Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Auftausalz (34927100)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
733618-2026
Verfahrensnummer
6323b784-431d-4950-b3e5-a4611b831777

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Nürnberg beschafft Auftausalz für den Winterdienst in drei Lieferlosen. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Wintersaison 2026/2027, die optional für 2027/2028 verlängert werden kann. Die Lieferungen sind für Nürnberg vorgesehen; Mengenangaben sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung Auftausalz für die Winterdienstsaison 2026/2027 mit optionaler Verlängerung für die Winterdienstsaison 2027/2028

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Auftausalz Lieferung 10 EUR

    Auftausalz Lieferung 1

  • LOT-0002 · Auftausalz Lieferung 20 EUR

    Auftausalz Lieferung 2

  • LOT-0003 · Auftausalz Lieferung 30 EUR

    Auftausalz Lieferung 3

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Auftausalz Lieferung 1

Preis
80 %

LOT-0002 · Auftausalz Lieferung 2

Preis
80 %

LOT-0003 · Auftausalz Lieferung 3

Preis
80 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.