Lieferung von etwa 1.200 Tonnen Kohlenstoffquelle für die Kläranlage Halle-Nord

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.12.2025
CPV-Codes
Chemikalien für die Wasseraufbereitung (24962000)
Bekanntmachung
ausschreibung.swh.de
Bekanntmachungsnummer
809886-2025
Verfahrensnummer
bf335538-4ee1-4858-b369-917e6438d93f

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Kurzbeschreibung

Die HWS GmbH, Abteilung Einkauf, in Halle (Saale) beschafft über einen Rahmenvertrag eine kohlenstoffhaltige Substanz als zusätzliche Kohlenstoffquelle für die biologische Abwasserbehandlung in der Kläranlage Halle-Nord. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt etwa 1.200 Tonnen; die tatsächliche Menge hängt unter anderem von der erforderlichen Dosierung und der Zusammensetzung des Abwassers ab. Die Angebotsfrist endet am 26. Januar 2026 um 9:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag bezüglich der Lieferung einer Kohlenstoffquelle in der Belebung der Kläranlage Halle-Nord.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Lieferung einer Kohlenstoffquelle

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von ca. 1.200 t einer kohlenstoffhaltigen Substanz, die während der Gesamtlaufzeit auf Grundlage des beigefügten Rahmenvertrages als zusätzliche Kohlenstoffquelle in der Belebung der Kläranlage Halle-Nord, zum Einsatz kommt. Der AG schätzt die Abnahmemenge auf ca. 1.200 t. Nachdem die tatsächliche Abnahmemenge von der jeweils erforderlichen Dosierung der Menge im Hinblick auf den gewünschten biologischen Abbauprozess auch von der Zusammensetzung des Abwassers in der Belebung sowie den jeweils gegebenen Temperaturen abhängt, ist die tatsächliche Abnahmemenge nicht vorhersagbar. Der AN hat daher im 24-Monats-Zeitraum im Hinblick auf die erforderliche Dosierung aufgrund des Zustandes des Abwassers mit Mengenminderungen von 20 % und Mengenmehrungen von zumindest 20 % zu rechnen. Auch ist davon auszugehen, dass auch unterjährig die Anlieferung nicht kontinuierlich in gleichen Mengen erfolgt, sondern die Anlieferungsmengen deutlichen Schwankungen unterliegen können. Darüber hinaus garantiert der AN, dass die von ihm gelieferte Kohlenstoffquelle keine Stoffe enthält, die sich für den biologischen Abbauprozess in der Belebung einer Kläranlage negativ auswirken. Das Produkt darf keine wassergefährdenden und keine absetzbare Stoffe enthalten. Der AN gewährleistet weiter, dass das von ihm gelieferte Produkt während der Vertragslaufzeit die Produkteigenschaften aufweist, die dem im Rahmen der Angebotsabgabe übergebenen Produktdatenblatt, Sicherheitsdatenblatt und der übergebenen Materialprobe entspricht. Der AG behält sich vor, einen Leuchtbakterientoxitättest nach DIN EN ISO 11348-1 2009-05 und einen Nitrifikationshemmtest nach DIN EN ISO 9509 (L38) 2006-10 durchzuführen, um sicherzustellen, das die Verträglichkeit für den biologischen Abbauprozess sichergestellt ist. Entsprechend des DWA-Merkblatt 115-2 Anhang A. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.03.2028. Dem Auftraggeber wird jedoch das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitig Erklärung um ein weiteres Jahr, mithin bis zum 31.03.2029, zu den gleichen Konditionen zu verlängern (Verlängerungsoption des AG), wenn er diese Verlängerungsoption bis spätestens 15.09.2027 in Textform ausübt und der Auftragnehmer dieser Verlängerungsoption nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Erklärung über die Ausübung der Verlängerungsoption in Textform widerspricht. Widerspricht der Auftragnehmer rechtzeitig der Verlängerungsoption, endet der Vertrag zum 31.03.2028. Die übrigen Bedingungen der Vertragsabwicklung und der Vertragskonditionen ergeben sich aus dem beigefügten Rahmenvertrag.

    Frist: 26.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Nachfordern von Unterlagen ist ausgeschlossen, soweit die leistungsbezogene unterlagen betreffen, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 abs. 3 VgV).

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LOT-0000 · Lieferung einer Kohlenstoffquelle

Alleiniges Vergabekriterium ist der gewichtete Preis pro Tonne. Der gewichtete Preis ergibt sich aus der Tabelle 2 in der beigefügten Leistungsbeschreibung dort Ziffer 6.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 166371-2026

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