Lieferung von Netzwerk-Hardware mit Geräteversicherungsleistungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.12.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.643.697,48 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berliner Feuerwehr
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
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- Netzkomponenten (32422000)
- Netzwerkinfrastruktur (32424000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 770351-2026
- Verfahrensnummer
- 357ce275-eff4-40c2-b60c-082460f779c1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Berliner Feuerwehr schreibt eine Rahmenvereinbarung über den bedarfsweisen Abruf und die Lieferung von Netzwerk-Hardware sowie Geräteversicherungsleistungen im Rahmen des Cisco-Partner-Service aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,64 Millionen Euro; der Auftrag betrifft Berlin und ist auf 1.440 Tage angelegt. Angebote können bis zum 4. Dezember 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Netzwerk-Hardware und Bereitstellung von Geräteversicherungsleistungen (Cisco-Partner-Service)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Netzwerk-Hardware-Rahmenvereinbarung1.643.697,48 EUR
Rahmenvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Netzwerk-Hardware und Bereitstellung von Geräteversicherungsleistungen (Cisco-Partner-Service)
Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124_EU_Erklaerung-Ausschlussgruende-0726 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Netzwerk-Hardware-Rahmenvereinbarung
- Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben der Leistung auch der Preis in die Auswertung mit ein.
- Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben dem Preis auch die Leistung in die Auswertung mit ein. Zu den Leistungskriterien gehören 5.7 Elektronische Kataloge und 6.3 Mitwirkung bei Hardware
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 05.11.2026| Anschreiben | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124_EU_Erklaerung-Ausschlussgruende-0726 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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