Lieferung von Kraftfahrzeug-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.02.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
0 EUR
Lose
5
Auftraggeber
Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und BeschaffungsmanagementProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.01.2025
Bekanntmachungsnummer
27120-2025
Verfahrensnummer
4152600f-aa35-4a3e-b9ce-877f0e14b896
CPV-Codes
22000000 · Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse; 22450000 · Fälschungssichere Druckerzeugnisse; 22453000 · Kraftfahrzeugsteuerplaketten; 22458000 · Spezial-DruckerzeugnisseMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement, beschafft Kraftfahrzeug-Plaketten und Dokumentenklebesiegel für den interkommunalen Einkaufsverbund der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen. Die Leistung ist in fünf Stadtlose aufgeteilt; Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden, wobei Vertrag und Abrechnung jeweils durch die betreffende Stadt erfolgen. Die Angebotsfrist endet am 13. Februar 2025 um 11:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Essen vergibt die Lieferung von verschiedenen Kfz-Plaketten und Dokumentenklebesiegeln für den Interkommunalen Einkaufverbund der Städte Bochum, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Hagen.

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Stadt Bochum

    Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

    Frist: 13.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Stadt Dortmund

    Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

    Frist: 13.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Stadt Essen

    Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

    Frist: 13.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Stadt Gelsenkirchen

    Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

    Frist: 13.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Stadt Hagen

    Die Leistung ist in 5 Lose unterteilt: - Los 1: Stadt Bochum - Los 2: Stadt Dortmund - Los 3: Stadt Essen - Los 4: Stadt Gelsenkirchen - Los 5: Stadt Hagen Das Angebot kann auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Im Auftragsfall erfolgen Vertragsabschluss und Abrechnung durch die jeweiligen Städte. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem die auftragserteilende Stadt ihren Sitz hat. Die ausschreibende Stadt übernimmt keinerlei gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die an der Ausschreibung beteiligten Städte. Es gelten die jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen der beauftragenden Städte, die als Anlage beiliegen. Laufzeit und Verlängerungsoption: Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Dauer von einem Jahr vom 01.04.2025 bis 31.03.2026 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr bis 31.03.2027, wenn der Teilauftrag einer der beteiligten Städte nicht drei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Folglich ist eine Verlängerung nur einzelner Teilaufträge möglich. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.03.2027. Liefermengen: Die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen der fünf Städte beziehen sich auf ein Jahr und ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen der beteiligten Städte. Die Mengenangaben sind durch die einzelnen Städte so genau wie möglich kalkuliert worden und dienen als Wertungsgrundlage. Die konkreten Liefermengen der einzelnen Leistungspositionen der Rahmenvereinbarung sind im Vorfeld nicht bestimmbar. Der Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge, als auch in der Kombination einzelner Lieferpositionen. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens der Auftraggeber zur Unterschreitung, aber auch Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom jeweiligen Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Vertragsbedingungen der beteiligten Städte sowie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleiben unberührt. Festpreis: Die angebotenen Preise gelten als Festpreise für den Vertragszeitraum sowie den möglichen Verlängerungszeitraum, also für maximal zwei Jahre. In den Preisen sind sämtliche Kosten für Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle und dergleichen enthalten. Weitere Kosten (z.B. für Beförderung, Mautgebühren, Verpackung, Entsorgung, Rücknahme von Verpackungsmaterialien etc.) können nicht in Rechnung gestellt werden. Gesetzliche Änderungen: Sollten im Vertragszeitraum bzw. im Verlängerungszeitraum gesetzliche Änderungen bezüglich der Beschaffenheit der Kfz-Plaketten erforderlich werden, müssen diese Änderungen flexibel umsetzbar sein. Lieferung: Die Lieferung hat innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Abruf frei Verwendungsstelle der jeweiligen Stadt zu erfolgen. Verpackung: Die Verpackungen (Röhrchen, Kartonagen, etc.) müssen mit einer Versiegelung verschlossen geliefert werden. Die Versiegelung muss beim ersten Öffnen zerstört werden. Die Verpackungen sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Es sollen möglichst Mehrwegverpackungen eingesetzt werden. Einwegverpackungen sind nach den Vorgaben der Verpackungsordnung zurückzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Vergabeunterlagen sowie den Vergabeunterlagen der einzelnen Städte zu entnehmen.

    Frist: 13.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 196998-2025
Vergleichbare Verfahren268vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag230 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 28 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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WVW. Vos Industriebedarf GmbH & Co. KG - 2007.07.2026827 Tsd. €stabil
KGKnubel GmbH & Co. KGMünster2006.07.2026227 Tsd. €stabil
Zöller-KipperMainz2012.06.2026 - steigend
GNGRUBER Nutzfahrzeuge GmbHLeipzig2029.05.2026571 Tsd. €steigend
BBBTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig - 2029.05.2026123 Tsd. €stabil
MGmünz GmbHMontabaur2020.05.2026298 Tsd. €steigend
BGBorgard-Verlag GmbHReichshof2002.02.2026214 Tsd. €stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
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    1,1 Mio. €
    13.01.2025noch 4 Monate13.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Herstellung, Verarbeitung und Lieferung von DruckerzeugnissenDruckVerlag Kettler GmbHLWL-Haupt- und PersonalabteilungMünster, Deutschland
    13.07.2026noch 10 Monate31.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Hybridpost: Drucken, Kuvertieren und Versand von BriefsendungenDeutsche Post E-POST Solutions GmbHKreis GüterslohGütersloh, Deutschland
    425 Tsd. €
    04.06.2025noch 11 Monate31.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für individualisierte Werbemittel des BAMFAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    24.06.2025noch 12 Monate14.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für individualisierte Werbemittel einschließlich Druck und LieferungEIDEX GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement

Aktiv seit 2024 · 7 Verfahren
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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 7 seit 2024Spitze KW 5 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

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Bisherige Auftragnehmer

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LGLottmann GmbH & Co. KG109.01.2025 -
KMKurt Müller GmbH109.01.2025 -
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DPDeutsche Post AG123.12.2024 -
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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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