Lieferung von Lkw-Reifen sowie Ankauf von Karkassen und Entsorgung von Altreifen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Reifen für Lastkraftwagen (34352100)
- Gebrauchte Reifen (34913100)
- Runderneuerte Reifen (34913200)
- Reifenrunderneuerung (50116510)
- Beseitigung von kommunalem Müll (90513200)
- Bekanntmachung
- saarvpsl.vmstart.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a186b14922-46fea9f6f128ae81
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 6 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Der Zentrale kommunale Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken beschafft neue und runderneuerte Lkw-Reifen, kauft Karkassen an und lässt Altreifen entsorgen. Die Leistung wird in Saarbrücken vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2027 erbracht; eine Verlängerung um zwölf Monate ist möglich, Mengenangaben sind im Leistungsverzeichnis enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Lieferung von neuen und runderneuerten LKW Reifen, sowie Ankauf von Karkassen und Entsorgung von Altreifen b) Bekanntmachung Vergabenr.: ZKE-2026-0037 Name und Anschrift: ZKE- Zentraler kommunaler Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken / Gaschhübel 1 / 66113 Saarbrücken / Deutschland Telefonnummer: 0681 905-7174 Telefaxnummer: +49 681-9057400 E-Mail-Adresse: zke-vergabe@saarbruecken.de Internet-Adresse: https://www.zke-sb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO) Art der Leistung: Lieferung von neuen und runderneuerten LKW Reifen, sowie Ankauf von Karkassen und Entsorgung von Altreifen Menge und Umfang: Siehe LV Ort der Leistung: Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb (ZKE) / Gaschhübel 1 / 66113 Saarbrücken Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung nicht zugelassen Beginn der Ausführungsfrist: 01.12.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.11.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: mit Verlängerungsoption von 12 Monaten unter (URL:): https://saarvpsl.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a18686275c-91d357c23cf694b Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: Siehe oben Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Siehe oben Siehe oben Angebote sind einzureichen bis: 19.11.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 04.01.2027 : sofort zahlbar, ohne Abzug : Siehe Vergabeunterlagen Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Rabatt für LKW Reifen (50%), 2 Rabatt für LKW runderneuerte Reifen (46%), 3 Karkassenankauf (2%), 4 Gewichtung (2%)
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Vergabeunterlagen
6 Dateien laut Portal · Stand 29.10.2026| Anschreiben | 765 KB | |
| Anschreiben | 71 KB | |
| Anschreiben | 3 KB | |
| Sonstiges | 279 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Vertragsbedingungen | 679 KB |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.