Lieferung von Leuchtmitteln, Elektrozubehör sowie Hygiene- und Reinigungsbedarf
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.11.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 7
- Auftraggeber
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
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- Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung (31000000)
- Elektrische Lampen und Leuchten (31500000)
- Verbandsmaterial (33141110)
- Körperpflegeprodukte (33700000)
- Hygienepapier (33770000)
- Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör (39220000)
- Besen, Bürsten und sonstige Artikel verschiedener Art (39224000)
- Reinigungsmittel (39830000)
- Bekanntmachung
- evergabe.blb.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 675213-2026
- Verfahrensnummer
- 0363a03d-a7b7-495c-8eb5-5bd670627c05
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen schreibt zentral Verbrauchsmaterialien für die Dienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen und für sich selbst aus. Die sieben Lose umfassen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygieneartikel, Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte; mit den bezuschlagten Lieferanten werden Rahmenverträge geschlossen, aus denen die Dienststellen ihren Bedarf über den Einkaufskatalog des Landes abrufen. Die Lieferungen sind für Dienststellen in Nordrhein-Westfalen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 3. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf sowie Reinigungsbedarf aus. Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt. Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.
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Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Los 1 Leuchtmittel
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Leuchtmitteln, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Angebotene Artikel der Produktgruppe Leuchtmittel müssen den jeweiligen einschlägigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien oder gleichwertigen Regelungen entsprechen sowie CE-Kennzeichnungen enthalten.
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Elektrozubehör
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Elektrozubehör, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt wird.
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 Hygienepapier
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienepapier, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von den Dienststellen des Landes NRW und vom BLB NRW bestellt wird. Produktanforderung Hygienepapiere Die angebotenen Hygienepapiere müssen das Umweltzeichen "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-UZ 5) oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen. Jedes andere geeignete Beweismittel, welches die Kriterien des Blauen Engels belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV)
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Los 4 Flächenhygiene &Schutzausrüstung
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Los 5 Reinigungsmittel
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten. Angebotene Artikel der Produktgruppen müssen die Gütezeichen entsprechend des Leistungsverzeichnisses oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen. Jeder andere geeignete Nachweis, welches die Anforderungen des jeweiligen Güte-zeichens belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter/AN aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das ge-forderte Gütezeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV). s. Anlage 10 - Eigenerklärung Gütezeichen
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Los 6 Reinigungsgeräte
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsgeräten, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Los 7 Körperhygiene & -zubehör
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nachforderung gem. § 56 VgV
Vergabeunterlagen
5 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026| Anschreiben | 885 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,4 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,4 MB | |
| Vertragsbedingungen | 2,1 MB | |
| Sonstiges | 1,9 MB |
Anforderungen
Nachforderung gem. § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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