Lieferung von Tausalz aus Natriumchlorid für den Frühbezug 2026

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Salz und reines Natriumchlorid (14400000)
  • Auftausalz (34927100)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
611894-2026
Verfahrensnummer
78ac8ab3-2e69-4dc5-933d-c1f0f7ce038a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Solesalz beziehungsweise Tausalz aus Natriumchlorid (NaCl). Der Auftrag umfasst die Lieferung für den Frühbezug 2026; eine Mengenangabe, regionale Eingrenzung oder ein konkreter Lieferzeitraum ist nicht angegeben. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tausalz - Natriumchlorid (NaCl) Frühbezug 2026

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tausalz - Natriumchlorid (NaCl) Frühbezug 2026

    Rahmenliefervertrag für Solesalz (NaCl).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tausalz - Natriumchlorid (NaCl) Frühbezug 2026

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.