Lieferung von Laborverbrauchsmaterialien des Herstellers Starlab GmbH

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
2.000.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin vertreten durch die Warengruppenverantwortliche Martina WielandProfil ansehen
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.08.2025
Bekanntmachungsnummer
522842-2025
Verfahrensnummer
da11d33f-6df3-49c3-bbab-67afa5ad0e47
CPV-Codes
38437000 · Laborpipetten und Zubehör

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Kurzbeschreibung

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. beschafft eine Abrufrahmenvereinbarung für Laborverbrauchsmaterialien des Herstellers Starlab GmbH. Die Materialien werden für wissenschaftliche Versuchsreihen benötigt und sollen wegen ihrer produktspezifischen Eigenschaften nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2 Millionen Euro; administrativ verantwortlich ist das Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin in Münster, während die Generalverwaltung in München und der Auftraggeber in Berlin genannt werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

exclusive Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwendenden Produkte Bestandteil des Experimentaufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftlichen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfsträgers (in diesem Sinne mehrfach obergerichtlich bestätigt). Ein geãul3erter Bedarf an Starlab Produkten ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den technisch/ produktspezifischen Besonderheiten von Starlab GmbH Produkten gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Produkten gedeckt werden. Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarke bietet der AN selbst an. Sein gesamtes Produktangebot liefert der Hersteller Starlab nur im Direktvertrieb, somit kann kein Vergabewettbewerb über die Produktpalette erzeugt werden. Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach § 14 Absatz 4 Nr. 2 lit. b) VgV im vorliegenden Fall einschlägig. So liegt es hier ( Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers + Alleinstellungsmerkmal):

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Laborverbrauchsmaterialien des Herstellers Starlab GmbH.2.000.000 EUR

    exclusive Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwendenden Produkte Bestandteil des Experimentaufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftlichen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfsträgers (in diesem Sinne mehrfach obergerichtlich bestätigt). Ein geãul3erter Bedarf an Starlab Produkten ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den technisch/ produktspezifischen Besonderheiten von Starlab GmbH Produkten gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Produkten gedeckt werden. Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarke bietet der AN selbst an. Sein gesamtes Produktangebot liefert der Hersteller Starlab nur im Direktvertrieb, somit kann kein Vergabewettbewerb über die Produktpalette erzeugt werden. Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach § 14 Absatz 4 Nr. 2 lit. b) VgV im vorliegenden Fall einschlägig. So liegt es hier ( Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers + Alleinstellungsmerkmal):

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Laborverbrauchsmaterialien des Herstellers Starlab GmbH.

Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammenstellung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Verschusreihen zu verwedenden Produkte Bestandteil des Experimentieraufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftliche Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedafsträgers(in diesem Simme mehrfach obergerichtlich bestätigt.) Ein geäußerter Bedarf an Starlab Produkten ist deshalb für den Einakuf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den techn/produktspziefischen Besonderheiten von Starlab Produkten gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Prodkukten gedeckt werden. eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materailien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nich tgegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarke bietet der AN selbst an. Sein gesames Produktangebot liefert der Hersteller Starlab nur im Dirktvertrieb, somit kann kein Vergabewettbewerb über die Produktpalette erzeugt werden. Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabekanntmachung nach § 14 Absatz4 Nr. 2 lit.b) VGV im vorliegenden Fall einschlägig.So liegt es hier (Leistungsbestimmungsrechtdes Auftraggebers+ Alleinstellungsmerkmal.

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren278vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag263 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 111 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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    09.12.2025noch 39 Monate09.12.2029
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Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Berlin; Generalverwaltung: Hofgartenstraße 8, 80539 München; Administrativ verantwortlich: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin vertreten durch die Warengruppenverantwortliche Martina Wieland

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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2025Spitze KW 6 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SGStarlab GmbH111.08.20252,2 Mio. €
PGPromega GmbH116.12.20242 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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