter die Möglichkeit, diese zu bestätigen (durch ein „ja“ in der Tabelle) oder einen alternativen Vorschlag zur Formulierung der Passage zu unterbreiten – hierzu ist dann ein „nein“ in der Tabelle einzutragen und der alternative Formulierungsvorschlag einzutragen. Die Instruktionen an die Bieter des Dokumentes sind dabei zu beachten. Das vollständig ausgefüllte Dokument ist in Tabellenform dem Angebot beizufügen. Im Folgenden ist das Vorgehen bei der Bewertung der vertraglichen Kriterien (Rahmenvertrag) erläutert. Wir verweisen hier nochmals auf Ziffer 11.3 der Bewerbungsbedingungen. Die flexiblen Passagen des Rahmenvertrags werden nach dem unten beschriebenen Bewertungsvorgehen bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Vertragspassagen ist der Gesamtbewertungsmatrix zu entnehmen. Bewertungsvorgehen je flexibler Vertragspassage im Rahmenvertrag: Die Rückmeldungen der Bieter werden nach dem folgenden Schema durch den Auftraggeber bewertet. Im Rahmen der ersten Runde der Bietergespräche auf Basis der indikativen Angebote gibt der Auftraggeber dem Bieter eine Rückmeldung zu seiner Einschätzung / Bewertung der einzelnen Vertragspassagen. Insbesondere gibt der Auftraggeber eine Rückmeldung zu den Anpassungsbedarfen des Bieters, welche aus Sicht des Auftraggebers nicht akzeptabel sind (Bewertungsstufe 5 = Ausschluss). So erhält der Bieter die entsprechende Transparenz und kann bei der Überarbeitung seiner Angebotsunterlagen Anpassungen vornehmen, um diese Passagen für den Auftraggeber akzeptabel zu gestalten. | |
| 3. Bewertungsschema je Vertragspassage im Rahmenvertrag | |
| Die Bewertung erfolgt anhand des qualitativen Umfangs der Bestätigung der vom Auftraggeber vorgeschlagenen vertraglichen Regelungen bzw. Anpassungsvorschlägen zu diesen durch den Bieter. Dabei wird berücksichtigt, inwieweit die vorgeschlagenen Anpassungen eine Änderung gegenüber dem vom Auftraggeber intendierten Ziel (vertragliche Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) dieser Regelungen darstellen und welche Risiken oder Einschränkungen sich daraus für den Auftraggeber ergeben. -Bewertungsstufe 1 (100%): Der Bieter bestätigt die betreffenden Vertragsziffern oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die keine Änderung der intendierten Ziele des AGs oder Einschränkungen / Risiken für den AG bringen. -Bewertungsstufe 2 (66%): In sehr geringem Umfang bestätigt der Bieter die betreffenden Vertragsziffern nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer sehr geringen Abweichung von den intendierten Zielen bzw. sehr geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. -Bewertungsstufe 3 (33%): In geringem Umfang bestätigt der Bieter die betreffenden Vertragsziffern nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. -Bewertungsstufe 4 (0%): In deutlichem, aber noch akzeptable abweichenden Umfang bestätigt der Bieter die betreffenden Vertragsziffern nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer deutlichen, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen bzw. deutlichem, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. -Bewertungsstufe 5 (KO / Ausschluss): Der Bieter macht Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen des AGs oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. | |
| Die Prozentzahl des Bieters in den vertraglichen Kriterien errechnet sich durch aufaddieren der Bewertungen der einzelnen Vertragspassagen gemäß ihrer Gewichtung. Anschließend wird der Wert mit der Gewichtung gemäß Gesamtbewertungsmatrix multipliziert (5%). | |
| 4. Einbringung eigener AGB: | |
| Die Bieter können mit Ihrem (indikativen) Angebot Ergänzungsvorschläge für nachrangig einbezogene, auftragnehmerseitige AGB zu Art und Umfang der Leistung unterbreiten. |
Informationen Kriterienkatalog
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 |
|---|---|
| 1. Generelle Informationen und Anweisungen für den Bieter | |
| In diesem Dokument wird der Kriterienkatalog zur EU-Vergabe dargestellt, welche Teil des Verhandlungsverfahrens und der Angebotsbewertung sind. | |
| 2. Erläuterungen zu den Bewertungsschemata und dort verwendeten Begriffen | |
| - Relevanz: \tDer AG versteht unter dem Begriff "Relevanz" die Anwendbarkeit und Bedeutsamkeit der Antworten hinsichtlich des Ausschreibungsgegenstandes und der zukünftig zu erbringenden Leistungen, auf die sich die jeweilige Frage bezieht. - Transparenz / Nachvollziehbarkeit: \tDer AG versteht unter den Begriffen "Transparenz/ Nachvollziehbarkeit" eine in sich schlüssige, verständliche und fachlich zutreffende Darstellung, die einem fachkundigen-Leser eine sachgerechte Beurteilung erlaubt. - Durchgehend / vollständig (Synonym „sehr gut“ oder „sehr umfassend“): \tDer AG versteht unter den Begriffen „durchgehend und vollständig“ eine lückenlose und schlüssige Darstellung bzw. Erfüllung von Anforderungen ohne erkennbare signifikante Abweichungen oder Fehler. - Überwiegend (Synonym „befriedigend“): \tDer AG versteht unter dem Begriff "überwiegend" einen nicht vollständigen, aber über die Hälfte hinausgehenden Abdeckungsgrad der gestellten Anforderungen bzgl. Relevanz, Qualität und Umfang. - Teilweise (Synonym „ausreichend“): Der AG versteht unter dem Begriff "teilweise" einen nicht vollständigen und nicht deutlich über die Hälfte hinausgehenden liegenden Abdeckungsgrad der gestellten Anforderungen bzgl. Relevanz, Qualität und Umfang. | |
| 3. Erläuterungen zum Kriterienkatalog | |
| Die Gewichtung der Kriterien ist im Kriterienkatalog Tabellenblatt „Kriterienkatalog“ für jedes Kriterium gesondert aufgeführt, ebenso ist je Kriterium das relevante Dokument, ggf. relevantes Kapitel, sowie das Bewertungsschema für die Bewertungsstufen 1-5 hinterlegt. Die Bewertung erfolgt anhand der von den Bietern gemachten Angaben und in diesem Zusammenhang eingereichten Unterlagen. Darin enthalten ist die Berücksichtigung der Bewertung der in Tabellenform beigefügten Dokumente / einzelnen Kapitel der Dokumente Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und der Anlagen 4 und 5 (EVB Informationssicherheit und zugehörige Anhänge) sowie der weiter in den einzelnen Kriterien aufgeführten Dokumente. In den Tabellendokumenten sind einige Passagen „grau“ hinterlegt. Diese sind nicht flexibel und vom Bieter zwingend zu akzeptieren bzw. hier sind keine Änderungsvorschläge möglich. Eine Änderung von grau hinterlegten Anforderungen durch den Bieter führt im Rahmen der verbindlichen Angebote zum Ausschluss. Bezüglich der flexiblen Passagen (Abweichungen vom Auftraggeberentwurf möglich) besteht für den Bieter die Möglichkeit, diese zu bestätigen (durch ein „ja“ in der Tabelle) oder einen alternativen Vorschlag zur Formulierung der Passage zu unterbreiten – hierzu ist dann ein „nein“ in der Tabelle einzutragen und der alternative Formulierungsvorschlag einzutragen. Die Instruktionen an die Bieter im jeweiligen Dokument sind dabei zu beachten. Die vollständig ausgefüllten Dokumente sind in Tabellenform dem Angebot beizufügen. Die formalen Vorgaben des Auftraggebers sind zu beachten und einzuhalten. Ist für die Angaben zu einem Kriterium zum Beispiel eine maximal zulässige Seitenzahl vorgegeben, ist diese einzuhalten. Über die zulässige Seitenzahl hinausgehende Angaben oder weitere, nicht geforderte Dokumente, – ob mit oder ohne Verweis - werden bei der Bewertung des jeweiligen Kriteriums nicht berücksichtigt. Die maximale Seitenzahl bezieht sich auf die Angaben des Bieters (i.d.R. ab Kapitel 2 in den Lösungsdokumenten), d.h. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Instruktionen / Hinweise an die Bieter werden dort nicht mit eingerechnet. | |
| Die Bewertung der jeweiligen Kriterien erfolgt in den Bewertungsstufen „1-5“ wie folgt: - Stufe 1 = 100% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums - Stufe 2 = 66% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums - Stufe 3 = 33% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums - Stufe 4 = 0% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums - Stufe 5 = Ausschluss bzw. KO | |
| Im Kriterienkatalog sind die Kriterien bei Erreichen der Bewertungsstufe 5 (bzw. Nicht Erreichen von mindestens Bewertungsstufe 4) als Ausschlusskriterien definiert. In der Gesamtwertung über alle Kriterien des Kriterienkatalogs muss mindestens eine Bewertung von 40% erreicht werden. Sofern bei einem der Kriterien aus dem Kriterienkatalog nicht mindestens die Bewertungsstufe 4 erreicht wird oder die Mindestprozentzahl nicht erreicht wird, führt dies im Rahmen der verbindlichen Angebote zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. Im Rahmen der ersten Runde der Bietergespräche auf Basis der indikativen Angebote gibt der Auftraggeber dem Bieter eine Rückmeldung zu seiner Einschätzung / Bewertung der einzelnen Kriterien. Insbesondere gibt der Auftraggeber eine Rückmeldung zu den Inhalten / Abweichungen vom Auftraggeberentwurf der betreffenden Dokumente, welche aus Sicht des Auftraggebers nicht akzeptabel sind (Bewertungsstufe 5 = Ausschluss). So erhält der Bieter die entsprechende Transparenz und kann bei der Überarbeitung seiner Angebotsunterlagen Anpassungen vornehmen, um diese für den Auftraggeber akzeptabel zu gestalten. Die Gesamtbewertung des Bieters im Kriterienkatalog ergibt sich aus der Addition der für die einzelnen Kriterien erreichten Prozentzahlen gemäß ihrer Gewichtung im Kriterienkatalog. Anschließend wird der Wert mit der Gewichtung gemäß Gesamtbewertungsmatrix multipliziert (40% x 60%). |
Kriterienkatalog
| Unnamed: 0 | EU-Vergabe "AiM" - Fachliche Zuschlagskriterien - Kriterienkatalog | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ordnungs-nummer | Kriterium | Format Antwortdokument | Maximale Seitenzahl | Gewichtung Kriterium innerhalb Kriterienkatalog | Bewertungsschema Bewertungsstufe 1 (100%) | Bewertungsschema Bewertungsstufe 2 66%) | Bewertungsschema Bewertungsstufe 3 (33%) | Bewertungsschema Bewertungsstufe 4 (0%) | Bewertungsschema Bewertungsstufe 5 (KO) |
| Q101 | Erfüllung Anforderungen FUNKTIONALE ANFORDERUNGEN AN DIE SOFWARELÖSUNG Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "FUNKTIONALE ANFORDERUNGEN AN DIE SOFWARELÖSUNG". | Kapitel 2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.17 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q102 | Erfüllung Anforderungen Anforderungen an die Architektur Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 3.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Anforderungen an die Architektur ". | Kapitel 3.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.01 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q103 | Erfüllung Anforderungen Allgemeine Anforderungen an Schnittstellen Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Allgemeine Anforderungen an Schnittstellen ". | Kapitel 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.09 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q104 | Erfüllung Anforderungen Barrierefreiheit Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Barrierefreiheit". | Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.01 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q105 | Erfüllung Anforderungen Usability Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Usability". | Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.02 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q106 | Erfüllung Anforderungen Dokumentation Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 4.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Dokumentation". | Kapitel 4.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.01 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q107 | Erfüllung Anforderungen Verfügbarkeit Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "SERVICE-LEVEL, SUPPORT, WARTUNG UND FEHLERBEHEBUNG ". | Kapitel 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.11 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q108 | Erfüllung Anforderungen Anforderungen an die Migration Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Anforderungen an die Migration ". | Kapitel 6.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.16 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q109 | Erfüllung Anforderungen Test Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Test". | Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.05 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q110 | Erfüllung Anforderungen Freigabe/ Freigabeverfahren Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 6.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Freigabe/ Freigabeverfahren". | Kapitel 6.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.02 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q111 | Erfüllung Anforderungen Datenschutzanforderungen Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Datenschutzanforderungen" sowie auf Basis der Angaben des Bieters in Anlage 3 (Vertrag nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO) | Kapitel 7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie Anlage 3 (Vertrag nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO) inkl. darin enthaltener Anhänge II bis IV | entfällt | 0.05 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q112 | Erfüllung Anforderungen Anforderungen an die Informationssicherheit und Authentifizierung Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Anforderungen an die Informationssicherheit und Authentifizierung". | Kapitel 7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.05 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q113 | Erfüllung Anforderungen Anforderungen an das geschäftliche Kontinuitätsmanagement (BCM) Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Anforderungen an das geschäftliche Kontinuitätsmanagement (BCM)". | Kapitel 7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.01 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q114 | Erfüllung Anforderungen Anforderungen an die Nachhaltigkeit Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 8.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Anforderungen an die Nachhaltigkeit". | Kapitel 8.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.01 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q115 | Erfüllung Anforderungen Regelungen der Zusammenarbeit Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 8.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Regelungen der Zusammenarbeit". | Kapitel 8.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.01 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q116 | Erfüllung Anforderungen Exitmanagement Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 8.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Exitmanagement". | Kapitel 8.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.02 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q117 | Erfüllung Anforderungen Produktbezogene Schulung und unterstützende Dienstleistungen Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in Kapitel 8.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), "Produktbezogene Schulung und unterstützende Dienstleistungen". | Kapitel 8.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) | entfällt | 0.01 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von denintendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 1 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q118 | Lösungsdokument Migrationskonzept Bitte stellen Sie im entsprechenden Lösungsdokument zunächst eine Gesamtübersicht aller Aktivitäten im Migrationsprojekt, Ihre grundsätzliche Vorgehensweise sowie einen Gesamtzeitplan aller Migrationen dar. Zusätzlich gehen Sie bitte auf folgende Punkte ein: -Gesamtübersicht aller Aktivitäten im Migrationsprojekt und Ihre grundsätzliche Vorgehensweise -Gesamtzeitplan aller Migrationen dar Grundsätzliche -Begutachtung und Analyse der Instanzen (Vorstudie) -Gesamtübersicht der Aktivitäten in den Migrationsprojekten und ihre grundsätzliche Vorgehensweise je nach Klassifizierung der Komplexität (gering / mittel /hoch) -Erfolgsfaktoren für die Migrationen -Vom Auftraggeber beizustellende Ressourcen und Leistungen -Vom Instanzverantwortlichen (z.B. DB Fernverkehr AG oder DB InfraGO AG) beizustellende Ressourcen und Leistungen -Schulungskonzept (Train the Trainer) -Abnahmekriterien -Meilensteine für die Migrationsprojekte mit Berücksichtigung des End of Data Center 2029 -Einführung/ Bereitstellung der Umgebungen -Customizing -Migrationstool -Datenmigrationen -Testing und Abnahme -Einrichtung von Rollen und Rechten -Hypercare und Handover -Schulungen Die Bewertung erfolgt auf Basis der Darstellung des Bieters im eingereichten Lösungsdokument "Migrationskonzept". | Anhang 11.1 (Lösungsdokument Migrationskonzept) | 20 | 0.15 | Die Darstellungen im Lösungsdokument sind unter Beachtung der angeforderten Informationen durchgehend strukturiert, transparent und nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept und die Planung für das Migrationsprojekt wurden durchgehend strukturiert, transparent und nachvollziehbar dargestellt Die Darstellung lässt darauf schließen, dass der Bieter die wesentlichen Inhalte und Aktivitäten im Migrationsprojekt vollständig berücksichtigt. Die Planung des Migrationsprojekts und deren Inhalte bildet eine Grundlage, die vertraglich vereinbarten Leistungen des AN innerhalb sehr kurzer Zeit für den AG beziehbar und nutzbar werden sowie die dafür notwendigen Prozesse und Schnittstellen vollständig implementiert sind. Bei Migrationsprojekt werden vollständig relevante Aktivitäten, Vorgehensweisen, Erfolgsfaktoren und Meilensteine sowie Abnahmekriterien berücksichtigt. Die vorgeschlagene Zuweisung von Verantwortlichkeiten zwischen AN und die benötigten Beistellleistungen des AG lassen auf eine durchgehend effiziente Durchführung von Migrationsprojekt mit durchgehend angemessenem Aufwand auf AG-Seite schließen. Es werden keine Einschränkungen / Risiken für den AG in Bezug auf die Durchführung von Migrationsprojekt deutlich. | Die Darstellungen im Lösungsdokument sind unter Beachtung der angeforderten Informationen weitgehend strukturiert, transparent und nachvollziehbar dargestellt Das Konzept und die Planung für das Migrationsprojekt wurden weitgehend strukturiert, transparent und nachvollziehbar dargestellt Die Darstellung lässt darauf schließen, dass der Bieter die wesentlichen Inhalte und Aktivitäten im Migrationsprojekt weitgehend berücksichtigt. Die Planung des Migrationsprojekts und deren Inhalte bildet eine Grundlage, die vertraglich vereinbarten Leistungen des AN innerhalb kurzer Zeit für den AG beziehbar und nutzbar werden sowie die dafür notwendigen Prozesse und Schnittstellen weitgehend implementiert sind. Bei Migrationsprojekt werden weitgehend relevante Aktivitäten, Vorgehensweisen, Erfolgsfaktoren und Meilensteine sowie Abnahmekriterien berücksichtigt. Die vorgeschlagene Zuweisung von Verantwortlichkeiten zwischen AN und die benötigten Beistellleistungen des AG lassen auf eine weitgehend effiziente Durchführung von Migrationsprojekt mit weitgehend angemessenem Aufwand auf AG-Seite schließen. Es werden geringe Einschränkungen / Risiken für den AG in Bezug auf die Durchführung von Migrationsprojekt deutlich. | Die Darstellungen im Lösungsdokument sind unter Beachtung der angeforderten Informationen überwiegend strukturiert, transparent und nachvollziehbar dargestellt Das Konzept und die Planung für das Integrations- und Migrationsprojekt wurden überwiegend strukturiert, transparent und nachvollziehbar dargestellt Die Darstellung lässt darauf schließen, dass der Bieter die wesentlichen Inhalte und Aktivitäten im Integrations- und Migrationsprojekt überwiegend berücksichtigt. Die Planung des Migrationsprojekts und deren Inhalte bildet eine Grundlage, die vertraglich vereinbarten Leistungen des AN innerhalb befriedigender Zeit für den AG beziehbar und nutzbar werden sowie die dafür notwendigen Prozesse und Schnittstellen überwiegend implementiert sind. Bei Integrations- und Migrationsprojekt werden überwiegend relevante Aktivitäten, Vorgehensweisen, Erfolgsfaktoren und Meilensteine sowie Abnahmekriterien berücksichtigt. Die vorgeschlagene Zuweisung von Verantwortlichkeiten zwischen AN und die benötigten Beistellleistungen des AG lassen auf eine überwiegend effiziente Durchführung von Integrations- und Migrationsprojekt mit überwiegend angemessenem Aufwand auf AG-Seite schließen. Es werden mittlere Einschränkungen / Risiken für den AG in Bezug auf die Durchführung von Integrations- und Migrationsprojekt deutlich. | Die Darstellungen im Lösungsdokument sind unter Beachtung der angeforderten Informationen teilweise strukturiert, transparent und nachvollziehbar dargestellt Das Konzept und die Planung für das Migrationsprojekt wurden teilweise strukturiert, transparent und nachvollziehbar dargestellt Die Darstellung lässt darauf schließen, dass der Bieter die wesentlichen Inhalte und Aktivitäten im Migrationsprojekt teilweise berücksichtigt. Die Planung des Migrationsprojekt und deren Inhalte bildet eine Grundlage, die vertraglich vereinbarten Leistungen des AN innerhalb ausreichender Zeit für den AG beziehbar und nutzbar werden die dafür notwendigen Prozesse und Schnittstellen teilweise implementiert sind. Bei Migrationsprojekt werden teilweise relevante Aktivitäten, Vorgehensweisen, Erfolgsfaktoren und Meilensteine sowie Abnahmekriterien berücksichtigt. Die vorgeschlagene Zuweisung von Verantwortlichkeiten zwischen AN und die benötigten Beistellleistungen des AG lassen auf eine teilweise effiziente Durchführung von Migrationsprojekt mit signifikante, aber noch akzeptablen Aufwand auf AG-Seite schließen. Es werden signifikante, aber noch managebare Einschränkungen / Risiken für den AG in Bezug auf die Durchführung von Migrationsprojekt deutlich. | Keine Beschreibung oder keine Erfüllung der Anforderungen von Bewertungsstufe 4 (KO) |
| Q119 | Informationssicherheitsmanagement - Erfüllung Anforderungen EVB Informationssicherheit Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in der Anlage 4 "EVB Informationssicherheit". | Anlage 4 (EVB Informationssicherheit) | entfällt | 0.02 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 4 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 4 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 4 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 4 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 4 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| Q120 | Informationssicherheitsmanagement - Erfüllung Anforderungen des Anhang 2 zu den EVB Informationssicherheit Die Bewertung erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters in der Anlage 5 (Anhang 2 zu den EVB Informationssicherheit). | Anlage 5 (Anhang 2 zu den EVB Informationssicherheit) | entfällt | 0.02 | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 5 zu diesem Kriterium vollständig oder macht lediglich Angaben zu textuellen Anpassungen bzw. Ergänzungen, die entweder eine Verbesserung oder keine Änderung der intendierten Ziele (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder Risiken / Einschränkungen für den AG hervorbringen. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 5 zu diesem Kriterium in geringem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen aber lediglich zu einer geringen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. geringen Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 5 zu diesem Kriterium in mittlerem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer mittleren Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. mittleren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter bestätigt die Anforderungen des AG im entsprechenden Kapitel der Anlage 5 zu diesem Kriterium in signifikantem Umfang nicht oder macht Anpassungen, die über eine rein textuelle Anpassung hinausgehen. Diese Anpassungen führen zu einer signifikanten, aber noch akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) bzw. signifikanten, aber für den AG noch managebaren Risiken / Einschränkungen für den AG. | Der Bieter macht im entsprechenden Kapitel der Anlage 5 zu diesem Kriterium Anpassungen bzw. Ergänzungen, welche für den Auftraggeber zu einer nicht akzeptablen Abweichung von den intendierten Zielen (Absicherung der Leistungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Projektrisiken) des AG oder signifikanten für den AG nicht managebaren Risiken / Einschränkungen führen. Oder der Bieter nimmt Anpassungen/Änderungen in nicht verhandelbaren Vertragspassagen / Anforderungen vor. |
| 1.0 | Hinweis: In der Bewertung über alle Bewertungskriterien muss mindestens eine Bewertung von 40% erreicht werden (Ausschlusskriterium) |
Informationen Use Cases
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 |
|---|---|
| 1. Generelle Informationen und Anweisungen für den Bieter | |
| In diesem Dokument werden die wertende Teststellungen/Use-Cases (im folgenden wird für wertende Teststellung der Begriff Use-Cases verwendet) zur EU-Vergabe dargestellt, welche Teil des Verhandlungsverfahrens und der Angebotsbewertung sind. Folgende Use-Cases wurden seitens des AG definiert: Use-Case 1: Migrationskonzept (Live-Demo) Use-Case 2: Projektmanagement/Workmanagement (Auftraggeberverprobung) Use-Case 3: Kollaboration (Auftraggeberverprobung) Use-Case 4: Zusammenwirken von Projektmanagement/Workmanagement und Kollaboration (Auftraggeberverprobung) Use-Case 5: APIs und SDKs (Live-Demo) Use-Case 6: Assets (Auftraggeberverprobung) Use-Case 7: Security (Live-Demo) Use Case 8: Gruppen, Rollen und Rechtekonstrukt (Live-Demo & Auftraggeberverprobung) Die Use-Case sind in den Tabellenblättern UC1_Migrationskonzept bis UC8_Gruppen, Rollen und Rechte dargestellt. | |
| Die Darstellungen im Rahmen der Live Demo und/oder systemseitige Umsetzung im Rahmen Auftraggeberverprobung des Bieters zu den Use-Cases werden im Rahmen der Angebotsbewertung berücksichtigt - siehe hierzu die nachfolgenden Erläuterungen. | |
| 2. Hinweise zur Bearbeitung der Use-Cases | |
| Die Durchführung der wertenden Teststellung findet innerhalb der indikativen Angebotsphase nach Abgabe des indikativen Angebotes statt, dabei ist das Workbook vom Bieter mit dem indikativen Angebot einzureichen. | |
| Live-Demo | |
| Zu jedem der aufgeführten Use-Cases hat der Bieter im Rahmen eines Termins im Verhandlungsverfahrens die Gelegenheit, deren Umsetzung mittels einer Live-Demo und/oder theoretischen Beschreibung in der SaaS-Lösung darzustellen. Hierfür werden dem Bieter im Vorfeld entsprechende Informationen zum Ablauf des Termins genannt. In der Live-Demo und/oder theoretischen Beschreibung wird die Darstellung / Vorführung der Umsetzung der einzelnen Schritte / Aspekte des Use-Cases in der angebotenen SaaS-Lösung erwartet, so dass dieser durch den Auftraggeber nachvollzogen werden kann. Ergänzend kann eine Präsentationsunterlage zur jeweiligen Live-Demo des entsprechenden Use-Cases verwendet werden. | |
| Auftraggeber-Verprobung Use-Cases | |
| Erstellung einer aussagekräftigen Workbooks, die den Use-Case in den notwendigen Schritten beschreibt, so dass dieser durch den Auftraggeber im Rahmen der Verprobung im System des Bieters nachvollzogen werden kann. Die elektronische Version des entsprechenden Workbooks ist jeweils als separates Microsoft Dokument mit dem Namen “ABC Use-Case (Use-Case ID) JJJJ-MM-TT” einzureichen, wobei JJJJ-MM-TT durch das aktuelle Datum zu ersetzen ist. Im Workbook müssen sämtliche für durchzuführenden Schritte zur Durchführung des jeweiligen Use-Cases (inkl. Referenzierung auf die Use-Case Schritte) in der eingesetzten Toolumgebung des Bieters inkl. Teilergebnissen und Endergebnis dargestellt werden. | |
| 3. Erläuterungen zu den Use-Cases | |
| Die Bewertung erfolgt anhand der vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der indikativen Angebotsphase verfügbaren Lösung geprüften Systemeigenschaften des Bietersystems, welches dem AG zu diesem Zweck von den Bietern zur Verfügung gestellt sowie vorgestellt wurde. Sie erfolgt anhand der zu den jeweiligen Use-Cases angegebenen Bewertungsschemata in den Bewertungsstufen 1-5 siehe, Tabellenblatt Use-Cases. Der AG prüft diese auf Basis der definierten Use Cases der Fachlichen Zuschlagskriterien (s. Tabellenblatt „Use Cases“). Die Gewichtung der Use-Cases ist im Tabellenblatt Use-Cases für jeden Use-Case gesondert aufgeführt. Die Details zum Ablauf der wertenden Teststellung/Use-Cases werden den Bietern rechtzeitig bekannt gegeben. Die wertende Teststellung (sowohl die Live-Demo als auch die Auftraggeberverprobung inkl. Erstellung der Präsentationen/Worksbooks und den Systemzugängen) ist für den Auftraggeber kostenfrei zu realisieren. | |
| Die Bewertung der jeweiligen Use-Cases erfolgt in den Bewertungsstufen „1-5“ wie folgt: - Stufe 1 = 100% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums - Stufe 2 = 66% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums - Stufe 3 = 33% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums - Stufe 4 = 0% der angegebenen Gewichtung des Kriteriums - Stufe 5 = Ausschluss bzw. KO | |
| Die Gesamtbewertung des Bieters im Bereich der Use-Cases ergibt sich aus der Addition der für die einzelnen Use-Cases erreichten Prozentzahlen gemäß ihrer Gewichtung. Die Use Cases sind bei Erreichen der Bewertungsstufe 5 (bzw. Nicht Erreichen von mindestens Bewertungsstufe 4) als Ausschlusskriterien definiert. In der Gesamtwertung über alle Use Cases muss mindestens eine Bewertung von 40% erreicht werden. Für die wertende Teststellung gibt es keine indikative Angebots- bzw. Bewertungsrunde. Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Gesamtbewertung ein bzw. können unmittelbar zum Ausschluss führen | |
| Die Gesamtbewertung des Bieters zu den Use Cases ergibt sich aus der Addition der für den einzelnen Use Case erreichten Prozentzahlen gemäß ihrer Gewichtung im Tabellenblatt Use Case. Anschließend wird der Wert mit der Gewichtung gemäß Gesamtbewertungsmatrix multipliziert (40% x 40%). |
Use Cases
| Unnamed: 0 | EU-Vergabe "AiM" - Fachliche Zuschlagskriterien - Use-Cases | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ordnungsnummer | Kriterium | Bewertungsgrundlage | Gewichtung Kriterium innerhalb Use-Cases | Bewertungsschema Bewertungsstufe 1 (100%) | Bewertungsschema Bewertungsstufe 2 (66%) | Bewertungsschema Bewertungsstufe 3 (33%) | Bewertungsschema Bewertungsstufe 4 (0%) | Bewertungsschema Bewertungsstufe 5 (KO) |
| Q201 | Use-Cases - Migrationskonzept Bewertung der erreichten Ergebnisse des Use-Case auf Basis der vom Bieter gelieferten und präsentierten Umsetzung unter Betrachtung der folgenden Themen: - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Erläuterung - technische Qualität der Lösung - Erreichungsgrad des erwarteten Ergebnisses | Präsentationsunterlage und Durchführung der Präsentation | 0.2 | Die eingereichte Unterlage, sowie Präsentation des Use-Cases ist durchgehend transparent und nachvollziehbar. Die Darstellung lässt darauf schließen: - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell vollumfänglich unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases vollständig erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG vollständig erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist weitgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell weitgehend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases weitgehend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG weitgehend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist überwiegend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell überwiegend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases überwiegend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG überwiegend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist teilweise transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell teilweise unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases teilweise erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG teilweise erfüllt werden. | Die Durchführung des Use-Cases war nicht möglich oder keine Erfüllung der Anforderungen für Bewertungsstufe 4. |
| Q202 | Use-Cases - Projektmanagement/Workmanagement Bewertung der erreichten Ergebnisse des Use-Case auf Basis der vom Bieter gelieferten und präsentierten Umsetzung unter Betrachtung der folgenden Themen: - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Erläuterung - technische Qualität der Lösung - Erreichungsgrad des erwarteten Ergebnisses | Präsentationsunterlage und Durchführung der Präsentation | 0.1 | Die eingereichte Unterlage, sowie Präsentation des Use-Cases ist durchgehend transparent und nachvollziehbar. Die Darstellung lässt darauf schließen: - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell vollumfänglich unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases vollständig erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG vollständig erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist weitgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell weitgehend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases weitgehend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG weitgehend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist überwiegend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell überwiegend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases überwiegend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG überwiegend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist teilweise transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell teilweise unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases teilweise erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG teilweise erfüllt werden. | Die Durchführung des Use-Cases war nicht möglich oder keine Erfüllung der Anforderungen für Bewertungsstufe 4. |
| Q203 | Use-Cases - Kollaboration Bewertung der erreichten Ergebnisse des Use-Case auf Basis der vom Bieter gelieferten und präsentierten Umsetzung unter Betrachtung der folgenden Themen: - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Erläuterung - technische Qualität der Lösung - Erreichungsgrad des erwarteten Ergebnisses | Präsentationsunterlage und Durchführung der Präsentation | 0.1 | Die eingereichte Unterlage, sowie Präsentation des Use-Cases ist durchgehend transparent und nachvollziehbar. Die Darstellung lässt darauf schließen: - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell vollumfänglich unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases vollständig erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG vollständig erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist weitgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell weitgehend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases weitgehend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG weitgehend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist überwiegend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell überwiegend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases überwiegend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG überwiegend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist teilweise transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell teilweise unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases teilweise erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG teilweise erfüllt werden. | Die Durchführung des Use-Cases war nicht möglich oder keine Erfüllung der Anforderungen für Bewertungsstufe 4. |
| Q204 | Use-Cases - Zusammenwirken von Projektmanagement/Workmanagement und Kollaboration Bewertung der erreichten Ergebnisse des Use-Case auf Basis der vom Bieter gelieferten und präsentierten Umsetzung unter Betrachtung der folgenden Themen: - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Erläuterung - technische Qualität der Lösung - Erreichungsgrad des erwarteten Ergebnisses | Präsentationsunterlage und Durchführung der Präsentation, | 0.15 | Die eingereichte Unterlage, sowie Präsentation des Use-Cases ist durchgehend transparent und nachvollziehbar. Die Darstellung lässt darauf schließen: - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell vollumfänglich unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases vollständig erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG vollständig erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist weitgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell weitgehend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases weitgehend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG weitgehend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist überwiegend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell überwiegend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases überwiegend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG überwiegend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist teilweise transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell teilweise unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases teilweise erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG teilweise erfüllt werden. | Die Durchführung des Use-Cases war nicht möglich oder keine Erfüllung der Anforderungen für Bewertungsstufe 4. |
| Q205 | Use-Cases - APIs und SDKs Bewertung der erreichten Ergebnisse des Use-Case auf Basis der vom Bieter gelieferten und präsentierten Umsetzung unter Betrachtung der folgenden Themen: - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Erläuterung - technische Qualität der Lösung - Erreichungsgrad des erwarteten Ergebnisses | Beschreibung innerhalb eines Dokuments, Livevorstellung im System | 0.09 | Die eingereichte Unterlage, sowie Präsentation des Use-Cases ist durchgehend transparent und nachvollziehbar. Die Darstellung lässt darauf schließen: - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell vollumfänglich unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases vollständig erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG vollständig erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist weitgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell weitgehend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases weitgehend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG weitgehend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist überwiegend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell überwiegend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases überwiegend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG überwiegend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist teilweise transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell teilweise unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases teilweise erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG teilweise erfüllt werden. | Die Durchführung des Use-Cases war nicht möglich oder keine Erfüllung der Anforderungen für Bewertungsstufe 4. |
| Q206 | Use-Cases - Assets Bewertung der erreichten Ergebnisse des Use-Case auf Basis der vom Bieter gelieferten und präsentierten Umsetzung unter Betrachtung der folgenden Themen: - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Erläuterung - technische Qualität der Lösung - Erreichungsgrad des erwarteten Ergebnisses | Beschreibung innerhalb eines Dokuments, Systemzugriff | 0.04 | Die eingereichte Unterlage, sowie Präsentation des Use-Cases ist durchgehend transparent und nachvollziehbar. Die Darstellung lässt darauf schließen: - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell vollumfänglich unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases vollständig erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG vollständig erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist weitgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell weitgehend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases weitgehend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG weitgehend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist überwiegend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell überwiegend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases überwiegend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG überwiegend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist teilweise transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell teilweise unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases teilweise erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG teilweise erfüllt werden. | Die Durchführung des Use-Cases war nicht möglich oder keine Erfüllung der Anforderungen für Bewertungsstufe 4. |
| Q207 | Use-Cases - Security Bewertung der erreichten Ergebnisse des Use-Case auf Basis der vom Bieter in seiner Lösung vorgeführten Umsetzung unter Betrachtung der folgenden Themen: - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Erläuterung - technische Qualität der Lösung - Erreichungsgrad des erwarteten Ergebnisses | Präsentationsunterlage und Livevorstellung im System | 0.2 | Die eingereichte Unterlage, sowie die Vorführung des Use-Cases ist durchgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen: - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell vollumfänglich unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases vollständig erreicht wird und hierbei alle Anforderungen und Vorgaben des AG vollständig erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Vorführung des Use-Cases ist weitgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell weitgehend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases weitgehend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG weitgehend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Vorführung des Use-Cases ist überwiegend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell überwiegend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases überwiegend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG überwiegend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Vorführung des Use-Cases ist teilweise transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell teilweise unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases teilweise erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG teilweise erfüllt werden. | Die Durchführung des Use-Cases war nicht möglich oder keine Erfüllung der Anforderungen für Bewertungsstufe 4. |
| Q208 | Use-Cases - Gruppen, Rollen und Rechtekonstrukt Bewertung der erreichten Ergebnisse des Use-Case auf Basis der vom Bieter gelieferten und präsentierten Umsetzung unter Betrachtung der folgenden Themen: - Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Erläuterung - technische Qualität der Lösung - Erreichungsgrad des erwarteten Ergebnisses | Präsentationsunterlage Livevorstellung im System und Systemzugriff | 0.12 | Die eingereichte Unterlage, sowie Präsentation des Use-Cases ist durchgehend transparent und nachvollziehbar. Die Darstellung lässt darauf schließen: - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell vollumfänglich unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases vollständig erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG vollständig erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist weitgehend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell weitgehend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases weitgehend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG weitgehend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist überwiegend transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell überwiegend unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases überwiegend erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG überwiegend erfüllt werden. | Die eingereichte Unterlage, sowie die Präsentation des Use-Cases ist teilweise transparent und nachvollziehbar. Die Vorführung lässt darauf schließen - dass die technische Qualität der Lösung des Bieter in Bezug auf den Use-Case das Zusammenarbeitsmodell teilweise unterstützt und, - dass das erwartete Ergebnis des Use-Cases teilweise erreicht wird und hierbei die Anforderungen und Vorgaben des AG teilweise erfüllt werden. | Die Durchführung des Use-Cases war nicht möglich oder keine Erfüllung der Anforderungen für Bewertungsstufe 4. |
| 1 | Hinweis: In der Bewertung über alle Use-Cases muss mindestens eine Bewertung von 40% erreicht werden (Ausschlusskriterium) |
UC1_Migrationskonzept
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Use Case 1: Migrationskonzept (Bewertungs-ID: Q201) | ||
| Zweck/ Zielstellung: | Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Migration. Der Auftragnehmer hat eigenständig ein Migrationskonzept zu erarbeiten und die Migration der gesamten Landschaft durchzuführen. Ziel dieses Use Cases ist es, ergänzend zu seinem Migrationskonzept gemäß Lösungsdokument Anlage 13.1 folgende Punkte zu beschreiben und vorzustellen. | |
| Beschreibung/ Aufgabenstellung: | Bitte stellen Sie dar, welche Maßnahmen und zeitliche Meilensteine für die Überführung in Ihre Lösung durchgeführt werden. Bitte gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: - Welche Problematiken und Herausfoderungen sieht der Bieter - Wie löst der Bieter die Problematiken und stellt die Migration sämtlicher Instanzen bis zum EOL März 2029 sicher? Das erwartete Ergebnis des Auftraggebers: Ein vollständiger, nachvollziehbarer und terminierter Migrationsfahrplan für sämtliche Instanzen mit Abschluss spätestens zum EOL im März 2029 wird vom Bieter vorgestellt. Dieser umfasst: • vollständigen Scope und Bestandsaufnahme sowie Migrationswellen mit Meilensteinen, Abhängigkeiten und Verantwortlichkeiten; • konkrete technische und organisatorische Maßnahmen für Vorbereitung, Pilotierung, Migration, Validierung, Cutover und Stilllegung; • belastbare Ressourcen- und Kapazitätsplanung sowie Sicherstellung von Datenintegrität und Betriebskontinuität; • messbare Abnahme- und Erfolgskriterien mit Nachweisen je Migrationswelle. Prüfbar ist, ob alle Instanzen erfasst, alle Meilensteine terminiert, Risiken wirksam adressiert und der vollständige Abschluss vor dem EOL nachgewiesen werden. Hierbei betont der Bieter welche Problematiken und Herausforderungen innerhalb der Migration auftreten können und welche Gegenmaßnahmen dieser ergreift, um die Migration bis zum EOL sicherzustellen: • identifizierte Herausforderungen und Risiken mit Gegenmaßnahmen, Eskalations- und Rückfallkonzept | |
| Zeitrahmen für Präsentation / Live-Demo: | 15 Minuten inkl. 10 Minuten für Fragen des Auftraggebers zur dargestellten Umsetzung des Use-Cases. |
UC2_ProjektmgmtWorkmgmt
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Use Case 2: Projektmanagement/Workmanagement (Bewertungs-ID: Q202) | ||
| Zweck/ Zielstellung: | Ein wichtiger Bestandteil der Lösung ist die Projekt- Workmanagementkompente des Systems. Daher soll diese genauer betrachtet werden. Ziel: Sichtung wichtiger Anforderungen an die Lösung | |
| Beschreibung/ Aufgabenstellung: | Es soll gezeigt werden, wie die Projekt- Workmanagementkomponente funktioniert unter Berücksichtigung der folgenden Anforderungen: -Agiles Arbeiten (Story Map, Scrum of Scrum, Scale Agile) -Ein flexibler Wechsel zwischen den agilen Arbeitsmethoden von Scrum und Kanban -Abbildbarkeit von SAFe Konstrukte -Daten-Auswertungsmöglichkeiten in Form von Reportings (Burn-Down-Charts, BI-Funktionalität) -Capacity Planung -Metriken zur Bestimmung des Aufwands (z.B. Scrum-Poker) Das erwartete Ergebnis des Auftraggebers: Der Bieter führt anhand eines durchgängigen Beispiels in einem Workbook vor, dass die Projekt- und Workmanagementkomponente die geforderten Arbeitsweisen unterstützt. Dabei wird nachgewiesen, dass: • eine Story Map sowie Scrum-, Kanban- und Scrum-of-Scrums-Strukturen angelegt und praktisch genutzt werden können; • ein bestehendes Vorhaben ohne Verlust von Aufgaben, Status, Verantwortlichkeiten oder Historie flexibel zwischen Scrum und Kanban wechseln kann; • SAFe-Konstrukte und deren Beziehungen, insbesondere Programmstrukturen, Epics, Features und Stories, abgebildet werden können; • Burn-down- und weitere BI-Auswertungen aus den im System gepflegten Daten nachvollziehbar erzeugt und aktualisiert werden; • Kapazitäten, Verfügbarkeiten und Auslastungen geplant sowie Engpässe erkennbar gemacht werden; • Aufwände, beispielsweise mittels Scrum Poker und Story Points, gemeinsam geschätzt, dokumentiert und darauf die Arbeitsweise angepasst werden können. Prüfbar ist, ob alle genannten Funktionen im System demonstriert werden, die erzeugten Daten und Beziehungen konsistent erhalten bleiben und die Ergebnisse für Anwender und Steuerungsverantwortliche nachvollziehbar auswertbar sind. | |
| Seitenzahl-beschränkung für das Workbook | 10 Seiten inkl. Screenshots (32.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) |
UC3_Kollaboration
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Use Case 3: Kollaboration (Bewertungs-ID: Q203) | ||
| Zweck/ Zielstellung: | Ein wichtiger Bestandteil der Lösung ist die Kollaborationskompente des Systems. Daher soll diese genauer betrachtet werden. Ziel: Sichtung wichtiger Anforderungen an die Lösung | |
| Beschreibung/ Aufgabenstellung: | Es soll gezeigt werden, wie die Collaborationskomponente funktioniert unter Berücksichtigung der folgenden Anforderungen: -Erstellung individueller Seiten-Templates sowie deren Bearbeitung, Verwendung und Speicherung -Abildung der Seiten in hierarchischer Form, inklusive dynamischer Bearbeitung und Veränderung der Hierarchie -Versionierungsmöglichkeiten; Kennzeichnungsmöglichkeit der Vertraulichkeit/Klassifizierung Erkennbarkeit des Lebenszykluses einer Seite z.B. durch letztes Bearbeitungsdatum, Gültigkeitskennzeichnung oder Flaggen -Formatierungsmöglichkeiten in Form von Content, Tabs, Templates -Graphische Einbindungsmöglichkeiten in Form von Tabellen, Diagrammen, @-Mention, Datumsanzeige, Bereichsverwaltung (Text und Tabellen), Bilder, PowerPoint, Word, Excel -Beschänkbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Berechtigungen auf Seitenebene -PDF-Export einzelner Seiten auf Basis eigener Templates Das erwartete Ergebnis des Auftraggebers: Der Bieter führt anhand eines durchgängigen Beispiels in einem Workbook vor, dass die Kollaborationskomponente die Erstellung, strukturierte Verwaltung und Veröffentlichung von Inhalten unterstützt. Dabei wird nachgewiesen, dass: • individuelle Seiten-Templates erstellt, bearbeitet, gespeichert und wiederverwendet werden können; • Seiten hierarchisch angelegt und die Hierarchie dynamisch verändert werden kann, ohne Inhalte oder Verknüpfungen zu verlieren; • Versionen, Änderungen, Bearbeiter, Bearbeitungszeitpunkt, Gültigkeit und Vertraulichkeitsklassifizierung nachvollziehbar sind; • Inhalte mit Texten, Tabellen, Tabs, Diagrammen, Bildern, Office-Dokumenten, Datumsangaben und @-Mentions strukturiert eingebunden werden können; • Berechtigungen auf Seitenebene eingeschränkt sowie für berechtigte Nutzer und Administratoren nachvollzogen werden können; • einzelne Seiten auf Basis eines vorgegebenen Templates vollständig und korrekt als PDF exportiert werden können. Prüfbar ist, ob alle Funktionen im System demonstriert werden, Änderungen und Berechtigungen nachvollziehbar bleiben und der erzeugte PDF-Export Inhalt, Struktur und Darstellung der freigegebenen Seite korrekt wiedergibt. | |
| Seitenzahl-beschränkung für das Workbook | 10 Seiten inkl. Screenshots (32.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) |
UC4_Zusammenwirk. von PM&Koll.
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Use Case 4: Zusammenwirken von Projektmanagement und Kollabroation (bewertungs-ID: Q204) | ||
| Zweck/ Zielstellung: | Die DB Systel GmbH benötigt ein hoch integrative Lösung. In diesem Use Case soll das funktionale Zusammenspiel des Projektmanagement/Workmanagement und Kollaboration vorgestellt werden Ziel: Verständnis des Zusammenspiels der Lösung und derer tiefen Verzahnung | |
| Beschreibung/ Aufgabenstellung: | Aufzeigen des Zusammenspiels der Lösungen: -Arbeiten mit Work-Items in der Kollaborationslösung -Wie können Dokumationen in der Projektmanagement- Workmanagementlösung genutzt werden -Zusammenfassung von Work-Items in Tabellenform in der Kollaborationslösung -Möglichkeiten des Exports in der Gesamtlösung -Darstellung der Schnittstelle(n) zum Kundenportal -Verknüpfungsmöglichkeiten oder Verweise zwischen Kollaborationskomponente und der Projektmanagement-/Workmanagementkomponente, diese Verbindung besteht Bi-Direktorial Das erwartete Ergebnis des Auftraggebers: Der Bieter weist in einem Workbook anhand eines durchgängigen Beispiels nach, dass Projekt-/Workmanagement und Kollaboration funktional integriert zusammenwirken und Informationen ohne Medienbruch genutzt werden können. Dabei wird gezeigt, dass: • Work-Items in der Kollaborationslösung angezeigt, erstellt und bearbeitet werden können und Änderungen konsistent in der Projekt-/Workmanagementkomponente verfügbar sind; • Dokumentationen aus der Kollaborationslösung im Projekt-/Workmanagement kontextbezogen eingebunden und genutzt werden können; • ausgewählte Work-Items dynamisch und mit aktuellen Statusinformationen tabellarisch in der Kollaborationslösung zusammengefasst werden können; • Inhalte und Arbeitsergebnisse der Gesamtlösung vollständig und nachvollziehbar exportiert werden können; • die Schnittstellen zum Kundenportal einschließlich übertragener Daten, Aktualisierungsrichtung und Berechtigungen nachvollziehbar dargestellt werden; • Verknüpfungen zwischen beiden Komponenten bidirektional, eindeutig und dauerhaft bestehen bleiben. Prüfbar ist, ob Änderungen in einer Komponente korrekt in der jeweils anderen Komponente erscheinen, Referenzen und Berechtigungen erhalten bleiben, keine widersprüchlichen Datenstände entstehen und Exporte sowie Kundenportal-Anbindungen die gezeigten Inhalte vollständig wiedergeben. | |
| Seitenzahl-beschränkung für das Workbook | 10 Seiten inkl. Screenshots (32.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) |
UC5_APIs & SDKs
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Use Case 5: APIs und SDKs (Bewertungs-ID: Q205) | ||
| Zweck/ Zielstellung: | Um Ihre Lösung möglichst effektiv in die Umgebung und Tools der DB Systel zu integrieren, benötigt der Auftraggeber die Möglichkeiten die Services direkt über APIs ansprechen zu können. Dies soll möglichst effizient, flexibel und restriktionsfrei erfolgen können. | |
| Beschreibung/ Aufgabenstellung: | Bitte stellen Sie dar, welche Möglichkeiten zur Nutzung Ihrer Services über APIs bestehen. Bitte gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte ein: - Darstellung welche Services über welche APIs genutzt werden können - Möglichkeit der nativen Einbindung der Services in die Umgebung der DB Systel - Welche Möglichkeiten zur Absicherung der APIs bestehen (Rechte, Rollen, IP-Einschränkung, MFA) Welche SDKs werden dazu zur Verfügung gestellt? - Mögliche Restriktionen und/oder Rahmenbedingungen - Nutzen und Vorteil für den Auftraggeber Das erwartete Ergebnis des Auftraggebers: Der Bieter weist anhand eines durchgängigen API-Aufrufs nach, dass die angebotenen Services dokumentiert, sicher und möglichst restriktionsfrei in die Systemumgebung der DB Systel integrierbar sind. Dabei wird gezeigt, dass: • die verfügbaren Services den jeweiligen APIs, Endpunkten, Methoden und unterstützten Anwendungsfällen eindeutig zugeordnet sind; • Authentifizierung und Autorisierung über Rollen und Rechte sowie MFA wirksam konfiguriert werden können; • geeignete SDKs einschließlich unterstützter Programmiersprachen, Dokumentation, Beispielcode, Versionierung und Support bereitgestellt werden; • technische und kommerzielle Restriktionen wie Rate Limits, Kontingente, Lizenzbedingungen, Datenformate und Versionsabhängigkeiten transparent benannt werden; • der konkrete Nutzen für den Auftraggeber hinsichtlich Integrationsaufwand, Automatisierung, Flexibilität und Betrieb nachvollziehbar dargestellt wird. Prüfbar ist, ob der demonstrierte API-Aufruf authentifiziert und autorisiert ausgeführt wird, erwartete Daten liefert, unberechtigte Zugriffe abweist, Fehler nachvollziehbar behandelt und sämtliche benannten Rahmenbedingungen mit der Dokumentation übereinstimmen. | |
| Zeitrahmen für Präsentation / Live-Demo: | 10 Minuten inkl. 10 Minuten für Fragen des Auftraggebers zur dargestellten Umsetzung des Use-Cases. |
UC6_Assets
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Use Case 6: Assets (Bewertungs-ID: Q206) | ||
| Zweck/ Zielstellung: | Die Deutsche Bahn AG hat ein sehr großes Assetkonstrukt. Hierbei werden die Assets für die Bestandsverwaltung verwendet. | |
| Beschreibung/ Aufgabenstellung: | Bitte stellen Sie dar, wie die Assetstruktur in Ihrer Lösung verwaltet wird. Gehen Sie explizit auf die Verwendung in der Kollaboration- und Projekt- Workmanagementlösung ein. Das erwartete Ergebnis des Auftraggebers: Der Bieter beschreibt in einem Workbook, dass ein umfangreiches Assetkonstrukt strukturiert, konsistent und skalierbar (größer 1 Mio. Assests) verwaltet werden kann. Dabei wird gezeigt, dass: • Assets mit eindeutiger Kennung, Typ, Status, Verantwortlichkeit und weiteren projektspezifischen Merkmalen angelegt, geändert und gefunden werden können; • mehrstufige Assethierarchien sowie Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen Assets abgebildet und nachvollzogen werden können; • Änderungen, Versionen und der Lebenszyklus eines Assets nachvollziehbar dokumentiert werden; • Assets in der Kollaborationslösung kontextbezogen angezeigt, verknüpft und dokumentiert werden können; • Assets in der Projekt-/Workmanagementlösung Aufgaben, Vorgängen oder Projekten zugeordnet und für Planung sowie Steuerung genutzt werden können; • Zugriffsrechte und Verantwortlichkeiten konsistent angewendet sowie größere Assetbestände gefiltert und ausgewertet werden können. Prüfbar ist, ob der Auftraggeber anhand der beschriebenen Schritte selbst Assets anlegen, hierarchisch zuordnen, ändern, in beiden Lösungskomponenten verwenden und anschließend vollständig wiederfinden kann, ohne dass Beziehungen, Historie oder Berechtigungen verloren gehen. | |
| Seitenzahl-beschränkung für das Workbook | 5 Seiten inkl. Screenshots (16.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) |
UC7_Security
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Use Case 7: Security (Bewertungs-ID: Q207) | ||
| Zweck/ Zielstellung: | Die DB Systel muss sicherstellen, dass die Aktivitäten und Anwendungen innerhalb Ihrer Lösung mit nativen Security Mitteln des Bieters überwacht werden können. | |
| Bitte stellen Sie dar, - welche Möglichkeiten der Security Überwachung Ihre Lösung anbietet - wie Anomalien erkannt werden können und was geloggt wird Zeigen Sie auf, welche Industriestandards für die Überwachung der Security eingesetzt werden Wo können folgende Punkte geloggt werden: - Benutzer-IDs - Systemaktivitäten - Aufzeichnung erfolgreicher und abgelehnter Systemzugriffsversuche - Aufzeichnung erfolgreicher oder abgelehnter Versuche, auf Daten und Informationen zuzugreifen - Änderungen der Systemkonfiguration - Nutzung von administrativen Rechten - vom System ausgelöste Alarme; Aktivierung und Deaktivierung von Schutzsystemen - Aufzeigen des Rollenberechtigungsgungskonzeptes Das erwartete Ergebnis des Auftraggebers: Der Bieter führt nachvollziehbar vor, dass sicherheitsrelevante Aktivitäten mit nativen Mitteln der Lösung vollständig überwacht, manipulationsgeschützt protokolliert und auswertbar gemacht werden können. Dabei wird nachgewiesen, dass: • Benutzer-IDs, Systemaktivitäten sowie erfolgreiche und abgelehnte Anmelde- und Datenzugriffsversuche protokolliert werden; • Änderungen an Systemkonfigurationen und Berechtigungen sowie die Nutzung administrativer Rechte eindeutig einem Benutzer und Zeitpunkt zugeordnet werden; • Anomalien anhand nachvollziehbarer Regeln oder Verfahren erkannt, priorisiert und alarmiert werden; • ausgelöste Alarme sowie Aktivierung und Deaktivierung von Schutzsystemen lückenlos nachvollziehbar sind; • Protokolle gefiltert, ausgewertet, exportiert und gemäß konfigurierbarer Aufbewahrungsfristen bereitgestellt werden können; • das Rollen- und Berechtigungskonzept unberechtigte Einsicht oder Veränderung von Sicherheitsprotokollen verhindert; • die eingesetzten Sicherheits- und Überwachungsstandards einschließlich ihrer Abdeckung transparent benannt werden. Prüfbar ist dies durch definierte Testhandlungen: erfolgreicher und abgelehnter Login, erlaubter und verweigerter Datenzugriff, Konfigurationsänderung, Nutzung eines Administrationsrechts und Auslösung eines Alarms. Sämtliche Ereignisse müssen vollständig, zeitnah und eindeutig zuordenbar im Audit-Protokoll erscheinen; unberechtigte Zugriffe müssen verhindert werden. | ||
| Use-Case Beschreibung | ||
| Zeitrahmen für Präsentation / Live-Demo: | 20 Minuten inkl. 15 Minuten für Fragen des Auftraggebers zur dargestellten Umsetzung des Use-Cases. |
UC8_Gruppen, Rollen und Rechte
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| Use Case 8: Gruppen, Rollen und Rechtekonstrukt (Bewertungs-ID: Q208) | ||
| Zweck/ Zielstellung: | Die DB Systel muss ihren Kunden Lösungen anbieten, welche durch die Reduzierung von Administrationsaufwand für Systeme günstig sind aber trotzdem skalieren können, sofern der Bedarf dazu besteht. Darüber soll die Bereitstellungsgeschwindigkeit von neuen Anwendungen und Prototypen durch diese Lösungen erhöht werden. | |
| Beschreibung/ Aufgabenstellung: | Bitte führen Sie in Ihrer Lösung vor, wie Ihre Gruppen, Rollen und Rechtekonzepte organisiert sind. Bitte gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte ein: -Administrationssicht -Anwendersicht -Fachadministrationssicht -Technische Konten -Steuerung über Active Directory bzw. Entra-ID Das erwartete Ergebnis des Auftraggebers: Der Bieter weist in der Live-Demo als auch im Workbook anhand eines durchgängigen Beispiels nach, dass Gruppen, Rollen und Rechte zentral, skalierbar und nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung verwaltet werden können. Dabei wird gezeigt, dass: • Administratoren Rollen, Gruppen und Berechtigungen anlegen, ändern, zuweisen, entziehen und nachvollziehbar auswerten können; • Anwender ausschließlich die für ihre Rolle und Gruppenzugehörigkeit freigegebenen Funktionen und Inhalte sehen und nutzen können; • Fachadministratoren abgegrenzte Berechtigungen selbstständig verwalten können, ohne technische oder globale Administratorrechte zu erhalten; • technische Konten eindeutig gekennzeichnet, zweckgebunden, mit minimalen Rechten ausgestattet und hinsichtlich ihrer Nutzung nachvollziehbar sind; • Benutzer und Gruppen aus Active Directory beziehungsweise Entra ID übernommen, synchronisiert und regelbasiert Rollen zugeordnet werden können; • Änderungen an Rollen, Gruppen und Berechtigungen einschließlich Benutzer, Zeitpunkt und Umfang protokolliert werden; • Eintritt, Rollenwechsel und Austritt eines Benutzers zeitnah zu korrekter Berechtigungsvergabe beziehungsweise vollständigem Rechteentzug führen. Prüfbar ist dies durch Testkonten für Administration, Fachadministration, Anwender und technischen Zugriff: Erlaubte Aktionen müssen funktionieren, nicht zugewiesene Aktionen müssen verhindert werden und Änderungen aus Entra ID sowie deren Protokollierung müssen im System korrekt und zeitnah nachvollziehbar sein. | |
| Zeitrahmen für Präsentation / Live-Demo: | 15 Minuten inkl. 10 Minuten für Fragen des Auftraggebers zur dargestellten Umsetzung des Use-Cases. | |
| Seitenzahl-beschränkung für das Workbook | 10 Seiten inkl. Screenshots (32.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) |