Lieferung von Eisen(II)-sulfat als Phosphat-Fällmittel für eine Kläranlage
Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Abteilung Einkauf
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Originalbekanntmachung
- 10.76.8.136 ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 656153-2026
- Verfahrensnummer
- c927aa53-f4ec-46f4-8f63-21af62442929
- CPV-Codes
- Chemikalien für die Wasseraufbereitung (24962000)
Kurzbeschreibung
Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH, Abteilung Einkauf, beschafft Eisen(II)-sulfat als Phosphat-Fällmittel für die Kläranlage Halle-Nord in Halle (Saale). Vorgesehen sind etwa 450 Tonnen pro Jahr über eine Laufzeit von zwei Jahren, mit Anlieferungen auf Abruf in Lastzügen mit jeweils etwa 24 bis 26 Tonnen. Die Angebotsfrist endet am 27. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Eisen (II) Sulfat für die Kläranlage Nord Halle
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung von Eisen (II) Sulfat
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von ca. 450 t p.a. Eisen(II)-sulfat auf Grundlage des beigefügten Rahmenvertrages als Phosphat-Fällmittel in der Belebung der Kläranlage Halle-Nord. Die Anlieferung des Eisen(II)-Sulfates erfolgt auf Anforderung des AG Lastzugweise (ca. 24 t-26 t) im Schubbodenfahrzeug an den Standort Kläranlage Halle-Nord Zum Teich 6 06120 Halle (Saale) Der AG schätzt die Abnahmemenge auf ca. 450 t p.a. über eine Laufzeit von 2 Jahre und der Option seitens des AG den Vertrag, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Nachdem die tatsächliche Abnahmemenge von der jeweils erforderlichen Dosierung der Menge im Hinblick auf den gewünschten biologischen Abbauprozess auch von der Zusammensetzung des Abwassers in der Belebung sowie den jeweils gegebenen Temperaturen abhängt, ist die tatsächliche Abnahmemenge nicht vorhersagbar. Der AN hat daher im Vertragszeitraum im Hinblick auf die erforderliche Dosierung Aufgrund des Zustandes des Abwassers mit Mengenminderungen und Mengenmehrungen von zumindest 20 % zu rechnen. Die Preise sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit und gelten auch im Falle der Verlängerungsoptionsausübung für den Optionszeitraum für eine Menge von ca. 450 t p.a. +/-20%. Wird eine Abnahmemenge von 360 t p.a. unterschritten bzw. eine Menge von 540 t p.a. überschritten, hat der AN Anspruch auf Anpassung der Vertragspreise, sofern ihm hierdurch nachweislich Mehrkosten entstehen. Sonstige Ansprüche des AN bestehen bei einer Unterschreitung oder Überschreitung dieses Mengenkorridors nicht.
Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das Nachfordern von Unterlagen ist ausgeschlossen, soweit die leistungsbezogene unterlagen betreffen, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 abs. 3 VgV).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Das Nachfordern von Unterlagen ist ausgeschlossen, soweit die leistungsbezogene unterlagen betreffen, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
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