Lieferung von Restmüllsäcken und Drillbindern für Autobahnmeistereien

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
101.516 EUR
Lose
3
Erfüllungsregion
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.06.2025
CPV-Codes
Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen (19640000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
395056-2025
Verfahrensnummer
89f12fd9-b3da-4017-a069-08a80e0e8cd7

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beschafft im Rahmen eines Liefervertrags für 2025 bis 2027 Restmüllsäcke und Drillbinder für Autobahnmeistereien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Vorgesehen sind insgesamt 1.081.000 Restmüllsäcke und 216.000 Drillbinder. Die geschätzten Auftragswerte betragen 101.516,00 Euro für Sachsen, 100.464,60 Euro für Sachsen-Anhalt und 27.506,80 Euro für Thüringen; Angebotsfrist ist der 22. Juli 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

RV Lieferung Restmüllsäcke und Drillbinder 2025-2027, Los 1: Sachsen Los 2: Sachsen-Anhalt Los 3: Thüringen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1 - Sachsen101.516 EUR

    Lieferung von Restmüllsäcken (514.000 Stück) und Drillbindern (200.000 Stück) für die Autobahnmeistereien in Sachsen (Bereich Außenstelle Dresden) als Rahmenvertrag (Los 1).

    Frist: 22.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 - Sachsen-Anhalt100.464,6 EUR

    Lieferung von Restmüllsäcken (434.600 Stück) und Drillbindern (8.000 Stück) für die Autobahnmeistereien in Sachsen-Anhalt (Bereich Außenstelle Magdeburg) als Rahmenvertrag (Los 2).

    Frist: 22.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 - Thüringen27.506,8 EUR

    Lieferung von Restmüllsäcken (132.400 Stück) und Drillbindern (8.000 Stück) für die Autobahnmeistereien in Thüringen (Bereich Außenstelle Erfurt) als Rahmenvertrag (Los 3).

    Frist: 22.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 - Sachsen

Preis
100 %

LOT-0002 · Los 2 - Sachsen-Anhalt

Preis
100 %

LOT-0003 · Los 3 - Thüringen

Preis
100 %

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 634106-2025

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