Lieferung von Einsatzstiefeln für das Ordnungsamt
Stadt Halle (Saale), FB Recht, Team Submission
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Halle (Saale), FB Recht, Team Submission
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Originalbekanntmachung
- ausschreibung.halle.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 25862804
- CPV-Codes (KI-Zuordnung)
- Sicherheitsschuhe (18830000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Halle (Saale) beschafft Einsatzstiefel für ihr Ordnungsamt. Die Lieferung ist für Halle (Saale) vorgesehen; eine Stückzahl oder ein Lieferzeitraum sind in den Angaben nicht genannt, und Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Einsatzstiefeln für das Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale) Lieferung von Einsatzstiefeln
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung von Einsatzstiefeln für das Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale)
Lieferung von Einsatzstiefeln für das Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale) Lieferung von Einsatzstiefeln
Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
14 Dateien laut Portal · Stand 26.09.2026| Sonstiges | 111 KB | |
| Sonstiges | 4,1 MB | |
| Vertragsbedingungen | 27 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Formular | 27 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 14 KB | |
| Vertragsbedingungen | 99 KB | |
| Formular | 977 KB | |
| Sonstiges | 646 KB | |
| Anschreiben | 186 KB | |
| Anschreiben | 77 KB | |
| Sonstiges | 1,3 MB | |
| Vertragsbedingungen | 81 KB | |
| Sonstiges | 73 KB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 25862804
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.