Lieferung von Netzwerk-Hardware mit Geräteversicherungsleistungen

Status
Offen
Angebotsfrist
04.12.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.643.697,48 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Berliner Feuerwehr
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Netzkomponenten (32422000)
  • Netzwerkinfrastruktur (32424000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
770351-2026
Verfahrensnummer
357ce275-eff4-40c2-b60c-082460f779c1

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Feuerwehr schreibt eine Rahmenvereinbarung über den bedarfsweisen Abruf und die Lieferung von Netzwerk-Hardware sowie Geräteversicherungsleistungen im Rahmen des Cisco-Partner-Service aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,64 Millionen Euro; der Auftrag betrifft Berlin und ist auf 1.440 Tage angelegt. Angebote können bis zum 4. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Netzwerk-Hardware und Bereitstellung von Geräteversicherungsleistungen (Cisco-Partner-Service)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Netzwerk-Hardware-Rahmenvereinbarung1.643.697,48 EUR

    Rahmenvertrag mit der Berliner Feuerwehr über den Abruf und die Lieferung von Netzwerk-Hardware und Bereitstellung von Geräteversicherungsleistungen (Cisco-Partner-Service)

    Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124_EU_Erklaerung-Ausschlussgruende-0726 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Netzwerk-Hardware-Rahmenvereinbarung

Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben der Leistung auch der Preis in die Auswertung mit ein.
Gem. der angewandten Wertungsmethode fließt neben dem Preis auch die Leistung in die Auswertung mit ein. Zu den Leistungskriterien gehören 5.7 Elektronische Kataloge und 6.3 Mitwirkung bei Hardware

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 05.11.2026
Bewerbungsbedingungen GWB, VgV_010125.pdfAnschreiben -
Bewertungsmatrix.pdfSonstiges -
Fw Checkliste_Bieter_EU.docxSonstiges -
Fw Kontaktdaten.pdfSonstiges -
Fw-215 ZVB_BVB (01012025).pdfSonstiges -
Rabatt-Preisblatt.xlsxSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 03.11.2026 (PDF)Sonstiges -
Vertraulichkeitserklärung.docxFormular -
Wirt-124-EU_Erklaerung Ausschlussgründe_Angaben-0624.pdfFormular -
eForm_16_13321.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die Eigenerklärung - Wirt-124_EU_Erklaerung-Ausschlussgruende-0726 - nachweisen. Darüber hinaus gelten die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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