Lieferung von Wurstwaren für die Hochschulgastronomie

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.511.000 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.11.2024
CPV-Codes
Wurstwaren (15131120)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
704009-2024
Verfahrensnummer
5ab32104-d176-4b17-9e18-423503ce12db

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Studierendenwerk München Oberbayern beschafft Wurstwaren für seine Betriebsstellen der Hochschulgastronomie in drei Losen: Aufschnitt, Leberkäse und Würstl. Vorgesehen ist je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen; die Gesamtkontingente betragen zusammen 1.511.000 Euro netto. Die Laufzeit beginnt am 1. April 2025 und endet spätestens am 31. März 2029, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, im Raum München (NUTS-Region DE212); die Angebotsfrist war der 18. Dezember 2024, 09:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Wurstwaren in 3 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.04.2025 und endet spätestens zum 31.03.2029. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Aufschnitt

    Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Wurstwaren (Los 1: Aufschnitt). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.04.2025 und endet spätestens zum 31.03.2029. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. EUR 157.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.

    Frist: 18.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Leberkäse

    Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Wurstwaren (Los 2: Leberkäse). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.04.2025 und endet spätestens zum 31.03.2029. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. EUR 360.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.

    Frist: 18.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Würstl

    Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Wurstwaren (Los 3: Würstl). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los: Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.04.2025 und endet spätestens zum 31.03.2029. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. EUR 994.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.

    Frist: 18.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123 & 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Aufschnitt

Preis: max. 90 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Lieferkosten: max. 5 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Mindestbestellwert: max. 5 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Sensorische Qualitätsbewertung: 0 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)

LOT-0002 · Leberkäse

Preis: max. 90 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Lieferkosten: max. 5 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Mindestbestellwert: max. 5 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Sensorische Qualitätsbewertung: 0 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)

LOT-0003 · Würstl

Preis: max. 90 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Lieferkosten: max. 5 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Mindestbestellwert: max. 5 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)
Sensorische Qualitätsbewertung: 0 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Wurstwaren.pdf)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Gemäß § 123 & 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 94770-2025

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