Lieferung von frischem Gemüse und Obst für die Hochschulgastronomie

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.06.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
5.953.470,16 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.04.2025
CPV-Codes
Getreide, Kartoffeln/Erdäpfel, Gemüse und Obst (03200000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
273913-2025
Verfahrensnummer
e2ff8f9a-dd56-4c76-abc2-9db630e1b754

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Studierendenwerk München Oberbayern sucht ein Unternehmen für die Belieferung seiner Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit frischem Gemüse und Obst. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und einem geschätzten Wert von 5.953.470,16 Euro. Die Laufzeit beginnt am 1. August 2025 und beträgt zwei Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung um zwei Jahre, längstens bis zum 31. Juli 2029; Angebote können bis zum 3. Juni 2025, 11:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Gemüse und Obst. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der einmaligen Verlängerung um zwei Jahre geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.08.2025 und endet spätestens zum 31.07.2029. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Gemüse und Obst frisch5.953.470,16 EUR

    Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Gemüse und Obst. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre mit der Option der einmaligen Verlängerung um zwei Jahre geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.08.2025 und endet spätestens zum 31.07.2029. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.

    Frist: 03.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Gemüse und Obst frisch

Preis: max. 100 Punkte (siehe Vergabeunterlagen)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 435769-2025

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